Zitat Ein Mann, der in Freiburg ein Schild mit der Aufschrift "Impfen macht frei" hochgehalten hatte, ist rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt.
Ich fand die Epidemie an Nazivergleichen schon immer unappetitlich. Viele haben bereits darauf hingewiesen, dass die ständige Gleichsetzung von allem und jedem mit den Nazis und ihren Verbrechen eine Verharmlosung dieser Verbrechen darstellt.
Doch seit wann wird dies tatsächlich strafrechtlich als Verharmlosung der Naziverbrechen verfolgt.
Es geht hier um Äußerungen, deren Ziel der Demonisierung des mit den Naziverbrechen Gleichgesetzten ist und nicht die Verharmlosung der Naziverbrechen. Letzteres ist nur unintendierter Nebeneffekt. Da sah man bisher in der Abwägung die Meinungsfreiheit immer als triumphierend an.
Sei es ein Kaberettist, welcher mit roter Armbinde mit weißem Kreis, in dem ein schwarzes Arbeitsamtsymbol anstelle eines Hakenkreuzes zu sehen ist, auf der Bühne Klavier spielt, um seine Unzufriedenheit bezüglich Hartz 4 zum Ausdruck zu bringen.
Seien es Gleichsetzungen der Ungeimpften mit den Naziverbrechern hinter dem Holocaust, da ungeimpfte kaltherzig so viele Menschenleben gefährden.
Sei es das Auftreten von Aktivisten in KZ-Insassen-Uniform zusammen mit aufgenähtem (oder aufgeklebtem) Judenstern, um gegen die AfD zu protestieren (damals noch unter Lucke - bevor der Vorwurf des völkischen Sammelbeckens für Rechtaußen zur selbsterfüllenden Prophezeihung wurde!).
Seien es Gleichsetzungen von Klimawandelopfern mit Holocaustopfern und mangelnde Maßnahmen gegen den Klimawandel mit der Teilnahme am Holocaust.
Wir könnten nur darüber reden, dass man hier streng genommen zwischen der Verharmlosung der Nazis und ihrer Verbrechen differenzieren muss - juristisch ist nur die Verharmlosung ihrer Verbrechen Volksverhetzung. Letzteres ist aber meines Erachtens in den oben genannten Fällen auch gegeben.
Der Blogger-Kollege Danisch schrieb einmal, er sei der Ansicht, es handele sich bei den ständigen Nazi- und Naziverbechensvergleichen seiner Ansicht nach um eine Verharmlosung der Nazis und ihrer Verbrechen und gehöre als Volksverhetzung bestraft. Um ihm einen von ihm selbst gerne verwendeten Spruch vorzuhalten: Bedenke worum du bittest, es könnte dir gewährt werden!
Es scheint jetzt nämlich, als würde diese Idee jetzt doch plötzlich aufgegriffen, bis in höchsten Juristenkreise.
Gut, vielleicht sieht Herr Danisch die Entwicklung bis hierher sogar positiv, er ist schließlich kein Impfgegner und auch kein Querdenker (ich auch nicht - ich bin übrigens geimpft und das aus Überzeugung).
Herr Danisch wünscht sich aber auch - verständlicherweiße - einen größeren Fokus auf der Methodik der Nazis, anstatt lediglich ihrer Rudelsymbole, um Menschen in die Lage zu versetzen die Methodik der Nazis wiederzuerkennen, sollte sie unter einem anderen Banner bzw. von einem anderen Rudel wiederverwendet werden.
Es sieht nun aber so aus, als ob die Idee Nazivergleiche strafrechtlich als Volksverhetzung auf Grund Verharmlosung der Naziverbrechen zu verfolgen in pervertierter Form dazu genutzt werden könnte, genau das zu verhindern:
Zitat Vor Gericht ließ sich der AfD-Politiker dahingehend ein, er habe mit seiner Aktion auf die Ausgrenzung der Juden in der NS-Zeit anspielen und damit einen Bezug zur heute gängigen gesellschaftlichen und medialen Ausgrenzung von AfD-Mitgliedern herstellen wollen.
Es sei aber nicht seine Absicht gewesen, die Ausgrenzung von AfD-Anhängern mit der Vernichtung der Juden im Dritten Reich zu vergleichen. Ihm sei es nur um die Kenntlichmachung gleichartiger politischer Mechanismen als Mittel der Ausgrenzung von Teilen der Bevölkerung gegangen.
