Ich habe mich mit den Details nicht beschäftigt und werde das auch nicht tun. Deswegen weiß ich auch nicht, ob die Verweigerung zum Testen ursprünglich wirklich vom Kind kam oder von den Eltern.
Aber eins ist VÖLLIG offensichtlich: es hätten mildere Mittel zur Verfügung gestanden. Nämlich die Quarantäne.
ES SPRENGT MEIN VERSTÄNDNIS, WIESO ES IN MERKEL-DEUTSCHLAND LEGAL SEIN KANN, EINE KÖRPERLICHE ZWANGSMAßNSHME ANZUWENDEN, WENN EIN MILDERES MITTEL EXISTIERT.
Ich bin kein Jurist. Aber für mich ist die Grenze zum Faschismus überschritten. Oder zum totalitären Staat, für alle, die gerne Worte auf die Goldwaage legen. Nach meinem Verständnis des Grundgesetzes würde jetzt das Widerstandsrecht greifen. Aber für was.
Der linke Mob hat den Laden übernommen. Und die Wähler wollen das so.
___________________ Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig. “Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt”, Georg Cristof Lichtenberg "Warum halten sie Begriffe wie 'Zigeunersoße' für rassistisch, aber 'Schei** Juden' für harmlos?", Hamed Abdel-Samad
Ich finde es vor allen Dinge schrecklich, dass die Ärztin für ihre Diagnose eingesperrt werden soll.
Das ist für mich unvorstellbar!
Wenn das Kind dadurch eine Traumatisierung erlitten hat, dann müssen vielmehr die Verantwortlichen sich rechtfertigen und zwar vor einem Strafrichter. Bisher war ich noch mehr oder weniger der Ansicht, dass sich alles im vernünftigen Rahmen hält, bis auf wenige Ausnahmen. Aber das bedeutet für mich eine massive Erosion des Rechtsstaates.
Zitat von Johanes im Beitrag #3Ich finde es vor allen Dinge schrecklich, dass die Ärztin für ihre Diagnose eingesperrt werden soll.
Das ist für mich unvorstellbar!
Wenn das Kind dadurch eine Traumatisierung erlitten hat, dann müssen vielmehr die Verantwortlichen sich rechtfertigen und zwar vor einem Strafrichter. Bisher war ich noch mehr oder weniger der Ansicht, dass sich alles im vernünftigen Rahmen hält, bis auf wenige Ausnahmen. Aber das bedeutet für mich eine massive Erosion des Rechtsstaates.
Ich kenne den Fall nicht und Maße mir hier kein Urteil an.
Daher nur ein Hinweis: Auf der Aussage der Ärztin fußt ja die Anzeige der Mutter gegen die Gesundheitsamtmitarbeiter. FALLS* die Ärztin die Sache dramatischer dargestellt hat als sie eigentlich war, hätte dadurch dann ein womöglich unschuldiger Gesundheitsamtsmitarbeiter verurteilt werden können (zumindest war das ja das Ziel der Mutter). Das Verhalten der Ärztin ist also nicht unbedingt unschuldig, sondern könnte (FALLS sie eine Falschaussage getätigt hat) das Vortäuschen einer Straftat sein.
*Ich schreibe hier ganz bewusst FALLS. Ich kenne die Hintergründe nicht. Aber ich möchte nur ein Szenario aufzeigen, dass die Sache auch ohne Justizskandal erklären könnte. Den Typus "Coronamaßnahmen-kritischer Arzt, der passende Gefälligkeits-Atteste ausstellt" gibt es in der Realität nämlich durchaus und habe ich auch selbst schon einige in meinem beruflichen Alltag erlebt.
Zitat von Florian im Beitrag #4 FALLS* die Ärztin die Sache dramatischer dargestellt hat als sie eigentlich war, hätte dadurch dann ein womöglich unschuldiger Gesundheitsamtsmitarbeiter verurteilt werden können (zumindest war das ja das Ziel der Mutter). Das Verhalten der Ärztin ist also nicht unbedingt unschuldig, sondern könnte (FALLS sie eine Falschaussage getätigt hat) das Vortäuschen einer Straftat sein.
