Zitat von LlarianDenn Verkaufstext oder nicht, die Bundeswehr stellt den Einsatz für sich als "Nicht-Kampfeinsatz" dar.
Das ist eine politische Argumentationslinie (die ich nicht sehr schlau finde). Maßgeblich sind aber die UN-Resolution und der Bundestagsbeschluß, die erlauben den Waffeneinsatz.
Wieso auch sollten die Truppen mit voller Waffenausrüstung hingeschickt werden, wenn es ihnen gar nicht erlaubt wäre, diese auch zu benutzen?
Wobei die Benutzung natürlich den entsprechenden Regeln folgen muß. Und da ich schon überrascht, daß Du die entsprechenden Passagen zitierst - und dann nicht siehst, daß diese sehr wohl auch zivile Opfer erlauben.
Zitat Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung ... 2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein.
Sie dürfen nicht das Ziel sein - das waren sie ja auch nicht. Aber wenn sich Zivilisten in der Nähe eines legitimen militärischen Ziels aufhalten, ist der Angriff dennoch erlaubt.
Sollten doch einige Zivilisten von den Taliban gezwungen worden sein, zu den Lastern zu gehen, wäre das ein Verstoß gegen das Kriegsrecht:
Zitat 7. Die Anwesenheit oder Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen dürfen nicht dazu benutzt werden, Kriegshandlungen von bestimmten Punkten oder Gebieten fernzuhalten, insbesondere durch Versuche, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken, zu begünstigen oder zu behindern. Die am Konflikt beteiligten Parteien dürfen Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht zu dem Zweck lenken, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken.
Also: "menschlicher Schutzschild" ist illegal und der Angriff immer noch erlaubt.
Zitat von UngeltIch habe vor Monaten SPON von meiner Lesezeichen-Leiste verbannt, jetzt ist definitiv Welt-Online dran.
Gute Idee. Sehr einfach, ich hatte auch schon darüber nachgedacht. Dann wird man wenigstens nicht mehr mit anderen Meinungen belästigt und kann sich nach Herzenslust in seiner eigenen Welt austoben.
Das Problem ist hier wohl nicht eine andere Meinung.
Sondern die erkennbar dilettantische Fragestellung.
Korrekterweise sollte bei einer Meinungsumfrage eine Frage gestellt werden und dann als Antwortalternativen klare, sich gegenseitig ausschließende Alternativen geboten werden (und eine seriöse Umfrage bietet auch immer die Möglichkeit "ich weiß nicht" o.ä. an).
Zitat Ja, das wäre nur konsequent Nein, er hat noch eine Chance verdient
Bei diesen beiden Antwortalternativen ist dieser Qualitätsmaßstab nicht erfüllt.
Dass erkennt man schon daran, dass man sich leicht Meinungen vorstellen kann, die durch keine der Antwortalternativen abgebildet werden.
Ich persönlich bin z.B. der Meinung, dass Guttenberg nicht zurücktreten sollte. Dass allerdings "noch eine Chance" hier gar nicht notwendig ist, weil er sich m.E. nicht grundsätzlich falsch verhalten hat. Andere sind vielleicht der Meinung, dass er sehr wohl zurücktreten soll. Aber deshalb müssen sie Guttenberg dennoch nicht "Konsequenz" zubilligen. (Vielleicht halten sie ihn ja für einen schlimmen Heuchler, bei dem vielmehr ein Kleben am Amt konsequent gewesen wäre).
Zitat Das ist eine politische Argumentationslinie (die ich nicht sehr schlau finde). Maßgeblich sind aber die UN-Resolution und der Bundestagsbeschluß, die erlauben den Waffeneinsatz.
Du bist also der Meinung, dass die Bundeswehr jede Waffe, die Sie am Hindukush dabei hat, auch in jedwelcher Situation einsetzen kann ?
Zitat Wieso auch sollten die Truppen mit voller Waffenausrüstung hingeschickt werden, wenn es ihnen gar nicht erlaubt wäre, diese auch zu benutzen?
Ein Polizist hat auch eine Waffe im Halfter, d.h. noch lange nicht, dass er diese nach freiem Gutdünken einsetzen kann. Ich müsste die entsprechenden Polizeigesetze raussuchen, aber ich bin bisweilen sicher, er darf diese vor allem zur Selbstverteidigung und zur Verteidigung anderer einsetzen, nicht aber, um beispielsweise einen Dieb auf der Flucht niederzuschiessen. Der Besitz einer Waffe rechtfertigt kaum ihren Einsatz für beliebige Zwecke.
