Wenn das so ist, und nach allem, was ich bisher dazu gelesen habe, haben Sie wohl recht, ist es für die Regierung an der Zeit, die „Entschuldigungen“ einzustellen und in die Offensive zu gehen.
Allein – einer Frau Merkel traue ich das nicht zu.
Starker Tobak, den Sie da auspacken, lieber Zettel. Guttenberg wird handfeste Informationsverwirrung vorgeworfen. Da wird man ja nun fragen dürfen, weswegen er nicht geht, wenn zwei andere wegen genau dem gleichen Tatbestand gehen mußten. Ist es nicht so, daß Guttenberg bei gleicher Informationsmenge einmal hü (Einsatz ging in Ordnung) und einmal hott gerufen hat? Ich sage nicht, daß ich die Rücktrittsforderung unterstütze, aber ich halte sie zumindest nicht für alberner als das meiste, was SPON seit Jahren so an Arbeitsproben abliefert.
Auch wenn ich ZR für die beste, niveauvollste und spannendste Info-Quelle in der Blogosphäre halte, hier hat Kewil die Nase vorn.
Es ist wirklich auffällig, wie der eventuell kommende (oder schon anwesende) Shooting-Star (Merkel-Bedroher?) der Union von allen Seiten "beschossen", und von Angela Merkel nicht verteidigt wird.
Die Jungs in Afghanistan fragt ja keiner ... sind eh weit weg ... sind eh potentielle Mörder ... sind Verfügungsmasse ... sind Köpfe, die man zählen und aufrechnen kann.
Zu Guttenberg fängt m.E. an weich zu werden und bietet offene Flanken für mediale Heckenschützen, während er von seinen Soldaten abrückt. Das nutzt niemandem, ist aber lecker für inner- und außerparteiliche Gegner.
---------------------------------------------------- Wir sind alle gemacht aus Schwächen und Fehlern; darum sei erstes Naturgesetz, dass wir uns wechselseitig unsere Dummheiten verzeihen. - Voltaire
Zitat von DiskusIch sage nicht, daß ich die Rücktrittsforderung unterstütze, aber ich halte sie zumindest nicht für alberner als das meiste, was SPON seit Jahren so an Arbeitsproben abliefert.
Das ist wohl wahr, lieber Diskus. Aber ja kein sehr starkes Argument .
Guttenberg war als Target im Visier der Linksmedien, als er ins Amt kam. Man will ihn abschießen, so oder so. Das soll der Auftakt dazu sein, diese Regierung zur Strecke zu bringen.
Er hat, als er das Amt antrat, dieses Problem Kundus vorgefunden. Er ist damit so professionell umgegangen, wie er konnte.
Die Linksmededien werden sich an seine Fersen heften; da kann er machen, was er will.
Zitat von Zettel Was meine Nase angeht, verstehe ich keinen Spaß.
Ach du meine Güte! Ich wollte wirklich keine nasalen Spannungen auslösen. Auch eine Diskriminierung verschiedener Nasen liegt mir fern ... jede, und ich wiederhole, wirklich jede Nase, hat ihre ganz eigene, nur für sie selbst bestimmte Existenzberechtigung.
Dies sollten wir nie vergessen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Alle Nasen sind Nasen!
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Zitat von califaxWider Nasismus und Nasenhaß! Das Loch ist fruchtbar noch, aus dem dies lief!
ROFLMAO! Ich werde noch ein paar Minuten brauchen um auszurotieren. Hehe!
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Zitat von Zettel Wissen Sie, lieber Calimero, überhaupt, welches verminte Gebiet Sie da betreten? Hier.
Uff nein, davon wusste ich bisher nichts. Bei Männern kennt man ja den "Johannes-Spruch", aber bei der holden Weiblichkeit? Geht's um Größe, Form, oder Empfindlichkeit? Ich werde es wohl nie herausfinden ...
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Jetzt mal Spaß (Nasismus) beiseite, im Ernst, was ist denn der Kanzlerin ihre Meinung zu dem ganzen Thema. Ich habe noch garnichts vernommen von ihr. Sei es jetzt weder, dass sie Guttenberg stützt, ihn nicht stützt oder sagt, dass sie noch nicht genug Informationen für einen abschließenden Standpunkt habe. Nichts. Nur Kopenhagen und Klima. Ich denke mittlerweile auch, dass dieses ganze Theater, sollte es wirklich ihren, auf lange Sicht, stärksten innerparteilichen Konkurrenten zur Strecke bringen, nicht ganze ungelegen kommt.
