Mißlich und peinlich - aber nichts, was das Übliche im universitären Rahmen sprengen würde.
lt. SpOnDie HU teilte dem Mathematiker mit, das Berufungsverfahren sei ergebnislos beendet worden. Die Stelle solle in den ersten drei Jahren "aus einem Programm zur besonderen Förderung des weiblichen Nachwuchses" finanziert werden, hieß es in dem Brief aus dem Präsidialbüro. Für jeden sei außerdem "absehbar und auch rechtzeitig erkennbar" gewesen, dass nur eine Frau berufen werden könne. ... Im Ausschreibungstext steht lediglich, die Stelle solle aus einem Topf "mit dem Ziel der Förderung der Chancengleichheit von Frauen" finanziert werden. Von einem Ausschluss männlicher Kandidaten steht dort nichts. Was Aschenbrenner freilich nicht wissen konnte: An der HU existiert ein interner Hinweis, dass für "vorgezogene Neuberufungen" auf Professorenstellen ausschließlich Frauen in Frage kommen.
Doch, das sollte als Fingerzeig reichen: Man kann das, wg. Nichtdiskriminierung, nicht so platt in die Ausschreibung reinschreiben (wg. der öffentlichen Förderung; ansonsten hätte man ja über den Ruf die Mißhelligkeiten von vonrherein vermeiden können), deshalb wird das sub rosa mitgegeben. Von einem Prof kann man so viel Weltweisheit erwarten, daß er zB in einem Arbeitszeugnis den Satz "Er hat strebend sich bemüht" einordnen kann. Peinlich für den Betreffenden, weil (nach Rücksprache mit §§-Experten, ist zu hoffen) der Rechtsweg keine Erfolgsaussicht verspricht: so bleibt ihm nur die Volksbühne der Medien (& das Ausbreiten der Familienumstände - "machten sich begründete Hoffnung...schmiedeten Rückkehrpläne...Das hätte ihnen gut gepasst" ist eine grobe Taktlosigkeit gegenüber allen anderen stellensuchenden Akademikern, die vor genau denselben Problemen stehen, aber nicht coram publico darüber jammern.). Mißlich: Natürlich ist es für Mathematiker, die im universitären Bereich bleiben wollen (also nicht in der Wirtschaft oder an der Schule) ärgerlich, wenn das nicht-allzu-große Spielfeld durch politische Entscheidungen der Uni ("wir wollen nur Frauen") verkleinert wird - aber das kann die Uni halten, wie sie möchte. (Ob's klug ist, steht auf einem gaaans-annern Blatt.) So wie die Kirche als Arbeitgeber sich zunächst vorbehalten kann, nur eigne Schäfchen in die Obhut zu nehmen; der Strauß geht vor Gericht zumeist anders aus; das fällt dann ins Rubrum Rechtsgüterabwägung.
Zitat von Ulrich Elkmannaber das kann die Uni halten, wie sie möchte.
Sehe ich anders. Erstens ist die Uni eine öffentliche Einrichtung. Wenn die nicht gewissen Prinzipien folgt, soll sie sich privat finanzieren. ZWeitens ist mir neu (scheint ja in der Tat so zu sein), dass das AGG auch die Bevorzugung eines (aber auch nur eines)Geschlechts bei ungleicher Qualifikation erlaubt. Bisher dahcte ich immer das sei nur bei gleicher Qualifikation möglich.
Was für ein Euphemismus: Ein Allgemeines Gleichbehandlungsgetz das eine die Allgemeine Ungleichbehandlung zu Ziel hat.
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13.06.2014 07:23
#5 RE: SpOn: Bewerber-Bluff der HU Berlin: Mathematiker gesucht, aber nur weibliche
Zitat Nach eigener Aussage wiegt die Frau 83 Kilo bei einer Größe von 1,70 Metern und trägt Kleidergröße 42.
Wenn schon strenger Rechtsstaat, dann bitte für alle Beteiligten! edit: Anderseits, wie geeignet ist man(n)/frau als Geschäftsführer, wenn man relativ harmlose Aussagen nicht verkraftet.
Zitat Nach eigener Aussage wiegt die Frau 83 Kilo bei einer Größe von 1,70 Metern und trägt Kleidergröße 42.