Dafür haben wir einen Prozess, den nennen wir Gerichtsverhandlung. Was das OLG hier aber getan hat, ist etwas ganz anderes, es hat die Gerichtsverhandlung als solche verhindert und hat obendrein(!) angeregt Anzeige gegen die Ärztin zu erstatten. Und das ohne eben diese Tatsachenprüfung. Das ist schon ein starkes Stück. Es wäre wenn dann am eventuell unschuldigen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes hier eine Anzeige zu erstellen, wenn er denn die Dinge so sieht. Es ist nicht Sache des OLG hier Richter nach Gutsherrenart zu spielen.
Und nebenbei: Die Vortäuschen einer Straftat kommt hier als Anklagepunkt nicht in Frage, jedenfalls nicht was die Ärztin angeht. Die Ärztin hat lediglich eine Traumatisierung bestätigt, die eigentliche Straftat ist damit nicht angezeigt oder vorgetäuscht, selbst unter der Prämisse, dass es keine Traumatisierung gegeben habe. Was in Frage kommt wäre ein falsches Testat.
Zitat Den Typus "Coronamaßnahmen-kritischer Arzt, der passende Gefälligkeits-Atteste ausstellt" gibt es in der Realität nämlich durchaus und habe ich auch selbst schon einige in meinem beruflichen Alltag erlebt.
Und das haben Sie wie genau belegt? Vielleicht kenne ich zu wenig "Gefälligkeits"-Ärzte (obschon ich vom einen oder anderen Doc Hollyday gehört habe), aber ich bin ziemlich sicher, dass es extrem schwer ist für einen Laien oder Richter beurteilen zu können, was einen Dritten dazu bewegt zu einer medizinischen Einschätzung zu kommen. Ich kann jedenfalls sagen, ich laufe aus dem Stand einen Halbmarathon und habe ein deutlich überdurchschnittliches Lungenvolumen. Und trotzdem fällt mir das Atmen unter den FFP2 Tüchern recht schwer. Ich würde von meinem Arzt erwarten, dass er mit ein Attest ausstellt (ich bin nur nicht wirklich betroffen, weil ich die Dinger selten mehr als 10 Minuten tragen muss). In ihrem Augen vermutlich dann auch ein Gefälligkeitsattest. In meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, wenn ich die Dinger wirklich länger tragen müsste.
Zitat von Johanes im Beitrag #3Ich finde es vor allen Dinge schrecklich, dass die Ärztin für ihre Diagnose eingesperrt werden soll.
Nicht eingesperrt. Aprobation wird entzogen, faktisches Berufsverbot. Das ist weit verheerender als ein paar Wochen in den Bau zu gehen. Die Richter wissen schon sehe genau, was sie hier tun.
Zitat Wenn das Kind dadurch eine Traumatisierung erlitten hat, dann müssen vielmehr die Verantwortlichen sich rechtfertigen und zwar vor einem Strafrichter.
Genau das hat das OLG ja verhindert. Genau das. Die Aussage des OLG kann man eindampfen auf: "1. Selbst wenn das Kind traumatisiert ist, so ist das schon in Ordnung. 2. Wir glauben nicht, dass es traumatisiert ist." Ich bleibe bei meinem Vergleich: Man stelle sich ein "echtes" Vergewaltigungsopfer an der Stelle vor.
Zitat Bisher war ich noch mehr oder weniger der Ansicht, dass sich alles im vernünftigen Rahmen hält, bis auf wenige Ausnahmen.
Ich bin nicht mehr dieser Meinung. Der deutsche Rechtsstaat ist schwer beschädigt, mit einiger Wahrscheinlichkeit irreparabel. Ich sehe jedenfalls keinen Weg mehr wie wir aus der Nummer wieder rauskommen sollen, um den Rechtsstaat wiederherzustellen, den wir von 20 Jahren noch hatten. Aber vielleicht war es da auch schon eine Illusion.
Um das zu verurteilen, müsste man der Ärztin einen Vorsatz nachweisen. Eine Fehldiagnose ist, analog zu einem Irrtum, nicht strafbar. Wobei ich jetzt einräumen muss, dass ich ein Gefälligkeitsgutachten oder einen Kunstfehler nicht wirklich im Bewusstsein hatte.
Zitat von Florian im Beitrag #4 Den Typus "Coronamaßnahmen-kritischer Arzt, der passende Gefälligkeits-Atteste ausstellt" gibt es in der Realität nämlich durchaus und habe ich auch selbst schon einige in meinem beruflichen Alltag erlebt.
Und das haben Sie wie genau belegt?
Ok, ein Beispiel:
ich habe von einer Mitarbeiterin ein Attest bekommen, nach dem sie keine Atemschutzmaske tragen kann. Soweit so gut. Und sie haben recht: es steht mir als Arbeitgeber auch gar nicht zu, zu hinterfragen ob der Arzt hier richtig diagnostiziert hat.
Allerdings war an das Attest drangehängt eine recht ausführliche "Rechtsbelehrung" durch den Arzt. In dem er mir lang und breit erklärt, wie ich mich strafbar machen würde, wenn ich nun der Mitarbeiterin nicht erlauben würde, ohne Maske zu arbeiten. Und mit so einer Rechtsbelehrung überschreitet der Arzt ganz klar seine Kompetenz. Es steht ihm schlicht nicht zu, solche Aussagen zu treffen, zumal er die konkrete organisatorische und rechtliche Situation in meinem Betrieb gar nicht kennen kann. [Konkret: es gibt vielleicht eine ganz andere mögliche Lösung, als die Frau weiter ohne Maske zu beschäftigen. Zum Beispiel sie zu entlassen. Ob das im konkreten Fall zulässig wäre, kann und darf ein Arzt gar nicht beurteilen.] Ich habe ähnliche "Rechtsbelehrungen" auch noch nie sonst auf einem ärztlichen Attest gesehen. Da steht dann zwar vielleicht "Frau X kann Arbeit Y nicht machen". Aber eben nie die Rechtsfolgen, wenn ich mich nicht an das Attest halten würde. Weil letzteres eben eine juristische Frage ist (zu der ein Arzt kein Fachmann ist).
Dass der Arzt sich hier so weit aus dem Fenster lehnt und mir erklären will, wie und warum ich mich strafbar mache wenn ich seiner "Anordnung" nicht folge, zeigt m.E. schon deutlich, dass er hier eine politische Agenda verfolgt hat.
Sein medizinisches Gutachten mag in Ordnung gewesen sein (kann ich wie gesagt nicht beurteilen), aber dass er eine politische Agenda hat, ist ebenso klar.
Solche medizinischen "Atteste" mit angehängter Rechtsbelehrung durch den Arzt habe ich die letzten Monate etliche vorgelegt bekommen, auch schon von etlichen Kunden.
= = = = = = == = = = = = =
Und noch mal zur Klarstellung: wie die Situation in Aurich war, weiß ich nicht. Vielleicht gibt es hier tatsächlich einen Justizskandal, kann ich nicht beurteilen.
Dass ein Gericht eine Strafverfolgung empfiehlt, ist aber glaube ich nicht komplett unüblich. Es ist auf jeden Fall NICHT erforderlich, dass der Betroffene selbst Strafanzeige stellen müsste. Behörden können bei Straftaten auch von sich aus aktiv werden. Und zumindest aus Sicht des Gerichts scheint eine solche vorgelegen zu haben. Alles was ich gemacht habe, war aufzuzeigen, was eine solche Straftat der Ärztin gewesen sein könnte.
Mir ist in den letzten Jahren jede Lust vergangen, mir immer absurdere Begründungen zu überlegen, warum der Merkel-Staat und seine Sektenmitglieder noch ein rechtsstaatlichen und moralischen Grund haben könnte für die Amokläufe. Während gleichzeitig die Handvoll Kritiker und Bürgerlichen, die noch dagegen halten, mit maximal (!) unfairen Interpretationen überzogen werden um zu "begründen", dass ein "Like" auf Facebook oder ein Kleidungsstück "beweise", dass ein kinderschändender Hardcore-Nazi vorliegt.