Wenn jemand (aktuelle) Statements zur Kanzlerin zu dem Thema haben/kennen sollte, bitte her damit!
ich denke nicht dass diese Regierung "fertiggemacht" werden soll. Und Guttenbergs Auftritte sind im Moment derart "unglücklich" (Zu den Gänsefüßchen später mehr...) dass die Forderungen nach Rücktritt, die sich der Spiegel ja nicht ausgedacht hat, wohl berechtigt sind.
Es geht hier nämlich um die Frage ob der Verteidigungsminister wusste, dass der Angriff in Kundus nicht einem Tanklaster und der Verteidigung des deutschen Lagers galt, sondern geflogen wurde, um gegnerische Kämpfer zu töten. Das würde den Auftrag der Bundeswehr in Afghanistan sprengen und wäre damit dem Parlament vorzulegen. Wenn Guttenberg sich entweder weigert das zu tun ODER bewußt falsches sagt, damit er nichts vorlegen muss, dann hat er seinen Job nicht verstanden und sollte zurücktreten.
Weil noch niemand weiß, was genau in Guttenberg vorgeht, kann ich nicht anders als sein Verhalten als "unglücklich" bezeichnen. Vielleicht ist es in zwei Wochen noch das, vielleicht "hintertrieben", vielleicht "verfassungsfeindlich". Das kann man vielleicht nie und frühestens nach eingehender Untersuchung sagen.
Zitat von vielleichteinlinker... sondern geflogen wurde, um gegnerische Kämpfer zu töten. Das würde den Auftrag der Bundeswehr in Afghanistan sprengen und wäre damit dem Parlament vorzulegen.
Können Sie die entsprechende Textstelle des Auftrags bringen? M. E. gehört das Töten von Taliban von Anfang an zu den Aufgaben der Bundeswehr in Afghanistan und wurde auch schon oft genug durchgeführt.
Fertigmachen ist ein interessantes Stichwort. Denn wie selbstverständlich wird hier ein verdienter Soldat, dessen Dienstzeit sogar zweimal über das Maß verlängert wurde, zum Lügner erklärt. Auch ein Staatssekretär, den der vergangene Verteidigungsminister sogar aus dem Vorruhestand zurückholte, muss sich einem Vorwurf stellen, der in 15 Jahren seiner Tätigkeit nicht gegen ihn erhoben wurde. Aber alles, weil wir die Linkspresse haben.
Auf der anderen Seite haben wir den Shooting Star der CSU, der auch schonmal 60.000 Menschen zu Pädophilen stempelt, wenn sie mehr Ahnung von einem Kontext haben als er: [ZITAT] „Das macht mich schon sehr betroffen, wenn pauschal der Eindruck entstehen sollte, dass es Menschen gibt, die sich gegen die Sperrung von kinderpornographischen Inhalten sträuben.“ (Guttenberg: Tagesschau, 14:02, 9.5.2009). [TATIZ]
Freilich würde Herr Guttenberg diese Äusserung vermutlich so nicht wiederholen, vielleicht hat ihm inzwischen jemand erklärt, dass das eine sehr dämliche Aussage war. (Wollen nur hoffen, dass derjenige dafür nicht in den Ruhestand musste.)
Nun, wem soll man glauben ? Ich sehe jedenfalls erstmal keinen Grund Guttenberg mehr zu glauben, schon gar nicht deshalb weil der Linksmob das auch glaubt. Oder machen wir jetzt Glauben oder Nichtglauben davon abhängig, was gerade die Linke sagt ? Das wäre in der Tat ein interessanter Automatismus, es ist falsch, weil es die Falschen sagen.
Und irgendwie kann ich mir in dem Kontext nicht helfen ein Dejavu zu erleben. Haben wir nicht über den Einsatz eifrig diskutiert und wurde da nicht schon fleissig darauf hingewiesen, dass wir erstmal mehr Informationen brauchen, bevor wir jemanden ad hoc entlasten ? Nun stellt sich heraus, dass genau das richtig ist und war. Und nun ? Wird wieder ad hoc entlastet. Ja, es stimmt, es gibt Bemühungen die Regierung zu verurteilen, noch bevor die Fakten da sind. Aber die Bemühungen eine Entlastung zu schaffen, ebenso abseits jeder Information, sind nicht einen Millimeter besser. Und in Anbetracht der bisherigen Entwicklung des gesamten Kontextes eher schlimmer.
