Zitat von Nola im Beitrag #20 Lieber Störoperator, so ist es. Und es war vor und nach der Wahl erst recht, die größte Sorge der CDU/CSU, das dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein.
Was war die größte Sorge der Unionsparteien? Die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat? Da würde ich Ihnen nicht widersprechen, aber wo ist die Verbindung zu dem genannten Bundesratsgesetzentwurf? Hätten die Bundesratsverhältnisse einen Einfluss auf den Koalitionsvertrag haben sollen?
Zitat von Nola im Beitrag #20 Lieber Störoperator, so ist es. Und es war vor und nach der Wahl erst recht, die größte Sorge der CDU/CSU, das dürfte auch Ihnen nicht entgangen sein.
Was war die größte Sorge der Unionsparteien? Die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat? Da würde ich Ihnen nicht widersprechen, aber wo ist die Verbindung zu dem genannten Bundesratsgesetzentwurf? Hätten die Bundesratsverhältnisse einen Einfluss auf den Koalitionsvertrag haben sollen?
leicht verwirrte Grüße, Störoperator
Nein, natürlich nicht. Hoffentlich wissen die das auch.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
An dirk, Uwe Richard, Rayson, alteseuropa, Fluminist:
Vielen Dank für Ihre Kommentare. Ich empfinde die Variante "in Deutschland geboren und aufgewachsene Kinder" als (nachlässigen) sprechsprachlichen Stil und hielte sie im distanzsprachlichen Duktus eines Koalitionsvertrages für einen Fehler.
Meine schon etwas in die Jahre gekommene Duden-Grammatik, 6. Auflage 1998, meint dazu (Randnummer 502):
Zitat von Duden-GrammatikWenn zwei oder mehrere gleichwertige (nebengeordnete) attributive Adjektive (Partizipien) nebeneinander stehen, dann werden sie parallel gebeugt, d.h., sie erhalten alle die gleichen Endungen [...]
Bei enger Verbindung von zwei oder mehreren attributiven Adjektiven oder Partizipien wird mitunter nur das letzte gebeugt. Diese Fügungsweise [...] ist heute veraltet.
Als Beispiele für Letzteres werden u.a. zitiert:
Zitat von Duden-Grammatikin schwarz und weißer Emaille (Th. Mann). ... im Wechselspiel der frisch und müden Kräfte (Hofmannsthal).
Vielleicht hat sich dieser Usus ja regional erhalten?
Es gibt einen systematischen Grund, warum hier die Lesart "in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder" nicht zutreffen kann: Denn alle vom Optionszwang betroffenen Personen sind in Deutschland geboren. Das ist ja eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 bzw. § 40b StAG. Will heißen: Personen, die im Inland nicht geboren, aber aufgewachsen sind und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben, fallen nicht unter das Optionsmodell. Für sie kann es folglich auch nicht entfallen.
Und zum Schluss noch der Mord:
Zitat von § 211 Abs. 2 StGBMörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Das Komma nach "Beweggründen" ist als oder zu lesen. Es schließt die erste Gruppe der Mordmerkmale ab. (Siehe zu den 3 Gruppen z.B. dieses Dokument.) Dies bedeutet: Ein Mordmerkmal reicht.
Interessant und weit über dieses Problem hinausgehend (und in seiner polemischen Schärfe überraschend) ist der Beitrag, den der BGH-Richter und StGB-Kommentator (Fischer/Tröndle) Thomas Fischer für die ZEIT geschrieben hat. Für das hier interessierende Problem relevant wären etwa folgende Sätze (Hervorhebungen Noricus):
Zitat von Thomas Fischer in der ZEITWer an einer Tötung etwas "besonders Schweres" finden möchte, wendet und prüft die Mordmerkmale, bis ihm eines passend erscheint. [...]
All das gilt aber nicht, wenn das Gericht ein "Mordmerkmal" entdeckt: Sobald der Beweggrund nur ein wenig "niedrig" ist oder die Tat ein bisschen "heimtückisch", entfallen alle Möglichkeiten individueller Strafzumessung. Auf Mord steht lebenslang – ohne Wenn und Aber.
Zitat von AldiOn im Beitrag #15Müßte das nicht eigentlich Mehrstaatlichkeit heißen?
Der Duden hüllt sich da leider in Schweigen. Meinem Sprachgefühl nach ist Mehrstaatigkeit für den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten zutreffend, während Mehrstaatlichkeit zum Beispiel für ein Projekt passen würde, das von mehreren Staaten betrieben wird: "eine mehrstaatliche Forschungseinrichtung". Man würde hier aber wohl eher sagen: "eine zwischenstaatliche Forschungseinrichtung".