Wenn schon strenger Rechtsstaat, dann bitte für alle Beteiligten! edit: Anderseits, wie geeignet ist man(n)/frau als Geschäftsführer, wenn man relativ harmlose Aussagen nicht verkraftet.
... und wie doof sieht man aus, wenn man seine "Pfunde" in Kleidergrößen zwingt, die dafür nicht hergestellt wurden.
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat Aufgrund der bisher unterschiedlichen Zulassungswahrscheinlichkeiten für Männer und Frauen trifft die Medizinische Universität Wien für 2012 die umstrittene Entscheidung, dass die Ermittlung des Testwertes geschlechtsspezifisch zu erfolgen hat.[20] Die dort beschlossene geschlechtsspezifische Auswertung bedeutet, dass für Frauen und Männer bei der Bildung der Testwerte gruppenspezifische Mittelwerte und Standardabweichungen verwendet werden. Da Frauen im Mittel schlechter abschneiden, bedeutet dies faktisch eine Anhebung der Testwerte für Frauen und Absenkung der Testwerte für Männer. Der "durchschnittliche Mann" und die "durchschnittliche Frau" haben jeweils einen Testwert von 100
In anderen Worten: Ob man für das Medizinstudium zugelassen wird entscheidet sich für viele Bewerber nicht durch das Ergebnis beim Medizinertest, sondern durch das Geschlecht...... also ich weiß jetzt nicht genau ob das konstruierte, biologische, soziale... oder was da gerade aktueller Stand der Wissenschaft ist.
Herzlich
nachdenken_schmerzt_nicht
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
xanopos
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13.06.2014 10:15
#8 RE: SpOn: Bewerber-Bluff der HU Berlin: Mathematiker gesucht, aber nur weibliche
Zitat Aufgrund der bisher unterschiedlichen Zulassungswahrscheinlichkeiten für Männer und Frauen trifft die Medizinische Universität Wien für 2012 die umstrittene Entscheidung, dass die Ermittlung des Testwertes geschlechtsspezifisch zu erfolgen hat.[20] Die dort beschlossene geschlechtsspezifische Auswertung bedeutet, dass für Frauen und Männer bei der Bildung der Testwerte gruppenspezifische Mittelwerte und Standardabweichungen verwendet werden. Da Frauen im Mittel schlechter abschneiden, bedeutet dies faktisch eine Anhebung der Testwerte für Frauen und Absenkung der Testwerte für Männer. Der "durchschnittliche Mann" und die "durchschnittliche Frau" haben jeweils einen Testwert von 100
In anderen Worten: Ob man für das Medizinstudium zugelassen wird entscheidet sich für viele Bewerber nicht durch das Ergebnis beim Medizinertest, sondern durch das Geschlecht...... also ich weiß jetzt nicht genau ob das konstruierte, biologische, soziale... oder was da gerade aktueller Stand der Wissenschaft ist.
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nachdenken_schmerzt_nicht
Wie man(n)/frau/wurst heute noch so bipolar denken kann?
Und weil ichs gerade gelesen habe, auch noch den hier.
Das "lustige" ist ja, dass der Artikelautor da nicht mal eine himmelschreiende Ungerechtigkeit erkennt, sondern nur bürokratische Hürden.
Zitat Natürlich muss der HU zugute gehalten werden, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt hat: Von knapp 44.000 Professoren in Deutschland waren zuletzt noch immer knapp 35.000 männlich. Der Frauenanteil liegt bei kümmerlichen 20 Prozent, in Naturwissenschaften und Mathematik sieht es besonders düster aus: Nur etwas mehr als jeder zehnte Lehrstuhlinhaber ist in diesen Fächern weiblich.
Klar 50% wären gerecht. Leuchtet ja auch jedem klar denkenden Menschen sofort ein. Und da werden wir auch hinkommen.
Wenn ich daran denke, dass bei meinem Studienstart in Physik von 180 Studenten eine weiblich war, bin ich mal auf die Vorschläge gespannt, wie diese Quote in Physik zu erreichen ist. Medizinische Eingriffe im Namen einer gerechten Gesellschaft schließe ich da nicht aus.
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #9Klar 50% wären gerecht. Leuchtet ja auch jedem klar denkenden Menschen sofort ein. Und da werden wir auch hinkommen.
