Ich hab das Interview heute beim Frühstück gelesen und mir ging es ebenfalls wie Ihnen, Dr. Nick. Dabei dünken sie sich beim Spiegel immer so progressiv...
Solchen „Fragen“ sind erkennbar anders aussehende Menschen in Deutschland Tag für Tag bis zum Erbrechen ausgesetzt.
In der Oberschicht werden diese Fragen und Frager als ärgerlich qualifiziert. Bei den „Normalos“ kann man anderntags in der Zeitung lesen, „Südländer“ hätten mal wieder einen anständigen Bürger körperlich attakiert.
Ich kann Rösler nur zu seinem Langmut beglückwünschen – verstehen kann ich ihn nicht.
Mit freundlichem Gruß
-- „Die Wahrheit ist dem Menschen zumutbar“ – sagt Ingeborg Bachmann
Das ist der latente Rassismus, den es immer noch und überall gibt. Da ich mich vor einiger Zeit entschieden habe, mich über so etwas nicht mehr aufzuregen, habe ich während des Interviews (innerlich) herzlich gelacht. Es ist eins dieser Interviews, die man sich auf der Zunge zergehen lassen und ganz, ganz langsam lesen muss, um die ungewollte Satire voll auskosten zu können.
Was ich besonders interessant finde, sind mehrere Nachfragen der Art "Haben Sie sich nicht mal Karten von Vietnam angesehen, um zu erfahren, wo genau Ihr Geburtsort liegt?". Das "Haben Sie nicht mal" impliziert eine eigentlich erwartete Verhaltensweise Röslers. Darin zeigt sich der wahre Rassismus: Man traut Ausländern oder Auslandsstämmigen wie Rösler nicht zu, dass sie sich alleine "integrieren" können. Deswegen muss natürlich der weiße Mann kommen und in seiner aus "christlich-jüdischer" Tradition gewachsenen Güte den armen Wilden helfen. Interessanterweise ist das die Sichtweise von Linksintellektuellen! Auslandsstämmige Deutsche, die nicht integriert werden müssen, weil es einfach nichts zu integrieren gibt, sind der Albtraum derjenigen, die aktive Integration, also das totalitär motivierte zwangsweise (und nicht freiwillige) gegenseitige Anpassen fremder Kulturen propagieren. Ich gebe aber zu, dass, sofern der Staat aus erzwungenen Abgaben bestehende Sozialleistungen ausgibt, er auch automatisch und vollumfänglich für Integration verantwortlich ist (ein besonders schöner Ölfleck). Denn wenn es keine staatlichen Sozialleistungen gäbe, würden wir (außer beim Blick in die Kriminalstatistik, aber die Ausländerkriminalität wird sich irgendwann auch legen) überhaupt nicht über "Integration" sprechen, ja ich behaupte sogar, das Wort würde nur unter Soziologen als Fachwort existieren.
Ist doch klar was der Spiegel indoktrinieren will:
Ein "guter Deutscher" mit Migrationshintergrund ist man nur dann, wenn man sich weiterhin als Migrant sieht, und seiner Herkunftskultur am besten näher steht als allem was nach deutsch auch nur im ansatz riechen könnte.
"Haben Sie nicht mal auf der Karte nach ihrem Geburtsort gesucht" stellt einen moralischen Vorwurf dar.
Während für Deutsche gilt, die eigene Kultur nur negativ zu sehen, wird bei Migrationshintergründlern genau das Gegenteil erwartet: Folge der Wertvorstellungen beim Spiegelteam. Alles westliche, und insbesondere deutsche wird in einem negativen Grundton gesehen, alles fremde und speziell alles anti-westliche hingegen überaus positiv. So sind die Linken eben. Anno 68 bejubelten sie die Schlächter Mao, Che, Castro, liebten den Gulagstaat UdSSR, und haßten den Westen mit all seinen Rechten und Freiheiten. Sie zogen die grausamen Vernichtungsregime der Linksregenten vor, weil sie in diesen eine bessere Welt sahen.
Heute gibt man das als Linker nicht mehr offen zu, aber das anti-westliche Ressentiment ist nach wie vor der rote Faden im linken Denken. Denn der "gute Deutsche" mit Migrationshintergrund soll zu allererst Migrant bleiben, sich eben nicht integrieren, sonst wird es ja nichts mit der multikulturellen Buntheit.
Für den Spiegel eine grauenvolle Vorstellung: Migranten die sich integrieren und ihren Kindern deutsche Namen geben. Entsetzlich für ein demagogisches Volkserziehungsblatt das alle paar Wochen das 3.Reich auf dem Titelblatt vermarktet.
der linksliberale Der Spiegel bedient wie die deutsche Linke insgesamt xenophobe, homophobe, antisemitische und eben auch rassistische Klischees, ganz wie Linke es eben gerade so brauchen. Es fällt Linken auch nicht schwer, denn xenophobes, homophobes, antisemitisches und rassistisches Gedankengut ist in ihnen genauso drinnen, wie die Arroganz und elitärem Selbstverständnis geschuldete Unfähigkeit die eigenen xenophoben, homophoben, antisemitischen und rassistischen Tendenzen in sich selbst zu erkennen und zu bekämpfen.
