Zitat Das Zitatrecht ist eben nicht nur im Pressebereich wichtig. In diesem Passus geht es offensichtlich darum, dass sich die Medien gegenseitig zitieren dürfen, ohne dass Lizenzgebühren fällig werden. Ich gehöre aber als Blogger laut Gesetzentwurf ausdrücklich nicht zum Pressebereich.
§51 UrhG ist *die* Rechtsgrundlage für Zitate. Ob Presse oder nicht, ist da wurscht. Einfach mal nachlesen.
Das entscheidende Kriterium ist die Einbettung in ein eigenes sprachliches Werk. Damit löst sich auch der angebliche Zielkonflikt ins Nichts auf. Die "kleinsten Textausschnitte" können somit nur dann lizenzpflichtig sein, wenn dieses Kriterium nicht erfüllt ist. Als Anwendungsgebiet bleiben dann tatsächlich nur Seiten wie Google News & Co., die Auszüge einfach nur so veröffentlichen. Ob man das gut findet oder nicht, ist eine andere Frage, aber die Hysterie findet ihre feste Basis mal wieder im Bemühen, sich eine genauere Beschäftigung mit der Materie zu ersparen.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Zitat von Rayson§51 UrhG ist *die* Rechtsgrundlage für Zitate. Ob Presse oder nicht, ist da wurscht. Einfach mal nachlesen.
Das entscheidende Kriterium ist die Einbettung in ein eigenes sprachliches Werk. Damit löst sich auch der angebliche Zielkonflikt ins Nichts auf. Die "kleinsten Textausschnitte" können somit nur dann lizenzpflichtig sein, wenn dieses Kriterium nicht erfüllt ist. Als Anwendungsgebiet bleiben dann tatsächlich nur Seiten wie Google News & Co., die Auszüge einfach nur so veröffentlichen. Ob man das gut findet oder nicht, ist eine andere Frage, aber die Hysterie findet ihre feste Basis mal wieder im Bemühen, sich eine genauere Beschäftigung mit der Materie zu ersparen.
Das ist mir schon klar. Misstrauisch macht mich die Betonung des Pressebereichs. Denn der eigentliche Konflikt wird sich darauf verlagern, was ein eigenständiges sprachliches Werk ist. Offensichtlich ist ein Artikel in einer Zeitung immer ein eigenständiges sprachliches Werk.
Aber ein Blog-Artikel? Du kannst als Blogger ein Dutzend eigene Zeilen zu drei Zeilen Zitat schreiben. Du kannst auch hundert Zeilen eigenen Text schreiben. Ab wann ist es ein eigenständiges sprachliches Werk? Die Anwälte der Verlage werden nicht lange fackeln und erst einmal gegen alles vorgehen, was auch nur so aussieht wie die Übernahme eines winzigen Textabschnitts. Sie haben dazu nach der Gesetzesänderung einen viel längeren Hebel in der Hand!
Zitat von stefanolixDenn der eigentliche Konflikt wird sich darauf verlagern, was ein eigenständiges sprachliches Werk ist.
Den Konflikt gibt es doch jetzt schon. Das Urheberrechtsgesetz gilt bereits, und was ein eigenes sprachliches Werk ist, dürfte von Rechtsprechung und Kommentaren auch längst geklärt sein. Typische Blogeinträge sind ganz sicher welche.
Zettel hat hier im Forum übrigens ja auch eine entsprechende Lösch- bzw. Kürzungspraxis etabliert. Wenn einer nur schreibt "Hey, das habe ich gefunden" oder "Finde ich toll" und dann lange Passagen zitiert, wird es kritisch. Wenn er sich aber mit einzelnen Zitaten auseinandersetzt, hat keiner ein Problem.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Zitat von stefanolixDenn der eigentliche Konflikt wird sich darauf verlagern, was ein eigenständiges sprachliches Werk ist.
Den Konflikt gibt es doch jetzt schon. Das Urheberrechtsgesetz gilt bereits, und was ein eigenes sprachliches Werk ist, dürfte von Rechtsprechung und Kommentaren auch längst geklärt sein. Typische Blogeinträge sind ganz sicher welche.
Zettel hat hier im Forum übrigens ja auch eine entsprechende Lösch- bzw. Kürzungspraxis etabliert. Wenn einer nur schreibt "Hey, das habe ich gefunden" oder "Finde ich toll" und dann lange Passagen zitiert, wird es kritisch. Wenn er sich aber mit einzelnen Zitaten auseinandersetzt, hat keiner ein Problem.
Unser Gastgeber will uns damit den Raum für Diskussionen sichern, für den er letztlich die Verantwortung hat. Seine Intention ist: Diskussion und Kritik müssen rechtlich abgesichert stattfinden.
