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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 41 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2
Frank2000 Offline




Beiträge: 3.545

10.07.2025 18:55
#26 RE: "Merzisto" Antworten

Trump ist ein Phänomen. Auf der einen Seite ist es wohl so, dass nur ein Trump die USA retten konnte. Die Linksfaschisten waren ja kurz davor, die USA komplett zu übernehmen. Trump mit seinem Mörderego konnte die Wahl triumphal gewinnen und die Linksfaschisten aus den verschiedensten Institutionen drängen.

Aber Trump ist kein Milei. Trump reagiert und regiert nazistisch, emotional, impulsiv. Manchmal auch beratungsresistent.

Noch ein Wort zu Deutschland. Merz hat ja begonnen, Propaganda zu verbreiten. Deutschland stünde unmittelbar vor einem Aufschwung und die Stimmung würde wieder ins Positive umschlagen, blablabla.

Ich hatte gestern "DI Webcast". Dabei sitzen die wichtigsten Leute der Siemens DI zusammen und sprechen live über die Zukunft der Sparte. Siemens ist in Segmente aufgeteilt und die "DI" (= Digital Industrie) entspricht ca 70.000 Arbeitsplätzen und etwa 18 bis 20 Mrd Euro Umsatz. Die "DI" verkörpert also ca ein Viertel von Siemens.

In diesem Webcast wurde also etwas über die Zukunft der DI philosophiert. Quintessenz:
- Deutschland spielt keine Rolle mehr.
- Die interessanten Märkte sind China, USA und vielleicht noch naher Osten. Deutschland oder Europa ist Geschichte.

Aus historischen Gründen, weil vor 40 Jahren Deutschland halt DIE NUMMER 1 in der Prozessindustrie weltweit war, war der Schwerpunkt von Arbeitsplätzen, Management und Forschung halt hier.
Aber das ist vorbei. Die Arbeitsplätze in Deutschland müssen abgebaut werden und die Aktivitäten nach China und USA verlagert werden, wenn Siemens überleben will.

So viel zum GESCHWÄTZ eines Merz.

___________________
Verbote sind Freiheit. Meinungen sind Terror. Quoten sind Leistung. Linke Regierung ist Familie. (c) Rot-Grüne Allianz
Prophezeiung: 2022, das Jahr in dem in Deutschland der Schleier für alle eingeführt wird. Nennt sich dann "Maske".
"Warum halten sie Begriffe wie 'Zigeunersoße' für rassistisch, aber 'Schei** Juden' für harmlos?", Hamed Abdel-Samad

Johanes Offline




Beiträge: 2.884

10.07.2025 19:20
#27 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von F.Alfonzo im Beitrag #23
weil in zukunft jegliche Opposition ruckzuck verboten werden wird


Ich vermute, dass gegen linke Opposition nichts getan werden wird. Sieht man ja im Erstarken der Linkspartei (durch TikTok) und der SWP.

Insofern ist die Richtung vorgezeichnet.

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #25
Zunächst: ich teile den Pessismismus, was die Zukunft des Westens, vor allem dieses Landes angeht, vollauf.


Das größten Hindernis in den USA ist die Zollpolitik Trumps und die Polarisierung.
Würde man beides irgendwie wieder loswerden, könnten die USA sehr schnell wirtschaftlich wieder auf die Hinterbeine und an Lösungen arbeiten. In Europa, das ist rihtig, sieht die Sachlage anders aus...

Zitat von Ulrich Elkmann
Trump hatte versprochen, vom Tag 1 seines erneuten Amtsantritts den Ukraine-Krieg zu beenden.



Die einzige Möglichkeit, einen Krieg einseitig zu einem beliebigen Zeitpunkt zu beenden, besteht in der Kapitulation.

Insofern war Trumps Versprechen politisch unklug. Entweder er verspricht etwas, was er nicht halten kann, oder er hatte die Absicht die Ukraine verlieren zu lassen.

Bevor die Diskussion jetzt wieder losgeht:
Den Ukrainern würde es dann nicht besser gehen als den westlich orientierten Afghanen nach dem Abzug, den Südvietnamesen usw. Die Liste an Verbündeten des Westens, die es hinterher ausbaden mussten, ist lang.

Ich weiß natürlich oder glaube es wenigstens zu wissen, wieso Sie das zu einer Schicksalsfrage des Westens erklären. Bleibe ich allerdings streng realpolitisch, sehe ich einfach keinen Grund dazu.

Zitat von Ulrich Elkmann
Der Unterschied ist, daß in der US-Regierung keine in der Wolle gefärbten Ex-Sozialisten den Kurs bestimmen können.



Das Problem lässt sich meines Erachtens einfacher verstehen, wenn man es richtig analysiert...

Im Fall von Trump versuchte man wirklich, das Establishment auszutauschen, also inklusive Beamte usw. Das Ergebnis ist, dass ein erheblicher Teil der Kompetenz fehlt. Wahrscheinlich wird der nächste US-Präsident die ganzen Leute wieder einstellen, die durch DOGE und Co. ihren Job verloren.

Zitat von Frank2000 im Beitrag #26
Aber das ist vorbei. Die Arbeitsplätze in Deutschland müssen abgebaut werden und die Aktivitäten nach China und USA verlagert werden, wenn Siemens überleben will.


Man müsste jetzt genauer analysieren, was das bedeutet.



"Narren sind Alle, die es scheinen, und die Hälfte derer, die es nicht scheinen" ~ Gracian's Handorakel

F.Alfonzo Offline



Beiträge: 2.528

10.07.2025 21:25
#28 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von Johanes im Beitrag #27
Ich vermute, dass gegen linke Opposition nichts getan werden wird. Sieht man ja im Erstarken der Linkspartei (durch TikTok) und der SWP.


Die SED ist eine Partei, die im Hinterzimmer bereitwillig mit der Regierung irgendwelche intransparenten Deals aushandelt damit letztere die benötigten Mehrheiten bekommt, unabhängig vom Wahlausgang. Sofern sie nicht ohnehin in der Regierung sitzt, weil es arithmetisch opportun ist. Wo das noch "Opposition" sein soll sehe ich nicht wirklich (und was das noch mit Demokratie zu tun hat fragen wir lieber erst gar nicht). Die ist der Prototyp einer Kartellpartei, passend zu ihrer Geschichte (und nebenbei mit ihren Forderungen ohnehin voll auf Linie mit schwarzrotgrün, die in den letzten 20 Jahren immer linksradikaler geworden sind).

