Im Staatsrechtler-Jargon ist der Begriff Ermächtigungsgesetz relativ fest umrissen: Es handelt sich dabei um die per Gesetz erfolgende Einräumung der Befugnis an die (obersten Organe der) Verwaltung, generell-abstrakte Normen zu erlassen, die nicht wie Verordnungen inhaltlich bereits näher prädeterminiert sind. In diesem Sinne ist das ESM-Zustimmungsgesetz natürlich kein Ermächtigungsgesetz. Im Gegenteil: Es ist vielmehr ein Entmächtigungsgesetz. Denn mit der Unsummen umfassenden Garantiezusage beschneidet der Bundestag seine (materielle) Budgethoheit in massiver Weise. Wenn man - entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in der nur auf den formellen Aspekt des Budgetrechts abgestellt wurde - auch einschneidende materielle Beschränkungen dieses Rechts als dem Demokratieprinzip oder dem Identitätsgebot widersprechend ansieht, dann wäre das ESM-Zustimmungsgesetz wegen Art. 79 III iVm Art. 20 I sowie Art. 146 GG auch bei Erreichen der Zweidrittelmehrheit verfassungswidrig. Ganz zu schweigen davon, dass der ESM eine fast schon unverschämte Umgehung einiger Normen des EU-Primärrechts darstellt.
Nein. Er hat schlicht gemerkt (darauf wollte vielleicht auch SF-Leser heraus), daß "jemand hat einen außergewöhnlichen Schuß" bedeutet, daß derjenige nicht mehr alle Latten am Zaun, mithin ordentlich einen an der Waffel und außerdem ein Rad ab habe.
Zitat von R.A.Ich halte überhaupt nichts davon, Nazi- oder Kommunistendiktatur zu verniedlichen, indem man irgendwelche mißliebigen politischen Maßnahmen mit "Ermächtigungsgesetz" oder "Stasi 2.0" bezeichnet.
Sie sind einfach zu weich. Hier wurde schließlich auch schon - begrifflich weitaus unpassender - das Ergebnis einer Landtagswahl als "Machtergreifung" bezeichnet. Da darf man nicht zimperlich sein. Also auf den Stahlhelm, rein ins Stahlgewitter und stählerne Nerven bewiesen!
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