Die Intention eines Verlages ist aber: Diskussion und Kritik unserer Beiträge sind schlecht für unsere Organisation. Also setzen wir Anwälte in Bewegung. Und wenn das Gesetz in Kraft tritt, haben sie dafür eine wichtige Rechtsgrundlage. Sie können dann nämlich vom Blogger eine Lizenzgebühr einfordern, was bisher nicht möglich ist.
Selbstverständlich gibt es schon eine Menge Präzendezfälle, Urteile und Kommentare zum Zitatrecht. Aber daran ist kein Richter gebunden (nach unserem Rechtssystem, in den USA wäre das wohl anders). Jeder Konflikt mit einem gegnerischen Anwalt ist demnach ein unkalkulierbares Risiko für den Blogger, zumal sich der Anwalt auch noch das Gericht aussuchen kann(!)
Und zur gewerblichen Seite: Man muss davon ausgehen, dass bereits ein Blog bei Wordpress als gewerblich gilt. Nicht etwa, weil der Blogger Einnahmen hätte, sondern weil die Blog-Plattform durch das Bloggen Einnahmen hat.
Zitat von stefanolixDie Intention eines Verlages ist aber: Diskussion und Kritik unserer Beiträge sind schlecht für unsere Organisation. Also setzen wir Anwälte in Bewegung.
Das ist aber nicht die Intention, die zum LSR geführt hat. Die Zielrichtung geht eindeutig gegen Google & Co.
Und wenn ein Verlag unbedingt Geld zum Fenster hinauswerfen will, verbunden mit erheblichen Schäden für sein Image, dann soll er ruhig mal auf dieser Rechtsbasis gegen einen Blogbeitrag mit Zitat vorgehen. Das würde nur die Anwälte freuen.
Zitat von stefanolixSelbstverständlich gibt es schon eine Menge Präzendezfälle, Urteile und Kommentare zum Zitatrecht. Aber daran ist kein Richter gebunden (nach unserem Rechtssystem, in den USA wäre das wohl anders).
Na ja, gegen BGH-Urteile lässt sich schlecht anstinken. Und auch sonst werden exotische Urteile fast immer in der nächsten Instanz kassiert.
Zitat von stefanolixJeder Konflikt mit einem gegnerischen Anwalt ist demnach ein unkalkulierbares Risiko für den Blogger, zumal sich der Anwalt auch noch das Gericht aussuchen kann(!)
Wer davon ausgeht, dass durch Anwälte gegen ihn jederzeit auch ohne Rechtsgrundlage wirksam vorgegangen werden kann und dies ein für ihn unkalkulierbares Risiko darstelle, der sollte sich gar nicht an die Öffentlichkeit wagen. Auch jetzt schon nicht. Ich halte das aber für eine Form von Paranoia.
Zitat von stefanolixUnd zur gewerblichen Seite: Man muss davon ausgehen, dass bereits ein Blog bei Wordpress als gewerblich gilt. Nicht etwa, weil der Blogger Einnahmen hätte, sondern weil die Blog-Plattform durch das Bloggen Einnahmen hat.
In den Erläuterungen des Referentenentwurfs zum geplanten § 87g steht explizit:
Zitat Ein Blog verfolgt auch nicht allein deshalb gewerbliche Zwecke, weil er über Werbeeinblendungen des Hostanbieters Einnahmen für diesen generiert.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Zitat von RaysonDas ist aber nicht die Intention, die zum LSR geführt hat. Die Zielrichtung geht eindeutig gegen Google & Co.
Richtig. Ich würde sogar sagen: Die Zielrichtung ging gegen Google & Co.
Ich sehe den Gesetzentwurf ähnlich wie Rayson. Eigentlich steht da überhaupt nichts Neues drin außer der Tatsache, daß die Verleger ein Jahr lang Ansprüche direkt geltend machen können, wo sie bisher noch nachweisen mußten, daß die Urheber (als eigentliche Rechteinhaber) sie dazu bevollmächtigt haben.
Mein Eindruck ist, daß Leutheuser-Schnarrenberger die Koalitionsvereinbarung zwar erfüllt hat, aber bewußt nur mit einem Etikettenschwindel. Die Verlage bekommen jetzt ein "Leistungsschutzrecht" - aber es bringt ihnen fast nichts. Insbesondere haben sie sich nicht mit ihrer Forderung nach einer allgemeinen Verwertungsgesellschaft durchgesetzt - das sollte nämlich das Vehikel sein, um pauschal abzukassieren, ohne im Einzelfall Verstöße gegen die Begrenzungen des Zitatrechts nachzuweisen.
Zitat von TechniknörglerUnd der Vergleich mit Betrug und Fälschung hinkt nicht...?