Zitat Und da ich schon überrascht, daß Du die entsprechenden Passagen zitierst - und dann nicht siehst, daß diese sehr wohl auch zivile Opfer erlauben.
Zitier mich doch bitte genau, wenn Du mir das vorwirfst, ich schrieb: "Und wenn es sich wirklich um einen Einsatz ohne Not gehandelt hat, dann ist das Inkaufnehmen einer grösserer Anzahl ziviler Toter nicht einmal vom Kriegsrecht gedeckt." Zivile Opfer sind wohl "erlaubt" (schlimm genug), aber ich sprach von grösserer Zahl, was wohl ein deutlicher Verweis auf die Verhältnismäßigkeit ist. Die von mir zitierte Genfer Konvention spricht auch genau diese Verhältnismäßigkeit an (Absatz 5b), und ob das Vernichten zweier geklauter Tankwagen den Tod von einigen Dutzend Zivilisten rechtfertigt, das ist etwas, was man diskutieren kann. Und ich glaube nicht, dass man dafür ein Linksradikaler sein muss.
Zitat Aber wenn sich Zivilisten in der Nähe eines legitimen militärischen Ziels aufhalten, ist der Angriff dennoch erlaubt.
Nein, eben nicht. Genau deshalb wurde der Gedanke der Verhältnismäßigkeit in dem Zusatzprotokoll eingebracht. Ein legitimes militärisches Ziel kann im Zweifslfall schon ein Sender auf einem Dach sein, was einem eben gerade nicht das Recht gibt, das ganze Gebäude samt Kindergarten einzuäschern.
Zitat Also: "menschlicher Schutzschild" ist illegal und der Angriff immer noch erlaubt.
Und an der Stelle hast Du den wichtiger Absatz 8 geschlabbert. Nur weil eine Partei sich nicht an die Konvention hält, gibt das der anderen NICHT das Recht sich selber einen Kericht drum zu scheren. Ich finds auch absurd: Die Taliban halten sich nicht an die Konvention und als Konsequenz hat die Bundeswehr das Recht den Schutz von Zivilisten zu ignorieren ? Die Zivilisten werden so gleich doppelt zu Opfern, erst von den Taliban und dann auch noch von denen, die sie bekämpfen. Und ich finde es auch etwas sonderbar: Da nimmt jemand (eventuell, ist ja alles nur Mutmaßung) Geiseln und als Konsequenz ist ein Angriff, der diese Geiseln tötet, legitim, weil Geiseln nehmen ja illegal ist ?
Zitat Ein Polizist hat auch eine Waffe im Halfter, d.h. noch lange nicht, dass er diese nach freiem Gutdünken einsetzen kann. Ich müsste die entsprechenden Polizeigesetze raussuchen, aber ich bin bisweilen sicher, er darf diese vor allem zur Selbstverteidigung und zur Verteidigung anderer einsetzen, nicht aber, um beispielsweise einen Dieb auf der Flucht niederzuschiessen.
Polizeigesetz NRW: Einerseits: § 63 (1) Schusswaffen dürfen nur gebraucht werden, wenn andere Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges erfolglos angewendet sind oder offensichtlich keinen Erfolg versprechen. Gegen Personen ist ihr Gebrauch nur zulässig, wenn der Zweck nicht durch Schusswaffengebrauch gegen Sachen erreicht werden kann.
Andererseits: § 64 (1) Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden, [...] 3. um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie a) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder b) eines Vergehens dringend verdächtig ist und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Explosivmittel mit sich führt, 4. zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist a) auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder ...
Zitat Diese Regierung soll fertiggemacht werden. Jetzt ist Guttenberg dran.
Was ist so besonderes daran? Das richtet sich weder gegen diese Regierung noch geht es nur von einer Seite aus. Das ist halt typisch deutsche Presse. Vor zwei Monaten war Guttenberg noch der große Held und die Presse bewunderte ihn auch dafür, dass er da war. Und dann die ganzen grenzdebilen Artikel wie toll es die Adeligen können. Und jetzt hat er sich Schnitzer geleistet. In der heißesten Frage die es zur Zeit gibt. Hat nicht nur einmal sondern sogar zweimal die Meinung geändert. Und zwischendurch zwei verdiente Männer entlassen.
