Zitat von Zettel im Beitrag #1Zu diesem Thema gibt es bereits einen Thread, in dessen Diskussion sich gestern Nachmittag und heute allmählich das herausschälte, was Thema dieser Marginalie ist: Es war wieder einmal ein Sturm im Wasserglas.
Das Problem liegt auf einer anderen Ebene: Über Jahrzehnte hinweg hat der Gesetzgeber dem Datenschutz eine wahre Normenflut gewidmet; Datenschutzbeauftragte inszenieren sich als Davids, die gegen Goliaths wie Facebook und Google kämpfen; das Bundesverfassungsgericht findet ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ... Da mangelt es dann schon an Wertungskohärenz, wenn der Gesetzgeber abweichend von der Regierungsvorlage den Verkauf von Bürgerdaten an private Unternehmen zum Zwecke des Adressenhandels bzw. der Werbung nicht an eine Einwilligungs-, sondern eine Widerspruchslösung knüpft - wohl wissend und hoffend, dass ein nicht ganz unerheblicher Anteil Betroffener von diesem Recht keinen Gebrauch machen wird.
Zitat von ZettelWoher wissen Sie, daß das niemandem aufgefallen ist? Die anwesenden Abgeordneten haben über das Gesetz so abgestimmt, wie es ihnen als Drucksache vorlag.
Wie man an den zu Protokoll gegebenen Reden erkennen kann, waren die Änderungen Abgeordneten in allen Fraktionen bewusst. Nach Aussagen von Ausschussmitgliedern stießen sie in der letzten Ausschusssitzung auch auf Widerstand der Opposition. Dass aber "normale" Abgeordnete, deren Thema das gerade nicht ist, über Vorlagen abstimmen, die sie gar nicht kennen und dabei der Empfehlung ihrer Berichterstatter folgen, mag man bedauern, ist aber in diesem Parlament angesichts der Flut von Gesetzen mehr die Regel als die Ausnahme.
Zitat von ZettelDie jetzt verabschiedete Fassung geht über viele der bisherigen Landesgesetze hinaus, weil sie den Betroffenen ein Widerspruchsrecht einräumt. Wenn Lachmann behauptet, dieses Gesetz nehme dem Bürger das Rech auf informationelle Selbstbestimmung, dann ist das abwegig. Es erweitert dieses Recht.
Das stimmt doch leider nicht, lieber Zettel. Das Widerspruchsrecht wird zwar erst eingeführt, dann aber gleich wieder für einen Großteil der Fälle zum zahnlosen Tiger gemacht.
Zitat von ZettelBei einer Zustimmung wäre der bürokratische Aufwand gewaltig; das ist offenbar der Hauptgrund dafür, daß man sich für die Widerspruchs-Variante entschieden hat.
Das ist das, was Uhl behauptet. Ich halte das für vorgeschoben, und zwar aus zwei Gründen: Erstens zielt die Gesamtheit der Änderungen nicht auf die Einsparung bürokratischen Aufwands ab. Wäre es anders gewesen, hätte man das Widerspruchsrecht nicht wieder einschränken sollen. Offensichtlich wurde hier - wie schon einmal, als die Adresshändlerbranche betroffen war - ganz kräftig Lobbyarbeit geleistet. Und zweitens sind die Beispiele, die Uhl dazu anführt, gar nicht relevant, denn sowohl Einwilligung als auch Widerspruchsrecht gelten ja nur für Zwecke der Werbung und des Adresshandels, was die Zahl der Anfragenden deutlich reduzieren sollte. Worin die besondere Schwierigkeit bestehen soll, dem Melde-Datensatz ein Feld "Einwilligung" hinzuzufügen, das standardmäßig auf FALSCH gesetzt ist und bei Bedarf auf WAHR geändert werden kann, müsste mir auch mal einer erklären.
Auch wenn die Aufregung sicher stark übertrieben war, Zeuge eines kleinen Schurkenstücks sind wir hier trotzdem geworden.