Der Begriff "Opposition" muss in den herrschenden Verhältnissen als Fundamentalopposition zum geballten Schwachsinn der Berliner Republik verstanden werden. Alles andere wäre nur die Demokratiesimulation, die uns von diesen Leuten permanent als Wahlmöglichkeit verkauft wird; eben genauso wie es in Einparteiensystemen üblich ist. In der DDR durfte man auch wählen.

Was mit dem BSW passieren wird, wird man abwarten müssen. Meine Prognose ist dass die Partei ähnlich schnell den Dodo machen wird wie die Piraten. Ansonsten gibt's nur zwei Szenarien für die Zukunft: Anpassung ans Kartell und deren Politik der deutschen Selbszerstörung oder Verbot.

F.Alfonzo Offline



Beiträge: 2.528

11.07.2025 12:05
#29 RE: "Merzisto" Antworten

Zwei Anmerkungen zum aktuellen Kasperltheater um die Richterwahl (eines muss man der Regierung Merz lassen: Unterhaltung ist regelmäßig geboten; ein Politiker mit Rückgrat und einem Rest von Respekt für das Amt wäre schon lange zurückgetreten, aber wir leben im Jahr 2025):

1. Wenn die Qualifikation eines Juristen aufgrund von Plagiaten in Frage gestellt wird, dürfte es unmöglich sein überhaupt jemanden für dieses Amt zu finden, weil die gesamte Juristerei nur aus dem Nachplappern des Geschwätzes Anderer besteht. Ich weiss nicht, ob es sinnvoll ist an eine Pseudowissenschaft wissenschaftliche Maßstäbe anzulegen.

Dazu passend, nebenbei:

Zitat
Der Exit über den „Plagiatsjäger“ könnte für die CDU noch peinlich werden. Der Mann erhebt Plagiatsvorwürfe u.a. gegen Merz und gegen Mario Voigt, den CDU-Ministerpräsident von Thüringen. @robinalexander_



2. Wenn der Plagiatsjäger nötig ist, um die Rechtsstaatlichkeit zu retten, weiss man dass sie eigentlich schon gestorben ist und nur noch als formeller Zombie durch die Republik stolpert.

F.Alfonzo Offline



Beiträge: 2.528

11.07.2025 17:55
#30 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von F.Alfonzo im Beitrag #29
Ich weiss nicht, ob es sinnvoll ist an eine Pseudowissenschaft wissenschaftliche Maßstäbe anzulegen.


Falls mir ein kleiner Off-Topic-Beitrag mit allgemeinen Gedanken dazu gestattet ist:

Was ist der Kern, das Wesen der Juristerei, wenn man mal simplifiziert und darüber nachdenkt? Letztendlich geht es darum, eine unermessliche Vielzahl an individuellen, spezifischen Sachverhalten unter eine (mehr oder weniger) überschaubare Zahl allgemeingültiger Rechtsnormen zu subsumieren. Gar der Behuf des Berufs an sich. Genau das führt aber zwangsläufig dazu, dass jeglicher Erkenntnisgewinn unterbunden und lediglich danach geforscht wird, was andere in ähnlichen Fällen zu sagen hatten. Zeigt sich bspw. immer schön daran, wie schwer Richter sich tun ein Urteil zu einem Sachverhalt zu fällen, zu dem es in der Literatur nicht schon 20 vorgekaute, ähnliche Fälle gibt; da legen sie sich dann meistens schön auf die Nase, falls sie es nicht schaffen sich über die Zulässigkeits-Ebene aus dem Problem rauszuwieseln (was natürlich immer als erstes versucht wird).

Das Ganze ist kein Bug, sondern ein Feature. Das Problem hier besteht darin, dass man diesen Berufsstand ohne erkennbaren Grund zur "Wissenschaft" hochgejazzt hat, obwohl es im Grunde nur reine, stupide Fleissarbeit ist. Niemand käme auf die Idee, einem Friseur seine Qualifikation abzusprechen weil er die Haarschnitte anderer Friseure kopiert.

Ob dann am Ende in einer wissenschaftlich völlig wertlosen Dissertation fünf der 3.000 Zitate nicht korrekt befußnotet wurden, ist letztendlich irrelevante Haarspalterei. Die ganze Arbeit bleibt ohnehin unwissenschaftlich.

Im Vergleich dazu: In einer ökonomischen Arbeit - soweit sie tatsächlich Forschung und nicht nur Geschwätz ist, die WiWis kennen beide Welten - interessiert es am Ende niemanden, ob korrekt zitiert wurde... wichtig ist bspw. in einer empirischen Arbeit, dass die Methodik und Mathematik stimmt. Da darf man dann im Abstract zur Auflockerung auch gerne Homer Simpson zitieren, ohne konkret anzugeben in welchem seiner zahlreichen Arbeiten diese Aussage nachzulesen ist.

fedchan Offline



Beiträge: 132

11.07.2025 20:55
#31 RE: "Merzisto" Antworten

Hallo und Guten Tag!

Zitat
F.Alfonzo Letztendlich geht es darum, eine unermessliche Vielzahl an individuellen, spezifischen Sachverhalten unter eine (mehr oder weniger) überschaubare Zahl allgemeingültiger Rechtsnormen zu subsumieren. Gar der Behuf des Berufs an sich. Genau das führt aber zwangsläufig dazu, dass jeglicher Erkenntnisgewinn unterbunden und lediglich danach geforscht wird, was andere in ähnlichen Fällen zu sagen hatten.


Pardon, aber da würde ich widersprechen wollen.

