Wenn die FDP sich endgültig ruinieren will, dann veranstaltet sie noch zwei, drei solche öffentlichen Streitereien.
Ich begreife nicht, warum die Justizministerin diesen Nebenkriegsschauplatz eröffnet hat. Sie könnte sich im Sinne der Bürgerrechte damit profilieren, dass sie die Vorratsdatenspeicherung verhindert oder zumindest auf ein »quick freeze« einschränkt. Das würde den Piraten den Wind aus den Segeln nehmen und der FDP Punkte bringen. Damit wäre sie aber weitgehend ausgelastet. Weitere Konflikte nutzen weder der Ministerin noch der FDP.
Zu den Steuer-CDs: Sinnvoller wäre doch gewesen, wenn sich die FDP auf allen Kanälen für einen Erfolg des Abkommens mit der Schweiz eingesetzt hätte. Damit wäre der Ankauf illegal kopierter Daten obsolet geworden.
Zitat von Gorgasal im Beitrag #44Aber niemand hat behauptet, dass die ursprünglichen Aussagen im Sinne eines mathematischen Nichtexistenzsatzes gelten.
Ja, hat niemand behauptet. Denn das wäre ja ein Ansatz sauberer Argumentation.
Ihre These, wie Sie sie also vermutlich formulieren würden: Den Fiskus gibt es, weil es mindestens ein öffentliches Gut gibt, das ohne Zwang nicht effizient bereitgestellt werden würde.
Zitat von Emulgator im Beitrag #41Mir ging es gerade um die fehlerhafte populäre Gleichsetzung von Diebstahl und Steuerhinterziehung durch bestimmte Politiker*innen, um ein Unrechtsempfinden bei den Bürgern hervorzurufen, das seinerseits Unrechtshandlungen durch den Staat legitimieren soll.
Nun, die sachlich richtigere Formel "Betrug an der Allgemeinheit" läse sich wohl etwas weniger reißerisch, ansonsten sehe ich allerdings den qualitativen Unterschied nicht.
Zitat Nein, muß er nicht. Er kann sich ja auch über freiwillige Leistungen finanzieren.
Das kann er sicher. Ich vermute jedoch, dass ich mich von einem Staat mit spendenfinanzierter Polizei, Justiz und Militär eher ungern beschützen lassen würde. Aber das ist natürlich Spekulation. ;)
Zitat Die Argumentation, Trittbrettfahrerverhalten würde zu Unterversorgung mit öffentlichen Gütern führen, hat ein lebensrettendes Gegenbeispiel.
Interessantes Bsp., das wusste ich nicht.
Nun reden wir bei spendenfinanzierten gemeinnützigen Organisationen um Randsparten öffentlicher Aufgaben, die in ihrer Gesamtheit (so vermute ich) von einigen Mio. Philantropen mit dem Bruchteil ihres Einkommens finanziert werden. Die Bereitstellung der allein überlebensnotwendigen öffentlichen Aufgaben (Sicherheit und Infrastruktur) dürfte dagegen bereits einen recht erheblichen Teil des Einkommens der gesellschaftlichen Leistungsträger verschlingen. Ob da die Bereitschaft zum Spenden immer noch so groß wäre, möchte ich bezweifeln.
In dieser Angelegenheit war mir vieles unklar. R.A.#30 und Augustin#40 haben etwas Licht in mein Dunkel gebracht. Dafür bedanke ich mich. Nachstehend fasse ich zusammen, was ich verstanden habe. Ist das der gegenwärtige rechtliche Stand der Dinge?
Unter #24 habe ich geschrieben: „Habe gefunden, dass Brüssel dabei ist diese "Gesetzeslücke" zu schließen. Bis November soll dann der "Datenklau" ein Straftatbestandteil werden.“
Lieber R.A., Sie haben um eine Quelle gebeten. Trotz intensiver Suche habe ich es nicht wiedergefunden. Aber es kann auch sein, dass ich etwas falsch verstanden habe. „Datenklau“ ist ja jetzt schon strafbar Unter #30 haben Sie, lieber R.A. Mich auf § 202a StGB hingewiesen. Dadurch wurde mir klar, das der Diebstahl von Daten bereits unter Strafe steht. Was mir noch nicht klar ist, warum das Gestohlene straflos weiterverkaufen werden kann und auch der Käufer für den Kauf des „Diebesguts Daten“, nicht bestraft werden kann.
