Viele schimpfen über "Spiegel-Online"; aber die meisten besuchen es doch regelmäßig. Auch ich, weil man kaum irgendwo aktuelle Meldungen so schnell erhält; sieht man von Google News ab, wo man sich dann aber erst durch die einzelnen Artikel klicken muß.
Ich beginne also meist nolens volens bei "Spiegel-Online", aber schon meine zweite Station - bevor es zur SZ, zu "Welt-Online", zu "Zeit-Online" und dann den internationalen Zeitungen geht - ist FAZ.NET.
Dort nun gibt es seit gestern ein neues Layout. Exzellent!
Ich muss sagen, ich bin ehrlich begeistert: Das ist die erste Nachrichten-Seite eines Printzeitungsverlages im Web die aussieht wie eine Zeitung. Wenn das mal kein Symbol ist...
Zitat von TechniknörglerIch muss sagen, ich bin ehrlich begeistert: Das ist die erste Nachrichten-Seite eines Printzeitungsverlages im Web die aussieht wie eine Zeitung. Wenn das mal kein Symbol ist...
Ja, das finde ich auch. Allerdings weiß ich nicht, wie das auf dem SmartPhone und einem Tablet aussieht, weil ich keines habe und immer noch das Netbook vorziehe. Dafür ist es optimal.
Ein ganz anderer Aspekt: Ich habe eben ein wenig herumgeblättert und bin dabei auf die Preise für Nutzungsrechte gestoßen; im Beispiel Grafiken.
Einen einfache Grafik, die einen Monat sichtbar bleibt, schlägt für einen kleinen Blog wie ZR mit 55 Euro zu Buche. Da ich an ZR nichts verdiene, bekäme ich darauf 50 Prozent Rabatt. Für eine große WebSite, eine anspruchsvolle Grafik und drei Jahre sind bei gewerblicher Nutzung 995 Euro zu zahlen.
Das ist also das Geld, das jemand stiehlt, der das Urheberrecht verletzt. Es ist ganz normaler Diebstahl - er eignet sich etwas an, ohne dafür zu bezahlen. Und das sind keine Centbeträge.
Soviel als Nachtrag zu unserer seinerzeitigen hitzigen Diskussion über das Urheberrecht.
Es ist kein Diebstahl, geehrter Zettel, höchstens die Missachtung eines Monopolrechtes. Natürlich kann dadurch jemandem Geld verloren gehen, muss aber auch nicht, wenn, anstatt eine Lizenz zu erwerben, auf die Nutzung ganz verzichtet wird. In dem Fall hat niemand etwas davon, weder der Rechteinhaber, der trotzdem kein Geld sieht, noch derjenige der es kostenlos oder zu einem niedrigeren Preis nutzen würde.
Es profitiert halt eben in der Regel niemand davon, wenn etwas nicht kopiert wird...
Zitat von TechniknörglerEs ist kein Diebstahl, geehrter Zettel, höchstens die Missachtung eines Monopolrechtes. Natürlich kann dadurch jemandem Geld verloren gehen, muss aber auch nicht, wenn, anstatt eine Lizenz zu erwerben, auf die Nutzung ganz verzichtet wird.
So ist es auch beim Bäcker, lieber Techniknörgler. Ich kann, statt die Brötchen zu kaufen, auf deren Nutzung ganz verzichten.
Aber ich hatte mich ja aus dieser Diskussion ausgeklinkt. Nur, als ich diese Tabelle sah, konnte ich nicht widerstehen.
Ich habe mit genau dieser Antwort gerechnet. Der Unterschied: Wenn ich ein physisches Produkt nicht verkaufe, dann habe ich es noch (kann ich es zu nichts mehr gebrauchen, so war die Herstellung Ressourcenverschwendung). Nimmt es mir jemand, dann habe ich es nicht mehr.
Datensätze aber kann man einfach verdoppeln. Tut man es nicht, hat niemand etwas davon. Man hat keinen Schaden, wenn es jemand tut. Man hat nur einen Nutzen von der Verhinderung kostenloser Kopien, wenn stattdessen eine Vergütung für eine Kopie bezahlt würde, nicht jedoch, wenn auf das Kopieren verzichtet wird. Umgekehrt besteht nur ein Schaden, wenn durch den kostenlosen Kopiervorgang ein bezahlter Kopiervorgang ersetzt würde.