Es gibt durchaus einen Werkzeugkasten an juristischer Methodik, mit dem Gesetze ausgelegt werden können. In der Praxis, namentlich in Gerichtsurteilen, wird diese Methodik in der Regel nicht sichtbar angewandt, denn wenn es Entscheidungen oder rechtswissenschaftliche Stellungnahmen gibt, auf die man verweist, unterstellt man unausgesprochen, dass der Jurist, der diese Entscheidung getroffen oder die entsprechende Stellungnahme abgegeben hat, sich nach juristischer Methodik Gedanken gemacht hatte. Muss der Richter eine eigene Entscheidung treffen, nennt er im Zweifel das oder die Argument(e), die er für überzeugend hält, ohne die Anwendung der Methodik im Einzelnen darzustellen.
Die höheren Gerichte sind da im Zweifel ausführlicher; hier liest man durchaus Auseinandersetzungen mit konkreten Argumenten.

Die Situation der wissenschaftlichen Bearbeitung ist jedenfalls etwas anders. Hier geht es nicht darum, eine Entscheidung zu begründen, sondern erst das Ergebnis zu entwickeln. Und da gibt es unterschiedliche Argumente, die man dann aus diesen oder jenen Gründen für überzeugender hält.


Ein Beispiel, vielleicht:

„§ 242 StGB: Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”

Nun nimmt ein Einbrecher aus einem Haus den Hund Waldi mit, um ihn zu verticken. Kommt eine Strafbarkeit wegen Diebstahls in Betracht?

Im Kommentar würde stehen, dass ein Tier eine Sache im Sinne des StGB ist und dass das etwa durch das Bayerische Oberste Landesgericht 1993 so einmal entschieden wurde. Ok; würde für die Praxis reichen.

Wie sähe es denn methodisch aus? So ganz ohne Literatur. Mal sehen, ob ich's noch kann.

1. Wortlaut
Das Wort „Sache” ist kein Synonym für „Tier” und „Sache” ist im allgemeinen Sprachgebrauch kein Gattungsbegriff, unter den „Tier” zu subsumieren wäre. Das würde erstmal dagegen sprechen, dass ein Tier als Sache zu behandeln ist.

2. Systematik
a) § 90a BGB spricht davon, dass Tiere keine Sachen sind, dass aber die auf Sachen geltenden Vorschriften grundsätzlich auf sie angewandt werden. Damit kann z. B. Eigentum an einem Tier begründet werden. Das würde erstmal dafür sprechen, dass ein Tier als Sache i. S. d. § 242 StGB behandelt wird.

b) § 242 StGB steht im neunzehnten Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuches. Hier sind der Diebstahl, die Unterschlagung, der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs und die Entziehung elektrischer Energie geregelt. Die Entziehung der elektrischen Energie ist § 248c StGB und an dem „c” ist erkennbar, dass die Vorschrift später eingefügt wurde. Warum? Der Strafrahmen ist derselbe wie beim Diebstahl, also keine Privilegierung oder Qualifizierung (die im Übrigen regelungstechnisch eigentlich nicht in einem separaten Paragraphen* stehen dürfte). Also war wohl der Gesetzgeber einst der Auffassung, dass elektrische Energie keine Sache i. S. d. § 242 StGB darstellt, hier aber entsprechender Regelungsbedarf besteht. Warum ist Strom keine Sache? Wohl deshalb, weil Strom nicht verkörpert ist, sondern ein Fluss von Elektronen oder Ionen ist. Dies würde dafür sprechen, dass das Entscheidende an der Sache die Verkörperung ist. Nun, ein Tier hat einen Körper; insofern würde dies dafür sprechen, dass ein Tier eine Sache ist.
Das Argument ist aber eher schwach, weil etwa auch ein Mensch einen Körper hat, ohne eine Sache zu sein.

3. Entstehungsgeschichte
Hier muss man ohne Literatur in der Regel passen; es lässt sich aber vielleicht sagen, dass der historische Gesetzgeber moderne Sensibilitäten in Bezug auf Tierrechte im Zweifel nicht geteilt hat und daher zwanglos davon ausging, dass ein Hühnerdieb eben ein Dieb ist, weil er einen Diebstahl begeht.

4. Teleologische Auslegung
Der neunzehnte Abschnitt des besonderen Teils des Strafgesetzbuches will das Eigentum schützen. Eigentum an Tieren ist ähnlich schutzbedürftig wie Eigentum an leblosen Gegenständen; insofern würde der Sinn und Zweck der Norm dafür sprechen, ein Tier als Sache zu behandeln.

Also spricht nur der Wortlaut nach allgemeinem Sprachgebrauch gegen eine Anwendung des Begriffes „Sache” i. S. d. § 242 StGB auf Tiere. Reicht das, um eine Anwendbarkeit abzulehnen? Kann es einen Sachbegriff im Strafgesetzbuch geben, der vom allgemeinen Sprachgebrauch abweicht und Tiere erfasst? Das Sprachgefühl würde rebellieren, ein Tier als „Fahrrad” (§ 248b) zu betrachten. Das Sprachgefühl würde aber nicht vergleichbar rebellieren, wenn man ein Tier als „Sache” betrachtet. Insofern dürfte die Auslegungsgrenze des Wortlautes nicht überschritten sein.

Insofern kommt durch die Wegnahme von Hund Waldi eine Strafbarkeit wegen Diebstahls in Betracht.

Zitat
Das Problem hier besteht darin, dass man diesen Berufsstand ohne erkennbaren Grund zur "Wissenschaft" hochgejazzt hat, obwohl es im Grunde nur reine, stupide Fleissarbeit ist.


Die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz ist ein altes Thema. Ich gebe aber zu bedenken, dass das moderne wissenschaftliche Denken überhaupt mit der Juristerei im 11. Jahrhundert begann.

Aber wer meint, nur Naturwissenschaft sei Wissenschaft, der muss natürlich ablehnen, dass die Jurisprudenz eine Wissenschaft ist.


Freundlicher Gruß,

fedchan


*Edit: Das ziehe ich zurück; ich hatte eine Problematik im Zusammenhang mit dem § 211 StGB falsch erinnert.

