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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 10 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Llarian Offline



Beiträge: 7.120

17.07.2016 09:51
Zwei Urteile Antworten

Eine kleine Richterschelte.

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

17.07.2016 14:07
#2 RE: Zwei Urteile Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #1
Eine kleine Richterschelte.



Die Ermessensspielräume für Richter, so auch mein Eindruck, sind sehr groß. Das hat Vor- und Nachteile. Dem Vorteil einer individuellen Würdigung, z. B. von Tatumständen steht die Gefahr gegenüber, daß sich eine Urteilspraxis einstellt, die systematisch bestimmte Tätergruppen, einfach aufgrund der Gruppenzugehörigkeit, bevorzugt oder benachteiligt. Auch mein Eindruck ist, daß dergleichen, durchaus i. S. von positivem Rassismus, passiert.

Allerdings muß ein Teil der Kritik in Richtung Gesetzgeber gehen. Die "Richtwerte" bei der Strafzumessung kommen ja von dort. Ein Jahr auf Bewährung ist, trotz der Formulierung "nicht unter" im Gesetzestext schon auch ein Richtwert für diese Deliktgruppe, glaube ich. "Nicht unter 2 Jahre" ist dann schon wieder dem "besonders schweren Fall" vorbehalten, zu dem ja ein gewisser Abstand im Strafmaß einzuhalten durchaus Sinn macht. Und daß das bei Ersttätern zur Bewährung ausgesetzt wird, ist auch völlig normal (hier würde ich auch nicht von einem "Flüchtlingsbonus" ausgehen). Mein Eindruck war, daß, gerade weil er nach Jugendrecht verurteilt worden ist, ein Jahr auf Bewährung sogar vergleichsweise "hart" war. Jedenfalls innerhalb des auszuschöpfenden Strafrahmens.

Mir scheint, lieber Llarian, daß das Reker-Attentäter-Urteil das problematischere der beiden Urteile ist, weil sich hier der Eindruck eingestellt hat, daß das außergewöhnlich hohe Strafmaß tatsächlich z. T. der Gesinnung des Täters zuzuschreiben ist.

Herzliche Grüße,
Andreas

"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)

Llarian Offline



Beiträge: 7.120

17.07.2016 14:45
#3 RE: Zwei Urteile Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #2
Die Ermessensspielräume für Richter, so auch mein Eindruck, sind sehr groß. Das hat Vor- und Nachteile. Dem Vorteil einer individuellen Würdigung, z. B. von Tatumständen steht die Gefahr gegenüber, daß sich eine Urteilspraxis einstellt, die systematisch bestimmte Tätergruppen, einfach aufgrund der Gruppenzugehörigkeit, bevorzugt oder benachteiligt. Auch mein Eindruck ist, daß dergleichen, durchaus i. S. von positivem Rassismus, passiert.

Das sehe ich genauso. Es mag einen grossen Ermessensspielraum geben, aber erstaunlicherweise wird der fast grundsätzlich in einer Richtung interpretiert. Wann kommt es denn mal vor, dass ein 20 jähriger Täter nicht als Jugendlicher verurteilt wird ? Wann kommt es denn wirklich mal vor, dass harte Urteile (wie hier bei Frank S.) gesprochen werden ? Ich kann mich erinnern, dass es in Deutschland schon einmal einen Richter gab, der harte Urteile gesprochen hat. Seine Urteile wurden nahezu alle von der nächsten Instanz aufgehoben. (Der Richter selbst bekam später die Höchststrafe und musste ins Big-Brother Haus.)

Zitat
Allerdings muß ein Teil der Kritik in Richtung Gesetzgeber gehen. Die "Richtwerte" bei der Strafzumessung kommen ja von dort. Ein Jahr auf Bewährung ist, trotz der Formulierung "nicht unter" im Gesetzestext schon auch ein Richtwert für diese Deliktgruppe, glaube ich. "Nicht unter 2 Jahre" ist dann schon wieder dem "besonders schweren Fall" vorbehalten, zu dem ja ein gewisser Abstand im Strafmaß einzuhalten durchaus Sinn macht.