Dazu hat unter #40 Augustin ausgeführt:
„Das Problem ist ja bislang, dass nur der Datendieb selbst sich strafbar macht und mit ihm natürlich sonstige Tatteilnehmer (Anstifter oder Gehilfen). Nun werden juristisch geschulte Staatsdiener im Regelfall den Teufel tun und zur Tat anstiften oder Beihilfe leisten, sondern sich die Sache lediglich antragen lassen und ggf. ankaufen. Und genau das ist bislang nicht strafbewehrt.
Sinnvoll wäre hier die Schaffung eines eigenen Tatbestandes, der den Ankauf/die Hehlerei gestohlener Daten sanktioniert. Ganz analog zum gewöhnlichen Deliktspaar Diebstahl und Hehlerei.“
Bisher war es für mich nicht vorstellbar, dass der Ver- und Ankauf von Diebesgut nicht unter Strafe gestellt sein könnte. Das ist unfassbar und sollte schnellstens verändert werden.
Wenn L-S das möchte, dann sollte sie darin unterstützt werden.
Oder wollen wir uns an den Reichen dafür rächen, das sie reich geworden sind, während wir arm geblieben sind? Jedem steht es frei durch entsprechende Eigeninitiative reich zu werden.
Der Staat muss nach anderen Mitteln und Wegen suche, um Steuerhinterziehung zu ahnden bzw. ganz zu verhindern.
Im Augenblick ist es so, dass ein kleiner Einmannhandwerksbetrieb ohne Schwarzarbeit, d.h. ohne Steuerhinterziehung nicht mehr überleben kann, weil durch Billiganbieter der Markt kaputt gemacht wurde. Aber das ist schon wieder ein anders Thema.
Unser Strafrecht beruht auf dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“. Das bedeutet im Klartext, dass lieber ein Schuldiger nicht verurteilt wir, als einen Unschuldigen zu verurteilen. Es gibt doch keinen Grund, im Steuerrecht dieses Prinzip zu verlassen. Beweismittel, die unrechtmäßig erlangt wurden dürfen nicht zulässige Beweismittel sein.. Warum soll es im Steuerrecht anders sein?
PS: Bei meiner Suche bin ich darauf gestoßen, dass ein EU Datenschutzgesetz in Vorbereitung ist. Wegen der unterschiedlichen nationalen Interessen und Befindlichkeiten in Europa, wird der erarbeitete Entwurf wie ein Pingpongball hin und her verschoben. Es kann noch lange dauern ehe es in Kraft gesetzt wird. Ich konnte auch nicht erkennen, ob durch dieses neue Gesetz „Datenhehlerei“ unter Strafe gestellt werden wird. Wer sich informieren will gibt bei Google - "eu neuregelung datenschutz" - ein und bekommt eine Vielzahl von Informationen zum Thema.
Zitat von vivendi im Beitrag #48Aber selbst die (obligatorische) Unfallversicherung wird nicht aus Steuergeldern bezahlt.
In der Schweiz ist die Berufsunfallversicherung obligatorisch. Die BUV eines Arbeitnehmers, der mindestens acht Stunden die Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, übernimmt auch die Kosten für Nicht-Berufsunfälle. Nicht-Arbeitnehmer sind nicht obligatorisch unfallversichert. Die Krankenversicherung hingegen ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.
Und natürlich wird die KV und (N)BUV nicht aus Steuergeldern finanziert. Aber der Staat sorgt sehr wohl vermittels seines Gewaltmonopols dafür, dass das Obligatorium ernstgenommen wird. Insofern würde ich den Unterschied zwischen Steuern und Prämien von obligatorischen Versicherungen eher als kosmetisch einstufen...
Zitat von vivendi im Beitrag #48Und mir ist nicht bekannt, dass die UV oder KV die Kosten Repatrierungsflüge oder Bergrettungen übernimmt.
Gerade nochmal ins KVG geguckt: recht haben Sie! Da steht nicht einmal etwas über Krankenwagentransporte drin. Muss mal meine Versicherungen überprüfen...
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von Emulgator im Beitrag #52Ihre These, wie Sie sie also vermutlich formulieren würden: Den Fiskus gibt es, weil es mindestens ein öffentliches Gut gibt, das ohne Zwang nicht effizient bereitgestellt werden würde.
