Ein UNO-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung hat Deutschland gerügt, weil die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Thilo Sarrazin abgelehnt hat. Dieser Vorgang schafft, so meine ich, eine Gelegenheit, das Menschenrecht auf Meinungsäußerung zu stärken.
Dieser Vorgang ist so entsetzlich, dass ich hoffe, jetzt JETZT ENDLICH müssten die Deutschen doch aufwachen. Aber das Gegenteil wird passieren. Deutschland auf dem Weg in den Abgrund.
Zitat von KalliasDie UNO verlangt von der Bundesrepublik, sich binnen 90 Tagen zu der Rüge zu äußern.
Ich wüsste gern, welche Sanktionen für den Fall einer Nichtäußerung vorgesehen sind. Eine weitere Rüge? Teeren und Federn der deutschen UNO-Delegation? Oder gar überhaupt keine?
Thilo Sarrazins erstes Buch gehört zu den ganz wichtigen Erfahrungen in meinem Leben. Das ist keineswegs übertrieben.
Ich weiß gar nicht mehr so genau, warum ich es damals so früh vorbestellt habe. Es dürfte der Wirbel um die Vorveröffentlichungen gewesen sein. Sonst hatten mich "solche" Bücher eigentlich immer wenig interessiert. Damals war mein Vertrauen in die Medien zwar bereits angeknackst, aber bis dahin ging es noch. Plötzlich war da diese Diskussion um das "Judengen": "Alle Juden teilen ein bestimmtes Gen". Das war zwar verkürzt, aber durchaus sachlich richtig, dazu braucht man wirklich nur rudimentäre Kenntnisse in Humangenetik.
Ich begann das Buch zu lesen, während die erste Empörungswelle mächtig aufbrandete, und dachte damals, ich wäre im falschen Film. Da war von "Hetze" die Rede, von "Rassismus", während ich mich beim Lesen fragte, über welches Buch da wohl geschrieben wurde. Es war damals das erste Mal, daß ich den Eindruck einer "freiwilligen Gleichschaltung" der Medien hatte. Vermutlich lag das aber an meiner bis dahin noch wirksamen Gutgläubigkeit. Rückblickend gab es auch davor viele Anzeichen, die ich bis dahin offensichtlich nicht hatte sehen wollen.
Damals, im September 2010 ging mir der Schrecken durch Mark und Bein. Wäre es nicht so pathetisch und esoterisch, ich spräche von einem "Erweckungserlebnis". Doch, politisch war es das für mich. Ich werde nie den Plasberg vergessen mit seinem Tribunal, nie SpOn mit seinen absolut absurden Widerlegungsversuchen von Sarrazins "Thesen" zur Erblichkeit von Intelligenz (natürlich waren es keine Thesen, sondern eine ganz überwiegend korrekte Wiedergabe des Standes der Forschung zum Thema). Es gab wenige Lichtblicke damals. Matusseks "Gegenwut" auf SpOn (ich mag das jetzt nicht alles verlinken), der Artikel in der FAZ von Detlef Rost et al. Und tatsächlich: die BILD. Ich habe denen damals eine Mail geschrieben und mich bedankt. Ich habe damals auch den ersten (und bis heute einzigen) Leserbrief meines Lebens geschrieben, an Sarrazin, damals noch in die Bundesbank, und mich bedankt.
Ganz schlimm dagegen war Elsbeth Stern, die in Talkshows ihren eigenen Forschungsbefunden wiedersprach, weil sie es, ich kann es nicht anders erklären, für politisch opportun gehalten hat. Damals bin ich übrigens auf Zettels Raum gestoßen, sein Blog zum Thema war eine absolute Wohltat. Er war dermaßen in der Materie drin, absolut beeindruckend, und gerade fällt mir wieder auf, wie sehr er in der Blogosphäre, nein, wie sehr er mir fehlt.