Wenn ich daran denke, dass bei meinem Studienstart in Physik von 180 Studenten eine weiblich war, bin ich mal auf die Vorschläge gespannt, wie diese Quote in Physik zu erreichen ist. Medizinische Eingriffe im Namen einer gerechten Gesellschaft schließe ich da nicht aus.
Mittlerweile wäre ich für jede "harte" Quotendurchsetzung zu haben, damit die Opportunisten und die Mit- und Nachläufer der Idioten endlich merken, dass die Karre gegen die Wand gefahren wird. Sprich: Man sollte in allen Bereichen in welchen der Staat die Finger drin hat, einfach alle "überzähligen" Männer rausschmeißen und durch Frauen ersetzen (zuvörderst in Politik und Beamtenschaft). Eignungsvoraussetzungen kann man ja beliebig runterschrauben. Also wenn von den 44000 Professx 35000 männlich sind, müssen eben 13000 gehen und für 13000 Frauen Platz machen. Egal ob man diese notfalls direkt aus dem ersten Semester oder einem Leistungskurs im Gymnasium heraus berufen muss.
Es wird wohl aber eher darauf hinauslaufen, dass man zunehmend Frauen auf zusätzlich geschaffene Lehrstühle beruft, in denen sie das jeweilige Fach interdisziplinär und aus der Gender-Perspektive betrachten wollen. Sprich: Überflüssige und irrelevante Texte fabrizieren, bzw diese aus Textbausteinen von Kolleginnen neu zusammenkleben. Fachkompetenz ist dabei ja wurscht.
Ich frage mich nur, wann die ersten quotendiskriminierten Männer auf die Idee kommen, sich einfach mal als Frau zu bewerben. Wir sind doch schließlich alle nur "soziale Konstrukte", den Erkenntnissen der staatsheiligen Beklopptologie zufolge.
Beste Grüße, Calimero
P.S. Gilt es nur bei den Absolventen der Medizinischen Uni Wien die weiblichen tunlichst zu meiden, oder werden auch anderswo schon Ärztinnen mit Stützrädern auf die Menschheit losgelassen?
------------------------------------------------------- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Zitat von Calimero im Beitrag #10Ich frage mich nur, wann die ersten quotendiskriminierten Männer auf die Idee kommen, sich einfach mal als Frau zu bewerben. Wir sind doch schließlich alle nur "soziale Konstrukte", den Erkenntnissen der staatsheiligen Beklopptologie zufolge.
Eben - in Leipzig hätte so etwas nicht passieren können, dort wäre Aschenbrenner automatisch Professorin geworden.
Ansonsten stimme ich Ulrich Elkmann zu:
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #3"machten sich begründete Hoffnung...schmiedeten Rückkehrpläne...Das hätte ihnen gut gepasst" ist eine grobe Taktlosigkeit gegenüber allen anderen stellensuchenden Akademikern, die vor genau denselben Problemen stehen, aber nicht coram publico darüber jammern.
Der akademische Arbeitsmarkt ist seit jeher (jedenfalls seit 3-4 Jahrzehnten) eine extrem enge Sache, in der allfällige Wünsche der Arbeitnehmer eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Von einer Vollprofessur der UCLA nicht sofort nach Wunsch wegzukommen, von so einem Problem konnten die vielen Kollegen, die nach Habilitation und etlichen Jahren befristeten Oberassistentendaseins sich in fortgeschrittenem Alter nach einer Einkunftsquelle außerhalb des Elfenbeinturms umsehen durften, nicht einmal träumen.
Zitat von FlumistVon einer Vollprofessur der UCLA nicht sofort nach Wunsch wegzukommen, von so einem Problem konnten die vielen Kollegen, die nach Habilitation und etlichen Jahren befristeten Oberassistentendaseins sich in fortgeschrittenem Alter nach einer Einkunftsquelle außerhalb des Elfenbeinturms umsehen durften, nicht einmal träumen.
Sicher, ein "Luxusproblem". Und Aschenbrenner kann auch nicht erwarten berufen zu werden. Was er aber erwarten koennen soll (leider nur meine Privatmeinung und kein geltendes Recht), dass über seine Bewerbung nach fachrelevanter Qualifikation entschieden wird und nicht sexistisch. Ihr Kommentar irritiert mich daher ein wenig. So nachdem Motto: Einem, dem es gut geht, kann kein Unrecht widerfahren.