Ich bin echt nicht stolz darauf und habe so darauf gehofft, falsch zu liegen. Aber ich habe hier seit Jahren vorhergesagt, dass Merkel der Türöffner in den Unrechtsstaat ist. Und ich wurde ausgelacht dafür.
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Zitat von Florian im Beitrag #8 Sein medizinisches Gutachten mag in Ordnung gewesen sein (kann ich wie gesagt nicht beurteilen), aber dass er eine politische Agenda hat, ist ebenso klar.
Bevor ich mich lächerlich mache: Ich denke in dem Sinne vermutlich das selbe wie Sie. Das riecht schon extrem nach einem tatsächlichen Gefälligkeitsgutachten. Genauso wie die sechste Krankschreibung vom vierten Arzt im Quartal für jemanden, der immer quietschfidel erscheint, auch einen Geruch hat. Mir ist aber nicht ganz unwichtig, dass wir auch für solche Fälle ein Prozedere haben. Im Falle der Krankschreibung den Amtsarzt. Es ist ja in ihrem Beispiel nicht auszuschliessen, dass hier beides zusammen kommt. Ein Arzt mit einer (vielleicht gar nicht so seltenen) Meinung und einer Diagnose dazu. Die Diagnose mag sogar durch die politische Meinung beeinflusst sein. Das ist nicht verboten, entscheidend ist nur, ob sie abwegig oder vertretbar ist. Und das kann der Laie nicht beurteilen.
Zitat Solche medizinischen "Atteste" mit angehängter Rechtsbelehrung durch den Arzt habe ich die letzten Monate etliche vorgelegt bekommen, auch schon von etlichen Kunden.
Das ist tatsächlich die unterschiedliche Welt, in der wir leben. Mir ist sowas noch gar nicht begegnet, aber ich bin ja auch kein Arbeitgeber. Es mag aber auch sein, dass sich die Ärzte in ihrer Gegend durchaus organisiert haben.
Zitat Dass ein Gericht eine Strafverfolgung empfiehlt, ist aber glaube ich nicht komplett unüblich. Es ist auf jeden Fall NICHT erforderlich, dass der Betroffene selbst Strafanzeige stellen müsste. Behörden können bei Straftaten auch von sich aus aktiv werden.
Können. Aber dann sollte es auch deutlich vorliegen. Gerade der Ton der Mitteilung durch das Gericht macht aber schon deutlich, dass hier die Außenwirkung angestrebt ist, weniger die Anzeige. Es würde ja niemand das Gericht hindern das einfach so an die Staatsanwaltschaft zu geben. Hier gehts aber, und der Ton macht das schon sehr deutlich, um eine klare Signalwirkung.
Nachbemerkung: Unabhängig davon übrigens ist das ganze so oder so ein Skandal, selbst wenn die Traumatisierung nicht stattgefunden haben sollte. Denn das Gericht hat das ja gar nicht geprüft, bzw. gar nicht für wichtig gehalten. D.h. unter der sicheren Prämisse, dass eine solche Traumatisierung stattgefunden hat, ist das OLG immer noch der Meinung, dass das richtig so war. D.h. es ist der Meinung ein Bundesgesetz DARF die Verfassung aushebeln und die gezielte Traumatisierung eines Kindes per Gesetz erlauben. DAS ist nicht ein bischen weniger skandalös, eigentlich sogar noch deutlich schlimmer. Der Prozess gegen die Ärztin, so es überhaupt zu einer Anklageerhebung käme (was nicht passieren wird), kann nur ausgehen wie das Hornberger Schiessen. Nachzuweisen, dass ein Trauma nicht vorliegt, dürfte bei einem Kind nahezu unmöglich sein, insbesondere ohne invasive Befragungen mit dem Risiko ein Trauma noch zu verstärken. Da werden sich nicht viele Kinderpsychologen finden, die bereit sind das mitzumachen (ich hoffe eigentlich eher, gar keine). Dazu noch zu beweisen, dass die Ärztin bewusst ein Trauma erfunden hatte, setzt die Latte noch einmal höher. Das wird alles nicht passieren, hier geht es rein um die Drohung: Wir können auch anders. Aber was