-- L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Zitat von grenzenlosnaivWenn Lobbyisten Gesetze (mit-)bestimmen
Das ist normal. Tut mir ja leid, aber das ist so.
Es ist nicht von Haus aus falsch, dass Lobbyisten Gesetze mitbestimmen. Wie in diesem Thread ja schon zu Recht betont wurde, sind Abgeordnete nicht in jeder Thematik sachkundig. Wenn es z.B. um ein arbeitsrechtlich zu regelndes Problem geht, soll der Gesetzgeber da nur aus seiner eigenen Weisheit schöpfen oder vielleicht doch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden reden? Problematisch wird es doch erst, wenn das Gesetz die Handschrift nur einer Lobby trägt und dann eben nicht mehr das ist, was es sein soll: ein vernünftiger Interessenausgleich.
Zitat von ZettelDie jetzt verabschiedete Fassung geht über viele der bisherigen Landesgesetze hinaus, weil sie den Betroffenen ein Widerspruchsrecht einräumt. Wenn Lachmann behauptet, dieses Gesetz nehme dem Bürger das Rech auf informationelle Selbstbestimmung, dann ist das abwegig. Es erweitert dieses Recht.
Das stimmt doch leider nicht, lieber Zettel. Das Widerspruchsrecht wird zwar erst eingeführt, dann aber gleich wieder für einen Großteil der Fälle zum zahnlosen Tiger gemacht.
Inwiefern? Ich habe das nirgendwo im Gesetzestext finden können. Wer widerspricht, dessen Daten werden nicht weitergegeben. Punkt.
Wer einmal zugestimmt (also nicht widersprochen) hat, der wird aber nicht erneut gefragt, wenn seine Daten in aktualisierter Form weitergegeben werden. Was mir vernünftig erscheint - denn wenn er das nicht gewollt hätte, dann hätte er ja von vornherein widersprechen können.
Zitat von Rayson im Beitrag #27Worin die besondere Schwierigkeit bestehen soll, dem Melde-Datensatz ein Feld "Einwilligung" hinzuzufügen, das standardmäßig auf FALSCH gesetzt ist und bei Bedarf auf WAHR geändert werden kann, müsste mir auch mal einer erklären.
Es ging dabei wohl um die erneute Einwilligung bei jeder Aktualisierung, die bei einer Einwilligungsregelung erforderlich gewesen wäre.
Ansonsten: Deine Frage bezieht sich darauf, was für jemanden gelten sollte, dem die Sache gleichgültig ist. Warum sollte man ihn dann wie jemanden behandeln, der die Weitergabe nicht will?
Wer sie nicht will, der kann das erklären. Wer es nicht erklärt, dessen Daten können weitergegeben werden - warum denn nicht? Qui tacet, consentire videtur.
Zitat von Zettel im Beitrag #29 Wer einmal zugestimmt (also nicht widersprochen) hat, der wird aber nicht erneut gefragt, wenn seine Daten in aktualisierter Form weitergegeben werden. Was mir vernünftig erscheint - denn wenn er das nicht gewollt hätte, dann hätte er ja von vornherein widersprechen können.
Das kann ich aus dem Gesetz beim besten Willen nicht herauslesen:
Zitat Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.
Die Frage ist demnach nur, ob bereits - möglicherweise veraltete - Daten beim Anfragenden vorliegen, aus welchen Gründen auch immer. Daß der Anfragende sie mit Zustimmung des Betroffenen erhalten hat, wird nirgends verlangt.
Zitat Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.
Die Frage ist demnach nur, ob bereits - möglicherweise veraltete - Daten beim Anfragenden vorliegen, aus welchen Gründen auch immer. Daß der Anfragende sie mit Zustimmung des Betroffenen erhalten hat, wird nirgends verlangt.
Oder übersehe ich etwas?
