inhaltlich bin ich 100% bei Ihnen: die Urheberrechts-Pläne der Piraten sind Tagträume, die die Produzentensicht ausblendet.
Allerdings wird die Gemüsehändler-Analogie einen Piraten schwerlich überzeugen. Denn die Analogie hat eine Schwachstelle: Bei Gemüse handelt es sich um ein physisches Produkt. Wenn dem Gemüsehändler ein Salatkopf gestohlen wird, dann hat er folglich einen Salatkopf weniger, also einen echten materiellen Verlust. Wenn hingegen ein Buch raubkopiert wird, hat der Buchautor ja nicht weniger Bücher. Ein überzeugter Pirat wird daher immer argumentieren, dass dem Autor somit kein materieller Verlust entsteht. (Und er wird den Einwand, dass dem Autor die Einnahmen aus dem Buchverkauf wegwischen mit dem Gegenargument, dass der Raubkopierer ja womöglich das Buch zum regulären Preis gar nicht gekauft hätte. Dass also der Auto so oder so keine Einnahmen gehabt hätte - also so oder so keinen Verlust erlitten habe).
Meine Empfehlung, lieber Zettel, wäre daher, den Piraten-Fans nicht mit der Analogie zu phyisischen Produkten zu kommen. Diese Analogie wird sie nämlich nicht überzeugen.
(Zumal es ja ausreichend andere, m.E. überzeugendere Argumente gibt, warum die Piraten-Pläne blödsinnig sind).
Zitat von FlorianAllerdings wird die Gemüsehändler-Analogie einen Piraten schwerlich überzeugen. Denn die Analogie hat eine Schwachstelle: Bei Gemüse handelt es sich um ein physisches Produkt. Wenn dem Gemüsehändler ein Salatkopf gestohlen wird, dann hat er folglich einen Salatkopf weniger, also einen echten materiellen Verlust. Wenn hingegen ein Buch raubkopiert wird, hat der Buchautor ja nicht weniger Bücher.
Ja, das wurde und wird ja hin- und herdiskutiert. Ich schätze, daß es zu diesem Punkt hier im kleinen Zimmer mindestens ein halbes Dutzend Diskussionen gibt.
Wenn jemand ein raubkopiertes Buch liest, dann hat der Autor ein Buch weniger verkauft. So, wie der Gemüsehändler eine Artischocke weniger verkauft hat, wenn der Betreffende sie stiehlt, statt sie zu bezahlen.
Das Argument, daß der Dieb aber lieber auf die Artischocke oder das Buch verzichtet hätte, wenn er sie nicht umsonst bekommt, zieht nicht. Denn wer will das nachprüfen? Wer will nachprüfen, ob der Schwarzfahrer gar kein Fahrgeld hinterzogen hat, weil er ja nicht gefahren wäre, wenn er hätte bezahlen müssen?
Das ist, da haben Sie Recht, lieber Florian, alles ausdiskutiert, und niemand wird einen ideologisch gefestigten Piraten überzeugen.
Am Ende geht es, wie so oft, um den Kampf zwischen denen, die etwas haben, und denen, die es ihnen wegnehmen wollen.
Übrigens sind die Ergebnisse des letzten Deutschlandtrends interessant, was die Meinung der Wähler der Piraten angeht. Sie sind durchweg mehr in Opposition als selbst die Kommunisten. Die Piraten sind die Protestpartei, die bisher in Deutschland gefehlt hat.
Vielleicht führe ich das irgendwann noch a bisserl aus. Aber jetzt ruft erst einmal der Fußball.
Zitat Wenn hingegen ein Buch raubkopiert wird, hat der Buchautor ja nicht weniger Bücher.
Er hat weniger Bücher verkauft! Entscheidend ist doch der Gewinn, welchen er aus seinem Besitz erzielt. Die nicht verkauften Tomaten wird der Händler nicht verschenken, eher wirft er sie weg. Genauso gibt es keinen Grund für den Autor auf den Gewinn auch nur eines kopierten und nicht verkauften Buches zu verzichten. Nur ein Werbegeschenk ist ein gutes Geschenk. Und weder eine Kopie noch der Diebstahl, sind Werbung.
Die Gegner des Urhebergesetzes stören sich beileibe nicht nur an diesem Gesetz. Sie haben, so scheint mir, ein generelles Problem mit Gesetzen und ihrer Entstehung. Volksabstimmungen werden Parlamentsentscheidungen bevorzugt und Gesetzestreue wird mit Untertanengeist gleichgesetzt. Dass aber der Besucher im Land der Freiheit die größte Dichte an gesetzestreuen Bürgern anzutreffen scheint, und in Diktaturen die geringste, hat eben auch viel mit der Größe des Staates zu tun. Und nicht mit der pro Kopf Anzahl von Inhaftierten. Wenn in Italien, Frankreich oder Deutschland der Staat die Bürger gegängelt, äußert sich die Mißachtung durch Renitenz. Die wirkt in einer offenen Gesellschaft aber ganz anders als in einer geschlossenen. Ein funktionafähiger Rechtsstaat ist von seinen Bürgern abhängig. Wird er abgelehnt, schaffen diese Bürger hier und da ein Machtvakuum welches gefüllt wird durch die Macht des Stärkeren, Rücksichtslosesten und Skrupellosesten.
