Rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe als Grund für eine Strafverschärfung, das lässt sich fast nach Belieben politisch ausdehnen und das ist wahrscheinlich auch gewollt. Das ist die moderne Version des "gesunden Volksempfindens".
Ich meine schon, dass das hier paßt. Begrifflich "Ehrenmord" ist dabei vielleicht nicht vordergründig, sondern der Mord und damit das Gewaltverbrechen bzw. die Handlung, die eindeutig auf den Tod des Gegenübers abzielt. Wenn die Bewertung unserer bestehenden Gesetze für unseren Justizminister Anlaß zu Fragen nach möglicher Korrektur gibt, ist das zunächst einmal auch OK.
Nur, ich hätte mir gewünscht, daß sich der Herr Maas um die wirklichen "Lücken" der Rechtsprechung kümmern würde. Und genau deshalb finde ich den Artikel in der "Welt", der hier verlinkt wurde, genau passend.
Meine Kurzform: Gewalttätiger Vater (Marokkaner). Mutter (Deutsche) hat zwei Kinder mit ihm. Die Kinder werden vom Vater religiös erzogen. Die Tochter ist mit 14 bei den Behörden vorstellig gewesen, wegen dem gewalttätigen Vater. Behörden wiegeln ab. Die Mutter verläßt wegen der Gewalt in der Ehe den Mann und Vater der Kinder. Der Vater nimmt das nicht hin und ersticht seine Frau mit 20 Messerstichen. Der Vater wird verurteilt zu 8 Jahren Haft wegen Totschlag im Affekt. Nicht etwa wegen Mord. Da wäre für mich die Frage nach den Maßstäben der Rechtsprechung (Affekt). Der Vater kommt nach abgesessenen 4 Jahren Haft frei. Frage - wieso?
Die Kinder, ein Mädchen und ein Junge, leben bei den deutschen Großeltern, den Eltern der Mutter. Diese wird von einer Betreuerin des inhaftierten Vaters kontaktiert, zwecks Kontaktherstellung zum Sohn. Später nochmals durch den evangelischen Gefängsnispfarrer mit gleichem Anliegen:
Zitat "Es wäre doch total schön, wenn mein Vater trotz seiner misslichen Situation Kontakt zu seinem Sohn hätte. Ich vermute, das sollte eine Art Eingliederungshilfe sein. Natürlich für meinen Vater – nicht für meinen Bruder. Außerdem solle meine Großmutter Verständnis für die seelischen Nöte des Mörders ihrer Tochter entwickeln. Denn schließlich wurde mein Vater ja nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags verurteilt."
Da der Vater durch die Hochzeit mit der ermordeten Ehefrau von Frankreich nach Deutschland kam, soll er wohl nach Haftentlassung wieder nach Frankreich abgeschoben werden.
Die nun mittlerweile Rechtswissenschaft studierende Tochter hat Sorge, dass der Vater den kleineren Bruder in den Clan zurückführen will um die letzte Ehre zu retten.
Zitat Wenn mein Vater dieser Tage frei kommt, wird er vielleicht nach Frankreich gehen und nie wieder von sich hören lassen. Oder er wird mit laufendem Motor vor der Schule meines Bruders stehen. In einem Moment der Unachtsamkeit könnte er ihn ohne weitere Grenzkontrollen nach Spanien bringen. Von dort fährt ein Schiff nach Marokko.
Und ab dieser Sekunde interessiert sich niemand mehr für einen Jungen, der weint, weil sein Vater seine Mutter erstochen und ihn dann nach Marokko entführt hat. Denn in der muslimischen Community gehört der Sohn immer dem Vater.
Ich denke also schon, das gerade hier Überlegungen zur Rechtslage stattfinden sollten, zumal das eben kein Einzelfall ist. Auch könnte Rassismus ein Bestandteil dieser Vorgänge sein, jedenfalls dann, wenn man durch religiöse Überzeugungen zu einer Tat "getrieben" wurde. Oder ist eben eine durch religiöse Überzeugung begangene Straftat kein Rassismus? Sind also Ethnien nur durch nationale oder auch durch religiöse Gruppen definiert? Und führt bei den Tätern aus der Gruppe der Zuwanderer eine religiöse "Fehlinterpretation" zur Entlastung, während für andere Täter die volle Gesetzeslage ausgeschöpft wird im Sinne von sogar strafverschärfend (denn sie wußten ja was sie tun)?
Das Problem wird sein, dass die in der Mehrzahl zu beklagenden Opfer von Mord, Totschlag bis hin zu billigend inkauf genommenen Tod durch "Kopftreten", Vergewaltigungen und Bedrohungen mit rassistischen Äußerungen einhergingen, die sich gegen Deutsche richteten, (um im eigenen Land zu bleiben). Da ist mir bis jetzt noch kein Richterspruch bekannt, der diesen Rassismus explizit benennt und ahndet in seinem Urteil.
Dazu will auch noch den letzten Absatz des Artikels anführen:
Zitat Nachtrag: Während ich diesen Text schreibe, wird ein 32-jähriger moslemischer Serbe vom Landgericht Marburg zu acht Jahren Haft verurteilt. Er hatte seine schwangere Ehefrau erstochen – mit 14 Stichen in den Hals. Es bleiben drei kleine Kinder zurück. "Unter der Oberfläche", so das psychiatrische Gutachten, habe "der Täter unter erheblicher Spannung gestanden."
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat von Nola im Beitrag #27Ich denke also schon, das gerade hier Überlegungen zur Rechtslage stattfinden sollten, zumal das eben kein Einzelfall ist. Auch könnte Rassismus ein Bestandteil dieser Vorgänge sein, jedenfalls dann, wenn man durch religiöse Überzeugungen zu einer Tat "getrieben" wurde. Oder ist eben eine durch religiöse Überzeugung begangene Straftat kein Rassismus? Sind also Ethnien nur durch nationale oder auch durch religiöse Gruppen definiert? Und führt bei den Tätern aus der Gruppe der Zuwanderer eine religiöse "Fehlinterpretation" zur Entlastung, während für andere Täter die volle Gesetzeslage ausgeschöpft wird im Sinne von sogar strafverschärfend (denn sie wußten ja was sie tun)?
