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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 18 Antworten
und wurde 1.944 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Noricus Offline



Beiträge: 2.362

05.09.2016 21:34
Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Steckt im neuen Sexualstrafrecht (das, soweit der Verfasser sehen konnte, noch nicht verkündet worden ist) wirklich das Prinzip "Nein heißt nein"? Und was bedeutet dies überhaupt? Teil 1 meiner Gedanken zu einer Gesetzesreform, bei welcher - ich nehme es vorweg - der Berg kreißte und er ein Mäuslein gebar.

In Teil 2 werden so unterschiedliche Personen wie Thomas Fischer, Gina-Lisa L. und Ulrich Clement vor- bzw. zu Wort kommen. Und ein dreisprachiger Blick in die Istanbul-Konvention wird uns auch nicht erspart bleiben.

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.422

06.09.2016 00:07
#2 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Danke für die Infos. In Summe finde ich die neue Fassung sogar bemerkenswert klar.
Ich bin erleichtert:
- dass weiterhin Gefühle kein Tatbestandsmerkmal sind, sondern lediglich Gefühlsäußerungen
- dass weiterhin ein Dritter (Sachverständiger, Richter...) die Erkennbarkeit der Gefühlsäußerung beurteilt

Damit ist die Horrorvorstellung vom Tisch, dass nach einem Sexualakt einer der Sexualpartner aus welchen Motiven auch immer eine Straftat behauptet. Es gibt weiterhin keine nachträgliche Willensbekundung im Sexualstrafrecht (anders als zum Beispiel im Wirtschaftsrecht). Es gibt auch keine Beweislastumkehr.

Das es keinerlei Einschränkungen bezüglich unterstellter Motive der Ablehnung der sexuellen Handlung mehr gibt, geht für mich OK. Natürlich greift damit der Vergewaltigungsparagraph auch in der Ehe und Partnerschaft. Aber insgesamt werte ich die sexuelle Selbstbestimmung an der Stelle etwas höher als den möglicherweise schädlichen juristischen Eingriff in Ehe und Partnerschaft. Der Beischlafparagraph in der Ehe ist/war ja auch wirklich mittelalterlich. Die neue Fassung ist eben modernes Sexualstrafrecht.

Es steht übrigens nicht da, dass Weinen eine abwehrende Äußerung ist. Es steht da, dass Weinen eine abwehrende Äußerung sein kann. Es ist offensichtlich, dass das möglich ist. Das Beispiel ist also lediglich dem Umstand geschuldet, dass bisher im Sexualstrafrecht die abwehrende Äußerung überwiegend verbal oder gewaltsam erfolgen musste. Jetzt wird halt betont, dass auch nonverbale, aber passive Äußerungen abwehrend sein können. Alles gut.

Der subjektive Tatbestand ist immer noch eingeschränkt, wenn der Täter nicht zu Erkenntnis fähig ist... also ein Geisteskranker zB könnte nach diesem Paragraphen nicht verurteilt werden. Das widerspricht in der Tat etwas meinen Gerechtigskeitsempfinden... macht aber in der Praxis keinen Unterschied aus, weil ein solcher Mensch in Sicherheitsverwahrung und psychologische Behandlung kommt. Eingesperrt ist der Mensch dann so oder so... nur, dass im Fall der Unzurechnungsfähigkeit die Behandlung hinzutritt.

Schon immer fand ich schwierig, wie zeitweilige Unzurechnungsfähigkeit berücksichtigt wird (vor allem Drogen). Die Juristen biegen das irgendwie hin - aber ich verstehe einfach nicht wie. Dafür reicht mein juristisches Grundwissen nicht.

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Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

06.09.2016 11:09
#3 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat
Ob der entgegenstehende Wille erkennbar ist, ist aus der Sicht eines objektiven Dritten zu beurteilen.



