Der Bundesminister der Justiz plant, den Strafzumessungskatalog um so genannte "Haßdelikte" zu erweitern, was mit Blick auf andere Projekte des Ministers ein bemerkenswerter Vorgang ist. Ein Kommentar.
Eine tat- und schuldangemessene Bestrafung erreicht man sicher nicht, wenn man dem Richter vorschreibt, dass er bestimmte Strafzumessungsgründe zwingend stärker zu gewichten hat als andere. (So verstehe ich Maas' Vorstoß - ein offizielles Papier dazu konnte ich bei einer oberflächlichen Suche aber nicht finden). Im Gegenteil: Eine solche Anordnung wäre in rechtsstaatlicher Hinsicht äußerst bedenklich. Wenn der Gesetzgeber möchte, dass ein bestimmtes Merkmal zu einer gewissen Mindeststrafe führt, muss er es in den Tatbestand der betreffenden Strafnorm schreiben. Das wäre das legistisch korrekte Vorgehen. Ob dieses Tatbestandsmerkmal - zB "aus rassistischen Motiven" - den Anforderungen der für ein Strafgesetz erforderlichen Bestimmtheit genügt, ist dann eine ganz andere Frage. (Ich würde das für die Formulierung "aus rassistischen Motiven" verneinen, aber da das BVerfG mit dem ganz und gar schwammigen Beleidigungs-§ kein Bestimmtheits-Problem hat, würde ich nicht darauf wetten, dass es sich meiner unmaßgeblichen Meinung anschlösse.)
Aus Bestimmtheitserwägungen heraus finde ich den Mord-§ unabhängig von seiner braunen Provenienz absolut katastrophal. Was ist "sonst aus niedrigen Beweggründen", ab wann beginnt "grausam"? Eine Reform wäre hier zweifellos angeraten.
Aber in der Synopse haben Sie natürlich Recht: Maas' Argumentation ist nicht konsequent.
Zitat von aus dem BlogbeitragDenn daß in dem aktuellen Gesetzentwurf im gleichen Maße solche rassistischen Gewalt- und Tötungsdelikte gemeint seien, die typischerweise mit einer Variation des Ausrufs Isch mach disch Messer, du Scheißdeutscher beginnen, erscheint mir schlechterdings ausgeschlossen.
die können dann ja nicht rassistisch sein und im übrigen wird es sie auch gar nicht geben. In Frankreich habe ich mal eine Frau wegen Rassismus angezeigt, weil sie mich als "boche" bezeichnet hat. Die hat auch richtig Ärger bekommen. Der vorliegende Gesetzentwurf wird schon so formuliert werden, daß Verbrechen gegen Deutsche kein Rassismus sein kann, weil sowieso nach herrschender Meinung Rassismus nur gegen Minderheiten ausgeübt werden kann.
Das ganze läuft darauf hinaus, daß bei der Tötung eines Migranten durch einen (nichtmigrantischen(!)) Deutschen der Richter verpflichtet sein wird grundsätzlich von Mord auszugehen während bei der Tötung eines (nichtmigrantischen(!)) Deutschen durch einen Migranten der Richter analog von Totschlag ausgehen muß. Es wird auch niemandem auffallen, daß so eine Zweiklassengesellschaft geschaffen wird.
Interessanter wird das bei Betrugs- und Diebstahlsfällen zulasten von Migranten. Ich denke da an die häufig unklare Werbung von Mobiltelefonanbietern. Das wird dann wohl auch als Rassismus gewertet werden.
__________________________________________ Wegen der aktuellen Krise werde ich fortan Krimsekt, russischen Kaviar, russische Puppen, russische Eier und Boeuf Stroganoff boykottieren
Für mich ist das wirklich Unfassbare, dass demokratische Politiker der gewählten Regierung unseres Landes darüber nachdenken die Motive einer Tat zu bestrafen. Denn letztendlich verlangt der Vorschlag ja nichts anderes: Das Denken und Fühlen des Täters und nicht seine Tat sollen bestraft werden. Wie soll Justizia dann noch blind sein? Wer entscheidet darüber, was andere denken und warum sie es tun?
Dass ein solcher Vorschlag aus der Demokratischen Mitte unseres Landes kommt, verschlägt mir die Sprache. Für mich atmet er totalitären Geist und bedeutet eine Geschichtsvergessenheit ohne Gleichen.
Es ist die Krankheit unserer Gutmenschen: Sie definieren das Böse und bekämpfen ihre Definitionen ohne sich darum zu scheren, was das Böse wirklich ist; erschaffen es so erst. So sind wahrscheinlich schon einige große Katastrohen der Geschichte entstanden und nie hat man sie gewollt.
