Zustimmung zu allem was Sie schreiben. Insbesondere bin auch ich der Meinung, dass ein Auftragnehmer nicht beurteilen kann, was die Kalkulationsgrundlage eines Handwerker-Angebots ist. Nicht zuletzt, weil ein Handwerker bei einem konkreten einzelnen Angebot ja bereits einen positiven Projekt-Deckungsbeitrag hat, wenn er seine variablen Kosten deckt, jedoch irgendwann und irgendwie auch seine Fixkosten decken muss (z.B. seine Maschinen-Abschreibungen, die Personalkosten der Verwaltung, etc.). In wie weit ein konkretes einzelnes Projekt aber nun einen Beitrag zur Fixkosten-Deckung liefert, basiert auf einer unternehmerischen Entscheidung, die ein außenstehender gar nicht beurteilen kann.
Konkret ist z.B. gerade Schlussverkaufs-Zeit. Ein Händler verkauft nun ein T-Shirt mit 30% Rabatt. Würde er ALLE T-Shirts das ganze Jahr über mit 30% Rabatt verkaufen, wäre er bald pleite. Bei diesem einzelnen T-Shirt ist es für ihn aber rentabler, den Rabatt zu gewähren, als gar keinen Umsatz zu machen. Ein Kunde, der bei diesem Angebot zuschlägt, handelt daher auch keineswegs "moralisch fragwürdig".
Zitat Ich darf mir nicht mal aussuchen welche Kasse, das darf der Mitarbeiter je nach Lust und Laune und Bonusprogramm der jeweiligen Kasse entscheiden.
Das halte ich nicht für problematisch. Die angeblichen "Arbeitgeberbeiträge" sind ja in Wahrheit Teil des Arbeitnehmerlohns und stehen diesem zu. Der hat dann auch die eigentliche Geschäftsbeziehung zu seiner Krankenkasse. Daß der Arbeitgeber hier aus historischen Gründen ein Stück Verwaltungsarbeit für seine Leute übernehmen muß, begründet keine echte Geschäftsbeziehung zur jeweiligen Kasse.
Es ist natürlich richtig, dass der Arbeitgeber auch die Arbeitgeberbeiträge zu den Lohnkosten dazu rechnet. Der "echte" Lohn ist also der Brutto-Brutto-Lohn (d.h. incl. Arbeitgeberbeiträge). Aber der Arbeitnehmer hat eben hier einen Hebel, die Arbeitgeberbeiträge ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu beeinflussen. Was in der Tat nicht ganz korrekt ist.
(Konkreter Fall: Meine private Krankenkasse bietet verschiedene Tarife an. Auch Varianten mit Selbstbehalt. Eigentlich wäre eine Variante mit sehr hohem Selbstbehalt die günstigste - seit ich selbständig bin, habe ich auch diesen Tarif. Aber als ich noch angestellt war, habe ich diesen Tarif natürlich nicht gewählt. Denn die dann höheren Beiträge hat ja mein Arbeitgeber zur Hälfte getragen. Ich konnte also hier letztlich mit der Krankenkasse über die Höhe des Brutto-Brutto-Gehalts verhandeln. Der Arbeitgeber war daran nicht beteiligt).
Zitat von Hausmann im Beitrag #25Ein flüchtiger Gedanke, ganz am Rande: Es gab in der DDR eine staatliche Sozialversicherung mit schlanker Verwaltung, 60 Ost-Mark monatlich und eine einigermaßen funktionierende medizinische Behandlung. (Qualitative Vergleiche traue ich mir jetzt nicht zu.) Nach der "Wende" schien mir dieser Laden, von der Struktur her, effizienter.
Lieber Hausmann, leider ist dieser Gedanke wirklich "flüchtig". Er trifft die Sachlage nicht.
Zitat Die Finanzierung des Gesundheitswesens stand auf drei Säulen: Ein Teil der Kosten wurden aus den Beiträgen der Sozialversicherung und staatlichen Versicherung bestritten. Der Sozialversicherung wurden Subventionen zugewiesen, die den zweiten Teil der Finanzierung darstellten. Der dritte Teil kam direkt aus dem Staatshaushalt. Damit wurden Gesundheitseinrichtungen und Personal finanziert.
Die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt stiegen mit der Zeit deutlich, denn die Einnahmen aus den Beiträgen der Erwerbstätigen und der Betriebe für die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) und der Staatlichen Versicherung der DDR konnten immer weniger die Gesundheitsausgaben decken.
Daraus ergibt sich, dass das Gesundheitswesen der DDR überwiegend aus den Staatshaushalt finanziert wurde und nicht aus den Beiträgen.