Ja, das scheint die Logik hier zu sein: wenn das Opfer einer besonderen religiösen oder ethnischen Gruppe angehört, dann liegt strafverschärfende Menschenverachtung vor, wenn der Täter einer besonderen religiösen oder ethnischen Gruppe angehört, wirkt die kulturelle Motivation als mildernder Umstand. Ein migrationshintergrundsloser Deutscher gehört keiner besonderen ethnischen oder exotisch kulturellen Gruppe an und kann - nach zweieinhalb Jahrhunderten europäischer Aufklärung - plausibel keine religiösen Gründe haben, also sind in seinem Fall diese Aspekte der Strafbemessung nicht anwendbar. Er hat ja dafür den Bonus in seinem angestammten Kulturkreis leben zu dürfen. Ansonsten sind alle natürlich vor dem Gesetz gleich.
Zitat von Nola im Beitrag #27Ich denke also schon, das gerade hier Überlegungen zur Rechtslage stattfinden sollten, zumal das eben kein Einzelfall ist. Auch könnte Rassismus ein Bestandteil dieser Vorgänge sein, jedenfalls dann, wenn man durch religiöse Überzeugungen zu einer Tat "getrieben" wurde. Oder ist eben eine durch religiöse Überzeugung begangene Straftat kein Rassismus? Sind also Ethnien nur durch nationale oder auch durch religiöse Gruppen definiert? Und führt bei den Tätern aus der Gruppe der Zuwanderer eine religiöse "Fehlinterpretation" zur Entlastung, während für andere Täter die volle Gesetzeslage ausgeschöpft wird im Sinne von sogar strafverschärfend (denn sie wußten ja was sie tun)?
Ja, das scheint die Logik hier zu sein: wenn das Opfer einer besonderen religiösen oder ethnischen Gruppe angehört, dann liegt strafverschärfende Menschenverachtung vor, wenn der Täter einer besonderen religiösen oder ethnischen Gruppe angehört, wirkt die kulturelle Motivation als mildernder Umstand. Ein migrationshintergrundsloser Deutscher gehört keiner besonderen ethnischen oder exotisch kulturellen Gruppe an und kann - nach zweieinhalb Jahrhunderten europäischer Aufklärung - plausibel keine religiösen Gründe haben, also sind in seinem Fall diese Aspekte der Strafbemessung nicht anwendbar. Er hat ja dafür den Bonus in seinem angestammten Kulturkreis leben zu dürfen. Ansonsten sind alle natürlich vor dem Gesetz gleich.
Das ist die große Frage, inwieweit unsere Justiz unabhängig und nach dem Gleichheitsprinzip vorgeht, vorgehen kann? Wie gesagt, da hätte ich mir die Überlegungen des Herrn Maas weitgreifender gewünscht, so z.B. wann ist Rechtsprechung erpressbar? Der Fall des Rentners Ernst B. läßt da einige Zweifel aufkommen. Zur Zeit verhandlungsunfähig ist der 80jährige Rentner nun unter Anklage des Totschlags gestellt. Was ist passiert?
Ernst B., sehr wohlhabend, wurde von einer 5köpfigen Bande ausspioniert, überfallen und beraubt. Der zu Tatzeit 77jährige alte Mann wurde mit auf den Kopf gerichteter Pistole zur Herausgabe von Wertgegenständen und Tresorschlüssel gezwungen. Der alte Mann, der kurz zuvor ein neues Kniegelenk erhalten hatte und sich nur auf Krücken bewegen konnte war der Bande hilflos ausgesetzt. Die Krücken wurden ihm weggetreten, der Arm auf den Rücken gedreht und die Waffe vor sein Gesicht gehalten. Der alte Mann gab natürlich aus Angst bereitwillig alles den Tätern, die bei Öffnung des Tresor wohl Alarm auslösten.
"Opa, wir wollen Geld, sonst gibt's Probleme" Sie zerren den Rentner zurück ins Haus, drehen ihm den Arm um, einer brüllt: "Opa, wir wollen Geld, sonst gibt's Probleme." Die Krücken fliegen weg, der 77-Jährige fällt hin, schreit vor Schmerzen: "Mein Knie, mein Knie, bitte tut mir nichts, ich gebe euch alles, was ihr wollt."
Er wird auf einen Stuhl gesetzt und von zwei Angreifern in Schach gehalten, einer von ihnen ist Labinot S.; die anderen drei suchen im Haus nach den vermuteten Millionen. "Mir wurde eine Waffe an die Schläfe gehalten, ich hatte Angst um mein Leben", erklärt der Rentner später bei der Polizei. Er verrät, wo sein Portemonnaie und die Tresorschlüssel liegen.Als plötzlich die Alarmanlage losgeht, die Eindringlinge haben sie im Obergeschoss versehentlich ausgelöst, bricht Panik aus.
Daraufhin flohen die Täter. Ernst B. hatte - wegen vorangegangener Erpressungsdelikten - sich eine Waffe irgendwo im Wohnzimmer griffbereit deponiert, welche er nun ergriff und in seiner Panik im Dunkeln Richtung Terrasse abfeuerte. Dabei wurde der 16jährige L.S. tödlich verletzt. Der Schuß trifft zwischen die Schultern, das Projektil zerfetzt die Hauptschlagader. Der Jugendliche verblutet innerhalb weniger Minuten.
Die eintreffende Polizei findet neben dem Toten die Geldbörse des Rentners mit ca. 2100 Euro und ein eigenes Handy des Täters.
Zitat Spon: "Beim Weglaufen hörte ich einen Schrei", berichtet später einer der Mittäter, "ich wusste gleich, dass er von Lab kommt." Die vier Männer lassen den getroffenen Kumpel zurück, eine Bergung ist ihnen zu gefährlich. Sie fliehen mit dem Auto, ihre Masken und eine Softair-Pistole, die von einer echten Waffe kaum zu unterscheiden ist, werfen sie nahe dem Tatort in einen Graben.
Tage später stellen sich alle vier den Behörden, der Fahndungsdruck ist zu groß. Erbeutet haben sie nur etwas Bargeld und Schmuck. Das Portemonnaie des Rentners mit genau 2143 Euro findet die Polizei neben dem toten Labinot im Schnee, das Handy des Jungen liegt gleich daneben.
Und Spon fragt:
Zitat Und der Rentner? Ist er nur das Opfer, das hektisch und verwirrt reagierte, womöglich auch entschuldbar überreagierte? Oder hat auch er Schuld auf sich geladen, hat er mit seinen Schüssen auf die Flüchtenden viel härter reagiert, als nötig gewesen wäre?