Zitat von TechniknörglerIch muss sagen, ich bin ehrlich begeistert: Das ist die erste Nachrichten-Seite eines Printzeitungsverlages im Web die aussieht wie eine Zeitung. Wenn das mal kein Symbol ist...
Ja, das finde ich auch. Allerdings weiß ich nicht, wie das auf dem SmartPhone und einem Tablet aussieht, weil ich keines habe und immer noch das Netbook vorziehe. Dafür ist es optimal.
Bisher ist die Seite auf meinem Telefon leider absolut unbrauchbar. Mich hat das gestern wirklich ein wenig aufgeregt. Wobei es jetzt im Browser wirklich schön aussieht. Aber bei einem Update sollte man auch die Seite für Mobil-Geräte entsprechend anpassen, oder zumindest dort die alte Version online lassen, die war nämlich gut.
Zitat von herr celineEine Frage: wieso "sueddeutsche.de" aber FAZ.NET?
Berechtigte Frage.
Ich schreibe die Namen deutscher Zeitungen und Zeitschriften sowie von deren Internetausgaben in Anführungszeichen; die entsprechenden ausländischen Namen hingegen, wie alle Wörter in anderen Sprachen, kursiv.
Anders ist es, wenn ein Internetausgabe sich selbst mit der betreffenden URL bezeichnet, wie sueddeutsche.de und FAZ.NET. Ich setze dann keine Anführungszeichen und schreibe auch nicht kursiv. Bei "sueddeutsche.de" habe ich das in dem Artikel versehentlich nicht befolgt und werde es korrigieren; mit Dank an Sie.
Zitat von TechniknörglerMan hat nur einen nutzen von der Verhinderung kostenloser Kopien, wenn stattdessen eine Vergütung für eine Kopie bezahlt würde, nicht jedoch, wenn auf das Kopieren verzichtet wird.
Und woher, lieber Techniknörgler, weiß man, ob das eine oder ob das andere der Fall ist?
Helene Fischer gibt in der Stadt xyz ein Konzert. Wochen vorher werden dort gefälschte Eintrittskarten verteilt. Am Ende singt sie vor einem vollen Haus und hat eine leere Kasse.
Wieviele von denen, die mit gefälschten Karten in den Saal kamen, wären sonst gar nicht gekommen? Wieviele hätten sonst den Eintrittspreis bezahlt?
Das läßt sich grundsätzlich nicht ermitteln; und das ist die eine Seite der Sache. Die andere ist, daß man Eintrittskarten nicht fälschen darf. Man darf nicht schwarz fahren mit dem Argument, daß die Bahn ja ohnehin fährt und ergo ihr kein Schaden entsteht. Man darf nichts benutzen, für das ein anderer das Urheberrecht hat.
Gesetze sind einzuhalten. Die Überlegung, ob man denn durch einen Gesetzesbruch jemandem schadet, ist dabei völlig irrelevant. Es kann sich ja nicht jeder sein eigenes StGB und sein eigenes BGB backen.
Zitat von TechniknörglerDatensätze aber kann man einfach verdoppeln. Tut man es nicht, hat niemand etwas davon. Man hat keinen Schaden, wenn es jemand tut. Man hat nur einen nutzen von der Verhinderung kostenloser Kopien, wenn stattdessen eine Vergütung für eine Kopie bezahlt würde, nicht jedoch, wenn auf das Kopieren verzichtet wird. Umgekehrt besteht nur ein Schaden, wenn durch den kostenlosen Kopiervorgang ein bezahlter Kopiervorgang ersetzt würde.
Das ist verkürzt gedacht. Zwar kann man nur körperliche Gegenstände stehlen. Deswegen ist aber die Verletzung eines Schutzrechts keine bloße Mißachtung, sondern bleibt die unerlaubte Verletzung eines geschützen Rechtsguts, so wie der Diebstahl das Rechtsgut "Eigentum" verletzt. Ob ein wirtschaftlicher Schaden durch die Herstellung einer Kopie entsteht, ist dabei nebensächlich. Die Sanktion der Schutzverletzung durch den Ersatz des entgangenen Gewinns ist folgerichtig nur eine der in §§97ff UrhG vorgesehenen zivilrechtlichen Sanktionen, neben zB der Unterlassung oder der Vernichtung oder Herausgabe der Kopien.