Zitat von danielphoffmannder linksliberale Der Spiegel bedient wie die deutsche Linke insgesamt xenophobe, homophobe, antisemitische und eben auch rassistische Klischees, ganz wie Linke es eben gerade so brauchen.
In diesem Fall glaube ich genau das Gegenteil, es ist eine Hyper-Xenophilie, wie man sie häufig bei der Multikulti-Fraktion findet. So ungefähr nach dem Motto "Böser Rösler, was fällt dir eigentlich ein mit deinem großartigen Migrationshintergrund uns NICHT kulturell zu bereichern!!!"
ergänzend zu dem, was in diesem Thread schon geschrieben wurde, möchte ich noch auf zwei andere Aspekt hinweisen:
Zum einen die fehlende Sensibilität, ja die Unverfrorenheit der Fragen, die Sie zitieren.
Angenommen, Rösler wäre nicht als Kind unbekannter vietnamesischer Eltern adoptiert worden, sondern als ein Baby, das jemand in einer Babyklappe abgelegt hat. Und dann würden die "Spiegel"-Redakteure ihn mit Fragen belästigen wie "Haben Sie nie herauszufinden versucht, wer Ihre leibliche Mutter ist?" "Wie stehen Sie dazu, daß ledige Mütter ihr Kind in einer Babyklappe abgegen können?" und dergleichen. Was in aller Welt geht das diese Journalisten, was geht es die Öffentlichkeit an? Rösler hätte die "Spiegel"-Leute vor die Tür setzen sollen, statt geduldig zu antworten.
Naja, wahrscheinlich war das seine asiatische Höflichkeit.
Zweites hat man ihn gefragt: "Wenn Sie heute Filme über den Vietnam-Krieg sehen, auf welcher Seite stehen Sie dann?"
Wie bitte? Erwartet man von einem demokratischen Politiker, daß er möglicherweise auf der Seite der Kommunisten stehen könnte, die Südvietnam überfallen und in einen jahrzehntelangen Bürgerkrieg gezwungen haben?
Eine schlimme Geschichtsklitterung, die sich in Deutschland festgesetzt hat und die offenbar weit über die kommunistische Linke hinaus geglaubt wird, ist die Behauptung, im Vietnamkrieg hätten die Amerikaner Krieg gegen das vietnamesische Volk geführt.
Tatsächlich gab es bekanntlich eine kommunistische Diktatur im Norden, vergleichbar dem heutigen Nordkorea, und einen für damalige asiatische Verhältnisse demokratischen Rechtsstaat im Süden. Nordvietnam griff Südvietnam an, zunächst in Form einer Guerrilla, getreu der Strategie Maos. Gegen diesen Terrorismus erbat der Süden die Hilfe der USA; zunächst in Form von Beratern, schließlich von Truppen.
In Befolgung der Strategie Maos gingen die Viet Cong von einzelnen Überfällen zu der Errichtung ihrer Herrschaft über Dörfer, dann ganze Gebiete über; wobei sie zunächst in der Nacht herrschten und Regierungsbeamte und Regierungstreue ermordeten. Tags gab es noch scheinbar die Herrschaft der legitimen Regierung. In der letzten Phase griff Nordvietnam dann mit regulären Truppen an und eroberte schließlich Saigon.
Wenn Rösler sich schon darauf einließ, auf die dämliche Frage zu antworten, auf welcher Seite er steht, dann wäre die angemessene Antwort gewesen: Natürlich auf der Seite der Vietnamesen, die sich gegen den Angriff der Kommunisten zu wehren versuchten; leider vergeblich.
Das erinnert mich an die Anhörung des Vorstands der "National Black Chamber of Commerce", Harry Alford, durch die linke kalifornische Senatorin Barbara Boxer. Als Alford von den Vorzügen teurer grüner Energie nicht hinreichend zu begeistern war, konfrontierte sie ihn mit einer Klimaresolution der NAACP (National Association for the Advancement of Colored People) und Aussagen anderer schwarzer Unternehmer. Implizite Aussage einer Politikerin, die sich garantiert für ein Muster an Aufgeschlossenheit und Fortschrittlichkeit hält: "Ihr Schwarzen seid auf unserer Seite, schon vergessen?" Alfords Reaktion war allerdings nicht ganz so zurückhaltend.
Zitat von ZettelZum einen die fehlende Sensibilität, ja die Unverfrorenheit der Fragen, die Sie zitieren.