Die Welt-Online bringt eine Umfrage mit folgendem Text:
Zitat von Welt Online UmfrageSollte Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg wegen seiner Informationspolitik zum Luftangriff von Kundus zurücktreten? - Ja, das wäre nur konsequent - Nein, er hat noch eine Chance verdient
Ich werde es mir verkneifen zu sagen, wie ich über Leute denke, die so einen solchen manipulativen Schrott produzieren. Nur so viel: Ich habe vor Monaten SPON von meiner Lesezeichen-Leiste verbannt, jetzt ist definitiv Welt-Online dran.
Zitat M. E. gehört das Töten von Taliban von Anfang an zu den Aufgaben der Bundeswehr in Afghanistan und wurde auch schon oft genug durchgeführt.
Nein, gehört es nicht, es sei denn in Selbstverteidigung. Die Bundeswehr hat kein Offensivmandat, mit Ausnahme der KSK Kräfte, die aber hier wohl nicht im Spiel waren. Ich zitiere mal von der Seite der Bundeswehr ihren Auftrag: [ZITAT] Deutschland ist seit Juni 2006 als Leitnation für den afghanischen Norden verantwortlich. Neben dem in Kabul eingesetzten deutschen Einsatzunterstützungsverband leistet das Gros der Einsatzkräfte in den Nordprovinzen seinen Dienst. Hier werden Fahrzeug- und Fußpatrouillen durchgeführt, die Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte unterstützt sowie Beiträge zur humanitären Hilfe und zum Wiederaufbau des afghanischen Nordens geleistet. Dabei suchen die Einsatzkräfte den direkten Kontakt zur Bevölkerung, denn unmittelbare Gespräche auch in den entlegensten Dorfregionen sind ein wesentlicher Baustein für das breite Ansehen und das Vertrauen, welches deutsche Soldaten in der Region genießen. [TATIZ]
Kurz gesagt: Die Bundeswehr ist NICHT Teil von Enduring Freedom. Man kann sicher darüber diskutieren, ob sie es sollte, aber diese Diskussion ist nicht geführt und vor allem nicht positiv beschieden (ich persönlich habe meine Zweifel ob das überhaupt mit der Verfassung vereinbar sein dürfte). Offensive Angriffe sind der Bundeswehr durch ihr Mandat nicht gestattet. Entsprechend wurde die Bombardierung ja auch mit der Notsituation begründet, dass es sich um fahrende Bomben handelte. Allein um Taliban zu töten, ohne in einer Verteidigungssituation zu sein, wäre der Einsatz vom Mandat nicht gedeckt. Und wenn es sich wirklich um einen Einsatz ohne Not gehandelt hat, dann ist das Inkaufnehmen einer grösserer Anzahl ziviler Toter nicht einmal vom Kriegsrecht gedeckt.
Zitat von Llarian Kurz gesagt: Die Bundeswehr ist NICHT Teil von Enduring Freedom. Man kann sicher darüber diskutieren, ob sie es sollte, aber diese Diskussion ist nicht geführt und vor allem nicht positiv beschieden (ich persönlich habe meine Zweifel ob das überhaupt mit der Verfassung vereinbar sein dürfte). Offensive Angriffe sind der Bundeswehr durch ihr Mandat nicht gestattet.
Die BW ist als Teil von ISAF dort. ISAF gestattet solche Angriffe. Deswegen müßten sie schon im Mandatsbeschluß des Bundestages explizit ausgeschlossen werden. Eine PR-Meldung der Bundeswehrwebsite ist rechtlich irrelevant.
Zitat von Llarian Entsprechend wurde die Bombardierung ja auch mit der Notsituation begründet, dass es sich um fahrende Bomben handelte.
Sie verwechseln CAS-ROE und Mandat.
Zitat von Llarian Allein um Taliban zu töten, ohne in einer Verteidigungssituation zu sein, wäre der Einsatz vom Mandat nicht gedeckt.