Zitat Wenn, dann doch "geboren und aufgewachsen". Also entweder beide mit "e" oder ohne. Sobald diese Konstruktion adjektivisch vor einem Substantiv steht, müssen beide Teile sich diesem anpassen ("gebeugt werden"? Kenne mich mit dem Fachchinesisch nicht so ganz aus.), im Gegensatz z.B. zu dem Fall, wo sie nach einer Form des Verbs "sein" folgt ("er ist ... geboren und aufgewachsen").
Ja, selbstverständlich. Man kann nicht ein Adjektiv deklinieren und das andere nicht. (Siehe auch weiter oben mein Beispiel.) Es gibt Fälle von undeklinierten Adjektiven vor allem in dichterischer Sprache, vorstellbar wäre: "Mein einsam und unglücklich Leben", "O wundervoll Abend", oder, etwas banaler: Klein Erna, Hänschen klein, Alt Heidelberg. Es geht aber NICHT: "Klein und nette Erna", "Alt und wunderbares Heidelberg". Die geradezu philosophischen Gedanken gehen insofern an der Grammatik vorbei. Wären zwei Gruppen gemeint, dann hätte tatsächlich diese Formulierung gewählt werden müssen:
Zitat Für in Deutschland geborene Kinder und für in Deutschland aufgewachsene Kinder.
Der Vergleich mit dem auch zitierten Satz "studierende und arbeitende Menschen" paßt nicht. Analog wäre: "Geborene und aufgewachsene Kinder", was natürlich sinnlos ist. Was Sie hierbei übersehen: Unser fraglicher Satz heißt: "In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder". Das ist eine Gruppe, genauso wie es "In Deutschland lebende und arbeitende Menschen" wären. Das sind auch nicht Leute, die hier entweder leben oder arbeiten, sondern das ist eine Gruppe, die beides tut. "Deutschland" präzisiert den Satz, zu dem x analoge Beispiele denkbar wären. Davon ganz abgesehen, daß hier möglicherweiser Definitionsschwierigkeiten bestehen könnten (die ich nicht sehe), geht der vorgeschlagene Satz im Deutschen wirklich überhaupt nicht, auch wenn die Sprache keine exakte Mathematik ist.
Zitat von NoricusWohlgemerkt: Der Entwurf zur Ausweitung der Binationalität kommt nicht aus der Mitte des Bundestages, dessen Abgeordnete gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (GG) „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind, sondern von Mitgliedern der Ländervertretung, die durch die Verfassung selbst zu einer einheitlichen Stimmabgabe pro Gliedstaat verhalten sind (Art. 51 Abs. 3 Satz 2 GG) und ihr Votum gleichsam nur als Sprachrohr des stimmberechtigten Landes ausüben (Art. 51 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 GG), mithin also über kein freies Mandat verfügen.
Verstehe ich Sie recht, werter Noricus, dass Sie ein Problem darin sehen, wenn Gesetzgebung vom Bundesrat ausgeht, weil die Bundesräte (sagt man das so?) ihre Stimme von ihren jeweiligen Landtagen/Regierungen vorgegeben bekommen?
Nein, lieber Störoperator, das wollte ich damit nicht sagen. Meine Aussageabsicht war folgende: Ich habe kein Problem damit, wenn sich die Mitglieder des Bundesrates in ihrem Abstimmungsverhalten an den Koalitionsvertrag halten, weil der Sitz im Bundesrat vom GG ohnehin nicht als freies Mandat konzipiert ist.
Zitat Die SPD schafft sich schlicht ein neues Wahlvolk. Da versteht man auch gleich besser, wieso die SPD eine "Integrationsministerin" beruft, die sich in Sachen Doppelpass gleich mal gegen die Interessen von ca. 95 % der hiesigen Bevölkerung auf Erdogan-Linie positioniert.
Das sage ich schon lange. Man agiert hier frei nach Brecht, der ja auch schon vorschlug, die Regierung solle sich ein anderes Volk wählen. Nur ging das zu Brechts Zeiten nicht, heute aber schon. Interessant ist auch, daß sämtliche Integrationsbeauftragten, -staatssekretäre oder -minister immer Türken sind. Wieso nicht mal ein Grieche oder Spanier?