Man könnte auch noch "Dummheit" hinzufügen, lieber Zettel. Da erklärt Rösler zunächst, eine Suche nach seinen leiblichen Eltern sei völlig aussichtlos, und dann fragen die Interviewer (einer von ihnen ist übrigens René Pfister, der neulich durch die Geschichte mit dem Henri-Nannen-Preis bekannter wurde) noch einmal nach, warum er denn nicht selbst nach ihnen suchen würde.
Zitat RÖSLER: Nein. Die Schwestern aus meinem Waisenhaus mussten über 3000 Kinder betreuen. Sie haben sich die Herkunft und Namen der Kinder ausdenken müssen, um die Formulare für ihre Ausreise auszufüllen. Da gibt es wahrlich keine Spur zu meinen leiblichen Eltern.
Frage: Haben Sie jemals daran gedacht, selbst nach ihnen zu suchen?
Ich glaube, der Spiegel wollte Rösler mit diesem Interview vor allem sagen: Wir nehmen Dich nicht ernst. Wir fragen dich nicht zu Steuer, Gesundheit, Rente, meinetwegen auch Außenpolitik, wir beschäftigen uns nur mit deinem Äußerlichen. Für uns bist Du nämlich kein ernstzunehmender Politiker, sondern ein Statist, der allenfalls wegen seiner Schlitzaugen interessant ist.
Zitat von SGIch glaube, der Spiegel wollte Rösler mit diesem Interview vor allem sagen: Wir nehmen Dich nicht ernst. Wir fragen dich nicht zu Steuer, Gesundheit, Rente, meinetwegen auch Außenpolitik, wir beschäftigen uns nur mit deinem Äußerlichen. Für uns bist Du nämlich kein ernstzunehmender Politiker, sondern ein Statist, der allenfalls wegen seiner Schlitzaugen interessant ist.
Interessante These. Ich habe mich auch gefragt, wie man sich denn den Verlauf des Interviews erklären soll. Eine Vermutung wäre natürlich, daß der Spiegel mit Rösler diesen Themenschwerpunkt abgesprochen hatte. Nur hätte ich in diesem Fall erwartet, daß oberhalb des eigentlichen Interviews so etwas steht wie "Ein Interview mit Rösler über Vietnam und Integration".
Zitat von SGIch glaube, der Spiegel wollte Rösler mit diesem Interview vor allem sagen: Wir nehmen Dich nicht ernst. Wir fragen dich nicht zu Steuer, Gesundheit, Rente, meinetwegen auch Außenpolitik, wir beschäftigen uns nur mit deinem Äußerlichen. Für uns bist Du nämlich kein ernstzunehmender Politiker, sondern ein Statist, der allenfalls wegen seiner Schlitzaugen interessant ist.
Interessante These. Ich habe mich auch gefragt, wie man sich denn den Verlauf des Interviews erklären soll. Eine Vermutung wäre natürlich, daß der Spiegel mit Rösler diesen Themenschwerpunkt abgesprochen hatte. Nur hätte ich in diesem Fall erwartet, daß oberhalb des eigentlichen Interviews so etwas steht wie "Ein Interview mit Rösler über Vietnam und Integration".
Ich glaube auch, dass er hier darum ging, Rösler möglichst schlecht ("kalt", "provinziell", "der deutscheste Deutsche" etc etc) aussehen zu lassen. Ich muss zugeben, dass ich zum Teil in die Fallen getappt bin, die hier Rösler wie auch dem Leser gestellt wurden.
Ich teile zwar DrNick's Aufregung nicht und halte es da eher mit Röslers eigener Reaktion - doch war das ständige Zurückkommen auf das Vietnam-Thema peinlich für die Interviewenden.
Einem, vom Zettel genannten Punkt möchte ich aber widersprechen:
Zitat von ZettelZweites hat man ihn gefragt: "Wenn Sie heute Filme über den Vietnam-Krieg sehen, auf welcher Seite stehen Sie dann?"
Wie bitte? Erwartet man von einem demokratischen Politiker, daß er möglicherweise auf der Seite der Kommunisten stehen könnte, die Südvietnam überfallen und in einen jahrzehntelangen Bürgerkrieg gezwungen haben?
Eine schlimme Geschichtsklitterung, die sich in Deutschland festgesetzt hat und die offenbar weit über die kommunistische Linke hinaus geglaubt wird, ist die Behauptung, im Vietnamkrieg hätten die Amerikaner Krieg gegen das vietnamesische Volk geführt.
Das ist zwar - bei aller Kritik an der Kriegführung der USA - wahr, doch eben weil es sich allenthalben festgesetzt hat und so gut wie keinen Widerspruch findet, müßte die Frage lauten:
Wie bitte? Erwartet man von einem demokratischen Politiker, daß er möglicherweise auf der Seite der Amerikaner stehen könnte, die Vietnam unterdrückten und zerbombten und in einen jahrzehntelangen Krieg gezwungen haben?