bleibt bei dem Kind übrig? Dem Kind wird (vermutlich) Gewalt angetan. Und wer sich als Kind mal in einer solchen Situation befunden hat, der vergisst so etwas nicht (bei mir ist etwas deutlich harmloseres über 35 Jahre her und ich erinnere mich daran, als ob es gestern war). Und die lapidare Antwort eines Gerichtes dazu ist: Das ist okay so. Was sagen wir diesem Kind damit? Können wir uns vorstellen, wie so ein Kind wohl reagieren mag, wenn die Polizei demnächst in seine Schule kommt und einen davon erzählt, dass man nein sagen soll, wenn einem jemand einen anfassen will und man das nicht will? In meinem Kampfsportverein wird den Kindern immer wieder erklärt, dass sie es nicht dulden müssen, wenn jemand etwas gegen ihren Willen mit ihnen tut. Wir bringen den Kindern bei, dass sie sich dagegen verteidigen dürfen und sollen. Wie hohl ist das eigentlich, wenn ein Gericht, ein Oberlandesgericht befindet, dass das schon in Ordnung ist, wenn der Staat es nur anordnet? Das ist keine rhetorische Frage. Was für ein hohles Gerede ist das am Ende, wenn das die heutige Rechtssprechung ist. Weil: Für das Opfer macht es keinen Unterschied, ob ihm die Gewalt durch einen Staatsbediensteten oder einen anderen Fremden angetan wird.
Zitat von Florian im Beitrag #8Sein medizinisches Gutachten mag in Ordnung gewesen sein (kann ich wie gesagt nicht beurteilen), aber dass er eine politische Agenda hat, ist ebenso klar.
Das hier kann helfen: Was das Gericht hier monierte (und es gibt in dem Fall noch viel viel viel was in Llarians Beitrag schlicht falsch ist, aber das hier wird ja gerade diskutiert) ist, dass das Attest offensichtlich nach einer Untersuchung von einer Fachfremden erstellt wurde.
Konkret: das Gericht bezweifelt, dass eine Allgemeinmedizinerin nach einem einzigen Termin "schwere psychische Traumatisierung" diagnostizieren sollte. Oder, wie es in der Pressemitteilung steht: "Es sei mehr als fraglich, wie die Ärztin im Rahmen eines einzigen Termins die Diagnose einer schweren psychischen Traumatisierung habe stellen können."
Zitat von Johanes im Beitrag #3Wenn das Kind dadurch eine Traumatisierung erlitten hat, dann müssen vielmehr die Verantwortlichen sich rechtfertigen und zwar vor einem Strafrichter.
Ich sehe nicht einmal, daß eine Traumatisierung des Kindes für den Straftatbestand der Körperverletzung überhaupt notwendig ist. Es ist immer eine Körperverletzung, wenn ein Gegenstand gegen den Willen eines Menschen in dessen Körper eingeführt wird. Das gilt für Tupfer zum Schleimhautabstrich genauso wie für Kanülen zur Blutprobe.
Zitat von vielleichteinlinker im Beitrag #11Konkret: das Gericht bezweifelt, dass eine Allgemeinmedizinerin nach einem einzigen Termin "schwere psychische Traumatisierung" diagnostizieren sollte.
So fachfremd sind Allgemeinmediziner da gar nicht. Allgemeinmediziner müssen psychische Störungen erkennen können, wenn die Patienten sie gar nicht erwägen. Psychotherapeuten stehen vor solchen Problemen gar nicht. Klassiker sind Schlaflosigkeit oder Schmerzen im Kopf-Nacken-Bereich. Da muß ein Allgemeinmediziner herausfinden, ob es somatisch oder psychisch ist. Zu einem psychologischen Psychotherapeuten geht man nicht als erstes mit solchen Beschwerden. Zumal dieser Berufsstand sowieso ausgelastet ist; da kann man Monate auf einen Termin warten, zumal derzeit.
Zitat von Florian im Beitrag #4*Ich schreibe hier ganz bewusst FALLS. Ich kenne die Hintergründe nicht. Aber ich möchte nur ein Szenario aufzeigen, dass die Sache auch ohne Justizskandal erklären könnte.