Meiner Ansicht nach zeigt schon die bloße Existenz eines solchen Beauftragten, daß es Schwierigkeiten gibt, die andererseits immer geleugnet werden.
Im Hinblick auf den Doppelpaß wird auch immer mit rührseligen Geschichten vom Heimatgefühl der Türken Stimmung gemacht, obwohl wir Deutschen schon schief angesehen werden, wenn wir das Wort "Heimat" überhaupt in den Mund nehmen.
In Wirklichkeit hängt das Heimatgefühl überhaupt nicht vom Paß ab. Meine schon lange in den USA lebende Schwester hat keinen deutschen Paß mehr, ist in den USA berufstätig, hat amerikanische Freunde und ist trotzdem noch "deutsch". Und als unsere Eltern starben, konnte sie selbstverständlich auch erben. (Das war bei der Einführung des Optionsmodells, das natürlich nur ein Weg zur Doppelstaatlichkeit werden sollte, ein immer wieder vorgebrachtes Argument, daß zu Deutschen gewordene Türken in der Türkei nicht erben dürften. Auf die naheliegende Idee, daß es an der Türkei wäre, für eine immerhin große im Ausland lebende Gruppe die Gesetze dementsprechend zu ändern, kam offenbar niemand von den Lobbyisten.)
Zitat Bei enger Verbindung von zwei oder mehreren attributiven Adjektiven oder Partizipien wird mitunter nur das letzte gebeugt. Diese Fügungsweise [...] ist heute veraltet.
Danke für diesen Hinweis, den ich jetzt erst gesehen habe. Die "enge Verbindung" scheint mir nicht unwesentlich zu sein. Bemerkenswert ist ja auch, daß beide Beispiele aus der Dichtung stammen. Im nüchternen Deutsch eines Koalitionsvertrages wären sie meiner Ansicht nach eindeutig falsch und hätten mir als Beispiel für sprachliche Unfähigkeit der Koalitionäre gedient.
Nachtrag:
Und danke, lieber Noricus, auch für diesen die Sache betreffenden Hinweis:
Zitat Es gibt einen systematischen Grund, warum hier die Lesart "in Deutschland geborene oder aufgewachsene Kinder" nicht zutreffen kann: Denn alle vom Optionszwang betroffenen Personen sind in Deutschland geboren. Das ist ja eine der Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 bzw. § 40b StAG. Will heißen: Personen, die im Inland nicht geboren, aber aufgewachsen sind und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben, fallen nicht unter das Optionsmodell. Für sie kann es folglich auch nicht entfallen.
Vielen Dank für Ihren erhellenden Beitrag, der bei mir für literarische und rechtliche Klarheit gesorgt hat. Wahrlich gut recherchiert.
-- Political language – and with variations this is true of all political parties, from Conservatives to Anarchists – is designed to make lies sound truthful and murder respectable, and to give an appearance of solidity to pure wind – Eric A. Blair
Zitat von Noricus im Beitrag #31Nein, lieber Störoperator, das wollte ich damit nicht sagen. Meine Aussageabsicht war folgende: Ich habe kein Problem damit, wenn sich die Mitglieder des Bundesrates in ihrem Abstimmungsverhalten an den Koalitionsvertrag halten, weil der Sitz im Bundesrat vom GG ohnehin nicht als freies Mandat konzipiert ist.
Dann erwarten Sie, dass sich die Bundesratsmitglieder an den Bundes-Koalitionsvertrag halten? (In den maßgeblichen Landes-Koalitionsverträgen dürfte dazu nichts stehen.) Auch wenn der Bundesrat oft Bundes-Parteipolitik macht, seine Aufgabe ist es, Landesinteressen zu vertreten, egal, ob sie den Interessen der Bundespatei widersprechen. Das ändert natürlich nichts daran, dass exzessive Doppelstaatsbürgerschaften weder den Interessen der Bundesrepublik, noch irgendeines Landes dienen. Inhaltlich stimme ich Ihrem Artikel daher auch absolut zu, aber das Zustandekommen einer Bundesrats-Gesetzesinitiative ist ja inhaltlich davon unabhängig und damit auch kein Koalitionsbruch.
Zitat von Noricus im Beitrag #31Nein, lieber Störoperator, das wollte ich damit nicht sagen. Meine Aussageabsicht war folgende: Ich habe kein Problem damit, wenn sich die Mitglieder des Bundesrates in ihrem Abstimmungsverhalten an den Koalitionsvertrag halten, weil der Sitz im Bundesrat vom GG ohnehin nicht als freies Mandat konzipiert ist.