Das ist zwar angesichts der historischen Fakten Unfug (aber wieviel solchen Unfugs wird noch unwidersprochener über weiter zurückliegendes geglaubt?), aber das herrschende Geschichtsbild, dem ein FDP-Vorsitzender bestimmt nicht abhold sein dürfte.
Übrigens waren es die Südvietnamesen, die sich gegen ebenfalls vietnamesische Kommunisten zu wehren versuchten.
"Wir haben seit rund einem Jahrzehnt ein Staatsangehörigkeitsrecht, das sich vom alten ius sanguinis verabschiedet hat. Man ist nicht Deutscher, weil man in seinen Adern "deutsches Blut" hätte; (...) ".
1. Das ius sanguinis ist nach wie vor ein zentraler Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts. Von einer Verabschiedung kann keine Rede sein. Es wird lediglich unter bestimmten Voraussetzungen und begrenzt auf bestimmte Ausländerkinder durch das ius soli ergänzt. Es gibt auch keinerlei Grund, daran etwas zu ändern. Das ius sanguinis ist in nahezu allen internationalen Kodifizierungen des Staatsangehörigkeitsrechts die Regel. Aus guten Gründen.
2. Denn es hat mit der völkisch verstandenen "blutsmäßigen" Abstammung nichts zu tun. Man wird durch Geburt Deutscher, weil man "das Blut" deutscher Staatsangehöriger in seinen Adern hat. Ob die Eltern ethnisch dem japanischen, litauischen oder ungarischen Volk angehören, ob sie Massai, Apatschen, Eskimos oder Ostfriesen sind, das spielt für die Staatsangehörigkeit überhaupt keine Rolle. Es handelt sich vielmehr um den Begriff der "blutsmäßigen", d.h. leiblichen Abstammung, wie er zB im Erb- oder Familienrecht üblich ist.
Die Zusammenhänge sind übrigens im deutschen Wiki-Artikel zum Abstammungsprinzip allgemeinverständlich dargestellt. Die Suche dauert ca. 20 Sekunden.
People who are wise, good, smart, skillful, or hardworking don't need politics, they have jobs. (P.J.O'Rourke)
Zitat von JeffDavis1. Das ius sanguinis ist nach wie vor ein zentraler Grundsatz des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts.
Habe ich auch nicht bestritten. Es ist nur ein Unterschied, ob in einem Staat die Staatsangehörigkeit ausschließlich durch die Abstammung erworben wird oder ob es andere Regeln gibt, die den Erwerb der Staatsangehörigkeit ermöglichen.
Zitat von JeffDavis2. Denn es hat mit der völkisch verstandenen "blutsmäßigen" Abstammung nichts zu tun. Man wird durch Geburt Deutscher, weil man "das Blut" deutscher Staatsangehöriger in seinen Adern hat. Ob die Eltern ethnisch dem japanischen, litauischen oder ungarischen Volk angehören, ob sie Massai, Apatschen, Eskimos oder Ostfriesen sind, das spielt für die Staatsangehörigkeit überhaupt keine Rolle.
Man kann "ius sanguinis" in der Tat völlig neutral im Sinne der Regel fassen: Wessen Eltern deutsche Staatsangehörige waren, ist Deutscher; man kann den Grundsatz aber auch ethnisch aufgeladen verstehen. In den Debatten zum Staatsangehörigkeitsrecht im Kaisereich, die zu einer völligen Abkehr vom ius soli führten, wurde das ius sanguinis gerne im zweiten Sinne interpretiert:
Zitat von Abgeordneter Dr. Gierse im ReichstagWir freuen uns, dass in dem Gesetz der Grundsatz des ius sanguinis rein durchgeführt worden ist, dass also in der Hauptsache die Abstammung, das Blut das Entscheidende für den Erwerb der Staatsangehörigkeit ist. Diese Bestimmung dient hervorragend dazu, den völkischen Charakter und die deutsche Eigenart zu erhalten und zu bewahren.
Zitat von JeffDavisDie Zusammenhänge sind übrigens im deutschen Wiki-Artikel zum Abstammungsprinzip allgemeinverständlich dargestellt. Die Suche dauert ca. 20 Sekunden.
Nun, Sie haben geschrieben, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht habe sich vom ius sanguinis verabschiedet, was ganz offensichtlich nicht zutrifft. Von "ausschließlich" ist erst jetzt, hinterher, die Rede.
Die Meinung eines einzelnen Reichstagsabgeordneten in der politischen Debatte ist irrelevant. Auch heute noch benutzen Abgeordnete wie zB der SPD-Abgeordnete Dr. Edathy diese "ethnische Aufladung" aus Unwissenheit oder zur Desinformation. Sie werden allerdings in keinem Gerichtsurteil, in keiner Verwaltungsvorschrift, in keiner Behördenentscheidung und in keinem Lehrbuch des Staatsangehörigkeitsrechts diesen Bezug finden (den gab es nur 1933-45). In der Rechtswirklichkeit wird also einhellig das ius sanguinis gerade nicht im Sinne einer ethnischen Zugehörigkeit verstanden.