ISAF gstattet das. Wurde das Mandat entsprechend eingeengt? Wann und wo?
Zitat von Llarian Und wenn es sich wirklich um einen Einsatz ohne Not gehandelt hat, dann ist das Inkaufnehmen einer grösserer Anzahl ziviler Toter nicht einmal vom Kriegsrecht gedeckt.
Und das ist ein linksradikales Ammenmärchen, das seltsamerweise auch nur für westliche Soldaten erzählt wird. Das Kriegsvölkerrecht läßt Kollateralschäden selbstverständlich auch dann zu, wenn es sich dabei um tote Zivilisten handelt. Nehmen diese Zivilisten an einer militärischen Operation einer Konfliktpartei teil oder befördern und unterstützen diese, sind sie sogar Kombattanten und somit kein Kollateralschaden sondern erstklassige und legitime militärische Ziele.
-- Der Weg zur Hölle beginnt mit dem Monopol auf Moral.
Das die Regierung fertig gemacht werden soll sehe ich ebenfalls so. Das Problem dabei: sie macht es den Gegnern auch wirklich irrsinnig leicht: da erklärt die CDU/CSU jede Menge von der SPD gegen sie durchgesetzen Unfug für "unverhandelbar". Da unterschreibt Seehofer den Koalitionsvertrag mit Gesundheitsprämie und beteuert dann, daß er sie blockieren wird. Da scheint es die Hauptaufgabe des Finanzministers geworden zu sein, im Zweistundentakt Interviews zu geben, in denen er Steuersenkungen zu unrealisierbarem Unsinn erklärt. Da stimmt die CDU und die FDP in allen Gremien mit riesiger Mehrheit dem Koalitionsvertrag zu und wenige Wochen später stellt man sich in Kiel quer...
So auch bei zu Guttenberg: er entlässt Staatssekretär und Generalinspekteur und fällt seinen Soldaten in den Rücken. Die Bundeswehr bekämpft Taliban? Schockschwerenot! Das hat er nicht geahnt, als er einen Luftschlag mit weit über hundert Toten (zurecht) gutgeheißen hat. Um seine eigene Karriere zu retten schließt sich zu Guttenberg der infantilen Hysterie an, statt wie einst bei der Opelrettung durch mutige Wahrhaftigkeit zu beeindrucken.
Zu Guttenberg ist erledigt. Im BMVg hat er, so schätze ich es ein, alles Ansehen verspielt. Wenn er nicht wegen seiner vermutlichen Lügen über seinen damaligen Informationsstand in Kürze zurücktreten muß wird er über irgendeine BMVg-Intrige stürzen, wie schon so viele Verteidigungsminister vor ihm. Seehofer, Merkel und die FDP (in deren Revier Außen- und Wirtschaftspolitik zu Guttenberg ihnen gefährlich werden könnte) werden grinsend zusehen.
Zitat von LlarianIch zitiere mal von der Seite der Bundeswehr ihren Auftrag:
Das hatte ich mir auch durchgesehen - aber das ist ja nur Verkaufstext. Die eigentliche juristische Grundlage, d.h. den Bundestagsbeschluß, habe ich nicht gefunden.
Zitat Offensive Angriffe sind der Bundeswehr durch ihr Mandat nicht gestattet.
Offensiver Angriff? M. E. ist es Aufgabe der BW, in der Region Kunduz den Landesaufbau zu sichern. Also auch die Bevölkerung vor den Taliban zu schützen. Die Taliban sind die Angreifer, die seit einiger Zeit in diese vorher ruhige Gegend vorrücken und die Leute bedrohen. Es ist daher legitim und im Sinne des Auftrags, diese Taliban auszuschalten. Und die Ausrüstung, mit der die BW nach Afghanistan geschickt wurde zeigt, daß dieses Ausschalten nötigenfalls durch Waffeneinsatz geschehen soll.
Zitat Entsprechend wurde die Bombardierung ja auch mit der Notsituation begründet, dass es sich um fahrende Bomben handelte.
Das war die politische Verkaufsstory, keine juristische Begründung.
Zitat Und wenn es sich wirklich um einen Einsatz ohne Not gehandelt hat ...
Die Taliban sind nicht aus Urlaubszwecken in die Region Kunduz gekommen. Ein Einsatz gegen sie ist daher nie "ohne Not".