Dann erwarten Sie, dass sich die Bundesratsmitglieder an den Bundes-Koalitionsvertrag halten? (In den maßgeblichen Landes-Koalitionsverträgen dürfte dazu nichts stehen.) Auch wenn der Bundesrat oft Bundes-Parteipolitik macht, seine Aufgabe ist es, Landesinteressen zu vertreten, egal, ob sie den Interessen der Bundespatei widersprechen. Das ändert natürlich nichts daran, dass exzessive Doppelstaatsbürgerschaften weder den Interessen der Bundesrepublik, noch irgendeines Landes dienen. Inhaltlich stimme ich Ihrem Artikel daher auch absolut zu, aber das Zustandekommen einer Bundesrats-Gesetzesinitiative ist ja inhaltlich davon unabhängig und damit auch kein Koalitionsbruch.
Der Bundesrat ist ein sehr interessantes Gebilde. In ihm sitzen Mitglieder der Exekutiven der Länder, die von den Landesparlamenten eingesetzt wurden, und gehören der Legislative des Bundes an. Neben dem Bundestag. Wenn jetzt also Mitglieder der Regierungspartei in ihrer Funktion als Mitglieder der zweiten Kammer des Parlaments Oppositionsarbeit leisten, obwohl sie persönlich den Koalitionsvertrag mit abgestimmt haben, heißt das nichts anderes, als das die SPD Oppositionsarbeit und Regierungsarbeit gleichzeitig betreibt. Sie vertreten in diesem Fall keine spezifischen Landesinteressen (wohl aber Parteiinteressen), denn wo sollen denn die bei diesem Thema liegen? Die SPD will, und das exerziert sie jetzt schon mal so vor, den Koalitionsvertrag über den Bundesrat, "nachbessern". Mit Hilfe der Grünen.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #36Der Bundesrat ist ein sehr interessantes Gebilde. In ihm sitzen Mitglieder der Exekutiven der Länder, die von den Landesparlamenten eingesetzt wurden, und gehören der Legislative des Bundes an. Neben dem Bundestag. Wenn jetzt also Mitglieder der Regierungspartei in ihrer Funktion als Mitglieder der zweiten Kammer des Parlaments Oppositionsarbeit leisten, obwohl sie persönlich den Koalitionsvertrag mit abgestimmt haben, heißt das nichts anderes, als das die SPD Oppositionsarbeit und Regierungsarbeit gleichzeitig betreibt. Sie vertreten in diesem Fall keine spezifischen Landesinteressen (wohl aber Parteiinteressen), denn wo sollen denn die bei diesem Thema liegen? Die SPD will, und das exerziert sie jetzt schon mal so vor, den Koalitionsvertrag über den Bundesrat, "nachbessern". Mit Hilfe der Grünen.
Das der Bundesrat oft (eher meistens) keine Landes- sondern Parteiinteressen verfolgt, hatte ich ja ebenfalls kritisiert. Das ist sicher nicht im Sinne des Erfinders (des GG) und schadet zusätzlich dem Föderalismus in Deutschland. Daran aber, dass die Bundesratsvertreter aus SPD-mitregierten Ländern (und Hamburg) mit der Bundes-SPD nicht 100%ig auf einer Linie liegen, kann ich aber nichts verwerfliches finden. Denn zum Einen können die Meinungen von Landes- und Bundespartei durchaus differieren (es stört sich ja auch beispielsweise niemand an SPD-Aussagen, die Linkspartei sei auf Bundesebene nicht koalitionsfähig und auf Landesebene doch) und zum Anderen müssen die meisten Bundesratsvertreter auch Rücksicht auf einen Koalitionspartner nehmen (nicht CDU/CSU, mit denen sind sie nämlich keine Koalition eingegangen), in einem Fall sogar als Seniorpartner. Enthaltungen sind m. M. n. auch nicht per se besser als Kompromisse, wenn diese möglich sind. Ich möchte nun sicher nicht die Gesetzesinitiative als solche gutheißen, aber das Einzige, was ich an ihrem Zustandekommen als kritikwürdig sehe, ist der Missbrauch der Ländervertretung, der nichts mit dem konkreten Vorhaben zu tun hat, sondern leider üblich und damit separat zu kritisieren ist.