Zwei Anmerkungen dazu: Erstens, der Gesetzgeber setzt hier eine Mindesstrafe. Das die Richterschaft das als Richtwert interpretiert ist nicht die Schuld der Politik. Zweitens, gerade in diesem Fall wäre es durchaus möglich gewesen einen schweren Fall anzunehmen, denn die Tat wurde ja eben aus der Gruppe heraus verübt. Dann wären es aber Strafen von 2 Jahren geworden, damit wäre die Bewährung gestorben, was aber noch wichtiger ist, es wäre zur Abschiebung gekommen. Und das zu vermeiden, scheint mir durchaus im Sinne vieler Richter zu sein.

Zitat
Und daß das bei Ersttätern zur Bewährung ausgesetzt wird, ist auch völlig normal (hier würde ich auch nicht von einem "Flüchtlingsbonus" ausgehen). Mein Eindruck war, daß, gerade weil er nach Jugendrecht verurteilt worden ist, ein Jahr auf Bewährung sogar vergleichsweise "hart" war. Jedenfalls innerhalb des auszuschöpfenden Strafrahmens.


Wie schon gesagt, das Jugendstrafrecht anzuwenden, ist nicht zwingend. Einen normalen Fall anzunehmen, ist auch nicht zwingend. Den Gesetzrahmen nach unten auszuschöpfen ist auch nicht zwingend. Aber all das ist getan worden. Ich frage mich schon wie die Opfer mit solchen Urteilen umgehen. Wie der Täter das ganze ja sieht, habe ich verlinkt.

Zitat
Mir scheint, lieber Llarian, daß das Reker-Attentäter-Urteil das problematischere der beiden Urteile ist, weil sich hier der Eindruck eingestellt hat, daß das außergewöhnlich hohe Strafmaß tatsächlich z. T. der Gesinnung des Täters zuzuschreiben ist.


Im Vergleich ja, im Absoluten eher nicht. Der Mann hat 14 Jahre (reale Straferwartung 9 Jahre) dafür bekommen, dass er versucht hat einen anderen Menschen zu ermorden. Ich kann ihm nicht zugute halten, dass er dabei versagt hat. Die Verwerflichkeit, die Abschreckung, der Schutz der Allgemeinheit vor neuen Taten, all das unterscheidet den gescheiterten Mörder nicht vom Mörder. Ich finde neun reale Jahre da noch recht günstig.
Generell meine ich, es stände unserer Justiz ganz gut zu Gesicht nicht nur diejenigen hart zu bestrafen, deren Gesinnung ihr nicht passt.

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

17.07.2016 19:13
#4 RE: Zwei Urteile Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #3

Generell meine ich, es stände unserer Justiz ganz gut zu Gesicht nicht nur diejenigen hart zu bestrafen, deren Gesinnung ihr nicht passt.


Ich fürchte, das Problem ist sehr viel grundsätzlicher. Das gesamte Strafrechtssystem der Bundesrepublik wurde im Laufe der Jahrzehnte durch mehrere große Reformen immer mehr an die hiesige Situation weitgehend rechtstreuer Bürger, inzwischen gründlich entnazifiziert, zumeist pazifistisch eingestellt, bemerkenswert wenig korrupt mit einem breiten wirtschaftlichen Mittelstand ausgerichtet und "kalibriert".

Bei verzogenen Mittelstandskindern, die in der Jugend ein paarmal Papas Auto geklaut haben und damit durch den Stadtpark gefahren sind, mag dieses Jugendstrafrecht mit seiner pädagogischen Intention auch in vielen Fällen wirksam sein. Aber nicht bei Zuwanderern aus archaischen, z. T. tribal organisierten Gesellschaften, deren zutiefst korrupte Rechtssysteme bei Prügelstrafe anfangen und bei der Todesstrafe aufhören. Oder aus Bürgerkriegsgebieten.