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Lieber Andreas, ein exzellenter Artikel. Er entlarvt die SPD als Getriebene kontradiktorischer Einflüsse. Ich hatte wirklich gedacht: mutig von dem Maas diesen Mordparagraphen zur Änderung vorzuschlagen. Ich erwarte eigentlich nichts von der SPD. Aber nicht mal ein Mindestmaß an Glaubwürdigkeit zu bekommen, diese Mindesterwartung regelrecht zu verhöhnen ist erschütternd. Passt aber dann doch zum reichlich erodierten Rechtsstaatsverständnis in der Politik. Ein ganz wichtiger Beitrag, sehr gut dargestellt.
Man kann sicher darüber streiten, ob man Rassismus generell stärker bekämpfen muss oder ob Straftaten aus unterschiedlichen Motiven verschieden verwerflich sind. Aber dieser Streit ist ein reichlich akademischer, denn in der Praxis völlig nutzlos.
Das Motiv eines Menschen zu ergünden dürfte sich in der Praxis als reichlich stumpfes Schwert entpuppen. Eine Tat ist nachweisbar, das Motiv dagegen hängt schon sehr stark davon ab, was jemand von sich gibt. Und wenn der Angeklagte schweigt ? Ein Richter kann nicht nach dem urteilen, was er unterstellt oder vermutet. Sowie ein anderes Motiv auch nur denkbar wäre, ist die ganze Idee hin.
Besonders absurd finde ich dagegen die Begründung über den NSU: Das Gesetz soll eine Lehre aus dem NSU Ausschuss sein ? Ja, wie soll das denn gehen ? Hätten sich Mundlos und Böhnhart dazu entschieden weniger Leute zu ermorden, weil der Staat die Tat als verwerflicher definiert ? Als ob der Unterschied zwischen 15 oder 30 Jahren für einen Mörder in seinen Überlegungen eine grosse Rolle spielte. Ich glaub es hackt. Da bringen zwei Spinner mehr als ein halbes Dutzend Leute um, und die kriegen plötzlich Angst, weil Rassismus ein "besonderes" Mordmerkmal sein soll ? Gibts dann auch ein besonderes lebenslänglich ? Oder ein lebenslänglich mit besonders besonderer Schwere der Schuld ? Himmelswillen, was ein Schwachsinn.
Ich habe nicht das geringste dagegen, dass man den Mordparagraphen mal aufräumt. Ich kann nämlich immernoch nicht sehen, dass es verwerflicher sein soll einen Menschen von hinten zu erdolchen als ihn von vorne zu erschiessen. Oder das es kein Mord sein soll ein Kind zu erwürgen, weil das ja nicht arglos sein kann. Und noch weniger kann ich verstehen, dass selbst Massenmörder vom RAF Schlage nach 19 Jahren aus der Haft entlassen werden und immernoch verkünden können, was für tolle Helden sie doch alle sind. Ich denke man kann hier vom amerikanischen Strafrecht viel lernen.
Zitat von Doeding im Beitrag #1Der Bundesminister der Justiz plant, den Strafzumessungskatalog um so genannte "Haßdelikte" zu erweitern, was mit Blick auf andere Projekte des Ministers ein bemerkenswerter Vorgang ist.
Vielen Dank für den Hinweis auf Maas' gerade eben geführten Kampf gegen eine Justiz nach Tätermerkmalen. Daran hatte ich schon gar nicht mehr gedacht, als ich von seinem neuen Vorstoß in Richtung Gesinnungsjustiz las. In der Tat eine schwer erklärliche Kombination.
Wobei ich bei der gewünschten Neuausrichtung des Tötungsparagraphen mal auf den juristischen Sachverstand des verehrten Noricus vertraue, dass das Ding wirklich renovierungsbedürftig ist. Aber bei der Einführung von Hasskriminalität (also niederen Beweggründen par excellence) wissen wir alle, wo das herkommt. Unsere politische Klasse hat irgendwann mal aufgehört sich an der Realität zu beteiligen und jagd seitdem Phantome. Man blubbert da so irgendwie im selben eigenen Saft wie die staatliche und die staatstragende Journaille rum und phantasiert sich eine Gesellschaft zusammen, in der lauter von Hass getriebene Autochthone nix anderes im Sinn haben als Nichtdeutsche zu verprügeln oder sogar totzuschlagen.