Es werden digitale Daten (elektronisch verteilte Tickets) kopiert und gefälscht. Es entsteht definitiv ein Schaden, auch wenn er schwer zu beziffern ist. Der Schaden kann zum Ruin der Band führen. Ob es so weit kommt, hängt vom Anteil der ehrlichen Konzertbesucher ab.
Selbstverständlich hat R.A. Recht, wenn er sagt, dass im Grunde jeder Vergleich Schwächen aufweist. Aber was ich geschrieben habe, liegt wesentlich näher an unserem Problem, als das Stehlen einer Gurke. Also ist mein Vergleich besser als die Vergleiche mit "Diebstahl" und "Raub".
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not."
Zitat von Techniknörgler Gerade die Filmbranche ist kein Opfer des digitalen Zeitalters. Die Musikbranche vielleicht, aber andere Contentbranchen nicht.
Was mir bisher fehlt ist der Blick die Live-Rechteinhaber wie SKY oder bei der EM ARD/ZDF. Das "unkommerzielle" verbreiten des Contents an meinen "Freudes"kreis ist auch da kein Problem, von demher dürften auch die ein Opfer von zu laschen Regelungen sein.
Auch das Fernsehn ist kein Opfer eines zu laschen Urheberrechtsschutzes. Zumindest in den USA sind die Einnahmen der Fernsehsender stark gestiegen.
Mal abgesehen davon, dass zumindest für ARD und ZDF schon Zwangsgebühren erhoben werden und die zukünftig Erhebung als Haushaltsabgabe eigentlich einen Kontrollwahn überflüssig machen sollte. Daher muss man hier einen Kontrollwahn auch gar nicht erst einführen!
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not."
Zitat von RaysonDas ist aber nicht die Intention, die zum LSR geführt hat. Die Zielrichtung geht eindeutig gegen Google & Co.
Richtig. Ich würde sogar sagen: Die Zielrichtung ging gegen Google & Co.
Ich sehe den Gesetzentwurf ähnlich wie Rayson. Eigentlich steht da überhaupt nichts Neues drin außer der Tatsache, daß die Verleger ein Jahr lang Ansprüche direkt geltend machen können, wo sie bisher noch nachweisen mußten, daß die Urheber (als eigentliche Rechteinhaber) sie dazu bevollmächtigt haben.
Mein Eindruck ist, daß Leutheuser-Schnarrenberger die Koalitionsvereinbarung zwar erfüllt hat, aber bewußt nur mit einem Etikettenschwindel. Die Verlage bekommen jetzt ein "Leistungsschutzrecht" - aber es bringt ihnen fast nichts. Insbesondere haben sie sich nicht mit ihrer Forderung nach einer allgemeinen Verwertungsgesellschaft durchgesetzt - das sollte nämlich das Vehikel sein, um pauschal abzukassieren, ohne im Einzelfall Verstöße gegen die Begrenzungen des Zitatrechts nachzuweisen.
Sie meinen so eine Art Blogger-Abgabe, die für jeden Blog zu entrichten wäre, egal ob er fremde Rechte verletzt/ in Anspruch nimmt, ähnlich wie heute schon ein Kauf eines Rohlings mit einer Urheberrechtsabgabe belastet wird, egal ob darauf eine Privatkopie angefertigt wird oder nicht?
In der Tat eine gruselige Vorstellung. Und ich glaube nicht mit Art. 5 GG vereinbar.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not."
Zitat von TechniknörglerSie meinen so eine Art Blogger-Abgabe, die für jeden Blog zu entrichten wäre, egal ob er fremde Rechte verletzt/ in Anspruch nimmt, ...
Bei den Bloggern ist nicht genug zu holen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann wollten sich die Verleger an der neuen GEZ-Struktur mit der Haushaltsabgabe orientieren. Also eine allgemeine Abgabe für die Möglichkeit, im Internet Presseerzeugnisse zu konsumieren. Und die Einnahmen wären dann an die Content-Erzeuger ausgeschüttet worden. Dabei hätten vielleicht sogar die Blogger einige Brosamen abbekommen, um sie ans System zu binden.
Als Diskussionsbeitrag möchte ich einen Verweis auf ein kürzlich veröffentlichtes Interview in die Runde werfen, in welchem sich der Wirtschaftsjurist Eckhard Höffner zu seinen Forschungen über die Auswirkungen des Urheberrechts äußert.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #61Als Diskussionsbeitrag möchte ich einen Verweis auf ein kürzlich veröffentlichtes Interview in die Runde werfen, in welchem sich der Wirtschaftsjurist Eckhard Höffner zu seinen Forschungen über die Auswirkungen des Urheberrechts äußert.