[...] Das BayObLG urteilte, das auf Breitenwirkung ausgelegte Tragen eines "Judensterns" bei einer Demonstration verharmlose die Verfolgung der Juden durch das NS-Regime. Dieses Verhalten sei geeignet, das gesellschaftliche Klima zu vergiften und erfülle damit den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 3 StGB. [...] Das den Juden angetane Unrecht sei aber unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mit der vom Angeklagten behaupteten gesellschaftlichen Ausgrenzung von Mitgliedern der AfD zu vergleichen (BayObLG, 205 StRR 240/20).
Es stimmt, die Behandlung der AfD sollte nicht mit der Behandlung der Juden in der Nazizeit gleichgesetzt werden. Und doch behält das Urteil sein Geschmäckle. Gerade auch im Hinblick auf die anderen, oben genannten Beispiele:
Ist das Leben als ALG2-Empfänger in Deutschland mit dem Leben als Jude in der Nazizeit oder gar der Vernichtungskampagne während des 2. Weltkrieges vergleichbar?
Sind Ungeimpfte wirklich wie Wachen in einem Vernichtungslager der Nazis? Sind Menschen die an Corona sterben genauso Opfer der Ungeimpften, wie vergaßte Juden Opfer der SS-Mörder sind? Ist ihr Schicksal gleichzusetzen? Ist die Art, wie sie behandelt werden, sei es gesellschaftlich, sei es vom Staat, sei es vom Gesundheitssystem, gleichzusetzen?
Ist wirklich jeder, der eine schärfere Migrationspolitik befürwortet, gleichzusetzen mit dem Mördern in Dachau und Ausschwitz?
Und warum trägt das nicht dazu bei, das gesellschaftliche Klima in Deutschland zu vergiften?
Das ist nur eine weitere Eskalationsstufe in dem Prozess, Strafen nur für einen Teil der Bevölkerung auszusprechen. Nazivergleiche sind derart tief in die Seele der Linken eingesickert - die können gar nicht mehr anders reden. Wir sind uns aber doch wohl einig, dass solche drakonischen Strafen (mal im Ernst: Volksverhetzung? Ich glaube es hakt) nur bei "Mainstreamgegnern" ausgesprochen werden. Linke, Politiker, Migranten und PoC dürfen so was.
Was nützt ein theoretischer Rechtsstaat, wenn das Recht nur noch selektiv angewendet wird und damit selbst zur Waffe wird.
___________________ Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig. “Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt”, Georg Cristof Lichtenberg "Warum halten sie Begriffe wie 'Zigeunersoße' für rassistisch, aber 'Schei** Juden' für harmlos?", Hamed Abdel-Samad
Zitat von Techniknörgler im Beitrag #1Zitat: Ein Mann, der in Freiburg ein Schild mit der Aufschrift "Impfen macht frei" hochgehalten hatte, ist rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt.
Zeigt allerdings auch, dass der Mann keinen guten Sinn für Humor hat. Ich hätte auf mein Schild geschrieben "Den Impfwahn in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf". Alternativ: "...hält weder Scholz noch Lindner auf".
Lustig ist eher wie ungenau die Schlagzeile formuliert ist. Denn der Mann ist nicht(!) verurteilt worden sondern er hat einen Strafbefehl akzeptiert. Da hat kein Richter drauf geschaut. Nur hatte der Mann vielleicht keine Lust den Don Quichotte zu machen (was ja heutzutage auch ganz schnell berufliche Folgen haben kann und hat). Eine, selbst unwahrscheinliche, Verurteilung wegen Volksverhetzung kostet einen praktisch automatisch den Job, alleine das öffentlich werden oftmals auch schon. Alleine diese Drohkulisse mag schon ausreichen, um den Befehl "freiwillig" zu akzeptieren. Es wäre durchaus möglich, dass der Mist vor Gericht gescheitert wäre. Jedenfalls hat der ganze Vorgang genau null Präjudizierunng für die Zukunft.
Und das es politisch willfährige Staatsanwälte gibt ist jetzt nicht neu. Die klagen auch permanent Bürger wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte an, wenn selbige während ihrer Festnahme "gestolpert" sind.
der Fall war nur der Aufhänger, über den ich per Zufall drüber gestolpert bin. In der folgenden Recherche ist mir klar geworden, dass hier schon seit einigen Monaten Nazivergleiche (genau genommen Naziverbrechensvergleiche, ich kürze das der Einfacheit aber ab) aus dem Impfgegner- und Querdenkerszene oder von angeblichen Angehörigen dieser Szenen als Volksverhetzung geahndet werden. In diesem Fall per akzeptierten Strafbefehl. Der wurde aber auch vor dem Hintergrund akzeptiert, dass es schon einige Verurteilungen gab, in einigen Fällen auch vom Bayrischen Obersten Landesgericht bestätigt.