Auch die shz berichtet, auch das, was Spon weggelassen hat.
Zitat http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-...s-id539646.html Neumünster/Sittensen | Herausfordernd richtet ein junger Mann seinen Blick in die Kamera. Er hat kurz geschorene Haare und trägt einen Ohrring. Sein Name ist Labinot S., und mit seinen 16 Jahren hatte er bereits eine dicke Akte bei der Polizei. Die Beamten stuften ihn als gewalttätig und bewaffnet ein, er galt als Intensivtäter. Mit vier Komplizen hat Labinot S. einen Millionär in seiner Villa in Sittensen (Niedersachsen) überfallen. Der Raub endete für den jungen Täter aus Neumünster tödlich. Das Opfer der Bande, Rentner Ernst B. (77), schoss ihm mit einer Pistole in den Rücken.(...)
Angeblich ist Ernst B. bereits vor dem Überfall von Leuten aus dem Rotlichtmilieu bedroht und erpresst worden. Der passionierte Jäger soll Anzeige erstattet und aus Furcht vor den Erpressern eine Pistole griffbereit deponiert haben. Das verschwiegen die Ermittler. Ihre offizielle Erklärung: Die Pistole habe im Wohnzimmer gelegen, weil der Rentner in der Zeitung vom Raubmord auf einen Unternehmer in der Nähe gelesen hätte.(...)
Warum Labinot S. mitgefahren ist, kann sich die Familie nicht erklären. Ein Cousin meint: "Er war ein lieber Mensch, hatte ein großes Herz und ist wohl an die falschen Freunde geraten. Aber wir wissen nicht, wie die ihn dazu überreden konnten." Der albanischstämmige Labinot kam als Einjähriger nach Deutschland, lebte mit seinen Eltern und den Brüdern in Neumünster. Er machte einen guten Hauptschulabschluss und wollte Kfz-Mechaniker werden. Doch schon im Kindesalter wurde er straffällig: Raub, gefährliche Körperverletzung, Einbruch und Diebstahl stehen in seiner Akte. Laut seiner Angehörigen soll er vor Gericht aber immer mit Sozialstunden davongekommen sein. (...)
Die Mittäter stellten sich am Mittwoch Sie alle sind polizeibekannt, es handelt sich um den kurdischstämmigen Iraker Sian K. (23), den Kongolesen Gracia K. (22) und die beiden Deutsch-Türken Hakan und Burhan K. (22 und 24). "Der Fahndungsdruck war zu hoch", erklärte Polizeisprecher Detlev Kaldinski. Die Beamten hatten eine auf der Flucht weggeworfene Tüte mit einer Softair-Pistole und den Masken gefunden. Daran DNA-Spuren und Fingerabdrücke. Tatsächlich aber soll die Familie von Labinot S. die vier Komplizen unter Todesdrohungen dazu genötigt haben, sich zu stellen und zu gestehen. Auch der Rentner wurde im Internet bedroht, ebenso wie Kommentatoren, die geschrieben hatten: "Wer einen auf Krücken gehenden Rentner überfällt, verdient kein Mitleid." Die Polizei nahm die Drohungen so ernst, dass Beamte zu einer sogenannten Gefährderansprache bei der Familie des Getöteten anrückten und sie vor Vergeltungstaten warnten.
Auf die Frage, ist das noch Notwehr? wird Staatsanwalt Kai Thomas Breas so zitiert: "Werden die Grenzen der Notwehr nicht aus Wut, Zorn oder Kampfeseifer überschritten, sondern aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, kann man straflos bleiben." Dies werde geprüft. "Außerdem hatten die Tatverdächtigen das Portemonnaie mit einer erheblichen Geldsumme geraubt - und sein Eigentum darf man verteidigen." Das allerdings hat er dann später anders interpretiert.
Zitat http://www.kreiszeitung.de/lokales/niede...en-2659817.html Für die Anwälte der Familie Saliuki glich diese Einschätzung einem „Justizskandal“. Vier Schüsse aus zwei Metern Entfernung seien vielmehr eine „durch nichts zu rechtfertigende Hinrichtung“. „Opa hat gezielt geschossen“, untermauerte der Onkel des Getöteten, Naser Mirena, nach der Verurteilung der anderen Täter die Vorwürfe. Auf Drängen der Anwälte nahm die Anklagebehörde die Ermittlungen wieder auf. Die Verurteilten wurden erneut befragt, die Spuren vom Tatort neu ausgewertet. Im April erhob die Staatsanwaltschaft Stade dann doch Anklage wegen Totschlags. „Der Rentner zeigte zum Zeitpunkt des Schießens keinen Verteidigungswillen“, sagt Sprecher Kai Thomas Breas noch heute. Dass der flüchtende 16-Jährige die Beute, ein Portmonee mit rund 2 000 Euro, bei sich hatte, habe Ernst B. damals gar nicht wissen können.
Notwehr oder nicht? Das Landgericht Stade beurteilt die Sachlage anders. Nach Prüfung aller Fakten hat das Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Die Richter sahen keine Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Rentners hinsichtlich eines Tötungsdeliktes. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie gegen diesen Beschluss Beschwerde einreichen wird. Auch der Anwalt der Familie Saliuki, Hendrik Prahl, versicherte gestern, dass die Begründung des Gerichts in den kommenden Tagen ausführlich geprüft werde. Man behalte sich eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht offen. Das habe die Familie aber noch nicht entschieden.
Zitat http://www.oldie95.de/Hamburg/Hamburg-Na...ags-vor-Gericht Weinkrampf vor Gericht Zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch beantragte die Verteidigung von Ernst B. den Prozess auszusetzen, da sich sein Mandant in schlechter seelischer und körperlicher Verfassung befinden würde und deshalb nicht verhandlungsfähig sei. Der Anwalt legte zudem ein Attest vor, dass die psychische Situation des Rentners als schlecht beurteilte. Nachdem der mutmaßliche Täter vor Gericht in einen Weinkrampf ausbrach, wurde die Verhandlung bis auf Weiteres unterbrochen. Bis nächste Woche soll nun ein Sachverständiger beurteilen, ob und wie die Verhandlung mit dem Beschuldigten tatsächlich fortgesetzt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Sommer 2011 die Ermittlungen gegen Ernst B. eingestellt. Damals war man zu der Einschätzung gelangt, dass der Rentner habe aus Notwehr gehandelt habe. Dagegen hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt, woraufhin die Staatsanwaltschaft den Schützen wegen Totschlags anklagte. Kurz darauf lehnte das Landgericht in Stade es allerdings ab eine Verhandlung gegen Ernst B. zu eröffnen. Das Oberlandesgericht Celle entschied nach erneutem Protest der Hinterbliebenen dann jedoch Ende vergangenen Jahres, dass der Rentner doch vor Gericht muss.