Und dann gibt es noch dieses hübsche Video, welches das Grundproblem des Konzepts des geistigen Eigentums darstellt: Copying Is Not Theft
Zitat von Kokospalme im Beitrag #61Als Diskussionsbeitrag möchte ich einen Verweis auf ein kürzlich veröffentlichtes Interview in die Runde werfen, in welchem sich der Wirtschaftsjurist Eckhard Höffner zu seinen Forschungen über die Auswirkungen des Urheberrechts äußert.
Und dann gibt es noch dieses hübsche Video, welches das Grundproblem des Konzepts des geistigen Eigentums darstellt: Copying Is Not Theft
Ja, sehr hübsch. Es stellt vor allem das Grundproblem der Kopie dar:
Alle gleich. Einer wie der andere. Namenlos. Anonymous. Kollektiv.
Dagegen steht das Individuum - mit seinem (geistigen) Eigentum.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #61Als Diskussionsbeitrag möchte ich einen Verweis auf ein kürzlich veröffentlichtes Interview in die Runde werfen, in welchem sich der Wirtschaftsjurist Eckhard Höffner zu seinen Forschungen über die Auswirkungen des Urheberrechts äußert.
Und dann gibt es noch dieses hübsche Video, welches das Grundproblem des Konzepts des geistigen Eigentums darstellt: Copying Is Not Theft
Ja, sehr hübsch. Es stellt vor allem das Grundproblem der Kopie dar:
Alle gleich. Einer wie der andere. Namenlos. Anonymous. Kollektiv.
Dagegen steht das Individuum - mit seinem (geistigen) Eigentum.
Wenn Kopieinhaber so etwas wir Drohnen im Kollektiv sind, ist dann der Inhaber des geistigen Eigentums so eine Art Borg-Königin?
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Zitat von Kokospalme im Beitrag #62Und dann gibt es noch dieses hübsche Video, welches das Grundproblem des Konzepts des geistigen Eigentums darstellt: Copying Is Not Theft
Ja, sehr hübsch. Es stellt vor allem das Grundproblem der Kopie dar:
Alle gleich. Einer wie der andere. Namenlos. Anonymous. Kollektiv.
Es ging in dem Video um das Kopieren von Musik, Software u.ä. Somit ist ihr Kommentar in meinen Augen überaus unpassend.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #62Und dann gibt es noch dieses hübsche Video, welches das Grundproblem des Konzepts des geistigen Eigentums darstellt: Copying Is Not Theft
Ja, sehr hübsch. Es stellt vor allem das Grundproblem der Kopie dar:
Alle gleich. Einer wie der andere. Namenlos. Anonymous. Kollektiv.
Es ging in dem Video um das Kopieren von Musik, Software u.ä. Somit ist ihr Kommentar in meinen Augen überaus unpassend.
Ich hab auch noch kopierte Fahrräder, Nasen und Beine gesehen. Es geht um Vervielfältigung, ohne Bezahlung selbstverständlich. Und damit keiner ein schlechtes Gewissen bekommt, heißt es auch noch "Copying Is Not Theft". "Überaus unpassend" als Synonym für eine Kritik welche sich dem Thema aus einer anderen als Perspektive nähert, ist in meinen Augen geradezu notwendig. Dafür ist das Eigentum und selbstverständlich auch das geistige, für die individuelle Freiheit einfach zu essentiell.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #62Und dann gibt es noch dieses hübsche Video, welches das Grundproblem des Konzepts des geistigen Eigentums darstellt: Copying Is Not Theft
Ja, sehr hübsch. Es stellt vor allem das Grundproblem der Kopie dar:
Alle gleich. Einer wie der andere. Namenlos. Anonymous. Kollektiv.
Es ging in dem Video um das Kopieren von Musik, Software u.ä. Somit ist ihr Kommentar in meinen Augen überaus unpassend.
Ich hab auch noch kopierte Fahrräder, Nasen und Beine gesehen. Es geht um Vervielfältigung, ohne Bezahlung selbstverständlich.
Es ging nicht um das Nachahmen der Konstruktion von Fahrrädern, Nasen und Beinen. Es wurde gezeigt, wie Fahrräder, Nasen und Beine einfach kopiert wurden in dem Sinne, dass nachher mehr Materie da war als vorher. Nun ist das aber offensichtlich nicht möglich. Ergo handelt es sich um eine witzige Verdeutlichung der eigentlichen Aussage: Daten können nämlich tatsächlich in dem Sinne vervielfältigt werden, dass die Kopien zusätzlich zu den Originalen entstehen.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #66Und damit keiner ein schlechtes Gewissen bekommt, heißt es auch noch "Copying Is Not Theft".