Sarrazin hat in seinem Buch eine Menschenfreundlichkeit (sic!) und authentische Sorge um die Zukunft dieses Landes erkennen lassen, um den Sozialstaat, um die Demographie, um die Bildung, daß ihm aus meiner Sicht das Bundesverdienstkreuz gebührte. Niemals hat er sich in auch nur irgendeiner erkennbaren Weise rassistisch geäußert. Und nein: das ist keine Frage der Definition. Damals habe ich verstanden, welche Probleme in Deutschland wirklich drücken: Demographie, Bildung, Sozialstaat und Integration. Und für keines dieser Probleme gibt es auch nur ansatzweise Problembewußtsein in der Politik, geschweige denn Lösungsansätze. Dafür eine absurde Energiewende. Gendermainstreaming. Gleichstellungsgesetze. Sexismusdebatten über alte Herren. Immer lustig und vergnügt, bis der Ar... im Sarge liegt.
Und jetzt das. Hier muß ich mich bremsen, um nicht gegen die Forumsregeln zu verstoßen. Die geschätzten Zimmerleute mögen sich meinen Kommentar zum UNO-Gedöns denken. Nur soviel:
shame! on! you!
Und an die, denen dieser Beitrag zu emotional ist: sorry, ich konnte nicht anders. Morgen wieder sachlicher.
Name - Nationality - Term expires Mr. Noureddine AMIR (Vice-Chairperson), Algeria, 19.01.2014 Mr. Alexei S. AVTONOMOV (Chairperson), Russian Federation, 19.01.2016 Mr. José Francisco CALI TZAY (Vice-Chairperson), Guatemala, 19.01.2016 Ms. Fatimata-Binta Victoria DAH, Burkina Faso, 19.01.2016 Mr. Ion DIACONU, Romania, 19.01.2016 Mr. HUANG Yong’an, China, 19.01.2016 Mr. Anwar KEMAL, Pakistan, 19.01.2014 Mr. Gün KUT, Turkey, 19.01.2014 Mr. Waliakoye SAIDOU, Niger, 19.01.2014
Ein westliches Land soll hier mit seinen eigenen moralischen Maßstäben geschlagen werden. Eine Strategie die schon sozialistische Regime anwendeten, und nun intensiv auch islamische Staaten und Interessensgruppen. Selbst denkt man nicht daran, diese Standards bei sich zu berücksichtigen.
Daß eine türkische Organisation die UNO einspannt, um in der BRD die Einschränkung der Meinungsfreiheit unter dem Vorwand Rassismus zu bekämpfen, durchzusetzen, passt perfekt zur Verfolgung Andersdenkender innnerhalb der Türkei.
"Hunderte politische Aktivisten, Journalisten, Schriftsteller und Anwälte sind in der Türkei angeklagt, weil sie abweichende Meinungen vertreten haben. Das Parlament muss endlich die türkischen Gesetze in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards bringen und die Meinungsfreiheit schützen"
Da im Westen schon länger eine Werteverschiebung, weg von menschenrechtlicher, hin zu linksextremer und islamkonformer Ethik statt findet, wird man nach Möglichkeiten suchen, der UNO-Vorbabe zu entsprechen. Zumal Sarrazin`s Aussagen von praktisch allen Journalisten und Politikern in der BRD als moralisch inakzeptabel bewertet werden. Zugleich wird man, wie bei UNO-Gremien üblích, dieses als objektive, moralisch unfehlbare Instanz darstellen.
Ausdruck dieser Entwicklung ist außerdem, daß man den Maßstab der Menschenrechte, insbesondere bei Menschenrechtsverletzungen aufgrund islamischer Rechtssprechung und kultureller Normen nahezu garnicht mehr zur Anwendung bringt. Sonst müsste ein gewisses Heiliges Buch aufgrund seiner Aussagen bezüglich Andersgläubiger, Frauen, Religionswechsler längst Anlaß zu Kritik und Verurteilung geworden sein, und zwar weitaus mehr als bei Sarrazin. Doch solche Aussagen fallen unter Religionsfreiheit, wie ebenfalls teilweise damit zusammenhängende Diskriminierungen, insbesondere gegenüber Frauen.