Zitat von Störoperator im Beitrag #37 Daran aber, dass die Bundesratsvertreter aus SPD-mitregierten Ländern (und Hamburg) mit der Bundes-SPD nicht 100%ig auf einer Linie liegen, kann ich aber nichts verwerfliches finden. Denn zum Einen können die Meinungen von Landes- und Bundespartei durchaus differieren (es stört sich ja auch beispielsweise niemand an SPD-Aussagen, die Linkspartei sei auf Bundesebene nicht koalitionsfähig und auf Landesebene doch) und zum Anderen müssen die meisten Bundesratsvertreter auch Rücksicht auf einen Koalitionspartner nehmen (nicht CDU/CSU, mit denen sind sie nämlich keine Koalition eingegangen), in einem Fall sogar als Seniorpartner. Enthaltungen sind m. M. n. auch nicht per se besser als Kompromisse, wenn diese möglich sind.
Das sehe ich durchaus auch so, nur haben in diesem Fall die Bundesratsvertreter der SPD ja gar keine andere Meinung als die Regierungsvertreter.
Zitat von Störoperator im Beitrag #37Ich möchte nun sicher nicht die Gesetzesinitiative als solche gutheißen, aber das Einzige, was ich an ihrem Zustandekommen als kritikwürdig sehe, ist der Missbrauch der Ländervertretung, der nichts mit dem konkreten Vorhaben zu tun hat, sondern leider üblich und damit separat zu kritisieren ist.
Das ist ja gerade das interessante an Noricus' Artikel; dass er nicht nur zeigt wie das Spiel über die Bande läuft, sondern auch warum. In anderen Blättern wird nämlich immer ein Zusammenhang mit dem Edathy-Skandal hergestellt, was Quatsch ist. Die SPD hat hinlänglich bewiesen wie gut sie eine Bundesratsmehrheit als Blockade und Erpressungsinstrument jenseits jeglicher Landesinteressen orchestriert. Üblicherweise wird dieses Mittel aber nur in der Oppositionsrolle gebraucht. Das Neue ist eben, dass die SPD gelernt hat. Und zwar von Angela Merkel. Sie hatte in der vergangenen Legislatur unter Zuhilfenahme der SPD die FDP erpresst. Das macht jetzt die SPD mit der CDU unter Zuhilfenahme der Grünen. Dafür braucht sie keine eigenständigen Bundesratsvertreter, sondern, ganz im Gegenteil, welche die gut funktionieren. Im Sinne der Parteiführung. Und darüber ist die Union, verständlicherweise, verärgert. Jetzt kann man natürlich sagen, dass die SPD sich so ein paar Sachen hat einfallen lassen um nicht noch einmal derart baden zu gehen wie bei der letzten GroKo. Man kann aber auch aufzeigen, dass der behauptete Zusammenhang mit dem Edathy-Skandal nur ablenken soll von einer Doppelstrategie mit hohem Erpressungspotential. Genau das hat Noricus gemacht. Richtig gut gemacht, wie ich finde.
Zitat von Noricus im Beitrag #31Nein, lieber Störoperator, das wollte ich damit nicht sagen. Meine Aussageabsicht war folgende: Ich habe kein Problem damit, wenn sich die Mitglieder des Bundesrates in ihrem Abstimmungsverhalten an den Koalitionsvertrag halten, weil der Sitz im Bundesrat vom GG ohnehin nicht als freies Mandat konzipiert ist.
Dann erwarten Sie, dass sich die Bundesratsmitglieder an den Bundes-Koalitionsvertrag halten? (In den maßgeblichen Landes-Koalitionsverträgen dürfte dazu nichts stehen.) Auch wenn der Bundesrat oft Bundes-Parteipolitik macht, seine Aufgabe ist es, Landesinteressen zu vertreten, egal, ob sie den Interessen der Bundespatei widersprechen. Das ändert natürlich nichts daran, dass exzessive Doppelstaatsbürgerschaften weder den Interessen der Bundesrepublik, noch irgendeines Landes dienen. Inhaltlich stimme ich Ihrem Artikel daher auch absolut zu, aber das Zustandekommen einer Bundesrats-Gesetzesinitiative ist ja inhaltlich davon unabhängig und damit auch kein Koalitionsbruch.
Lieber Störoperator,
selbstverständlich hat der Bundesrat Länderinteressen zu verfolgen. Aber diese sind hier ja nicht ersichtlich bzw. es wäre schon sehr seltsam, dass Dreyer, Albig, Schmid et alii diese jetzt - wenige Monate nach Abschluss des Koalitionsvertrages - urplötzlich entdecken. Im Zivilrecht würde man hier wohl von einer Treuwidrigkeit sprechen.