Es heißt nicht nebenbei auch noch so, sondern „Copying Is Not Theft“ ist die zentrale Aussage des Videos. Und es wird ja auch klar gemacht, wie die Autoren zu dieser Ansicht kommen: Diebstahl bedeutet, dass man jemandem ohne dessen Einwilligung etwas wegnimmt. Das geht nur mit physischen Objekten. Man nimmt das Objekt an sich, der andere hat es daraufhin nicht mehr. Beim Vervielfältigen von Daten wird aber, wie der Name sagt, vervielfältigt Der ursprüngliche Besitzer behält die Daten, der neue Besitzer erhält eine neue Kopie.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #66Dafür ist das Eigentum und selbstverständlich auch das geistige, für die individuelle Freiheit einfach zu essentiell.
Es ist nicht selbstverständlich, dass der Begriff „geistiges Eigentum“ überhaupt sinnvoll ist. Geht man davon aus, dass der Eigentumsbegriff dazu dient, Streit um den Zugriff auf Dinge zu vermeiden, dann zeigt sich, dass das Konzept des geistigen Eigentums überflüssig ist, weil durch Kopieren eben potentiell beliebig viele Menschen auf bestimmte Daten zugreifen können.
Warum ist Ihrer Meinung nach das Konzept des geistigen Eigentums für die individuelle Freiheit essentiell?
Zitat von Kokospalme im Beitrag #67 Es ging nicht um das Nachahmen der Konstruktion von Fahrrädern, Nasen und Beinen. Es wurde gezeigt, wie Fahrräder, Nasen und Beine einfach kopiert wurden in dem Sinne, dass nachher mehr Materie da war als vorher. Nun ist das aber offensichtlich nicht möglich. Ergo handelt es sich um eine witzige Verdeutlichung der eigentlichen Aussage: Daten können nämlich tatsächlich in dem Sinne vervielfältigt werden, dass die Kopien zusätzlich zu den Originalen entstehen.
Fahrräder kann man genauso vervielfältigen wie Daten. Es entstehen auch Kopien neben dem Original. Bei Nasen und Beinen ist die Wissenschaft noch nicht so weit. Da ist zuvor noch mehr Akkumulation von geistigem Eigentum nötig.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #67 Es heißt nicht nebenbei auch noch so, sondern „Copying Is Not Theft“ ist die zentrale Aussage des Videos. Und es wird ja auch klar gemacht, wie die Autoren zu dieser Ansicht kommen: Diebstahl bedeutet, dass man jemandem ohne dessen Einwilligung etwas wegnimmt. Das geht nur mit physischen Objekten. Man nimmt das Objekt an sich, der andere hat es daraufhin nicht mehr. Beim Vervielfältigen von Daten wird aber, wie der Name sagt, vervielfältigt Der ursprüngliche Besitzer behält die Daten, der neue Besitzer erhält eine neue Kopie.
Der "ursprüngliche" Besitzer des Fahrrads behält auch sein Original, nur verkauft jetzt noch jemand anders das von ihm entwickelte Fahrrad und greift damit in die Nutzungsmöglichkeiten seiner Kreation ein. Die Entscheidung darüber wann und wo, vor allem wer, Kopien verkauft wird ihm genommen. Wenn er nicht mehr in vollem Umfang über die Kopien seiner Kreation entscheiden kann, dann verliert er den Wettbewerbsvorteil welcher ihm durch das Einbringen seines geistigen Eigentums in seine Schöpfung ergewachsen ist. Der wirtschaftliche Erfolg einer Unternehmung hängt ganz wesentlich von den Alleinvertretungsmerkmalen eines Produktes ab, egal ob es sich um Musik oder um ein Fahrrad handelt.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #67Es ist nicht selbstverständlich, dass der Begriff „geistiges Eigentum“ überhaupt sinnvoll ist. Geht man davon aus, dass der Eigentumsbegriff dazu dient, Streit um den Zugriff auf Dinge zu vermeiden, dann zeigt sich, dass das Konzept des geistigen Eigentums überflüssig ist, weil durch Kopieren eben potentiell beliebig viele Menschen auf bestimmte Daten zugreifen können.
Man kann das geistige Eigentum auch immaterielle Gut nennen. Was die Knappheitstheorie in Bezug auf die Rechtfertigung eines Anspruchs auf Eigentum anbelangt, geht sie von einer willkürlichen Größe aus. Wer bestimmt denn wann etwas knapp ist? Zudem ist in einer freien Marktwirtschaft Knappheit eines Produkts selten von Dauer. Ich will es nicht der Gesellschaf, oder besser, dem positiven Recht überlassen, festzulegen, was ich nutzen darf. Ich will ein Grundrecht auf Eigentum.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #67Warum ist Ihrer Meinung nach das Konzept des geistigen Eigentums für die individuelle Freiheit essentiell?