Der Westen befindet sich in einem kulturellen Transformationsprozeß. Weg von liberalen, menschenrechtlichen Auffassungen, hin zu neo-sozialistischen und radikal-islamischen, welche beide die Unterordnung des Individuums unter die Zwänge eines autoritären Kollektives fordern. Es gibt weder Personen noch Organisationen in nennenswerter Anzahl, die in der Lage wären, diesen Prozeß aufzuhalten oder gar umzukehren.
Zitat von Kallias im BeitragVermutlich käme jetzt ein entprechender Vorbehalt Deutschlands zu spät: den hätte man wohl wie die USA schon bei der Ratifizierung aussprechen müssen.
So ist es.
Zitat Eine "interpretierende Erklärung", wie sie die anderen Staaten abgegeben haben, wäre in der jetzigen Lage aber wohl angemessen.
Ja, aber eine interpretative Erklärung ist eine vergleichsweise stumpfe Waffe, da sie - anders als der Vorbehalt - nicht die Rechtswirkungen der betroffenen Vertragspassagen ausschließt.
Soweit ich sehe, gibt es außer der Rüge und Deutschlands Berichtspflicht binnen 90 Tagen keine Sanktionen.
Zitat Malte Lehming, Tagesspiegel ___________ ...mit Hilfe einer Fülle von Fakten (von denen einige freilich ausgedacht waren, andere überinterpretiert wurden) [...] Sieht man von einigen pejorativen Urteilen und genetisch fragwürdigen Annahmen ab... [...] Die einzige Folge wird sein, dass Sarrazin mal wieder in die Rolle der verfolgten Unschuld schlüpft. ___________
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #9Und die deutsche Presse nutzt das, um noch eins draufzusatteln:
Wobei der Artikel von Lehming ja noch vergleichsweise moderat daherkommt. Andernorts ist ein Forderungs-Sammelsurium der üblichen Strategen zu erblicken, dessen bisherigen Höhepunkt folgende Anmaßung bildet:
Zitat SPD, Grüne und Linke loben UN-Rüge im Fall Sarrazin
(...) Als Konsequenz aus der Rüge schlägt der Türkische Bund eine deutlichere Definition des Richterrechts vor. Derzeit sei die Anwendung der einschlägigen Paragrafen zu frei auslegbar. Deshalb müssten die Richterinnen und Richter besser geschult werden. Das Antidiskriminierungs-Netzwerk, ein Projekt in der Trägerschaft des Türkischen Bundes, wolle solche Schulungen „in die Wege leiten“, sagte Turan.
Zitat von Reiner aus dem Saarland im Beitrag #3Würde es nicht genügen besagtem UN-Ausschuss den Wikipedia-Artikel zum Thema "Gewaltenteilung" zuzusenden?
Ich glaube nicht, dass das reichen würde. Der Vorwurf lautet, dass Sarrazin nicht angeklagt wurde, und damit der Staat den TBB als (vermeintliches) Opfer nicht ausreichend vor Sarrazins "rassistischen" Äußerungen geschützt habe. Das hat mit der Unabhängigkeit der Justiz (auf die Sie, wie ich annehme, hinauswollen) erstmal nichts zu tun. Wäre Sarrazin bei einem Prozeß nicht verurteilt worden, dann hätte sich der TBB auf der juristischen Schiene dagegen wehren können. Die Anklage ist jedoch Sache des Staates, nicht der Justiz. (Ich improvisiere hier, möglicherweise stimmt das so auch nicht.)
Zitat von 123 im Beitrag #7Ein westliches Land soll hier mit seinen eigenen moralischen Maßstäben geschlagen werden.