Kein Wunder dass da aus allen Rohren gefeuert wird. Und in meinen Augen auch zurecht. Guttenberg hat da ein paar komische Pirouetten gedreht und für die muss er sich jetzt halt verantworten.
Und was den Rest der Berichterstattung über die neue Regierung angeht, den finde ich auch nicht schlimmer oder besser als bei jedem anderen Regierungswechsel. Sehen Sie es ein, die neue Koalition hat den Start verbockt und ist hinter allen Erwartungen zurückgeblieben. Wie gesagt: Kein Wunder dass die Presse dies genüßlich ausschlachtet.
Es ging um Llarians Vermutungen zum Polizeigesetz und Llarians Annahme, ein Polizist dürfe auf einen flüchtigen Straftäter nicht schießen. Dazu das Gesetz.
Zitat Ich befürchte, er wird mir nicht erklären wollen, was das mit Soldaten im Kampfeinsatz zu tun haben soll. Wissen Sie es?
Na ja, er (?) zieht den Vergleich mit Polizisten, die bewaffnet sind, aber dennoch nur eingeschränkt die Waffe nutzen dürften. Seine Vermutung: Auf flüchtige Straftäter dürfe nicht geschossen werden. - Dies war für Ll. ein (unausgesprochenes) Argument, dass auch die kriegsmäßige Ausrüstung der BW kein Indiz dafür sei, dass diese Ausrüstung im vollen Maße einzusetzen sei.
Dieses Argument hoffte ich dahingehend widerlegen zu können, dass die Polizei gleichwohl auch z.B. auf anders nicht zu stoppende flüchtende Straftäter schießen darf, die Waffe also sehr wohl einsetzen darf.
Dieser Sachverhalt ist ja auch ein Argument der Kritiker der Einsatzregeln, dass zwar die Polizei auf flüchtende Straftäter schießen darf, auch wenn diese qua Flucht von ihrer Straftat abgelassen haben - aber wenigstens bis vor Kurzem (ich weiß nicht, ob etwas geändert worden ist) die BW auf Taliban, die nach einer SChießerei nicht mehr schießen durfte.
Zitat von FlorianDas Problem ist hier wohl nicht eine andere Meinung.
Sondern die erkennbar dilettantische Fragestellung.
Danke Florian, ich habe erst jetzt die Reaktion von Diskus entdeckt. Ich hätte es nicht besser erklären können, nur etwas ungeduldiger
In einem Punkt bin ich aber einer etwas anderen Meinung: Ich glaube nicht an Dilettantismus. Ich halte es für eine Absicht, die "Schuld" Guttenbergs bereits als gegeben und "rücktrittswürdig" darzustellen. Gleichzeitig werden automatisch die Leute, die explizit anderer Meinung sind, auf diese Weise von der Abstimmung ferngehalten. Oder aber sie müssen "zugeben", daß doch irgendwie ein "Rücktritt angebracht wäre", denn sonst wäre ja eine "letzte Chance" überhaupt nicht erforderlich. Auf jeden Fall wird aber so einem Menschen klargemacht, daß er "außerhalb des diskutablen Meinungsspektrums" steht.
Zitat von DiskusGute Idee. Sehr einfach, ich hatte auch schon darüber nachgedacht. Dann wird man wenigstens nicht mehr mit anderen Meinungen belästigt und kann sich nach Herzenslust in seiner eigenen Welt austoben.
@Diskus: Sie haben möglicherweise genug Zeit, um alle Medienkanäle zu verfolgen und auch genug Zeit um deren Manipulationsversuchen und Täuschungen nachzugehen. Ich gönne es Ihnen wirklich. Ich habe diese Zeit aber leider nicht, daher versuche ich zwischen besseren Quellen und eben den Anderen zu unterscheiden, um eine gewisse Vorauswahl zu treffen. Quellen dieser politischen Ausrichtung sind ja nun in Deutschland wirklich reichlichst vorhanden, ihnen auszuweichen ist überhaupt nicht möglich.
Ich bedanke mich natürlich trotzdem für Ihre erkennbare Sorge um meine ausgewogene politische Informiertheit.