Wie Sie zu der Beurteilung "schlanke Veraltung" im Zusammenhang mit der DDR kommen, erschließt sich mir nicht. Meine subjektive Wahrnehmung war eine überbordende ineffiziente Bürokratie. Warum sollte die Sozialversicherung eine Ausnahme sein? Aber vielleicht haben Sie Belege für Ihre Annahme.
Zitat von Florian im Beitrag #26 Es ist natürlich richtig, dass der Arbeitgeber auch die Arbeitgeberbeiträge zu den Lohnkosten dazu rechnet. Der "echte" Lohn ist also der Brutto-Brutto-Lohn (d.h. incl. Arbeitgeberbeiträge). Aber der Arbeitnehmer hat eben hier einen Hebel, die Arbeitgeberbeiträge ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu beeinflussen. Was in der Tat nicht ganz korrekt ist.
(Konkreter Fall: Meine private Krankenkasse bietet verschiedene Tarife an. Auch Varianten mit Selbstbehalt. Eigentlich wäre eine Variante mit sehr hohem Selbstbehalt die günstigste - seit ich selbständig bin, habe ich auch diesen Tarif. Aber als ich noch angestellt war, habe ich diesen Tarif natürlich nicht gewählt. Denn die dann höheren Beiträge hat ja mein Arbeitgeber zur Hälfte getragen. Ich konnte also hier letztlich mit der Krankenkasse über die Höhe des Brutto-Brutto-Gehalts verhandeln. Der Arbeitgeber war daran nicht beteiligt).
Ja, aber es waren auch höhere Beiträge für Sie. Mir interessiert erst einmal was ich konkret zu tragen habe. Die Variante mit Selbstbehalt, welche meine monatliche Prämie senkt, wäre immer meine Wahl.
Außerdem senken Sie als Angestellter innerhalb der fixen Lohnkosten Ihr maximal mögliches Gehalt um den Wert, den der Arbeitgeber mehr für ihre Krankenversicherung aufkommt. Da beide Positionen Bestandteil der Lohnkosten sind, schwächt es Ihre Verhandlungsposition bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Höhe Ihres Gehaltes.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #28Außerdem senken Sie als Angestellter innerhalb der fixen Lohnkosten Ihr maximal mögliches Gehalt um den Wert, den der Arbeitgeber mehr für ihre Krankenversicherung aufkommt. Da beide Positionen Bestandteil der Lohnkosten sind, schwächt es Ihre Verhandlungsposition bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Höhe Ihres Gehaltes.
Lieber Erling Plaethe,
das spielt zumindest in Großkonzernen keine Rolle. Da werden MA nur auf Basis der Bruttoeinkommen nach strukturierten Verfahren verglichen. Und Vorgesetzte zahlen ja nicht aus eigener Tasche, denen sind die Nebenkosten gleichgültig. Vermutlich dürfte das auch bei kleineren Betrieben kaum anders sein. Da müsste schon ein AN an seinen AG mit dem Angebot herantreten, seine Versicherungsbeiträge zu senken gegen ein höheres Bruttoeinkommen.
Zitat von Florian im Beitrag #26 Es ist natürlich richtig, dass der Arbeitgeber auch die Arbeitgeberbeiträge zu den Lohnkosten dazu rechnet. Der "echte" Lohn ist also der Brutto-Brutto-Lohn (d.h. incl. Arbeitgeberbeiträge). Aber der Arbeitnehmer hat eben hier einen Hebel, die Arbeitgeberbeiträge ohne Zustimmung des Arbeitgebers zu beeinflussen. Was in der Tat nicht ganz korrekt ist.
(Konkreter Fall: Meine private Krankenkasse bietet verschiedene Tarife an. Auch Varianten mit Selbstbehalt. Eigentlich wäre eine Variante mit sehr hohem Selbstbehalt die günstigste - seit ich selbständig bin, habe ich auch diesen Tarif. Aber als ich noch angestellt war, habe ich diesen Tarif natürlich nicht gewählt. Denn die dann höheren Beiträge hat ja mein Arbeitgeber zur Hälfte getragen. Ich konnte also hier letztlich mit der Krankenkasse über die Höhe des Brutto-Brutto-Gehalts verhandeln. Der Arbeitgeber war daran nicht beteiligt).
Ja, aber es waren auch höhere Beiträge für Sie. Mir interessiert erst einmal was ich konkret zu tragen habe. Die Variante mit Selbstbehalt, welche meine monatliche Prämie senkt, wäre immer meine Wahl.
Außerdem senken Sie als Angestellter innerhalb der fixen Lohnkosten Ihr maximal mögliches Gehalt um den Wert, den der Arbeitgeber mehr für ihre Krankenversicherung aufkommt. Da beide Positionen Bestandteil der Lohnkosten sind, schwächt es Ihre Verhandlungsposition bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über die Höhe Ihres Gehaltes.
Da ich aus verschiedenen Gründen freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, wundert mich das etwas: zahlt der Arbeitgeber denn auch die Hälfte des Beitrages für eine private Krankenkasse?