Zitat von ZettelWenn jemand ein raubkopiertes Buch liest, dann hat der Autor ein Buch weniger verkauft. So, wie der Gemüsehändler eine Artischocke weniger verkauft hat, wenn der Betreffende sie stiehlt, statt sie zu bezahlen.
Das Argument, daß der Dieb aber lieber auf die Artischocke oder das Buch verzichtet hätte, wenn er sie nicht umsonst bekommt, zieht nicht. Denn wer will das nachprüfen? Wer will nachprüfen, ob der Schwarzfahrer gar kein Fahrgeld hinterzogen hat, weil er ja nicht gefahren wäre, wenn er hätte bezahlen müssen?
Sie haben recht: es ist nicht nachprüfbar, ob ein Raubkopierer das Werk zum regulären Preis überhaupt erworben hätte. Aber dieses Problem gilt ja ebenso gut umgekehrt: Sie können ebensowenig belegen, dass er es erworben hätte. Daher ist Ihre Aussage "wenn jemand ein raubkopiertes Buch liest, dann hat der Autor ein Buch weniger verkauft" schlicht nicht belegbar.
Es gibt Menschen, die rein aus Sammlertrieb Unmengen von raubkopierten Filmen auf der Festplatte horten - mehr als sie jemals anschauen könnten. Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass sie all diese Filme für 5 EUR bei iTunes oder 20 EUR für die DVD tatsächlich gekauft hätten.
Wo solche "Rechnungen" hinführen, sieht man etwa hier:
Zitat von Warren Meyer
Zitat Meanwhile, Megaupload founder Kim Dotcom is free on bail, living in his rented home near Auckland and awaiting extradition proceedings to begin in August. Dotcom along with Finn Batato, Julius Bencko, Sven Echternach, Mathias Ortmann, Andrus Nomm and Bram Van Der Kolk are charged with criminal copyright infringement and money laundering.
The men — along with two companies — are accused of collecting advertising and subscription fees from users for faster download speeds of material stored on Megaupload. Prosecutors allege the website and its operators collected US$175 million in criminal proceeds, costing copyright holders more than $500 billion in damages to copyright holders.
$500 billion is about 3.5% of US GDP.
Auf eine Fantasiezahl von 500 Mrd USD kommt man eben nur, wenn man annimmt, dass jede Raubkopie einen Kauf ersetzt. Ich hoffe, werter Zettel, dass Sie nicht annehmen, dass Raubkopierer einen Schaden in der Grössenordnung von 3,5% des BIP anrichten. Dann würde das nämlich umgekehrt bedeuten, dass ohne dieses Problem die Contentbranche mindestens 3,5% des BIP erwirtschaften würde. Und das erscheint mir äusserst fragwürdig.
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von Daniel Carinsson-G'KayDass „Nichtverfügbarkeit vieler Werke“ ein „Problem“ darstellen, ist angesichts von allein über 12 Mio jederzeit auf Amazon.de verfügbarer Buch- und fast 5 Mio verfügbarer Musiktitel eine relativ gewagte Behauptung, die noch der Beweisführung bedürfte.
Solange man sich auf Mainstream-Werke beschränkt, mag das richtig sein. Man muss aber nur ein wenig abseits ausgetretener Pfade unterwegs sein, um viele Beispiele dafür zu finden, dass viele Werke nicht mehr verlegt werden und allerhöchstens noch antiquarisch zu haben sind - zu horrenden Preisen und von fragwürdiger Qualität. Beispiel: Old Icelandic: An Introductory Course von Valfells und Cathay, durchaus eine der besseren Einführungen in das Altnordische. 1 Exemplar wird angeboten, zum bescheidenen Preis von 510,77 EUR. Auch die eine oder andere Ausgabe der isländischen Sagas ist "derzeit nicht verfügbar". Und das sind in der Tat Werke, die einen kleinen, aber sehr interessierten Leserkreis ansprechen. Würde das Urheberrecht fallen, dann wären solche Bücher im Nu eingescannt und auf Universitätsservern zugänglich.
Nein, das heisst nicht, dass ich den Piraten beipflichte. Das heisst nur, dass das Argument der Nichtverfügbarkeit eben trotz der 12 Millionen Titel auf Amazon durchaus ernstzunehmen ist.
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von Piraten3. Im Kontext von öffentlichen Bildungseinrichtungen soll jegliche Mediennutzung von Werken frei von weiteren Urheberrechtsabgaben jenseits der regulären Anschaffung erfolgen. Außerdem sollen hier neue Geschäftsmodelle auf Basis freier Lizenzen angeregt werden.
Hier wird ein Problem konstruiert, das in der Praxis überhaupt nicht besteht. Und das zudem erneut nichts und nur sehr peripher mit Internet und Informationsgesellschaft zu tun hat. Es wäre dem Autor jedenfalls neu, wenn öffentliche Schulen Gema-Abgaben entrichteten, für das Vorspielen von Beatles-Songs im Musikunterricht, oder Abgaben an Verlage für das Abschreiben von Textteilen aus Max Frisch „Biedermann und die Brandstifter“.