Die Familie, hat durch ein Klageerzwingungsverfahren endlich den angestrebten Prozess erreicht. Bis dato hatten sich immer wieder bedrohliche Szenen vor dem Haus des Rentners abgespielt.
Das solls erstmal gewesen sein, denn der Text ist länger als geplant geworden. Ging aber leider nicht anders, wie sonst sollte deutlich werden, welche Schwierigkeiten JUSTIZIA zu bewältigen hat, auch ohne Hass- bzw. Rassismusparagraphen.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Interessanter Artikel! Ich habe mir auch die Frage gestellt, ob ich als Deutscher Opfer des Rassismus werden kann. Eine viel interessantere Frage ist aber, wie werden Rassen genau klassifiziert? Vielleicht kann mich hier jemand aufklären.
Das, lieber Widder, müssen die, die mit dem Wörtchen "Rassismus" um sich werfen, ja gar nicht wissen! Es genügt ihnen, anzunehmen, daß der als Rassist beschimpfte das schon wissen wird. Halt ein weiteres Zeichen seiner niederen Gesinnung.
Zitat von Nola im Beitrag #27Ich denke also schon, das gerade hier Überlegungen zur Rechtslage stattfinden sollten, zumal das eben kein Einzelfall ist. Auch könnte Rassismus ein Bestandteil dieser Vorgänge sein, jedenfalls dann, wenn man durch religiöse Überzeugungen zu einer Tat "getrieben" wurde. Oder ist eben eine durch religiöse Überzeugung begangene Straftat kein Rassismus? Sind also Ethnien nur durch nationale oder auch durch religiöse Gruppen definiert? Und führt bei den Tätern aus der Gruppe der Zuwanderer eine religiöse "Fehlinterpretation" zur Entlastung, während für andere Täter die volle Gesetzeslage ausgeschöpft wird im Sinne von sogar strafverschärfend (denn sie wußten ja was sie tun)?
Ja, das scheint die Logik hier zu sein: wenn das Opfer einer besonderen religiösen oder ethnischen Gruppe angehört, dann liegt strafverschärfende Menschenverachtung vor, wenn der Täter einer besonderen religiösen oder ethnischen Gruppe angehört, wirkt die kulturelle Motivation als mildernder Umstand. Ein migrationshintergrundsloser Deutscher gehört keiner besonderen ethnischen oder exotisch kulturellen Gruppe an und kann - nach zweieinhalb Jahrhunderten europäischer Aufklärung - plausibel keine religiösen Gründe haben, also sind in seinem Fall diese Aspekte der Strafbemessung nicht anwendbar. Er hat ja dafür den Bonus in seinem angestammten Kulturkreis leben zu dürfen. Ansonsten sind alle natürlich vor dem Gesetz gleich.
Das ist die große Frage, inwieweit unsere Justiz unabhängig und nach dem Gleichheitsprinzip vorgeht, vorgehen kann? Wie gesagt, da hätte ich mir die Überlegungen des Herrn Maas weitgreifender gewünscht, so z.B. wann ist Rechtsprechung erpressbar? Der Fall des Rentners Ernst B. läßt da einige Zweifel aufkommen. Zur Zeit verhandlungsunfähig ist der 80jährige Rentner nun unter Anklage des Totschlags gestellt. Was ist passiert?
Ernst B., sehr wohlhabend, wurde von einer 5köpfigen Bande ausspioniert, überfallen und beraubt. Der zu Tatzeit 77jährige alte Mann wurde mit auf den Kopf gerichteter Pistole zur Herausgabe von Wertgegenständen und Tresorschlüssel gezwungen. Der alte Mann, der kurz zuvor ein neues Kniegelenk erhalten hatte und sich nur auf Krücken bewegen konnte war der Bande hilflos ausgesetzt. Die Krücken wurden ihm weggetreten, der Arm auf den Rücken gedreht und die Waffe vor sein Gesicht gehalten. Der alte Mann gab natürlich aus Angst bereitwillig alles den Tätern, die bei Öffnung des Tresor wohl Alarm auslösten.
"Opa, wir wollen Geld, sonst gibt's Probleme" Sie zerren den Rentner zurück ins Haus, drehen ihm den Arm um, einer brüllt: "Opa, wir wollen Geld, sonst gibt's Probleme." Die Krücken fliegen weg, der 77-Jährige fällt hin, schreit vor Schmerzen: "Mein Knie, mein Knie, bitte tut mir nichts, ich gebe euch alles, was ihr wollt."
Er wird auf einen Stuhl gesetzt und von zwei Angreifern in Schach gehalten, einer von ihnen ist Labinot S.; die anderen drei suchen im Haus nach den vermuteten Millionen. "Mir wurde eine Waffe an die Schläfe gehalten, ich hatte Angst um mein Leben", erklärt der Rentner später bei der Polizei. Er verrät, wo sein Portemonnaie und die Tresorschlüssel liegen.Als plötzlich die Alarmanlage losgeht, die Eindringlinge haben sie im Obergeschoss versehentlich ausgelöst, bricht Panik aus.
Daraufhin flohen die Täter. Ernst B. hatte - wegen vorangegangener Erpressungsdelikten - sich eine Waffe irgendwo im Wohnzimmer griffbereit deponiert, welche er nun ergriff und in seiner Panik im Dunkeln Richtung Terrasse abfeuerte. Dabei wurde der 16jährige L.S. tödlich verletzt. Der Schuß trifft zwischen die Schultern, das Projektil zerfetzt die Hauptschlagader. Der Jugendliche verblutet innerhalb weniger Minuten.
Die eintreffende Polizei findet neben dem Toten die Geldbörse des Rentners mit ca. 2100 Euro und ein eigenes Handy des Täters.