Ich glaube, da haben Sie keine Chance.
Zum einen wurde ja mit einem Test hantiert, der gar nicht für die Beprobung von Kindern zugelassen gewesen sein kann. Damit fehlte wissenschaftliche Evidenz (wir hören ja aktuell immer wieder, man müsse sich in der Pandemie an der Wissenschaft orientieren) daß der Test für die "Ermittlungen" des Gesundheitsamtes ausreichend zuverlässige Ergebnisse lieferte, und daß dessen Anwendung an Kindern risikoarm genug ist.
Das ist keine Lappalie. Die Vorschriften für die Zulassung von In-vitro-Diagnostik wurden erst 2017 in der EU verschärft, um die Sicherheit solcher Produkte zu erhöhen. Das hat bei den Herstellern erheblichen Dokumentationsmehraufwand verursacht. Es mußten sogar Studien nachgeholt werden, damit Produkte, die schon am Markt sind, nicht nächstes Jahr --wenn die Übergangsfrist abläuft-- vom Markt verschwinden müssen.
Die COVID-19-Tests sind nun Tests in der höchsten Risikokategorie. Daß Gesundheitsamt, Staatsanwaltschaften und Gerichten die EU-Verordnung 2017/746 (Verordnung = hat unmittelbare Bindekraft) in diesem Lande unisono bei solchen Produkten völlig wurscht ist, ist ein Justizskandal.
Abgesehen davon gibt es noch einen anderen Punkt. In §25 des neuen IfSG, nach dem lauf Auffassung des Gerichts der Zwangstest zulässig war, steht:
Zitat von IfSG, §25 Abs. 3Die in Absatz 1 genannten Personen [von denen angenommen wird, sie seien krank] können durch das Gesundheitsamt vorgeladen werden. Sie können durch das Gesundheitsamt verpflichtet werden, [...] Untersuchungen und Entnahmen von Untersuchungsmaterial an sich vornehmen zu lassen, insbesondere die erforderlichen äußerlichen Untersuchungen, Röntgenuntersuchungen, Tuberkulintestungen, Blutentnahmen und Abstriche von Haut und Schleimhäuten durch die Beauftragten des Gesundheitsamtes zu dulden, sowie 2. das erforderliche Untersuchungsmaterial auf Verlangen bereitzustellen."
Das Wörtchen "können" weist auf einen Ermessensspielraum der Behörde hin. Die Gesundheitsbeamten sind also nicht verpflichtet, jeden zu testen. Sie sind aber verpflichtet, den Ermessensspielraum auch tatsächlich zu nutzen. In das Ermessen hätte in diesen Fall einzugehen, ob man überhaupt einen geeigneten Test hat (wieder der Verweis auf EU 2017/746), ob es Alternativen gibt (hier die Befragung von Dritten nach Abs. 2, etwa der Befragung der Allgemeinmedizinerin des Kindes, die später das Attest ausgestellt hat) und ob man es mit "vulnerablen Personen" zu tun hat (dazu gehören immer Kinder) und ob man es mit einem Grundrechtseingriff zu tun hat (hat man, steht ja in Abs. 5); denn selbst wenn die Behörde den Ermessensspielraum hat, in ein Grundrecht einzugreifen, muß sie den Grundrechtseingriff trotzdem suchen zu vermeiden.
Aber selbst wenn man all diese Punkte (Nichtzugelassenheit des Tests, grobe Ermessensfehler) ignoriert, ist trotzdem etwas gesetzwidrig gelaufen: Das Kind hätte dann nämlich nicht gegen seinen Willen und den der Mutter beprobt werden dürfen, sondern man hätte auf die Beprobung verzichten müssen und nach §73 IfSG der Mutter als gesetzlichen Vertreterin ein Bußgeld aufbrummen müssen. Es ist also eine völlig falsche Auslegung des neuen IfSG, zu meinen, die Behörden müßten gar nicht mehr die Patienten fragen.