Auch wenn zB die Musikindustrie gern mit völlig überzogenen Zahlen operiert, um die angeblichen wirtschaftlichen Folgen illegalen Kopierens aufzubauschen, ändert das nichts daran, daß selbst dann eine rechtswidrige Handlung vorliegt, wenn der Kopierer das Werk sonst gar nicht gekauft hätte.
Gegen die Texte neuer staatlicher Regelungen liest sich das preußische Exerzierreglement wie das Feuilleton einer liberalen Wochenzeitschrift.
Leider kriegt calibre noch keine lesbare Kindle-Zeitung daraus gebacken, und so sitze ich seit gestern ohne meine FAZ am Frühstückstisch :( Aber seit Zettels Artikel weiß ich wenigstens, warum.
Bisher ist die Seite auf meinem Telefon leider absolut unbrauchbar. Mich hat das gestern wirklich ein wenig aufgeregt. Wobei es jetzt im Browser wirklich schön aussieht. Aber bei einem Update sollte man auch die Seite für Mobil-Geräte entsprechend anpassen, oder zumindest dort die alte Version online lassen, die war nämlich gut.
Eine Frage: wieso "sueddeutsche.de" aber FAZ.NET?
Das kann ich mir gut vorstellen. Das klassische Zeitungsdesign ist für so einen kleinen Bildschirm vermutlich nicht geeignet. Eine separate Mobil-Version, die inhaltlich, nicht aber äußerlich und von der Form, identisch ist, wäre hier schon sinnvoll.
Ich weiß nicht, ob diese Beobachtung zu der Layout Schönheitsanalyse paßt, aber mir fällt doch schon sehr negativ auf, daß offensichtlich die Leserkommentar Bewertungsfunktion gewollt und stark eingeschränkt worden ist.
So nach der Methode alles so schön positiv hier! (Falls jetzt nicht klar ist, was ich meine: Man kann einen Leserkommentar nur noch einstufig positiv bewerten. Mehr und anderes geht nicht mehr.)
Zitat von TechniknörglerMan hat nur einen nutzen von der Verhinderung kostenloser Kopien, wenn stattdessen eine Vergütung für eine Kopie bezahlt würde, nicht jedoch, wenn auf das Kopieren verzichtet wird.
Und woher, lieber Techniknörgler, weiß man, ob das eine oder ob das andere der Fall ist?
Helene Fischer gibt in der Stadt xyz ein Konzert. Wochen vorher werden dort gefälschte Eintrittskarten verteilt. Am Ende singt sie vor einem vollen Haus und hat eine leere Kasse.
Wieviele von denen, die mit gefälschten Karten in den Saal kamen, wären sonst gar nicht gekommen? Wieviele hätten sonst den Eintrittspreis bezahlt?
Das läßt sich grundsätzlich nicht ermitteln; und das ist die eine Seite der Sache. Die andere ist, daß man Eintrittskarten nicht fälschen darf. Man darf nicht schwarz fahren mit dem Argument, daß die Bahn ja ohnehin fährt und ergo ihr kein Schaden entsteht. Man darf nichts benutzen, für das ein anderer das Urheberrecht hat.
Gesetze sind einzuhalten. Die Überlegung, ob man denn durch einen Gesetzesbruch jemandem schadet, ist dabei völlig irrelevant. Es kann sich ja nicht jeder sein eigenes StGB und sein eigenes BGB backen.
Herzlich, Zettel
Aber darum geht es doch gar nicht: Diebstahl ist halt etwas anderes, dadurch gekennzeichnet, dass das genommene nachher ein anderer nicht mehr hat. Niemand kann wegen Schwarzfahrens nach dem Diebstahlparagraphen verurteilt werden. Es ist kein Diebstahl. Auch Urkundenfälschung ist kein Diebstahl.
Zitat von TechniknörglerAber darum geht es doch gar nicht: Diebstahl ist halt etwas anderes, dadurch gekennzeichnet, dass das genommene nachher ein anderer nicht mehr hat. Niemand kann wegen Schwarzfahrens nach dem Diebstahlparagraphen verurteilt werden. Es ist kein Diebstahl. Auch Urkundenfälschung ist kein Diebstahl.