Von Anschlägen halbverhungerter Autoren auf "moderne Antiquariate", gar auf Bibliotheken, vernimmt man wenig. Für die Verlage ist die Kalkulation, im großen & ganzen, schlicht: ein Buch wird dann als großer Posten der Gewinnerwirtschaftung uninteressant, sobald die Taschenbuchausgabe auf dem Markt ist - die dortigen Tantiemensätze u dgl.laufen über Standardverträge mit den Autoren; wenn es ein "mittlistiger" Verfasser ist, können über die nächsten 5 bis 10 Jahre vielleicht 50 Prozent des Gesamtgewinns dieses Titels auf diese Weise eingespielt werden, mit beständig abnehmendem Grenznutzen; für die meisten, die sich im Bereich der belles lettres tummeln, gilt dies nicht einmal bei der gebundenen Ausgabe; weder für Verleger noch Autoren; einige Große Namen tragen das Geschäft; sowie Kochbücher, Reiseführer und dergleichen. Für, höflich geschätzt, mindestens 80 Prozent aller Autoren handelt es sich um die sprichwörtliche brotlose Kunst; das gilt ebenso für die Kochbuchverfasser. Wie die Preise sich gestalten, wenn eine solche Querfinanzierung nicht greift, kann man am besten an ökonomischer oder medizinischer Fachliteratur ablesen: hier können sprichwörtliche Apothekenpreise kalkuliert werden, weil das Publikum die Investition absetzen kann (oder im Studium gezwungen ist, in dem sauren Apfel zu beißen.)
Für den "Enduser", der als Leser an einem bestimmten Text interessiert ist, stellt sich die Sache allerdings fundamental anders da: jenseits der o.ä. 5-Jahresfrist bleiben Antiquariate (heute elektronisch beim ZVAB oder international bei Abe-Books gebündelt), von deren Umsatz weder der Autor noch der Verlag einen müden Heller sehen, oder aber Bibliotheken, wobei es mir freisteht, eine Privatkopie anzufertigen; eine konsequente Anwendung der "Anti-Piraten-Einstellung" hätte mgw als einzig fühlbare Konsequenz eine von niemandem gewünschte Einschränkung des Bibliothekswesens zur Folge.
Für den Romanleser (wie gesagt, auch nicht der einzige Typus des Rezipienten; man sollte davon ausgehen, daß gut 70% aller Bellestristik schlicht ungelesen bleibt), der auf dem Diwan, die Katze auf den Knien...kommt hinzu: wer Krieg und Frieden liest, ist, mindestens 3 Monate lang "für die schreibende Konkurrenz" uninteressant, weil er für nichts anderes Platz hat. (So irrwitzig das Argument klingen mag: von der Schweiz ist das nach 1940 in Anpruch genommen worden, um jüdischen Autoren das eidgenössische Exil zu verwehren: die würden den schweizer Autoren die Butter vom Brot nehmen).
3 höchst unterschiedliche Komplexe, die aber bei der Gemüsehändler-Allegorie schlicht ausgeblendet werden.
Die große Zahl der bei Amazon lieferbaren Bücher kommt auch dadurch zustande:
Zitat von Artikel über Alphascript, Betascript & Co. in der WikipediaDie VDM-Verlage Alphascript, Betascript, Fastbook Publishing und Doyen Verlag sind darauf spezialisiert, Wikipedia-Artikel als Print-on-Demand-Bücher über den Online-Buchhandel zu vertreiben. Diese Bücher werden weitgehend automatisch hergestellt und nicht inhaltlich überprüft. Diese Praxis zog seit dem Frühjahr 2010 massive Kritik nach sich. Obwohl das von vielen Kunden als Irreführung empfundene VDM-Sortiment zu diesem Zeitpunkt knapp 3% des gesamten Sortiments von Amazon.com ausmachte, sah der Online-Buchhändler keinen Grund zum Einschreiten. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/VDM_Publishing)
alphascript publishing: 199.891 Titel bei Amazon betascript publishing: 229.706 Titel bei Amazon
Solche Bücher werden bei Amazon oft mit dem Vermerk
Bitte beachten Sie, dass dieser Titel überwiegend aus Inhalten besteht, die im Internet kostenlos erhältlich sind (z.B. aus der Wikipedia-Enzyklopädie).
vertrieben. Sie bestehen aus dem Wikipedia-Artikel und gegebenenfalls aus verlinkten Artikeln. Sie können in Einzelfällen über hundert Euro kosten. Das ist vermutlich nur die Spitze des Eisbergs, denn wer kennt schon alle anderen derartigen Anbieter?
Zitat von Ulrich Elkmann Von Anschlägen halbverhungerter Autoren auf "moderne Antiquariate", gar auf Bibliotheken, vernimmt man wenig. Für die Verlage ist die Kalkulation, im großen & ganzen, schlicht: ein Buch wird dann als großer Posten der Gewinnerwirtschaftung uninteressant, sobald die Taschenbuchausgabe auf dem Markt ist...
Gut. Also ist die Nutzung von Bibliotheken mit dem Kopieren vergleichbar und die Taschenbuchausgabe ebenfalls? Ok, es geht ja um Äpfel und Birnen. Packen wir also die Antiquariate dazu, welche meist Bücher verkaufen die schon verkauft wurden. Zu guter letzt der Konsument, dessen Leseverhalten für den Kauf eines Buches so wenig von Interesse ist, wie das des Raubkopierers für seine Kopie. Vielleicht ist er Sammler? Oder er legt sich ein Archiv an? Rein marktwirtschaftlich betrachtet dient ein guter Umsatz dem Geschäft. Auch für den Autor. Und den Gemüsehändler natürlich, den hatte ich fast vergessen.
