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ZETTELS KLEINES ZIMMER

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Dieses Thema hat 7 Antworten
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nachdenken_schmerzt_nicht Offline




Beiträge: 2.007

04.08.2015 11:33
Gewaltenteilung Antworten

Zitat von FAZ
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Innenminister Thomas de Maizière ließen mitteilen, sie teilten die Auffassung von Justizminister Heiko Maas. Dieser hatte am Freitag kaum verhüllte Kritik daran geübt, dass Range gegen zwei Verantwortliche eines Internet-Blogs ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet habe.

Die Regierung wirft der Staatsanwaltschaft vor, wenn sie bei einer Strafanzeige tätig wird. Ich kann es wirklich nicht fassen.

Es wäre äußerst interessant, wenn ein Jurist hierzu einmal eine Einschätzung abgäbe.

Danke und Grüße


nachdenken_schmerzt_nicht

"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

04.08.2015 11:51
#2 RE: Gewaltenteilung Antworten

Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #1

Zitat von FAZ
Bundeskanzlerin Angela Merkel und Innenminister Thomas de Maizière ließen mitteilen, sie teilten die Auffassung von Justizminister Heiko Maas. Dieser hatte am Freitag kaum verhüllte Kritik daran geübt, dass Range gegen zwei Verantwortliche eines Internet-Blogs ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet habe.
Die Regierung wirft der Staatsanwaltschaft vor, wenn sie bei einer Strafanzeige tätig wird. Ich kann es wirklich nicht fassen.

Es wäre äußerst interessant, wenn ein Jurist hierzu einmal eine Einschätzung abgäbe.


Formalrechtlich scheint das wohl okay zu sein, da die Generalbundesanwaltschaft Teil der Exekutive und damit weisungsgebunden ist.

Zitat
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof untersteht der Dienstaufsicht des Bundesministers der Justiz (§ 147 Nr. 1 GVG). Dieser trägt innerhalb der Bundesregierung und gegenüber dem Parlament die politische Verantwortung für die Tätigkeit der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof.

https://www.generalbundesanwalt.de/de/stellung.php

Ob es klug ist, mit offensichtlich politischen Argumenten (und einer Menge Volkszorn im Rücken) so einzugreifen, ist die ganz andere Frage. Denn das weckt nur Begehrlichkeiten, die tatsächlich die Gewaltenteilung in Frage stellen.

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.404

04.08.2015 12:26
#3 RE: Gewaltenteilung Antworten

"Website der Bundesanwaltschaft gehackt"

Zitat von ZEIT Online, 12:18 Uhr
Die Onlinepräsenz von Generalbundesanwalt Harald Range ist teilweise nicht mehr erreichbar. Ein Zusammenhang zum "netzpolitik.org"-Fall wird untersucht.
Die Website des Generalbundesanwalts ist von bislang unbekannten Hackern angegriffen worden. "Unsere Homepage ist gehackt worden", sagte die Sprecherin der Bundesanwaltschaft, Frauke Köhler. Der Angriff sei am Freitag bemerkt worden. Derzeit sind auf der Homepage generalbundesanwalt.de keine Pressemitteilungen mehr auffindbar. Dort heißt es unter "Aktuelles" lediglich: "Datenbank existiert nicht."

Teile der Webseite seien wegen des Angriffs vom Netz genommen worden, erklärte die Behörde. Über den Umfang des Hackerangriffs und mögliche Täter konnte Köhler keine Angaben machen.



Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire

nachdenken_schmerzt_nicht Offline




Beiträge: 2.007

05.08.2015 09:56
#4 RE: Gewaltenteilung Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #2
Formalrechtlich scheint das wohl okay zu sein, da die Generalbundesanwaltschaft Teil der Exekutive und damit weisungsgebunden ist.
Danke lieber Meister Petz für diese Information. Ich habe mich daraufhin noch ein bisschen Informiert. Es ist in der Tat so, dass der Minister weisungsbefugt ist. Die Frage, ob diese gesetzliche Regelung besonders geschickt ist, bzw. unter dieser Bedingung die Unabhängigkeit der Justiz gewährt ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt.