Ja gut, das mögen die Juristen entscheiden, wie das zu rubrizieren ist. Betrug, Erschleichung einer Leistung, Verletzung des Eigentumsrechts, Diebstahl geistigen Eigentums, Fälschung; was immer. Jedenfalls ist es eine Straftat und deshalb inakzeptabel.
Zitat von ZettelJa gut, das mögen die Juristen entscheiden, wie das zu rubrizieren ist. Betrug, Erschleichung einer Leistung, Verletzung des Eigentumsrechts, Diebstahl geistigen Eigentums, Fälschung; was immer. Jedenfalls ist es eine Straftat und deshalb inakzeptabel.
Herzlich, Zettel
Puh. Gabs neulich nicht im Law blog den Hinweis zu einer Entscheidung, wonach "Schwarz Fahren" nicht als strafbar bewertet wurde? Es ist kein Diebstahl ("Wegnahme einer beweglichen Sache"), keine Urkundenfälschung ("Nachmachen einer Fahrkarte") und keine Leistungserschleichung ("Mit List etwas vortäuschen um etwas anderes zu bekommen"), sondern Schwarzfahren ist der Versuch des verkehrsbetreibers, ein unzulängliches Geschäftsmodell (Mangelnde Zugangskontrolle) auf die Allgemeinheit abzuwälzen?
Mit einem "jedenfalls ist es eine Straftat" möchte ich mich an dieser Stelle nicht abfinden.
Zitat von DagnyPuh. Gabs neulich nicht im Law blog den Hinweis zu einer Entscheidung, wonach "Schwarz Fahren" nicht als strafbar bewertet wurde? Es ist kein Diebstahl ("Wegnahme einer beweglichen Sache"), keine Urkundenfälschung ("Nachmachen einer Fahrkarte") und keine Leistungserschleichung ("Mit List etwas vortäuschen um etwas anderes zu bekommen"), sondern Schwarzfahren ist der Versuch des verkehrsbetreibers, ein unzulängliches Geschäftsmodell (Mangelnde Zugangskontrolle) auf die Allgemeinheit abzuwälzen? Mit einem "jedenfalls ist es eine Straftat" möchte ich mich an dieser Stelle nicht abfinden.
Lawblog.de berichtet öfter über Schwarzfahrer. Wenn man das Archiv durchsucht, findet man Meldungen wie die, daß in Berlin-Plötzensee ein Drittel aller Insassen wegen Schwarzfahren sitzt. Also doch Straftat. Weniger Gegenliebe bei den Gerichten findet der Vorwurf der Beförderungserschleichung, wenn die Verkehrsbetriebe ihn auch bei Fahrgästen erheben, die eine Monats- oder Jahreskarte schlicht zu Hause vergessen haben und sie später nicht vorzeigen.
Wieso soll die mangelnde Zugangskontrolle aus dem ÖPNV ein unzulängliches Geschäftsmodell machen? Verstehe ich nicht. Wenn, ist Schwarzfahren ein "unzulängliches Geschäftsmodell", denn dessen Kosten werden auf alle ehrlichen Benutzer des ÖPNV abgewälzt.
Gegen die Texte neuer staatlicher Regelungen liest sich das preußische Exerzierreglement wie das Feuilleton einer liberalen Wochenzeitschrift.
Bisher ist die Seite auf meinem Telefon leider absolut unbrauchbar. Mich hat das gestern wirklich ein wenig aufgeregt. Wobei es jetzt im Browser wirklich schön aussieht. Aber bei einem Update sollte man auch die Seite für Mobil-Geräte entsprechend anpassen, oder zumindest dort die alte Version online lassen, die war nämlich gut.
Eine Frage: wieso "sueddeutsche.de" aber FAZ.NET?
Das kann ich mir gut vorstellen. Das klassische Zeitungsdesign ist für so einen kleinen Bildschirm vermutlich nicht geeignet. Eine separate Mobil-Version, die inhaltlich, nicht aber äußerlich und von der Form, identisch ist, wäre hier schon sinnvoll.