Ich habe auf dem verlinkten Blog auch schon einen Kommentar hinterlassen. Hier mal wieder ein Selbstzitat von mir:
Zitat
Zitat Dass „Nichtverfügbarkeit vieler Werke“ ein „Problem“ darstellen, ist angesichts von allein über 12 Mio jederzeit auf Amazon.de verfügbarer Buch- und fast 5 Mio verfügbarer Musiktitel eine relativ gewagte Behauptung, die noch der Beweisführung bedürfte.
Die Lücke ist eindeutig erkennbar: Nur ungeschützte und aktuelle Werke werden nennenswert verbreitet. Die Werke dazwischen werden kaum vertrieben.
Nach einer gewissen Zeit verschwindet wohl das Interesse an der Verbreitung rapide.
Zitat Ein Beschneiden der langfristig planbaren Einnahmen aus erfolgreich vermarkteten Werke nimmt diesen Unternehmen die Möglichkeit neue Künstler zu fördern und auch Künstler die nicht gleich oder nicht immer gleichermaßen erfolgreich sind, nicht sofort fallen zu lassen. Die Frage stellt sich, wer in diesem Fall diese Rolle übernehmen soll.
Das ist bei mehr als 30 Jahre alten Werken der Literatur laut oben verlinkten Graph wohl kaum der Fall.
Zitat Hier wird ein Problem konstruiert, das in der Praxis überhaupt nicht besteht. Und das zudem erneut nichts und nur sehr peripher mit Internet und Informationsgesellschaft zu tun hat.
Etwas in diese Richtung habe ich in ihrem Beitrag leider häufiger lesen müssen. Erst wird das Problem (ohne Belege) bestritten. Und dann beschweren Sie sich, dass der Vorschlag nicht so oberflächlich und internetfixiert ist, wie Sie es erwartet haben. Außerdem diene der Vorschlag nicht der unterstellten Kostenlosmentalität, die sich aus Piratenvorschlägen gefälligst raus zu lesen hat, um sich dann an dieser abarbeiten zu können. Stattdessen muss man sich mit breit gefächerten, aber viele (nicht internetfixierte) Themengebiete berührenden Missständen beschäftigen, anstatt argumentativ leichtes Spiel zu haben, in dem man eine unterstellte Kostenlosmentalität anprangert, die man Aufgrund von Vorurteilen erwartet hat. Ich kann verstehen, dass Sie über die unerwartet nötig gewordene, breitere und tiefere Beschäftigung mit dem Thema nicht erfreut sind.
Zitat Ein Beschneiden der Urheber- und Verwertungsrechte würde diese Probleme eher verschärfen als lösen.
Ob eine Beschränkung der Urheberrechte die Arbeit von Bibliotheken erleichtern würde, darüber mag man streiten. Aber erschweren? Eine gewagte und unglaubwürdige Behauptung, die nun wirklich Belege benötigt.
Zitat Auch hier zunächst wieder der Hinweis, dass es bei der sogenannten Privatkopie nur indirekt um das Urheberrecht geht. Kopiert wird in diesen Fällen das PRODUKT, also der Film, die Musikaufnahme oder das (elektronische) Buch. Produktionen, die jemand finanziert hat und dessen Möglichkeit der Refinanzierung durch unentgeltliche Kopien gemindert wird.
Zuletzt noch zu der Behauptung, dass Urheberrecht sei hier in vielen Fällen nicht das wesentliche, indem von einem Produkt geredet wird, dessen Schutz nichts mit einem exklusiven Verwertungsrecht zu tun habe. Diese Einteilung ist natürlich Unsinn: Entweder bezeichnet man als Produkt das Werk, dann ist es durch der Urheberrecht geschützt oder das einzelne physische Produkt. Letzteres wird nicht durch eine Kopie geschädigt, so wenig wie ein Ikea-Tisch durch nachbauen geschädigt wird. Verletzt wird das exklusive Recht am geistigen Werk – und nur dieses. Man kann nun natürlich über Schäden für den Tisch-Designer reden. Aber wenn wir beim Schutz der Designerleistung sind, dann sind wir wieder bei exklusiven Verwertungsrechten, also genau dem, worum es hier geht. Nun noch eine gedankliche Zwischenebene einzubauen, wonach das Werk nicht das durch exklusive Verwertungsrechte geschützte Werk sei, damit man Begriffsverwirrung betreiben kann, ist nicht Ziel führend. Wenn nicht das Werk, was dann ist durch das Verwertungsrecht geschützt? Kurz: Ich verstehe ihre Unterscheidung nicht.
Wenn Sie sich auf die Unterscheidung zwischen Urheberrecht und Leistungsschutzrecht beziehen: Diese Unterscheidung ist mehr oder weniger künstlich. Natürlich gelten die selben Argumente die für das Urheberrecht angeführt werden fast genauso für das Leistungsschutzrecht. Nur das letztere zeitlich bereits beschränkter sind als das Urheberrecht. Aber natürlich ist die Forderung inbegriffen kein Leistungsschutzrecht länger als den Urheberrechtsschutz zu gewähren.
Zitat Das bestehende Urheberrecht beschränkt neue Geschäftmodelle in keiner Weise.