Denn natürlich geht es NUR um mögliche biodeutsche Täter. Kein Schwein interessiert es, ob ein paar Araber einen Schwarzen vermöbeln, sich Kurden und Türken aus landsmannschaftlichen Fehden heraus die Jacke vollhauen oder ein Albaner einem Serben ein Messer in den Bauch rammt. Die Totschläger vom Alexanderplatz wären niemals unter einen Hatecrime-Paragraphen gefallen, egal ob ihr Opfer ein Vietnamese war. Das sind alles nur bemitleidenswerte Opfer dieser im Herzen hasszerfressenen und stets nur einen Hauch vom ultimativen Gewaltausbruch entfernten deutschen Mehrheitsgesellschaft. - Denkt die politische Klasse und ihre Claquere jedenfalls. Unglaubwürdig? Aber hallo! Man lese mal die irre Sibylle. Die glauben das wirklich, dass da draußen die klammheimlichen Nazis und Reichssäuberer wohnen. (nachgeschobene Ergänzung: Heribert Prantl auch)
Wie gesagt, man lässt die Realität da draußen einfach mal unbeachtet und pflegt seine klassenüblichen Spleens.
Es gibt aber noch einen anderen Aspekt. Der wilden Hatz auf Nazis und Rassisten geht schlichtweg das jagdbare Wild aus. Und das auch noch wo es so viele angestellte Jäger gibt wie niemals zuvor. Wahrscheinlich gibt es mittlerweile schon Kinder, die als Berufswunsch angeben Anti-Nazi-Aktivist werden zu wollen, wenn sie als Energieexperte, Klimaberater oder "Stoßlüfter" nicht angenommen würden. Und all diese guten Leute brauchen doch Erfolgserlebnisse! Und das Volk will auch ab und zu Ergebnisse sehen, wenn es schon soviele Nazijäger beschäftigt (die einem nebenbei auch mal die Innenstadt verwüsten oder das Auto anzünden).
Was liegt da näher, als die Definition des jagdbaren Wildes einfach mal ein bissl kreativer auszulegen? Im Schleppnetz der Hasskriminalität bleibt da doch bestimmt wesentlich mehr hängen als bisher, oder? Und auf jeden Verdachtsfall können sich dann sämtliche Rassistenjäger der Republik stürzen, ob das nun am Ende zur Verurteilung reicht, oder nicht. Egal, es gibt damit endlich "wieder mehr Fälle".
Beste Grüße, Calimero
------------------------------------------------------- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Aus Bestimmtheitserwägungen heraus finde ich den Mord-§ unabhängig von seiner braunen Provenienz absolut katastrophal. Was ist "sonst aus niedrigen Beweggründen", ab wann beginnt "grausam"? Eine Reform wäre hier zweifellos angeraten.
Keinerlei Widerspruch von mir, lieber Noricus. Wenn ich mich recht erinnere, dann waren die Zeitungsmeldungen dazu seinerzeit auch flankiert von der Information, daß Maas damit auf bereits seit längerem formulierte Forderungen von Juristenverbänden eingegangen sei (auch dies ein wichtiger Unterschied zum "Haßverbrechen": hier hagelte es einer gestrigen Radiomeldung zufolge von Rechtswissenschaftlern sogleich erhebliche Kritik). Ich vermute aber sehr stark, daß die Juristen seinerzeit nicht mit der Nazihistorie, also letztlich ideologisch, argumentiert haben wie Maas (der ja selbst Jurist ist), sondern wie Sie auch, aus inhaltlich-juristischen Erwägungen heraus.
Ich hatte mich bei der Ursprungsmeldung zum Mordparagraphen zunächst wirklich gewundert, daß man das (bei einem so wichtigen Delikt!) erst nach so vielen Jahrzehnten angeht. Ich war außerdem davon ausgegangen, daß die Praxis der Rechtsprechung über die Jahrzehnte solche Unbestimmtheiten vermutlich kompensiert hätte. Aber natürlich ist es besser, wenn ein Gesetz sogleich so eindeutig wie möglich formuliert ist.
Zitat von Calimero im Beitrag #7 Es gibt aber noch einen anderen Aspekt. Der wilden Hatz auf Nazis und Rassisten geht schlichtweg das jagdbare Wild aus. Und das auch noch wo es so viele angestellte Jäger gibt wie niemals zuvor. Wahrscheinlich gibt es mittlerweile schon Kinder, die als Berufswunsch angeben Anti-Nazi-Aktivist werden zu wollen, wenn sie als Energieexperte, Klimaberater oder "Stoßlüfter" nicht angenommen würden. Und all diese guten Leute brauchen doch Erfolgserlebnisse! Und das Volk will auch ab und zu Ergebnisse sehen, wenn es schon soviele Nazijäger beschäftigt (die einem nebenbei auch mal die Innenstadt verwüsten oder das Auto anzünden).
Was liegt da näher, als die Definition des jagdbaren Wildes einfach mal ein bissl kreativer auszulegen? Im Schleppnetz der Hasskriminalität bleibt da doch bestimmt wesentlich mehr hängen als bisher, oder? Und auf jeden Verdachtsfall können sich dann sämtliche Rassistenjäger der Republik stürzen, ob das nun am Ende zur Verurteilung reicht, oder nicht. Egal, es gibt damit endlich "wieder mehr Fälle".