What I create is mine. Das geistige Eigentum leite ich aus dem Selbsteigentum ab. Wenn man Eigentum seiner selbst ist, ist man ebenso Eigentümer seiner Arbeit. So wie körperliche Arbeit, gibt es natürlich auch geistige Arbeit. Wird diese nicht mehr als Selbsteigentum von der Gesellschaft anerkannt, ist dies ein Akt der Vergemeinschaftung, oder anders ausgedrückt, der Enteignung. Was wiederum eine Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit bedeutet ohne die politische/individuelle Freiheit nicht möglich ist. Meine persönlichen Erfahrungen in der Diktatur der DDR bestätigen diese Theorie. Es gab dort Privateigentum aber kein geistiges. Das geistige Eigentum war im Besitz des Kollektivs, der Gesellschaft, oder besser: der Diktatoren. Es wurde ebensowenig anerkannt wie das Selbsteigentum des Menschen.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #68Fahrräder kann man genauso vervielfältigen wie Daten.
Man kann natürlich ein Fahrrad nachbauen. Das ist aber etwas anderes, als ein Fahrrad in einen hypothetischen Materiekopierer zu stecken, welcher dann aus dem Nichts ein neues Fahrrad schafft. Beim Nachbau wird nicht das Fahrrad vervielfältigt, sondern es werden auch hier nur Daten vervielfältigt, nämlich das Design des Fahrrads.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #68Der "ursprüngliche" Besitzer des Fahrrads behält auch sein Original, nur verkauft jetzt noch jemand anders das von ihm entwickelte Fahrrad und greift damit in die Nutzungsmöglichkeiten seiner Kreation ein. Die Entscheidung darüber wann und wo, vor allem wer, Kopien verkauft wird ihm genommen. Wenn er nicht mehr in vollem Umfang über die Kopien seiner Kreation entscheiden kann, dann verliert er den Wettbewerbsvorteil welcher ihm durch das Einbringen seines geistigen Eigentums in seine Schöpfung ergewachsen ist.
Das mag schon sein. Aber hat der Schöpfer des Fahrrad-Designs ein Recht auf Wettbewerbsvorteil? Meines Erachtens ist ein Wettbewerbsvorteil etwas, was sich aus der Ausübung von Eigentumsrechten ergeben kann, aber kein Recht an sich ist.
Außerdem gibt der Schöpfer des Fahrrads Informationen über das Fahrrad freiwillig in die Umgebung ab, wenn er mit dem Fahrrad herum fährt. Er schickt quasi ständig Bilder vom Fahrrad nach allen Seiten, sofern es eine Lichtquelle gibt. Darf er sich dann beschweren, wenn einer der Umstehenden diese Informationen benutzt? Der Schöpfer des Fahrrads könnte das Fahrrad auch vor anderen verstecken. Dazu hat er auf jeden Fall das Recht, selbst wenn das Konzept des geistigen Eigentums falsch sein sollte.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #68Der wirtschaftliche Erfolg einer Unternehmung hängt ganz wesentlich von den Alleinvertretungsmerkmalen eines Produktes ab, egal ob es sich um Musik oder um ein Fahrrad handelt.
Beim Fahrrad hat man wesentlichen Aufwand durch die Herstellung des konkreten Exemplars. Die Information, also das Design, spielt hier keine so große Rolle. Bei der Musik ist das anders, da dort die Information das eigentliche Produkt ist, nicht der materielle Träger (CD o.ä.).
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #68Was die Knappheitstheorie in Bezug auf die Rechtfertigung eines Anspruchs auf Eigentum anbelangt, geht sie von einer willkürlichen Größe aus. Wer bestimmt denn wann etwas knapp ist? Zudem ist in einer freien Marktwirtschaft Knappheit eines Produkts selten von Dauer.
Ich würde auch nicht von knappen Gütern sprechen und vermute, dass viele Marktwirtschaftler, die von knappen Gütern sprechen, in Wirklichkeit etwas anderes meinen. Es geht um Güter, die in ihrem Umfang begrenzt sind und insbesondere nicht vervielfältigt werden können. Das Fahrrad als materielles Objekt kann nicht vervielfältigt werden. Man kann nicht aus einem Kilo Stahl zwei Kilo Stahl machen. Aber von Information kann man potentiell beliebig viele Kopien machen.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #67Warum ist Ihrer Meinung nach das Konzept des geistigen Eigentums für die individuelle Freiheit essentiell?
What I create is mine.
Das geistige Eigentum leite ich aus dem Selbsteigentum ab. Wenn man Eigentum seiner selbst ist, ist man ebenso Eigentümer seiner Arbeit. So wie körperliche Arbeit, gibt es natürlich auch geistige Arbeit. Wird diese nicht mehr als Selbsteigentum von der Gesellschaft anerkannt, ist dies ein Akt der Vergemeinschaftung, oder anders ausgedrückt, der Enteignung.