Das glaube ich weniger. In der Sache gibt es nach meinem Eindruck grob gesagt zwei Positionen: nach der ersten, die z.B. vom Deutschen Institut für Menschenrechte vertreten wird, gilt die Meinungsfreiheit nicht für rassistische Äußerungen, da diese die Menschenwürde verletzen. Nach der anderen sind rassistische Meinungsäußerungen erlaubt, sofern sie keine Handlungsaufforderungen darstellen. Beide Positionen sind genuin westlich, würde ich sagen, zumindest muss man weder Sozialist, noch Linksextremist, noch Moslem sein, um die erstgenannte davon zu vertreten.
Zitat von 123 im Beitrag #7Daß eine türkische Organisation die UNO einspannt, um in der BRD die Einschränkung der Meinungsfreiheit unter dem Vorwand Rassismus zu bekämpfen, durchzusetzen, passt perfekt zur Verfolgung Andersdenkender innnerhalb der Türkei.
Mag sein, ich kann aber den TBB-Leuten schon nachfühlen, daß sie furchtbar sauer auf den Sarrazin gewesen sind.
Zitat von 123 im Beitrag #7Zugleich wird man, wie bei UNO-Gremien üblích, dieses als objektive, moralisch unfehlbare Instanz darstellen.
Zitat von Noricus im Beitrag #8Ja, aber eine interpretative Erklärung ist eine vergleichsweise stumpfe Waffe, da sie - anders als der Vorbehalt - nicht die Rechtswirkungen der betroffenen Vertragspassagen ausschließt.
Das verstehe ich nicht ganz: die Interpretation eine Rechtsnorm bezieht sich doch auf deren Inhalt, d.h. auf die von ihr ausgehenden Rechtswirkungen. Worauf sonst?
Österreich interpretiert z.B. so, dass die Maßnahmen gegen rassistische Meinungsäußerungen nicht gegen die Meinungsfreiheit verstoßen dürfen (indem vielleicht auf die Gefährdung des inneren Friedens oder dergleichen abgehoben wird). Thailand interpretiert so, dass die Strafverfolgung nur dann gefordert wird, wenn Thailand sie für notwendig hält - was den Artikel 4 ganz anders "deutet" (falls man das überhaupt noch so nennen mag, mir drängt sich mehr das Bild eines Stinkefingers auf...).
Indem die UNO solche gegensätzlichen interpretativen Erklärungen der Staaten akzeptiert, räumt sie ein, dass der Vertragstext nicht eindeutig ist.
Nun kann die Bundesregierung sagen, dass sich die Rüge aufgrund einer bestimmten Interpretation des Abkommens ergibt, die von der Bundesregierung eben nicht geteilt wird. Damit wäre Deutschland doch rechtlich aus dem Schneider, oder nicht?
Zitat Als Konsequenz aus der Rüge schlägt der Türkische Bund eine deutlichere Definition des Richterrechts vor. Derzeit sei die Anwendung der einschlägigen Paragrafen zu frei auslegbar. Deshalb müssten die Richterinnen und Richter besser geschult werden. Das Antidiskriminierungs-Netzwerk, ein Projekt in der Trägerschaft des Türkischen Bundes, wolle solche Schulungen „in die Wege leiten“, sagte Turan.
Sagenhaft, was hier inzwischen abläuft. Wie weit wird das noch gehen, bevor ... was wohl?
Dieser Kommentar zum Artikel hat mir übrigens ganz gut gefallen:
Zitat von Karolinger, 19.04.13, 09:45 Uhr...ein wenig Satire darf erlaubt sein? Vielleicht sollte Herr Hilmi Kaya Turan , Sprecher des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB), die „historische Entscheidung“ gleich weiterdenken und direkt türkische Richter fordern. Damit wäre die umständliche Schulung und Fortbildung der deutschen Richter gar nicht vonnöten. *Satire aus, war auch nur so ein Gedanke.