Zitat von Gansguoter Dieser Sachverhalt ist ja auch ein Argument der Kritiker der Einsatzregeln, dass zwar die Polizei auf flüchtende Straftäter schießen darf, auch wenn diese qua Flucht von ihrer Straftat abgelassen haben - aber wenigstens bis vor Kurzem (ich weiß nicht, ob etwas geändert worden ist) die BW auf Taliban, die nach einer SChießerei nicht mehr schießen durfte.
Nunja, das waren die alten bizarren Rules of Engagement (Taschenkarte). Die haben aber mit dem Mandat nichts zu tun sondern sind einfach Dienstanordnung des Ministers bzw. zwischenliegender Offiziersebenen.
-- Der Weg zur Hölle beginnt mit dem Monopol auf Moral.
All das gehört ja zu den Spielregeln der von mir so bezeichneten "Unpolitik". Aber als Angehöriger der Minderheit der Wehrdienstleistenden empfinde ich es als beschämend und feige, wie die Berliner Opposition dieses Thema handhabt. Da wird ein Verteidigungsminister gelobt, wenn er endlich ausspricht, was den Einsatzkräften in Afghanistan längst klar ist, nämlich dass es sich da um "kriegsähnliche Zustände" handelt, und dann sollen diese "kriegsähnlichen Zustände" der Bundeswehr verbieten, den Feind, wenn er ihr gegenübertritt, zu vernichten? Das versteht nicht nur hierzulande keine Sau mehr, das muss auch den Jungs und Mädels in Afghanistan wie ein Albtraum vorkomnmen.
Wenn dann die Sozis auch noch die Auflösung der KSK als realistische Option in den Raum stellen, muss man sie wohl ernsthaft fragen, ob für sie heute noch das Godesberger Programm mittragen würden.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Vielen Dank für die ausführliche Darlegung. Durch die ich mich durchaus bestätigt fühle. Allerdings noch deutlich mehr durch die Absätze, die Sie ausgelassen haben: [ZITAT] (3) Gegen Personen, die dem äußeren Eindruck nach noch nicht 14 Jahre alt sind, dürfen Schusswaffen nicht gebraucht werden. Das gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben ist. (4) Der Schusswaffengebrauch ist unzulässig, wenn für den Polizeivollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. Das gilt nicht, wenn der Schusswaffengebrauch das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist. [TATIZ] Ich kann mich irren, aber der Kollateralschaden wird hier ziemlich explizit geregelt. Wenn keine Gefahr für Lebensgefahr, kein Schusswaffeneinsatz bei dem andere gefährdet werden können. Wollte man alleine aus der Tatsache, dass jemand eine Waffe ausgehändigt bekommt, schliessen, dass dies ihren (offensiven) Einsatz rechtfertigt, dann steht diese Einschränkung dazu im klaren Widerspruch. Offensichtlich gibt es klare und starke Einschränkung der Einsatzmöglichkeiten, unabhängig davon ob man jemandem eine Waffe aushändigt. Ich finde das auch naheliegend.
Nun, das eine Rohr, das feuert, ist Gabriel. Die SPD steht mit dem Rücken zur Wand, und hat die Verantwortung für ihre bisherige Politik abgestreift und Gabriel übergezogen, der mir bisher nur durch Charakterlosigkeit aufgefallen ist. Mit ein Indiz dafür ist, dass die alte Regel der Fairness, einem neuen Minister 100 Tage Zeit zur Einarbeit zu lassen, obsolet zu sein scheint.
Das hat nichts mit Erwartungen zu tun. Ich würde mich auch ne andere Presse wünschen, die mal Politik fair bewertet und nicht die Minister entweder in den Himmel lobt oder in die Hölle verdammt. Aber die haben wir nunmal nicht und das schon seit vielen Jahren.
Ausserdem bleibt die Tatsache bestehen, dass die neue Regierung nunmal nicht das beste Bild abgibt, allen voran Guttenberg. Da kann man selbst mit wohlwollender Betrachtung nicht mehr viel positives dazu sagen
Zitat von LlarianDu bist also der Meinung, dass die Bundeswehr jede Waffe, die Sie am Hindukush dabei hat, auch in jedwelcher Situation einsetzen kann ?
Natürlich nicht, das wird man meinem Beitrag auch nicht wirklich entnehmen können.
Die Art der Bewaffnung (und die etablierte Möglichkeit, US-Luftschläge anzufordern) zeigen aber, daß generell das Töten von Taliban sehr wohl zur Aufgabe der BW gehört und vom Mandat gedeckt ist.