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 15.191

11.07.2025 21:14
#32 RE: "Merzisto" Antworten

Antworten aus zwei verschiedenen Schienen:

Zitat
Übersicht mit KI
Das Stehlen eines Hundes wird strafrechtlich als Diebstahl gemäß § 242 StGB behandelt. Es handelt sich dabei um die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache (des Hundes) mit der Absicht, sich oder einem Dritten diese zuzueignen. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann dies mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Erläuterung:
Diebstahl:
Das Strafgesetzbuch (StGB) definiert Diebstahl als die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, in diesem Fall eines Hundes, mit der Absicht, sich oder einem Dritten diese unrechtmäßig anzueignen.
Fremde Sache:
Ein Hund wird als fremde Sache betrachtet, wenn er nicht im Eigentum des Täters steht.
Rechtswidrigkeit:
Die Aneignung muss rechtswidrig sein, das heißt, der Täter darf kein Recht auf den Hund haben.
Strafmaß:
Das Strafmaß für Diebstahl kann je nach Schwere des Falls variieren, kann aber eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe umfassen.
Versuchter Diebstahl:
Auch der Versuch, einen Hund zu stehlen, ist strafbar.
Zusätzliche Straftatbestände:
Es kann auch zu weiteren Straftatbeständen kommen, wie z.B. Hausfriedensbruch, wenn der Diebstahl mit dem unbefugten Betreten eines Grundstücks verbunden ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Stehlen eines Tieres auch als Tierquälerei gewertet werden kann, wenn das Tier durch die Wegnahme oder die Umstände des Diebstahls unnötig leiden muss.




Zitat
gesetzliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für Tierdiebstahl findet sich im deutschen Strafgesetzbuch (StGB). In § 242 StGB wird der Diebstahl definiert. Das Strafmaß kann dabei je nach den Umständen des Einzelfalls variieren und beträgt Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Im § 242 Abs. 1 StGB heißt es: "Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Da Tiere laut § 90 a BGB als Sachen gelten, sind sie auch vom Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB erfasst.

Tierdiebstahl vs. Tierschutz
Tierdiebstahl steht oft im Zusammenhang mit dem Tierschutz. So gibt es Fälle, in denen Tiere entwendet werden, um sie aus einer vermeintlichen Notsituation oder schlechten Haltungsumständen zu befreien. In diesen Fällen kommt es zu einem Konflikt zwischen den strafrechtlichen Bestimmungen und dem Tierschutzgesetz (TierSchG). Eine Rechtslage, bei der der Diebstahl zum Wohl des Tieres geschieht, führt nicht zwangsläufig zu einer Straffreiheit, kann jedoch strafmildernd wirken.

Der Täuschungsakt: Ein Tierdiebstahl kann auch durch Täuschung erfolgen, etwa indem sich der Täter als Interessent für den Kauf oder die Übernahme des Tieres ausgibt und das Tier ohne Bezahlung entwendet. In diesem Fall kann auch der Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllt sein.
Unterschlagung: Befindet sich ein Tier bereits rechtmäßig im Besitz des Täters, etwa aufgrund von tierärztlicher Behandlung oder Pflege, kann die rechtswidrige Aneignung den Tatbestand der Unterschlagung gemäß § 246 StGB erfüllen.



https://www.juraforum.de/lexikon/tierdie...0StGB%20erfasst.



"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire

F.Alfonzo Offline



Beiträge: 2.528

11.07.2025 21:22
#33 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von fedchan im Beitrag #31
Insofern kommt durch die Wegnahme von Hund Waldi eine Strafbarkeit wegen Diebstahls in Betracht.


Sehr gut. So viel zur inhärenten Logik des Rechtssystems, die ich auch nicht bestreite.

Jetzt mal folgendes Szenario: Nehmen wir an, eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags beschließt morgen eine Änderung des Art. 1 GG und setzt Hunde mit Menschen gleich (was letztendlich nicht weit davon entfernt ist, Geschlechtsunterschiede juristisch zu verbieten). Was bleibt dann von der detailliert über Jahrhunderte erörterten Frage, ob Hunde Tiere oder Sachen sind noch übrig? Nix. Alles obsolet, weil es von einer demokratischen Mehrheit für obsolet erklärt wurde.

Daran zeigt sich, wie viel Wissenschaft dahinter steckt: Es gibt keinerlei Erkenntnisgewinn. Nur den permanenten Versuch, die Schnapsideen der Legislative in einen juristischen Gesamtkontext einzuordnen. Ergo genau das, was ich beschrieben habe.

Nachtrag: Der Zyniker würde jetzt sagen, dass zumindest der wissenschaftliche Grundsatz der Falsifizierbarkeit erfüllt ist: Als falsifiziert gilt alles, was begründungslos demokratisch als "falsch" erklärt wird.

fedchan Offline



Beiträge: 132

11.07.2025 21:36
#34 RE: "Merzisto" Antworten

Hallo und Guten Tag!

Zitat
Ulrich Elkmann Da Tiere laut § 90 a BGB als Sachen gelten, sind sie auch vom Tatbestand des Diebstahls gemäß § 242 StGB erfasst.


So einfach ist's nicht, denn es ist nicht klar, ob der zivilrechtliche Sachbegriff im Strafrecht gilt. (Nach herrschender Meinung gibt es einen separaten Sachbegriff im Strafrecht.)

Zitat
fedchan Insofern kommt durch die Wegnahme von Hund Waldi eine Strafbarkeit wegen Diebstahls in Betracht.


Sehr nachlässig von mir: Ich hätte schreiben müssen, durch die „Mitnahme“ ... . „Wegnahme“ ist nämlich ein Begriff aus dem Tatbestand, ein Tatbestandsmerkmal.

Zitat
F.Alfonzo Jetzt mal folgendes Szenario: Nehmen wir an, eine Zweidrittelmehrheit des Bundestags beschließt morgen eine Änderung des Art. 1 GG und setzt Hunde mit Menschen gleich (was letztendlich nicht weit davon entfernt ist, Geschlechtsunterschiede juristisch zu verbieten). Was bleibt dann von der detailliert über Jahrhunderte erörterten Frage, ob Hunde Tiere oder Sachen sind noch übrig? Nix. Alles obsolet, weil es von einer demokratischen Mehrheit für obsolet erklärt wurde.