Interessant ist auch die Personalie des Herrn Turan, der neben seinem Job beim TBB gleichzeitig stellv. Bundesvorsitzender der Türkischen Gemeinde Deutschlands ist, also Stellvertreter des Herrn Kolat. Kolat, der vom Grünen-Bundestagsabgeordneten, Wolfgang Wieland als "Jammertürke" bezeicnet wurde, trat übrigens als Vorsitzender des TBB zurück, weil seine Frau in Berlin Integrationssenatorin wurde. Damit sollte ein Interessenskonflikt der Senatorin ausgeschlossen werden, die bspw. auch über Fördergelder für den TBB entscheidet.
Interessante Konstellation, oder?
------------------------------------------------------- Vertrauen in das Volk ist fast immer unbegründet; Kultur ist das Werk weniger. - Zettel
Zitat von Reiner aus dem Saarland im Beitrag #3Würde es nicht genügen besagtem UN-Ausschuss den Wikipedia-Artikel zum Thema "Gewaltenteilung" zuzusenden? Oder den entsprechenden Link.
Meiner Meinung nach sollte man sämtliche Zahlungen an die UNO einstellen und die ganzen Diktaturen, die die UNO als Vehikel missbrauchen die westliche Welt zu delegitimieren, zum Teufel jagen. Sollen die doch in Theran, Pjöngjang oder Damaskus tagen und ihre Hetze selber zahlen. Die westlichen Demokratien machen derweil ihre eigene UNO auf.
Leider wird das nie eintreten, da bei vielen Linken der Selbsthass auf die eigene Geschichte und Kultur so groß ist, dass sie ohne Probleme sich über Gleichberechtigung von Saudi Arabien belehren lässt, einen ägyptischen Bücherverbrenner als UNESCO Chef vorschlagen lässt oder Syrien und Libyen im UN Menschenrechtsrat akzeptiert.
Zitat von Faber im Beitrag #11Zitat:Als Konsequenz aus der Rüge schlägt der Türkische Bund eine deutlichere Definition des Richterrechts vor. Derzeit sei die Anwendung der einschlägigen Paragrafen zu frei auslegbar. Deshalb müssten die Richterinnen und Richter besser geschult werden. Das Antidiskriminierungs-Netzwerk, ein Projekt in der Trägerschaft des Türkischen Bundes, wolle solche Schulungen „in die Wege leiten“, sagte Turan.
Zitat von Karolinger, 19.04.13, 09:45 Uhr...ein wenig Satire darf erlaubt sein? Vielleicht sollte Herr Hilmi Kaya Turan , Sprecher des Türkischen Bundes Berlin-Brandenburg (TBB), die „historische Entscheidung“ gleich weiterdenken und direkt türkische Richter fordern. Damit wäre die umständliche Schulung und Fortbildung der deutschen Richter gar nicht vonnöten. *Satire aus, war auch nur so ein Gedanke.
Was in ihrem zitierten Kommentar noch als Satire bezeichnet wird, ist haargenau der nächste logische Schritt, der mit absoluter Konsequenz aus der bisherigen Strategie folgt und zum Erfolg führen wird. Ja, wir werden bei uns türkische Richter erleben dürfen. Es ist NUR eine Frage der Zeit.
Zitat von Reiner aus dem Saarland im Beitrag #3Würde es nicht genügen besagtem UN-Ausschuss den Wikipedia-Artikel zum Thema "Gewaltenteilung" zuzusenden?
Ich glaube nicht, dass das reichen würde. Der Vorwurf lautet, dass Sarrazin nicht angeklagt wurde, und damit der Staat den TBB als (vermeintliches) Opfer nicht ausreichend vor Sarrazins "rassistischen" Äußerungen geschützt habe. Das hat mit der Unabhängigkeit der Justiz (auf die Sie, wie ich annehme, hinauswollen) erstmal nichts zu tun. Wäre Sarrazin bei einem Prozeß nicht verurteilt worden, dann hätte sich der TBB auf der juristischen Schiene dagegen wehren können. Die Anklage ist jedoch Sache des Staates, nicht der Justiz. (Ich improvisiere hier, möglicherweise stimmt das so auch nicht.)