Im Bereich der gesetzlichen KV gibt es ja mittlerweile keine Beitragsunterschiede (außer dem bißchen Bonus/Malus als Zusatzbeitrag, der aber in beiden Fällen komplett ohne Arbeitgeberanteil auskommt).
Allerdings hat mich noch nicht ein Arbeitgeber vor der Einstellung gefragt, wo ich zu welchen Kosten versichert bin...
Lieber adder, Angestellte die über der Bemessungsgrenze liegen, für 2013 liegt sie bei 52.200,- €, können frei wählen. Beamte sind ebenfalls meist privat versichert. Der Arbeitgeber zahlt ca. die Hälfte, oder richtiger, der sogenannte Arbeitgeberanteil wird wie der Arbeitnehmeranteil aus dem Posten der Lohnkosten beglichen.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #31 Der Arbeitgeber zahlt ca. die Hälfte, oder richtiger, der sogenannte Arbeitgeberanteil wird wie der Arbeitnehmeranteil aus dem Posten der Lohnkosten beglichen.
Nicht nur im Zusammenhang mit der Beitragsleistung zur Krankenversicherung gibt es eine große sprachliche Verwirrung. Tatsächlich gibt es keinen Arbeitgeberanteil, weil der Arbeitnehmer alles erwirtschaften muss. Also im Prinzip alles bezahlt.
Eine weitere Begriffsverwirrung gibt es bei den Bezeichnungen "Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer" und ihrer ganz allgemein verstandenen Bedeutung.
Die Umkehrung der gegenwärtigen Bedeutung wäre eigentlich korrekt.
Der Arbeitnehmer gibt seine Arbeit, d.h. er verkauft sie, seine Arbeitskraft. Also ist er streng genommen der Arbeitgeber.
Der Arbeitgeber nimmt die Arbeit, d.h. er kauft sie, die Arbeitskraft. Also ist er streng genommen der Arbeitnehmer.
Wie konnte es nur zu dieser Begriffsverwirrung kommen? Als wenn der Besitzer der Produktionsstätte Arbeit zu vergeben hat? Dabei ist er nur derjenige, der die Möglichkeit eröffnet, dass Arbeit geleistet werden kann.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #31Lieber adder, Angestellte die über der Bemessungsgrenze liegen, für 2013 liegt sie bei 52.200,- €, können frei wählen. Beamte sind ebenfalls meist privat versichert. Der Arbeitgeber zahlt ca. die Hälfte, oder richtiger, der sogenannte Arbeitgeberanteil wird wie der Arbeitnehmeranteil aus dem Posten der Lohnkosten beglichen.
Privat Versicherten wird etwa die Hälfte der Versicherungsprämie als AG-Anteil vergütet. Das ist aber in etwa durch den vergleichbaren GKV-Anteil gedeckelt.
Zitat von adder im Beitrag #30Da ich aus verschiedenen Gründen freiwillig gesetzlich krankenversichert bin, wundert mich das etwas: zahlt der Arbeitgeber denn auch die Hälfte des Beitrages für eine private Krankenkasse?
Ja, allerdings zahlt der AG den AG Beitrag nicht direkt an die private Krankenkasse sondern an den AN. Der AN zahlt dann den vollen Beitrag an die private Krankenkasse. Als privat Versicherter haben sie also einen verbesserten Einblick in die Höhe ihres Brutto-Brutto Gehalts.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #31Lieber adder, Angestellte die über der Bemessungsgrenze liegen, für 2013 liegt sie bei 52.200,- €, können frei wählen. Beamte sind ebenfalls meist privat versichert. Der Arbeitgeber zahlt ca. die Hälfte, oder richtiger, der sogenannte Arbeitgeberanteil wird wie der Arbeitnehmeranteil aus dem Posten der Lohnkosten beglichen.
Das erste ist mir durchaus bewußt. Ich habe mich aus verschiedenen Gründen aber gegen eine private Versicherung entschieden, daher wußte ich nicht, ob der AG auch dort einen Teil "extra" abführt.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #31Lieber adder, Angestellte die über der Bemessungsgrenze liegen, für 2013 liegt sie bei 52.200,- €, können frei wählen.
Nur eine kleine Berichtigung: 52200 € Jahreseinkommen ist die Pflichtversicherungsgrenze, die Beitragsbemessungsgrenze liegt darunter (irgendwas mit 47000 €).
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #31Lieber adder, Angestellte die über der Bemessungsgrenze liegen, für 2013 liegt sie bei 52.200,- €, können frei wählen.
Nur eine kleine Berichtigung: 52200 € Jahreseinkommen ist die Pflichtversicherungsgrenze, die Beitragsbemessungsgrenze liegt darunter (irgendwas mit 47000 €).
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