Im übrigen widerspricht die Aussage des Abg. Dr Gierse dem auch nicht. Er spricht lediglich davon, daß Abstammungsprinzip diene dazu, den völkischen Charakter und die deutsche Eigenart zu erhalten. Das ist ja auch der Fall, wenn für den Erwerb auf die leiblichen Eltern abgestellt wird, jedenfalls solange das Volk ethnisch einigermaßen homogen ist. Es ist aber nicht das Ziel des ius sanguinis und war (auch damsls) nicht Rechts- und Verwaltungspraxis.
Mein Hinweis war auch nicht belehrend gemeint. Ich war nur erstaunt, daß vor dem Verfassen des Beitrags dieser Punkt nicht geprüft wurde, obwohl das keinen Aufwand bedeutet hätte.
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Zitat von JeffDavisNun, Sie haben geschrieben, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht habe sich vom ius sanguinis verabschiedet, was ganz offensichtlich nicht zutrifft. Von "ausschließlich" ist erst jetzt, hinterher, die Rede.
Um das ganze jetzt besser verstehen zu können würde ich in dem Zusammenhang gerne wissen wie das mit den Hugenotten im 17. Jahrhundert und den Ruhrpolen Ende des 19. Jahrhunderts war. Eine "Deutschwerdung" durch Abstammung hätte in beiden Fällen sicher einige Generationen gedauert, ist in beiden Fällen aber eher schneller gegangen. Also gab auch früher schon die Möglichkeit deutsch zu werden ohne direkt von deutschen Vorfahren abzustammen.
Zitat von JeffDavisNun, Sie haben geschrieben, das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht habe sich vom ius sanguinis verabschiedet, was ganz offensichtlich nicht zutrifft. Von "ausschließlich" ist erst jetzt, hinterher, die Rede.
Vielleicht haben Sie einmal vom "principle of charity" gehört? Wenn man miteinander redet, sollte man seinem Gegenüber bis zum Beweis des Gegenteils Rationalität und ein gewisses Maß an Sachkunde unterstellen. Mit der Bemerkung, man habe sich vom i.s. "verabschiedet", war gemeint: Man hat die Auffassung aufgegeben, man sei dann und nur dann ein Deutscher, wenn man das richtige "Blut" (dazu unten mehr) hat.
Eigentlich sollte aus dem Artikel auch deutlich hervorgehen, daß ich mich mit dem Stichwort i.s. nicht auf irgendwelche juristischen Detailfragen einlassen wollte. Vielmehr ging es mir um eine Haltung, die die Zugehörigkeit zu einer Nation nicht von kulturellen Kriterien abhängig macht, sondern von genetischen. Und diese Haltung schlägt sich in den Fragen der Spiegel-Interviewer nieder, die offensichtlich meinen, Rösler sei aufgrund seiner Herkunft in irgendeinem Sinne Vietnamese oder müsse zumindest eine besondere Affinität zu dem Land haben.
Zitat von JeffDavisDie Meinung eines einzelnen Reichstagsabgeordneten in der politischen Debatte ist irrelevant.
Wenn Sie sich die verlinkte Quelle angesehen hätten, müßte Ihnen klar sein, daß es sich nicht nur um die Meinung eines einzelnen Abgeordneten handelte, sondern daß diese Position von der gesamten politischen "Rechten" im Kaiserreich geteilt wurde.
Zitat von JeffDavisIn der Rechtswirklichkeit wird also einhellig das ius sanguinis gerade nicht im Sinne einer ethnischen Zugehörigkeit verstanden.
Wie erklären Sie sich denn dann die rechtlichen Regeln zu (Spät-)Aussiedlern? Wird da nicht davon ausgegangen, daß man "Volksdeutscher" sein kann, obwohl die Eltern z.B. die russische Staatsangehörigkeit besitzen?
Zitat von strubbi77Um das ganze jetzt besser verstehen zu können würde ich in dem Zusammenhang gerne wissen wie das mit den Hugenotten im 17. Jahrhundert und den Ruhrpolen Ende des 19. Jahrhunderts war. Eine "Deutschwerdung" durch Abstammung hätte in beiden Fällen sicher einige Generationen gedauert, ist in beiden Fällen aber eher schneller gegangen. Also gab auch früher schon die Möglichkeit deutsch zu werden ohne direkt von deutschen Vorfahren abzustammen.