Mich betrübt auch der Euphemismus "Gleichbehandlungsgestz" oder umgangssprachlich als "Antidiskriminierungsgestz" auch nicht besser. Denn dieses Gesetz zielt geradezu darauf ab, Ungleichbehandlungen vorzunehmen. Es macht mich wirklich fassungs- und sprachlos, dass mir-nichts.dir nichts der Begriff "Ungleichbehandlung" oder "Diskriminierung" ins Gegenteil verkehrt wird. Wer so mit Begrifflichkeiten/Definitionen umgeht, kann keine klare analytische Position haben. Ausgeschlossen. Und wenn nicht einmal ansatzweise Einigkeit über Begrifflichkeiten und Sprache existiert, ist jede Diskussion sinnlos. Da werde ich resignativ. In einer Gesellschaft in der das durchgeht, möchte ich nicht leben. Da fehlt jede Grundlage. Aber wohin auswandern? Alles die gleiche Sch.... . Und dann erwische ich mich dabei, dass mir das Wissen, dass dieser Weg das Land ins Scheitern führt (das ich mir vermutlich auch zum Teil nur einrede, denn die Marktwirtschaft ist so effizient, dass 1% vermutlcih ausreichen, um 99% halbwegs zu finanzieren. Der Verlust liegt eher in dem, was man nicht sieht im ökonimischen Sinne und natüerlich in der ebenfalls schwer sichtbaren Freiheit,. ), diebische Freude bereitet. SO sieht quasi mein Gesellschaftsvertrag aus.
Im konkreten Fall ist es dem Gesetz nach in Ordnung, dass, ja soll sogar, ein Mensch wegen seines Geschlechts diskriminiert wird, zwecks Erreichung eines gesellschaftspolitischen Zustandes. Was immer das für "Benachteiligungen" sind, die so in Angriff genommen werden, sie spielen auf gesellschaftlicher Ebene und nicht auf der einzelner Menschen oder konkreten Entscheidungen. Diskriminierungsfreiheit hört damit auf eines zu sein, ein Menschenrecht. Die Entwertung der Menschenrechte, die durch dieses Gesetz fortgetrieben wird, ist der zweite Punkt, der mich erschüttert. Diese Politik ist [ironischer Zwinker] menschenverachtend
Zitat von dirk im Beitrag #12Ihr Kommentar irritiert mich daher ein wenig. So nachdem Motto: Einem, dem es gut geht, kann kein Unrecht widerfahren.
Das ist aber nicht mein Motto und auch nicht der Aspekt, unter dem ich die Sache sehen würde. Aber es ist nun einmal ein Tatsache, daß bei solchen Berufungen in der Regel alle Bewerber, die auf die "shortlist" kommen und zum "Vorsingen" eingeladen werden, für die Stelle bestens qualifiziert sind und nicht einfach in eine lineare Qualitätsskala geordnet werden können, so daß für die Auswahl neben der fachlichen Qualifikation andere Aspekte vorrangig werden, z.B.: paßt das Arbeitsgebiet des Bewerbers im Detail in die vorhandenen Strukturen, wieviel Prestige bringt die Berufung dem Institut, wer hat den Bewerber empfohlen etc., wobei der Übergang zu Gefälligkeiten für alte Freunde und ihr Gegenteil für alte Widersacher fließend ist. In dieses Spannungsfeld - das mit "Gerechtigkeit" nichts zu tun hat - fügen sich unfachliche Gesichtspunkte wie das Geschlecht des Bewerbers mühelos ein. Nur: offiziell kann man das natürlich nicht machen. Wie schon oben bemerkt, war der Hinweis darauf, daß die Stelle aus einem Förderprojekt für Frauen in der Wissenschaft, pardon: Gleichstellung derselben, bezahlt wird, ein ganz klarer Wink mit dem Zaunpfahl, daß männliche Bewerber hier schlechte Karten haben.
Man kann daraus, wie Sie es tun, trübe Schlüsse über die Doppelzüngigkeit, die "Gleichbehandlung", "Gleichberechtigung" und "Gleichstellung" als synonym behandelt, wie es ihr gerade in den Kram paßt, ziehen. Sicher, das beißt sich und ist unschön. Die praktische Konsequenz für den Leistungsträger männlichen Geschlechts ist aber, die Stellenausschreibung zu ignorieren und die ausschreibende Universität somit durch präventiven Entzug der eigenen intellektuellen Kapazität zu bestrafen, so wie bei Ayn Rand.