Zitat ... dann ist das Inkaufnehmen einer grösserer Anzahl ziviler Toter nicht einmal vom Kriegsrecht gedeckt.
Selbstverständlich deckt das Kriegsrecht das. Im übrigen kann ich ohnehin nicht nachvollziehen, wieso hier immer noch von "zivilen" Toten die Rede ist. Wer sich mitten in der Nacht einige Kilometer vom nächsten Dorf entfernt in einer Konfliktzone neben einem geklauten Militärlaster aufhält, der ist kein unbeteiligter Zivilist.
Zitat Das hatte ich mir auch durchgesehen - aber das ist ja nur Verkaufstext. Die eigentliche juristische Grundlage, d.h. den Bundestagsbeschluß, habe ich nicht gefunden.
Die Beschlüsse sind ja inzwischen weiter oben verlinkt. Ich hab nur mal kurz drauf gesehen und hab nichts entsprechendes gefunden. Es würde mich allerdings auch sehr wundern, etwas entsprechendes zu finden. Denn Verkaufstext oder nicht, die Bundeswehr stellt den Einsatz für sich als "Nicht-Kampfeinsatz" dar.
Zitat Die Taliban sind die Angreifer, die seit einiger Zeit in diese vorher ruhige Gegend vorrücken und die Leute bedrohen. Es ist daher legitim und im Sinne des Auftrags, diese Taliban auszuschalten.
Das ist doch ziemlich an der Haaren herbeigezogen. Es ist auch die Aufgabe der Bundeswehr unser Land zu verteidigen. Ein von Taliban kontrolliertes Afghanistan würde vielleicht auch die BRD bedrohen, daher müsste es auch legitim sein, dass die Bundeswehr die Taliban vorsorglich in die Steinzeit zurückbombt. Nee. Wenn die Bundeswehr die Taliban aktiv angreifen soll, dann muss und soll das auch klar in ihrem Auftrag definiert sein. Das hat man aber nicht getan, weil man dafür vermutlich keine Mehrheiten bekommen hätte. Dann muss man es aber auch lassen.
Zitat Das war die politische Verkaufsstory, keine juristische Begründung.
Ich glaube nicht, ganz im Gegenteil. Denn wenn es keine akute Bedrohung gegeben hat, hat der Oberst ein Problem seinen Befehl mit dem Mandat zu rechtfertigen.
Zitat Die Taliban sind nicht aus Urlaubszwecken in die Region Kunduz gekommen. Ein Einsatz gegen sie ist daher nie "ohne Not".
Die Zivilisten mögen das vielleicht ein bischen anders sehen.
Zitat Selbstverständlich deckt das Kriegsrecht das.
Ich zitiere mal die Genfer Konvention, Zusatzprotokoll I: [ZITAT] Art. 51 Schutz der Zivilbevölkerung 1. Die Zivilbevölkerung und einzelne Zivilpersonen geniessen allgemeinen Schutz vor den von Kriegshandlungen ausgehenden Gefahren. Um diesem Schutz Wirksamkeit zu verleihen, sind neben den sonstigen Regeln des anwendbaren Völkerrechts folgende Vorschriften unter allen Umständen zu beachten. 2. Weder die Zivilbevölkerung als solche noch einzelne Zivilpersonen dürfen das Ziel von Angriffen sein. Die Anwendung oder Androhung von Gewalt mit dem hauptsächlichen Ziel, Schrecken unter der Zivilbevölkerung zu verbreiten, ist verboten. 3. Zivilpersonen geniessen den durch diesen Abschnitt gewährten Schutz, sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen. 4. Unterschiedslose Angriffe sind verboten. Unterschiedslose Angriffe sind a) Angriffe, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden, b) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, die nicht gegen ein bestimmtes militärisches Ziel gerichtet werden können, oder c) Angriffe, bei denen Kampfmethoden oder -mittel angewendet werden, deren Wirkungen nicht entsprechend den Vorschriften dieses Protokolls begrenzt werden können und die daher in jedem dieser Fälle militärische Ziele und Zivilpersonen oder zivile Objekte unterschiedslos treffen können. 