Aber er kann sie doch nach dem neuen Gesetz nur erhalten haben, wenn der Betroffene nicht widersprochen hat.
Natürlich gibt es eine Übergangszeit, in der die vorhandenen Daten hiervon noch nicht betroffen gewesen waren. Das wird allmählich verschwinden. Aber rückwirkend soll das Gesetz ja nicht gelten.
Wenn man nun verlangen würde, daß bei der Aktualisierung solcher Daten beim Betroffenen angefragt werden muß - warum dann nur bei der Aktualisierung? Konsequenterweise müßte das dann für alle vorhandenen Daten gemacht werden.
Denn für die informationelle Selbstbestimmung von Herrn X, der seit zwanzig Jahren in der Schillerstraße wohnt, muß doch dasselbe gelten wie für Herr Y, der kürzlich in die Goethestraße umgezogen ist.
Zitat von Zettel im Beitrag #31Aber er kann sie doch nach dem neuen Gesetz nur erhalten haben, wenn der Betroffene nicht widersprochen hat.
Die Melderegister sind die einzige Quelle für Adressdaten? Das ist mir neu.
Selbst wenn: Anscheinend kann eine einmal erteilte Zustimmung niemals widerrufen werden. Warum das?
Zitat von Zettel im Beitrag #31Wenn man nun verlangen würde, daß bei der Aktualisierung solcher Daten beim Betroffenen angefragt werden muß - warum dann nur bei der Aktualisierung? Konsequenterweise müßte das dann für alle vorhandenen Daten gemacht werden.
Warum sollte man anfragen müssen? Die Melderegister, so wie ich sie verstehe, sind nicht vorrangig als Bundesadressbuch für jedermann gedacht, sondern dienen eigentlich Verwaltungsverzwecken. Wenn jemand Auskünfte - gleich welcher Art - pauschal gestattet, können sie ja meinetwegen erteilt werden, und andernfalls eben nicht. Aber für ein Angebot zusätzlicher Dienstleistungen wie Einzelanfragen sehe ich keinerlei Notwendigkeit.
Zitat von Zettel im Beitrag #31Wenn man nun verlangen würde, daß bei der Aktualisierung solcher Daten beim Betroffenen angefragt werden muß - warum dann nur bei der Aktualisierung? Konsequenterweise müßte das dann für alle vorhandenen Daten gemacht werden.
Warum sollte man anfragen müssen? Die Melderegister, so wie ich sie verstehe, sind nicht vorrangig als Bundesadressbuch für jedermann gedacht, sondern dienen eigentlich Verwaltungsverzwecken. Wenn jemand Auskünfte - gleich welcher Art - pauschal gestattet, können sie ja meinetwegen erteilt werden, und andernfalls eben nicht. Aber für ein Angebot zusätzlicher Dienstleistungen wie Einzelanfragen sehe ich keinerlei Notwendigkeit.
Das ist wiederum eine andere Frage, lieber Loki, die nichts mit dem jetzigen Gesetz zu tun hat. Denn diese Weitergabe fand ja schon bisher statt, nur durch Landesgesetze geregelt.
Zu dieser Frage habe ich bisher keine Meinung, weil ich die Fakten zu wenig kenne, die wirtschaftlichen und auch die juristischen.
Jeder Bürger hat ein Recht auf Einsicht in das Melderegister. Kann man diese Einsicht Adreßhändlern überhaupt verwehren? Wozu dient überhaupt das Melderegister? Darf der Staat die betreffenden Daten als seinen Besitz behandeln und interessieren Privaten oder Geschäftsleuten verweigern?
Ich kann das alles nicht beurteilen, weil ich zu wenig dazu weiß. Jedenfalls ist es eine andere Baustelle als die Diskussion um das jetzige Gesetz.
Zitat "Mitdenken", sagt meine Frau in einem solchen Fall. Natürlich bezog ich mich auf diejenigen Daten, über die wir hier diskutieren.