Zitat von FlumistIn dieses Spannungsfeld - das mit "Gerechtigkeit" nichts zu tun hat - fügen sich unfachliche Gesichtspunkte wie das Geschlecht des Bewerbers mühelos ein. Nur: offiziell kann man das natürlich nicht machen.
Zitat Die praktische Konsequenz für den Leistungsträger männlichen Geschlechts ist aber, die Stellenausschreibung zu ignorieren und die ausschreibende Universität somit durch präventiven Entzug der eigenen intellektuellen Kapazität zu bestrafen, so wie bei Ayn Rand.
Exakt. In diesem Land bloß keine Steuern zahlen. Zum Glück zahle ich meine Einkommensteuer gerade in Großbritannien, die sind wenigstens ein bisschen liberaler.
Zitat Aufgrund der bisher unterschiedlichen Zulassungswahrscheinlichkeiten für Männer und Frauen trifft die Medizinische Universität Wien für 2012 die umstrittene Entscheidung, dass die Ermittlung des Testwertes geschlechtsspezifisch zu erfolgen hat.[20] Die dort beschlossene geschlechtsspezifische Auswertung bedeutet, dass für Frauen und Männer bei der Bildung der Testwerte gruppenspezifische Mittelwerte und Standardabweichungen verwendet werden. Da Frauen im Mittel schlechter abschneiden, bedeutet dies faktisch eine Anhebung der Testwerte für Frauen und Absenkung der Testwerte für Männer. Der "durchschnittliche Mann" und die "durchschnittliche Frau" haben jeweils einen Testwert von 100
In anderen Worten: Ob man für das Medizinstudium zugelassen wird entscheidet sich für viele Bewerber nicht durch das Ergebnis beim Medizinertest, sondern durch das Geschlecht...... also ich weiß jetzt nicht genau ob das konstruierte, biologische, soziale... oder was da gerade aktueller Stand der Wissenschaft ist.
Herzlich nachdenken_schmerzt_nicht
... oder wer das Bundesverdienstkreuz erhalten kann, endscheidet die Quote ...
Frauenquote stoppt Ehrung von Männern 13.06.2014 10:06 Uhr
Wird ein Mann für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen, muss er Jahre auf eine Entscheidung warten. Im Fall eines betagten Wissenschaftlers will der Landesmusikrat das nicht länger hinnehmen.
Die Magdeburger Staatskanzlei hat ein Problem: Jahr für Jahr gehen bei ihr Vorschläge mit den Namen ehrenwerter Menschen ein. Doch meist sind es Männer. Der Bundespräsident, der über die Verleihung entscheidet, besteht jedoch darauf, dass auf den Vorschlagslisten mindestens 30 Prozent Frauen stehen.
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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken. Zettel im August 2008
Zitat Einem, dem es gut geht, kann kein Unrecht widerfahren.
Das ist es! Sie haben es auf den Punkt getroffen.
Schauen Sie sich mal linke Positionierungen an: Genau darauf läuft es hinaus!
Im allgemeinen mag es darauf hinauslaufen, aber im konkreten gegebenen Fall trifft es nicht wirklich. Herrn Aschenbrenner ist hier kein Unrecht widerfahren, höchstens eine der Anstandslosigkeiten, die in diesem Bereich gang und gäbe sind. Er hat keinen Anspruch darauf von der Humboldtuniversität berufen zu werden, weder einen juristischen noch einen moralischen, ungeachtet seiner fachlichen Qualifikation; und zwar nicht einmal dann, wenn das Ziel der Stellenausschreibung gewesen wäre, den fähigsten Mathematiker zu berufen, dessen man habhaft werden konnte. Hier war das Ziel aber offensichtlich mit dem Bestreben verknüpft, eine Gleichstellungsquote zu verbessern, und dafür eignet sich Herr Aschenbrenner bei aller fachlichen Kompetenz eben nicht. Wenn die Berufungsliste der am besten geeigneten Bewerber nur aus ungeeigneten Bewerbern (nämlich Männern) besteht, dann muß das Berufungsverfahren logischerweise eingestellt werden*. Der Wahnsinn hat Methode.
