Ein paar einführende Überlegungen zu den beiden deutschen Verfassungstraditionen, die einander fundamental entgegenstehen und von denen eine sich nachhaltig diskreditiert hat. Ich trauere ihr nicht nach. Doch das Verhältnis der anderen zum klassischen Liberalismus ist ebenfalls zwiespältig. Ein Thema, mit dem sich der zweite Artikel und eigentlicher Kern dieser "Serie" beschäftigen wird, zu dem dieser Artikel lediglich als einführendes Vorwort dient, um Hintergrundüberlegungen aufzuzeigen.
Das Deutschland eine rechtsstaatliche Tradition hat, die dem klassischen Liberalismus vorausgeht, dementsprechend aber ursprünglich auch nicht von klassischen, liberalen Werten geprägt war, widerspricht nämlich dem Bild, dass ein von der preußischen Tradition geprägt Deutschland abgegeben hat. Ein Bild, das nicht zuletzt durch den Führerkult der Nazi-Zeit, die öffentliche Wahrnehmung der deutschen Vorkiegsmentalität prägt. Das es sich bei der heutigen Verfassungskultur nicht um etwas gänzlich neues handelt, sondern eine alte, viel längere Tradition wieder aufgreift und modernisiert hat, das die Fokusierung auf ein Einheit repräsentierendes Staatsoberhaupt mit einer alle bindenden Weisungsbefugnis nur eine zeitweise Verdrängung der deutschen Haupttradition - ein Intermezzo - war, ist vielen neu. In der Folge wird einem Hinweis auf eine deutsche Tradition der Rechtsstaatlichkeit häufig mit Skepsis und Unglauben begegnet. Mit diesem Artikel wollte ich dem Vorbeugen.
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