Unser Rechtssystem, übrigens auch dann wenn die Strafrahmen stärker ausgeschöpft würden, wirkt in den meisten Zuwanderermilieus weder abschreckend noch ist es pädagogisch wirksam. Und dafür sehe ich tatsächlich keine Lösung außer die Strafen (dann natürlich für alle) deutlich drakonischer ausfallen zu lassen. Dafür müßte ein Haufen Gesetze geändert und verschärft werden, und ich sehe auch darin keine Lösung; in so einem Land will ich nicht leben. Ich sehe eigentlich überhaupt keine Lösung (außer Vollbremsung bei der Zuwanderung, die nicht zu erwarten ist), und das ist ziemlich deprimierend.

Herzliche Grüße,
Andreas

"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.430

17.07.2016 21:30
#5 RE: Zwei Urteile Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #4

Ich sehe eigentlich überhaupt keine Lösung (außer Vollbremsung bei der Zuwanderung, die nicht zu erwarten ist), und das ist ziemlich deprimierend.
Herzliche Grüße,
Andreas


All das hat Sarrazin bis in letzte Detail vorhergesagt. Und wurde dafür von Leuten, die von der Gesellschaft "maximale Toleranz" fordern, so verfolgt, dass er Polizeischutz brauchte.

___________________
Kommunismus mordet.
Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.

automat Offline



Beiträge: 158

17.07.2016 23:17
#6 RE: Zwei Urteile Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #4
Zitat von Llarian im Beitrag #3

Generell meine ich, es stände unserer Justiz ganz gut zu Gesicht nicht nur diejenigen hart zu bestrafen, deren Gesinnung ihr nicht passt.


Ich fürchte, das Problem ist sehr viel grundsätzlicher. Das gesamte Strafrechtssystem der Bundesrepublik wurde im Laufe der Jahrzehnte durch mehrere große Reformen immer mehr an die hiesige Situation weitgehend rechtstreuer Bürger, inzwischen gründlich entnazifiziert, zumeist pazifistisch eingestellt, bemerkenswert wenig korrupt mit einem breiten wirtschaftlichen Mittelstand ausgerichtet und "kalibriert".

Bei verzogenen Mittelstandskindern, die in der Jugend ein paarmal Papas Auto geklaut haben und damit durch den Stadtpark gefahren sind, mag dieses Jugendstrafrecht mit seiner pädagogischen Intention auch in vielen Fällen wirksam sein. Aber nicht bei Zuwanderern aus archaischen, z. T. tribal organisierten Gesellschaften, deren zutiefst korrupte Rechtssysteme bei Prügelstrafe anfangen und bei der Todesstrafe aufhören. Oder aus Bürgerkriegsgebieten.

Unser Rechtssystem, übrigens auch dann wenn die Strafrahmen stärker ausgeschöpft würden, wirkt in den meisten Zuwanderermilieus weder abschreckend noch ist es pädagogisch wirksam. Und dafür sehe ich tatsächlich keine Lösung außer die Strafen (dann natürlich für alle) deutlich drakonischer ausfallen zu lassen. Dafür müßte ein Haufen Gesetze geändert und verschärft werden, und ich sehe auch darin keine Lösung; in so einem Land will ich nicht leben. Ich sehe eigentlich überhaupt keine Lösung (außer Vollbremsung bei der Zuwanderung, die nicht zu erwarten ist), und das ist ziemlich deprimierend.

Herzliche Grüße,
Andreas


Diese Analyse kann man auf viele andere Bereiche ausweiten. Schlussendlich sind der bundesrepublikanische Staat und die bundesrepublikanische Gesellschaft für einen grundlegenden anderen Typus Bürger (bzw. überhaupt grundsätzlich Bürger, also nicht Untertanen, die in Erwartung der "harten Hand" alles andere als Schwäche interpretieren, die man ausnutzen muss, solange sie noch existiert) konzipiert als jenen, der in den letzten Monaten in Massen das Staatsgebiet betreten durfte.