Ansonsten sind wir uns wohl eigentlich recht einig. Der Knackpunkt liegt darin, wie man die Verhältnismäßigkeit eines Angriffs mit zivilen Kollateralschäden beurteilt.
Zitat und ob das Vernichten zweier geklauter Tankwagen den Tod von einigen Dutzend Zivilisten rechtfertigt,
Das hängt von den Rahmenbedingungen ab. Je wichtiger diese Tankwagen für die militärischen Möglichkeiten einer der beiden Seiten ist, desto eher ist ihre Vernichtung auch bei Kollateralschäden zu rechtfertigen.
Im konkreten Fall gibt es aber eine Reihe von Faktoren mehr: - die Möglichkeit, eine starke Kampftruppe der Taliban auszuschalten, - zusätzlich die Chance, einige wichtiger Führer zu töten, - die geringe Wahrscheinlichkeit, bei diesem Ziel, Ort und Zeit Unbeteiligte zu treffen
Und es gibt m. E. noch einen weiteren Aspekt, der aber in der öffentlichen Diskussion keine Rolle spielen wird, weil sonst die Pazifisten völlig freidrehen: Der Angriff war auch ein politisches Signal an die Bevölkerung der Provinz, daß die ISAF das weitere Vordringen der Taliban nicht hinnehmen wird. Und was bisher an Reaktionen der Einheimischen bekannt geworden ist, ist das auch so angekommen.
Denn nicht vergessen: Nach allen bisherigen Erfahrungen kann man sicher davon ausgehen, daß jeder der getöteten Taliban - wenn ihn jetzt nicht die Bombe getroffen hätte - in den nächsten Monaten und Jahren einige Zivilisten ermordet hätte. Und zwar wirklich unschuldige - nicht so Zweifelsfälle wie bei den Tankwagen.
Zitat Die Taliban halten sich nicht an die Konvention und als Konsequenz hat die Bundeswehr das Recht den Schutz von Zivilisten zu ignorieren ?
Jein. Das Ganze ist nie eine Null-Eins-Logik. Es ist nicht so daß man sagen könnte: "Die Taliban halten die Konvention nicht ein, deswegen ignorieren wir sie auch".
Aber wenn gezielt und konventionswidrig Zivilisten quasi als Schutzschirme mißbraucht werden, um militärische Maßnahmen zu verhindern - dann verschieben sich auch die Beurteilungsmaßstäbe, ob ein Einsatz verhältnismäßig ist oder nicht.
Die "Affäre" um den Bombenabwurf nimmt groteske Züge an. Ich muss jedoch zugestehen, dass ich die ganze Tragweite des Bombenabwurfs auch in juristischer Sicht noch nicht überblicke. Sonst hätte ich auch schon längst einen Gastbeitrag auf dem A-Team geschrieben.
Ich möchte die Probleme nur mal kurz umreißen und hoffe die Probleme wenigstens halbwegs zu erkennen:
1.Zum einen gibt es ein Problem mit den Rechtsgrundlagen. Es ist schon unklar unter welche Rechtsgrundlagen eigentlich das Handeln der Taskforce 44 (?) zu bewerten ist. Fällt das noch unter das ISAF Mandat oder ist das gewöhnlicher Selbstschutz, für den es gar keine völkerrechtliche Ermächtigung braucht? Das Problem der Eigensicherung stellt sich ja bei allen militärischen Anlagen und ist nicht auf diesen Einsatz oder den Ort beschränkt. Es stellt sich also auch die Frage, ob das Handeln des Oberst Klein nicht schon unter Nothilfegesichtspunkten oder jedenfalls aus den Rechtfertigungsgründen des Strafrechts heraus gerechtfertigt ist. Hier ist man schon im übelsten und kompliziertesten Bereich der Geltung deutschen und internationalen Strafrechts und der Abgrenzung zum (Kriegs-) Völkerrecht.
Ich weiss das nicht, habe Null Ahnung und doch sehr viel mehr Ahnung als die meisten anderen Leute und wundere mich daher über die leichtfertige Berichterstattung in den Medien all dieser noch ahnungsloserer Leute als ich es bin.