Ja, so eine mobile Version gibt es von so ziemlich jeder Webseit, bise vor kurzem auch von der der FAZ. Habe da eine nette App auf meinem Telefon, die mir eine Übersicht über die Onlineangebote aller Zeitungen liefert und automatisch die mobile Version läd. Ohne Browser sozusagen. Die Leute der Online-Ausgabe der FAZ haben sicher schon was in Arbeit, was die alte mobile Version ersetzt. Bis dahin hätte man auch die bisherige laufen lassen können. Vor allem weil auch die neue mobile Version nicht viel anders als die alte aussehen wird. Da sind im Layout über alle Angebote hinweg sowieso kaum Unterschiede wahrzunehmen.
Zitat von DagnyPuh. Gabs neulich nicht im Law blog den Hinweis zu einer Entscheidung, wonach "Schwarz Fahren" nicht als strafbar bewertet wurde? Es ist kein Diebstahl ("Wegnahme einer beweglichen Sache"), keine Urkundenfälschung ("Nachmachen einer Fahrkarte") und keine Leistungserschleichung ("Mit List etwas vortäuschen um etwas anderes zu bekommen"), sondern Schwarzfahren ist der Versuch des verkehrsbetreibers, ein unzulängliches Geschäftsmodell (Mangelnde Zugangskontrolle) auf die Allgemeinheit abzuwälzen?
Mit einem "jedenfalls ist es eine Straftat" möchte ich mich an dieser Stelle nicht abfinden.
Warum nicht? So ist die Gesetzeslage.
Stellen wir uns mal einen Augenblick vor, der ÖPNV würde mit einer perfekten Zugangskontrolle ausgestattet. Das wäre dann ein RFID-Chip, den jeder Nutzer bei sich zu tragen hätte. Solche Chipkarten wurden schon getestet. Man kann damit Bewegungsprofile für jeden einzelnen Menschen erfassen. Ein so tiefgreifender Eingriff in Persönlichkeitsrechte ist wohl aus bürgerrechtsliberaler Sicht nicht akzeptabel.
Alternative: Der ÖPNV wird ohne jede Zugangskontrolle betrieben. Dann müssten alle Steuerzahler einer Stadt dafür aufkommen oder es würde eine landesweite Steuer eingeführt. Das wäre aus wirtschaftsliberaler Sicht sicher nicht wünschenswert.
Im jetzigen System zahlt der Nutzer einen Teil der Kosten. Ein weiterer Teil wird meist durch »Quersubventionierung« (Stadtwerke) aufgebracht und den Rest kommt aus Steuergeld. Zu diesem System gehört das gelegentliche Kontrollieren der Fahrgäste einfach dazu. Würde man die Kontrollen und die Strafbarkeit abschaffen, müsste sich niemand mehr eine Fahrkarte kaufen. Dann würde der ÖPNV also aus freiwilligen Spenden, den Überschüssen der Stadtwerke und aus Steuergeldern finanziert. Es ist klar, dass dann irgendwann der Steuerzahler für die gesamten Kosten aufkommen müsste.
Natürlich würde der Rechtsstaat entlastet, wenn man Schwarzfahren nicht mehr mit Gefängnisstrafen ahnden würde. Die Richter könnten sich um andere Dinge kümmern. Aber auf welche Weise soll dann gesichert werden, dass die ÖPNV-Nutzer wenigstens ihren bisherigen Anteil an den Kosten tragen?
Zitat von JeffDavisLawblog.de berichtet öfter über Schwarzfahrer. Wenn man das Archiv durchsucht, findet man Meldungen wie die, daß in Berlin-Plötzensee ein Drittel aller Insassen wegen Schwarzfahren sitzt. Also doch Straftat. Weniger Gegenliebe bei den Gerichten findet der Vorwurf der Beförderungserschleichung, wenn die Verkehrsbetriebe ihn auch bei Fahrgästen erheben, die eine Monats- oder Jahreskarte schlicht zu Hause vergessen haben und sie später nicht vorzeigen.
Natürlich. Denn ein Gericht muss immer alle Aspekte beachten. Der Jahreskartenbesitzer hat für ein Jahr vorausbezahlt, was ein ziemlich starkes Indiz für seine Ehrlichkeit ist. Allerdings ist es kein Beweis, denn die Jahreskarte ist oft übertragbar. Deshalb gibt es bei den meisten Verkehrsunternehmen eine Kulanzregelung: Man bezahlt als Jahreskarteninhaber im ersten Fall (und nur dann!) 15 bis 20 Euro. Wenn man aber häufiger ohne Jahreskarte erwischt wird, dann wird natürlich ein Ausleihen der Jahreskarte an Dritte unterstellt. Solche Fälle muss dann möglicherweise ein Richter entscheiden.