Das scheint mir der springende Punkt zu sein, lieber Calimero. Rassismus muß um so mehr in der Mitte der Gesellschaft verortet werden, je mehr er mit dem extrem rechten Rand verschwindet. Man schaue sich an, wie es gestern in Kreuzberg abgegangen sind. 100 Hanseln sind 200 Meter weit gekommen. Jetzt mal abseits der linken Randale und Angriffe auf Polizisten: das zeigt, wo echter Rassismus sich im Gesamtbild dieser Gesellschaft befindet; auch die Wahlergebnisse der NPD (was ist eigentlich aus dem Verbotsverfahren geworden?) sprechen hier für sich. Es wird sicher ein paar hundert gewaltbereite Rassisten in Deutschland geben, und deren Taten gehören, wie jedes Verbrechen, verfolgt und bestraft. Deren Sympathisantenkreis dürfte aber sehr überschaubar sein und sonstigen Rückhalt in der Gesellschaft haben sie nicht, keinerlei. Es ist kein gesellschaftliches Problem, und es ist kein Rassismus, wenn ein Zahnarzt keinen Bock auf eine Arzthelferin hat, die sich weigert, ihr Kopftuch während der Arbeitszeit abzunehmen. Wie anders war das aber zu Zeiten der RAF! Der Sympathisantenkreis war eine Massenbewegung, bis hinauf zu den "Eliten" in Kunst, Kultur und Politik, und einer von ihnen konnte danach ganz locker Innenminister werden.
Indem der Rassismusbegriff nun ins Strafrecht Einzug erhält wird eine Situation hergestellt, in der dieses Delikt ganz schnell dich und mich treffen kann. Und dann wird es Statistiken geben, wie viele Haßverbrechen es im letzten Jahr gegeben habe, auch wenn sich dahinter lediglich ein türkischer Herta-Fan und ein deutscher St. Pauli-Fan um das 0:1 gekloppt haben. Und dann wird man prantln, wie schlimm das alles sei, wie viel weiteren gesetzlichen Regelungsbedarf es gäbe usw. Das ist alles nach oben hin dann kaum mehr zu begrenzen.
Und das führt bereits zu dem zweiten Punkt, den ich befürchte: eine ähnliche Praxis der Rechtsprechung wie bei Gewaltdelikten gegenüber Frauen oder bei Vorwürfen des sexuellen Mißbrauchs in den 90ern und 2000ern: Eine faktische Umkehr der Beweislast. Erst einige spektakuläre Fälle, in denen die Tatvorwürfe schließlich in sich zusammengebrochen sind, scheinen hier ein gewisses Umdenken zu erzeugen. Die verbreitete Idee: Opfer lügen nicht ist in meinen Augen eine rechtsstaatliche Katastrophe und wird vermutlich mit diesem Gesetz erneut deutlichen Auftrieb erhalten.
Zitat von Doeding im Beitrag #8(auch dies ein wichtiger Unterschied zum "Haßverbrechen": hier hagelte es einer gestrigen Radiomeldung zufolge von Rechtswissenschaftlern sogleich erhebliche Kritik).
Für die Praxis und die Beschuldigten/Angeklagten wäre die neue Strafzumessungsregel überhaupt nicht hilfreich. Nehmen wir zB eine Diskoschlägerei, bei der einige der Kombattanten leicht verletzt werden. Kein großes Ding, bei dem nicht viel herauskommt. Wenn jetzt aber eines der Opfer einen Migrationshintergrund hat, müsste wohl ermittelt werden, ob ein Hassverbrechen vorliegt. Und der alkoholisierte Täter, der in seinem Zorn vielleicht eine abfällige Bemerkung gemacht hat, obwohl er eigentlich nichts gegen Migranten hat, müsste befürchten, dass aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird.
Zitat Ich vermute aber sehr stark, daß die Juristen seinerzeit nicht mit der Nazihistorie, also letztlich ideologisch, argumentiert haben wie Maas (der ja selbst Jurist ist), sondern wie Sie auch, aus inhaltlich-juristischen Erwägungen heraus.
Irgendwie mit beidem: Ich darf in diesem Zusammenhang noch einmal auf einen Gastbeitrag hinweisen, den der BGH-Richter und StGB-Kommentator Th. Fischer zu diesem Thema für die ZEIT geschrieben hat.
Zitat Ich hatte mich bei der Ursprungsmeldung zum Mordparagraphen zunächst wirklich gewundert, daß man das (bei einem so wichtigen Delikt!) erst nach so vielen Jahrzehnten angeht. Ich war außerdem davon ausgegangen, daß die Praxis der Rechtsprechung über die Jahrzehnte solche Unbestimmtheiten vermutlich kompensiert hätte.