Man sagt auch, empfangsbedürftige Willenserklärungen wie das "ich will keinen Beischlaf" sind nach dem Empfängerhorizont auszulegen, gell? Es ist also insbesondere die kulturelle Prägung des Empfängers mit einzubeziehen. Wenn selbiger mangels Deutschkenntnissen "Nein" nicht versteht sondern nur "لا", dann ist strafrechtlich nichts zu machen, unabhängig davon, ob der Sender von der Kommunikationsbarriere wußte oder nicht?

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.422

06.09.2016 11:18
#4 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #3

Man sagt auch, empfangsbedürftige Willenserklärungen wie das "ich will keinen Beischlaf" sind nach dem Empfängerhorizont auszulegen, gell? Es ist also insbesondere die kulturelle Prägung des Empfängers mit einzubeziehen. Wenn selbiger mangels Deutschkenntnissen "Nein" nicht versteht sondern nur
"لا"


Selbstverständlich muss man eine Sprachbarriere berücksichtigen. Kann gar nicht anders sein.
Wenn eine Frau den ganzen Abend mit einem Orientalen rumknutscht, der kein Wort Deutsch spricht, den heiss wie Nachbars Lumpi macht und dann im Bett plötzlich sagt "Och, weisst du, ich hab Migräne will jetzt doch nicht", dann ist die Willenserklärung kaum wirksam abgegeben worden.

Auf der anderen Seite sagt das neue Gesetz ja gerade ausdrücklich, dass eine verbale oder gewaltsame Willenserklärung nicht mehr erforderlich ist. Wenn eine Frau also glaubhaft machen kann, dass sie sich ablehnend verhalten hat oder deutlich zum Ausdruck gebracht hat, dass sie den sexuellen Kontakt nicht will, dann spielt es keine Rolle, ob der Mann Deutsch kann oder nicht.

Das Gesetz ist hier eindeutig nicht das Problem. Wenn es tatsächlich einen Kulturbonus geben sollte, dann bestimmt nicht deswegen, weil das Gesetz das vorschlagen oder gar fordern würde. Sondern höchstens deswegen, weil deutsche Richter Schiss hätten, bei Ausländern und Migranten das Gesetz durchzusetzen. Solche Fälle mag es geben.

Tendenziell vermute ich aber keinen Kulturbonus. Sondern ich vermute in fast allen Fällen einen TÄTERbonus (den aber unabhängig von der Herkunft). Deutschlands Strafrecht liegt zweifellos am Boden, aber das hat ausnahmsweise mal nichts mit Migration zu tun, das war auch vorher schon so-

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Doeding Offline




Beiträge: 2.612

06.09.2016 20:56
#5 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #4

Tendenziell vermute ich aber keinen Kulturbonus. Sondern ich vermute in fast allen Fällen einen TÄTERbonus (den aber unabhängig von der Herkunft). Deutschlands Strafrecht liegt zweifellos am Boden, aber das hat ausnahmsweise mal nichts mit Migration zu tun, das war auch vorher schon so-


Ich bin nicht sicher, wie ich mir einen solchen Täterbonus vorstellen soll. Ich meine jenseits der Tatsache, daß Beweislast und Unschuldsvermutung gelten, die ich für extrem wichtige rechtsstaatliche Errungenschaften halte und daß bei fraglichen Sexualdelikten naturgemäß meist nur zwei Personen beteiligt sind. Das würde ich jedoch nicht als Bonus, im Sinne eines Mißstandes, bezeichnen sondern als ein unauflösbares rechtsstaatliches Dilemma.

Im übrigen hatte ich in den 90ern und z. T. noch in den 2000ern den Eindruck, daß die Unschuldsvermutung zugunsten der klagenden (in der Regel ja) Frauen manches Mal ausgehöhlt worden ist. Ähnliches gab es ja in den frühen 90ern eine Zeitlang beim Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs, der schon fast gleichbedeutend mit einem Schuldspruch gewesen ist, bis einige spektakuläre Fälle der Falschbeschuldigung bekannt geworden sind. Beides erlebe ich heute nicht mehr so.

Ansonsten sehe ich das so wie Sie: der Gesetzentwurf ist so völlig OK. Dank auch an Noricus für die sehr informative Aufklärung.