Soweit schon korrekt. Ersetzen Sie hier einfach "Staat" durch "Exekutive", zu der die Staatsanwaltschaft gehört. Zum Staat gehört auch die Judikative
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
Zitat von Noricus im Beitrag #8 Ja, aber eine interpretative Erklärung ist eine vergleichsweise stumpfe Waffe, da sie - anders als der Vorbehalt - nicht die Rechtswirkungen der betroffenen Vertragspassagen ausschließt.
Lieber Noricus, zu den Rechtswirkungen habe ich eine Frage.
Beschlüsse der UNO-Vollversammlung haben nur empfehlenden Charakter. CERD ist ein Ausschuss der UNO, also ein Ausführungsorgan. Die Mitteilung, es ist doch richtig, es handelt sich nicht um einen Beschluss, jedenfalls wird das im verlinkten "Vefassungsblog" so dargestellt, hatt dann wohl noch nicht einmal einen empfehlenden Charakter, sondern nur einen feststellenden.
Sie entfalten also keinerlei Rechtswirkung. Demzufolge ist die Rüge doch ein "zahnloser Tiger"?
Im "Verfassungsblog" wird dazu folgendes ausgeführt:
Zitat Diese UN-Mitteilung zeigt, dass es sich durchaus lohnen kann, gegen rassistische Hassrede den Rechtsweg einzuschlagen. Zwar liegt mit dieser Mitteilung im Ergebnis keine rechtsverbindliche Entscheidung vor.
(Hervorhebung von mir.)
Kann es sein, dass diese ganze Angelegenheit mit dem Spruch: "Viel Wind und keine Segel" richtig bewertet ist?
Wie sagte meine Oma: "Junge, was tut es einer deutschen Eiche, wenn sich eine Sau an ihr schuppert?" (Meine Oma war eine kluge Frau.)
Meine abschließende Frage: Worüber regen wir uns eigentlich auf?
MfG, Paul
PS: Ist mir gerade noch eingefallen. Gibt es eigentlich eine rechtliche Grundlage für die Bezeichnung "Rüge"? Selbst der linke "Verfassungsblog" erwähnt die "Rüge" nicht, sondern bezeichnet es als "Mitteilung".
Artikel 14 der Konvention sieht im Weiteren ein Individualbeschwerdeverfahren vor, welches dem Ausschuss die Kompetenz gibt, Mitteilungen von Personen oder Personengruppen, welche Opfer einer Verletzung eines im Übereinkommen vorgesehenen Rechts wurden, entgegenzunehmen und zu prüfen. Dieses Beschwerderecht wurde von den Staaten nur zögerlich anerkannt (lediglich 53 der 173 Vertragsstaaten anerkennen die Beschwerdemöglichkeit) und der Ausschuss hat bis heute lediglich 35 Mitteilungen erhalten und 32 behandelt. Im Infobulletin humanrights.ch vom März 2002 ist auf Seite 3 das Verfahren näher beschrieben. (Hervorhebung von mir.)
Mir ist schleierhaft, warum Deutschland das anerkannt hat.
Übrigens, auch hier kommt der Begriff "Rüge" nicht vor. Langsam habe ich den Verdacht, das diese eine Erfindung der Medien ist. Wie sagte meine Oma immer: "Junge, Übertreibung erhöht die Eindringlichkeit."
Zitat von Paul im Beitrag #21Demzufolge ist die Rüge doch ein "zahnloser Tiger"?
Rein juristisch gesehen: Wohl ja. Der betroffene Staat ist offenbar auch nicht gehalten, den der Entscheidung des Gremiums entsprechenden Zustand herzustellen, siehe Art. 14 Abs. 6 lit. b:
Zitat von Art. 14 Abs. 6 lit. bWithin three months, the receiving State shall submit to the Committee written explanations or statements clarifying the matter and the remedy, if any, that may have been taken by that State.
Aus dem if any und dem may have been taken schließe ich, dass der Staat in seinen Bericht auch hineinschreiben kann, er habe nichts veranlasst.
