Der Spaziergang an und für sich ist jetzt in München 3.000 € Strafe teuer. Das Grundgesetz kann dort durch eine Verwaltungsanordnung ersetzt werden. Willkommen in der Weltstadt ohne Herz und Verstand.
Zitat Klawüppke @Klawunke Replying to @RolandTichy
"Dear tourists from all over the world! Welcome to #Munich,"Weltstadt mit Herz!" Please notice that walking on Munich's sidewalks can be punished with a fine up to 3000 E and you will be beaten up by representatives of state power. Servus und Bussi!" #Muenchen #Tourism #muc0501
Wäre Loriot noch am Leben, er hätte längst resigniert die Fahnen gestrichen.
Zitat Auch in anderen deutschen Städten wurde protestiert. Hunderte sogenannte Spaziergänger waren zum Beispiel in Flensburg unterwegs, getarnt als „Spaziergänger“.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #3https://www.welt.de/regionales/hamburg/article236125362/Coronavirus-Hamburg-erlebt-die-bisher-groesste-Demonstration-gegen-die-Corona-Politik-und-Impfpflicht.html
Bremen hat diese Woche sowohl die höchste 7-Tage-Inzidenzrate wie auch die höchste Impfquote in der ganzen Bundesrepublik Deutschland. Ein Land der Superlative!
Zitat Tatsächlich „eigenartig“ war, was unmittelbar zuvor am Freitag der Innenminister und CDU-Landesvorsitzende Strobl selbst von sich gab. Er lieferte Focus-Online eine Tirade gegen die auch in Baden-Württemberg wachsende Corona-Protestbewegung, in der er von „Terror“ und einem Missbrauch der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit sprach. Wörtlich sagte er: „Eine rote Linie überschreitet übrigens auch, wer vor Wohnsitzen von Politikern aufmarschiert. So fängt Terror an, das ist Psychoterror. Das verurteile ich auf das Schärfste, das geht gar nicht.“
Und: „Wer unter dem Deckmantel eines Lichterspaziergangs durch Städte irrlichtert, wer die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit missbraucht, hierbei gar noch Gewalt gegen diejenigen anwendet, die sprichwörtlich ihren Kopf für den Schutz dieser Rechte hinhalten, der überschreitet eine rote Linie, der verlässt den gemeinsamen Boden der Demokratie, der demoliert unsere Demokratie.“
"Der Kaiser hat eine Bataille verloren. Jetzt ist Ruhe die Oberste Bürgerpflicht," Version 2022:
Zitat Potsdams Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) ... »Ihr müsst nicht mit Reichsbürgern, Rechtsradikalen, dem III. Weg, der AfD oder anderen rechten Parteien spazieren gehen, um Eure Meinung zu sagen. Eure freie Meinungsäußerung schützt der Staat«, sagte der Oberbürgermeister.
Die Stadt Ostfildern erlässt gemäß § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes, § 12 Absatz 2 der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, § 35 Satz 2 des Landesverwaltungs-verfahrensgesetzes sowie der §§ 20 und 26 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes folgende Allgemeinverfügung:
Die Teilnahme an allen öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel auf der Gemarkung der Stadt Ostfildern, die mit generellen Aufrufen zu „Abendspaziergängen“, „Montagsspaziergängen“ oder „Spaziergängen“ in Zusammenhang stehen, nicht angezeigt sind und gegen die Regelungen der Corona-Verordnung gerichtet sind, wird an allen Wochentagen untersagt. Für den Fall der Nichtbeachtung des Verbots nach Ziffer 1 wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird im besonderen öffentlichen Interesse gemäß § 80 Absatz 2 Satz 1 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Diese Allgemeinverfügung gilt gemäß § 41 Absatz 4 des Landesverwaltungsverfahrens-gesetzes am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgegeben. Die Allgemeinverfügung tritt, soweit sie nicht zuvor aufgehoben wird, mit Ablauf des 28. Februar 2022 außer Kraft.
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Ostfildern, Klosterhof 10, 73760 Ostfildern eingelegt werden.
Ostfildern, 26. Januar 2022
Christof Bolay Oberbürgermeister ...
An allen Montagen seit Jahresbeginn fanden in Ostfildern in den Stadtteilen Scharnhauser Park und Parksiedlung versammlungsrechtlich nicht angemeldete „Montagsspaziergänge“ statt. Am 3. Januar 2022 nahmen etwa 20 Personen daran teil, am 10. Januar 2022 ungefähr 30 und am 17. Januar 2022 rund 100 Personen. Mund-Nase-Bedeckungen wurden von den Teilnehmern ganz überwiegend nicht getragen.
Zu den „Spaziergängen“ wird unter dem Begriff „Ostfildern Spaziert - für Demokratie, freie Impfentscheidung, Frieden und Freiheit, Kinder und Kindeskinder, gemeinsam gegen Spaltung, Achtung und Respekt“ durch Aushänge im öffentlichen Raum sowie über soziale Medien und Messengerdienste eingeladen.
Rechtsgrundlage für das Verbot einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel ist § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes. Danach kann das Abhalten einer öffentlichen Versammlung oder eines Aufzugs verboten werden, wenn nach den zur Zeit des Erlassens der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei der Durchführung der Versammlung oder des Aufzugs unmittelbar gefährdet ist.
Gesundheit und Leben - und somit die öffentliche Sicherheit - sind für Passanten, Radfahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer entlang der Aufzugsstecke und auch für die Teilnehmer an den „Spaziergängen“ aus folgenden Gründen unmittelbar gefährdet: ... Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht gleichermaßen zielführend. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.