Sie meinen wahrscheinlich, dass sie Eigentümer der Früchte ihrer Arbeit sind. Das ist ein plausibles Argument. Sie haben eine bestimmte Information (ein Design, ein Musikstück o.ä.) kreiert und beanspruchen die Information als solche, nicht nur bestimmte Kopien dieser Information. Dieses Argument zieht aber nur, wenn man etwas, das durch Arbeit erzeugbar ist, grundsätzlich als „eigentumsfähig“ betrachtet. Ob das so ist, wage ich momentan nicht zu beurteilen.
Man sollte sich übrigens mal überlegen, was passieren würde, wenn man das Konzept des geistigen Eigentums konsequent durchziehen würde. Dann müsste man nicht nur Privatkopien verbieten. Bereits die Erinnerung an ein Lied, was man gehört hat, wäre eine Urheberrechtsverletzung, weil man fremdes Eigentum im eigenen Gehirn speichert. Singt man dann dieses Lied vor sich hin, wird es noch schlimmer. Und natürlich dürften Rechte an geistigem Eigentum niemals erlöschen und müssten beliebig vererbbar sein. Die Nachfahren von Gauss müssten noch heute die Verwendung des von ihm entwickelten Verfahrens zum Lösen von Gleichungssystemen kontrollieren dürfen und die Nachfahren von Fourier die Verwendung des Summenzeichens. Das Prinzip des geistigen Eigentums wird nur deshalb in nennenswertem Umfang akzeptiert, weil es nicht konsequent durchgesetzt wird.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #68Meine persönlichen Erfahrungen in der Diktatur der DDR bestätigen diese Theorie. Es gab dort Privateigentum aber kein geistiges. Das geistige Eigentum war im Besitz des Kollektivs, der Gesellschaft, oder besser: der Diktatoren.
Wenn Information bekannt war, konnte man sie potentiell nutzen. Die Diktatoren besaßen also diese Information nicht.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #62Und dann gibt es noch dieses hübsche Video, welches das Grundproblem des Konzepts des geistigen Eigentums darstellt: Copying Is Not Theft
In der Tat ein hübsches Video, das den sachlichen Unterschied zwischen dem Diebstahl einer körperlichen Sache und einer Urheberrechtsverletzung verdeutlicht: Bei dem einen wird jemand direkt ärmer, bei dem anderen nur aller Wahrscheinlichkeit nach indirekt.
Dieser Unterschied wird wohl der Grund sein, warum es in der Frage des geistigen Eigentums in der breiten Öffentlichkeit kaum ein Unrechtsbewusstsein gibt. Ich persönlich kenne jedenfalls kaum jemanden, der nicht schon mal vorsätzlich eine Urheberrechtsverletzung begangen hätte und das im Privaten nicht auch offen zugeben würde. Menschen, die stehlen und das auch noch regelmäßig, kenne ich dagegen abgesehen von Dummenjungenstreichen nur aus beruflichen Gründen.
Nun können wir darüber streiten, woran das liegt. Ich würde vermuten, dass es vielleicht eine genetische Disposition ist, die uns sachliche Eigentumsrechte und Vermögenswerte anderer respektieren lässt und diese versagt, sobald der Schaden nicht direkt und offensichtlich ist. Ist ja bei Schwarzfahrern ganz ähnlich. Da sagt moralisch kaum jemand etwas, wohingegen ein Vandale, der im ÖPNV Scheiben zerkratzt, ganz selbstverständlich die Wut der gemeinen Bevölkerung auf sich zieht.
Aber egal, woran es liegt, eine große Rolle spielt es nicht, denn der Richter spricht das Recht im Regelfall so, wie der Gesetzgeber es niederlegt. Und der hat gute Gründe, Urheberrechtsverletzungen zivil- und strafrechtlich zu sanktionieren. Und genau deswegen wird es aller Wahrscheinlichkeit nach weiterhin geschehen, auch wenn der ein oder andere Richter vieleicht selbst ganz gern Youtube schaut und die Sache vom Bauchgefühl her gar nicht so schlimm findet.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #69 Man kann natürlich ein Fahrrad nachbauen. Das ist aber etwas anderes, als ein Fahrrad in einen hypothetischen Materiekopierer zu stecken, welcher dann aus dem Nichts ein neues Fahrrad schafft. Beim Nachbau wird nicht das Fahrrad vervielfältigt, sondern es werden auch hier nur Daten vervielfältigt, nämlich das Design des Fahrrads.
Ein Fahrrad wird nachgebaut, wie es kopiert, vervielfältigt oder reproduziert wird. http://de.wikipedia.org/wiki/Reproduktion Selbst Daten kann man nicht ohne etwas hinzuzutun kopieren. Man braucht Energie dafür und einen Träger, was etwas sehr materielles ist.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #69 Das mag schon sein. Aber hat der Schöpfer des Fahrrad-Designs ein Recht auf Wettbewerbsvorteil? Meines Erachtens ist ein Wettbewerbsvorteil etwas, was sich aus der Ausübung von Eigentumsrechten ergeben kann, aber kein Recht an sich ist.