Zitat Spon: "Beim Weglaufen hörte ich einen Schrei", berichtet später einer der Mittäter, "ich wusste gleich, dass er von Lab kommt." Die vier Männer lassen den getroffenen Kumpel zurück, eine Bergung ist ihnen zu gefährlich. Sie fliehen mit dem Auto, ihre Masken und eine Softair-Pistole, die von einer echten Waffe kaum zu unterscheiden ist, werfen sie nahe dem Tatort in einen Graben.
Tage später stellen sich alle vier den Behörden, der Fahndungsdruck ist zu groß. Erbeutet haben sie nur etwas Bargeld und Schmuck. Das Portemonnaie des Rentners mit genau 2143 Euro findet die Polizei neben dem toten Labinot im Schnee, das Handy des Jungen liegt gleich daneben.
Und Spon fragt:
Zitat Und der Rentner? Ist er nur das Opfer, das hektisch und verwirrt reagierte, womöglich auch entschuldbar überreagierte? Oder hat auch er Schuld auf sich geladen, hat er mit seinen Schüssen auf die Flüchtenden viel härter reagiert, als nötig gewesen wäre?
Auch die shz berichtet, auch das, was Spon weggelassen hat.
Zitat http://www.shz.de/nachrichten/schleswig-...s-id539646.html Neumünster/Sittensen | Herausfordernd richtet ein junger Mann seinen Blick in die Kamera. Er hat kurz geschorene Haare und trägt einen Ohrring. Sein Name ist Labinot S., und mit seinen 16 Jahren hatte er bereits eine dicke Akte bei der Polizei. Die Beamten stuften ihn als gewalttätig und bewaffnet ein, er galt als Intensivtäter. Mit vier Komplizen hat Labinot S. einen Millionär in seiner Villa in Sittensen (Niedersachsen) überfallen. Der Raub endete für den jungen Täter aus Neumünster tödlich. Das Opfer der Bande, Rentner Ernst B. (77), schoss ihm mit einer Pistole in den Rücken.(...)
Angeblich ist Ernst B. bereits vor dem Überfall von Leuten aus dem Rotlichtmilieu bedroht und erpresst worden. Der passionierte Jäger soll Anzeige erstattet und aus Furcht vor den Erpressern eine Pistole griffbereit deponiert haben. Das verschwiegen die Ermittler. Ihre offizielle Erklärung: Die Pistole habe im Wohnzimmer gelegen, weil der Rentner in der Zeitung vom Raubmord auf einen Unternehmer in der Nähe gelesen hätte.(...)
Warum Labinot S. mitgefahren ist, kann sich die Familie nicht erklären. Ein Cousin meint: "Er war ein lieber Mensch, hatte ein großes Herz und ist wohl an die falschen Freunde geraten. Aber wir wissen nicht, wie die ihn dazu überreden konnten." Der albanischstämmige Labinot kam als Einjähriger nach Deutschland, lebte mit seinen Eltern und den Brüdern in Neumünster. Er machte einen guten Hauptschulabschluss und wollte Kfz-Mechaniker werden. Doch schon im Kindesalter wurde er straffällig: Raub, gefährliche Körperverletzung, Einbruch und Diebstahl stehen in seiner Akte. Laut seiner Angehörigen soll er vor Gericht aber immer mit Sozialstunden davongekommen sein. (...)
Die Mittäter stellten sich am Mittwoch Sie alle sind polizeibekannt, es handelt sich um den kurdischstämmigen Iraker Sian K. (23), den Kongolesen Gracia K. (22) und die beiden Deutsch-Türken Hakan und Burhan K. (22 und 24). "Der Fahndungsdruck war zu hoch", erklärte Polizeisprecher Detlev Kaldinski. Die Beamten hatten eine auf der Flucht weggeworfene Tüte mit einer Softair-Pistole und den Masken gefunden. Daran DNA-Spuren und Fingerabdrücke. Tatsächlich aber soll die Familie von Labinot S. die vier Komplizen unter Todesdrohungen dazu genötigt haben, sich zu stellen und zu gestehen. Auch der Rentner wurde im Internet bedroht, ebenso wie Kommentatoren, die geschrieben hatten: "Wer einen auf Krücken gehenden Rentner überfällt, verdient kein Mitleid." Die Polizei nahm die Drohungen so ernst, dass Beamte zu einer sogenannten Gefährderansprache bei der Familie des Getöteten anrückten und sie vor Vergeltungstaten warnten.
Auf die Frage, ist das noch Notwehr? wird Staatsanwalt Kai Thomas Breas so zitiert: "Werden die Grenzen der Notwehr nicht aus Wut, Zorn oder Kampfeseifer überschritten, sondern aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, kann man straflos bleiben." Dies werde geprüft. "Außerdem hatten die Tatverdächtigen das Portemonnaie mit einer erheblichen Geldsumme geraubt - und sein Eigentum darf man verteidigen." Das allerdings hat er dann später anders interpretiert.
Zitat http://www.kreiszeitung.de/lokales/niede...en-2659817.html Für die Anwälte der Familie Saliuki glich diese Einschätzung einem „Justizskandal“. Vier Schüsse aus zwei Metern Entfernung seien vielmehr eine „durch nichts zu rechtfertigende Hinrichtung“. „Opa hat gezielt geschossen“, untermauerte der Onkel des Getöteten, Naser Mirena, nach der Verurteilung der anderen Täter die Vorwürfe. Auf Drängen der Anwälte nahm die Anklagebehörde die Ermittlungen wieder auf. Die Verurteilten wurden erneut befragt, die Spuren vom Tatort neu ausgewertet. Im April erhob die Staatsanwaltschaft Stade dann doch Anklage wegen Totschlags. „Der Rentner zeigte zum Zeitpunkt des Schießens keinen Verteidigungswillen“, sagt Sprecher Kai Thomas Breas noch heute. Dass der flüchtende 16-Jährige die Beute, ein Portmonee mit rund 2 000 Euro, bei sich hatte, habe Ernst B. damals gar nicht wissen können.
Notwehr oder nicht? Das Landgericht Stade beurteilt die Sachlage anders. Nach Prüfung aller Fakten hat das Gericht die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt. Die Richter sahen keine Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung des Rentners hinsichtlich eines Tötungsdeliktes. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob sie gegen diesen Beschluss Beschwerde einreichen wird. Auch der Anwalt der Familie Saliuki, Hendrik Prahl, versicherte gestern, dass die Begründung des Gerichts in den kommenden Tagen ausführlich geprüft werde. Man behalte sich eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht offen. Das habe die Familie aber noch nicht entschieden.