Erling Plaethe schreibt völlig zutreffend, dass die SPD von Angela Merkel gelernt hat. So wie die Kanzlerin in der ersten von ihr geführten großen Koalition immer wieder signalisiert hat, dass sie mit der FDP bessere Politik machen könnte und die SPD gleichsam der Klotz am Bein sei, gibt die SPD nun zu verstehen, dass sie den Koalitionsvertrag als Hindernis für die von ihr gewollte Politik betrachtet. Damit soll Akzeptanz für einen möglichen Koalitionsbruch, jedenfalls aber für die Bildung einer rot-rot-grünen Regierung in vier Jahren hergestellt werden.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #38Das sehe ich durchaus auch so, nur haben in diesem Fall die Bundesratsvertreter der SPD ja gar keine andere Meinung als die Regierungsvertreter.
Aber Erstere sind im Gegensatz zu Letzteren nicht an den Koalitionsvertrag gebunden. Darum kann Frau Merkel sich darüber zwar ärgern, braucht sich aber nicht zu wundern. Und sie wurde von Dreyer, Albig und Konsorten auch nicht hintergangen. Derjenige der damit ein Problem haben sollte, ist Herr Gabriel, der formell seine Partei nicht auf eine Linie bringen konnte. Da dieser aber, wie es scheint, das gar nicht so schlecht findet, ist er derjenige der die Koalitionspolitik torpediert, wenn auch verdeckt. Da liegt ja auch gerade je nach Sichtweise das Problem bzw. der Trick, dass er dadurch, dass der BR die Initiative ergreit, nicht offen koalitionsbrüchig dasteht. Das ändert sich dann natürlich bei den Lesungen im Bundestag. Solange (aber nicht länger) muss man, denke ich, einfach damit leben, dass da hinter den Kulissen nicht ganz sauber gearbeitet wird, so ist Politik nunmal und nicht erst seit September.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #38Das ist ja gerade das interessante an Noricus' Artikel; dass er nicht nur zeigt wie das Spiel über die Bande läuft, sondern auch warum. In anderen Blättern wird nämlich immer ein Zusammenhang mit dem Edathy-Skandal hergestellt, was Quatsch ist. Die SPD hat hinlänglich bewiesen wie gut sie eine Bundesratsmehrheit als Blockade und Erpressungsinstrument jenseits jeglicher Landesinteressen orchestriert. Üblicherweise wird dieses Mittel aber nur in der Oppositionsrolle gebraucht.
Darum geht es mir ja: „hinlänglich bewiesen“ heißt ja nichts anderes, als dass das kein neues Verhalten ist und Kritik daran natürlich immer gerechtfertigt ist, aber eben nichts mit Staatsbürgerschaften zu tun hat. Das kann übrigens nicht nur die alte Tante.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #38Das Neue ist eben, dass die SPD gelernt hat. Und zwar von Angela Merkel. Sie hatte in der vergangenen Legislatur unter Zuhilfenahme der SPD die FDP erpresst. Das macht jetzt die SPD mit der CDU unter Zuhilfenahme der Grünen. Dafür braucht sie keine eigenständigen Bundesratsvertreter, sondern, ganz im Gegenteil, welche die gut funktionieren. Im Sinne der Parteiführung. Und darüber ist die Union, verständlicherweise, verärgert.
Zustimmung.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #38Jetzt kann man natürlich sagen, dass die SPD sich so ein paar Sachen hat einfallen lassen um nicht noch einmal derart baden zu gehen wie bei der letzten GroKo. Man kann aber auch aufzeigen, dass der behauptete Zusammenhang mit dem Edathy-Skandal nur ablenken soll von einer Doppelstrategie mit hohem Erpressungspotential. Genau das hat Noricus gemacht. Richtig gut gemacht, wie ich finde.
Ob das lang geplant war weiß ich nicht. Ich könnte mir durchaus auch ein vor-sich-hin-Wurschteln vorstellen. Und dass die SPD die linke Mehrheit im Bundestag und ihre nicht vorhandene klare Absage an eine Koalition mit der Linkspartei vor 2016 für Erpressungen benutzen würde war abzusehen.
Zitat von Noricus im Beitrag #39selbstverständlich hat der Bundesrat Länderinteressen zu verfolgen. Aber diese sind hier ja nicht ersichtlich bzw. es wäre schon sehr seltsam, dass Dreyer, Albig, Schmid et alii diese jetzt - wenige Monate nach Abschluss des Koalitionsvertrages - urplötzlich entdecken. Im Zivilrecht würde man hier wohl von einer Treuwidrigkeit sprechen.