Hat sie auch, jedenfalls bis zu einem gewissen Ausmaß. Aber Strafgesetze als besonders eingriffsintensive Gesetze müssen sehr hohe Anforderungen an die Bestimmtheit des Wortlauts erfüllen. Wenn man den Mord-§ nun mit höchst unbestimmten Gesetzesbegriffen wie "sonst aus niedrigen Beweggründen", "grausam" vollpackt, deren Auslegung jedenfalls in Grenzfällen eine reine Wertungsentscheidung ist, dann ist das bedenklich.
Ich habe mir gerade den von Calimero in Beitrag 7 verlinkten Artikel von Prantl durchgelesen. Es geht ja nicht nur um rassistische oder fremdenfeindliche, sondern auch um "sonstige menschenverachtende" Beweggründe. Ich möchte hier keinen Nazi Vergleich einbringen, sprich ich will nicht Maas als Nazi bezeichnen. Aber mir fällt spontan der Name "Ermächtigungsgesetz" dazu ein. Diese Vokabeln "sonstige menschenverachtende" Motive, die sind Gummiwörter. Darunter kann alles fallen. Und, es soll für das gesamte Strafgesetzbuch gelten. Also zum Beispiel auch für die Straftaten die im Ersten Abschnitt genannt sind: ... Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats. Oder der Siebte Abschnitt, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung. Oder man nehme § 166, Beschimpfung von Religionen oder Weltanschauungen. Das alles soll jetzt noch verschärft werden. Wir wissen alle, daß die von Maas genannten Motive nur "rechte Deutsche" haben können. D.h. die Gruppe, die am ehesten Grund hätte ihren Unmut über die herrschenden Zustände, ihre zumindest teilweise Zustimmung zu den von Pirincci und anderen beklagten Mißständen, zu äussern bekommt eine Strafrechtsverschärfung. Damit jedem klar ist, daß es riskant ist sich zu wehren. Das Volk soll und muß das Maul halten. Es wird alles versucht um das verhasste Bürgertum abzuschaffen und in Schranken zu halten. Keiner soll mehr Kritik äussern ohne weitreichende rechtliche oder soziale Folgen fürchten zu müssen. Man kann es in Baden Württemberg in einigen Bereichen sehen: Die neuen Herren fackeln nicht lange. Es werden Tatsachen geschaffen die nicht so leicht wieder umzukehren sind. Sei es beim Bildungsplan, der Einführung der GanztagsGesamtschule oder bei der Umgestaltung des Jagdrechts.
Auch ich danke für diesen Beitrag von Herrn Döding. Die rechtsstaatlichen Folgen wären gar nicht abzuschätzen. Es wäre dann so, daß Menschenleben einen unterschiedlichen Wert haben, je nachdem, welche Nationalität Opfer und Täter haben. Auch spielte sofort die angeblich doch so unbedeutende Ethnie eine Rolle - "echter" Deutscher schädigt eingebürgerten Afrikaner (Haßverbrechen), eingebürgerter Türke schädigt Türken ohne deutschen Paß (kein Haßverbrechen). Ohne auf alle Argumente der geschätzten Mitkommentatoren einzugehen: Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun, es wäre das pure Gesinnungsstrafrecht. Deshalb volle Zustimmung zu Herrn Döding! Als ich von dem Vorschlag hörte, haben sich mir die Nackenhaare aufgestellt.
Nachtrag: Der Hinweis auf die ZWEIERLEI Maße ist besonders bedenkenswert. Vielen, darunter auch mir, war seine erste Initiative sicher schon wieder entfallen.
Danke für den Artikel. Wie Sie richtig analysieren, wird sich die scheinbar gute Absicht de facto mal wieder gegen die autochthone Bevölkerung richten, wie in so vielen anderen Maßnahmen auch, weil auch hier die böse Motivlage natürlich jenen zugeordnet wird, die *natürlich* die Schuld an den verheerenden Folgen einer Politik, der sie nie zugestimmt haben, tragen sollen. Meiner Meinung nach hat Maas aber seine Maßnahmen noch nicht bis zum Ende gedacht. Die vollständige mentale Entwaffnung der eigenen Bevölkerung wird erst dann erreicht, wenn nicht nur "rechte" oder rechte Mörder härter bestraft werden als islamische oder islamistische (geschenkt, dass die letzteren keinen Deut weniger rechtsradikal sind als die NPD), sondern auch "rechte" oder rechte Opfer, die man erst zu viert oder zu fünft zusammenschlägt und denen man dann die Schuld dafür zuweist (im Sinne von "er hat ein böses Wort gesagt"). In Berlin gab es ja den Fall, dass genau das passiert ist, weil die Täter meinten, dass ihre Tat dadurch irgendwie gerechtfertigt wäre. In diesem Sinne - wenn man schon "Rechte" und Rechte diskriminieren will, dann bitte nicht nur als Täter, sondern auch als Opfer.