Es gab zwar vor anderen Gerichten auch Freisprüche - die Begründung war aber immer der fehlende direkte Bezug auf den Völkermord an den Juden selber. Das heißt, andere Gerichte meinten in ähnlichen Fällen, man könnte die Äußerungen bei wohlwollender Betrachtung auch als Anspielung auf anderes Naziunrecht gegen die Juden sehen, welche sich noch unterhalb der Ebene von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord bewegen.
Wurde teilweise auch in dem "Impfen macht Frei"-Fällen von den Angeklagten argumentiert: In die KZs kamen ja auch Regimegegner im allgemeinen, nicht nur Juden. Daher sei bei günstigster vertretbarer Interpretation der Äußerung von einer Anspielung auf das Naziunrecht gegen Regimegegner auszugehen, nicht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord gegen die Juden.
Das bei Nazivergleiche, deren Ziel nicht die Verharmlosung der Naziverbrechen ist, sondern diese nur als Nebeneffekt der Demonisierung der gleichgesetzen Maßnahmen auftritt, grundsätzlich die Meinungsfreiheit überwiege, wurde von den Gerichten hier nie argumentiert. Vor Corona aber in der Praxis von der Justiz so behandelt:
Weder der "Künstler" mit Arbeitsamts-Armbinde, noch die Klimaaktivisten, welche Klimaopfer mit Holocausopfern gleichsetzten, noch die jugendlichen und heranwachsenden Demonstranten in KZ-Insassen-Uniform wurden auch nur Ziel von Ermittlungen - geschweige denn, dass eine aufgebrachte moral panic meinte, würde dies nicht strafrechtlich verfolgt werden, würden Grenzen in einer Art und Weiße verschoben, welche die Demokratie gefährde.
Zitat von Techniknörgler im Beitrag #1Doch seit wann, wird dies tatsächlich strafrechtlich als Verharmlosung der Naziverbrechen verfolgt.
Es geht hier um Äußerungen, deren Ziel der Demonisierung des mit den Naziverbrechen Gleichgesetzten ist und nicht die Verharmlosung der Naziverbrechen. Letzteres ist nur unintendierter Nebeneffekt. Da sah man bisher in der Abwägung die Meinungsfreiheit immer als triumphierend an.
Das frage ich mich auch immer, rein vom logischen Standpunkt. Wenn X die Maßnahme Y schlecht findet und es artikuliert als "Y ist wie die Nazi-Maßnahme Z", dann wäre dieser Vergleich für die Botschaft von X völlig ungeeignet, wenn X Z harmlos für harmlos hält. Um zu sagen, daß etwas schlimm ist, benutze ich ja nicht den Vergleich mit etwas harmlosen, sondern eher mit etwas noch schlimmeren. Dann ist es eine Hyperbel, die Übertreibung als allgemein verstandenes rhetorisches Stilmittel ("ich habe dir doch schon tausend mal gesagt...").
Eine Verharmlosung wird nur für denjenigen daraus, der axiomatisch die Maßnahme Y sehr gut oder wenigstens harmlos findet. So eine Person wäre dann unfähig, die Botschaft, Y sei schlecht, zu verstehen. So eine Person kann die obige Aussage von X nur als eine Verharmlosung der Nazi-Maßnahme Z verstehen.
Und hier wird die zur Schau gestellte Dummheit zur Strategie: Durch den Vorwurf, X verharmlose die Nazi-Maßnahme Z durch den Vergleich mit Y, erreicht man zweierlei: Man stellt X in die Nähe eines Meinungsverbrechers (§130 StGB), ergo auch seine Meinung, Y sei schlecht, und man verwendet, daß X gut sei, axiomatisch, gewöhnt also die Zuhörer daran, daß Y inhärent und unwidersprochen gut sei. Am Ende wird nur noch darüber diskutiert, daß X die Nazi-Maßnahme Z verharmlose.
Ich sehe darin einen Mißbrauch der Geschichte. Es wird ein Lernen aus der Geschichte verweigert, daß ja darin bestehen muß, eine geschichtliche Situation durch Vergleich auf eine gegenwärtige Situation zu übertragen. Dies ist ziemlich verhängnisvoll, weil man damit das "es darf sich nicht wiederholen" in ein "wir dürfen nicht mehr aussprechen, daß es sich wiederholt" verwandelt.
Vielleicht ist das auch politisch willkommen. Wenn man beispielsweise den Völkermord an den Juden mit dem Völkermord in Ruanda vergleicht, schwingt damit auch eine Anklage an diejenigen mit, die aus ersterem Völkermord behaupten gelernt zu haben, und letzteren Völkermord trotzdem passieren ließen.