Zitat von Emulgator im Beitrag #12 Aber selbst wenn man all diese Punkte (Nichtzugelassenheit des Tests, grobe Ermessensfehler) ignoriert, ist trotzdem etwas gesetzwidrig gelaufen: Das Kind hätte dann nämlich nicht gegen seinen Willen und den der Mutter beprobt werden dürfen, sondern man hätte auf die Beprobung verzichten müssen und nach §73 IfSG der Mutter als gesetzlichen Vertreterin ein Bußgeld aufbrummen müssen. Es ist also eine völlig falsche Auslegung des neuen IfSG, zu meinen, die Behörden müßten gar nicht mehr die Patienten fragen.
Und genau hier ist mein Problem mit dem ganzen Zusammenhang. Mir ist wohl bewusst wie menschlich verachtend sowohl das Vorgehen des Gesundheitsamtes wie auch der Richter ist, ich denke meine Abscheu habe ich deutlich gemacht. Aber das ist eine politische und ethische Fragestellung. Aber das das Gericht hier das Gesetz wirklich falsch ausgelegt hat, finde ich schon eine sehr starke Behauptung. Immerhin haben wir es hier mit einem Oberlandesgericht zu tun, und da das Verfassungsgericht faktisch kein Recht mehr spricht, gibt es gegen diese Auslegung auch keine Berufungsinstanz mehr. Trotz gegenteiliger Erfahrung sollte man doch meinen, dass auch wenn man Entscheidungen für verwerflich halten kann, zumindest oberste Gerichte Gesetze richtig auslegen können (um dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass ihnen ihr Magen bereits vorgegeben hat).
Zitat von Emulgator im Beitrag #12Das ist keine Lappalie. Die Vorschriften für die Zulassung von In-vitro-Diagnostik wurden erst 2017 in der EU verschärft, um die Sicherheit solcher Produkte zu erhöhen. Das hat bei den Herstellern erheblichen Dokumentationsmehraufwand verursacht. Es mußten sogar Studien nachgeholt werden, damit Produkte, die schon am Markt sind, nicht nächstes Jahr --wenn die Übergangsfrist abläuft-- vom Markt verschwinden müssen.
Die COVID-19-Tests sind nun Tests in der höchsten Risikokategorie. Daß Gesundheitsamt, Staatsanwaltschaften und Gerichten die EU-Verordnung 2017/746 (Verordnung = hat unmittelbare Bindekraft) in diesem Lande unisono bei solchen Produkten völlig wurscht ist, ist ein Justizskandal.
Geben solche Fälle nicht Anlass zu parlamentarischen Nachfragen? Wo bleibt ein Gesundheitsminister, der öffentlich darauf hinweist, dass wir umgesetzte Richtlinien / Verordnungen haben, die von Ämtern und Gerichten zu beachten sind? Gruß Martin
Zitat von Llarian im Beitrag #13Aber das das Gericht hier das Gesetz wirklich falsch ausgelegt hat, finde ich schon eine sehr starke Behauptung. Immerhin haben wir es hier mit einem Oberlandesgericht zu tun, [...]. Trotz gegenteiliger Erfahrung sollte man doch meinen, dass auch wenn man Entscheidungen für verwerflich halten kann, zumindest oberste Gerichte Gesetze richtig auslegen können (um dann zu dem Ergebnis zu kommen, dass ihnen ihr Magen bereits vorgegeben hat).
Wieso soll ein OLG zwangsläufig irrtumsfrei richten? Ich halte es sogar für recht plausibel, daß so ein komplett neues Gesetz erstmal nicht einfach zu verstehen und anzuwenden ist. Vielleicht dachten die Richter ja tatsächlich, man könnte so einen Nasenabstrich auch bei Gegenwehr nehmen, wenn man nur das unerschöpfliche Gewaltpotential der Staatsmacht gegen den Menschen losläßt. Es kann auch sein, daß sich die Richter von "Not kennt kein Gebot" haben einwickeln lassen. Das ist ja nicht neu. Unter ähnlicher Prämisse entschieden ja auch Richter vor '45, die hinterher, nach Ende der Notlage, völlig unauffällig geurteilt haben.
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