Nach meiner Erfahrung trifft es vor allem Kinder und Jugendliche. Unser erstes Kind musste in der gesamten Schulzeit nur selten zum Gymnasium fahren. Es wurde oft am Morgen und am Monatsanfang kontrolliert und einmal mussten wir auch zahlen. Unser zweites Kind fährt seit Schuljahresbeginn täglich etwa 20 Minuten Straßenbahn zum Gymnasium und wurde vor allem in den ersten Tagen oft kontrolliert. Aus folgendem Grund konzentrieren sich Kontrolleure auf Schüler: Kinder sind leicht zu fassen, Kinder machen Fehler, Kinder vergessen auch mal einen Ausweis oder einen Abschnitt oder ein Passbild. Dadurch entstehen aus meiner Sicht relativ viele Fälle des »Schwarzfahrens«, die eigentlich keine sind.
Zitat von TechniknörglerDatensätze aber kann man einfach verdoppeln. Tut man es nicht, hat niemand etwas davon. Man hat keinen Schaden, wenn es jemand tut. Man hat nur einen nutzen von der Verhinderung kostenloser Kopien, wenn stattdessen eine Vergütung für eine Kopie bezahlt würde, nicht jedoch, wenn auf das Kopieren verzichtet wird. Umgekehrt besteht nur ein Schaden, wenn durch den kostenlosen Kopiervorgang ein bezahlter Kopiervorgang ersetzt würde.
Das ist verkürzt gedacht. Zwar kann man nur körperliche Gegenstände stehlen. Deswegen ist aber die Verletzung eines Schutzrechts keine bloße Mißachtung, sondern bleibt die unerlaubte Verletzung eines geschützen Rechtsguts, so wie der Diebstahl das Rechtsgut "Eigentum" verletzt. Ob ein wirtschaftlicher Schaden durch die Herstellung einer Kopie entsteht, ist dabei nebensächlich. Die Sanktion der Schutzverletzung durch den Ersatz des entgangenen Gewinns ist folgerichtig nur eine der in §§97ff UrhG vorgesehenen zivilrechtlichen Sanktionen, neben zB der Unterlassung oder der Vernichtung oder Herausgabe der Kopien.
Auch wenn zB die Musikindustrie gern mit völlig überzogenen Zahlen operiert, um die angeblichen wirtschaftlichen Folgen illegalen Kopierens aufzubauschen, ändert das nichts daran, daß selbst dann eine rechtswidrige Handlung vorliegt, wenn der Kopierer das Werk sonst gar nicht gekauft hätte.
Das wird aber auch gar nicht dadurch bestritten, dass man unzutreffende Vergleiche ablehnt.
Es erscheint mir als Grundlage für eine Diskussion über den Umfang des Urheberrechtes relevant seine Argumente nicht auf unzuverlässige Vergleiche aufzubauen. Ein moralischer Absolutismus, als wären solche Monopolrechte ein Art naturrechtlicher Anspruch, anstatt ein unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, Wünsche(*) und Nutzen vom Gesetzgeber gewährtes Exklusivrecht, erscheint mir hier unangebracht.
Entscheidend ist mir hier nicht die Frage, ob das Urheberrecht nicht seine Rechtfertigung haben könnte (ich denke das hat es), sondern das es mE nach keinen höheren Anspruch (z.B. naturrechtlich) darauf gibt, nur den vom (einfachen) Gesetzgeber gewährten.
Mir erscheint es gefährlich einen Exklusivanspruch an Gedanken, auch der konkreten Formulieren selbiger, an Ideen und mentalen Zuständen, sowie ihrer Verbreitung, als grundlegendes, unabdingbares und dem Wesen der modernen Menschenrechte immanentes Recht zu betrachten.