Ich glaube, Loki und Sie reden vielmehr aneinander vorbei. Ich verstehe es so (und wohl auch so ähnlich wie Loki), dass ein etwaig eingelegter Widerspruch keine Gültigkeit hat, wenn eine Anfrage ans Melderegister in der Form "ich, Firma xy, habe hier die Daten von Herrn Zettel, geb. x.y.zzzz, wohnhaft in der Beispielstrasse 0815 in 12345 Obertupfingen. Sind diese Daten noch aktuell?" gestellt werden. Dann bekommt der Anfragende entweder ein "ja" oder ein "nein, Herr Zettel, geb. x.y.zzzz, ist mittlerweile in der Anderesbeispielstrasse 666 gemeldet". Und dabei wäre es völlig unerheblich, ob der Anfragende die Daten zum Abgleich ursprünglich einmal über das Melderegister oder sonstwo her erhalten hat. Fakt wäre in diesem Beispiel: der Anfragende hat irgendwelche Daten und kann sich diese aktualisieren lassen, auch, wenn der Betroffene einer Weitergabe seiner Daten widersprochen hat. Zumindest verstehe ICH so den Passus: "wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden".
Zitat von Zettel im Beitrag #29 Ansonsten: Deine Frage bezieht sich darauf, was für jemanden gelten sollte, dem die Sache gleichgültig ist. Warum sollte man ihn dann wie jemanden behandeln, der die Weitergabe nicht will?
Weil ich von jedem Unternehmen welches mir Werbung oder Informationen nach einer Kontaktaufnahme zuschicken möchte, danach gefragt werde? Weil diese Unternehmen davon ausgehen müssen, dass ich im Zweifelsfall nicht bereit bin? Weil es schon Klagen gab von Bürgern deren Zustimmung nicht explizit durch anklicken des "Ja, ich will dass mir Informationen zugesendet werden..."-Botton eingeholt wurden? Und nein, es ist keine andere Baustelle:
Zitat von 17. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 17/7746 - 27. 06. 2012 Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens (MeldFortG)§ 3 Absatz 2 wird wie folgt geändert: In Nummer 1 Buchstabe c werden die Wörter „mit Einwilligung der betroffenen“ durch die Wörter „nach Mitteilung durch die betroffene“ ersetzt.
Zitat von Zettel im Beitrag #29Wer sie nicht will, der kann das erklären. Wer es nicht erklärt, dessen Daten können weitergegeben werden - warum denn nicht? Qui tacet, consentire videtur.
Nein, ich muss, nicht ich kann, erklären dass die Daten nicht weitergegeben werden. Dabei liegt die Bringschuld bei demjenigen welcher die Daten nutzen will. Das nennt sich Datenschutzerklärung, bezeichnenderweise.
Zitat von Bundesdatenschutzgesetz§ 4a Einwilligung (1) Die Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruht. Er ist auf den vorgesehenen Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie, soweit nach den Umständen des Einzelfalles erforderlich oder auf Verlangen, auf die Folgen der Verweigerung der Einwilligung hinzuweisen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform, soweit nicht wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist sie besonders hervorzuheben. (2) Im Bereich der wissenschaftlichen Forschung liegt ein besonderer Umstand im Sinne von Absatz 1 Satz 3 auch dann vor, wenn durch die Schriftform der bestimmte Forschungszweck erheblich beeinträchtigt würde. In diesem Fall sind der Hinweis nach Absatz 1 Satz 2 und die Gründe, aus denen sich die erhebliche Beeinträchtigung des bestimmten Forschungszwecks ergibt, schriftlich festzuhalten. (3) Soweit besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Abs. 9) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, muss sich die Einwilligung darüber hinaus ausdrücklich auf diese Daten beziehen.
http://dejure.org/gesetze/BDSG/4a.html Ich muss einwilligen, weil ich gefragt werde, nicht, ich muss erklären dass ich nicht einwillige um etwas zu verhindern. Was für Private gilt, sollte in einem Rechtsstaat auch für den Staat gelten. Es ist genau die Baustelle welche Herr Lachmann zu Recht angefangen hat. Sicher nicht mit der journalistischen Sorgfalt die dem Thema angemessen ist, da schließe ich mich Ihnen lieber Zettel an.
