Wenn Politiker von "Steuergeschenken" sprechen; wenn ein Bundesminister, dessen Ablösung meine Minimalhoffnung für die Zeit nach der Bundestagswahl 2017 ist, wie selbstverständlich von einem Vollanspruch des Staates auf das Vermögen der Bürger ausgeht, dann ist es doch beruhigend, dass wenigstens noch in Karlsruhe ein Schutzbedürfnis des Bürgers vor den fiskalischen Zumutungen als gegeben betrachtet wird. Eine Entscheidungsglosse.
Ach, was wäre die Welt (also sowohl die Zeitung als auch der Planet) ohne meinen Freund Daniel Wetzel?
Aber mal eine andere Frage - meinst Du, dass das "linke Spektrum" in Person von sagen wir mal Herrn Kretschmann so gern auf ca. 1,5 Mrd Euro verzichtet, die qua Ergebnisabführung über den Umweg EnBW 1:1 in die badenwürttembergische Staatskasse flutschen? Bei RWE ist es sogar noch ein bisschen mehr - da kann man dann mal sehen, ob der neue Eigentümer in Person von u.a. Herrn Lindner es ernst meint mit der Entlastung der Privathaushalte und den damaligen RWE-Kunden eine Rückerstattung zukommen lässt.
Das ist ja das alleramüsanteste an der Chose - bis auf e.on (und Vattenfall, die kriegen aber nix weil sei zur Zeit der Erhebung schon kein Kernkraftwerk mehr am Netz hatten). gehören die ganzen Energiekonzerne ja eh der öffentlichen Hand, und zwar den Ländern (abgesehen vom Kraftwerk Isar, das zu 25% der Stadt München gehört). Ein großer Länderfinanzausgleich nach BW und NRW findet hier statt. Danke Frau Merkel!
Zitat von Meister Petz im Beitrag #3Aber mal eine andere Frage - meinst Du, dass das "linke Spektrum" in Person von sagen wir mal Herrn Kretschmann so gern auf ca. 1,5 Mrd Euro verzichtet, die qua Ergebnisabführung über den Umweg EnBW 1:1 in die badenwürttembergische Staatskasse flutschen? Bei RWE ist es sogar noch ein bisschen mehr - da kann man dann mal sehen, ob der neue Eigentümer in Person von u.a. Herrn Lindner es ernst meint mit der Entlastung der Privathaushalte und den damaligen RWE-Kunden eine Rückerstattung zukommen lässt.
Eine Rückerstattung an den Stromkunden wird es nicht geben, weil eine Abwälzung der Kernbrennstoffsteuer an den Verbraucher ja gar nicht erfolgt ist (und auch nicht geplant war). Unter anderem aus diesem Grund ist die Kernbrennstoffsteuer laut BVerfG ja keine Verbrauchsteuer.
Zitat Eine Rückerstattung an den Stromkunden wird es nicht geben, weil eine Abwälzung der Kernbrennstoffsteuer an den Verbraucher ja gar nicht erfolgt ist (und auch nicht geplant war). Unter anderem aus diesem Grund ist die Kernbrennstoffsteuer laut BVerfG ja keine Verbrauchsteuer.
Naja, wenn sie gewälzt worden wäre, dann MÜSSTEN sie sie vermutlich zurückgeben.* Aber was spricht gegen eine freiwillige Ausschüttung einer Prämie in der Höhe?
Gruß Petz
*Nachtrag: Ich erinnere mich z. B. an den ebenfalls gerichtlich gekippten (und ebenfalls von Frau Merkel erfundenen) Industrierabatt bei den Netzentgelten, den mussten die Netzbetreiber nachberechnen und auf alle Stromkunden umlegen.
Eine schöne Entscheidung, wenn ich auch die Begründung nicht wirklich nachvollziehen kann. Eine Überlastung der Bürger droht nämlich weniger durch die Erfindung neuer Steuern, sondern durch Erhöhung längst etablierter. Da gibt es aber leider im GG keine Begrenzungen.
Zitat von R.A. im Beitrag #6Eine Überlastung der Bürger droht nämlich weniger durch die Erfindung neuer Steuern, sondern durch Erhöhung längst etablierter. Da gibt es aber leider im GG keine Begrenzungen.
Eine Erdrosselungssteuer (rechte Nullstelle der Laffer-Kurve) ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt, weil in diesem Fall die Steuer ihren Zweck, nämlich die Finanzierung des Staates, nicht erfüllt. Zugegeben, das ist ein wirklich extremer Fall, der den Bürger schon gar nicht mehr schützt, sondern bloß die Besteuerungslogik. Es kann aber politisch vorkommen bei der Besteuerung als extrem demeritorisch verstandener Güter, wie z.B. Rauchtabak. Hier ist es tatsächlich nicht erlaubt, die Tabaksteuer mit den Ziel zu erhöhen, daß überhaupt nicht mehr geraucht wird.
Und doch, eine Begrenzung des Steuererfindungsrechts ist wichtiger als die Begrenzung der Steuererhöhungen, nämlich aus einem politischen Grund: Könnten unbegrenzt Steuern erfunden werden, dann kann man die Steuern so erfinden, daß jede neue Steuer eine politische Mehrheit hat. Sie kämen damit tatsächlich zur Anwendung. Die Erhöhung bestehender Steuern ohne Neuerfindungsrecht wird politisch aber dadurch begrenzt, daß (bis auf ZEIT-Autoren) der Staat zur Finanzierung wenige Steuern heranziehen muß, deren Erhöhung jeweils sehr viele Wähler verärgert. Im politischen Gleichgewicht führt das zu geringerer Belastung.
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