Wäre es nicht mal an der Zeit, einen Artikel zum Thema Zuwanderung/ Asyl / Illegale zu schreiben?
Mir als Liberalem dreht sich der Magen um wenn jetzt bereits öffentlich der Eingriff ins Eigentumsrecht vorgeschlagen wird, um noch mehr Ausländer nach Deutschland holen zu können. Ich beobachte die Entwicklung seit Jahren und mir wird echt schlecht. http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaf...-a-1005346.html
Grass ist ein ***** [forumsregelwidriges Wort geschwärzt; es beginnt aber mit "I" & endet auf "-iot"]. Daß er selbst an der Verfälschung & Verzerrung des Blicks auf "seine Zeit", ob nun vor dem Untergang oder wie hier, die Nachkriegszeit, kräftig mitgestrickt hat, hat er ja im Nachwort zum "Krebsgang" ausgeführt. Wie es seine Art ist, hat er sich damit geplustert wie ein eitler Gockel. Wie viel böses Blut & tiefe Verstimmung die jahrelangen Zwangseinquartierungen der deutschen Flüchtlinge bei den Alteinheimischen verursacht haben, das müßte gerade ihm, als selbsternanntem Chronisten & Weltgewissen jener Jahre, noch am ehesten präsent sein: Wenn er denn sein Gedächtnis nicht schon immer nur gezielt selektiv angeschaltet hätte. Aber niemals ist ein Politiker jener Jahre auf die Idee verfallen, die POWs, die ehemaligen Kriegsgefangenen der Deutschen, mit einzubeziehen. (Die letzten POW-Lager sind 1951 aufgelöst worden, durch Immigrationserleichterungen in die USA, Kanada & Lateinamerika, die das Flüchtlingshilfswerk der UN ausgehandelt hatte; es handelte sich zumeist um Osteuropäer & Russen, die sich weigerten, unter Stalins Schirmherrschaft zurückzukehren & deren Lage in den Planungen der Allierten vor Kriegsende nicht vorgesehen war.)
Grass wird, fürchte ich, im Gedächtnis der Kulturgeschichte als deutsches Pendant zu Gore Vidal eingehen: ein "kontroverser", "radikaler" politischer Romancier, der stets geglaubt hat, seinem ihm im Grund verhassten Vaterland den politischen Kurs diktieren zu können & der im Alter immer klarer auf seine politischen Wahnideen reduziert wurde. Passenderweise hat der frühe bis mittlere Vidal aber zumindest Unterhaltungswert; Grass vertritt die Deutsche Literatur insofern würdig (ein im Zusammenhang mit ihm auf jeder Ebene unpassendes Wort), weil sein ganzes Werk einen benehmenden Hautgout nach Engstirnigkeit, keifender Miesepetrigkeit (man muß sich nur 2-3 Seiten O-Ton Oskar Matzerath antun), Humorfreiheit & dem Fehlen jeglichen Gespürs für menschliche Zwischentöne auszeichnet. Der Alfred Tetzlaff der Politischen Korrektheit.
...ist, daß aus Grassens humanistischem Engagement & Appell an die Opferbereitschaft seiner Landsleute leider keinerlei Taten folgen werden. Der kalte Neoliberalimus & die Flüchtigkeit der Neuen Medien werden das zu Schnee von vorgestern degradieren, eh' der Tag um ist. Nicht zuletzt, weil bestimmt einige Schlimme Finger mutmaßen, hier wolle mal wieder einer Dihydrogenmonoxyd als einziges Getränk vorschreiben, ohne vom eigenen Weinkonsum abzulassen.
Bestimmt hat er das, als Medienfossil des Habermasischen Strukturwandels der Öffentlichkeit à la 1962, nicht mal getwittert. Um heute zu wirken, braucht es action, konkrete Beispiele, live-dabei-sein.
