Zitat von xanopos im Beitrag #24Also sind Luftschläge der pakistanischen Luftwaffen im EIGENEN Land nicht umstritten?
Soweit ich erinnere (aus einer Stellungnahme der SPD, bzw. der Grünen) sind ja Drohnenangriffe deswegen so verwerflich, weil sie das Töten „entmenschlichen“. Es ist eben nicht mehr der Kampf „Mann gegen Mann“ und „Frau gegen Frau“ und „Frau gegen Mann“, bei dem man das eigene Leben riskiert und das Ergebnis seiner Tat direkt sieht. Somit sinkt die Hemmschwelle zu töten und das ist gefährlich.
Daher, so verstehe ich das, riskiert man lieber das Leben der eigenen Soldaten, opfert die Präzisionsvorteile, welche man meines Wissen mit Drohnen hat und favorisiert konventionelle Angriffe mit Verlusten auch in den eigenen Reihen.
Ich halte es für völlig egal ob eine Reaper-Drohne eine lasergelenkte 500-Pfund Bombe aus großer Höhe abwirft oder eine F-16, am Boden macht es keinen Unterschied. Das Risiko für den Piloten hält sich in Grenzen. Natürlich kann man es so halten wie die deutsche Luftwaffe, einfach keine Bomben einsetzen. Das war schon im Kosovo-Krieg so, die HARM-Raketen samt 60kg Sprengkopf sind damals über Serbien wahrscheinlich harmlos verpufft.
von Tuvia Tenenbom steht heute in DIE ZEIT (17.06. Seite 40) ein sehr lesenswerter Beitrag: "Das falsche Verständnis. Eine Reise durch mein Heimatland Israel zu deutschen Journalisten, die einseitig berichten, zur Knesset und zu Menschen, die Schutz vor Bomben suchen". Vielleicht finden Sie ihn auch bald online. (Da aber noch ein zweiter guter Beitrag zum Thema neues Papstinterview mit dem Agnostiker Scalfari (Seite 4) in diesaer Nummer steht, lohnt es sich schon diese Zeitung zu kaufen, falls Sie diese nicht regelmäßig beziehen.)
Man kann sich ein wenig trösten bei dem sehr persönlichen Stil, in dem Tenenbom die Verirrung der Deutschen und die Verwirrung der modern denkenden Israelis zu ergründen sucht.
Zitat von xanopos im Beitrag #26Ich halte es für völlig egal ob eine Reaper-Drohne eine lasergelenkte 500-Pfund Bombe aus großer Höhe abwirft oder eine F-16, am Boden macht es keinen Unterschied.
Sie denken ja auch nicht so differenziert, wie ein Friedensaktivist.
Zitat von xanopos im Beitrag #26Natürlich kann man es so halten wie die deutsche Luftwaffe, einfach keine Bomben einsetzen.
Hätte Oberst Klein das Bombardement damals nicht angeordnet und kurze Zeit später wäre mit den Tanklastzügen irgendeine Einrichtung in die Luft gesprengt worden, hätte man sicherlich auch andere Schlagzeilen gelesen als diejenigen, die man damals so gelesen hat.
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
| Jakob | Augstein | "Es will der Spitz aus unserm Stall..." Gott soll schützen, aber ob es sein möcht, daß den meshugenah goi die Leber würd weniger zwacken, wenn er sich dazu verstehen könnt, mit einem weniger treifen Namen durchs Leben zu wanken?
Zitat Denn wichtige Organisationen der Linken wie die Kommunistische Partei Frankreichs (KPF), die Linkspartei, die Neue Antikapitalistische Partei, die Menschenrechtsliga, die Antirassismusbewegung Mrap oder die Studentengewerkschaft Unef zählen zu den Antreibern der antizionistischen, propalästinensischen Lobby. „Radikale Islamisten und extreme Linke sind in Frankreich eine Allianz eingegangen“, warnte der Philosoph und Mitglied der Académie Française, Alain Finkielkraut.
Zitat von xanopos im Beitrag #24Also sind Luftschläge der pakistanischen Luftwaffen im EIGENEN Land nicht umstritten?
Soweit ich erinnere (aus einer Stellungnahme der SPD, bzw. der Grünen) sind ja Drohnenangriffe deswegen so verwerflich, weil sie das Töten „entmenschlichen“. Es ist eben nicht mehr der Kampf „Mann gegen Mann“ und „Frau gegen Frau“ und „Frau gegen Mann“, bei dem man das eigene Leben riskiert und das Ergebnis seiner Tat direkt sieht. Somit sinkt die Hemmschwelle zu töten und das ist gefährlich.
Wenn es danach ginge, wäre jede Waffe, mit der man auf eine - wie geringe auch immer - Entfernung töten kann, verwerflich. Quasi alles, was über Kurzschwert-Länge hinausgeht. Denn bereits der Bogen und die Armbrust wurden als "feige" betrachtet und "entmenschlichen" das Töten, da man ja kein Blut mehr abbekommt. Auch Speere, Lanzen oder Piken sind Teufelswerk, da ein mit diesen Dingen bewaffneter Soldat einen deutlichen Reichweitenvorteil gegenüber dem asymetrisch benachteiligten Langschwert- oder Keulenschwinger hat. Und der Guerilla von einst hatte vielleicht nicht einmal eine solche Langwaffe, sondern nur einen Knüppel, Dolch oder Messerchen?!
Das Übel der Welt geht also auf denjenigen zurück, der als erstes einen Stein in die Hand genommen hat, weil er damit einen Vorteil gegenüber dem Guerillo ohne diesen Stein hatte.
Zitat von xanopos im Beitrag #24Also sind Luftschläge der pakistanischen Luftwaffen im EIGENEN Land nicht umstritten?
Soweit ich erinnere (aus einer Stellungnahme der SPD, bzw. der Grünen) sind ja Drohnenangriffe deswegen so verwerflich, weil sie das Töten „entmenschlichen“. Es ist eben nicht mehr der Kampf „Mann gegen Mann“ und „Frau gegen Frau“ und „Frau gegen Mann“, bei dem man das eigene Leben riskiert und das Ergebnis seiner Tat direkt sieht. Somit sinkt die Hemmschwelle zu töten und das ist gefährlich.
Wenn es danach ginge, wäre jede Waffe, mit der man auf eine - wie geringe auch immer - Entfernung töten kann, verwerflich. Quasi alles, was über Kurzschwert-Länge hinausgeht...]
In diesem Zusammenhang sind für den einen oder andernen hier vielleicht die Äußerungen in der öffentlichen BT-Anhörung zur Beschaffung von "Kampfdronen" am 30. Juni ganz interessant. Eine der Kernaussagen, die auch bei mir von dem Termin hängen geblieben ist, stammte vom Völkrerrchtler Heintschel von Heinegg. Ich zietiere ihn hier mal nach der knappen aber authentischen Zusammenfassung von T. Wieglod in seinem Blog:
Zitat Nach den Prinzipien des humanitären Völkerrechts spricht nichts gegen bewaffnete Drohnen als System – es kommt darauf an, wie dieses System eingesetzt wird. Der Schutz der eigenen Soldaten ist nach dem Völkerrecht ausdrücklich vorgesehen, auch bei offensiven Operationen. „Das Prinzip der Ritterlichkeit findet im geltenden Recht keine Grundlage.“ Und: „keine Rechtsordnung, auch nicht das humanitäre Völkerrecht, enthält eine Pflicht zum Selbstmord."
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