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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 1 Antworten
und wurde 537 mal aufgerufen
 Pro und Contra
EURO_K.O. ( gelöscht )
Beiträge:

17.08.2013 22:31
Vertragsbruch !!! Antworten

(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.

Das ist der Art. 125 AEUV

Es dürfte offensichtlich sein, dass dieser Vertrag wissentlich und absichtlich massiv gebrochen wurde.
Schäuble hat heute dreist erklärt, dass wir mit 310 Mrd. Euro haften.

Man muss ja vollkommen blind sein um den Skandal hier nicht zu erkennen oder erkennen zu wollen

EURO_K.O. ( gelöscht )
Beiträge:

22.08.2013 17:13
#2 RE: Vertragsbruch !!! Antworten

Und hier der Artikel aus der EZB-Satzung, der laufend mit Füssen getreten wird.

21.1. Nach Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind Über­
ziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der EZB oder den nationalen Zentralbanken für Organe,
Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebiets­
körperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffent­
lichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten ebenso verboten wie der unmittel­
bare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die EZB oder die nationalen Zentralbanken.

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