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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 1.395 mal aufgerufen
 Pro und Contra
Nola Offline



Beiträge: 1.719

25.09.2013 15:59
alle sicherheitsrechtlichen Bedenken ausgeräumt ... Antworten

... sagt das Bundesinnenministerium.



Zitat
http://www.ksta.de/koeln/-fluechtlinge-aus-irak-koeln-muss-77-mujahedin-aufnehmen,15187530,24430814.html

Köln muss gegen den Willen der Stadtverwaltung bis zu 77 Widerstandskämpfer der militanten iranischen Volksmujahedin aufnehmen.

Das Bundesinnenministerium vertritt jedoch eine andere Rechtsauffassung. Es bestehe ein Rückkehranspruch, außerdem seien bei den 97 Flüchtlingen „alle sicherheitsrechtlichen Bedenken ausgeräumt“. Auf die Forderung nach einem Ausgleich für die unverhältnismäßige Belastung der Stadt Köln sei das Ministerium nicht eingegangen. Das Landesinnenministerium habe „auf Bitten des Bundesministeriums“ schließlich den Einreiseanträgen zugestimmt und die Kölner Entscheidung damit aufgehoben. „Rechtsmittel stehen der Stadt Köln nicht zur Verfügung“, so Kahlen.

♥lich Nola

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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.560

25.09.2013 16:35
#2 RE: Kölle Allah Antworten

Man muß das Ganze positiv sehen. Wenn "unsre Jungs" am Hindukusch am Pokalspiel im "Clash of Civilizations" teilnehmen, gebührt es die sportliche Fairness doch, auch der dortigen Mannschaft ein Rückspiel einzuräumen. May the best team win...

Nola Offline



Beiträge: 1.719

25.09.2013 16:56
#3 RE: Kölle Allah Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #2
Man muß das Ganze positiv sehen. Wenn "unsre Jungs" am Hindukusch am Pokalspiel im "Clash of Civilizations" teilnehmen, gebührt es die sportliche Fairness doch, auch der dortigen Mannschaft ein Rückspiel einzuräumen. May the best team win...




Dafür wird bei uns eine Sportlerin übelst diskriminiert nachdem eine Beziehung zu einem früheren NPD-Funktionär bekanntgeworden war.
Heiligenscheinsammler und Heuchler

Während das Bundesamt für Sicherheit nicht mal in der Lage ist:

Zitat

http://www.heise.de/newsticker/meldung/R...ei-1848234.html

23.04.2013 18:33
Rechnungshof rügt BSI für AusweisApp-Schlamperei

In einer Bemerkung zum Jahresbericht 2012 kritisiert der Bundesrechnungshof das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Er moniert darin den Status der fast 2,5 Jahre alten AusweisApp, deren Entwicklung 4,2 Millionen Euro verschlungen habe. Dennoch habe das BSI diese Software noch nicht als sicher zertifiziert.

Die Java-nutzende AusweisApp ist notwendig, um die elektronische Identifikation (eID) des (nicht mehr ganz) neuen Personalausweises zur Online-Anmeldung bei Behörden und Firmen zu nutzen

♥lich Nola

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Zettel im August 2008

Kritiker Offline



Beiträge: 274

09.10.2013 14:02
#4 RE: Kölle Allah Antworten

ääääääh?

Was ist die Intention, diesen Artikel zu zitieren?
Und mit der Affäre um die arme Sportlerin zu verleichen, die von der Presse wegen einer vergangenen Beziehung gejagt wurde?

Lügt das Bundesinnenministerium?
Sind die Aussagen des Kölner Stadtanzeigers korrekt?
Bedeutet ein früherer Kampf gegen den Iran automatisch, dass die Männer sich gewaltsam gegen die Bundesrepublik wenden werden?
Sind alle Menschen aus dem nahen Osten automatisch Terroristen?

Fragen über Fragen
Der Kritiker

Nola Offline



Beiträge: 1.719

09.10.2013 14:19
#5 RE: Kölle Allah Antworten

Zitat von Kritiker im Beitrag #4
ääääääh?

Was ist die Intention, diesen Artikel zu zitieren?



Thema Sicherheit, Maßstäbe derselben, ins Verhältnis gesetzt und infrage gestellt.

♥lich Nola

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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

Kritiker Offline



Beiträge: 274

12.10.2013 18:24
#6 RE: Kölle Allah Antworten

Zitat von Nola im Beitrag #5

Thema Sicherheit, Maßstäbe derselben, ins Verhältnis gesetzt und infrage gestellt.


Aber tut er das?

In dem Zeitungsartikel wird über eine Meinungsverschiedenheit zwischen Verwaltungen berichtet. Die Kölner Verwaltung will die Flüchtlinge nicht aufnehmen, die Bundesverwaltung will sie irgendwo hinverteilen und hat die Kölner dazu ausgeschaut.
Die Kölner begründet ihre Ablehnung mit Sicherheitsbedenken, das Innenministerium hält diese für ausgeräumt.

Dann gibt ein paar Dinge, die sich aus dem Artikel ergeben

* Die Flüchtlinge haben mindestens vorübergehendes Asyl, denn sie werden zugewiesen und nicht abgeschoben. Deren Verfahren ist also mindestens noch im Gang, damit haben sie ein Recht auf Aufenthalt.
* Eine lokale Verwaltung kann wenig gegen die Zuweisung unternehmen, offensichtlich hat das Bundesministerium das Recht, so zu handeln
* Die Flüchtlinge haben in der Vergangenheit in einem Krieg gekämpft, waren also Soldaten. Über deren Grund für die Flucht und was sie nach dem Krieg gemacht haben, wird nichts berichtet.