Wenn man den Vorgang kritisieren will, dann ist Herrn Aschenbrenners Schicksal kein guter Ansatzpunkt. Die Hauptfragen scheinen mir zu sein, erstens ob man Gleichberechtigung oder Gleichstellung haben will (denn das sind zwei unterschiedliche und im allgemeinen widersprüchliche Dinge), zweitens ob die Priorität zwischen fachlicher Kompetenz und unfachlichen Nebenbedingungen in einer für die künftige Entwicklung günstigen Weise gewählt ist, und drittens warum in diesem Bereich immer Doppeldenk vorherrscht, bei dem auf Grundlage geschützter Merkmale (Geschlecht, Rasse, Religion etc.) diskriminiert wird, um Diskriminierung zu vermeiden.
NACHTRAG: * Daß die Herren überhaupt auf die "shortlist" kamen, ist unter diesem Gesichtspunkt gewissermaßen ein Verfahrensfehler. Aber weibliches Geschlecht explizit schon in der Ausschreibung zur Einstellungsvoraussetzung zu machen, ist wohl wegen der Antidiskriminierungsgesetzgebung nicht möglich. Der Schein muß gewahrt werden, and the show must go on.
Zitat Hier war das Ziel aber offensichtlich mit dem Bestreben verknüpft, eine Gleichstellungsquote zu verbessern, und dafür eignet sich Herr Aschenbrenner bei aller fachlichen Kompetenz eben nicht. Wenn die Berufungsliste der am besten geeigneten Bewerber nur aus ungeeigneten Bewerbern (nämlich Männern) besteht, dann muß das Berufungsverfahren logischerweise eingestellt werden*. Der Wahnsinn hat Methode.
Aber genau das ist ja das Unrecht: Er wurde wegen seines Geschlechtes diskriminiert.
Zitat Wenn man den Vorgang kritisieren will, dann ist Herrn Aschenbrenners Schicksal kein guter Ansatzpunkt. Die Hauptfragen scheinen mir zu sein, erstens ob man Gleichberechtigung oder Gleichstellung haben will
Und da das Grundgesetz Gleichberechtigung vorschreibt und nicht Gleichstellung und verfassungswiedriges Vorgehen unrecht ist, handelt es sich um Unrecht, das einem konkreten Individuum wiederfahren ist.
Zitat Daß die Herren überhaupt auf die "shortlist" kamen, ist unter diesem Gesichtspunkt gewissermaßen ein Verfahrensfehler. Aber weibliches Geschlecht explizit schon in der Ausschreibung zur Einstellungsvoraussetzung zu machen, ist wohl wegen der Antidiskriminierungsgesetzgebung nicht möglich. Der Schein muß gewahrt werden, and the show must go on.
Eben. Es ist nur zum Schein um oberflächlich das Recht zu wahren. Wenn das nicht unrecht ist, was dann?
Dann muss man ja nur verfassungswiedrige Regelungen erlassen oder sie mit verfassungswiedriger Intention erlassen, um den Betroffenen sagen zu können: Ist kein Unrecht, der Verfassungsbruch ist ja so gewollt.
Zitat Hier war das Ziel aber offensichtlich mit dem Bestreben verknüpft, eine Gleichstellungsquote zu verbessern, und dafür eignet sich Herr Aschenbrenner bei aller fachlichen Kompetenz eben nicht. Wenn die Berufungsliste der am besten geeigneten Bewerber nur aus ungeeigneten Bewerbern (nämlich Männern) besteht, dann muß das Berufungsverfahren logischerweise eingestellt werden*. Der Wahnsinn hat Methode.
Aber genau das ist ja das Unrecht: Er wurde wegen seines Geschlechtes diskriminiert.
Nein, diskriminiert wurde er, so wie ich die Lesart verstehe oder zu verstehen versuche (selbst als advocatus diaboli tue ich mir schwer, mich in diese Doppeldenkweise einzufinden), mitnichten, er kam nur nicht in den Genuß eines Programms zur Behebung bestehender Ungleichheiten, weil er selbst Teil dieser Ungleichheit ist:
Zitat von sponDie Stelle solle in den ersten drei Jahren "aus einem Programm zur besonderen Förderung des weiblichen Nachwuchses" finanziert werden, hieß es in dem Brief aus dem Präsidialbüro.
Dadurch ist er ebensowenig diskriminiert wie durch die Tatsache, daß er nicht mit der Seniorenkarte in der Straßenbahn fahren darf.