2. Weiterhin scheint es "Unstimmigkeiten" in der Nato (?) - Befehlskette zu geben. Soweit ich weiss - man möge mich ggf. berichtigen - trägt der Pilot die letzte Entscheidung und Verantwortung über den Bombenabwurf. Bei solchen taktischen Lagen ist es natürlich vermessen dem Piloten die volle Verantwortung in die Schuhe schieben zu wollen, wenn es am Boden ein - angeblich - gut informiertes Lagezentrum gibt, die - vermutlich - noch weitere Aufklärungsmöglichkeiten haben, also auch sehr viel mehr wissen als der Pilot. Trotzdem scheint es hier ja eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Piloten und dem Oberst gegeben zu haben, was darauf hindeutet, dass die Weisungsbefugnis alles andere als klar war.
3. Die Gesetzeslage ist äußerst dürftig. Es scheint wohl auch an einem verbindlichen Handlungskatalog zu mangeln, wie es sie zum Beispiel mit den "rules of engagement" bei den Amerikanern gibt. Ein solches Fehlen verbindlicher Vorschriften trägt zur Unsicherheit bei und darf nicht zu Lasten des Oberst gehen, denn dieser hat nun einmal die Verantwortung für seine Untergebenen.
4. Die Situation der Staatsanwaltschaft ist auch alles andere als befriedigend. Staatsanwälte in heimischen Büros sollen über Sachverhalte befinden, die sich tausende von Kilometern entfernt abgespielt haben. Diese Staatsanwälte müssen nicht zwingend Kenntnis der militärischen Abläufe haben. Ich wage es zu bezweifeln, dass zivile Staatsanwaltschaften militärisches Handeln ausreichend beurteilen können. Nichts gegen die juristische Qualifikation der Staatsanwaltschaften, aber es dürfte den Staatsanwälten einfach nicht möglich sein das militärische Handeln nachzuvollziehen. Der Gesetzgeber ist hier dringend gefordert eine eigene Militärstaatsanwaltschaft einzurichten.
5. Oberst Klein dürfte kaum anzuklagen sein, dafür ist schon im Vorfeld viel zu viel falsch gelaufen. Wird er angeklagt, ist er daher freizusprechen. Es dürfte ein klassischer Tatbestandsirrtum vorliegen, es fehlt nämlich an der Kenntnis normativer Tatbestandsmerkmale auf Rechtfertigungsebene (Das ist jetzt Jura am Hochreck), ein Verbots- oder Erlaubnisirrtum sowie ein Erlaubnistatbestandsirrtum kommen hingegen nicht in Betracht, weil es bei einem internationalen Einsatz schon am Vorliegen des Tatbestandes der einschlägigen Rechtsnormen (§§ 211, 212 StGB) fehlt. Auf die "Vermeidbarkeit" des Irrtums kommt es daher nicht an. Hier kann zwar auch anderer Meinung sein und den Tatbestand als erfüllt betrachten, wenn man das aber macht muss man andererseits die Lehre der negativen Tatbestandsmerkmale wieder aus dem juristischen Keller holen, denn um die Anwendung eines ungeschriebenen Rechtfertigungsgrunden wird man nicht herum kommen. Das läuft jedoch im Grunde schon wieder auf eine Begrenzung des Tatbestandes aus, sodass es nur noch eine Frage ist, welchen Namen man dem Kind gibt. Problematisch ist jedenfalls der Vorsatz des Oberst, denn er hatte ja keinen Vorsatz das Recht zu brechen. Seine Motivation war ja eindeutig die "Taliban zu vernichten".
Normalerweise wäre das zwar ein Verbots- oder Erlaubsnisirrtum gem. § 17 StGB, aber hier geht es ja gerade um das Vorliegen rechtfertigender Normen bzw. ist schon unklar ob solche notwendig sind und nicht gesetzgeberisches Verschulden vorliegt.
Zusammenfassend: Die ganze Affäre taugt locker für mehrere juristische Habilitationen, so extrem viel ist unklar, so extrem undurchschaubar ist die Lage.
Meine persönliche Meinung: Auch die Oppositionsparteien haben gute Juristen in ihren Reihen. Hätten die Fraktionschefs diese Leute mal zu der juristischen Lage befragt, hätte sich eigentlich jede Kritik an Oberst Klein verboten. Dies gilt umso eher, als zumindest die SPD die unklare Rechtslage mit zu verantworten hat. Das ganez Vorgehen ist hochgradig unanständig.
Letztendlich könnte man sich zu Tode über die Versuchsstrafbarkeit diskutieren. Aber auch hier wird man - genau wie oben - das Fehlen eines entsprechenden Tatentschlusses feststellen müssen, was zum selben Ergebnis führt.