Nein, er hat natürlich kein Recht auf einen Wettbewerbsvorteil; es ist das was ihm genommen wird, sollte seine Kreation außerhalb seines Nutzungsrechts, welches sich aus seinem Eigentumsrecht ergibt, ohne einen Ausgleich zu schaffen, kopiert werden. Jede Kreation entsteht aus geistiger und körperlicher Arbeit. Nehmen Sie doch einfach mal an, nicht die geistige Arbeit steht zur Disposition, sonder die körperliche. Dann liegt ein Fall von Sklaverei vor.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #69 Außerdem gibt der Schöpfer des Fahrrads Informationen über das Fahrrad freiwillig in die Umgebung ab, wenn er mit dem Fahrrad herum fährt. Er schickt quasi ständig Bilder vom Fahrrad nach allen Seiten, sofern es eine Lichtquelle gibt. Darf er sich dann beschweren, wenn einer der Umstehenden diese Informationen benutzt? Der Schöpfer des Fahrrads könnte das Fahrrad auch vor anderen verstecken. Dazu hat er auf jeden Fall das Recht, selbst wenn das Konzept des geistigen Eigentums falsch sein sollte.
Das sehe ich auch so. Deshalb gibt es ja das Patent- und Urheberrecht. Wer es nutzt, weist bei jedem seiner Produkte explizit darauf hin, dass er sein geistiges Eigentum geschützt hat. Und ein Nachbau nur unter Lizenz möglich ist, wenn überhaupt. Bei materiellem Eigentum kann man davon ausgehen, dass nahezu alles irgendjemandem gehört, ohne extra darauf hinweisen zu müssen. Bei geistigem Eigentum nicht, weil viele es verschenken, sozusagen. Diesen Unterschied würde ich auch nicht aufheben wollen. Es wäre das andere Extrem, bei geistigem Eigentum davon ausgehen zu müssen, das alles jemandem gehört und nachgefragt werden müsste ob es genutzt werden darf. Auch die zeitliche Begrenzung des geistigen Eigentumsrechts halte ich für gerechtfertigt. Wie gesagt, ich argumentiere gegen die Extreme: Abschaffung und Ausweitung.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #69Beim Fahrrad hat man wesentlichen Aufwand durch die Herstellung des konkreten Exemplars. Die Information, also das Design, spielt hier keine so große Rolle. Bei der Musik ist das anders, da dort die Information das eigentliche Produkt ist, nicht der materielle Träger (CD o.ä.).
M.E. spielt das Design eines Fahrrads eine ganz wesentliche Rolle, zumal dies in enger Verbindung zur Funktionalität steht. Aber bei der Musik ist es in erster Linie die Information.
Zitat von Kokospalme im Beitrag #69Wenn Information bekannt war, konnte man sie potentiell nutzen. Die Diktatoren besaßen also diese Information nicht.
Wie denn ohne wirtschaftliche Freiheit? Es gab und gibt Diktaturen, welche ein gewisses Maß an wirtschaftlicher Freiheit zulassen. Politische, individuelle Freiheit gibt es dann aber immer noch nicht. Nur, ohne wirtschaftliche Freiheit ist man halt noch weiter von der politischen entfernt. Es geht beim geistigen Eigentum nicht so sehr um den "Besitz", sondern darum es zu nutzen wie man will und das alleinige Entscheidungsrecht darüber zu besitzen.
Zitat von augustin im Beitrag #Aber egal, woran es liegt, eine große Rolle spielt es nicht, denn der Richter spricht das Recht im Regelfall so, wie der Gesetzgeber es niederlegt. Und der hat gute Gründe, Urheberrechtsverletzungen zivil- und strafrechtlich zu sanktionieren.
Welche Gründe hat er denn? Heute werden Urheberrechtsverletzungen vielleicht vor allem deshalb sanktioniert, weil sich dieses Vorgehen mittlerweile etabliert hat. Aber was sind eigentlich die Ursprünge des Urheberrechtsprinzips? Was waren die Motive, dieses in Gesetzesform zu gießen? Zumindest beim Patentrecht waren die Motive m.W. nicht so edel. Da wollten sich angeblich ein paar große Firmen lästiger Konkurrenz entledigen.
Zitat Die Piraten-Politikerin Julia Schramm findet geistiges Eigentum "ekelhaft", ihre Partei plädiert für freien Datentausch. Doch für ihr Buch "Klick mich" hat sie sich ein bekanntes Verlagshaus gesucht und viel Geld bekommen. Nun wehrt sich der Verlag gegen eine Raubkopie im Netz.
Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.