Ein Federstrich des Gesetzgebers und Bibliotheken werden Makulatur”, Kirchmann, Julius von

Ich könnte sagen, dass der Art. 1 GG nicht im Wesensgehalt geändert werden kann wegen Art. 79 Abs. 3 GG, aber das Problem ist ein anderes:

Zitat
F.Alfonzo Daran zeigt sich, wie viel Wissenschaft dahinter steckt: Es gibt keinerlei Erkenntnisgewinn. Nur den permanenten Versuch, die Schnapsideen der Legislative in einen juristischen Gesamtkontext einzuordnen. Ergo genau das, was ich beschrieben habe.


Ich hatte Sie anders verstanden:

Zitat
F.Alfonzo Letztendlich geht es darum, eine unermessliche Vielzahl an individuellen, spezifischen Sachverhalten unter eine (mehr oder weniger) überschaubare Zahl allgemeingültiger Rechtsnormen zu subsumieren. (...) Genau das führt aber zwangsläufig dazu, dass jeglicher Erkenntnisgewinn unterbunden und lediglich danach geforscht wird, was andere in ähnlichen Fällen zu sagen hatten.


Ich hatte Sie so verstanden, dass ein Richter, vor das Problem gestellt, ob Waldi eine Sache i. S. d. § 242 StGB ist, nur schauen kann, was andere dazu mal so gemeint haben. Meine These ist, dass er auch Handwerkzeug hat, das selbst zu entscheiden.

Und natürlich kann der Gesetzgeber morgen ausdrücklich regeln, dass ein Tier eine Sache i. S. d. § 242 StGB ist. Aber vor einer entsprechenden Regelung wussten wir das auf Anhieb nicht und mussten daher juristische Methodik anwenden, um das zu ermitteln.

Regelmäßig, nicht immer, untersucht die Rechtswissenschaft das gerade geltende Recht und mit einer Änderung des Rechts sind alte Fragen nicht mehr aktuell. Aber die aktuellen Fragen müssen auch beantwortet werden.


Freundlicher Gruß,

fedchan

F.Alfonzo Offline



Beiträge: 2.528

11.07.2025 22:09
#35 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von fedchan im Beitrag #31
Ich gebe aber zu bedenken, dass das moderne wissenschaftliche Denken überhaupt mit der Juristerei im 11. Jahrhundert begann.


Das Argument hört man gerne, halte ich aber für falsch bzw. nicht aussagekräftig, weil wir da über Zeiten sprechen, in denen jeder, der Lesen konnte ein Wissenschaftler war. Und lesen konnte jeder mit passendem, sozialen Background, auch mit einem IQ von 80. Geht man noch weiter zurück in der Geschichte, landet man irgendwann bei Alchemisten, Dorf-Medizinmännern und wie auch immer man die Azteken-Gurus genannt hat, die den Menschenopfern das Herz rausgeschnitten haben (oh, jetzt fällt mir der Begriff wieder ein: Ärzte ).

Im Mittelalter galt die Theologie als einzige, wahre Wissenschaft. Im Jahr 2025 gilt die Theologie als einzige, wahre Wissenschaft (in islamischen Ländern). Beeindruckt mich nicht wirklich.

Ich halte nach den Maßstäben der Moderne für relativ einfach, Wissenschaft zu erkennen: Ein Archäologe, der irgendwo einen seltsamen Dinosaurierknochen ausbuddelt und die These aufstellt, dass es mal dreiflǘglige Saurier gab, ist ein Wissenschaftler; auch wenn er sich mit der These schnell zum Affen macht. Ein Jurist dagegen ist grundsätzlich kein Wissenschaftler, selbst wenn er der handwerklich beste Jurist der Welt ist.

fedchan Offline



Beiträge: 132

12.07.2025 00:01
#36 RE: "Merzisto" Antworten

Hallo und Guten Tag!

Zitat
F.Alfonzo Ich halte nach den Maßstäben der Moderne für relativ einfach, Wissenschaft zu erkennen: Ein Archäologe, der irgendwo einen seltsamen Dinosaurierknochen ausbuddelt und die These aufstellt, dass es mal dreiflǘglige Saurier gab, ist ein Wissenschaftler; auch wenn er sich mit der These schnell zum Affen macht. Ein Jurist dagegen ist grundsätzlich kein Wissenschaftler, selbst wenn er der handwerklich beste Jurist der Welt ist.


Wenn ich Sie richtig verstehe, bestreiten Sie die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz aus zwei Gründen.

– Der erste Grund ist Ihr Erkenntnis-; letztlich Ihr Wahrheitsbegriff.

Wenn ich Sie richtig verstehe, sagen Sie, dass sofern der Gesetzgeber das Gesetz ändert, alles Vorherige zur Makulatur wird, weshalb kein Erkenntnisgewinn besteht, wenn Gesetz untersucht wird.

Ich würde darauf erwidern, dass die Inhalte eines Regelsystems eine Wahrheit sein können unabhängig davon, ob dieses Regelsystem in der Realität gilt. Man mag es als fruchtlos betrachten, sich damit zu beschäftigen, aber eigentlich ist Wissenschaft zweckfrei.

Wenn Sie das in Abrede stellen, stellt sich mir die Frage, ob Sie auch geistesgeschichtliche Untersuchungen für per Definition unwissenschaftlich halten? Denn die Geistesgeschichte befasst sich mit Gedanken der Vergangenheit, die so nicht mehr gedacht werden.

– Der zweite Grund ist der Vorwurf fehlender Originalität.

Zitat
F.Alfonzo ... weil die gesamte Juristerei nur aus dem Nachplappern des Geschwätzes Anderer besteht.


Sind denn wenigstens die Produzenten des Geschwätzes originell?

Ich bitte um Verzeihung für diese schnippische Frage, aber diese Ihre Außenwahrnehmung deckt sich nicht uneingeschränkt mit meiner Binnenwahrnehmung. Ich lese durchaus gelegentlich juristische Texte mit intellektueller Befriedigung, die ich als bereichernd und klärend empfinde.

Aber natürlich kann es auch sein, dass ich Geschwätz nicht als solches erkenne.


Die Wissenschaftlichkeit der Juristerei wird seit ungefähr 150 Jahren diskutiert und man kann sie mit guten Gründen ablehnen. Aber ich hätte eine ablehnende Position anders formuliert, wenn ich ehrlich sein soll.