Im 17.Jahrhundert gab es kein Staatsangehörigkeitsrecht im heutigen Sinne. Insofern läßt sich die Aufnahme der Hugenotten nicht mit den späteren Verhältnissen vergleichen. Damals war das Verhältnis Einwohner zu Landesherr als personales Untertanenverhältnis ausgestaltet. Wenn der Landesherr die Hugenotten als Neubürger aufgenommen hat, sind sie seine Untertanen geworden. Die Volkszugehörigkeit hat keine Rolle gespielt. Die Erfordernisse des Landes bzw.die Überzeugungen des Fürsten waren ausschlaggebend. In Preußen wurden zB. auch Protestanten aus Salzburg aufgenommen, oder (in geringem Umfang) auch Juden. Auch aus Holland oder Schottland wanderten viele auf der Grundlage der Einwanderungsedikte ein.
Insofern ist es richtig, daß es nicht auf deutsche Vorfahren ankam, wenn man preußischer Untertan werden wollte. Der Vorgang ist aber mit den heutigen Verhältnissen schwer zu vergleichen.
Bei den Ruhrpolen ist es wieder anders. Polen existierte damals als Völkerrechtssubjekt nicht, sondern war zwischen Preußen, Rußland und Österreich aufgeteilt. Ruhrpolen sind preußische Staatsbürger, die von einem in den anderen Landesteil zogen, sofern es sich um Polen aus dem preußischen Teil handelte. Die Volkszugehörigkeit spielte dabei keine Rolle, eine Einbürgerung war überflüssig. Wer aus den anderen Teilen kam, blieb russischer oder kuk-Staatsbürger, wenn er nicht die Einbürgerung beantragte. Bei der wiederum kam es auf die Volkszugehörigkeit nicht an.
Edit. Quotierungsfehler verbessert
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Zitat von DrNickVielleicht haben Sie einmal vom "principle of charity" gehört? Wenn man miteinander redet, sollte man seinem Gegenüber bis zum Beweis des Gegenteils Rationalität und ein gewisses Maß an Sachkunde unterstellen. Mit der Bemerkung, man habe sich vom i.s. "verabschiedet", war gemeint: Man hat die Auffassung aufgegeben, man sei dann und nur dann ein Deutscher, wenn man das richtige "Blut" (dazu unten mehr) hat.
Eigentlich sollte aus dem Artikel auch deutlich hervorgehen, daß ich mich mit dem Stichwort i.s. nicht auf irgendwelche juristischen Detailfragen einlassen wollte. Vielmehr ging es mir um eine Haltung, die die Zugehörigkeit zu einer Nation nicht von kulturellen Kriterien abhängig macht, sondern von genetischen. Und diese Haltung schlägt sich in den Fragen der Spiegel-Interviewer nieder, die offensichtlich meinen, Rösler sei aufgrund seiner Herkunft in irgendeinem Sinne Vietnamese oder müsse zumindest eine besondere Affinität zu dem Land haben.
Ihre Haltung ist zwar richtig. Nur kann man in dem Zusammenhang nicht auf ein "völkisch" verstandenes StAngRecht verweisen, wenn es dieses nie gegeben, am 01.01.2000 also gar kein grundlegender Wechsel stattgefunden hat. Das StAngRecht vom 01.01.1914 bis heute (außer in der NS-Zeit) wurde und wird im Gegenteil im Sinne Ihrer Argumentation verstanden und angewandt. Wenn es die Auffassung, man sei "dann und nur dann Deutscher, wenn man das richtige Blut" in den Adern hat, in der Rechtswirklichkeit nie gegeben hat, dann kann man sich auch nicht davon "verabschieden". Sorry, aber auch Ihre Erläuterung ist insofern nach wie vor nicht richtig.
Zitat von DrNick Wenn Sie sich die verlinkte Quelle angesehen hätten, müßte Ihnen klar sein, daß es sich nicht nur um die Meinung eines einzelnen Abgeordneten handelte, sondern daß diese Position von der gesamten politischen "Rechten" im Kaiserreich geteilt wurde.
Ändert aber nichts daran, daß dies weder Verwaltungspraxis noch Praxis der Justiz und Rechtslehre war, also staatsangehörigkeitsrechtlich keine Rolle gespielt hat. Wenn Abgeordnete das nicht verstehen können oder wollen, spricht das gegen diese, macht aber deren falsche Ansicht nicht zum gängigen staatliche Handeln.
Zitat von DrNickWie erklären Sie sich denn dann die rechtlichen Regeln zu (Spät-)Aussiedlern? Wird da nicht davon ausgegangen, daß man "Volksdeutscher" sein kann, obwohl die Eltern z.B. die russische Staatsangehörigkeit besitzen?