Zitat http://www.oldie95.de/Hamburg/Hamburg-Na...ags-vor-Gericht Weinkrampf vor Gericht Zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch beantragte die Verteidigung von Ernst B. den Prozess auszusetzen, da sich sein Mandant in schlechter seelischer und körperlicher Verfassung befinden würde und deshalb nicht verhandlungsfähig sei. Der Anwalt legte zudem ein Attest vor, dass die psychische Situation des Rentners als schlecht beurteilte. Nachdem der mutmaßliche Täter vor Gericht in einen Weinkrampf ausbrach, wurde die Verhandlung bis auf Weiteres unterbrochen. Bis nächste Woche soll nun ein Sachverständiger beurteilen, ob und wie die Verhandlung mit dem Beschuldigten tatsächlich fortgesetzt werden kann.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Sommer 2011 die Ermittlungen gegen Ernst B. eingestellt. Damals war man zu der Einschätzung gelangt, dass der Rentner habe aus Notwehr gehandelt habe. Dagegen hatte die Familie des Getöteten Beschwerde eingelegt, woraufhin die Staatsanwaltschaft den Schützen wegen Totschlags anklagte. Kurz darauf lehnte das Landgericht in Stade es allerdings ab eine Verhandlung gegen Ernst B. zu eröffnen. Das Oberlandesgericht Celle entschied nach erneutem Protest der Hinterbliebenen dann jedoch Ende vergangenen Jahres, dass der Rentner doch vor Gericht muss.
Die Familie, hat durch ein Klageerzwingungsverfahren endlich den angestrebten Prozess erreicht. Bis dato hatten sich immer wieder bedrohliche Szenen vor dem Haus des Rentners abgespielt.
Das solls erstmal gewesen sein, denn der Text ist länger als geplant geworden. Ging aber leider nicht anders, wie sonst sollte deutlich werden, welche Schwierigkeiten JUSTIZIA zu bewältigen hat, auch ohne Hass- bzw. Rassismusparagraphen.
Diskriminierung in der deutschen Presse: Hätte der alte Herr sich einfach berauben und womöglich erschlagen lassen, wüssten allenfalls Leser der Lokalpresse überhaupt von dem Vorgang, und höchstwahrscheinlich hätten sie nicht einmal erfahren, dass alle Täter nichtdeutscher Abstammung sind. Nur weil er sich gewehrt und einen der Täter erschossen hat, kommen überhaupt alle Karten auf den Tisch - auch das nur zu Zwecken, die der Anklage dienen. Bei derartigen Geschichten fragt man sich, ob die geplante freihändige Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit nicht vor allem der Begradigung der Statistik dient - am Ende sind halt einfach alle Täter "Deutsche" oder "Jugendliche" und schon kann die deutsche Journaille beruhigt weiter lügen.
Zitat Eine viel interessantere Frage ist aber, wie werden Rassen genau klassifiziert?
Aus Sicht der Antirassisten gibt es keine Rassen, aber wenn ein Weißer mit einem Schwarzen in Streit gerät, ist es auf jeden Fall Rassismus. Hier gilt (zumindest in der veröffentlichten Meinung) auch keine Unschuldsvermutung. Der Weiße muß beweisen, daß er keine "rassistische" Gesinnung hat. Und wenn die Pläne des Justizministers wahr werden, wird das nicht nur in der Presse so gesehen.
Zitat Ich habe mir auch die Frage gestellt, ob ich als Deutscher Opfer des Rassismus werden kann.
Das sollte man meinen. Aus unerfindlichen Gründen ist es aber nicht so.
Zitat von RichardT im Beitrag #23Ich denke besonders das Interview im Vorwärts hat eine sehr große Relevanz für alle.
Ich denke das Gegenteil. Selbst nach dem zweiten Durchlesen konnte ich keine Neuigkeit endecken. Lischka referiert den Status Quo. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Er leugnet die offensichtliche Linke Gewalt. [...] Ich habe den Beitrag wegen Verstoßes gegen die Forumsregeln gelöscht. Ebenso das Mitglied, das ihn verfasst hat. Es soll sich zukünftig auf das Beobachten beschränken. (Straub)
Zitat von Widder im Beitrag #30Interessanter Artikel! Ich habe mir auch die Frage gestellt, ob ich als Deutscher Opfer des Rassismus werden kann. Eine viel interessantere Frage ist aber, wie werden Rassen genau klassifiziert? Vielleicht kann mich hier jemand aufklären.
Allgemein Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz European Commission against Racism and Intolerance (ECRI) Die Einrichtung der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz wurde von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Europarats im Jahre 1993 beschlossen, um die wachsenden Probleme mit allen Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu bekämpfen. Die Kommission ist kein Konventionsorgan, sondern geht unmittelbar auf den Beschluss der Staats- und Regierungschefs zurück, der durch das Ministerkomitee des Europarats umgesetzt wurde; im Jahre 1994 nahm ECRI seine Arbeit auf. Alle Staaten des Europarats sind Mitglied von ECRI.
Länderberichte ECRI folgt dem Ansatz, einen Mitgliedstaat nach dem anderen in Bezug auf bereits vorhandene legislative und exekutive Maßnahmen zur Bekämpfung jeder Form von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit turnusmäßig zu untersuchen. Dazu wertet ECRI Informationen von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus und besucht die Mitgliedstaaten, um sich ein eigenes Bild zu machen. Die Ergebnisse der Untersuchungen und hierzu empfohlene Abhilfemaßnahmen werden, nach vorheriger Konsultation des jeweiligen Mitgliedstaats, in einem Länderbericht veröffentlicht. Die Berichte sind in englisch und in der jeweiligen Landessprache auf der Webseite der Kommission abrufbar.
25.02.2014 Pressemitteilung: Jüngster Europaratsbericht stärkt Forderung nach Abschaffung von "Racial Profiling" Berlin - Anlässlich des heute von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichten 5. Berichts zu Deutschland erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Der Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz kritisiert die weitreichenden polizeirechtlichen Ermächtigungsnormen für 'anlassunabhängige' Personenkontrollen in Bund und Ländern, die dazu führen, dass die Polizei Menschen selektiv nach äußeren Merkmalen wie Hautfarbe auswählt ('Racial Profiling'). Wir begrüßen die Empfehlung der Kommission, polizeiliche Maßnahmen wie Kontrollen und Durchsuchungen von Menschen immer an einen konkreten Verdacht zu knüpfen.