Nun bin ich alles andere als rechtskundig, aber da besagte Landesregierungen nicht an den Koalitionsvertrag der Bundesregierung gebunden sind, halte ich das zumindest für fragwürdig. Zusätzlich hat ja nicht einmal die Bundes-SPD den Inhalt des Vertrages als ihre Positionen erklärt. Der Koalitinsvertrag ist – logischerweise – ein Kompromiss und Herr Gabriel ist zum Einen Merkels Ansprechpartner und zum Anderen derjenige dem die Ministerpräsidenten die Koalition gefährden – nein, eigentlich nicht, es liegt letztlich immernoch in den Händen der SPD-Bundestagsfraktion.
Zitat von Noricus im Beitrag #39Erling Plaethe schreibt völlig zutreffend, dass die SPD von Angela Merkel gelernt hat. So wie die Kanzlerin in der ersten von ihr geführten großen Koalition immer wieder signalisiert hat, dass sie mit der FDP bessere Politik machen könnte und die SPD gleichsam der Klotz am Bein sei, gibt die SPD nun zu verstehen, dass sie den Koalitionsvertrag als Hindernis für die von ihr gewollte Politik betrachtet. Damit soll Akzeptanz für einen möglichen Koalitionsbruch, jedenfalls aber für die Bildung einer rot-rot-grünen Regierung in vier Jahren hergestellt werden.
Zitat von Noricus im Beitrag #39selbstverständlich hat der Bundesrat Länderinteressen zu verfolgen. Aber diese sind hier ja nicht ersichtlich bzw. es wäre schon sehr seltsam, dass Dreyer, Albig, Schmid et alii diese jetzt - wenige Monate nach Abschluss des Koalitionsvertrages - urplötzlich entdecken. Im Zivilrecht würde man hier wohl von einer Treuwidrigkeit sprechen.
Nun bin ich alles andere als rechtskundig, aber da besagte Landesregierungen nicht an den Koalitionsvertrag der Bundesregierung gebunden sind, halte ich das zumindest für fragwürdig.
Dreyer, Albig und Schmid haben an den Verhandlungen zum Koalitionsvertrag teilgenommen und das Ergebnis - soweit ich sehe - auch mitgetragen. Wenn besagte Herrschaften durch einen Beschluss ihrer Landesregierung bzw. den betreffenden Landeskoalitionsvertrag im Sinne einer kompletten Abschaffung des Optionszwangs gebunden gewesen wären, dann hätten sie diesen Koalitionsvertrag redlicherweise nicht mittragen dürfen.
Mir ist auch keine öffentliche Äußerung der drei Politiker bekannt, dass der Staatsangehörigkeitskompromiss für die SPD oder für sie als Mitglieder ihrer Landesregierung eine schwer zu schluckende Kröte sei. Thematisiert wurden in Interviews oder Pressemitteilungen anderePunkte, Schmid spricht sogar von "deutliche[n] Verbesserungen bei [...] der Staatsangehörigkeit".
Es wurde hier also durchaus ein berechtigtes Vertrauen geweckt, dass sich die genannten hochrangigen SPD-Landespolitiker jedenfalls nicht zu einem Zeitpunkt, zu dem die Tinte der Unterschriften unter dem Koalitionsvetrag noch kaum trocken ist, gegen den Staatsangehörigkeitskompromiss verwenden würden.
Mein Bedauern gilt dabei übrigens keineswegs der Union, sondern dem Bundesbürger, der sich jetzt wirklich nicht mehr darüber täuschen kann, wohin die Reise mit dieser Großen Koalition geht.
Zitat Zusätzlich hat ja nicht einmal die Bundes-SPD den Inhalt des Vertrages als ihre Positionen erklärt. Der Koalitinsvertrag ist – logischerweise – ein Kompromiss
Ja, natürlich. Aber wozu schließt man einen Koalitionsvertrag, wenn man ihn ohnehin nicht zu beachten gedenkt? Wenn die Inhalte des Koalitionsvertrages für die SPD untragbar sind, hätte sie dem Papier nie zustimmen dürfen.
Zitat und Herr Gabriel ist zum Einen Merkels Ansprechpartner und zum Anderen derjenige dem die Ministerpräsidenten die Koalition gefährden – nein, eigentlich nicht, es liegt letztlich immernoch in den Händen der SPD-Bundestagsfraktion.