Danke, lieber Andreas, für diesen Beitrag, der mir einen eigenen komplett erspart hat. Genau dieser Widerspruch, einerseits das Subjektive aus dem Mordparagraphen zu entfernen, es jetzt über den Umweg der "Hassverbrechen" aber wieder ins Spiel zu bringen, ist aus meiner Sicht derart eklatant, dass es mir ob des faktisch nicht existierenden Echos auch fast die Sprache verschlägt. Zumal das Subjektive beim Mordtatbestand ja noch sehr individuell gestaltet ist, während die "Hassmotive" eine deutliche soziale Komponente erkennen lassen.
Ich sehe schon eine Anwendungspraxis vor mir, die an die "alkoholbedingten Verkehrsunfälle" erinnert. Darunter wird nämlich ausnahmslos jeder Verkehrsunfall eingestuft, dessen Verursacher Alkohol im Blut hatte - eine Überprüfung, ob der Alkohol auch tatsächlich ursächlich für den Unfall war, findet dabei nicht statt. Man darf also demnächst davon ausgehen, dass z.B. die Mitgliedschaft in einer Partei, die von Linken als "rassistisch", "homophob" oder "islamophob" eingestuft wird, schon ausreichen könnte, um wenigstens einen Anfangsverdacht zu rechtfertigen, den es dann zu widerlegen gilt.
Indirekt erhöht das dann die Hemmschwelle, sich in Aussagen oder organisatorisch jenseits des vorgegebenen Mainstreams zu positionieren - die Folgen könnten direkt zu schmerzhaft sein. Wir marschieren immer mehr mit Riesenschritten ins Mittelalter. Nur die Religion hat gewechselt, aber an die Methoden erinnert man sich wieder.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat) Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen. (Johannes Gross)
Interview mit dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, im Vorwärts:
Zitat Wir sprachen jetzt immer von rassistischer Gewalt. Die geplante Reform hat aber auch andere Opfergruppen im Blick...
Lischka: Der Oberbegriff ist die Menschenverachtung. Das kann Rassismus sein, aber auch Hass auf Homosexuelle, Obdachlose, Behinderte oder Punks.
Was ist, wenn jemand Rechtsradikale verprügelt, weil er Hass auf Nazis hat?
Lischka: Mir ist nicht bekannt, dass die Antifa gezielt Nazis verprügelt. Jedenfalls zielt das Gesetz nicht auf solche Fälle der Gegenwehr.
Sagte ich nicht weiter oben, dass man seitens der Politik irgendwann beschlossen hat, sich nicht mehr an der Realität zu beteiligen? Ich dachte die Antifa verprügelt ausschließlich Nazis (oder eben die, die sie dazu erklärt)? Ach, und "Bullen" natürlich ... ich vergaß. Auch alles irgendwie Gegenwehr.
Au Mann!
------------------------------------------------------- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Zitat von Calimero im Beitrag #15Interview mit dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, im Vorwärts:
Zitat Wir sprachen jetzt immer von rassistischer Gewalt. Die geplante Reform hat aber auch andere Opfergruppen im Blick...
Lischka: Der Oberbegriff ist die Menschenverachtung. Das kann Rassismus sein, aber auch Hass auf Homosexuelle, Obdachlose, Behinderte oder Punks.
Was ist, wenn jemand Rechtsradikale verprügelt, weil er Hass auf Nazis hat?
Lischka: Mir ist nicht bekannt, dass die Antifa gezielt Nazis verprügelt. Jedenfalls zielt das Gesetz nicht auf solche Fälle der Gegenwehr.
Sagte ich nicht weiter oben, dass man seitens der Politik irgendwann beschlossen hat, sich nicht mehr an der Realität zu beteiligen? Ich dachte die Antifa verprügelt ausschließlich Nazis (oder eben die, die sie dazu erklärt)? Ach, und "Bullen" natürlich ... ich vergaß. Auch alles irgendwie Gegenwehr.
Au Mann!