Sie sagen es ja selbst, Volksdeutscher (das Wort braucht man nicht in Anführungszeichen zu setzen), was nicht dasselbe ist wie deutscher Staatsangehöriger. Sie verwechseln oder vermischen Staatsangehörigkeit mit Volkszugehörigkeit. Alle Spätaussiedler sind fremde Staatsangehörige, werden aber wegen ihrer Volkszugehörigkeit und des Kriegsfolgeschicksals aufgenommen. Bei ihrer Aufnahme spielt die Staatsangehörigkeit überhaupt keine Rolle, es kommt allein auf die deutsche Volkszugehörigkeit iSv. §6 Abs. 2 BVFG an. Man kann deshalb problemlos deutscher Volkszugehöriger sein, auch wenn man zB. sowjetischer, polnischer oder rumänischer StAng war. Wie auch die Ukrainer, Kasachen, Tataren und ca. 120 anderen Nationalitäten der ehem UdSSR sowjetische StAng waren, trotzdem aber ethnisch Angehörige ihres Volkes blieben.
Die deutsche Volkszugehörigkeit wird übrigens nicht durch bloße Abstammung weitergegeben, sondern erfordert zusätzliche Voraussetzungen.
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Zitat von JeffDavisInsofern ist es richtig, daß es nicht auf deutsche Vorfahren ankam, wenn man preußischer Untertan werden wollte. Der Vorgang ist aber mit den heutigen Verhältnissen schwer zu vergleichen.
Vielen Dank für den geschichtlichen Exkurs.
Was aber macht den Vergleich schwer? Die 50.000 Franzosen 1685 haben politisches Asyl gesucht. Sie wurden aber sicher nicht nur aus humanitären sondern auch aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgenommen. Genug Land und Arbeit gab es, und da es sich sicher eher um "Facharbeiter" als "Arbeitssklaven" handelte, wurden damit auch neue Wirtschaftszweige ermöglicht.
Ein gutes Beispiel das mir dazu einfällt sind die über die Welt verteilten Weingüter. Von meinem Gefühl her sind die meisten durch Migranten gegründet worden.
Zitat von JeffDavisInsofern ist es richtig, daß es nicht auf deutsche Vorfahren ankam, wenn man preußischer Untertan werden wollte. Der Vorgang ist aber mit den heutigen Verhältnissen schwer zu vergleichen.
Was aber macht den Vergleich schwer? Die 50.000 Franzosen 1685 haben politisches Asyl gesucht. Sie wurden aber sicher nicht nur aus humanitären sondern auch aus rein wirtschaftlichen Gründen aufgenommen. Genug Land und Arbeit gab es, und da es sich sicher eher um "Facharbeiter" als "Arbeitssklaven" handelte, wurden damit auch neue Wirtschaftszweige ermöglicht.
Schwer nur in Bezug auf das Staatsangehörigkeitsrecht, nicht auf die Motive für die Einwanderung. Das ist richtig, sollte man aber mE auseinanderhalten. Die Hugenotten wurden sofort Untertanen des preuß Kurfürsten, was heute undenkbar wäre. Sie müßten sich im Regelfall acht Jahre in D aufhalten, bevor sie eingebürgert werden könnten.
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Zitat von JeffDavisÄndert aber nichts daran, daß dies weder Verwaltungspraxis noch Praxis der Justiz und Rechtslehre war, also staatsangehörigkeitsrechtlich keine Rolle gespielt hat.
Natürlich hat sich das in der Praxis nicht manifestiert, weil "Zugehörigkeit zum deutschen Volk" mangels klarer Kriterien nicht gerade einfach operationalisierbar ist. Im Kaiserreich wollte die Mehrheit des Parlamentes ein i.e.S. völkisches Staatsangehörigkeitsrecht, aber weil man diese Idee nicht so leicht in Gesetzesform gießen kann, hat man das Deutschsein einfach als Eigenschaft bestimmt, die sich stets von den Eltern auf das Kind vererbt.
Zitat von JeffDavisSie sagen es ja selbst, Volksdeutscher (das Wort braucht man nicht in Anführungszeichen zu setzen), was nicht dasselbe ist wie deutscher Staatsangehöriger. Sie verwechseln oder vermischen Staatsangehörigkeit mit Volkszugehörigkeit.
Ich verwechsele da, glaube ich, nichts. Natürlich ist ein Volksdeutscher noch nicht ein deutscher Staatsbürger, er kann es aber recht leicht werden. Wenn das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht in seinem Wesen nicht-völkisch ist, warum gibt es denn dann eine solche Sonderregelung für Volksdeutsche? Mir scheint sich hier klar das ius sanguinis in seiner ethnisch aufgeladenen Lesart zu manifestieren.
Zitat von JeffDavisÄndert aber nichts daran, daß dies weder Verwaltungspraxis noch Praxis der Justiz und Rechtslehre war, also staatsangehörigkeitsrechtlich keine Rolle gespielt hat.
Natürlich hat sich das in der Praxis nicht manifestiert, weil "Zugehörigkeit zum deutschen Volk" mangels klarer Kriterien nicht gerade einfach operationalisierbar ist. Im Kaiserreich wollte die Mehrheit des Parlamentes ein i.e.S. völkisches Staatsangehörigkeitsrecht, aber weil man diese Idee nicht so leicht in Gesetzesform gießen kann, hat man das Deutschsein einfach als Eigenschaft bestimmt, die sich stets von den Eltern auf das Kind vererbt.