5. Unter anderem sind folgende Angriffsarten als unterschiedslos anzusehen: a) ein Angriff durch Bombardierung – gleichviel mit welchen Methoden oder Mitteln – bei dem mehrere deutlich voneinander getrennte militärische Einzelziele in einer Stadt, einem Dorf oder einem sonstigen Gebiet, in dem Zivilpersonen oder zivile Objekte ähnlich stark konzentriert sind, wie ein einziges militärisches Ziel behandelt werden, und b) ein Angriff, bei dem damit zu rechnen ist, dass er auch Verluste an Menschenleben unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen, die Beschädigung ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen. 6. Angriffe gegen die Zivilbevölkerung oder gegen Zivilpersonen als Repressalie sind verboten. 7. Die Anwesenheit oder Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen dürfen nicht dazu benutzt werden, Kriegshandlungen von bestimmten Punkten oder Gebieten fernzuhalten, insbesondere durch Versuche, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken, zu begünstigen oder zu behindern. Die am Konflikt beteiligten Parteien dürfen Bewegungen der Zivilbevölkerung oder einzelner Zivilpersonen nicht zu dem Zweck lenken, militärische Ziele vor Angriffen abzuschirmen oder Kriegshandlungen zu decken. 8. Eine Verletzung dieser Verbote enthebt die am Konflikt beteiligten Parteien nicht ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der Zivilbevölkerung und Zivilpersonen, einschliesslich der Verpflichtung, die in Artikel 57 vorgesehenen vorsorglichen Massnahmen zu treffen. [TATIZ]
Mancher mag das ja für "linksradikale" Propaganda halten, ich sehe das ein bischen anders. Und ich finde es wirklich traurig, dass dann noch versucht wird mit "nicht in der Nähe eines Dorfes" oder "innerhalb einer Konfliktzone" eine Mitschuld zu definieren, dasss man eben zu Kollateralschaden geworden ist. Ich weiss nicht, was die Leute da gemacht haben. Ich kann mir gut vorstellen, dass sie schlicht versucht haben Sprit zu klauen. Oder das die Taliban, nachdem sie mit den Wagen hängengelieben sind, den Sprit verschenkt haben, um sich bei der Zivilbevölkerung einzuschmeicheln. Ich kann mir sogar vorstellen, dass die Taliban sie dahingelockt haben, um einen menschlichen Schild zu haben. Was auch immer letzten Endes dahinter steht, es BLEIBEN Zivilisten. Und die Konvention sagt eineindeutig, dass eine Verhältnismäßigkeit zwischen militärischem Ziel und zivilen Opfern zu wahren ist. Wer natürlich die Konvention als "linksradikale" Propaganda versteht, der wird eine solche nie finden können. Man darf sich dann fragen, warum die Konvention überhaupt existiert. Und machen wir mal den passenden Vergleich: Die vielgescholtene israelische Luftwaffe bombardiert auch schonmal das eine oder andere Haus. Mit dem Unterschied, dass die das vorher ankündigen und den Zivilisten die Möglichkeit zur Flucht geben. Das hätte man auch hier machen können, aber man wollte ja Taliban töten.
Zitat Das hatte ich mir auch durchgesehen - aber das ist ja nur Verkaufstext. Die eigentliche juristische Grundlage, d.h. den Bundestagsbeschluß, habe ich nicht gefunden.
Die Beschlüsse sind ja inzwischen weiter oben verlinkt. Ich hab nur mal kurz drauf gesehen und hab nichts entsprechendes gefunden. Es würde mich allerdings auch sehr wundern, etwas entsprechendes zu finden. Denn Verkaufstext oder nicht, die Bundeswehr stellt den Einsatz für sich als "Nicht-Kampfeinsatz" dar.
Wie die BW ihre Werbebrochüre beschriftet, ist irrelevant. Es zählen das Mandat und die ROE. Es ist ein Kampfeinsatz an der Seite des afghanischen Staates und war es von Anfang an. Das war den Parlamentariern auch von Anfang an klar, sonst hätte man auch nicht Fallschirmjäger und KSK sondern Verwaltungsangestellte geschickt.
Zitat von Llarian
Zitat Die Taliban sind die Angreifer, die seit einiger Zeit in diese vorher ruhige Gegend vorrücken und die Leute bedrohen. Es ist daher legitim und im Sinne des Auftrags, diese Taliban auszuschalten.
Das ist doch ziemlich an der Haaren herbeigezogen.
