„Das unerschrockene Wort“ ist schon lange ein Kontraindikator. Ging das anfangs noch an honorige Personen wie Richard Schröder oder Hans Küng, driftete es bald zu sinistren Figuren wie Uta Leichsenring, Gertraud Knoll und Andrea Röpke. Insoweit passen die Krawallblabla ganz gut dazu.
"Unverhältnismäßig" jedenfalls nicht für einen Staat, der wißbegierige Journalistinnen, die sich nicht warnen lassen, schon mal kurzerhand im Treppenhaus per Kopfschuß liquidieren läßt, oder Kritiker im Ausland durch Verstrahlung mittels Polonium. Aber man sollte vielleicht nicht zu laut Beifall klatschen, wenn man (noch) nichts zu befürchten hat, wenn man in solchen Fällen den gebührenden Abstand wahrt. Es sei denn, Sie stehen auf Gazproms Gehaltsliste: dann kann der Arbeitgeber ganz zu Recht Rücksicht verlangen.
Nun sagen Sie doch mal konkret, worin das Unverhältnismäßige besteht und kommen nicht immer wieder mit neuen Bemerkungen, die mit dem ursprünglichen Thema nichts zu tun haben. Und die Unterstellungen lassen Sie doch bitte sein.
Zitat von SF-Leser im Beitrag #27 Als erstes: ugs. bedeutet umgangssprachlich und nicht obszön oder vulgär! [...] Nun sagen Sie doch mal konkret, worin das Unverhältnismäßige besteht und kommen nicht immer wieder mit neuen Bemerkungen, die mit dem ursprünglichen Thema nichts zu tun haben. Und die Unterstellungen lassen Sie doch bitte sein.
Grüße
SF- Leser
Keine Unterstellung, sondern ein umgangsprachlich formulierter Konjunktiv (im Sinne von "Mal angenommen, Sie gewinnen im Lotto..."). пожа́луйста.
"ugs.": In diesem Kontext, wie ausgeführt, schon. Nb. habe ich weder die Kategorisierung für "leo" festgelegt noch den Eintrag vorgenommen.
Meine Beispiele (nicht: "Bemerkungen") dienten als Hinweis, daß es sich bei Rußland eben nicht um einen Rechtsstaat, sondern um eine notdürftig bemäntelte Präsidialdikatur handelt, die sich an den Verhältnissen der Breschnew-Zeit ausrichtet. Für einen Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz bestünde die Unverhältnismäßigkeit in dem eklatanten Mißverhältnis zwischen der Tat und dem drakonischen Strafmaß. Das ist im Verlauf der Diskussion des Falls "Pussy Riot" mindestens 20 Mal dargelegt worden. Von diversen Foristen. (Zuletzt könnte ich darauf hinweisen, daß die Berufung auf "Sitten" und "Volksempfinden", u.a. religiöser Art, ein typisches Wesensmerkmal totalitärer Rechtspraxis darstellt. In einem Rechtstaat wird dies strikt außen vor gehalten. Tu' ich aber nicht, um nicht wieder ein "Thema verfehlt" zu provozieren. )
Keine Unterstellung, sondern ein umgangsprachlich formulierter Konjunktiv (im Sinne von "Mal angenommen, Sie gewinnen im Lotto..."). пожа́луйста.
aha
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #28 "ugs.": In diesem Kontext, wie ausgeführt, schon. Nb. habe ich weder die Kategorisierung für "leo" festgelegt noch den Eintrag vorgenommen.
So? Warum führen Sie ihn denn auf?
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #28 Meine Beispiele (nicht: "Bemerkungen") dienten als Hinweis, daß es sich bei Rußland eben nicht um einen Rechtsstaat, sondern um eine notdürftig bemäntelte Präsidialdikatur handelt, die sich an den Verhältnissen der Breschnew-Zeit ausrichtet. Für einen Rechtsstaat mit unabhängiger Justiz bestünde die Unverhältnismäßigkeit in dem eklatanten Mißverhältnis zwischen der Tat und dem drakonischen Strafmaß. Das ist im Verlauf der Diskussion des Falls "Pussy Riot" mindestens 20 Mal dargelegt worden. Von diversen Foristen. (Zuletzt könnte ich darauf hinweisen, daß die Berufung auf "Sitten" und "Volksempfinden", u.a. religiöser Art, ein typisches Wesensmerkmal totalitärer Rechtspraxis darstellt. In einem Rechtstaat wird dies strikt außen vor gehalten. Tu' ich aber nicht, um nicht wieder ein "Thema verfehlt" zu provozieren. )
Welches wäre denn das genau richtige Verhältnis für die Tat und dem Strafmaß? Gibt es denn da irgendwo eine allgemeine Liste nach der sich alle Gesellschaften zu richten haben, wer hat diese mit welcher Berechtigung erstellt und wo findet man diese? Und muß ich mich, nur weil es mindestens 20 andere Foristen so dargelegt haben, dieser eventuellen Mehrheitsmeinung unterordnen?
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