Grösstenteils einverstanden. Letzteres ("es gibt mindestens ein öffentliches Gut, das ohne Zwang nicht effizient zur Verfügung gestellt werden kann") auf jeden Fall. Ersteres (dass es den Fiskus deswegen gibt) eher nicht - ja, letzteres ist eine adäquate Rechtfertigung für ihn, aber rein historisch neige ich durchaus der These zu, dass Staaten ursprünglich als sesshafte Banditen entstanden sind.
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Zitat von augustin im Beitrag #40Das ist korrekt. Allerdings ist es eben politisch unklug, die Sache an den Steuerkriminellen festzumachen. Bei Straftaten, die sich gegen Kriminelle richten, murrt halt Volkes Stimme selten laut und für Linkspopulisten ist sowas natürlich ein gefundenes Fressen.
L.-S. wäre m.E. besser beraten gewesen, die Sache an Wirtschaftsspionage u.Ä. festzumachen, wo diese Konstellation ja auch regelmäßig auftreten kann. Mit dem Unterschied, dass in diesem Falle deutsche Arbeitsplätze bedroht sind.
Korrekt, die Verbindung mit Steuerbetrügern vergiftet die Wahrnehmung. Sobald man das Prinzip abstrahiert und nochmal darlegt, fallen meistens die Groschen. Wenn dann die Haltung „egal, ob der Staat gesetzeskonform vorgeht, hauptsache die bösen Buben werden gefaßt“ auf ein paar andere Bereiche übertragen wird (Vorratsdatenspeicherung, Onlinedurchsuchung, Kennzeichenerfassung, Rasterfahndung, prophylaktisches Drogenscreening, Lauschangriff etc.), kann man manchmal sogar einen ausgemachten Befürworter des Ankaufs überzeugen.
Die Meinungsfreiheit verteidigt man auch nicht am Beispiel von Neonazis, auch wenn diese zweifelsfrei auch für die gilt.
Zitat von stefanolix im Beitrag #51 Zu den Steuer-CDs: Sinnvoller wäre doch gewesen, wenn sich die FDP auf allen Kanälen für einen Erfolg des Abkommens mit der Schweiz eingesetzt hätte. Damit wäre der Ankauf illegal kopierter Daten obsolet geworden.
Das Abkommen mit der Schweiz ist ein Erfolg geworden, nur will die SPD diesen Erfolg offensichtlich nicht. Es ist ja nicht so, dass nicht auch Wolfgang Schäuble ein Maximum an Steuern einnehmen möchte. Die SPD will einfach weiterhin geklaute Steuer CD's kaufen, deswegen sind sie gegen das Abkommen. Solch eine Position ist keine seriöse Verhandlungsposition und die Reaktion von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die darauf angemessene.
Zitat von SPDGleichzeitig bekräftige Scholz seine Unterstützung für den Kauf weiterer Steuer-CDs. Es handele sich hier um wichtige Maßnahmen im Kampf gegen Steuerhinterziehung. Deshalb habe sich auch Hamburg in der Vergangenheit finanziell an solchen Käufen beteiligt. Ein Steuerabkommen, das diese verbiete, könne es nicht geben.
Zitat von Emulgator im Beitrag #52Ihre These, wie Sie sie also vermutlich formulieren würden: Den Fiskus gibt es, weil es mindestens ein öffentliches Gut gibt, das ohne Zwang nicht effizient bereitgestellt werden würde.
Grösstenteils einverstanden. Letzteres ("es gibt mindestens ein öffentliches Gut, das ohne Zwang nicht effizient zur Verfügung gestellt werden kann") auf jeden Fall. Ersteres (dass es den Fiskus deswegen gibt) eher nicht - ja, letzteres ist eine adäquate Rechtfertigung für ihn.
Gut. Gegen eine Existenzbehauptung hilft natürlich weder ein "winziges Beispiel" noch ein großes. Allerdings beruht der Lehrbuchbeweis, warum staatliche Bereitstellung von öff. Gütern effizient sei, auf simpler Spieltheorie und den allgemeinen Eigenschaften öffentlicher Güter. Wenn man nun ein winziges Gegenbeispiel liefert, das den Modellannahmen gehorcht und bei dem nach übereinstimmenden Urteil private Bereitstellung effizient genug ist (soweit waren wir ja schon), ist gezeigt, daß das Modell für den Satz zu reduktionistisch und die normative Schlußfolgerung nicht adäquat ist.