Freundlicher Gruß,

fedchan

Johanes Offline




Beiträge: 2.884

12.07.2025 16:57
#37 RE: "Merzisto" Antworten

Dass Jura irgendwie was anderes ist als z. B. Kernphysik oder Verhaltensbiologie, dieses Gefühl haben wir, denke ich, alle.

Um mich kurz zu fassen:
Ich denke der große Unterschied liegt in der Tatsache begründet, dass Jura so etwas wie eine normative Wissenschaft sein will. Sie will also nicht zeigen, wie die Welt tatsächlich ist, sondern wie sie sein sollte. Das widerspricht der allgemeinen Auffassung von Wissenschaft als absolut sachliche Darstellung "wie die Dinge nun mal sind".



"Narren sind Alle, die es scheinen, und die Hälfte derer, die es nicht scheinen" ~ Gracian's Handorakel

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 15.191

12.07.2025 19:03
#38 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von Johanes im Beitrag #37
Dass Jura irgendwie was anderes ist als z. B. Kernphysik oder Verhaltensbiologie, dieses Gefühl haben wir, denke ich, alle. ... Ich denke der große Unterschied liegt in der Tatsache begründet, dass Jura so etwas wie eine normative Wissenschaft sein will.


Vorsicht. Hier läuft gerade einiges durcheinander. Die Frage war ja, inwieweit sich die Entwicklung des wissenschaftlichen Denkens der Entwicklung der hochmittelalterlichen Rechtsauffassung im Zeichen der beginnenden Scholastik (die diese Methodik dann aufs Gebiet der Gottesgelehrtheit ausgeweitet hat) verdankt. Nicht, ob die Jurisprudenz eine Wissenschaft ist, gar eine exakt messende Naturwissenschaft.

Das liefe auf eine völlige Verkennung ihrer Natur hinaus. Jurisprudenz kann sich nur der Anwendung eines verbindlich festgelegten Regelkanons, der letztlich willkürlich bestimmt ist, weil er sich menschlicher Entscheidung verdankt. Die Naturrechtsauffassung versucht dies mit einem Rückgriff auf die "Natur des Menschen" zu begründen, der Rechtspositivismus i.S.v. Hans Kelsen lehnt dieses Fundament ab, weil hier schnell theologische Auffassungen einfließen und Voraussetzungen postuliert werden, die mit der Praxis der Rechtsfindung nichts zu tun haben. Es geht um zwei Aspekte: zum einen, daß die Setzung dieser Rechtsnormen nicht willkürlich von der Entscheidung einzelner Machthaber, ob nun auf einem Thron oder einer Richterbank, abhängt, sondern in einem verbindlich festgelegten Verfahren erfolgt, mit Widerruf- und Korrekturmöglichkeit; daß dieser Rahmen allgemein für alle Rechtssubjekte verbindlich gilt und daß die Regeln und die Sanktionen eingesehen werden können. Das sind latürnich alles Punkte, die interessierte Seiten nach Kräften zu unterlaufen versuchen - wir bekommen da gerade, sowohl medial, parlamentarisch wie auch beim BVerG Anschauungsunterricht, mit dem spätere Zeiten exemplarische Lehrbücher abfassen können.

Die Rechtssprechung selbst läuft dann entweder auf die routinemäßige Anwendung dieses Regelkanons hinaus (20 km/h zu schnell = 3000 Ocken plus 15 Punkte in Flensburg) oder in Fällen, wo es heißläuft, auf eine Abwägung von Rechtsgütern hinaus.

Zwei Beispiele. Erstens: bei der gestrigen Kabale um die Berufung von Frau Brosius-Gersdorf als Richterin am BVerG ist das ja, wenn man nach den Medien (den öffentlichrechtlichen wie den sozialen) geht, an Merzens ebenso pampigem wie taktisch umnachteten "Ja!" auf die Frage von Frau v. Storch zur Abtreibung bis in letzter Minute gescheitert. Realiter dürften sich genügend Abgeordnete von CDU/CSU verweigert haben, weil Merz sich hier zum Rehpinscher des Linksaußen-Flügels der 13%-SPD macht und sie nach dem 900-Milliarden-Wumms Rückmeldung von ihren Ortsvereinen und der Basis erhalten haben, was die Folgen weiterer solcher Eskapaden bei der nächsten Wahl sein dürften. Aber egal: Auf X lese ich heute zum, ja X-ten Mal, daß Frau Bindestrich-Doppelname ja so etwas nirgendwo gefordert habe und daß es zudem tägliche Paxis wäre (will sagen: bei allen Ärzten, die eine Abtreibung vornehmen), einem Fötus das Menschenrecht auf Leben abzusprechen.

Zum einen hat die Dame das wohl tatsächlich so nicht formuliert. Sie hat aber die Menschenwürde explizit an das Geborensein gekoppelt. Und damit hat sie die gängig akzeptierte Auffassung und Gesetzeslage schlicht umgekehrt. Denn dem ungeborenen Leben wird das zugestanden - und nur explizit geregelte Ausnahmen sind zugelassen: wenn etwa Schädigungen vorliegen, wenn etwa bei einer Schwangerschaftsvergiftung das Leben der Mutter gefährdet ist und aus einem medizinischen Notfall weder für sie noch für den behandelnden Arzt eine Straftat erstehen darf, oder wenn etwa infolge einer Vergwaltigung für die Frau das Austragen und Großziehen eines Kindes eine unzumutbare Belastung und Verschärfung des erlittenen Liedens darstellen würde. Unbestritten ist, daß einem Fötus ein Lebensrecht zusteht, wenn er mit Hilfe medizinischer Technik überleben kann - also ab dem 5. oder 6. Schwangerschaftsmonat. Während des esten Trimesters ist ein kategorisches Verbot eines Schwangerschaftsabbruchs nicht angesagt, weil der größte Teil der entsteheden Embryonen in Spontanaborten endet; zumeist infolge von Teratomien. Die Grenze zum dritten Monat ist hier solche eine Rechtsgüterabwägung. Wird aber dem ungeborenen Kind a priori die Menschenwürde nicht zugestanden, dann KANN das das Einfallstor für eine Erlaubnis der Tötung bis zur Geburt darstellen.

