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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 27 Antworten
und wurde 4.921 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2
Nola Offline



Beiträge: 1.719

17.05.2013 13:36
#26 RE: Umfrage zu grüner Indoktrination Antworten

oder auch dieses hier?


Zitat
http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article106413713/NRW-Schulministerin-fordert-getrennten-Unterricht.html

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hat die Schulen ermuntert, Mädchen und Jungen teilweise auch getrennt zu unterrichten. Dies könne – zumindest zeitweise – etwa in Naturwissenschaften, Mathematik oder Informatik sinnvoll sein, sagte Löhrmann der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Studien zeigten, dass sich Schülerinnen in diesen Fächern besser in Mädchen-Gruppen entwickelten als in Gruppen, die Jungen und Mädchen gleich unterrichten.

Nach Angaben des Ministeriums gibt es unter den rund 6500 allgemeinbildenden Schulen in NRW nur 29 reine Mädchen- und 12 Jungenschulen mit insgesamt rund 22.500 Schülern.


Grundsätzlich seien die öffentlichen wie die privaten Schulträger frei, solche Schulen einzurichten, sagte Löhrmann.

♥lich Nola

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Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

18.05.2013 09:58
#27 RE: Umfrage zu grüner Indoktrination Antworten

Zitat von Nola im Beitrag #26
oder auch dieses hier?


Zitat
http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article106413713/NRW-Schulministerin-fordert-getrennten-Unterricht.html

Nordrhein-Westfalens Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) hat die Schulen ermuntert, Mädchen und Jungen teilweise auch getrennt zu unterrichten. Dies könne – zumindest zeitweise – etwa in Naturwissenschaften, Mathematik oder Informatik sinnvoll sein, sagte Löhrmann der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Studien zeigten, dass sich Schülerinnen in diesen Fächern besser in Mädchen-Gruppen entwickelten als in Gruppen, die Jungen und Mädchen gleich unterrichten.

Nach Angaben des Ministeriums gibt es unter den rund 6500 allgemeinbildenden Schulen in NRW nur 29 reine Mädchen- und 12 Jungenschulen mit insgesamt rund 22.500 Schülern.

Grundsätzlich seien die öffentlichen wie die privaten Schulträger frei, solche Schulen einzurichten, sagte Löhrmann.



Der Vorschlag der grün-lila gefärbten Ministerin hat einen ganz einfachen Grund: Die Unterschiede in der Bewertung von Jungen und Mädchen fallen dann nicht mehr so auf. Schüler sind hellsichtige und wache Wesen. Sie spüren, wenn Leistungen unterschiedlich bewertet werden (wenn etwa Grundschullehrerinnen systematisch die braven Mädchen bevorzugen). Das würde natürlich in nach Geschlechtern getrennten Klassen nicht mehr so auffallen. Wenn man es nur an den Schulnoten misst, ist es dann auch kein Wunder, dass sich »Mädchen besser entwickeln«.

adder Offline




Beiträge: 1.073

06.06.2013 18:07
#28 Faden-Nekromantie oder: Auswirkungen, die das BVG sicher nicht beabsichtigt hat Antworten

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziale...t-a-904171.html

Stellvertretend für die Rezeption des folgerichtigen Urteils des Bundesverfassungsgericht zur steuerlichen Gleichberechtigung der Lebenspartnerschaft und der Ehe* lassen wir einmal das frühere Sturmgeschütz der Demokratie, bzw. dessen Online-Ableger, zu Wort kommen:

Zitat
Das Ehegattensplitting gehört zu den teuren Wohltaten des Staates - und die Verfassungsrichter haben den Kreis der Berechtigten nun erweitert.



Aha. Das Ehegattensplitting gehört zu den teuren Wohltaten des Staates. Nun ist der §32a EStG recht eindeutig:
"(5) Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens nach Absatz 1 ergibt (Splitting-Verfahren)."
Ich mag ja manchmal blind sein, aber da steht nichts von Wohltat. Auch in der Begründung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit des früheren EStG von 1957 findet sich nichts von Wohltat, aber sehr wohl:

"Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist nicht die Frage, ob abstrakt die Zusammenveranlagung mehrerer Personen überhaupt oder der Ehegatten im besonderen mit dem Grundgesetz vereinbar ist; sondern es handelt sich darum, ob die Zusammenveranlagung von Ehegatten im Rahmen des Einkommensteuergesetzes 1951, das auf der progressiven Besteuerung des einzelnen Steuerpflichtigen beruht, verfassungswidrig ist. Es könnte verfassungsrechtlich unbedenklich sein, der Besteuerung statt des Einkommens einer einzelnen Person die Summe der Einkünfte mehrerer, in Haushaltsgemeinschaft lebender Personen zugrunde zu legen, sei es, daß man überhaupt das Prinzip der Haushaltsbesteuerung wählt, sei es, daß man - bei Aufrechterhaltung des Grundsatzes der Individualbesteuerung einen Proportionaltarif einführt. Hier ist entscheidend die Tatsache, daß Ehegatten durch die Zusammenveranlagung angesichts des auf die Leistungsfähigkeit des Einzelnen hin angelegten progressiven Steuertarifs im wirtschaftlichen Ergebnis schlechter gestellt werden als andere Personen - wobei noch die an die Zusammenveranlagung anknüpfende gesamtschuldnerische Haftung hinzukommt"

Auch der Gesetzgeber hat auf die Gleichbehandlung gleichen Haushaltseinkommen unabhängig von der Zusammensetzung abgehoben, was ja auch sinnvoll ist.

Natürlich bevorzugte bereits 57 das BVG die Individualbesteuerung in einem Proportionaltarif. Die Regierung Adenauer hat beim Gesetzgebungsprozess allerdings diesen verworfen und lieber ein Splitting eingeführt.
Vorausgesetzt, dass sich die rechtliche Bewertung beim obersten deutschen Gericht nicht wesentlich geändert hat (und davon ist eigentlich auszugehen), kommt es den deutschen Staat besser und ist eine wesentlich geringere Klatsche für die Grünen Steuerpläne (und damit dem "Reiche stärker besteuern als 'Arme'"), wenn man das Splitting nicht in Frage stellt. Denn ansonsten wäre eine Klage gegen den Progressionstarif, die von Eheleuten unterschiedlichen Einkommens geführt würde, eventuell das Ende dessen.

Die Frage ist nur: wollen die Grünen das wirklich? Oder glauben bestimmte interessierte Kreise tatsächlich, dass diese phösen Eheleute, bei denen eine Person kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, gefahrlos und ohne Widerstände ausbeutbar sind?

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