Herzliche Grüße,
Andreas

"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)

RichardT Offline




Beiträge: 287

07.09.2016 10:24
#6 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Ich hätte mal das zweifelhafte Vergnügen einer Anzeige wegen Körperverletzung. Eine sehr lehrreiche Erfahrung die mich das verschärfte Gesetz hier mit viel Skepsis betrachten lässt.

Anlass war eine, in meinen Augen harmlose, Rangelei an der beide Beteiligten die gleiche Schuld trugen. Meiner Meinung nach der Pruzessgegner, ein Hausierer der das Grundstück nicht verlassen wollte, sogar mehr Schuld.
In der Verhandlung, Empfehlung meines Anwaltes: Einstellung gegen Geldbuße zustimmen! Begründung: das Gericht glaubt gerne dem der anzeigt, nach dem Motto es wird schon einen Grund geben, und, ich habe im Falle eines Schuldspruches viel zu viel zu verlieren. Es wäre besser es nicht drauf ankommen zu lassen wem der Richter glaubt.

Und jetzt kommt ein verschärftes Sexualstrafrecht bei dem es nur noch darum geht wem der Richter glaubt. Es muss keinerlei Beweis mehr sein. Keine Verletzung, nichts.

Man muss sich das mal vor Augen führen: Es reicht wenn die Frau glaubhaft versichert, sie hatte klar zum Ausdruck gebracht, daß sie keinen Sex will.

Und der Mann sagt es war einvernehmlich. Wenn der Richter der Frau glaubt, geht der Mann für Jahre in den Knast. Wenn der Richter der Frau nicht glaubt passiert keinem was. Ziemlich ungleiche Verteilung des Risikos.

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Frank2000 Offline




Beiträge: 3.422

07.09.2016 15:14
#7 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von RichardT im Beitrag #6

Man muss sich das mal vor Augen führen: Es reicht wenn die Frau glaubhaft versichert, sie hatte klar zum Ausdruck gebracht, daß sie keinen Sex will.



Genau. GLAUBHAFT aussagt. Wo ist das Problem? Es ist weiterhin Voraussetzung, dass ein objektiver Dritter (Sachverständiger, Richter) die Darstellung der Frau überzeugend findet. Die Frau kann behaupten, was sie will. So lange sie keinen Richter findet, der das glaubt, nützt der Frau die Behauptung nichts.

Der einzige Unterschied zu früher ist, dass gewaltlose Ablehnung etwas leichter als Tatbestand gewertet werden kann. Aber die gewaltlose Ablehnung muss weiterhin GLAUBHAFT sein. Und da dürfen Sie, werter RichardT, sich einfach mal auf den juristischen Apparat verlassen, dass eine blose nachträgliche Aussage nicht glaubhaft ist. Sie tun ja so, als würden die Richter nur darauf warten, im Dutzend-Pack unschuldige Männer den Ex-Geliebten zum Fraß vorzuwerfen.

Vorher war es so, dass eine Frau ohne Spuren einer körperlichen Auseinandersetzung Schwierigkeiten hatte, eine Vergewaltigung zu beweisen. Mal im Ernst: das kann es ja wohl auch nicht sein.

Zu ihrem Fall mit der Auseinandersetzung mit dem Hausierer: ich glaube nicht, dass ihr Fall Verallgemeinerbar ist. Ich kenne die konkreten Umstände nicht, aber bisher haben zumindest die höheren Instanzen noch sehr stringent geurteilt, dass Recht nicht dem Unrecht weichen muss. Wenn jemand auf Anweisung des Besitzers das Grundstück nicht verlässt (Hausfriedensbruch), dann hat der Besitzer das Recht seinen Anspruch durchzusetzen. Auch gewaltsam.

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Martin Offline



Beiträge: 4.129

07.09.2016 16:05
#8 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #7
Und da dürfen Sie, werter RichardT, sich einfach mal auf den juristischen Apparat verlassen, ...