Zitat von Zettel im Beitrag #16Ob dieses Recht besser in der Form wahrgenommen wird, daß man zustimmen muß, oder daß man widersprechen kann, darüber mag man streiten. Bei einer Zustimmung wäre der bürokratische Aufwand gewaltig; das ist offenbar der Hauptgrund dafür, daß man sich für die Widerspruchs-Variante entschieden hat.
Und was spricht dagegen, dem Antragsteller die Kosten für das Einholen der jeweiligen Zustimmung in Rechnung zu stellen? Na? Es würde wohl keiner mehr mit solche Anfragen kommen ... und das bedeutet den Verlust einer Einkommensquelle des amtlichen Meldemonopolisten. Ein Schelm ..., ne?
---------------------------------------------------- Calimeros Rumpelkammer - Ein Raum für freie Rede und Gedanken, mittendrin im Irrenhaus.
Zitat von Zettel im Beitrag #16Ob dieses Recht besser in der Form wahrgenommen wird, daß man zustimmen muß, oder daß man widersprechen kann, darüber mag man streiten. Bei einer Zustimmung wäre der bürokratische Aufwand gewaltig; das ist offenbar der Hauptgrund dafür, daß man sich für die Widerspruchs-Variante entschieden hat.
Das halte ich für unwahrscheinlich. Der Aufwand für eine einzelne Zustimmung oder einen einzelnen Widerspruch sollte ähnlich sein, man muss jeweils ein Datenbankfeld pflegen. Aber es würde sicher deutlich mehr Widersprüche als Zustimmungen geben. Also wäre es wohl günstiger gekommen, Zustimmungen statt Widersprüche aufzunehmen.
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von Zettel im Beitrag #33"Mitdenken", sagt meine Frau in einem solchen Fall.
Eigentlich eine Unverschämtheit, da sich diese Aufgabe bei Formulierungen wie dieser einigermaßen schwierig gestaltet
Zitat von ZettelNatürlich bezog ich mich auf diejenigen Daten, über die wir hier diskutieren.
und Sie andererseits im Augenblick auch nicht gerade Meisterschaft in dieser Disziplin beweisen. Aber es ist schließlich Ihr Forum.
Wann hätte ich denn andere Daten diskutiert als die, die wir hier diskutieren? Es ging mir um Adressdaten und darum, daß man diese nicht nur übers Melderegister bekommen kann. Das Wesentliche dazu wurde eigentlich schon von Stitch Jones gesagt; Sie argumentieren, als hätten "Daten" eine metaphysische Dimension in der sie sich voneinander unterscheiden, wenn man sie aus unterschiedlichen Quellen erhalten hat. Eine Adresse, die man vom Meldeamt hat wäre dann ein anderes Datum als dieselbe Adresse, wenn man sie vom Adressenhändler nebenan gekauft hat. Diese metaphyische Dimension sehe ich nicht und mir ist zuvor auch niemand begegnet, der sie ernsthaft behauptet hätte. Ich verstehe das Gesetz darum so, daß die Aktualisierung einer Adresse, die man bereits hat - egal woher - immer möglich sein soll. Sie haben bisher nichts geliefert, daß auch nur annähernd geeignet wäre, diese Deutung zu widerlegen.
Zitat von Loki im Beitrag #32Selbst wenn: Anscheinend kann eine einmal erteilte Zustimmung niemals widerrufen werden. Warum das?
Das ist eine gesonderte Frage, um die es in dieser Diskussion gar nicht geht.
Sie schreiben, daß Ihnen etwas als vernünftig erscheine, das bei mir vor allem ein großes Fragezeichen zurückläßt, und wenn ich zum Ausdruck bringe, daß das bei mir vor allem ein großes Fragezeichen zurückläßt, dann geht es darum in dieser Diskussion gar nicht. Das ist zwar ein interessanter Ansatz, er überzeugt mich aber noch nicht ganz.
Zitat von Zettel im Beitrag #31Wenn man nun verlangen würde, daß bei der Aktualisierung solcher Daten beim Betroffenen angefragt werden muß - warum dann nur bei der Aktualisierung? Konsequenterweise müßte das dann für alle vorhandenen Daten gemacht werden.
Warum sollte man anfragen müssen? Die Melderegister, so wie ich sie verstehe, sind nicht vorrangig als Bundesadressbuch für jedermann gedacht, sondern dienen eigentlich Verwaltungsverzwecken. Wenn jemand Auskünfte - gleich welcher Art - pauschal gestattet, können sie ja meinetwegen erteilt werden, und andernfalls eben nicht. Aber für ein Angebot zusätzlicher Dienstleistungen wie Einzelanfragen sehe ich keinerlei Notwendigkeit.
Das ist wiederum eine andere Frage, lieber Loki, die nichts mit dem jetzigen Gesetz zu tun hat. Edit [Letzter Satz des Zitats war abgeschnitten]: Denn diese Weitergabe fand ja schon bisher statt, nur durch Landesgesetze geregelt.
Erstens sehe ich keinen Grund, dieses Gesetz nicht auch grundsätzlich zu diskutieren. Daß es möglicherweise nicht schlimmer ist als die einzelnen Landesgesetze macht es nicht gut. Zum anderen ignorieren Sie einfach Stefanolix' Beitrag, demzufolge das Gesetz im Vergleich zum Stand der Dinge in Sachsen sehr wohl einen Rückschritt darstellt. Und drittens, was das Wichtigste ist, ging es mir bei meiner Aussage ausschließlich darum, darzulegen, daß mir völlig schleierhaft ist, warum Sie annehmen, daß die Ämter für jede einzelne Datenabfrage eigens die Weitergabeerlaubnis einholen müßten, wenn die Sache nicht so geregelt wäre, wie im jetzigen Gesetz. Das ist also keineswegs eine andere Frage, sondern genau die die Sie zuvor aufgeworfen haben, ohne daß mir der Grund dafür bisher im Erntferntesten ersichtlich wäre.
Und genau hier liegt die Fehlinformation. "bald" klingt so, als würden neue Möglichkeiten geschaffen.
Es wird hauptsächlich eine neue Möglichkeit geschaffen: Elektronische anstatt schriftliche Anfragen sollen möglich werden.
Solche Fehlinormation macht unreflektiert die Runde und wird angeheitzt.
Weil einigen hyperventilieren Spaß macht. Und weil für viele das Ziel (der Widerstand gegen ein Gesetz, Sommerlochfüllung, Abneigung gegen nicht ausreichend progressive Kräfte) die Mittel rechtfertigt.
Um das zu korrigieren: Es gibt schon lange [edit: die Möglichkeit] eines automatisierten (Massen)-Zugriffs auf Daten der Meldebehörden, in Sachsen sind es zwei oder drei Jahre. Aus der einschlägigen Gebührenordnung:
Dort kann man auch viele andere Gebühren herauslesen: Beispielsweise zahlt die GEZ pro Fall 1.20 Euro und muss die Daten von mindestens fünf Personen zur gleichen Zeit abrufen.
Hier ist eine aktuelle Pressemeldung zur Stadt Dresden (ca. 525.000 Einwohner). Die Möglichkeit der automatischen Auskunft über das Internet besteht m. W. seit 2010. Interessant ist, dass dieses Verfahren offenbar noch nicht kommerziell genutzt wurde.
