Ich halte ja jede Stärkung der Eigentumsrechte von Vermietern für geboten, die Begründung gibt mir allerdings zu denken. Wo will man dann die Grenze zur Geruchtbelästigung durch kochen, ungewaschene Nachbarn oder stinkende Sportschuhe vor der Tür ziehen ?
Meine Vermutungen zur "Gesundheitsgefahr" von Passivrauch der ins Treppenhaus zieht mal ganz außen vor.
So weit ich das mitbekommen habe, war die richterliche Begründung die "Unzumutbarkeit". Und das sollte eigentlich klar sein. Auch Musik hören, Baden oder Liebe machen kann ein Kündigungsgrund werden. Wenn es eben unzumutbar ist.
Der BGH hat jetzt das Urteil des LG Düsseldorf wegen einer ,Fülle von Verfahrensfehlern' aufgehoben. So wurde z.B. der Vorwurf der Belästigung gar nicht geprüft.
-- Political language – and with variations this is true of all political parties, from Conservatives to Anarchists – is designed to make lies sound truthful and murder respectable, and to give an appearance of solidity to pure wind – Eric A. Blair
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