Was den Urteilsvergleich angeht, so ist mir ein nochmal besseres Beispiel in Erinnerung. Vor einigen Wochen wurden innerhalb zweier Tage zwei Urteile über praktisch identische Taten gesprochen, die sich nur durch die jeweilige Täter-Opfer-Konstellation unterschieden. Im einen Fall hatte eine 5er-Gruppe Migranten, darunter womöglich auch Flüchtlinge, einen einzelnen Deutschen attackiert und krankenhausreif geprügelt, im anderen Fall eine ähnlich große Gruppe von Deutschen einen einzelnen Migranten, womöglich Flüchtling, mit ähnlichem Tathergang. Die Urteile: Im ersten Fall gab es durch die Bank Bewährung, im zweiten Fall wurde, wenn ich mich richtig erinnere, mindestens einer der Täter zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt (er hatte eine kriminelle Vorgeschichte). Ich werde in den nächsten Tagen versuchen, die jeweiligen Berichte zu den Fällen nochmal zu finden. Dass es sie gegeben hat, ist mir jedenfalls noch klar in Erinnerung.

EDIT: Hier noch ein besonders krasses Fehlurteil der letzten Wochen, Täter auch hier Migranten, womöglich Flüchtlinge. 4 Syrer vergewaltigen zwei Mädchen. Die Anwälte handeln einen Deal mit dem Gericht aus: Freispruch äh Bewährungsstrafe unter 2 Jahren gegen Geständnis der Täter. Die Opfer müssen nicht vor Gericht aussagen. Geringer Preis: Die Täter, die seit einigen Monaten in Untersuchungshaft waren, dürfen das Urteil als freie "Männer" verlassen. Da wirkt das Urteil zu Köln doch schon beinahe hart - der "harmlose Grabscher", der verbal ein wenig austeilt, bekommt 1 Jahr auf Bewährung, die vier geständigen Vergewaltiger bekommen nur geringfügig höhere Bewährungsstrafen (1x 14 Monate, 2x je 17 Monate, 1x 21 Monate - die bekommt der angeblich 20-jährige, auch er natürlich nach Jugendstrafrecht "verurteilt"). Dieses Schandurteil wurde wenigen Wochen vor #NeinheisstNein gefällt. http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt...fc7a8e0308.html

Llarian Offline



Beiträge: 7.120

17.07.2016 23:45
#7 RE: Zwei Urteile Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #4
Ich fürchte, das Problem ist sehr viel grundsätzlicher. Das gesamte Strafrechtssystem der Bundesrepublik wurde im Laufe der Jahrzehnte durch mehrere große Reformen immer mehr an die hiesige Situation weitgehend rechtstreuer Bürger, inzwischen gründlich entnazifiziert, zumeist pazifistisch eingestellt, bemerkenswert wenig korrupt mit einem breiten wirtschaftlichen Mittelstand ausgerichtet und "kalibriert".

Sollte man meinen, wenn man "normale" Urteile oft genug sieht. Der Fall von Frank S. illustriert aber sehr anschaulich, dass es sehr wohl anders geht, wenn man denn will. Das ist ja das Verstörende: Richter sind durchaus in der Lage harte Urteile zu sprechen. Sie tun es nur eben normalerweise nicht. Können tun sie es aber schon.

Zitat
Unser Rechtssystem, übrigens auch dann wenn die Strafrahmen stärker ausgeschöpft würden, wirkt in den meisten Zuwanderermilieus weder abschreckend noch ist es pädagogisch wirksam. Und dafür sehe ich tatsächlich keine Lösung außer die Strafen (dann natürlich für alle) deutlich drakonischer ausfallen zu lassen. Dafür müßte ein Haufen Gesetze geändert und verschärft werden,


Eigentlich gar nicht so viele. Auch wenn die Platte kaputt ist, das Urteil gegen Frank S. belegt, dass man durchaus auch im bestehenden Gesetzrahmen harte Urteile sprechen kann. Was das angesprochene Beispiel angeht (Urteil 2), hätte man auch Haftstrafe mit 2 oder 3 Jahren aussprechen können (Verzicht auf Jugendstrafrecht, Annahme des schweren Falles, grundsätzlich höhere Strafannahme). Und ebenso würde einer effektiven Lösung ein deutlich strengeres Abschieberecht helfen. Ungefähr so wie es weltweit nahezu alle Länder betreiben. Die Idee, dass man beispielsweise in den USA nach dem Urteil zu einer Gefängnisstrafe noch im Land verweilen dürfte, dürfte für die meisten Amerikaner absurd erscheinen.
Ich gebe Dir recht, dass dadurch zwar immernoch keine Abschreckung oder Erziehung stattfindet. Aber es ist danach nicht mehr das Problem der BRD.