Mit Blick auf die Mordserie der Terrorgruppe NSU empfiehlt die Kommission Deutschland, die strafrechtlichen Ermittlungen rassistischer Straftaten durch Polizei- und Sicherheitsbehörden zu verbessern. Erforderlich sei eine Reform des Systems zur Verfolgung und Erfassung von rassistischen wie auch homo- und transfeindlichen Vorfällen mit dem Ziel, dass jeder Fall, dem ein solches Motiv zugrunde liegt, einer eingehenden Untersuchung unterzogen wird. Am vergangenen Donnerstag haben Bundestag und Bundesregierung ihr Versprechen erneuert, grundlegende Konsequenzen aus dem Versagen bei der Aufklärung der rassistischen Taten der NSU zu ziehen. Dabei sollten sie die Empfehlungen der ECRI-Kommission berücksichtigen, die bereits seit langem das fehlende Gesamtkonzept Deutschlands bei der Bekämpfung von Rassismus anmahnt.
Ich denke da an Hamburg z.B. als in einer NO-GO-ZONE aufgrund eklatanter Gewalt durch Zuwanderer regelmäßige Polizeikontrollen bzw. Ausweiskontrollen nötig waren. Da hat man ähnlich argumentiert:
"Racial Profiling" – Menschenrechtswidrige Personenkontrollen nach § 22 Abs. 1 a Bundespolizeigesetz. Empfehlungen an den Gesetzgeber, Gerichte und Polizei Mit "Racial Profiling" wird die Methode bezeichnet, das physische Erscheinungsbild, etwa Hautfarbe oder Gesichtszüge, einer Person als Entscheidungsgrundlage für polizeiliche Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen. In jüngerer Zeit ist diese Polizeipraxis infolge von Gerichtsverfahren verstärkt in die öffentliche Diskussion geraten. Kritik üben betroffene Einzelpersonen, Stimmen aus der Wissenschaft, Betroffenenorganisationen und Organisationen, die sich gegen Rassismus engagieren. Hingegen hat die Politik das Thema noch nicht recht aufgegriffen. Aus Sicht des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist es dringend erforderlich, dass sich die Politik in Bund und Ländern der Problematik annimmt.
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... wo bleiben die Clowns ?
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Weil Deutschland den Herrn Sarrazin u.a. wegen seines Interviews mit der Zeitschrift „Lettre International“ nicht "ordentlich bestraft" hat, zeigte der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) Herrn Sarrazin wegen Volksverhetzung an. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen eingestellt. Die Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, somit brachte der TBB den Fall 2010 vor das UN-Gremium. Und wie nach dem Schneeballprinzip hat sich die Lawine entwickelt, die jetzt auf uns herabprasselt. Man brauchte nur noch einen nützlichen Id... Ideengeber.
Vorsicht beim Kopfschütteln, sonst fallen die Ohren ab:
Die CERD-Mitglieder urteilten – Grundgesetz hin, Meinungsfreiheit her – dass die Bundesrepublik Thilo Sarrazin hätte vor Gericht bringen müssen. Nach seiner Eigendefinition handelt es sich bei dem CERD um ein UN-Gremium von „unabhängigen Experten“. Ein Blick auf deren Biografie erklärt vielleicht, warum sie die freie Meinungsäußerung eher als marginalen Wert betrachten, ganz im Gegensatz zur Verfolgung von Unruhestiftern. Dem Gremium sitzt der russische Politikwissenschaftler Alexei S. Avtonomov vor, der 1984 zu Zeiten des KPdSU-Generalsekretärs Konstantin Tschernenko seinen Doktorgrad erwarb. Sein algerischer Stellvertreter Nourreddine Amir, Jahrgang 1940, diente seit den Sechziger Jahren loyal den wechselnden autokratischen Regimes seines Landes als Karrierediplomat. Über das chinesische Komiteemitglied Yong’an Huang lässt sich nur wenig in Erfahrung bringen: die früheste von CERD angegebene berufliche Station des Ex-Diplomaten, Jahrgang 1945, datiert von 1992. Der Rumäne Ion Diaconu, geboren 1938, vertrat in den achtziger Jahren das Reich des spätstalinistischen Diktators Nicolae Ceausescu bei der UNO in New York. Weitere CERD-Mitglieder stammen jeweils aus dem Staatsapparat von Togo (regiert von einem Wahlbetrüger seit 2005), aus Burkina Faso (beherrscht von einem Putschisten seit 1987) und Nigeria, in dessen Norden die Scharia gilt, Auspeitschung und Todesurteile gegen Minderjährige inklusive. Vertreter klassisch westlicher Staaten stellen nur eine Minderheit in diesem putzigen UN-Gremium.
Ein absolut lesenswerter Artikel "Die ACHSE DES GUTEN" und Dank an Alexander Wendt, für seine treffliche Recherche.
♥lich Nola
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat von Nola im Beitrag #37 Weil Deutschland den Herrn Sarrazin u.a. wegen seines Interviews mit der Zeitschrift „Lettre International“ nicht "ordentlich bestraft" hat, zeigte der Türkische Bund Berlin-Brandenburg (TBB) Herrn Sarrazin wegen Volksverhetzung an. Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen eingestellt. Die Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, somit brachte der TBB den Fall 2010 vor das UN-Gremium. Und wie nach dem Schneeballprinzip hat sich die Lawine entwickelt, die jetzt auf uns herabprasselt...
Meine Empfehlung an die Regierung ist so simpel wie wirksam: Austreten und Zahlungen einstellen.
-- Political language – and with variations this is true of all political parties, from Conservatives to Anarchists – is designed to make lies sound truthful and murder respectable, and to give an appearance of solidity to pure wind – Eric A. Blair
Zitat von Nola im Beitrag #37Ein absolut lesenswerter Artikel "Die ACHSE DES GUTEN" und Dank an Alexander Wendt, für seine treffliche Recherche.
Herr Wendt hätte sich viel Arbeit bei der Recherche ersparen können, wenn er zuvor den einschlägigen Artikel in ZR gelesen hätte. Eine feine Liste von Mitgliedern des "Committee on the Elimination of Racial Discrimination" hat Ulrich Elkmann damals im Kommentarbereich beigesteuert.