"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand". RichterInnen sind leider nicht frei von Voreingenommenheit. Und Gutachten über zwischenmenschliche Abläufe sind maximal Pseudowissenschaftlich. Selbst 'Spuren' sind keine zuverlässige Beurteilungsgrundlage.

Zitat
Vorher war es so, dass eine Frau ohne Spuren einer körperlichen Auseinandersetzung Schwierigkeiten hatte, eine Vergewaltigung zu beweisen. Mal im Ernst: das kann es ja wohl auch nicht sein.



Ich lese immer wieder, dass Frauen allein zu Unbekannten in tiefer Nacht in die Wohnung gehen, oder umgekehrt Unbekannte einladen. Das ist für mich nicht viel anders, als ein Auto parken und den Zündschlüssel stecken lassen. Der Staat kann nicht Jeden vor seiner Dummheit schützen.

Gruß, Martin

Krischan Offline




Beiträge: 641

07.09.2016 16:15
#9 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Martin im Beitrag #8
Zitat von Frank2000 im Beitrag #7

Ich lese immer wieder, dass Frauen allein zu Unbekannten in tiefer Nacht in die Wohnung gehen, oder umgekehrt Unbekannte einladen. Das ist für mich nicht viel anders, als ein Auto parken und den Zündschlüssel stecken lassen. Der Staat kann nicht Jeden vor seiner Dummheit schützen.




Nachts alleine zu Unbekannten in die Wohnung zu gehen oder sein Auto mit geöffneter Tür, Zündschlüssel und Papieren im Ghetto stehen zu lassen ist sicher nicht schlau - rechtfertigt jedoch keinesfalls das Ausnutzen dieses Umstandes. Natürlich kann man es an verkehrsüblicher (pun intended) Vorsicht fehlen lassen, eine Mitschuld des Opfers bzw. eine Minderung der Schuld des Autodiebes / Frauenverhauers ergibt sich daraus jedoch nicht.

Das Argument geht ja in die Richtung "Wenn die Dame nicht belästigt werden will, soll sie nicht im Minirock durch den dunklen Park gehen, die hat den Mann ja provoziert". Und das ist, mit Verlaub, keine akzeptable Rechtsposition, spricht man damit doch dem Handelnden (egal ob Autodieb oder Frauenbelästiger) die Fähigkeit zur selbständigen Entscheidungsfindung ab.

Freundlichst,
Krischan

Deutsche Wurst - alles andere ist Käse.

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

07.09.2016 16:42
#10 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Krischan im Beitrag #9
Natürlich kann man es an verkehrsüblicher (...) Vorsicht fehlen lassen, eine Mitschuld des Opfers bzw. eine Minderung der Schuld des Autodiebes / Frauenverhauers ergibt sich daraus jedoch nicht.

Dieser Vergleich paßt nicht sehr gut.
Wenn man sein Auto offen stehen läßt mit Zündschlüssel im Schloß, dann wirkt das sehr wohl strafmindernd beim Diebstahlsprozeß.

Dagegen wirkt der nächtliche Besuch bei Unbekannten nicht strafmindern bei einem Vergewaltigungsprozeß.

Wohl aber spielt das eine Rolle für die Abwägung, ob überhaupt eine Straftat stattgefunden hat.


Das ist generell ein Problem bei der "Nein heißt Nein"-Diskussion. Gerade auf feministischer Seite wird die Frage der Beweisführung und die der Strafbarkeit beständig verwechselt.

RichardT Offline




Beiträge: 287

07.09.2016 21:06
#11 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #7
Zitat von RichardT im Beitrag #6

Man muss sich das mal vor Augen führen: Es reicht wenn die Frau glaubhaft versichert, sie hatte klar zum Ausdruck gebracht, daß sie keinen Sex will.



Zu ihrem Fall mit der Auseinandersetzung mit dem Hausierer: ich glaube nicht, dass ihr Fall Verallgemeinerbar ist. Ich kenne die konkreten Umstände nicht, aber bisher haben zumindest die höheren Instanzen noch sehr stringent geurteilt, dass Recht nicht dem Unrecht weichen muss. Wenn jemand auf Anweisung des Besitzers das Grundstück nicht verlässt (Hausfriedensbruch), dann hat der Besitzer das Recht seinen Anspruch durchzusetzen. Auch gewaltsam.