Äh, doch: Es gibt laut Urheberrechtsgesetz Vergütungsansprüche, auf die ein Urheber nicht verzichten kann (um so z.B. Rechtssicherheit zu schaffen, wenn er ein Werk unter eine freie Lizenz stellt). Beinahe hätte man dadurch freier Software in Deutschland den Gar ausgemacht. Trotz Open Source Lizenz hätte der Urheber jederzeit ankommen und eine „angemessene Vergütung“ vom Nutzer verlangen können, wenn er nicht schon durch einen gewerblichen Hersteller eine erhalten hatte. Er musste diesen Anspruch nicht durchsetzen, aber er konnte nicht bereits vorher darauf verzichten. Erst das aufkommen von Open Source im Ausland hat den deutschen Gesetzgeber eine Ausnahme ins Gesetz einbauen lassen – nur und ausschließlich für Software, die unter eine freie Lizenz gestellt wird. In Deutschland hätte sich Open Source wohl nicht rechtssicher entwickeln können. Innovationsstandort sind anders aus.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not."
Zitat von Gorgasal Das heisst nur, dass das Argument der Nichtverfügbarkeit eben trotz der 12 Millionen Titel auf Amazon durchaus ernstzunehmen ist.
Auf jeden Fall, denn man darf auch die Filme nicht vergessen. Von vielen Filmen gibt es nur noch Mainstream-Varianten, da die Raubkopien die Verdienstmöglichkeit stark gesenkt haben. Das führt zu einem enorm gesunkenen Angebot an Sondereditionen dieser Filme. Und da geht es nicht nur um Goodies, sondern um komplett anders geschnitte Filme. Von Klassikern wie "Lexx the dark zone" oder "Die Geschichte der O" sind die ursprünglichen Fassungen (ab 18 und lang geschnitten) nicht mehr zu bekommen. Die gab es mal auf VHS, aber auf DVD sind die nie erschienen. Und die wenigen noch lauffähigen VHS-Kassetten werden wie Gold von den Sammlern gehütet.
Der Absatzmarkt für solche Sondereditionen wäre auf weltweit 5.000 bis 10.000 Kopien beschränkt. Das hat man daran gesehen, als von Lexx mal eine Sonderedition auf Laserdisc rauskam mit einer Stückzahl von 5.000. Das konnte mit Müh und Not abgesetzt werden.
Bei solchen Kleinserien kann das Risiko von Raubkopien die gesammte Kalkulation verhageln.
Zitat von Gorgasal... um viele Beispiele dafür zu finden, dass viele Werke nicht mehr verlegt werden und allerhöchstens noch antiquarisch zu haben sind
Sicher gibt es die. Aber die schlechte Verfügbarkeit dieser Werke ist für die Urheberrechtsdiskussion nebensächlich und wird von den Piraten nur vorgeschoben.
Denn das Hauptproblem bei diesen Werken ist a) überhaupt zu erfahren, daß es die überhaupt gibt und daß sie einen interessieren könnten und b) ein Exemplar aufzutreiben.
Das Urheberrecht ist dann das geringste Problem - für den Eigengebrauch zu kopieren ist ja erlaubt.
Den Piraten et al. geht es natürlich überhaupt nicht Einführungen in das Alt-Isländische oder ähnliche Werke. Denen geht es de facto nur um den kostenlosen Zugang von aktuellen und überall erhältlichen Sachen.
Ansonsten sehe ich aber als überzeugter Anhänger des Urheberrechts durchaus Reformbedarf. Und da sind wir uns bei den vergriffenen Werken vielleicht auch einig.
Ich könnte mir gut vorstellen, daß man eine Regelung einführt ähnlich wie im Markenrecht: Wer eine Marke einträgt, aber dann nicht "verteidigt", d.h. sie nicht aktiv verwendet und gegen Mißbrauch vorgeht - der verliert die Markenrechte.
Ähnlich könnte man regeln, daß ein Content frei verfügbar wird, wenn er über eine gewisse Zeit nicht mehr im Vertrieb erhältlich war.
Auch bei den Schutzzeiten sehe ich Reformbedarf. Ein Werk sollte einige Jahrzehnte nach Erstveröffentlichung geschützt sein - und das muß auch reichen, damit ein Urheber ausreichend Erträge erzielt. Die 70 Jahre sind grotesk überzogen und der Startpunkt "Tod des Urhebers". Relevant kann doch nur der Zeitpunkt der Entstehung des Werks sein. Ob der Urheber dann am nächsten Tag vom Bus überfahren wird oder noch 80 Jahre weiterlebt kann doch für die Schutzfrist keine Bedeutung haben.
Ja, man kann Äpfel mit Birnen vergleichen, man kann auch Äpfel mit einem Kernkraftwerk vergleichen, aber sollte sich nicht wundern, wenn dem geneigten Leser die Haare zu Berg stehen. Was Monika Bittl da zusammenkalauert mag zwar unterhaltsam sein, ist aber keinesfalls "hilfreich" und hat mit Urheberrecht noch nicht einmal im weitesten Sinne etwas zu tun. Ein Händler ist ein Händler, weil er handelt. In der Regel kauft er Ware günstiger ein als sie verkaufen kann und lebt nach Abzug aller Kosten und Steuern davon. In diesem Fall ist er das letzte Glied in der Verwertungskette vom Bauern oder Winzer (da kenne ich mich besser aus) zum Konsumenten. Die dazu passende Birne wäre der Buchhändler, nicht der Schriftsteller. Der Apfel zum Schriftsteller ist der Winzer.