So unklar ist die Zugehörigkeit zum deutschen Volk überhaupt nicht. Dazu gibt es nicht nur (nach 1945) haufenweise Rechtsprechung, Verwaltungsvorschriften und eine jahrzehntelange Praxis, sondern auch verschiedene Definitionen der Volkzugehörigkeit, die das Völkerrecht vor allem in der Zeit ab 1919 herausgearbeitet hat. Aber das ist letztlich im Rahmen des ius sanguinis nicht relevant.
Ich kann Sie nicht daran hindern, etwas in das StAG hineinzulesen, was kein Fachmann hineinliest. Falsch bleibt es dennoch. Das ius sanguinis ist - ich wiederhole mich da - in den meisten Staaten der Welt der übliche Grundsatz bei der Überleitung der Staatsangehörigkeit von den Eltern auf die Kinder. Gemeint ist - ebenfalls in allen diesen Staaten - schlicht die leibliche Abstammung von Staatsangehörigen (und gerade nicht von Volkszugehörigen) dieses Staates, so wie es auch im BGB geregelt ist (von dem noch niemand eine "völkische Aufladung" behauptet hat).
Folgerichtig finden Sie weder im deutschen, noch in einem anderen StA-Gesetz zusätzliche Voraussetzungen für die Überleitung der StAng durch Geburt, die an das Volkstum anknüpfen. Wenn das im politischen Tagesgeschäft von Laien (und Berufspolitiker sind nichts anderes) anders argumentiert wird, spielt das keine Rolle. In der Praxis interessiert das niemanden und darauf kommt es - gerade auch in dem von Ihnen aufgeworfenen Zusammenhang (angebliche Abkehr des deut StA vom ius sanguinis) - an.
Wenn das StAG so "völkisch aufgeladen" war, wie Sie behaupten, wie kann es dann sein, daß zwei Japaner oder Massai deutscher StAng diese seit 1914 auf ihre Kinder überleiten konnten und noch können, ohne das jemand nach der Volkszugehörigkeit fragt?
Wenn das deutsche StAngRecht - und das war ja Ihre Ausgangsthese - seit 2000 nicht mehr "völkisch aufgeladen" ist, wieso ist das ius sanguinis immer noch der zentrale Grundsatz im StAG? Wieso ist die diesbezügliche Vorschrift insoweit seit 1914 unverändert?
Wenn Ihre These richtig wäre, wieso findet sich davon keine Spur in den Verwaltungsvorschriften bzw. Vorläufigen Anwendungshinweisen des BMI zum StAG? Die Verwaltung müßte doch wissen,wie sie die ethnische Komponente in der Verwaltungspraxis berücksichtigen soll?
Wieso findet sich nicht ein einziges Gerichtsurteil, das die ethnische Aufladung problematisiert? Ein Gericht müßte zumindest die Frage prüfen, ob eine "völkische" Komponente überhaupt mit dem Diskriminierungsgebot oder der EMRK vereinbar wäre. Wieso dazu kein Urteil des BVerfG, obwohl dieses schon mehrfach zum StAG Stellung genommen hat?
Zitat von DrNick
Zitat von JeffDavisSie sagen es ja selbst, Volksdeutscher (das Wort braucht man nicht in Anführungszeichen zu setzen), was nicht dasselbe ist wie deutscher Staatsangehöriger. Sie verwechseln oder vermischen Staatsangehörigkeit mit Volkszugehörigkeit.
Ich verwechsele da, glaube ich, nichts. Natürlich ist ein Volksdeutscher noch nicht ein deutscher Staatsbürger, er kann es aber recht leicht werden. Wenn das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht in seinem Wesen nicht-völkisch ist, warum gibt es denn dann eine solche Sonderregelung für Volksdeutsche? Mir scheint sich hier klar das ius sanguinis in seiner ethnisch aufgeladenen Lesart zu manifestieren.
Sie stellen Zusammenhänge her, die so nicht existieren. Wenn wir mal unberücksichtigt lassen, daß die Aufnahme von Spätaussiedlern gar nichts mit der deutschen Staatsangehörigkeit zu tun hat, und demzufolge der Erwerb der StAng durch diese nichts mit dem ius sanguinis, kommen wir evtl. weiter, wenn Sie bitte diese Fragen beantworten:
Wie kommen Sie darauf, daß es für Volksdeutsche eine Sonderregelung gäbe, die den Erwerb der deut StAng beträfe? Wie sieht die genau aus?
Wie leicht kann denn ein deutscher Volkszugehöriger deutscher Staatsangehöriger werden?
Gegen die Texte neuer staatlicher Regelungen liest sich das preußische Exerzierreglement wie das Feuilleton einer liberalen Wochenzeitschrift.
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