Ich hatte nur keine Anzeige erstattet. Ich war ja der Meinung es war nix passiert. Und hatte dann auch keinen Beweis. Der Hausierer hatte eine kleine Verletzung und Anzeige erstattet. Möglicherweise hätte ich Recht bekommen. Ich konnte mir aber nicht leisten zu verlieren und habe deshalb bezahlt.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag auch nicht geschrieben, daß alle Richter voreingenommen sind oder sonst was. Ich wollte auf ein Problem hinweisen. Es geht auch nicht darum, wer glaubhaft ist, sondern wem der Richter glaubt. Und eben, daß das Risiko sehr ungleich verteilt ist. Selbst Frau G-L Lohfink, die verurteilt wurde wegen Falschaussage bekam gerade mal 80 Tagessätze. Die zwei Männer wären im Falle einer Verurteilung sicher nicht so billig weggekommen.

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Wer ist John Galt?

RichardT Offline




Beiträge: 287

07.09.2016 21:13
#12 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Geehrter Frank2000, wenn Sie vor einem Richter stehen, zwar wissen, daß Sie Recht haben, es aber nur davon abhängt wem der Richter glaubt, und je nach Entscheidung des Richters Ihre berufliche Existenz sowie ein Hobby in das Sie viel Geld und Zeit investiert haben auf dem Spiel stehen, dann reden wir noch mal darüber wo das Problem ist bei "glaubhaft aussagt".

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Frank2000 Offline




Beiträge: 3.422

07.09.2016 23:45
#13 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von RichardT im Beitrag #12
Geehrter Frank2000, wenn Sie vor einem Richter stehen, zwar wissen, daß Sie Recht haben, es aber nur davon abhängt wem der Richter glaubt, und je nach Entscheidung des Richters Ihre berufliche Existenz sowie ein Hobby in das Sie viel Geld und Zeit investiert haben auf dem Spiel stehen, dann reden wir noch mal darüber wo das Problem ist bei "glaubhaft aussagt".


Ich bin überrascht über so viel Polemik in diesem Strang. Übrigens kann ich Polemik viel besser. Wie wäre es damit?

Frau wird von 10 Männern vergewaltigt. Bei den ersten fünf schreit und kratzt sie noch. Danach ist sie derart gebrochen, dass sie nur noch wie tot daliegt.
Die Männer werden gefasst, aber die letzten fünf plädieren auf ""Nicht schuldig", weil die Frau sich nicht gewehrt habe und man von einvernehmlichen Sex ausgegangen sei.

oder wie wäüre es damit?

Geistig behinderte Frau wird in ihrem Zimmer von Pfleger vergewaltigt. Der plädiert auf "Nicht schuldig", weil die Frau nicht Nein gesagt und sich auch nicht gewehrt habe, deswegen sei er von einvernehmlichen Sex ausgegangen.

Oder wie wäre es damit?

Stiefvater vergewaltigt Stieftochter, die völlig verstört keine Abwehr versucht. Stiefvater plädiert auf "Nicht schuldig", weil... ich wette, Sie können den Satz jetzt selbst fortsetzen. Genug Polemik? WORÜBER REDEN WIR HIER EIGENTLICH? Ich kann doch im Jahre 2016 einem Akademiker nicht erklären müssen, dass auch nicht verbale, aber passive (gewaltfreie) Reaktion einer Frau eine für jeden geistig gesunden Mensch erkennbar verneinende Meinungsäußerung sein kann. Mit Betonung auf KANN. Und mehr steht nicht im Gesetz. Wie dann die Beweiswürdigung stattfindet und welche Anforderung an eine solche Behauptung gelegt wird, ist eine Frage der BeweisFÜHRUNG, nicht der BeweisZULÄSSIGKEIT.