Genau, und die Abgeordneten sind nach dem Buchstaben des GG weisungsfrei und nur ihrem Gewissen unterworfen. Wenn nun die Union auf die Führung bzw. den Fraktionsvorsitz der SPD Druck ausübte, die im Parlament sitzenden Genossen im Sinne des Koalitionsvertrages zu disziplinieren, würde natürlich die Union eine ganz schlechte Figur machen. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass es die SPD genau darauf anlegt.
Zitat von NoricusAls Beispiele für Letzteres werden u.a. zitiert:
Zitat von Duden-Grammatikin schwarz und weißer Emaille (Th. Mann). ... im Wechselspiel der frisch und müden Kräfte (Hofmannsthal).
Vielleicht hat sich dieser Usus ja regional erhalten?
Danke für den Verweis. Aber ich glaube er trifft es nicht ganz, denn meinem Sprachempfinden nach gehen ja beide Formulierungen - allerdings mit unterschiedlicher Bedeutung. Wie dem auch sei, klären können wir das ohne einen Germanisten vermutlich nicht.
Zitat Das Komma nach "Beweggründen" ist als oder zu lesen. Es schließt die erste Gruppe der Mordmerkmale ab. (Siehe zu den 3 Gruppen z.B. dieses Dokument.) Dies bedeutet: Ein Mordmerkmal reicht.
Das Komma nach "Beweggründen" wird also als "oder" gelesen. Danke für die Bestätigung. Rein sprachlich lese ich das dagegen als "Und". Deswegen brachte ich als Beispiel für Fälle, in denen ich mit der Sprache der Juristen nicht übereinkomme. Ein anderes, trivialeres Beispiel ist, dass Promotionsstudenten keine Studenten im Sinne des Sozialgesetzbuches sind.
Zitat von NoricusAls Beispiele für Letzteres werden u.a. zitiert:
Zitat von Duden-Grammatikin schwarz und weißer Emaille (Th. Mann). ... im Wechselspiel der frisch und müden Kräfte (Hofmannsthal).
Vielleicht hat sich dieser Usus ja regional erhalten?
Danke für den Verweis. Aber ich glaube er trifft es nicht ganz, denn meinem Sprachempfinden nach gehen ja beide Formulierungen - allerdings mit unterschiedlicher Bedeutung. Wie dem auch sei, klären können wir das ohne einen Germanisten vermutlich nicht.
Diese Beispiele (die ich eher unter "dichterische Freiheit" als unter "veralteter Sprachgebrauch" eingeordnet hätte) helfen Ihnen auch insofern nicht, als Sie ja unter "in Deutschland geboren und aufgewachsenen Kindern" solche verstanden wissen wollten, die beide Eigenschaften in sich vereinen; in den Beispielen ist aber die Emaille nicht zugleich schwarz und weiß und sind die Kräfte nicht zugleich frisch und müde.
Zitat von FlumistDiese Beispiele (die ich eher unter "dichterische Freiheit" als unter "veralteter Sprachgebrauch" eingeordnet hätte) helfen Ihnen auch insofern nicht, als Sie ja unter "in Deutschland geboren und aufgewachsenen Kindern" solche verstanden wissen wollten, die beide Eigenschaften in sich vereinen; in den Beispielen ist aber die Emaille nicht zugleich schwarz und weiß und sind die Kräfte nicht zugleich frisch und müde.
Richtig, So wie bei "groß und starke Männer", "dick und fette Spinnen", "blond und blauäugige ",...
Zitat von FlumistDiese Beispiele (die ich eher unter "dichterische Freiheit" als unter "veralteter Sprachgebrauch" eingeordnet hätte) helfen Ihnen auch insofern nicht, als Sie ja unter "in Deutschland geboren und aufgewachsenen Kindern" solche verstanden wissen wollten, die beide Eigenschaften in sich vereinen; in den Beispielen ist aber die Emaille nicht zugleich schwarz und weiß und sind die Kräfte nicht zugleich frisch und müde.
Richtig, So wie bei "groß und starke Männer", "dick und fette Spinnen", "blond und blauäugige ",...
Hmmm. Ja, diese Beispiele wären analog zu "geboren und aufgewachsene Kinder". Inwieweit sie tatsächlichem Sprachgebrauch entsprechen, vermag ich leider nicht zu beurteilen, denn in meinen Ohren klingen sie alle falsch...
EDIT: "blond und blauäugige" klingt mir sogar nach "blond- und blauäugige", also nach solchen, die blaue oder blonde (!) Augen haben.
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