Das Ergebnis ist eine Behandlung, die mit dem Prinzip der Gleichberechtigung unvereinbar ist, da sind wir uns einig. Der Grundsatz der Gleichberechtigung ist klar und widerspruchsfrei: das Geschlecht wird bei Einstellungen oder sonstigen Entscheidungen einfach nicht berücksichtigt. Aber aus irgendeinem Grund will man das nicht. Die Änderung der Gesellschaft geht nicht schnell genug. Der Grundsatz ist so klar und einfach anwendbar, daß es für Genderxs wenig zu tun gäbe. Der Kunstgriff, um nachzuweisen, daß Gleichberechtigung nicht ausreichend ist, liegt im Konzept der indirekten Diskriminierung. Die weiblichen Anwärterinnen auf die Professur bei der Humboldtuniversität sind dünn gesät, weil sie schon aufgrund frühkindlicher Rollenprägung gar nicht Mathematik, sondern Sprachen oder was Soziales studiert haben. Die a priori Wahrscheinlichkeiten sind ungleich, also kommt bei gleichen bedingten Wahrscheinlichkeiten (Gleichberechtigung) auch eine ungleiche a posteriori Verteilung heraus, die wieder prägend auf die nächste Generation wirkt, etc. Also, so die Schlußfolgerung, muß die Gleichberechtigung durch Ungleichbehandlung ergänzt (also ersetzt) werden, die nicht mit Diskriminierung verwechselt (jedenfalls nicht als Diskriminierung bezeichnet) werden darf, obwohl sie ihr gleichsieht wie ein Ei dem andern.
Ich kann jede und jeden verstehen, die und der dieser Argumentation nicht folgen mag und lieber einfache Gleichberechtigung ohne Ansehen des Geschlechts hätte. Aber sie ist nun einmal die offizielle Position. Sonst dürfte es ein "Programm zur besonderen Förderung des weiblichen Nachwuchses" gar nicht geben. Nimmt man Gleichberechtigung und die Ablehnung aller Diskriminierung ernst, dann kann man so ein Programm nicht haben. Das ist der eigentliche Knackpunkt, und das ist die Stelle, an der ggf. eine Diskussion ansetzen muß. Ob Dr. X nicht auf eine Professur berufen wird, weil er männlich ist oder weil sein Doktorvater die Lieblingstheorie von Prof. Y verrissen hat, ist letztlich egal.
Zitat Einem, dem es gut geht, kann kein Unrecht widerfahren.
Das ist es! Sie haben es auf den Punkt getroffen.
Als ich gestern während des "Halbzeitzappens" bei Jauch landete hatte ich auch so ein Erlebnis. Es wurde über durch Banden organisierte Wohnungseinbrüche diskutiert. Da hörte ich unseren Minister de Maiziere sagen: "Der kleine Einbrecher hat doch am wenigsten von alldem."
Der kleine Einbrecher. Ein geschundener Berufsstand. Da sollte man was tun. Vielleicht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch die Sozialversicherung. Oder Versorgung der Familien bei Berufsunfällen.
Solche Wortwahl läuft so vollständig automatisiert ab, ist so Normalität: Die merken gar nicht mehr, was sie da faseln. Grauslig.
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Zitat von Fluminist Nein, diskriminiert wurde er, so wie ich die Lesart verstehe oder zu verstehen versuche (selbst als advocatus diaboli tue ich mir schwer, mich in diese Doppeldenkweise einzufinden), mitnichten, er kam nur nicht in den Genuß eines Programms zur Behebung bestehender Ungleichheiten, weil er selbst Teil dieser Ungleichheit ist
Ganz so einbfach ist es ja nicht. Denn in der Stellenausschreibung hat man ja darauf verzichtet explizit für eine Frau auszuschreiben. Für mich gibt es da zwei Fälle 1) Entweder der Gesetzgeber (genauer das "Allgemeine Gleichbehandlungsgestz") verbietet eine solche Diskriminierung nach Geschlecht in Fällen, in denen nicht gleiche Qualifikation vorliegt, aber es wird trotzdem e.g. durch Tricks anders gehandet, dann ist der Skandal objektiv. 2) Der Gesetzgeber erlaubt eine solche Diskriminierung, dann ist es meiner Meinung nach dennoch ein Skandal. Um nur zwei Punkte zu nennen: Mit einem Gesetz, das sich Allgemeine Gleichbehandlungs(!)gesetz(!) nennt wird eine Verfassungsnorm, in ihr Gegenteil verkehrt. Es ist sprachlich ein Skandal aber ebenso juristisch, denn Artikel 3 ist eigentlich (auch nach Einschieben des Satzes "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." klar. Wenn die Gesellschaft nun Ungleichbehandlung selbst bei gleicher Qualifikation im öffentlichen Dient vornehmen möchte, dann kann sie es tun. Aber nicht ohne vorher das GG zu ändern.