Natürlich ist das für Männer sehr bequem, wenn ganze Beweiskategorien einfach mal so ausgeschlossen werden. Das erhöht selbstverständlich auch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann nicht fälschlich verurteilt wird. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mann nicht fälschlich verurteilt wird, könnte aber noch weiter erhöht werden. Zum Beispiel in dem der Gesetzgeber den Straftatbestand Sexuelle Nötigung ganz streicht. Oder als Beweis nur noch ein notariell beglaubigtes schriftliches Geständnis des Mannes zulässt. Kann die Frau so etwas nicht vorlegen, dann erfolgt auch keine Verurteilung...

Nur so ganz nebenbei wurde das Sexualstrafrecht damit an Körperverletzung angelehnt, bei dem das schon immer so war. Auch bei Körperverletzung sind nonverbale, aber gewaltfreie Meinungsäußerung als Tabestandsmerkmal zulässig (schreien, weinen, ...). Was früher zu dem absurden Zustand führte, dass Vergewaltiger leichter einer Körperverletzung angeklagt werden konnten als einer Vergewaltigung.

Es gibt durchaus Umstände im deutschen Strafrecht, die mich anpesten. Die absurd niedrigen Entschädigungen für Körperverletzung. Das extreme, fast schon perverse Ungleichgewicht zwischen den Strafmaßen im Wirtschaftsrecht und Steuerrecht (hohe Strafmaße) und Strafrecht (niedrige Strafmaße). Das Ungleichgewicht im öffentlichen Recht (Staat kann auch niedrigste Beträge eintreiben; umgekehrt geht das nicht).

Aber eins würde ich nicht unterschreiben: das Richter flächendeckend würfeln oder böswillig sind. Natürlich gibt es Fehlurteile. Aber in Summe funktioniert die deutsche Justiz. Das Problem zum Beispiel bei Sexualdelikten liegt EINDEUTIG nicht in der Justiz. Sondern in der Reaktion von Medien, Zivilgesellschaft und dem sozialen Umfeld. Wird ein Mann wegen eines Sexualdelikts angezeigt, aber nicht verurteilt (vielleicht noch nicht m al Klage erhoben), dann versuchen trotzdem oft einige Gruppen, den Mann zu mobben und sein Leben zu zerstören. Solche einseitige, moralinsaure und menschenverachtende Selbstjustiz auf der Basis von Vorurteilen ist dann aber nicht schlechten Gesetzen oder dummen Richtern geschuldet. Die können nix dafür.

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Martin Offline



Beiträge: 4.129

08.09.2016 08:21
#14 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #13
Zitat von RichardT im Beitrag #12
Geehrter Frank2000, wenn Sie vor einem Richter stehen, zwar wissen, daß Sie Recht haben, es aber nur davon abhängt wem der Richter glaubt, und je nach Entscheidung des Richters Ihre berufliche Existenz sowie ein Hobby in das Sie viel Geld und Zeit investiert haben auf dem Spiel stehen, dann reden wir noch mal darüber wo das Problem ist bei "glaubhaft aussagt".


Ich bin überrascht über so viel Polemik in diesem Strang. Übrigens kann ich Polemik viel besser. Wie wäre es damit?


Lieber Frank,

geht es auch ein bisschen 'leiser'? Ja, ich weiß, wir leben in einer Zeit, in der Emotion jedes Sachargument schlägt, ich persönlich bleibe aber lieber beim Argument. Auslöser der Debatte dürfte der Blankoscheck an die Unfehlbarkeit der Gerichte gewesen sein, kombiniert mit den strafrechtlichen und gesellschaftlichen Folgen für Verurteilte. Es ist ja auch schön auf Beweisführung zu vertrauen, das neue Sexualstrafrecht verschiebt aber die Basis für Urteile weiter in eine Richtung, wo 'Beweis' bestenfalls 'Plausibilität' bedeutet, Gerechtigkeit auf Argumentationsführung beruht. Wer die Entwicklung in den USA mitverfolgt hat, wo Männer tunlichst nicht mehr in Aufzüge steigen, wenn in denen eine Frau ist, der kann nachvollziehen, dass sich zu den bislang üblichen Gefahren für Menschen die Gefahr einer bewusst herbeigeführten Gerichtsverhandlung hinzugesellt hat, wobei eben die Schwierigkeit einer Beweisführung Kernpunkt ist.