Das Urheberrecht dient dem Schutz des Erzeugers und nicht dem des Händlers, dessen schöpferische Tiefe sollte auf anderen Gebieten liegen. Frau Bittl hat ihre Gründe, warum sie bei Hakan und nicht bei einem Kettensupermarkt ihr Gemüse besorgt (hoffentlich müssen jetzt nicht bald die Aldifrauen gerettet werden) und dagegen ist nur schwerlich was einzuwenden. Sie würde vermutlich auch weiterhin bei Hakan einkaufen, wenn es die kostenlose Gemüsegrundversorgung gäbe, das sollte ein kleiner Plausch schon wert sein. Den könnte sie aber auch bei der Tafel haben, aber ich will ihr nicht reinreden.
Die kostenlose Gemüsegrundversorgung trifft den Bauern, der Händler kann ein goldenes Schleifchen um die Kohlrabi binden und damit das kostenlos erworbene Gemüse veredeln und Frau Bittl offerieren. Der Kreativität ist hier keine Grenze gesetzt. Der Buchladen den ich seit etwa zwanzig Jahren aufsuche gleich mittlerweile auch mehr einem Geschenkeshop als einem Buchladen und gehört ohne seinen Standort verändert zu haben mittlerweile zu einer Kette, weil der Vorbesitzer nicht mehr gegen Amazon anstinken konnte. Übrigens ein herber Verlust, denn das dort beschäftigte Personal kennt sich mit blauen Glasmurmeln besser aus als mit Büchern oder mit der "wir haben jetzt ein neues Programm, ich kenn mich damit nicht so aus" Anlage. Da mache ich jetzt noch dreimal mit, bevor ich dann auch, wenn auch widerwillig zu Amazon wechsle.
Also verlassen wir Hakan und wenden uns Frau Bittl zu. Ein gutes Buch ist wie ein guter Riesling und es ist hier nicht die Verpackung, die zählt. Ich kaufe einen Riesling nicht wegen dem Etikett vom Spitzengraphiker in der Designerflasche oder weil der Weinhändler aussieht wie Henning Baum, sondern wegen dem lecker Stöffche, das von der Flasche umhüllt ist. Bei einem großartigen Riesling gilt mein Respekt dem Winzer, bei einem faszinierenden Buch der Autorin. Ich käme mir blöde vor, des nächstens beim Winzer einzudringen und die leergetrunkene Flasche zu hinterlassen genauso peinlich wäre es, mir die Autorin zu prellen. Aber die Zeit steht nun mal nicht still, die Buchläden sehen in der Regel auch nicht aus wie Wilsbergs Antiquariat, der Korken ist mittlerweile dem Glasverschluss (im besten Fall) gewichen und das Internet macht alles neu. Nur darf das nichts an der Urheberschaft rütteln, sondern sollte neue Impulse zur Vermarktung geben. Da kann Frau Bittl noch etwas von Hakan lernen.
Nachbemerkung: Auch wenn seit Tagen über Buchautoren diskutiert wird, das ist ja auch irgendwie kuscheliger, deren Anteil an kostenlosen Downloads dürfte aber im Promillebereich liegen. Die Objekte der Begierde sind weiterhin Filme inklusive Pornos, Spiele und Musik.
Zitat von C.Ja, man kann Äpfel mit Birnen vergleichen, man kann auch Äpfel mit einem Kernkraftwerk vergleichen, aber sollte sich nicht wundern, wenn dem geneigten Leser die Haare zu Berg stehen. Was Monika Bittl da zusammenkalauert mag zwar unterhaltsam sein, ist aber keinesfalls "hilfreich" und hat mit Urheberrecht noch nicht einmal im weitesten Sinne etwas zu tun. Ein Händler ist ein Händler, weil er handelt. In der Regel kauft er Ware günstiger ein als sie verkaufen kann und lebt nach Abzug aller Kosten und Steuern davon. In diesem Fall ist er das letzte Glied in der Verwertungskette vom Bauern oder Winzer (da kenne ich mich besser aus) zum Konsumenten. Die dazu passende Birne wäre der Buchhändler, nicht der Schriftsteller. Der Apfel zum Schriftsteller ist der Winzer.
Ist nicht jeder Apfel den Hakan verkauft vom Bauern aus einer letztlich frei erhältlichen Kopie (es sei denn sie kommt von Monsanto und Co.) des Samenguts entstanden? Und ist nicht Jeder frei, seine Äpfel selbst zu ziehen? Der Vergleich ist tatsächlich kein Vergleich.
Zitat von MartinUnd ist nicht Jeder frei, seine Äpfel selbst zu ziehen?
Selbstverständlich. Ist ja auch jeder frei, sich selber einen Roman zu schreiben oder selber Musik zu machen. Buchstaben und Noten sind frei verfügbar.
Bei jedem Vergleich gibt es Sachen die passen und solche die nicht passen. Bei einem guten Vergleich sollten die passenden Teile die Ausgangsfrage beleuchten. Und die Ausgangsfrage geht nicht darum, ob nun materielle Gegenstände oder Dienstleistungen oder was auch immer gehandelt werden. Sondern es geht darum, ob man von der Arbeit anderer Leute profitieren darf, ohne diese angemessen zu entlohnen. Und da geben sich Äpfel klauen und schwarz kopieren nicht viel.
Zitat von C.Was Monika Bittl da zusammenkalauert mag zwar unterhaltsam sein, ist aber keinesfalls "hilfreich" und hat mit Urheberrecht noch nicht einmal im weitesten Sinne etwas zu tun.
