Zitat Nach der EU-Saatgutrichtlinie von 2002 dürfen eigentlich nur Sorten gehandelt werden, die in einem amtlichen Register eingetragen sind. Voraussetzung dafür ist unter anderem der kostspielige Nachweis, dass sich diese Sorten über mehrere Vermehrungszyklen hinweg als beständig erweisen und ihr Erscheinungsbild sich nicht verändert. Laut EuGH zielt diese Zulassungsregelung auf die „Steigerung der Produktivität im Gemüseanbau“ der EU. Die spätere Ausnahmeregelung solle daneben aber sicherstellen, dass die genetische Vielfalt des Saatguts nicht verarmt. Deshalb dürfen alte Erhaltungssorten auch nach einem erleichterten Zulassungsverfahren gehandelt werden.
Ich schaue mir das noch mal genauer an, wenn ich den Artikel vorbereite. Aber im Kern sagt auch das FAZ-Zitat nichts anderes: im Grunde gilt von vorne herein alles als verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Es gibt ja immer diese beiden Herangehensweisen: - Erst mal ist etwas erlaubt; einzelne Verbote werden geregelt ODER - Erst mal ist etwas verboten; einzelne Erlaubnisse werden geregelt
Zitat von Frank2000 im Beitrag #26Ich schaue mir das noch mal genauer an, wenn ich den Artikel vorbereite. Aber im Kern sagt auch das FAZ-Zitat nichts anderes: im Grunde gilt von vorne herein alles als verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Es gibt ja immer diese beiden Herangehensweisen: - Erst mal ist etwas erlaubt; einzelne Verbote werden geregelt ODER - Erst mal ist etwas verboten; einzelne Erlaubnisse werden geregelt
Und bei Saatgut sind wir im zweiten Fall.
Nun ja. Dieser Zulassungsvorbehalt hat sicher seine Gründe. Ich weiss ja aus meiner eigenen Arbeit, dass die Marktzulassung für Arzneimittel auch erst nach verschiedenen Skandalen zu dem gewordenen ist, was wir heute haben (und was viele, viele Arbeitsplätze schafft ). Grundsätzlich ist auch nichts gegen eine Zulassungspflicht für neue Sorten einzuwenden, und solange es ein vereinfachtes Verfahren für Bestandssorten gibt, das tatsächlich funktioniert und auch von kleineren Unternehmen oder z.B. Bauernverbänden genutzt werden kann, spricht auch nichts gegen einen Erlaubnisvorbehalt für Bestandssorten. Immerhin könnte man so auch problematische, aber traditionell angewendete Dinge loswerden.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #22die EU VERBIETET nichts, sondern sie ERLAUBT von vorn herein nur Saatgut aus kontrollierter Zucht.
Ich habe ja fast keine Ahnung von der Sache und weiß nicht, welche konkreten Risiken unkontrollierte Zucht hätte - aber grundsätzlich scheint mir plausibel, daß es irgendeine Qualitätskontrolle geben soll, wenn jemand Saatgut verkauft.
Zitat Für jede dieser Sorten (jedenfalls für alle relevanten) gibt es einen Eigentümer. Wenn für den Eigentümer der Patentschutz auf das Saatgut ausläuft, dann braucht der Eigentümer nur die Kontrolle der Zucht abzukündigen und schon darf niemand mehr diese Sorte anbauen.
Das verstehe ich nicht. Wenn der Patentschutz ausgelaufen ist, dann ist der bisherige Eigentümer ja kein Eigentümer mehr. Dann müßte doch jeder die Möglichkeit haben, die Zucht weiterzuführen - und muß dann natürlich auch die normalen Kontrollen durchführen, wenn er die Ergebnisse verkaufen will.
Zitat von Gansguoter im Beitrag #24Aber das Freizeitgärtner und Selbstversorgungskleinbauer greift doch wohl eher nicht auf die vermutlich teuren Hybridzüchtungen zurück, sondern will ein paar Kartoffeln für den Eigenbedarf oder Großmutter Gurken für den Gurkentopf anbauen. Und der darf dann nur das Saatgut nehmen, das die EU erlaubt - darf nicht hobbymäßig sein eigenes, schon den Urgroßeltern verwendetes Saatgut der Marke "Seit Jahrhunderten erprobt und hier in der Gegend üblich" verwenden?
Das habe ich nicht so verstanden. Geregelt ist doch offenbar nur der Handel mit Saatgut.
Wer selber Saatgut hat (oder von der Oma bekommt), der kann das beliebig pflanzen. Und die Erzeugnisse auch verkaufen. Wenn er dagegen Saatgut aus Omas Produktion verkaufen will - dann muß er entsprechende Kontrollen nachweisen.
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