Männern in dieser Sache Bequemlichkeit zu unterstellen mag vielleicht bei der eigenen Ehefrau Punkte bringen, es ist aber diskriminierend gegenüber Diskutanten, die nichts mit den gelisteten Fallbeispielen zu tun haben.

Gruß, Martin

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

08.09.2016 10:34
#15 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #13
Aber eins würde ich nicht unterschreiben: das Richter flächendeckend würfeln oder böswillig sind. Natürlich gibt es Fehlurteile. Aber in Summe funktioniert die deutsche Justiz. Das Problem zum Beispiel bei Sexualdelikten liegt EINDEUTIG nicht in der Justiz. Sondern in der Reaktion von Medien, Zivilgesellschaft und dem sozialen Umfeld.

Das kann ich nur unterschreiben.
Wir haben einige Defizite in der Gesetzgebung, aber die deutsche Justiz funktioniert so gut, wie eine Justiz überhaupt funktionieren kann. Es gibt keinen Anlaß, pauschal an der Qualität von Ermittlungen, Prozeßführung oder Urteilsfindung zu zweifeln.

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.422

08.09.2016 10:52
#16 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Martin im Beitrag #14

Lieber Frank,
geht es auch ein bisschen 'leiser'? Ja, ich weiß, wir leben in einer Zeit, in der Emotion jedes Sachargument schlägt, ich persönlich bleibe aber lieber beim Argument.
...


Ich geb´s auf. Ausgangspunkt war ein konkreter Paragraph im deutschen Strafrecht. Und jetzt werden Geschichten gebracht über Männer, die möglicherweise in den USA nicht mehr zu Frauen in den Aufzug steigen. Und garniert wird das mit der Behauptung, Sie würden sich auf Argumente beschränken.

Mit Verlaub, Urban legends sind keine Argumente (selbst dann nicht, wenn man in einem Klatschblatt dazu einen Artikel finden würde), amerikanische Sitten beim Thema Sexualität haben keine Bewandnis bei einer Diskussion über deutsches Sexualstrafrecht eben so wenig wie ein Bonmot über Hausierer.

Ich habe ganz konkret begründet, warum ich es für richtig und wichtig halte, dass eine nonverbale, gewaltfreie Reaktion einer Frau als Tatbestandsmerkmal ZULÄSSIG sein sollte. Darauf wurde mit irgendwelchen Extremkonstrukten reagiert, die -wenn sie denn überhaupt so vorkommen- als Verallgemeinerung nicht taugen. Zum Schluss wurde mir noch etwas unterstellt, was ich so nicht gesagt habe - ich werde bestimmt nicht anfangen, mich gegen einen Popanz zu verteidigen.

Verbleiben wir also wie folgt: ich bin mit dem überarbeiteten Paragraphen zufrieden. Wie sich das auf die Praxis auswirkt, kann ich nicht vorhersagen. Sie und weitere Teilnehmer hier lehnen den neuen Paragraphen ab, weil Sie vermuten, es gäbe theoretisch die Möglichkeit, dass die neue Fassung zum Nachteil unschuldig angeklagter Männer sein könnte. Ob es so ist, wissen Sie zwar auch nicht, aber behaupten kann man das natürlich mal. Und diese mögliche Benachteiligung unschuldig angeklagter Männer wiegt so schwer für Sie und andere, dass das berechtigte Interesse vergewaltigter Frauen an einer Strafverfolgung für Sie in den Hintergrund treten muss.

Damit habe ich die Diskussion komplett zusammengefasst.