Zitat
und ich sehe auch darin keine Lösung; in so einem Land will ich nicht leben. Ich sehe eigentlich überhaupt keine Lösung (außer Vollbremsung bei der Zuwanderung, die nicht zu erwarten ist), und das ist ziemlich deprimierend.


Willst Du lieber in Neukölln oder Marxloh leben ? Einen Tod muss man sterben. Und ich für meinen Teil lebe lieber mit einem etwas repressiveren Staat als mit einer Gesellschaft, die nicht mehr in der Lage ist ihre Schwächsten zu schützen. Oder anders gesagt: Lieber in Singapur als in Saudi Arabien. Ich glaube aber nicht einmal, dass es soviel mehr Repression braucht, denn ich glaube man kann durchaus sehr gut unterscheiden zwischen Jugendlichen, die mal über die Strenge schlagen und kriminellen Karrieren. Spätestens bei der dritten Straftat (echte Straftat, kein Falschparken) weiss ich doch, an wem ich bin. Und dann kann es ruhig drakonisch werden. Allein den Willen vermisse ich.

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

18.07.2016 03:30
#8 RE: Zwei Urteile Antworten

Ich finde auch, dass das Reker-Urteil nicht zu hoch ist. Denn die Strafmilderung bei Mordversuch ist eine Kann-Bestimmung, außerdem war der Täter bereits drei Mal wegen Körperverletzung vorbestraft.

Hier bei uns ist der Landgerichtspräsident dafür bekannt, durchaus strenge Urteile zu verhängen: Erst kürzlich ist ein Täter für versuchten Mord in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung lebenslänglich eingefahren (übrigens ohne dass ein rechtsextremer Hintergrund vorlag, der Täter war sogar ein Schwarzer): http://www.onetz.de/weiden-in-der-oberpf...t-d1187479.html
Interessant auch die Bemerkung, dass ihn im Falle einer vorzeitigen Haftentlassung selbstverständlich eine Abschiebung erwartet (er hat halt das "Pech", aus einem Land zu kommen, dass ihn auch aufnimmt)...

Ebenso 2013, wo selbst der Staatsanwalt "nur" 13 Jahre gefordet hat, bei einer Beziehungstat: http://www.onetz.de/weiden-in-der-oberpf...ich-d57725.html

Beim anderen Urteil stimme ich ebenfalls zu, was die Abschreckungswirkung angeht. Da helfen alle Nein-heißt-Nein-Kampagnen nix, wenn der Täter grinsend das Gerichtsgebäude verlässt...

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.546

18.07.2016 17:43
#9 RE: Zwei Urteile Antworten

Zitat von ZR
Im zweiten Urteil wurden die üblichen Milderungsgründe, die man viel zu häufig liest, voll berücksichtigt: Haupttäter war 21, damit quasi automatisch "entwicklungsverzögert", also Jugendstrafrecht.



Beim zweiten Täter hat man sich auf die Altersangabe "26" geeinigt; was aber an der Bewährung nichts geändert hat. Und siehe da:

http://www.express.de/koeln/berufung-ein...rteil--24414732

Wobei zu vermuten steht, daß nicht "er", sondern primär sein Anwalt für den Gang in die Revision gesorgt hat. Wie der Express (bitte um Nachsicht, daß ich auf den Boulevard verlinke; es ist z.Zt. die einzige Quelle) bemerkt. kann das anders ausgehen.