Von daher 1 Vorschlag zur Güte:
Herr G. wird sicher gern sein geräumiges Domizil in Behlendorf bei Lübeck für den guten Zweck zur Verfügung stellen. Natürlich nicht Krethi & Plethi, die gerade aus dem Mittelmeer gefischt wurden. Eine gewisse Prominenz, ja Notorischkeit ist Voraussetzung für das Gelingen solcher "big-brother"-Quotenschlager. Zum Glück gibt es Kandidaten mit einem nicht geringen Bekanntheitsgrad, denen möglicherweise in naher Zukunft (5 bis 10 Jahre) die unmenschliche Bürokratie doch die Heimstatt zu rauben droht - mit den üblichen fadenscheinigen "Rechtfertigungen":
•Offiziell hieß es, die Flüchtlinge durften nur im dritten Stock der Schule wohnen. Tatsächlich dürfen sie die Süd-Flügel aller drei Stockwerke und die Aula nutzen. •Die Flüchtlinge können weiterhin das Dach für ihren Protest nutzen – “solange alle Flüchtlinge eine permanente Aufenthaltsgenehmigung erhalten”. •Die Flüchtlinge erstellen eine Liste mit Namen, wer frei in die Schule rein- oder rausgehen darf. •Die Flüchtlinge selbst verteilen Besuchern Zugangsberechtigungen.
In Friedrichshain wird man sich über eine Auszeit vom Projekt Weltverbesserung bestimmt einen Ast freuen. In der holsteinischen Provinz hat man so ohne Aufwand die Gelegenheit, sich von den Segnungen & der kulturellen Bereicherung der Bunten Republik D überzeugen zu können. Natürlich muß ein solches Projekt, ganz in deutscher Kulturtradition, genau wie das Dschungelcamp 24/7 unter medialer Begleitung stehen. Das könnte bei manchen Probanden mit kulturellen Vorbehalten kollidieren; aber das ist nun 1x der Preis, wenn man in D zum Superstar werden möchte. Wenn Herr G. nach, sagen wir, 2-jähriger Dauer des Neuen Sozialen Miteinanders immer noch vor Freude an die Decke springt, ist das die schönste Reklame, die man sich denken kann. Dann wird dieses Modell bestimmt ein Exportschlager wie die Energiewende, um das um die ganze Welt beneidet.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #4B.Z., 25.11.2014 "Kann Hauptmann-Schule nie geräumt werden?"•Offiziell hieß es, die Flüchtlinge durften nur im dritten Stock der Schule wohnen. Tatsächlich dürfen sie die Süd-Flügel aller drei Stockwerke und die Aula nutzen. •Die Flüchtlinge können weiterhin das Dach für ihren Protest nutzen – “solange alle Flüchtlinge eine permanente Aufenthaltsgenehmigung erhalten”. •Die Flüchtlinge erstellen eine Liste mit Namen, wer frei in die Schule rein- oder rausgehen darf. •Die Flüchtlinge selbst verteilen Besuchern Zugangsberechtigungen.
Lieber Ulrich Elkmann,
was mich in solchen Fällen wundert, ist dass so etwas offenbar(?) ohne Konsequenzen bleibt. Mein laienhaftes Rechtsverständnis würde hier eine Erpressung vermuten. Ein Teil der Besetzer der Schule droht gemeinschaftlich mit einem empfindlichen Übel (Brandstiftung am Gebäude, dabei ist auch von einer Gefährdung weiterer Personen auszugehen), nötigt dadurch einen Menschen (Baustadtrat Hans Panhoff und andere) zu einer Handlung (Zustimmung zur Nutzung des Gebäudes), und fügt damit Dritten (Eigentümer der Liegenschaft, vermutlich Land Berlin?) einen Schaden zu. Die Tat dürfte als verwerflich anzusehen sein, da den erpressenden Hausbesetzern das Recht auf die erzwungene Nutzungserlaubnis nicht ohnehin zusteht. Ob es sich um schwere Erpressung handelt, da von einem bandenmäßigen Handeln auszugehen wäre, vermag ich nicht zu beurteilen. Auch nicht, ob hier bereits räuberische Erpressung vorliegt. Was für mich plausibel wäre, da bei einer Brandstiftung innerhalb der Schule, die zu Teilen als Flüchtlingsunterkunft verwendet wird, vermutlich Gefahr für Leib und Leben gegeben wäre. Ob als eine solche Gefahr für Leib und Leben auch bereits die Drohung mit einem Selbstmord genügt, wäre in der Tat eine interessante Nebenfrage an die Rechtskundigen unter den Foristen Im mindesten Fall sollte es sich doch aber hier um ein Offizialdelikt in Form einer Erpressung handeln. Der mutmaßliche Tathergang ist öffentlich bekannt (siehe BZ). Die Staatswaltschaft hat aber offenbar weder ein Ermittlungsverfahren aufgenommen noch Klage gegen die mutmaßlichen Erpresser eröffnet. Des Weiteren sollte die in erpresserischer Absicht ausgesprochene Drohung zu missbilligen sein und damit ein Wirksamkeitshindernis für den Vertrag darstellen, der damit auch keinerlei Rechtskraft entfalten dürfte.