Der von mir sehr geschätzte Erling Plaethe hat darüber einen sehr guten Artikel geschrieben. Keine Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland

Und auch wenn Herr Steinhöfel auf der ADG etwas reisserisch daherkommt, bringt er die Sache meines Ermessens gut auf den Punkt.

Was mich persönlich schmerzt ist, dass es keine wirkliche Kontrolle des Ministers zu geben scheint in diesem System. Zumindest wenn die Regierung eine 80% Mehrheit hat und die Opposition den hauseigenen moralischen Kompass gerne über den Rechtsstaat stellt. Die Art und Weise, wie hier die Politik Einfluß auf zu führende Verfahren nimmt, stimmt mehr als nachdenklich.

Man stelle sich nur vor, Herr Maaß hätte sich in dieser Art und Weise im Rahmen der Edathy oder NSU Ermittlungen in die Arbeit des GBA eingemischt, um zu erkennen in welch exponierter Lage er sich da befindet. Formal handelt er wohl richtig. Inhaltlich wandelt er an der Grenze zum Rechtsstaat und keiner weit und breit, der ihn dabei auf die Finger schaut.

Soweit ich verstehe, kam der unabhängige Gutachter zu dem (vorläufigen) Ergebnis, dass es sich bei den Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse handelt, also ein (zumindest Anfangs)Verdacht auf eine Straftat der beiden Journalisten vorliegt. Wäre dann nicht die Weisung des Justizministers (vorausgesetzt die Angaben von Herrn Range stimmen) das Gutachten zurückzuziehen, nicht als Beihilfe zur Strafvereitlung zu bewerten und damit eine Straftat? Auch Formal etwas tun zu dürfen, schliesst ja nicht aus, dass man dabei eine Straftat begeht.

Was wäre, wenn gegen den Bundesinnenminister diesbezüglich eine Anzeige wegen Beihilfe zur Strafvereitelung gestellt würde? Ginge das überhaupt? Könnte er dann den GBA ebenfalls anweisen, nicht tätig zu werden?

Wäre interessant auch hierzu eine Einschätzung eines Fachmanns zu bekommen.

Ganz nebenbei bemerkt halte ich Herrn Maas, so adrett und seriös er auch ausschaut, für eine äußerst unvorteilhafte Besetzung des Justizministerpostens. Zu oft ist bei ihm zu beobachten, wie gerne er mit eigener Gesinnung den Rechtsstaat formen möchte. Siehe zum Beipiel auch hier.

Herzlich


nachdenken_schmerzt_nicht

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Nola Offline



Beiträge: 1.719

05.08.2015 11:21
#5 RE: Gewaltenteilung Antworten

Zitat


http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...-a-1046724.html

Nach den schweren Anschuldigungen gegen das Bundesjustizministerium muss Generalbundesanwalt Range seinen Posten räumen. Das Vertrauen in ihn sei nachhaltig gestört, sagte Justizminister Maas.


Die Lätzchen-Fraktion scheint gut vorbereitet:

Zitat


http://www.zeit.de/politik/deutschland/2...ger-peter-frank

Der von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) für den Posten des Generalbundesanwalts vorgeschlagene Peter Frank hat eine steile Karriere in der bayerischen Justiz hinter sich. Er war erst Anfang März mit nur 46 Jahren als neuer Münchner Generalstaatsanwalt und Nachfolger von Christoph Strötz in sein Amt eingeführt worden.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) hatte Frank bei dieser Gelegenheit gelobt: "In all Ihren bisherigen Funktionen haben Sie unter Beweis gestellt, dass brillanter juristischer Sachverstand, politisches Gespür, ausgeprägte Führungskompetenz und ausgezeichnete Begabung im Umgang mit Menschen einander nicht ausschließen." Er könne sich keinen Besseren für das hohe und verantwortungsvolle Amt des Generalbundesanwalts vorstellen, erklärte Bausback, nachdem Frank für den Posten vorgeschlagen wurde.



"politisches Gespür", na dann paßt es doch wieder.

♥lich Nola

---------------------------

Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.404

05.08.2015 12:36
#6 RE: Gewaltenteilung Antworten

Zitat von Nola im Beitrag #5
Winfried Bausback (CSU)


Namenswitze sind ja zurecht Ausweis infantiler Beschränktheit, aber manchmal muss der innere Schweinehund (sus canis interna) doch arg an die Kandarre genommen werden.



Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

05.08.2015 16:37
#7 RE: Gewaltenteilung Antworten

Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #4
Man stelle sich nur vor, Herr Maaß hätte sich in dieser Art und Weise im Rahmen der Edathy oder NSU Ermittlungen in die Arbeit des GBA eingemischt, um zu erkennen in welch exponierter Lage er sich da befindet. Formal handelt er wohl richtig. Inhaltlich wandelt er an der Grenze zum Rechtsstaat und keiner weit und breit, der ihn dabei auf die Finger schaut.

Im Fall Edathy war es ja umgekehrt. Da hat die Staatsanwaltschaft geplaudert, und alle haben sich aufgeregt, dass keiner ein Dienstgeheimnis für sich behalten kann.

Das wirft auch die Frage auf, wie es um die Quelle von netzpolitik.org bestellt ist, also konkret um den Lieferanten der veröffentlichten Dokumente. Der hat sich nämlich - genau wie der Staatsanwalt im Fall Edathy - in jedem Fall einer Verletzung des Dienstgeheimnis schuldig gemacht. Ob da wohl ermittelt wird? Vermutlich nicht, da die Ermittlung einer "Ermächtigung" bedarf (§353b StGB), und die liegt, wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, bei der obersten Bundesbehörde. Da die Informationen aus dem Bereich des Bundesverfassungsschutzes kamen, also de Maizière. Und der wird sich überlegen, ob er das Getöse in Kauf nimmt, das garantiert entsteht, nur um die undichte Stelle in seinem Amt zu finden. Wahrscheinlicher ist, dass Maaßen als zweites Bauernopfer dran glauben muss.

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

05.08.2015 21:23
#8 RE: Gewaltenteilung Antworten

Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #4
Zitat von Meister Petz im Beitrag #2
Formalrechtlich scheint das wohl okay zu sein, da die Generalbundesanwaltschaft Teil der Exekutive und damit weisungsgebunden ist.
Danke lieber Meister Petz für diese Information. Ich habe mich daraufhin noch ein bisschen Informiert. Es ist in der Tat so, dass der Minister weisungsbefugt ist. Die Frage, ob diese gesetzliche Regelung besonders geschickt ist, bzw. unter dieser Bedingung die Unabhängigkeit der Justiz gewährt ist, steht allerdings auf einem ganz anderen Blatt.
Tja, da gibt es ja verschiedene Regelungen.
In Deutschland leitet die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen und soll dabei auch --genau wie der Richter-- Entlastungsbeweise beachten. Andererseits soll er auch den Weisungen der Vorgesetzten Folge leisten, die mal eine Strafe wollen, mal einen Freispruch oder --noch besser-- eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldsumme. Das ist natürlich sehr schwierig, diesen verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden.
In Frankreich leitet der unabhängige Ermittlungsrichter die Ermittlungen. Sind die abgeschlossen, bekommt ein anderer unabhängiger Richter die Erkenntnisse zum Urteilen. Auch hier müssen Entlastungsbeweise eigenständig gesucht werden (Inquisitionsmaxime); diesmal aber ohne Einmischung der Politik. Staatsanwälte gibt es zwar auch, aber die spielen tatsächlich nur die Rolle eines Anwaltes des Staates, sofern im weitesten Sinne die Interessen des Staates und der Regierung involviert sind.
Im angelsächsischen Recht werden Strafprozesse wie bei uns Zivilprozesse geführt, nach der Dispositionsmaxime: Was keiner als Beweis haben will, wird keine Rolle spielen.

Im übrigen haben wir in der Bundesrepublik Deutschland ja gar keine richtige Gewaltenteilung im Sinne Montesquieus. Im GG heißt es, alle Gewalt geht vom Volke aus. Also keine Gewaltenteilung! Das Volk wird nun repräsentiert durch den Bundes- oder den jeweiligen Landtag, und von dort aus werden Gesetze gemacht, Regierungen und Richter gewählt, also alle Gewalt ausgeübt.
Die Gewaltenteilung ist dort besser eingerichtet, wo Richter, Parlament und Regierungschef direkt oder durch Gremien bestimmt werden, die unabhängig voneinander gewählt werden.

 Sprung  



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