1. Es gibt in Deutschland 16 Länderpolizeien + die Bundespolizei. 2. Alle Länder haben eigene Polizeigesetze die den Schusswaffengebrauch zur Gefahrenabwehr (wichtig!) regeln. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass diese Polizei- (häufig werden diese auch "Gefahenabwehrgesetze" genannt) unterschiedlich "funktionieren", also rechtsdogmatisch unterschiedlich aufgebaut sind. 3. Dann ist da noch die "Organleihe" zu bedenken. Bundespolizisten die die Länderpolizei unterstützen haben das jeweilige Landesrecht zu beachten. Sind sie hingegen als Bundespolizei tätig gilt für sie das Bundespolizeirecht. 4. Neben den Polizeigesetzen greift jedoch auch noch die Strafprozessordnung als Ermächtigungsgrundlage für den Schusswaffengebrauch. Der Schusswaffengebrauch ist zwar an keiner Stelle in der StPO geregelt, allerdings "liest man das in die StPO-Ermächtigungen" hinein. Der Polizist, der also bei der Vollstreckung eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses im Strafverfahren seine Dienstwaffe benutzt, handelt nicht nach dem jeweiligen Polizeigesetz, sondern nach der StPO (ganz wichtig!)!. In der StPO gilt jedoch alleine der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Dasselbe gilt für den Schusswaffengebrauch gegen einen Ausbrecher oder bei der Vollstreckung eines Haftbefehls. Allerdings nehmen sich einzelne Bundesländer immer mal wieder das Recht heraus, den Schusswaffengebrauch in den Landespolizeigesetzen zu regeln. Dies ist jedoch wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz irrelevant! Merke: Die Gesetzgebungskompetenz für das Strafrecht hat alleine der Bund.
Vereinzelt wird in der Rechtsprechung vertreten, dass die Beamten die Landespolizeigesetze insoweit als Auslegungshilfe für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Zwangsanwendung nach StPO heranziehen dürften. Allerdings ist auch das schon fraglich, weil das zur Folge hätte, dass die Maßnahmen nach StPO in den Bundesländern unterschiedlich vollzogen würden.
Und das wäre verfassungswidrig.
Wie man sieht ist das keine einfache Angelegenheit. Noch komplizierter wird es, wenn ein Soldat handelt, denn hier gibt es zahlreiche Sonderregelungen.
Ziemlich einfache Analyse: SPD und Gruene nicht mehr an der Macht - Linksmedien wollen folglich die Regierung "fertigmachen".
Momentan macht sich diese Regierung "Merkel II" (um die uns das Ausland angeblich so beneidet...) eher selber fertig, da braucht es keine "Linksmedien" dazu. Erst musste Jung nach rund 30 Tagen im (neuen) Amt ausgewechselt werden weil man nicht die politische Kraft hatte ihn nach der Wahl gleich zu entlassen. Und auf seinen Posten folgte der Alleskoenner Guttenberg nach, der sich offenbar auf die Nachfolge angeschlagener Minister spezialisiert hat. Dazu kommt dass ganz offensichtlich Informationen ueber den Bombenangriff verschwiegen bzw verzerrt dargestellt wurden. Dafuer stellt man nun den BW-Oberst der den Angriff befohlen hat in den Regen - er ist der einzige der hier "fertiggemacht" wird - mittlerweile zunehmend auch von der Regierung Merkel.
In other news: Die CSU hat ihren eigenen meltdown ueber die LB - Hypo Alpe Adria-Affaere und kann sowieso kaum noch mit der FDP irgendeine Gemeinsamkeit finden, ob im Bund oder im Land. Das Familienministerium wird von einer 32-jaehrigen rookie geleitet die ausser Uni und Bundestag noch nix von der Welt gesehen hat. In der EU konnte sich Deutschland nur ein zweitrangiges Kommissarresort sichern, und hat seine ehemalige Fuehrungsrolle weitgehend eingebuesst. Und in Kopenhagen macht Merkel im Vergleich zu etwa Sarkozy (oder Obama - huch!) eine eher schlechte Figur. Im Osten und nuna uch im Westen gewinnt die Linke zunehmend an Einfluss, von Wahl zu Wahl.
Und das alles ist die Schuld der "Linksmedien", die ebenso wie die "Rechtsmedien" uebrigens nur ihren Job tun?
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