Zitat von TechniknörglerDatensätze aber kann man einfach verdoppeln. Tut man es nicht, hat niemand etwas davon. Man hat keinen Schaden, wenn es jemand tut. Man hat nur einen nutzen von der Verhinderung kostenloser Kopien, wenn stattdessen eine Vergütung für eine Kopie bezahlt würde, nicht jedoch, wenn auf das Kopieren verzichtet wird. Umgekehrt besteht nur ein Schaden, wenn durch den kostenlosen Kopiervorgang ein bezahlter Kopiervorgang ersetzt würde.
Das ist verkürzt gedacht. Zwar kann man nur körperliche Gegenstände stehlen. Deswegen ist aber die Verletzung eines Schutzrechts keine bloße Mißachtung, sondern bleibt die unerlaubte Verletzung eines geschützen Rechtsguts, so wie der Diebstahl das Rechtsgut "Eigentum" verletzt. Ob ein wirtschaftlicher Schaden durch die Herstellung einer Kopie entsteht, ist dabei nebensächlich. Die Sanktion der Schutzverletzung durch den Ersatz des entgangenen Gewinns ist folgerichtig nur eine der in §§97ff UrhG vorgesehenen zivilrechtlichen Sanktionen, neben zB der Unterlassung oder der Vernichtung oder Herausgabe der Kopien.
Auch wenn zB die Musikindustrie gern mit völlig überzogenen Zahlen operiert, um die angeblichen wirtschaftlichen Folgen illegalen Kopierens aufzubauschen, ändert das nichts daran, daß selbst dann eine rechtswidrige Handlung vorliegt, wenn der Kopierer das Werk sonst gar nicht gekauft hätte.
Es erscheint mir als Grundlage für eine Diskussion über den Umfang des Urheberrechtes relevant seine Argumente nicht auf unzuverlässige Vergleiche aufzubauen. Ein moralischer Absolutismus, als wären solche Monopolrechte ein Art naturrechtlicher Anspruch, anstatt ein unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses, Wünsche(*) und Nutzen vom Gesetzgeber gewährtes Exklusivrecht, erscheint mir hier unangebracht.
Mir fällt - auch im anderen Thread- vor allem auf, daß diejenigen, die gegen das Urheberrecht argumentieren, das stets auf vage und undifferenzierte Weise tun. Kaum einer berücksichtigt zB. die geltende Gesetzeslage oder -auslegung, nicht einmal ein § wird genannt. Meist bezieht man sich auf die Musik, die anderen Gebiete fallen unter den Tisch. Man kann das aber drehen und wenden, soviel man will, das geistige Eigentum wird nun einmal durch das UrhG und diverse Abkommen geschützt. Wenn ich dieses Rechtsgut verletze, muß ich mit den rechtlichen Konsequenzen leben. Das beruht auch nicht auf "Naturrecht" oder "moralischem Absolutismus", und wird erst recht nicht vom Gesetzgeber exklusiv gewährt. Sondern das heutige Urheberrecht ist das Ergebnis eines sehr langen historischen und gesellschaftlichen Prozesses und die rechtliche Folge der allgemeinen Erkenntnis, daß der Schöpfer eines nichtkörperlichen Werkes eine dem Schutz des Eigentums an körperlichen Sachen vergleichbare Position verdient. Das war und ist allgemeiner Konsens und im öffentlichen Interesse. Mir ist auch kein seriöser Fachmann bekannt, der das radikal in Frage stellt.
Eine vernünftige Diskussion um die Anpassung des Urheberrechts muß beim Gesetz und seiner heutigen Praxis sowie bei den konkreten Interessen der beteiligten Personen beginnen. Wenn man die unzweifelhaft vorhandenen Auswüchse abschalten will (zB die in D grassierende Abmahnindustrie mit der die Musikindustrie, diverse Anwälte und Firmen mehr verdienen als durch den Verkauf der CD), wenn man den Erfordernissen der digitalen Revolution Rechnung tragen will, dann geht man logischerweise vom vorhandenen Rechtsrahmen aus und nicht von einer abstrakt-theoretischen Moral.
Die Auswüchse und der Lobbyismus der Verwertungsindustrie sind, wie die bisher nicht erfolgte Anpassung an das digitale Zeitalter, nicht auf das Urheberrecht zurückzuführen, sondern auf die Inkompetenz und Überforderung der Politiker mit der technischen Entwicklung und der des Internet sowie mit deren eigenen Machterhaltungsinteressen, die in diesem Fall mit den wirtschaftlichen Interessen einer trägen und denkfaulen Industrie einhergehen.