Zitat von Express, 18.07.
Dass Hassan T. nun gegen das Urteil vorgeht, kann ihn im Umkehrschluss noch teuer zu stehen kommen. Denn nach dem Anwalt hat dann auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Bei der Berufungsverhandlung im Landgericht kann damit auch eine höhere Strafe herauskommen, sogar Gefängnis.

Dass Hassan T. nach dem ersten Urteil laut lachend äußerte, „gar nichts gemacht“ zu haben, könnte strafschärfend bewertet werden.



Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire

hubersn Offline



Beiträge: 1.342

18.07.2016 18:04
#10 RE: Zwei Urteile Antworten

Im von Llarian beschriebenen Falle handelt es sich ja um ganz unterschiedliche Straftaten - schlimmer finde ich, wenn durch politische Aufladung das Strafmaß bei sehr ähnlichen Straftaten ganz unterschiedlich ausfällt. Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an den Fall von "Turbo-Rolf", dem Autobahn-Raser. Bei dünnster Beweislage für fahrlässige Tötung 18 Monate ohne Bewährung, während anderswo Autofahrer, die besoffen einen Radfahrer umgefahren und damit getötet hatten, mit einer Geldstrafe davonkamen.

Abgesehen davon: ein Rechtsstaat, wo Steuerhinterziehung oft zu Gefängnis führt und Gewaltdelikte aller Art viel zu häufig mit Bewährungs- und Geldstrafen bedacht werden sollte vielleicht doch mal über ein paar Strafmaßreformen nachdenken. Es bedarf einer Neujustage.

Gruß
hubersn

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Mein Politik-Blog: http://politikblog.huber-net.de/
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Llarian Offline



Beiträge: 7.120

18.07.2016 20:57
#11 RE: Zwei Urteile Antworten

Zitat von hubersn im Beitrag #10
Im von Llarian beschriebenen Falle handelt es sich ja um ganz unterschiedliche Straftaten - schlimmer finde ich, wenn durch politische Aufladung das Strafmaß bei sehr ähnlichen Straftaten ganz unterschiedlich ausfällt.

Schon. Nur hatte ich gerade keinen aktuellen Gegenstücke zur Hand. Die wenigsten Rechten lassen sich bei "Gruppengrapschen" erwischen und einen politischen Mordversuch durch eine besondere Minderheit war gerade nicht zur Hand.

Zitat
Vielleicht erinnert sich der eine oder andere noch an den Fall von "Turbo-Rolf", dem Autobahn-Raser. Bei dünnster Beweislage für fahrlässige Tötung 18 Monate ohne Bewährung, während anderswo Autofahrer, die besoffen einen Radfahrer umgefahren und damit getötet hatten, mit einer Geldstrafe davonkamen.


Die Beweislage ist für die Strafe nicht von Relevanz, nur dafür ob man beurteilt, ob der Betreffende die Tat begangen hat. Unterstellt man, dass "Turbo-Rolf" die ihm zur Last gelegte Tat begangen hat (wovon das Gericht ausgegangen ist), dann sind die 18 Monate ohne Bewährung noch vergleichsweise milde, immerhin wurden eine junge Mutter und ihr zweijähriges Mädchen getötet. Nebenbei gesprochen wurde das Urteil später aufgehoben und Rolf F. bekam eine 12 monatige Bewährungsstrafe. Da insbesondere das zweite ("das eigentliche") Urteil vergleichsweise milde ausgefallen ist, auch in Anbetracht des verursachten Schadens, wird man sich wohl schwer tun einen ähnlichen Fall zu finden, der essentiell milder bestraft wurde.

Zitat
Abgesehen davon: ein Rechtsstaat, wo Steuerhinterziehung oft zu Gefängnis führt und Gewaltdelikte aller Art viel zu häufig mit Bewährungs- und Geldstrafen bedacht werden sollte vielleicht doch mal über ein paar Strafmaßreformen nachdenken. Es bedarf einer Neujustage.


Auch richtig. Das ist aber eine Frage von Legislation, nicht von Rechtssprechung.

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