Übrigens was mich bei von Ihnen skizzierten Rollenerwarungshypthese immer wundert (neben der gehörigen Portion Anmaßung, dies erfordert, anhand solch schwach belegter Thesen, gewaltsame Gesellschaftsplanspiele zu veranstalten), dass sie oftmals von den selben Leuten vertreten wird, die früher der Meinung waren zeischen Kindern und erachsenen koennen gleichberechtigte sexuelle Beziehungen existieren. Anders gesagt, wenn man eine derartige Kraft von Rollenerwartungen glaubt, dann muss man konsequenterweise den Grünen eine große Verantwortung für Pädophile Strafttaten überlassen. Aber gut, in Doppeldenk sind die Leute ja geübt
Zitat von dirk im Beitrag #24Wenn die Gesellschaft nun Ungleichbehandlung selbst bei gleicher Qualifikation im öffentlichen Dient vornehmen möchte, dann kann sie es tun. Aber nicht ohne vorher das GG zu ändern.
Vielleicht ist das GG schon in der vorliegenden Form geeignet; aus einem Widerspruch kann man ja bekanntlich alles mögliche ableiten. Und es drängt sich doch der Verdacht auf, daß Artikel 3 (2) GG,
Zitat Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
in sich widersprüchlich ist oder zu widersprüchlichen Schlußfolgerungen einlädt. Der letzte Nachsatz erteilt dem Staat den Auftrag, auf "Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken", aber wie soll das konkret aussehen? So ein "Programm zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses" kommt wohl genau als Versuch, diesen Auftrag umzusetzen, zustande; bei der Anwendung und Nutznießung dieses Programms sind aber Männer und Frauen naturgemäß nicht gleichberechtigt, was den ersten beiden Aussagen des zitierten Artikels widerspricht. Insofern wäre das Programm nicht GG-konform.
Die Begründung, warum doch kein Widerspruch vorliegen soll, besteht offenbar darin, daß in den bestehenden Nachteilen eine de facto Ungleichberechtigung gesehen wird, die durch das Programm aufgehoben werden soll. Nach dieser Lesart wäre es recht und billig, daß der männliche Bewerber nicht genommen wird, weil er in einer hypothetischen gendergerechten Welt gegen eine überlegene weibliche Konkurrenz antreten müßte, die nur derzeit noch infolge der bestehenden Nachteile fehlt.
Aber wie Sie schreiben, in diesem Falle wäre es richtig gewesen, die Stelle explizit nur für weibliche Bewerber auszuschreiben. Vielleicht hatte man gemeint, das durch die Blume schon deutlich gemacht zu haben. Es könnte auch gut sein, daß hier ein Zielkonflikt der verschiedenen beteiligten Ebenen an den Tag gekommen ist: die (fach- und institutsinterne) Berufungskommission wollte ungeachtet dessen, daß die Finanzierung der Stelle an das Frauenförderungsprogramm geknüpft ist, ihren (männlichen) Favoriten berufen; die höheren Instanzen haben angesichts dieser Subversion - so geht es ja nun nicht - die Notbremse gezogen.
Einen Skandal, eher ein Skandälchen, ja eigentlich nur einen Punkt, an dem man nachhaken sollte, sehe ich also nur darin, daß bei der Ausschreibung der Stelle versucht wurde auf zwei Hochzeiten gleichzeitig zu tanzen, indem man Männer und Frauen zur Bewerbung einlädt ("tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung"), während man nur eine Frau einzustellen beabsichtigt ("Beseitigung bestehender Nachteile"). Dieses Lavieren ist aber ersichtlich im GG-Artikel vorgebildet. Deshalb muß man sich mit seiner Beschwerde eigentlich statt an die Humboldtuniversität oder die Landesverwaltung an die Verfasser des Satzes im GG wenden.
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