Konnte sie auch nicht, weil die Umfragedaten VOR der Diskussion erhoben wurden ;-)
Ansonsten halte ich solche Umfragedatenänderungen für statistisches Rauschen. Die sagen überhaupt nichts über das echte Wahlverhalten im nächsten Herbst.
Zitat Wenn die FDP sich endgültig ruinieren will, dann veranstaltet sie noch zwei, drei solche öffentlichen Streitereien.
Das ist richtig. Aus schwer verständlichen Gründen wird die offene Diskussion von strittigen Punkten von den Wählern nicht als Pluspunkt, sondern als Mangel einer Partei aufgefaßt.
Im konkreten Fall sehe ich die Schuld aber eher beim Vorstand. Man kann es taktisch für klüger halten, das Thema Datenschutz nicht ausgerechnet an so einem Beispiel in die Diskussion zu bringen. Aber sich als FDP-Spitze öffentlich gegen einen liberalen und rechtsstaatlichen Vorschlag auszusprechen, um sich dem Mainstream anzupassen - das ist grottendumm. Damit vergrault man in erster Linie die wirklich liberal Denkenden (und das sind m. E. mehr als 5%) und macht umgekehrt überhaupt keine Punkte beim Mainstream.
Zitat von Emulgator im Beitrag #59Allerdings beruht der Lehrbuchbeweis, warum staatliche Bereitstellung von öff. Gütern effizient sei, auf simpler Spieltheorie und den allgemeinen Eigenschaften öffentlicher Güter. Wenn man nun ein winziges Gegenbeispiel liefert, das den Modellannahmen gehorcht und bei dem nach übereinstimmenden Urteil private Bereitstellung effizient genug ist (soweit waren wir ja schon), ist gezeigt, daß das Modell für den Satz zu reduktionistisch und die normative Schlußfolgerung nicht adäquat ist.
Prinzipiell haben Sie damit ja recht. Allerdings verfängt das nur, wenn man das spieltheoretische Modell mit der Realität verwechselt. Das wirft man Wirtschaftswissenschaftlern gerne vor, aber ich glaube nicht, dass sie ernsthaft der Meinung sind, ihre Modelle seien vollumfänglich korrekte Abbilder der Realität. Wirtschaftswissenschaften und dergleichen sind eben nicht Mathematik.
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Zitat von Emulgator im Beitrag #Allerdings beruht der Lehrbuchbeweis, warum staatliche Bereitstellung von öff. Gütern effizient sei, auf simpler Spieltheorie und den allgemeinen Eigenschaften öffentlicher Güter. Wenn man nun ein winziges Gegenbeispiel liefert, das den Modellannahmen gehorcht und bei dem nach übereinstimmenden Urteil private Bereitstellung effizient genug ist (soweit waren wir ja schon), ist gezeigt, daß das Modell für den Satz zu reduktionistisch und die normative Schlußfolgerung nicht adäquat ist.
Prinzipiell haben Sie damit ja recht. Allerdings verfängt das nur, wenn man das spieltheoretische Modell mit der Realität verwechselt. Das wirft man Wirtschaftswissenschaftlern gerne vor, aber ich glaube nicht, dass sie ernsthaft der Meinung sind, ihre Modelle seien vollumfänglich korrekte Abbilder der Realität. Wirtschaftswissenschaften und dergleichen sind eben nicht Mathematik.
Wie wollen Sie dann Ihre These überhaupt begründen?
Zitat von augustinIch vermute jedoch, dass ich mich von einem Staat mit spendenfinanzierter Polizei, Justiz und Militär eher ungern beschützen lassen würde.
Eine interessante Frage wäre es ja, wen diese Organe überhaupt beschützen. Gerüchteweise erreicht man über 110 schon mal einen Anrufbeantworter (darf man ja nicht ausprobieren), während in den Regierungsvierteln immer genug Polizisten Schmiere stehen.
Zitat von augustinDie Bereitstellung der allein überlebensnotwendigen öffentlichen Aufgaben (Sicherheit und Infrastruktur) dürfte dagegen bereits einen recht erheblichen Teil des Einkommens der gesellschaftlichen Leistungsträger verschlingen. Ob da die Bereitschaft zum Spenden immer noch so groß wäre, möchte ich bezweifeln.