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Krischan Offline




Beiträge: 641

08.09.2016 12:25
#17 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von RichardT im Beitrag #12
Geehrter Frank2000, wenn Sie vor einem Richter stehen, zwar wissen, daß Sie Recht haben, es aber nur davon abhängt wem der Richter glaubt, und je nach Entscheidung des Richters Ihre berufliche Existenz sowie ein Hobby in das Sie viel Geld und Zeit investiert haben auf dem Spiel stehen, dann reden wir noch mal darüber wo das Problem ist bei "glaubhaft aussagt".


Lieber Richard,

es kommt nunmal sehr oft vor, dass vor Gericht Aussage gegen Aussage steht und Indizien nicht vorhanden sind. Ein schlauer Richter wird in diesem Falle auf einen Vergleich hinwirken, was naturgemäß bei Streithanseln nicht funktioniert. Gleichwohl, das Thema Vergewaltigung (egal in welche Richtung, das geht nämlich auch manchmal in Richtung Mann) ist viel zu ernst, um hier Ambiguitäten aufkommen zu lassen. Ein dermaßen großer Eingriff in die Privatsphäre ist nunmal mit dem Streit am Zaun nicht vergleichbar. Und daher ist die Konkretisierung des Gesetzes sinnvoll und begrüßenswert. Dem Opfer wird hier ja auch zugemutet (völlig zu Recht), sich angemessen zu wehren bzw. ein Mißfallen deutlich zu machen. Insofern ist der Ansatz richtig und gerechtfertigt.

Freundlichst,
Krischan

Deutsche Wurst - alles andere ist Käse.

Martin Offline



Beiträge: 4.129

08.09.2016 12:56
#18 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #16

Verbleiben wir also wie folgt: ich bin mit dem überarbeiteten Paragraphen zufrieden. Wie sich das auf die Praxis auswirkt, kann ich nicht vorhersagen. Sie und weitere Teilnehmer hier lehnen den neuen Paragraphen ab, weil Sie vermuten, es gäbe theoretisch die Möglichkeit, dass die neue Fassung zum Nachteil unschuldig angeklagter Männer sein könnte. Ob es so ist, wissen Sie zwar auch nicht, aber behaupten kann man das natürlich mal. Und diese mögliche Benachteiligung unschuldig angeklagter Männer wiegt so schwer für Sie und andere, dass das berechtigte Interesse vergewaltigter Frauen an einer Strafverfolgung für Sie in den Hintergrund treten muss.

Damit habe ich die Diskussion komplett zusammengefasst.


Lieber Frank,

das ist eine Zusammenfassung einer Diskussion, die so nicht stattgefunden hat. Weder habe ich den neuen Paragraphen abgelehnt, noch habe ich das Interesse eines Vergewaltigungsopfers gegen dem Interesse eines zu Unrecht Beschuldigten abgewogen. Ich habe nur auf die Gefahr von Fehlurteilen hingewiesen, je mehr Urteile auf Behauptungen Beteiligter beruhen. Die Wahrscheinlichkeit dafür dürfte mit dem neuen Gesetz steigen. Wären die Strafen und damit auch die potentiellen Folgen von Fehlurteilen nicht so gravierend wäre das keine große Diskussion wert.

Gruß, Martin

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.404

08.09.2016 22:41
#19 RE: Ja, nein, vielleicht - Gedanken zur Änderung des Sexualstrafrechts, Teil 1 Antworten

Nein; es braucht nicht "leiser".

Zitat von Frank2000 im Beitrag #13

oder wie wäüre es damit?

Geistig behinderte Frau... deswegen sei er von einvernehmlichen Sex ausgegangen.


WDR 1, 06.09. http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland...tigung-100.html

Die gleiche "Entschuldigung". Und sofort das ewige Nachtreten gegen die "Kartoffeln, die ja um nichts besser sind".

Zitat
Sexuelle Übergriffe habe es in deutschen Schwimmbädern immer schon gegeben, sagte Joachim Heuser von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen in Essen. "Wenn der Täter deutscher Herkunft ist, wird darüber meist nicht berichtet."



Manchmal könnte man nur noch k***en.



Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire

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