Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 1.009 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Noricus Offline



Beiträge: 2.362

07.06.2017 21:32
Hat der einfache Gesetzgeber ein Steuererfindungsrecht? Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten

Wenn Politiker von "Steuergeschenken" sprechen; wenn ein Bundesminister, dessen Ablösung meine Minimalhoffnung für die Zeit nach der Bundestagswahl 2017 ist, wie selbstverständlich von einem Vollanspruch des Staates auf das Vermögen der Bürger ausgeht, dann ist es doch beruhigend, dass wenigstens noch in Karlsruhe ein Schutzbedürfnis des Bürgers vor den fiskalischen Zumutungen als gegeben betrachtet wird. Eine Entscheidungsglosse.

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

08.06.2017 06:18
#2 RE: Hat der einfache Gesetzgeber ein Steuererfindungsrecht? Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten

Eine Entscheidungsbesprechung findet man nun auch auf dem Verfassungsblog.

Die Politik, insbesondere das linke Spektrum, denkt - wie zu erwarten war - offenbar darüber nach, der Entscheidung ihre Spitze zu nehmen.

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

08.06.2017 22:14
#3 RE: Hat der einfache Gesetzgeber ein Steuererfindungsrecht? Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #2
Die Politik, insbesondere das linke Spektrum, denkt - wie zu erwarten war - offenbar darüber nach, der Entscheidung ihre Spitze zu nehmen.

Ach, was wäre die Welt (also sowohl die Zeitung als auch der Planet) ohne meinen Freund Daniel Wetzel?

Aber mal eine andere Frage - meinst Du, dass das "linke Spektrum" in Person von sagen wir mal Herrn Kretschmann so gern auf ca. 1,5 Mrd Euro verzichtet, die qua Ergebnisabführung über den Umweg EnBW 1:1 in die badenwürttembergische Staatskasse flutschen? Bei RWE ist es sogar noch ein bisschen mehr - da kann man dann mal sehen, ob der neue Eigentümer in Person von u.a. Herrn Lindner es ernst meint mit der Entlastung der Privathaushalte und den damaligen RWE-Kunden eine Rückerstattung zukommen lässt.

Das ist ja das alleramüsanteste an der Chose - bis auf e.on (und Vattenfall, die kriegen aber nix weil sei zur Zeit der Erhebung schon kein Kernkraftwerk mehr am Netz hatten). gehören die ganzen Energiekonzerne ja eh der öffentlichen Hand, und zwar den Ländern (abgesehen vom Kraftwerk Isar, das zu 25% der Stadt München gehört). Ein großer Länderfinanzausgleich nach BW und NRW findet hier statt. Danke Frau Merkel!

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

08.06.2017 22:20
#4 RE: Hat der einfache Gesetzgeber ein Steuererfindungsrecht? Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #3
Aber mal eine andere Frage - meinst Du, dass das "linke Spektrum" in Person von sagen wir mal Herrn Kretschmann so gern auf ca. 1,5 Mrd Euro verzichtet, die qua Ergebnisabführung über den Umweg EnBW 1:1 in die badenwürttembergische Staatskasse flutschen? Bei RWE ist es sogar noch ein bisschen mehr - da kann man dann mal sehen, ob der neue Eigentümer in Person von u.a. Herrn Lindner es ernst meint mit der Entlastung der Privathaushalte und den damaligen RWE-Kunden eine Rückerstattung zukommen lässt.


Eine Rückerstattung an den Stromkunden wird es nicht geben, weil eine Abwälzung der Kernbrennstoffsteuer an den Verbraucher ja gar nicht erfolgt ist (und auch nicht geplant war). Unter anderem aus diesem Grund ist die Kernbrennstoffsteuer laut BVerfG ja keine Verbrauchsteuer.

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

08.06.2017 22:28
#5 RE: Hat der einfache Gesetzgeber ein Steuererfindungsrecht? Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten

Zitat
Eine Rückerstattung an den Stromkunden wird es nicht geben, weil eine Abwälzung der Kernbrennstoffsteuer an den Verbraucher ja gar nicht erfolgt ist (und auch nicht geplant war). Unter anderem aus diesem Grund ist die Kernbrennstoffsteuer laut BVerfG ja keine Verbrauchsteuer.


Naja, wenn sie gewälzt worden wäre, dann MÜSSTEN sie sie vermutlich zurückgeben.* Aber was spricht gegen eine freiwillige Ausschüttung einer Prämie in der Höhe?

Gruß Petz

*Nachtrag: Ich erinnere mich z. B. an den ebenfalls gerichtlich gekippten (und ebenfalls von Frau Merkel erfundenen) Industrierabatt bei den Netzentgelten, den mussten die Netzbetreiber nachberechnen und auf alle Stromkunden umlegen.

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

09.06.2017 09:11
#6 RE: Hat der einfache Gesetzgeber ein Steuererfindungsrecht? Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten

Eine schöne Entscheidung, wenn ich auch die Begründung nicht wirklich nachvollziehen kann.
Eine Überlastung der Bürger droht nämlich weniger durch die Erfindung neuer Steuern, sondern durch Erhöhung längst etablierter. Da gibt es aber leider im GG keine Begrenzungen.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

09.06.2017 10:08
#7 RE: Hat der einfache Gesetzgeber ein Steuererfindungsrecht? Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #6
Eine Überlastung der Bürger droht nämlich weniger durch die Erfindung neuer Steuern, sondern durch Erhöhung längst etablierter. Da gibt es aber leider im GG keine Begrenzungen.
Eine Erdrosselungssteuer (rechte Nullstelle der Laffer-Kurve) ist verfassungsrechtlich nicht erlaubt, weil in diesem Fall die Steuer ihren Zweck, nämlich die Finanzierung des Staates, nicht erfüllt. Zugegeben, das ist ein wirklich extremer Fall, der den Bürger schon gar nicht mehr schützt, sondern bloß die Besteuerungslogik. Es kann aber politisch vorkommen bei der Besteuerung als extrem demeritorisch verstandener Güter, wie z.B. Rauchtabak. Hier ist es tatsächlich nicht erlaubt, die Tabaksteuer mit den Ziel zu erhöhen, daß überhaupt nicht mehr geraucht wird.

Und doch, eine Begrenzung des Steuererfindungsrechts ist wichtiger als die Begrenzung der Steuererhöhungen, nämlich aus einem politischen Grund: Könnten unbegrenzt Steuern erfunden werden, dann kann man die Steuern so erfinden, daß jede neue Steuer eine politische Mehrheit hat. Sie kämen damit tatsächlich zur Anwendung. Die Erhöhung bestehender Steuern ohne Neuerfindungsrecht wird politisch aber dadurch begrenzt, daß (bis auf ZEIT-Autoren) der Staat zur Finanzierung wenige Steuern heranziehen muß, deren Erhöhung jeweils sehr viele Wähler verärgert. Im politischen Gleichgewicht führt das zu geringerer Belastung.

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

09.06.2017 14:44
#8 RE: Hat der einfache Gesetzgeber ein Steuererfindungsrecht? Zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #5
Aber was spricht gegen eine freiwillige Ausschüttung einer Prämie in der Höhe?


Natürlich nichts. Aber an Märchen glaube ich nicht.

 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz