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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 30 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Noricus Offline



Beiträge: 2.362

10.08.2012 15:57
#26 RE: Zitat des Tages: Tugendrepublik Deutschland Antworten

Es ist schwierig, eine solche Äußerung adäquat zu beurteilen, ohne den gesamten Ko(n)text, in dem sie gefallen ist, zu kennen. Aber wenn an der Reaktion der 19-jährigen Assistentin nicht mehr dran ist als das von der SZ Verbreitete, dann ist eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein Kanonenschuss auf einen Spatzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft - die erwähnte Sachlage vorausgesetzt - Anklage erhebt.

Die Anzeigenden dürfte es auch kaum interessieren, ob die junge Dame angeklagt und verurteilt wird oder nicht. Ihnen ging es vermutlich nur darum, Gesicht gezeigt und eine Ruhmestat gegen Rechts vollführt zu haben. Eigentlich sollte es diesen Heroen zu denken geben, dass sie zum Zwecke ihrer Seelenhygiene genau dieselben Mittel einsetzen wie der von ihnen so sehr gehasste, "rechte" Spießer. Aber es kommt ja immer auf den Zweck an.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

10.08.2012 16:52
#27 RE: Zitat des Tages: Tugendrepublik Deutschland Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #26
Es ist schwierig, eine solche Äußerung adäquat zu beurteilen, ohne den gesamten Ko(n)text, in dem sie gefallen ist, zu kennen. Aber wenn an der Reaktion der 19-jährigen Assistentin nicht mehr dran ist als das von der SZ Verbreitete, dann ist eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein Kanonenschuss auf einen Spatzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft - die erwähnte Sachlage vorausgesetzt - Anklage erhebt.

Die Anzeigenden dürfte es auch kaum interessieren, ob die junge Dame angeklagt und verurteilt wird oder nicht. Ihnen ging es vermutlich nur darum, Gesicht gezeigt und eine Ruhmestat gegen Rechts vollführt zu haben. Eigentlich sollte es diesen Heroen zu denken geben, dass sie zum Zwecke ihrer Seelenhygiene genau dieselben Mittel einsetzen wie der von ihnen so sehr gehasste, "rechte" Spießer. Aber es kommt ja immer auf den Zweck an.


Der (in diesem Fall unsinnige) Vorwurf der Volksverhetzung kann doch wohl nur gegen die Moderatorin erhoben werden, weil sie ja allein auf Sendung war. Das Telefonat zwischen der Assistentin und den Beschwerdeführern ging doch wohl nicht über den Sender — und man kann doch am Telefon kein Volk verhetzen?

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

10.08.2012 18:23
#28 RE: Zitat des Tages: Tugendrepublik Deutschland Antworten

Zitat von stefanolix im Beitrag #27
Zitat von Noricus im Beitrag #26
Es ist schwierig, eine solche Äußerung adäquat zu beurteilen, ohne den gesamten Ko(n)text, in dem sie gefallen ist, zu kennen. Aber wenn an der Reaktion der 19-jährigen Assistentin nicht mehr dran ist als das von der SZ Verbreitete, dann ist eine Anzeige wegen Volksverhetzung ein Kanonenschuss auf einen Spatzen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft - die erwähnte Sachlage vorausgesetzt - Anklage erhebt.

Die Anzeigenden dürfte es auch kaum interessieren, ob die junge Dame angeklagt und verurteilt wird oder nicht. Ihnen ging es vermutlich nur darum, Gesicht gezeigt und eine Ruhmestat gegen Rechts vollführt zu haben. Eigentlich sollte es diesen Heroen zu denken geben, dass sie zum Zwecke ihrer Seelenhygiene genau dieselben Mittel einsetzen wie der von ihnen so sehr gehasste, "rechte" Spießer. Aber es kommt ja immer auf den Zweck an.


Der (in diesem Fall unsinnige) Vorwurf der Volksverhetzung kann doch wohl nur gegen die Moderatorin erhoben werden, weil sie ja allein auf Sendung war. Das Telefonat zwischen der Assistentin und den Beschwerdeführern ging doch wohl nicht über den Sender — und man kann doch am Telefon kein Volk verhetzen?


Die Anzeige wurde offenbar aus Empörung über die beschwichtigenden Worte der Assistentin erstattet:

Zitat von www.sueddeutsche.de
Ein Ehepaar erstattete Anzeige, weil die Reaktion einer Mitarbeiterin des Senders verharmlosend gewesen sei: "Nehmen Sie es doch einfach mit Humor", soll die 19-jährige Assistentin am Telefon gesagt haben.



Aber ich denke auch, dass die Staatsanwaltschaft nur gegen die Moderatorin (weiter) ermittelt; denn wie Sie richtig schreiben (und was ich in meinem Kommentar übersehen habe): Die Aussage der Assistentin erfolgte ja am Telefon, also wohl nichtöffentlich, es sei denn, es handelte sich um ein spezielles Format.

Wie die Moderatorin, wenn sie die inkriminierte Äußerung ohne weiteren entsprechenden Kontext getätigt hat, die Tathandlungen des § 130 Abs. 3 bzw. 4 StGB verwirklicht haben soll, ist schleierhaft. Aber wie gesagt: Man müsste hierfür den die Äußerung umgebenden Text kennen. Diesen zu ermitteln und zu bewerten erfordert natürlich etwas mehr Aufwand als die Feststellung der öffentlichen Begehungsweise bzw. die Feststellung, dass diese nicht vorlag.

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

10.08.2012 18:41
#29 RE: Zitat des Tages: Tugendrepublik Deutschland Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #28
Aber ich denke auch, dass die Staatsanwaltschaft nur gegen die Moderatorin (weiter) ermittelt; denn wie Sie richtig schreiben (und was ich in meinem Kommentar übersehen habe): Die Aussage der Assistentin erfolgte ja am Telefon, also wohl nichtöffentlich, es sei denn, es handelte sich um ein spezielles Format.

Wie die Moderatorin, wenn sie die inkriminierte Äußerung ohne weiteren entsprechenden Kontext getätigt hat, die Tathandlungen des § 130 Abs. 3 bzw. 4 StGB verwirklicht haben soll, ist schleierhaft. Aber wie gesagt: Man müsste hierfür den die Äußerung umgebenden Text kennen. Diesen zu ermitteln und zu bewerten erfordert natürlich etwas mehr Aufwand als die Feststellung der öffentlichen Begehungsweise bzw. die Feststellung, dass diese nicht vorlag.


Der Kontext: Die Moderatorin hat den Satz »Arbeit macht frei« an einem Samstag im Juli bei schönem Wetter an Hörer adressiert, die an diesem Tag arbeiten mussten. Also vermutlich völlig gedankenlos. Um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, müsste doch im Grunde (a) ein Vorsatz nachgewiesen werden und (b) auf eine konkrete Handlung erkannt werden: Hat sie geleugnet, verharmlost, gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt?

In einem Schauprozess stünde das Urteil schon fest. Aber in einem Verfahren im demokratischen Rechtsstaat bleibt zumindest zu hoffen, dass die Richter Verhältnismäßigkeit walten lassen.

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

10.08.2012 19:05
#30 RE: Zitat des Tages: Tugendrepublik Deutschland Antworten

Zitat von stefanolix im Beitrag #29
Zitat von Noricus im Beitrag #28
Aber ich denke auch, dass die Staatsanwaltschaft nur gegen die Moderatorin (weiter) ermittelt; denn wie Sie richtig schreiben (und was ich in meinem Kommentar übersehen habe): Die Aussage der Assistentin erfolgte ja am Telefon, also wohl nichtöffentlich, es sei denn, es handelte sich um ein spezielles Format.

Wie die Moderatorin, wenn sie die inkriminierte Äußerung ohne weiteren entsprechenden Kontext getätigt hat, die Tathandlungen des § 130 Abs. 3 bzw. 4 StGB verwirklicht haben soll, ist schleierhaft. Aber wie gesagt: Man müsste hierfür den die Äußerung umgebenden Text kennen. Diesen zu ermitteln und zu bewerten erfordert natürlich etwas mehr Aufwand als die Feststellung der öffentlichen Begehungsweise bzw. die Feststellung, dass diese nicht vorlag.


Der Kontext: Die Moderatorin hat den Satz »Arbeit macht frei« an einem Samstag im Juli bei schönem Wetter an Hörer adressiert, die an diesem Tag arbeiten mussten. Also vermutlich völlig gedankenlos. Um den Tatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen, müsste doch im Grunde (a) ein Vorsatz nachgewiesen werden und (b) auf eine konkrete Handlung erkannt werden: Hat sie geleugnet, verharmlost, gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt?


Lieber Stefanolix,

ich meinte mit Ko(n)text den Wortlaut dessen, was die Moderatorin rund um die inkriminierte Äußerung gesagt hat. Nur wenn man diesen textlichen Zusammenhang kennt, kann man beurteilen, ob eine der genannten Tathandlungen vorliegt. Ist keine dieser Tathandlungen erfüllt, braucht man den Vorsatz gar nicht mehr zu prüfen. Bei gegenteiliger Auffassung bzgl. der Tathandlungen wäre der Vorsatz nach allem, was man weiß, zu verneinen; denn nach der BGH-Rechtsprechung ist quasi das Minimum an Vorsatz (bedingter Vorsatz, dolus eventualis) nur gegeben, wenn der Täter es billigend in Kauf nimmt, dass er mit seiner Handlung einen Sachverhalt verwirklicht, der unter einen strafrechtlichen Tatbestand fällt.

Aus diesen Gründen glaube ich nicht, dass der Staatsanwalt Anklage erheben wird.

Beste Grüße
Noricus

Paul Offline




Beiträge: 1.285

11.08.2012 10:21
#31 RE: Zitat des Tages: Tugendrepublik Deutschland Antworten

Da sich in Deutschland immer wieder Ähnliches ereignet: "Innerer Reichsparteitag","Stahlhelm", "zurückrudern", "Nazifreund" u.a.m. und jedesmal die mediale Aufgeregtheit sehr groß ist, habe ich mal darüber nachgedacht, weshalb das so ist.
Folgenden Denkansatz stelle ich hier mal zur Diskussion:
In Deutschland ist das Gefühl der Ohnmacht in Bezug auf die Teilhabe und die Beeinflussbarkeit auf politische Vorgänge und Entscheidungen m.E. sehr groß.
Ursache ist die Organisation der demokratischen Mitbestimmung.
Unser Wahlrecht erzeugt immer mehr das Gefühl, dass man das Gewählte nicht bekommt. Egal welche Partei man wählt, man bekommt immer eine Koalition und damit eine instabile Regierung. An Wahlversprechen ist, mit Hinweis auf den Koalitionspartner, auf den man Rücksicht nehmen müsse, niemand mehr gebunden. Das Ergebnis ist eine Wahlmüdigkeit, die uns die Politiker als Politikverdrossenheit "verkaufen".
Dass jetzt schon eine Partei ohne Programm, ohne Konzept, gewählt wird, deute ich als einen Ausdruck der Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Zustand.
Die Änderung des Wahlrechts in Richtung Mehrheitswahlrecht und stärkere plebiszitäre Mitbestimmung wird von allen Parteien beharrlich abgelehnt bzw. unterlaufen.

Das Gefühl der Ohnmacht haben aber nicht nur die Bürger, sondern auch die Medien. Die immer wieder zu unangemessenen Themen losgetretenen Kampagnen deute ich jedenfalls in diese Richtung.
In dieser "Schublade" befindet sich nicht nur Wulf, sondern auch Drygalla und die Moderatorin nebst Telefonistin u.a.m. Sogar die Beschneidungsdebatte sehe ich in dieser "Schublade".

Sowohl die Medien, als auch die Bürger (Wutbürger?) können sich ungehindert austoben. Nicht einmal Sachverstand ist nötig.

Das Ergebnis: Aus der gefühlten Ohnmacht wird ein Machtgefühl. "Der/Dem haben wir es jetzt aber mal gezeigt."
Allerorten entsteht ein Gefühl der Zufriedenheit.

Auch das Ehepaar, welches die arme Moderatorin angezeigt hat, wird, so vermute ich, mit sich sehr zufrieden sein.
Wurde doch dem "gerechten Volksempfinden" (halt, ist das nicht auch schon wieder ein Nazibegriff ?) zur Geltung verholfen.

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