Nach zahlreichen parlamentarischen Anfragen, die in dieser Sache im Jahre 2013 gestellt wurde, veröffentlichte die Bundesregierung am 18.11.2013 eine zusammenfassende Antwort, in der es u.a. heißt:
Zitat von BundesregierungDeutscher Bundestag Drucksache 18/60 18. Wahlperiode 18.11.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Azize Tank, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/25 –
(...)
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rüge Deutschlands durch den Anti- Rassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen (CERD) vom April 2013 wegen der Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverletzung und Beleidigung und die darin enthaltene Feststellung, Deutschland habe mit der Einstellung des Verfahrens gegen das UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung verstoßen?
Die Bundesregierung nimmt sowohl die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen als auch die Mitteilungen des CERD sehr ernst. Die Bundesregierung verurteilt die von Thilo Sarrazin getätigten Äußerungen.
Gleichwohl darf die fundamentale Bedeutung der Meinungsfreiheit in einem demokratischen Rechtsstaat nicht aus dem Blick geraten. Ausführungen dazu finden sich in der abweichenden Meinung der CERD-Mitglieds Carlos Manuel Vazquez *). Dort wird darauf hingewiesen, dass das Handeln der Bundesrepublik Deutschland (deren Strafverfolgungsbehörden gegen Thilo Sarrazin wegen Volksverhetzung ermittelt hatten) sich weder willkürlich noch als Rechtsverwei- gerung darstellt – was grundsätzlich jedoch Voraussetzung für die Feststellung einer Konventionsverletzung gewesen wäre (a. a. O., Rn. 3).
Die Bundesregierung nimmt die Rüge dennoch zum Anlass kritischer Prüfung der in Deutschland geltenden Rechtslage, wobei zu berücksichtigen ist, dass verschiedene Rechtsgüter betroffen sind.
2. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Kritik des CERD, die Bevölkerung Deutschlands werde nicht ausreichend vor rassistischen Äußerungen geschützt, da Deutschland seinen menschenrechtlichen Schutzpflichten aus der Antirassismus-Konvention nicht nachgekommen ist?
Die Bundesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass der in § 130 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) eröffnete Bezug zur Störung des öffentlichen Friedens erklärungsbedürftig ist und vom CERD kritisiert wird. Allerdings weist die Bundesregierung auf Folgendes hin: Die Charakterisierung als „geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören“, dient dazu, missbilligenswerte Äußerungen, die mit allen gesellschaftlichen Mitteln bekämpft werden sollten, von denjenigen zu unterscheiden, auf die auch strafrechtlich reagiert werden muss. Dies entspricht dem der deutschen Strafrechtsordnung zugrunde liegenden Prinzip, dass in einem Rechtsstaat das Strafrecht immer das „äußerste Mittel“ (Ultima Ratio) sein muss. Ein zentrales Element bei der Bestimmung der Strafwürdigkeit ist das Grundrecht der Meinungsfreiheit, auf dessen Bedeutung in einer demokratischen Gesellschaft bereits in der Antwort zu Frage 1 verwiesen wurde. Das sich eröffnende Spannungsfeld und die damit einhergehenden komplexen Abwägungsfragen sind bei der Prüfung der einschlägigen strafrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
3. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Dr. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte e. V. (DIMR), der den Umgang der Justiz als typisch für den Umgang mit dem Thema Rassismus bezeichnet und ausführt: „Wenn sich Äußerungen gegen eine große Anzahl von Personen richten, wird regelmäßig davon ausgegangen, dass es ihnen an Intensität fehlt, um beleidigenden Charakter zu haben. Dann spielt es auch keine Rolle mehr, ob Äußerungen rassistisch sind“, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus (www.tagesspiegel.de)?
Sollte mit der Einschätzung nahegelegt werden, dass die deutsche Justiz generell unzureichend auf rassistische Vorkommnisse reagiert, weist die Bundesregierung diese Wertung mit Nachdruck zurück.
Der Beleidigungstatbestand des § 185 StGB wird definiert als Kundgabe eigener Missachtung oder Nichtachtung, die dem Betroffenen die Menschenwürde abspricht und ihn dadurch in seinem Achtungsanspruch verletzt. Die Menschen- würde aber kommt nicht dem Kollektiv als solchem, sondern allein den individuellen Gruppenmitgliedern zu. Um Opfer einer Kollektivbeleidigung werden zu können, müssen die potentiell Betroffenen deswegen hinreichend individualisierbar sein.
Im Zentrum der Überlegungen zur Strafbarkeit wegen Kollektivbeleidigung steht damit nicht die Frage nach der Intensität der Äußerung, sondern die nach der Individualisierung der Mitglieder eines Kollektivs. Nicht immer sind Gruppenbezeichnungen als hinreichend konkret einzustufen, weswegen abschätzige Äußerungen gegenüber einem Kollektiv seltener nach § 185 StGB bestraft werden können als solche gegenüber Einzelpersonen.
*) Der - eindrucksvolle - Text von Vazquez findet sich hier.
So richtig hart, wie ich es mir gewünscht hätte, hat die Regierung nicht reagiert, sondern sich eher herausgewunden. Die wiederholten Verweise auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit weisen allerdings in die richtige Richtung.
Zitat von Nola im Beitrag #37Ein absolut lesenswerter Artikel "Die ACHSE DES GUTEN" und Dank an Alexander Wendt, für seine treffliche Recherche.
Herr Wendt hätte sich viel Arbeit bei der Recherche ersparen können, wenn er zuvor den einschlägigen Artikel in ZR gelesen hätte. Eine feine Liste von Mitgliedern des "Committee on the Elimination of Racial Discrimination" hat Ulrich Elkmann damals im Kommentarbereich beigesteuert.
So richtig hart, wie ich es mir gewünscht hätte, hat die Regierung nicht reagiert, sondern sich eher herausgewunden. Die wiederholten Verweise auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit weisen allerdings in die richtige Richtung.
Wenn man bedenkt, dass die Mehrheit des CERD aus OIC-Staaten besteht, die den Menschenrechten generell ablehnend gegenüberstehen, ist die Reaktion der Bundesregierung wirklich etwas zu "passiv". Vor allem, wenn man dann noch bedenkt, welch niederen Stellenwert die Meinungsfreiheit hierzulande (und in Europa überhaupt) eh nur einnimmt ...
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