Keiner kann heute definitiv voraussagen, wie in Zukunft der gerechte Ausgleich zwischen dem Schöpfer eines Werkes und dessen Nutzer gestaltet werden wird. Das ist auch nicht die Aufgabe der Politik, sondern des Marktes und der Personen, die vom Werk leben bzw. es nutzen wollen. Die Politik hat lediglich diesen Prozeß zu ermöglichen und später den erneuerten Rechtsrahmen zu liefern. Eine Diskussion über den Sinn des Urheberrechts ist ja nicht sinnlos, zumal wir uns in einem epochalen Umbruch befinden, sie sollte aber nicht an die Stelle der konkreten Gesetzgebungsarbeit treten.
Gegen die Texte neuer staatlicher Regelungen liest sich das preußische Exerzierreglement wie das Feuilleton einer liberalen Wochenzeitschrift.
Zitat Wenn ich dieses Rechtsgut verletze, muß ich mit den rechtlichen Konsequenzen leben. Das beruht auch nicht auf "Naturrecht" oder "moralischem Absolutismus", und wird erst recht nicht vom Gesetzgeber exklusiv gewährt.
Ich glaube wir reden aneinander vorbei: Natürlich ist das Urheberrecht derzeitige Rechtslage, aber deshalb ist es nicht unveränderlich, heilig und unantastbar! Mir ging es hier nicht darum Rechtsverstöße zu rechtfertigen, sondern die derzeitige Rechtslage zu hinterfragen.
Zitat Man kann das aber drehen und wenden, soviel man will, das geistige Eigentum wird nun einmal durch das UrhG und diverse Abkommen geschützt.
Und wo wird hier die derzeitige Gesetzeslage bestritten?
Zitat Sondern das heutige Urheberrecht ist das Ergebnis eines sehr langen historischen und gesellschaftlichen Prozesses und die rechtliche Folge der allgemeinen Erkenntnis, daß der Schöpfer eines nichtkörperlichen Werkes eine dem Schutz des Eigentums an körperlichen Sachen vergleichbare Position verdient. Das war und ist allgemeiner Konsens und im öffentlichen Interesse. Mir ist auch kein seriöser Fachmann bekannt, der das radikal in Frage stellt.
Wörter und Phrasen die mir ins Auge stechen: "allgemeinen Erkenntnis", "Konsens" und "Mir ist auch kein seriöser Fachmann bekannt, der das radikal in Frage stellt." Wen definieren Sie als seriösen Fachmann für mit der Frage verbundene Werteentscheidungen? Den Verweis auf einen (gesellschaftlichen) "Konsens" gibt es auffällig häufig dann, wenn dieser zu bröckeln beginnt, also eigentlich schon nicht mehr richtig besteht... Schon mal aufgefallen? Die "allgemeinen Erkenntnis" könnte irren...
Zitat Mir fällt - auch im anderen Thread- vor allem auf, daß diejenigen, die gegen das Urheberrecht argumentieren, das stets auf vage und undifferenzierte Weise tun. Kaum einer berücksichtigt zB. die geltende Gesetzeslage oder -auslegung, nicht einmal ein § wird genannt. Meist bezieht man sich auf die Musik, die anderen Gebiete fallen unter den Tisch.
Wo fehlt ihnen ein Hinweis auf einen Paragraphen? Ihr Vorwurf der "vage[n] und undifferenzierte[n] Weise" erscheint mir etwas vage. Soll man ihren Beitrag nicht ernst nehmen, nur weil kein Paragraph referenziert wird? Musik als Beispiel zu nennen, selbst wenn es geschieht, ist doch kein argumentativer Mangel. Ich kann ihren Vorwurf nicht nachvollziehen, können Sie ihn mit Konkretem untermauern?
Ein Verweis auf die herrschende Rechtsprechung muss doch auch in den Diskussionsverlauf rein passen, sich aus der Diskussion ergeben. Wenn die Diskussion nicht zu einem Aspekt kommt, für das ein Urteil relevant ist, wieso dann erwähnen? Ich könnte jetzt ein paar Urteile zum Urheberrecht verlinken, aber für was sollte das gut sein? Wie passt das hier rein?
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