Das ist richtig und ich halte den Text auch nicht für sehr gut geeignet. Aber es geht - siehe eben meine Antwort an Martin - doch darum, ob es fair sein kann, von der Arbeit anderer Leute zu schmarotzen. Und da ist es eigentlich sekundär, welcher Art diese Arbeit genau ist, ob materielle Dinge hergestellt oder Dienstleistungen geboten werden.
Zitat Ich käme mir blöde vor, des nächstens beim Winzer einzudringen und die leergetrunkene Flasche zu hinterlassen genauso peinlich wäre es, mir die Autorin zu prellen.
Genau. Leider gibt es eben Leute, denen ist das nicht peinlich. Die gehen davon aus daß sie sich kostenlos bedienen können - solange es für den Privatgebrauch ist. Was m. E. eine völlig schwachsinnige Unterscheidung ist.
Zitat Nur darf das nichts an der Urheberschaft rütteln, sondern sollte neue Impulse zur Vermarktung geben.
Richtig. Aber "sollte" ist eben nur eine Empfehlung. So sehr ich ob der Dummheit diverser Verwerter stöhne - das gibt halt nicht das Recht, sie zu bestehlen. Legitim ist nur, sie auf ihrer Ware sitzen zu lassen. Wie ich das z. B. mit deutschen E-Books halte, solange die Verlage an ihrer Mondpreispolitik festhalten.
Zitat Nachbemerkung: Auch wenn seit Tagen über Buchautoren diskutiert wird, das ist ja auch irgendwie kuscheliger, deren Anteil an kostenlosen Downloads dürfte aber im Promillebereich liegen. Die Objekte der Begierde sind weiterhin Filme inklusive Pornos, Spiele und Musik.
Im Prinzip ja. Aber es ist kein Zufall, daß die Autoren sich derzeit besonders betroffen fühlen. Einerseits kommt ihre Branche gerade erst in den Fokus der Schwarzkopierer, für sie ist die Diskussion also aktuell und neu. Und andererseits haben sie deutlich weniger Möglichkeiten, ohne den Verkauf von Kopien ihrer Werke Einnahmen zu erzielen. Autorenlesungen sind deutlich weniger gefragt als Kinobesuche oder Konzerte, ohne Urheberrecht könnten wohl nur einige Dutzend Autoren weltweit vom Schreiben allein leben.
Zitat von ZettelWenn jemand ein raubkopiertes Buch liest, dann hat der Autor ein Buch weniger verkauft. So, wie der Gemüsehändler eine Artischocke weniger verkauft hat, wenn der Betreffende sie stiehlt, statt sie zu bezahlen.
Das Argument, daß der Dieb aber lieber auf die Artischocke oder das Buch verzichtet hätte, wenn er sie nicht umsonst bekommt, zieht nicht. Denn wer will das nachprüfen? Wer will nachprüfen, ob der Schwarzfahrer gar kein Fahrgeld hinterzogen hat, weil er ja nicht gefahren wäre, wenn er hätte bezahlen müssen?
Sie haben recht: es ist nicht nachprüfbar, ob ein Raubkopierer das Werk zum regulären Preis überhaupt erworben hätte. Aber dieses Problem gilt ja ebenso gut umgekehrt: Sie können ebensowenig belegen, dass er es erworben hätte. Daher ist Ihre Aussage "wenn jemand ein raubkopiertes Buch liest, dann hat der Autor ein Buch weniger verkauft" schlicht nicht belegbar.
Nun, für den Einzelfall gilt das ja nicht, aber man kann doch sicher über die Gesamtheit eine Aussage treffen.
Wenn man nun sagt, x % der Raubkopierer hätten das kopierte Werk erworben, dann ist x vermutlich nicht 100, wie es die Milchmädchenrechnung der Industrie ist; genausowenig ist es aber wohl nicht 0, wie es die Piraten behaupten.
Es gibt unterschiedliche Motive, ein Werk zu kopieren. Die von Gorgasal erwähnten "Sammler" verursachen vermutlich keinen Schaden; andere Leute haben aber andere Motive. So gibt es z.B. Fans von US-Serien, die sofort nach der Ausstrahlung in den USA die nächste Folge sehen möchten, ohne darauf zu warten, dass die Serie in mehreren Monaten hierzulande ins Fernsehen kommt. So jemand hätte wohl auch für den Inhalt bezahlt - wenn er das denn könnte.
Das soll jetzt keine Entschuldigung oder Rechtfertigung für rechtswidriges Verhalten sein. Mein Punkt ist, dass man nicht pauschal behaupten kann, es hätte jeder bzw. niemand das Werk auch bezahlt. Die Schadenssumme liegt wohl deutlich unter der Fantasiezahl von 3,5% des BIP; was aber nicht heißt, dass es überhaupt keinen Schaden gibt.
Zitat von C.Nachbemerkung: Auch wenn seit Tagen über Buchautoren diskutiert wird, das ist ja auch irgendwie kuscheliger, deren Anteil an kostenlosen Downloads dürfte aber im Promillebereich liegen. Die Objekte der Begierde sind weiterhin Filme inklusive Pornos, Spiele und Musik.
Dann schauen Sie mal einen x-beliebigen Studentenrechner an, es werden sich wahrscheinlich viele e-Book Versionen von Lehrbüchern darauf finden.