Wir kaufen ja auch teuere Computer oder Automobile, weil wir den Nutzen daraus so hoch einschätzen, daß sich für sowas der Verzicht auf andere Konsumgüter lohnt. So ist es auch mit öff. Gütern. Wenn bekannt ist, daß das öffentliche Gut hocheffizient bereitgestellt wird, zahlt man besonders gern und viel. Im öffentlichen Dienst wird aber leider bekanntlich viel verschwendet, aktuelle und spektakuläre Beispiele sind der Flughafen Berlin-Brandenburg, die Elbphilharmonie oder die Subventionierung ineffizienter Energieerzeugung. Das will natürlich keiner mit Spenden finanzieren. Die Abhilfe, die Bürger zur Finanzierung einfach zu zwingen (spätestens hier werden die Bürger von Polizei und Justiz mehr bedroht als beschützt) ist in meinen Augen unbeholfen und moralisch fragwürdig.
Zitat von Paul im Beitrag # Beweismittel, die unrechtmäßig erlangt wurden dürfen nicht zulässige Beweismittel sein.. Warum soll es im Steuerrecht anders sein?
Ich lege die Lektüre dieses Wikipedia-Artikels bezgl. des Themas Beweisverbot nahe.
Konnte sie auch nicht, weil die Umfragedaten VOR der Diskussion erhoben wurden ;-)
Ansonsten halte ich solche Umfragedatenänderungen für statistisches Rauschen. Die sagen überhaupt nichts über das echte Wahlverhalten im nächsten Herbst.
Zitat Wenn die FDP sich endgültig ruinieren will, dann veranstaltet sie noch zwei, drei solche öffentlichen Streitereien.
Das ist richtig. Aus schwer verständlichen Gründen wird die offene Diskussion von strittigen Punkten von den Wählern nicht als Pluspunkt, sondern als Mangel einer Partei aufgefaßt.
Im konkreten Fall sehe ich die Schuld aber eher beim Vorstand. Man kann es taktisch für klüger halten, das Thema Datenschutz nicht ausgerechnet an so einem Beispiel in die Diskussion zu bringen. Aber sich als FDP-Spitze öffentlich gegen einen liberalen und rechtsstaatlichen Vorschlag auszusprechen, um sich dem Mainstream anzupassen - das ist grottendumm. Damit vergrault man in erster Linie die wirklich liberal Denkenden (und das sind m. E. mehr als 5%) und macht umgekehrt überhaupt keine Punkte beim Mainstream.
Yep, genau das passiert. Und das erneute Absacken der FDP wird dann Frau Leutheusser-Schnarrenbergers Vorstoß anglastet, damit auch jedes Herdentier vor dem Fernseher weiß, welche Positionen angeblich von 95% der Bevölkerung abgelehnt würden.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Zitat von vivendi im Beitrag #Aber selbst die (obligatorische) Unfallversicherung wird nicht aus Steuergeldern bezahlt.
In der Schweiz ist die Berufsunfallversicherung obligatorisch. Die BUV eines Arbeitnehmers, der mindestens acht Stunden die Woche beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt ist, übernimmt auch die Kosten für Nicht-Berufsunfälle. Nicht-Arbeitnehmer sind nicht obligatorisch unfallversichert. Die Krankenversicherung hingegen ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch.
Und natürlich wird die KV und (N)BUV nicht aus Steuergeldern finanziert. Aber der Staat sorgt sehr wohl vermittels seines Gewaltmonopols dafür, dass das Obligatorium ernstgenommen wird. Insofern würde ich den Unterschied zwischen Steuern und Prämien von obligatorischen Versicherungen eher als kosmetisch einstufen...
Nur das die Prämienhöhe von den Versicherern im Wettbewerb festgelegt wird. Aber auch mit den KV-Prämien hätte die Schweiz eine niedrigere Staatsquote.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Zitat von Emulgator im Beitrag #Ihre These, wie Sie sie also vermutlich formulieren würden: Den Fiskus gibt es, weil es mindestens ein öffentliches Gut gibt, das ohne Zwang nicht effizient bereitgestellt werden würde.
Grösstenteils einverstanden. Letzteres ("es gibt mindestens ein öffentliches Gut, das ohne Zwang nicht effizient zur Verfügung gestellt werden kann") auf jeden Fall. Ersteres (dass es den Fiskus deswegen gibt) eher nicht - ja, letzteres ist eine adäquate Rechtfertigung für ihn, aber rein historisch neige ich durchaus der These zu, dass Staaten ursprünglich als sesshafte Banditen entstanden sind.