Wow. Seriously. Ich stimme Ihrer Beobachtung zu. Was ich allerdings nochmal interessanter finde, ist Lischkas Definition der "Gegenwehr". Aus der Fragestellung kann man überhaupt nicht ableiten, dass hier jemand aus Not äh sorry "Gegenwehr" handelt. Da steht explizit "weil er Hass auf Nazis hat". Man geht also nicht einmal von einer ideologischen Gegnerschaft aus, sondern von niederen Beweggründen. In seiner Antwort nun setzt Lischka implizit voraus, dass es eines Angriffs überhaupt nicht bedarf, um das Zusammenschlagen eines "Nazis" oder Nazis per se als "Gegenwehr" zu definieren. Wenn die Antifa zuschlägt, ist sie offenbar immer im Recht. Das wäre selbst für einen abgebrochenen Kunsthistoriker wie den "rechtspolitischen Sprecher" der Grünen, Volker Beck, unterstes Niveau, aber Lischka ist Volljurist. Er meint offenbar genau das, was er da sagt. Mental dürfte das DDR pur sein.
Ich frage mich, warum ich hier bei zettel noch mitlese. Das alles ist so deprimierend. So offensichtlich ein Rücksturz ins Mittelalter. So offen eine Demontage des Rechtsstaats. Das alles ist so OFFENSICHTLICH undemokratisch, ideologisch gesteuert und sachlich unsinnig. Und trotzdem kommt kein Widerstand. Von nirgends. Nicht aus der Politik, nicht aus den Medien oder aus dem Kulturbetrieb oder den Verbänden oder der Bevölkerung. Und es kommt nicht etwa deswegen kein Wiederstand weil bei uns die freie Meinungsäußerung schon mal dazu führt, auf offener Straße erschossen zu werden, wie es Journalisten in der Russland passiert. Nein, es kommt deswegen kein Widerstand, weil die Mehrheit der Bevölkerung diesen Kurs so will.
Ich fühle mich, als würde ich hilflos mit ansehen müssen, wie Parris in Salem zu predigen beginnt.
Zitat von Llarian im Beitrag #6Das Motiv eines Menschen zu ergünden dürfte sich in der Praxis als reichlich stumpfes Schwert entpuppen. Eine Tat ist nachweisbar, das Motiv dagegen hängt schon sehr stark davon ab, was jemand von sich gibt.
Nicht nur, man kann Motive auch aus anderen Indizien ableiten. Es ist ja nicht so, daß vor Gericht mögliche Motive keine Rolle spielen würden, das ist trotz der Beweisschwierigkeiten nichts grundsätzliche Neues.
Zitat Als ob der Unterschied zwischen 15 oder 30 Jahren für einen Mörder in seinen Überlegungen eine grosse Rolle spielte.
Korrekt. Und normalerweise sind es gerade die SPDler, die Strafverschärfungsvorschlägen mit diesem Argument entgegentreten. Maas ist auch hier völlig inkonsistent.
Zitat Ich kann nämlich immernoch nicht sehen, dass es verwerflicher sein soll einen Menschen von hinten zu erdolchen als ihn von vorne zu erschiessen.
Grundsätzlich halte ich das schon für verwerflicher. Generell finde ich einen Angriff auf Wehrlose (also auch Kinder) schlimmer als eine Gewalttat unter halbwegs Gleichen. Auch Grausamkeit halte ich für einen Grund, eine Strafe zu verschärfen.
Man kann streiten, ob die aktuelle Formulierung des Mord-Paragraphen sinnvoll ist. Aber ich wäre sehr dagegen daß man nur vom Ergebnis "Opfer ist tot" her urteilt und die übrigen Begleitumstände bei der Strafbemessung wegläßt.
Zitat Ich denke man kann hier vom amerikanischen Strafrecht viel lernen.
Ich kenne mich beim US-Strafrecht nicht besonders aus. Aber ist nicht gerade dort "hate-crime" ein etablierter Begriff und Maas kopiert das nur?
Zitat von Frank2000 im Beitrag #19Und trotzdem kommt kein Widerstand. Von nirgends.
Es hat m. W. von diversen Juristen Widerspruch gegeben - und das sind ja auch die Ersten, die das beurteilen können. Die Medien können das nur aufgreifen.
Zitat Nein, es kommt deswegen kein Widerstand, weil die Mehrheit der Bevölkerung diesen Kurs so will.
Die Mehrheit der Bevölkerung weiß überhaupt nichts von dieser Sache und im übrigen wäre es ihr auch ziemlich egal. Weil sie nicht zu Unrecht davon ausgeht, daß das nur die übliche Profilneurosenpflege irgendeines drittklassigen Politikers ist, ohne direkte Relevanz für ihren Alltag.
Das ist ja generell mit vielen Sachen so: Die sind hanebüchen falsch, skandalös, ideologisch borniert - haben aber fast keine praktische Relevanz. Da lohnt es sich also nicht wirklich, sich jedesmal groß aufzuregen.