Zitat von PaulKann es sein, dass diese ganze Angelegenheit mit dem Spruch: "Viel Wind und keine Segel" richtig bewertet ist?
Das würde ich mit einem klaren Jein beantworten. Juristisch ja, politisch nein.
Zitat von PaulMeine abschließende Frage: Worüber regen wir uns eigentlich auf?
Ich rege mich darüber auf, dass hier unter dem Deckmantel eines angeblich höheren Werts versucht wird, die Meinungsfreiheit zu beeinträchtigen. Und ich rege mich darüber auf, dass diese Versuche in Deutschland auch noch Beifall finden, so etwa im Verfassungsblog. Ein gewisses Gschmäckle hat es auch, dass solche UN-Gremien immer auch sehr stark mit Vertretern aus Ländern besetzt sind, die in puncto Menschenrechte und Antidiskriminierung noch einen sehr weiten Weg vor sich haben. Das erinnert mich dann immer an das Tribunal in La Fontaines wunderbarer Fabel Les animaux malades de la peste. (Hier im Original, hier auf Deutsch.)
Zitat von PaulGibt es eigentlich eine rechtliche Grundlage für die Bezeichnung "Rüge"? Selbst der linke "Verfassungsblog" erwähnt die "Rüge" nicht, sondern bezeichnet es als "Mitteilung".
Das Abkommen gibt dem Kind eigentlich gar keinen Namen. Dort heißt es (ich zitiere - wie schon oben - aus der englischen Fassung, da Englisch eine der authentischen Sprachen ist, Deutsch nicht):
Zitat von Art. 14 Abs. 6 lit. aThe Committee shall confidentially bring any communication referred to it to the attention of the State Party alleged to be violating any provision of this Convention
Mit communication ist also die Beschwerde und nicht der "Spruch" des Ausschusses gemeint. Die Bezeichnung als "Rüge" ist eine Erfindung der Medien - sie trifft es aber so einigermaßen, weil mit diesem Ausspruch natürlich der Tadel der Nichteinhaltung des Abkommens verbunden ist. Die richtige Reaktion wäre m.E., dass Deutschland gemäß Art. 14 Abs. 3 S. 2 dem Ausschuss die Befugnis entzieht, über Beschwerden aus Deutschland abzusprechen. Aber damit würde man natürlich einen Sturm der Entrüstung auslösen; deshalb wird es nicht geschehen.
Hier ist der englische Text des Abkommens zu finden.
Zitat von Paul im Beitrag #22Mir ist schleierhaft, warum Deutschland das anerkannt hat.
Das ergibt sich womöglich aus dem Datum: Deutschland ist dem Abkommen 1969 beigetreten, die Möglichkeit der Individualbeschwerde wurde am 30 August 2001 eingeräumt. (Quelle) Es handelt sich um eine Hinterlassenschaft der rotgrünen Außenpolitik.
Zitat von Paul im Beitrag #22Mir ist schleierhaft, warum Deutschland das anerkannt hat.
Das ergibt sich womöglich aus dem Datum: Deutschland ist dem Abkommen 1969 beigetreten, die Möglichkeit der Individualbeschwerde wurde am 30 August 2001 eingeräumt. (Quelle) Es handelt sich um eine Hinterlassenschaft der rotgrünen Außenpolitik.
Mir fällt gerade wieder mal auf, wie geschickt und nachhaltig der ökosoziale Mainstream sein Framing aufbaut, welches dann in der veröffentlichten Meinung verkündet wird. Nein, das können Liberale und Konservative nicht nachmachen. Man würde es als egoistisch und spießig abtun. Die Grünen können es. Sie sind die Guten.
“Being right too soon is socially unacceptable.” ― Robert A. Heinlein
"Considering the exclusive right to invention as given not of natural right, but for the benefit of society, I know well the difficulty of drawing a line between the things which are worth to the public the embarrassment of an exclusive patent, and those which are not." -Thomas Jefferson Quelle: The Public Domain, p. 21, http://www.thepublicdomain.org/download/
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