Deswegen: Niemand hält die Greuel der Nationalsozialisten besser in lebhafter Erinnerung als jemand, der sie in einem Vergleich als Hyperbel benutzt.
Daß unsere Juristen mit der Hyperbel nicht klarkommen, sagt nichts gutes über Abitur und Deutschunterricht an Gymnasien.
Danke, Emulgator, dieser Aspekt ist mir entgangen.
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Zitat von Emulgator im Beitrag #6Ich sehe darin einen Mißbrauch der Geschichte. Es wird ein Lernen aus der Geschichte verweigert,
Für mich sind das die kleinen Lichtblicke in diesen Tagen, wenn Menschen, welche ich für klug halte, die gleiche Wahrnehmung haben wie ich. Ich formuliere es seit Jahren so, dass die Lehre aus der deutschen Geschichte lauten müsste: "Nie wieder Unfreiheit." Stattdessen lautet sie: "Nie wieder Rechts." Wie aus Ihren Ausführung ebenfalls deutlich wird, zentriert sich damit die Wahrnehmung auf das falsche Objekt, nämlich den Gedanken anstelle der Denkstruktur.
In meinen Augen verweigert das nicht nur das Lernen aus der Geschichte, es lernt auch nicht das Falsche, sondern viel schlimmer, es verstetigt den strukturellen Fehler, der in der Geschichte gemacht wurde: Die unkritische Affinität zu einer bis hin zur Tyrannei reichenden Autoritätsverliebtheit. Dass Kinder die Fehler ihrer Eltern oft erlernen ist aus den Erziehungswissenschaften bekannt. Hier kann man es an der Gesellschaft beobachten.
Was ich mich in den letzten Monaten immer mehr selbst frage ist, ob es mich überrascht, wie schnell und klar die Affinität zu totalitären Denkmustern und Rhetorik im öffentlichen Diskurs sich wieder Bahn brechen kann in der Gesellschaft, in welcher ich sozialisiert wurde.
Wenn eine liberal und demokratisch verfasste Gesellschaft nicht in den Spiegel schauen möchte, hindert sie daran nicht die politische Manifestation des demokratischen Willens, sondern politische Unabhängigkeit der Jurisdiktion. Eine Variation der Erkenntnisse von Tocqueville. Mich verstört immer mehr, die von mir wahrgenommene Erosion der politischen Unabhängigkeit der Jurisdiktion, von der ich mich persönlich frage, wie man sie noch übersehen kann. Das von mir hier verlinkte Gespräch mit der Rechtsphilosophin Katrin Gierhake thematisiert unter anderem auch diesen Aspekt mit klaren Argumentatsionslinien.
Herzlich
nachdenken_schmerzt_nicht
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Anwalt Jun zur geänderten Rechtssprechung bzgl. Volksverhetzung (es geht mir hier nicht um den konkreten Fall, der als Aufhänger dient, da hier tatsächlich antisemitische Hetzte gegen Israel vorkam, sondern um Herrn Juns Ausführungen zu Gleichsetzungen mit dem Holocaust als Volksverhetzung)
Die neue Rechtssprechung verfestigt sich.
Zufällig änderte sich die Rechtssprechung genau in dem Moment, in dem der Holocaustvergleich sich gegen einen Konsens aus etablierten Medien, dem Staat und veröffentlichter Meinung richtete. Man könnte fast den Eindruck Gewinnen, die Grenzen der Meinungsfreiheit passen sich den bedürfnissen machtvoller Institutionen an.
Und nein, ich lehne die Impfung selber nicht ab und finde die Flut an absurden Holocausvergleichen auch absurd.
Spielt aber keine Rolle. Mit der Ablehnung doppelter Maßstäbe und damit des Angriffes auf den Kern der Meinungsfreiheit enttarnt sich jemand aus Sicht der Befürworter der ständig neuangepassten, selektiven Grenzziehung als Reichsbürger, der von einer neuen Verfassung träumt.
Und geimpft zu sein, beweißt ja nicht, kein Rassist zu sein, wenn jemand den "volksverhetzenden Charakter" der Gleichsetzungen leugnet.
Ich verstehe weder deinen Beitrag noch diesen absolut kruden Youtube-Auftritt. Um was geht es?
___________________ Verbote sind Freiheit. Meinungen sind Terror. Quoten sind Leistung. Linke Regierung ist Familie. (c) Rot-Grüne Allianz “Die gefährlichsten Unwahrheiten sind Wahrheiten mäßig entstellt”, Georg Cristof Lichtenberg "Warum halten sie Begriffe wie 'Zigeunersoße' für rassistisch, aber 'Schei** Juden' für harmlos?", Hamed Abdel-Samad
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