Die Flüchtlinge haben ein Recht auf Aufenthalt, ausser man kann ihnen nachweisen, dass sie der Bundesrepublik Schaden zufügen wollen. Das ist vermutlich der Grund für die Argumentation der Kölner (ein Argument wie "ich will keine Flüchtlinge aufnehmen", zieht halt nicht). Das Bundesministerium sagt, diesen Punkt geprüft zu haben.

Es gibt nun zwei Standpunkte, die man einnehmen kann

* Die Flüchtlinge haben ein Recht auf Aufenthalt und müssen diesen bekommen, solange man ihnen keine Straftaten oder geplante Straftaten beweisen kann. Also hat das Bundesministerium Recht.

* Flüchtlinge, die mal als moslemische Soldaten gekämpft haben, sind immer verdächtig und für die gilt das Asylrecht nicht. Also haben die Kölner Recht

Welches der beiden Standpunkte ist wohl der eines Demokraten und Freiheitsliebenden Menschen?
Der Kritiker

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

13.10.2013 04:17
#7 RE: Kölle Allah Antworten

Zitat

Die Flüchtlinge haben ein Recht auf Aufenthalt, ausser man kann ihnen nachweisen, dass sie der Bundesrepublik Schaden zufügen wollen. Das ist vermutlich der Grund für die Argumentation der Kölner (ein Argument wie "ich will keine Flüchtlinge aufnehmen", zieht halt nicht). Das Bundesministerium sagt, diesen Punkt geprüft zu haben.



Die Unschuldsvermutung gilt so erst einmal nur im Strafrecht. Im Asylrecht ist sie so auch gar nicht praktikabel, denn man kann nicht von einem Staat erwachten alle Sachverhalte von weit entfernten Teilen der Welt sicher aufklären zu können, wie es in einem Strafverfahren erwartet würde.

Daher haben Sie auch im folgenden die Möglichkeiten zu unrecht auf nur zwei verkürzt:

Zitat

Es gibt nun zwei Standpunkte, die man einnehmen kann

* Die Flüchtlinge haben ein Recht auf Aufenthalt und müssen diesen bekommen, solange man ihnen keine Straftaten oder geplante Straftaten beweisen kann. Also hat das Bundesministerium Recht.

* Flüchtlinge, die mal als moslemische Soldaten gekämpft haben, sind immer verdächtig und für die gilt das Asylrecht nicht. Also haben die Kölner Recht



Es gibt zum Beispiel noch die Option

* Flüchtlinge, unabhängig von ihrer Religion, die selber bewaffnet in einem Bürgerkrieg in paramilitärischen Einheiten offensiv gekämpft haben (ich rede hier also nicht davon mit der Waffe in der Hand zu versuchen das eigene Haus und die eigene Familie gegen Übergriffe im Rahmen der Notwehr zu verteidigen) tragen selber die Beweislast keine Gefahr für ihr aufnehmendes Land darzustellen. Wie streng die Beweislast seien sollte, ob schon eine Glaubhaftmachung reicht, ist dann eine Abwegungsfrage. Letzendlich muss dies der Gesetzgeber entscheiden. Aber auch hier kann man legitim unterschiedliche Positionen vertreten.

Ich sehe zum wiederholten male nicht warum Sie

1. die möglichen Haltungen zum Thema zu unrecht auf einige wenige reduzieren
und dabei
2. neben ihrer eigenen Haltung nur Optionen anbieten, die dem Diskussionspartner subtil (oder auch weniger subtil) zweifelhafte Motive unterstellen.

Zumindest sehe ich den Anlass nicht, sollten Sie konstruktiv diskutieren wollen.

______________________________________________________________________________

“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein

Kritiker Offline



Beiträge: 274

16.10.2013 21:24
#8 RE: Kölle Allah Antworten

Zitat von Techniknörgler im Beitrag #7

2. neben ihrer eigenen Haltung nur Optionen anbieten, die dem Diskussionspartner subtil (oder auch weniger subtil) zweifelhafte Motive unterstellen.


Weil ich die Argumentation irritierend finde.

Hier wird dem Bundesinnenministerium unterstellt, es würde womöglich bewusst und billigend Terroristen nach Deutschland lassen. Nach meinen Informationen ist das Bundesinnenmististerium noch von Herrn Friedrich geführt und der ist von der CSU, einer Partei, die nicht gerade für Asylfreundliche Politik bekannt ist. Warum sollte dieses Ministerium Flüchtlingen grünes Licht geben, wenn diese nicht tatsächlich geprüft und ok sind?

Auf der anderen Seite ist es bekannt, dass die Kommunen, die die Flüchtlinge aufnehmen müssen, das beliebte Nimby Spiel spielen (Not In My Back Yard). Jeder Flüchtling, der woanders hingewiesen werden kann, ist ein Erfolg. Dabei spielt die Argumentation keinerlei Rolle.

Angesichts dieser Interessenlage halte ich die Motive von Leuten, die ohne weitere Argumente annehmen, dass die Kölner Recht und das Bundesinnenministerium unrecht hat, tatsächlich für zweifelhaft.

Und das Argument "Flüchtlinge müssen beweisen, dass sie etwas nicht machen wollen" sollte man auch etwas nachdenken. Eine solche Umkehr der Beweislast ist menschenrechtlich extrem bedenklich. Das liegt in etwa auf der Linie mit dem Argument "Wer verschlüsselt muss ja Straftaten verbergen und sollte erst beweisen, dass er keine begeht oder begehen will".

Der Kritiker

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