Volle Zustimmung, das ist naheliegend. Auch Rom war erst eine Königtum und wurde erst später zur Republik. Eine Räuberbande war Rom danach, wie viele Königreiche dieser Zeit, auch danach noch, aber hauptsächlich nach außen gerichtet, gegenüber anderen Völkern. Nach Innen war die res publica damals doch schon, zumindest formell, das Maß aller Dinge.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Zitat von Paul im Beitrag # Beweismittel, die unrechtmäßig erlangt wurden dürfen nicht zulässige Beweismittel sein.. Warum soll es im Steuerrecht anders sein?
Ich lege die Lektüre dieses Wikipedia-Artikels bezgl. des Themas Beweisverbot nahe.
Tut mir leid, lieber Solus, ich habe es gelesen, aber nicht verstanden. Jedenfalls nicht verstanden, ob der Inhalt der m.E. unrechtmäßig erlangten Disketen verwertet werden darf oder nicht.
Inzwischen bin ich aber schlauer? Nach gegenwärtiger Gesetzeslage ist wohl der Diebstahl der Daten strafbewert, nicht aber deren Hehlerei. Genau das habe ich kritisiert. Ich bin der Meinung der Datendiebstahl muss rechtlich genauso ausgestaltet werden wie der Diebstahl einer Sache. Ach der Ankauf gestohlener Daten sollte Hehlerei sein.
Zitat von Emulgator im Beitrag #Allerdings beruht der Lehrbuchbeweis, warum staatliche Bereitstellung von öff. Gütern effizient sei, auf simpler Spieltheorie und den allgemeinen Eigenschaften öffentlicher Güter. Wenn man nun ein winziges Gegenbeispiel liefert, das den Modellannahmen gehorcht und bei dem nach übereinstimmenden Urteil private Bereitstellung effizient genug ist (soweit waren wir ja schon), ist gezeigt, daß das Modell für den Satz zu reduktionistisch und die normative Schlußfolgerung nicht adäquat ist.
Prinzipiell haben Sie damit ja recht. Allerdings verfängt das nur, wenn man das spieltheoretische Modell mit der Realität verwechselt. Das wirft man Wirtschaftswissenschaftlern gerne vor, aber ich glaube nicht, dass sie ernsthaft der Meinung sind, ihre Modelle seien vollumfänglich korrekte Abbilder der Realität. Wirtschaftswissenschaften und dergleichen sind eben nicht Mathematik.
Wie wollen Sie dann Ihre These überhaupt begründen?
Meine These (zur Erinnerung: "es gibt mindestens ein öffentliches Gut, das ohne Zwang nicht effizient zur Verfügung gestellt werden kann") begründe ich nicht mit Spieltheorie, sondern mit Erfahrung und gesundem Menschenverstand. Wahrscheinlich sind Sie der Meinung, der Menschenverstand, der mich zu dieser These führt, könne kein ganz so gesunder sein. Aber ich begründe meine Ansichten lieber so als mit Spieltheorie, wenn ich nicht gerade in der Spieltheorie unterwegs bin, sondern in den Wirtschaftswissenschaften.
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Zitat von Techniknörgler im Beitrag #Auch Rom war erst eine Königtum und wurde erst später zur Republik. Eine Räuberbande war Rom danach, wie viele Königreiche dieser Zeit, auch danach noch, aber hauptsächlich nach außen gerichtet, gegenüber anderen Völkern. Nach Innen war die res publica damals doch schon, zumindest formell, das Maß aller Dinge.
Solange Sie nicht als Frau oder Sklave geboren wurden. Oder später (zugegebenermassen sind wir da nicht mehr in der Republik) zum Christentum konvertierten.
-- Defender la civilización consiste, ante todo, en protegerla del entusiasmo del hombre. - Nicolás Gómez Dávila, Escolios a un Texto Implícito
Zitat von C. im Beitrag # Das kommt auf die Größe des Eis an. Ein dreieinhalbminuten Ei kann auch vier Minuten brauchen um ein dreieinhalbminuten Ei zu sein.
Zitat von C. im Beitrag #73 Das kommt auf die Größe des Eis an. Ein dreieinhalbminuten Ei kann auch vier Minuten brauchen um ein dreieinhalbminuten Ei zu sein.
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