Zweitens: ich selbst verstehe mich nicht nur als Rechtspositivist im oben genannten Sinn, ich bin auch ein dezidierter Fürsprecher der Todesstrafe. Nicht, wenn jemand vom Glauben abfällt oder aus einer Heiligen Schrift einen Fidibus dreht - aber ich halte dafür, daß es Taten gibt, die so schwer wiegen, daß der Staat dem Täter das Recht auf Weiterleben verweigern darf - etwa wenn ein Rechtsgeleiteter mal wieder ein Auto unter Beschleunigung gezielt in eine Menschenmnge gelenkt hat. Das Benehmen von Teilen von Merkels Dauergästeschar hat da bei mir jegliches Schwanken ein für allemal beseitigt. Man der Einstellung unserer Medien und der öffentlichen Diskussion seit 75 Jahren machtmich eine solche Haltung zu einem Unmenschen, mit dem man nicht diskutiert, den man nicht zu Wort kommen lassen darf und der jenseits der FDGO und des Anstands siedelt. Ich hingegen halte dafür, daß ich mir sehr wohl bewußt bin, daß eine solche Haltung völlig chancenlos ist, daß sie in der Öffentlichkeit mit guten Befürchtungen nicht einmal angeschnitten werden darf (Stichwort "Populismus"). Aber ich werde den tun und mich für diese Einstellung grämen.

PS.

Zitat
"Gilt die Menschenwürde erst ab Geburt, wird ihr Schutz zu einer Frage von Timing, Technik oder Zufall. An vier Beispielen veranschaulicht Professor Rießinger, wie brüchig und willkürlich dieses Prinzip in der Praxis ist."



https://reitschuster.de/post/menschenwuerde-per-zufall/



"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire

Johanes Offline




Beiträge: 2.884

13.07.2025 12:28
#39 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #38
Die Naturrechtsauffassung versucht dies mit einem Rückgriff auf die "Natur des Menschen" zu begründen, der Rechtspositivismus i.S.v. Hans Kelsen lehnt dieses Fundament ab, weil hier schnell theologische Auffassungen einfließen und Voraussetzungen postuliert werden, die mit der Praxis der Rechtsfindung nichts zu tun haben.


Das stellt die Frage: "Kann es seine Auffassung von Naturrecht geben, die nicht auf 'theologischen' Voraussetzungen basiert?"

Es mag sein, dass in der Welt der Mittelmeeranrainer im Mittelalter und der Antike die Auffassung sehr verbreitet war, weil man ohnehin von einem Schöpfer ausgegangen ist und es da naheliegend war einen Zweck der Welt (Telos) zu postulieren, der in der Absicht des Schöpfers besteht.
Schon bei den alten Griechen ist es eine Auslegungfrage, ob das allgemein so auffassen kann.

Was jetzt die Theorie von Kelsen & Co. angeht, so könnte ein ernsthafter Vertreter des Naturrechtsgedankens einfach einwenden, dass deren Theorien falsch sind und man eben die Praxis aufgrund ihrer falschen Voraussetzungen kritisieren sollte.

Zitat
Es geht um zwei Aspekte: zum einen, daß die Setzung dieser Rechtsnormen nicht willkürlich von der Entscheidung einzelner Machthaber, ob nun auf einem Thron oder einer Richterbank, abhängt, sondern in einem verbindlich festgelegten Verfahren erfolgt, mit Widerruf- und Korrekturmöglichkeit;



Genau hier liegt doch die tiefere Frage.

Es gibt gewisse Rechtsnormen, deren Gültigkeit eben keiner Korrektur unterliegen soll und die de facto auch nicht in einem verbindlichen Verfahren festgelegt wurden. Das sind meistens Grund- und Menschenrechte. Hier möchte man ganz bewusst nicht, dass ein späterer Gesetzgeber, gleichgültig ob formal korrekt, diese Regeln noch mal außer Kraft setzt.

Das ist zu unterscheiden von der Frage nach der Auslegung der Gesetze, die notwendigerweise durch irgendwelche verbindlichen Instanzen erfolgen muss, gleichgültig ob Richter, Parlament (wie lange Zeit im UK) oder eben ein König.

Zitat
Die Rechtssprechung selbst läuft dann entweder auf die routinemäßige Anwendung dieses Regelkanons hinaus (20 km/h zu schnell = 3000 Ocken plus 15 Punkte in Flensburg) oder in Fällen, wo es heißläuft, auf eine Abwägung von Rechtsgütern hinaus.



Die Anwendung von Rechtsgüter ist, @fedchan möge mir meinen brutalen Dilettantismus entschuldigen, reine juristische Methodik. Soweit ich weiß finden sich in keinem Gesetz der Welt Vorschriften darüber, wie man es auslegen soll.

In Sachen Meinungsfreiheit zum Beispiel ist es so, dass das Recht auf Meinungsfreiheit gegenüber anderen Rechtsgütern abgewogen wird. Dies ist möglich, weil postuliert wird, dass die verschiedenen Grundrechte einen gewissen Anteil an Menschenwürde enthalten. Die Menschenwürde ist in dieser Auffassung also der Goldstandard, anhand dessen z. B. Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Ehre gemessen wird.

Soweit ich das beurteilen kann ist auf diesem Rechtsgebiet wirklich außergewöhnlich viel Richterrecht. Erstens weil die Gesetzgeber davon absehen den Bereich der Meinungsdelikte neu anzufassen, zweitens weil in solchen Fällen, in denen sie es tun, die Gerichte häufig das letzte Wort sprechen. In den USA existiert zum Beispiel ein "Flaggencode", der das Verbrennen der Flagge formal verbietet. Der SCOTUS hat dies aber aufgrund des 1. Zusatzartikels außer Kraft gesetzt, da das Verbrennen der Flagge als Meinungsäußerung geschützt ist.
Hier in Deutschland ist die gesamte Causa rund um "Schmähkritik" ebenfalls im Grunde Richterrecht, da der Begriff der Schmähkritik sich weder im GG, noch im StGB findet. (Beim Vorliegen von Schmähkritik überwiegt immer die persönliche Ehre des Kritisierten über die Meinungsfreiheit des Kritikers. Wie im Fall eines Politikers gesehen ist es nach Rechtsaufassung des BVerfG allerdings nicht umgekehrt so, dass jede Kritik, die keine Schmähkritik ist, daher automatisch erlaubt ist.)