Zitat von PirxSo gibt es z.B. Fans von US-Serien, die sofort nach der Ausstrahlung in den USA die nächste Folge sehen möchten, ohne darauf zu warten, dass die Serie in mehreren Monaten hierzulande ins Fernsehen kommt. So jemand hätte wohl auch für den Inhalt bezahlt - wenn er das denn könnte.
Ich habe da ja überhaupt gar keinen Überblick, aber sind die Serien nicht binnen kürzester Zeit über iTunes und dergleichen zu haben?
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von R.A.Bei jedem Vergleich gibt es Sachen die passen und solche die nicht passen. Bei einem guten Vergleich sollten die passenden Teile die Ausgangsfrage beleuchten. Und die Ausgangsfrage geht nicht darum, ob nun materielle Gegenstände oder Dienstleistungen oder was auch immer gehandelt werden. Sondern es geht darum, ob man von der Arbeit anderer Leute profitieren darf, ohne diese angemessen zu entlohnen. Und da geben sich Äpfel klauen und schwarz kopieren nicht viel.
Ich denke, dass meine Analogie mit den (gefälschten) Konzertkarten besser passt, weil darin das Problem der Gleichsetzung mit dem Diebstahl umgangen wird und der Schaden trotzdem sehr anschaulich ist.
Am Ende läuft es angesichts unserer technischen Möglichkeiten immer auf die Frage der Entscheidung zwischen einem ethischen und einem nicht ethischen Verhalten hinaus. Steffen Hentrich (in der verlinkten Diskussion) und andere reduzieren den Menschen auf einen Akteur, der um jeden Preis seinen Nutzen maximieren will. Das ist in Bezug auf Literatur und andere Werke ein sehr eingeschränktes Menschenbild.
Zitat von PirxSo gibt es z.B. Fans von US-Serien, die sofort nach der Ausstrahlung in den USA die nächste Folge sehen möchten, ohne darauf zu warten, dass die Serie in mehreren Monaten hierzulande ins Fernsehen kommt. So jemand hätte wohl auch für den Inhalt bezahlt - wenn er das denn könnte.
Ich habe da ja überhaupt gar keinen Überblick, aber sind die Serien nicht binnen kürzester Zeit über iTunes und dergleichen zu haben?
Ich habe da auch keinen Überblick. Aber Filme sind in einem Land X nur erhältlich, wenn die Studios sie freigeben. Das gilt m. W. auch bei iTunes.
Zitat von xanoposDann schauen Sie mal einen x-beliebigen Studentenrechner an, es werden sich wahrscheinlich viele e-Book Versionen von Lehrbüchern darauf finden.
Das stimmt, aber es gibt in diesem Markt (Lehrbücher, Fachbücher) immer noch sehr viele Akteure, die ihre Bücher wirklich bezahlen.
Zitat von Gorgasal Das heisst nur, dass das Argument der Nichtverfügbarkeit eben trotz der 12 Millionen Titel auf Amazon durchaus ernstzunehmen ist.
Auf jeden Fall, denn man darf auch die Filme nicht vergessen. Von vielen Filmen gibt es nur noch Mainstream-Varianten, da die Raubkopien die Verdienstmöglichkeit stark gesenkt haben. Das führt zu einem enorm gesunkenen Angebot an Sondereditionen dieser Filme. Und da geht es nicht nur um Goodies, sondern um komplett anders geschnitte Filme. Von Klassikern wie "Lexx the dark zone" oder "Die Geschichte der O" sind die ursprünglichen Fassungen (ab 18 und lang geschnitten) nicht mehr zu bekommen. Die gab es mal auf VHS, aber auf DVD sind die nie erschienen. Und die wenigen noch lauffähigen VHS-Kassetten werden wie Gold von den Sammlern gehütet.
Der Absatzmarkt für solche Sondereditionen wäre auf weltweit 5.000 bis 10.000 Kopien beschränkt. Das hat man daran gesehen, als von Lexx mal eine Sonderedition auf Laserdisc rauskam mit einer Stückzahl von 5.000. Das konnte mit Müh und Not abgesetzt werden.
Bei solchen Kleinserien kann das Risiko von Raubkopien die gesammte Kalkulation verhageln.
Und ihr Beispiel dafür ist eine Sonderedition auf Laserdisc? Leigt das nicht eher am Datenträgerformat?
Außerdem kann ich es nicht ausstehen, wenn einem anderen ein Argument im Munde verdreht wird...
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not."
Zitat von C.Nachbemerkung: Auch wenn seit Tagen über Buchautoren diskutiert wird, das ist ja auch irgendwie kuscheliger, deren Anteil an kostenlosen Downloads dürfte aber im Promillebereich liegen. Die Objekte der Begierde sind weiterhin Filme inklusive Pornos, Spiele und Musik.
Dann schauen Sie mal einen x-beliebigen Studentenrechner an, es werden sich wahrscheinlich viele e-Book Versionen von Lehrbüchern darauf finden.
Ich bin zwar noch nicht steinalt, aber ich besitze sämtliche kleine und große Kopierscheine. e-books standen damals noch in den Anfängen. Trotzdem verwette ich meinen Weinkeller darauf, dass in Megabyte gerechnet sich auf dem x-beliebigen Studentenrechner weitaus mehr anderes Material befindet, das nicht käuflich erworben wurde, natürlich keine Pornos, aber auch keine Belletristik.
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