Zitat von Dresdner Neueste NachrichtenDie Dresdner Stadtverwaltung hat im Jahr 2011 insgesamt 106.820,66 Euro mit dem Verkauf von Meldedaten verdient. Dies bestätigte Stadtsprecherin Anke Hoffmann auf Anfrage von DNN-Online. „Von den 126.400 Melderegisterauskünften waren 34.363 kostenpflichtige an Privatpersonen. Die Gesamteinnahmen für die kostenpflichtigen Auskünfte betragen 106.820,66 Euro“, so Hoffmann.
Es ist aber zur Zeit unbekannt, welche Kosten auf diese Auskünfte umgelegt wurden und ob die Stadt damit (nach dem Maßstab einer Verwaltung) eine Art »Gewinn« gemacht hat.
Zitat von Zettel im Beitrag #16Ob dieses Recht besser in der Form wahrgenommen wird, daß man zustimmen muß, oder daß man widersprechen kann, darüber mag man streiten. Bei einer Zustimmung wäre der bürokratische Aufwand gewaltig; das ist offenbar der Hauptgrund dafür, daß man sich für die Widerspruchs-Variante entschieden hat.
Das halte ich für unwahrscheinlich. Der Aufwand für eine einzelne Zustimmung oder einen einzelnen Widerspruch sollte ähnlich sein, man muss jeweils ein Datenbankfeld pflegen. Aber es würde sicher deutlich mehr Widersprüche als Zustimmungen geben. Also wäre es wohl günstiger gekommen, Zustimmungen statt Widersprüche aufzunehmen.
Das Problem dabei ist: Die Daten muss jemand erfassen. Das Formular ist aus Papier und nicht maschinenlesbar. Man kann die Formulare in diesem Fall auch nicht in ein Billiglohnland bringen und dort erfassen lassen.
Vielleicht können wir die Zustimmung oder den Widerspruch eines Tages vom eigenen Rechner über eine sichere Verbindung via Internet eintragen. Zusätzlich müsste es in den Ämtern eine Art Terminal geben, an dem man sich als Bürger mit einer PIN anmelden kann und an dem man solche Einträge vornimmt.
Alle elektronischen Lösungen erfordern generell eine hohe Investition. IT-Projekte des Staates sind eigentlich immer wesentlich teurer als geplant (oft sind sie überhaupt nicht richtig geplant und werden deshalb sehr teuer). Die internetbasierten Lösungen sind auch mit Sicherheitsproblemen behaftet.
Also so einfach ist das nicht mit dem JA/NEIN-Kästchen in der Datenbank ;-)
Zitat von Zettel im Beitrag #16Ob dieses Recht besser in der Form wahrgenommen wird, daß man zustimmen muß, oder daß man widersprechen kann, darüber mag man streiten. Bei einer Zustimmung wäre der bürokratische Aufwand gewaltig; das ist offenbar der Hauptgrund dafür, daß man sich für die Widerspruchs-Variante entschieden hat.
Und was spricht dagegen, dem Antragsteller die Kosten für das Einholen der jeweiligen Zustimmung in Rechnung zu stellen? Na? Es würde wohl keiner mehr mit solche Anfragen kommen ... und das bedeutet den Verlust einer Einkommensquelle des amtlichen Meldemonopolisten. Ein Schelm ..., ne?
So einfach ist das nicht mit den Einnahmequellen. Die Städte hatten sich davon wohl mehr versprochen. In Dresden wurde im Haushalt 2011/2012 eine Größenordnung von 60.000 bis 70.000 Melderegisterauskünften eingeplant. Letztlich waren es 2011 nur etwa 34.000 kostenpflichtige Auskünfte. Eine automatisierte Auskunft an Adresshändler hat es 2011 nach Aussage der Stadt gar nicht gegeben (siehe Zitat in meinem anderen Kommentar). Es ist möglich, dass 2010 automatisiert Daten abgefragt wurden, dafür habe ich keine Zahlen.
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