Aus dieser erhellt vielleicht auch, warum ich z.B. mit dem Merkmal "grausam" meine Probleme habe (das ja, wenn keine anderen Mordmerkmale vorliegen, allein darüber entscheidet, ob ein Mord vorliegt oder nicht - es geht also um Tatbestandserfüllung und nur als Folge davon um Strafzumessung): Wenn der Täter dem Opfer 11x mit einem Radkreuz mit Wucht gegen den Kopf schlägt und dann auch noch ein Auto zur Sicherstellung der Tötung einsetzt, dann würde ich das nach allen Maßstäben als grausam betrachten. Doch der BGH meint in der zitierten Entscheidung (IV.2, Seite 10 im PDF-Dokument) dazu:
Zitat von BGH 20.02.2002, 5 StR 538/01Die Verneinung weiterer Mordmerkmale – angesichts der insoweit hinreichenden Feststellungen zur Motivlage auch das Merkmal der Grausamkeit betreffend – erweist sich hingegen letztlich als rechtsfehlerfrei.
Das ist ja generell mit vielen Sachen so: Die sind hanebüchen falsch, skandalös, ideologisch borniert - haben aber fast keine praktische Relevanz. Da lohnt es sich also nicht wirklich, sich jedesmal groß aufzuregen.
Ich denke besonders das Interview im Vorwärts hat eine sehr große Relevanz für alle. Der rechtspolitische Sprecher einer Regierungspartei definiert das Zusammenschlagen des politischen Gegners als Notwehr. Das ist das Ende vom demokratischen Rechtsstaat. Denn wie ja alle inzwischen wissen, was Rechte, Nazis oder Rechtsradikale sind definiert die extreme Linke. Es kann also schon bald Mitglieder von AfD oder auch der bösen neoliberalen FDP treffen.
Zitat von Rayson im Beitrag #14Indirekt erhöht das dann die Hemmschwelle, sich in Aussagen oder organisatorisch jenseits des vorgegebenen Mainstreams zu positionieren - die Folgen könnten direkt zu schmerzhaft sein. Wir marschieren immer mehr mit Riesenschritten ins Mittelalter. Nur die Religion hat gewechselt, aber an die Methoden erinnert man sich wieder.
Ja, die Gefahr sehe ich auch, lieber Rayson. Zumal ich mir in der zukünftigen Rechtsprechung auch merkwürdige Hybridurteile/Vermengungen aus Verstößen gegen das "Antidiskriminierungsgesetz" und "Haßdelikten" vorstellen kann. Diese beiden Gesetze dürften sich gegenseitig erheblich "befruchten". .
Zitat von notquite im Beitrag #18Das wäre selbst für einen abgebrochenen Kunsthistoriker wie den "rechtspolitischen Sprecher" der Grünen, Volker Beck, unterstes Niveau, aber Lischka ist Volljurist.
Als ich das las, und nachdem mein Unterkiefer wieder in der oberen Endlage angekommen war, dachte ich Lischka sei in erster Linie mal ein Vollpfosten. Seine ganze Opferaufzählung zielt ausschließlich auf eine Tätergruppe ab, die vor etwa 20 Jahren, vor allem im wilden Osten ihr Unwesen trieb. Ich will nicht behaupten, dass diese Spezies komplett ausgestorben sei, aber da wir wissen, dass bei jedem Fall tatsächlicher Neonazigewalt ein Lichterketten nach sich ziehender Hurrikan durch den gesamtdeutschen Blätterwald geht, und ich seit längerem nix derartiges mehr wahrgenommen habe, gehe ich davon aus, dass diese Front weitestgehend zusammengebrochen ist. Tatsächliche, lebende Neonazis habe ich in den letzten Jahren nur noch in den Nachrichten gesehen (Aufmärsche!). In freier Wildbahn gehen die mir anscheinend weiträumig aus dem Weg.
Wobei der Rückgang solcher Vorfälle ja auch nachvollziehbar ist, da derlei anlassunabhängige Gewaltausbrüche gegen Schwächere vor allem aus Gruppen heraus begangen wird. Und größere regionale Gruppen halbwegs gleichaltriger Jungmänner ohne sonstige Beschäftigung dürften mangels genügend Mitglieder (biodeutsch, gewaltbereit UND politisch radikal) kaum noch entstehen. Dass es aber durchaus größere regionale Gruppen halbwegs gleichaltriger Jungmänner ohne sonstige Beschäftigung gibt, die eine Gefahr für offensichtlich Schwächere darstellen, steht außer Frage. Deren Taten kann man in weniger als wöchentlichen Abständen aus der Berichterstattung herauslesen (so man die Codewörter kennt). Allerdings werden diese - wenn nicht mehr zu verbergen - als bedauerliche Einzelfälle klassifiziert. Und sie würden auch nicht unter hate-crime fallen, da deren Täterprofil nicht jenem entspricht, das Leute wie Lischka seit 20 Jahren unauslöschlich abgespeichert haben.
Beste Grüße, Calimero
------------------------------------------------------- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.