Nein. Es war eine militärische Operation der Taliban, die sich gegen ISAF und afghanische Regierung richtete. Da wird nichts an den Haaren herbeigezogen. Es wurde auch nicht irgendjemand vorsorglich in die Steinzeit zurückgebombt. Es wurde eine feindliche Einheit bei ihrer Mission bekämpft.
Zitat von Llarian Wenn die Bundeswehr die Taliban aktiv angreifen soll, dann muss und soll das auch klar in ihrem Auftrag definiert sein.
Ist es. Die Regeln des UN-ISAF-Mandates, auf die sich das BT-Mandat ausdrücklich beruft, sehen alle notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung Afghanistans vor. Dazu gehört selbstverständlich auch die Bekämpfung von OMF, wie es auch im Rahmen von ISAF ständig praktiziert wird.
Zitat von Llarian Das hat man aber nicht getan, weil man dafür vermutlich keine Mehrheiten bekommen hätte.
Die Mehrheit war offensichtlich da. Das Mandat ist nämlich da und wurde noch einmal verlängert, nachdem die SPD-Fraktionsführung bereits von dem Bombardement wissen mußte. Zu dieser Zeit saß Steinmeier nämlich mitsamt Stab direkt am Trog. Und man kann einem Arnoldt und einem Nachtweih vermutlich vieles vorwerfen. Aber weder diese beiden, noch die anderen Militärexperten der Fraktionen, sind so strunzdumm, wie Sie zu glauben scheinen. Es hat seinen Grund, warum die "friedliebenden" Teile der großen Parteien das Waffenarsenal der BW in Afghanistan eingeschränkt sehen möchte (z.B. keine Panzerhaubitze.) Man weiß, daß deren Einsatz vom Mandat gedeckt wäre und fürchtet die entsprechenden Einsatzbilder.
Zitat von Llarian
Zitat Das war die politische Verkaufsstory, keine juristische Begründung.
Ich glaube nicht, ganz im Gegenteil. Denn wenn es keine akute Bedrohung gegeben hat, hat der Oberst ein Problem seinen Befehl mit dem Mandat zu rechtfertigen.
Der Oberst hat seinen Befehl nicht mit dem Mandat zu rechtfertigen. Sie verwechseln schon wieder ROE und Mandat. Das Mandat spricht überhaupt nicht von akuter Bedrohungslage. Es macht da überhaupt keinen Unterschied: Feinde des Aufbaus sind Feinde des Aufbaus und dürfen mit allen notwendigen Mitteln bekämpft werden. Die Einschränkung mit der akuten Bedrohungslage stammt aus McCrystals Befehl. Klein hat eine Weisung von McCrystal ignoriert bzw. willentlich falsch ausgelegt. Dafür wurde er gegrillt. Er hat aber im Rahmen des Mandats gehandelt.
Zitat von Llarian
Zitat Die Taliban sind nicht aus Urlaubszwecken in die Region Kunduz gekommen. Ein Einsatz gegen sie ist daher nie "ohne Not".
Die Zivilisten mögen das vielleicht ein bischen anders sehen.
Welche Zivilisten? Sie verwechseln auf der einen Seite ROE und Mandat, auf der anderen Seite die Begriffe "Zivilist" und "Nichtkombattant". Kombattanten in einer militärischen Operation sind grundsätzlich legitime militärische Ziele.
Zitat von Llarian
Zitat Selbstverständlich deckt das Kriegsrecht das.
Ich zitiere mal die Genfer Konvention, Zusatzprotokoll I: 3. Zivilpersonen geniessen den durch diesen Abschnitt gewährten Schutz, sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen.
Eben. Diese Zivilisten genossen in der überwiegenden Mehrheit eben keinen Schutz. Sie haben es selbst zitiert, aber offenbar nicht gelesen. Ausgenommen sind die Fahrer der LKW, von denen aber nur einer die Handlungen dieser "Zivilisten" überlebt hat. Übrigens bedeutet der Schutz nach Genver Konvention auch nicht, daß man Geschützte nicht mittöten dürfte. Kollateralschaden ist zulässig, solange er in einem vernünftigen Verhältnis zum Ziel steht. Es waren Beteiligte an einer militärischen Operation gegen ISAF und afghanischen Staat. Selber schuld.
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