Vielleicht hat ja tatsächlich jemand, der ein wenig rechtskundig ist, die Muße, zu erklären, wie ein solcher Fall juristisch korrekt zu bewerten sein könnte und auch wie von Seiten der Staatsanwaltschaft aus ermessen wird (oder werden sollte). Da mich (und offenbar auch andere) solche Berichte immer ein wenig verwundern, bin ich wirklich sehr dankbar, wenn jemand sich dazu äußern mag
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #4B.Z., 25.11.2014 "Kann Hauptmann-Schule nie geräumt werden?"•Offiziell hieß es, die Flüchtlinge durften nur im dritten Stock der Schule wohnen. Tatsächlich dürfen sie die Süd-Flügel aller drei Stockwerke und die Aula nutzen. •Die Flüchtlinge können weiterhin das Dach für ihren Protest nutzen – “solange alle Flüchtlinge eine permanente Aufenthaltsgenehmigung erhalten”. •Die Flüchtlinge erstellen eine Liste mit Namen, wer frei in die Schule rein- oder rausgehen darf. •Die Flüchtlinge selbst verteilen Besuchern Zugangsberechtigungen.
Lieber Ulrich Elkmann,
was mich in solchen Fällen wundert, ist dass so etwas offenbar(?) ohne Konsequenzen bleibt. Mein laienhaftes Rechtsverständnis würde hier eine Erpressung vermuten. Ein Teil der Besetzer der Schule droht gemeinschaftlich mit einem empfindlichen Übel (Brandstiftung am Gebäude, dabei ist auch von einer Gefährdung weiterer Personen auszugehen), nötigt dadurch einen Menschen (Baustadtrat Hans Panhoff und andere) zu einer Handlung (Zustimmung zur Nutzung des Gebäudes), und fügt damit Dritten (Eigentümer der Liegenschaft, vermutlich Land Berlin?) einen Schaden zu. Die Tat dürfte als verwerflich anzusehen sein, da den erpressenden Hausbesetzern das Recht auf die erzwungene Nutzungserlaubnis nicht ohnehin zusteht. Ob es sich um schwere Erpressung handelt, da von einem bandenmäßigen Handeln auszugehen wäre, vermag ich nicht zu beurteilen. Auch nicht, ob hier bereits räuberische Erpressung vorliegt. Was für mich plausibel wäre, da bei einer Brandstiftung innerhalb der Schule, die zu Teilen als Flüchtlingsunterkunft verwendet wird, vermutlich Gefahr für Leib und Leben gegeben wäre. Ob als eine solche Gefahr für Leib und Leben auch bereits die Drohung mit einem Selbstmord genügt, wäre in der Tat eine interessante Nebenfrage an die Rechtskundigen unter den Foristen Im mindesten Fall sollte es sich doch aber hier um ein Offizialdelikt in Form einer Erpressung handeln. Der mutmaßliche Tathergang ist öffentlich bekannt (siehe BZ). Die Staatswaltschaft hat aber offenbar weder ein Ermittlungsverfahren aufgenommen noch Klage gegen die mutmaßlichen Erpresser eröffnet. Des Weiteren sollte die in erpresserischer Absicht ausgesprochene Drohung zu missbilligen sein und damit ein Wirksamkeitshindernis für den Vertrag darstellen, der damit auch keinerlei Rechtskraft entfalten dürfte.
Vielleicht hat ja tatsächlich jemand, der ein wenig rechtskundig ist, die Muße, zu erklären, wie ein solcher Fall juristisch korrekt zu bewerten sein könnte und auch wie von Seiten der Staatsanwaltschaft aus ermessen wird (oder werden sollte). Da mich (und offenbar auch andere) solche Berichte immer ein wenig verwundern, bin ich wirklich sehr dankbar, wenn jemand sich dazu äußern mag
Man könnte das jetzt lang und breit ausrollen. Oder man macht es kurz. Stellen Sie sich einfach vor, die Täter wären weniger pigmentiert, könnten besser Deutsch und wären keine roten Sozialisten (sondern braune). In diesem Fall wäre die Staatsanwaltschaft genauso passiv. Denn auf dem Phänotyp (z.B. Pigmentierung) basierende Entscheidungen wären rassistisch. Und rassistisch ist unsere Justiz nicht. Nur damit das klar ist.
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