Zitat
Sie hat aber die Menschenwürde explizit an das Geborensein gekoppelt.



Womit ihre Rechtsauffassung dann nicht in Übereinstimmung mit der Rechtssprechung des BVerfG wäre.

Ich müsste es jetzt selbst suchen, aber es gab in den 1990ern ein Urteil dazu, in dem die Menschenwürde durchaus auf ungeborenes Leben ausgedehnt wurde.

Zitat
Ich hingegen halte dafür, daß ich mir sehr wohl bewußt bin, daß eine solche Haltung völlig chancenlos ist, daß sie in der Öffentlichkeit mit guten Befürchtungen nicht einmal angeschnitten werden darf (Stichwort "Populismus"). Aber ich werde den tun und mich für diese Einstellung grämen.



Wenn Sie ein Rechtspositivist sind, woher wollen Sie denn wissen, welche Auffassungen jenseits der FDGO liegen?

Erstens lässt sich diese Frage meines Wissens nicht direkt durch das Gesetz klären, weil es keinen Artikel oder Paragraphen gibt der explizit aussagt ob Ihre Auffassung zur Todesstrafe gegen die FDGO verstößt oder nicht. Es hängt hier am Begriffe der Menschenwürde, wahrscheinlich, und ob es irgendein Rechtsgut gibt, dass Artikel 2 (2) Satz 1 GG überwiegt. Dort wird ein Recht auf Leben explizit eingeräumt.
Ich meine, rein formal-abstrakt gesehen ist das gar nicht unmöglich, denn das Recht auf Freizügigkeit oder das Entfaltung der Persönlichkeit kann ja auch durch Gefängnisse eingeschränkt werden...
Zweitens gibt es für Sie als Rechtspositivisten ja eigentlich nichts höheres als das geschriebene Recht in Sachen Richtig und Falsch.
Für mich bekam der Rechtspositivismus seine Plausibilität immer durch die Trennung von Recht und Ethik.
Nur gibt es eben im Fall der Ethik unbestreitbar Streitfragen, wie eben die Legitimität von Todesstrafe, aber keine allgemeinverbindliche Instanz diese zu klären.
Es gibt viele verschiedene Moralphilosophien und -theologien und sie alle haben ihre Anhänger, auch wenn sich diese in der Minderheit befinden sollten.

Johanes Offline




Beiträge: 2.884

13.07.2025 14:19
#40 RE: "Merzisto" Antworten

NACHTRAG:

Gemeint war das Urteil BVerfGE 88, 203 vom 28. Mai 1993.

Ich frage mich, ob es eigentlich reiner Zufall ist, dass es so schwer ist, das Urteil im Internet zu finden oder ob da nicht...



"Narren sind Alle, die es scheinen, und die Hälfte derer, die es nicht scheinen" ~ Gracian's Handorakel

Morn Offline




Beiträge: 217

13.07.2025 16:58
#41 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von Johanes im Beitrag #40
NACHTRAG:

Gemeint war das Urteil BVerfGE 88, 203 vom 28. Mai 1993.

Ich frage mich, ob es eigentlich reiner Zufall ist, dass es so schwer ist, das Urteil im Internet zu finden oder ob da nicht...

Genau hierüber, dass Frau Brosius-Gersdorf mit Ihrer Aussage, dem Rechtsverständnis des Bundesverfassungsgericht widerspricht, hat Dr. Hartl die Tage ein, meiner Meinung nach, recht interessantes Video veröffentlicht.
https://www.youtube.com/watch?v=VvQObpmK8lk
(Ab Min 10:00 der Gerichtsentscheid 88, 203)

Gruß
Morn <><
______________________________________
Socialism in general has a record of failure so blatant that only an intellectual could ignore or evade it. Thomas Sowell

F.Alfonzo Offline



Beiträge: 2.528

15.07.2025 21:47
#42 RE: "Merzisto" Antworten

Zitat von fedchan im Beitrag #36
Wenn ich Sie richtig verstehe, bestreiten Sie die Wissenschaftlichkeit der Jurisprudenz aus zwei Gründen.

– Der erste Grund ist Ihr Erkenntnis-; letztlich Ihr Wahrheitsbegriff.
– Der zweite Grund ist der Vorwurf fehlender Originalität.



Erkenntnis: Ja. Mit Wahrheit hat das nichts zu tun, weil man die Wahrheit ja nicht kennt und deshalb versucht, ihr durch wissenschaftliche Arbeit auf die Spur zu kommen. Erkenntnis ist dann alles, was auf dem Weg zur Wahrheit gewonnen wird, insb. auch Thesen, die dann irgendwann widerlegt werden (und damit beweisen, dass sie NICHT wahr sind). Auch wenn es im Wissenschaftsbetrieb nicht sonderlich populär ist und nie war, zur allgemeinen Erkenntnis beizutragen, dass man auf dem Holzweg war.

Die Originalität ergibt sich daraus von selbst; die hat nichts mit Methoden zu tun (die Methoden bleiben über sehr lange Zeiträume konstant, man versucht dann mit den aktuellen Methoden verschiedene Bereiche zu erforschen, die mit diesen Methoden noch nie getestet wurden, usw.;).

Ich seh halt nicht, welche Erkenntnis daraus gewonnen werden kann, aus gesetztem Recht Interpretationen für anderes, Gesetztes Recht herzuleiten. Es macht Sinn und ist notwendig, keine Frage (allerdings auch nur mit Einschränkungen, siehe letzter Satz). Genauso wie es notwendig ist, dass ein Verwaltungsbeamter sich in dem Wirrwar der Vorschriften irgendeine Möglichkeit ausdenken muss, produktiv arbeiten zu können. Die einzige Erkenntnis, die ich da sehe ist dass alles einfacher wäre wenn man den ganzen Quatsch zu 99% sofort einstampfen würde.

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