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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 39 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2
dirk Offline



Beiträge: 1.538

05.03.2014 00:31
#26 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von Rayson
Ok, dann ist dein Kritikpunkt die unterschiedliche Gewichtung von Eigenkapitalanforderungen im Gegensatz zu einer Verpflichtung, z.B. generell 20% EK vorzuhalten?



Nein. Der Kritikpunkt ist, dass eine Eigenkpitalanfoderung Folgendem entspricht
(1) Der Verpflichtung einen Liquiditätspuffer vorzuhalten
(2) Dem Verbot, diesen in Krisenzeiten zu nutzen.

Damit ist eine vorgeschriebene Eigenkapitalquote eben doch kein Liquiditätspuffer. Im Gegenteil, sie verringert den zur Verfügung stehenden Puffer und macht damit Liquiditätskrisen wahrscheinlicher. Vertärkt noch durch den Rückkoppelungseffekt über Marktpreise.
(Fairerweise muss ich sagen, dass sie das nicht aus Sicht von jedem auch sein soll. Eine höhere Eigenpitalquote sorgt im Zweifel dafür, dass bei einer Abwicklung mehr für Gläubiger oder "rettende Staaten" übrig bleibt. Der Preis besteht allerfings aus mehr Pleiten und mehr Marktzusammenbrüchen)

Eine Prognose: In Zukunft (dauert noch was) wird die Eigenkapitalanforung deutlich hochgesetzt, sagen wir verdoppelt. Nach einiger Zeit kommt es dann entweder zu einer Krise, so dass die Bankenregulierung sich entschließt die Anforderung "vorübergehend" zu lockern. Und oder, die wirtschaftliche Entwicklung ist mau (oh wunder, Risken eingehen gilt ja fast als Kapitalverbrechen) und die Zentralbank/Bankenaufsicht erkennt das "vorübergehende" Senken der Anforderung als "unkonventionelles Geldpolitisches Mittel zur Belebung der Konjunktur". Dann kommen wir wieder auf das Niveau von heute oder niedriger (dafür jetzt mit offiziellem Segen der Aufsicht)

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

05.03.2014 10:38
#27 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #24
Was nützt das regulatorische Kapital, wenn es, wenn man es braucht, nicht eingesetzt werden kann.

M. W. ist der wesentliche Sinn von Eigenkapital, im Insolvenzfall Gläubigeransprüche zu bedienen. Es ist ja im Prinzip das von den Eigentümern eingebrachte Kapital, mit dem diese auch haften.
Alleine schon für diesen Zweck müßte die Quote aber deutlich höher sein als heute üblich.

Zitat
Ein Risikopuffer sieht anders aus.


Ein Risikopuffer müßte noch extra dazu kommen und wäre wohl auch sinnvoll.
Eigentlich sollte eine Bank aus eigenem Antrieb solche Reserven halten und dann würde sie auch darauf achten, daß sie nur im Notfall darauf zurückgreift.

Man kann aber überlegen, einen solchen Puffer zusätzlich zum Eigenkapital vorzuschreiben. Weil eben auf diesen eigenen Antrieb kein Verlaß mehr ist - die Entscheider an der Bankspitze sind in der Regel nicht mehr selber mit haftendem Kapital im Risiko.
Bei einem solchen regulatorischen Puffer muß dann klar definiert sein, daß das Zugreifen auf dieses Kapital nur unter gewissen Voraussetzungen möglich ist (insbesondere z. B. explizite Genehmigung des AR und Information der Aufsicht) und für eine gewisse Zeit Geschäftsbeschränkungen zur Folge hat. D.h. es dürfen im wesentlichen nur noch risikomindernde bzw. vermögenssteigernde Neugeschäfte vorgenommen werden. Solange bis der Puffer wieder aufgefüllt ist.

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.253

05.03.2014 10:53
#28 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #27
Zitat von dirk im Beitrag #24
Was nützt das regulatorische Kapital, wenn es, wenn man es braucht, nicht eingesetzt werden kann.

M. W. ist der wesentliche Sinn von Eigenkapital, im Insolvenzfall Gläubigeransprüche zu bedienen. Es ist ja im Prinzip das von den Eigentümern eingebrachte Kapital, mit dem diese auch haften.
Alleine schon für diesen Zweck müßte die Quote aber deutlich höher sein als heute üblich.

Zitat
Ein Risikopuffer sieht anders aus.

Ein Risikopuffer müßte noch extra dazu kommen und wäre wohl auch sinnvoll.
Eigentlich sollte eine Bank aus eigenem Antrieb solche Reserven halten und dann würde sie auch darauf achten, daß sie nur im Notfall darauf zurückgreift.

Man kann aber überlegen, einen solchen Puffer zusätzlich zum Eigenkapital vorzuschreiben. Weil eben auf diesen eigenen Antrieb kein Verlaß mehr ist - die Entscheider an der Bankspitze sind in der Regel nicht mehr selber mit haftendem Kapital im Risiko.
Bei einem solchen regulatorischen Puffer muß dann klar definiert sein, daß das Zugreifen auf dieses Kapital nur unter gewissen Voraussetzungen möglich ist (insbesondere z. B. explizite Genehmigung des AR und Information der Aufsicht) und für eine gewisse Zeit Geschäftsbeschränkungen zur Folge hat. D.h. es dürfen im wesentlichen nur noch risikomindernde bzw. vermögenssteigernde Neugeschäfte vorgenommen werden. Solange bis der Puffer wieder aufgefüllt ist.


Wenn diese von Ihnen beschriebenen Maßnahmen, und ich gehe davon aus, Sie wissen, wovon Sie reden, sinvoll sind, ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen in einem fiktiven Regulierungsplan für die Banken nicht auf der to-do-Liste stehen werden. JM2C.

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Political language – and with variations this is true of all political parties, from Conservatives to Anarchists – is designed to make lies sound truthful and murder respectable, and to give an appearance of solidity to pure wind – Eric A. Blair

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

05.03.2014 12:20
#29 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #27
Eigentlich sollte eine Bank aus eigenem Antrieb solche Reserven halten und dann würde sie auch darauf achten, daß sie nur im Notfall darauf zurückgreift.

Man kann aber überlegen, einen solchen Puffer zusätzlich zum Eigenkapital vorzuschreiben. Weil eben auf diesen eigenen Antrieb kein Verlaß mehr ist - die Entscheider an der Bankspitze sind in der Regel nicht mehr selber mit haftendem Kapital im Risiko.
Bei einem solchen regulatorischen Puffer muß dann klar definiert sein, daß das Zugreifen auf dieses Kapital nur unter gewissen Voraussetzungen möglich ist (insbesondere z. B. explizite Genehmigung des AR und Information der Aufsicht) und für eine gewisse Zeit Geschäftsbeschränkungen zur Folge hat. D.h. es dürfen im wesentlichen nur noch risikomindernde bzw. vermögenssteigernde Neugeschäfte vorgenommen werden. Solange bis der Puffer wieder aufgefüllt ist.

Es gibt ja eine risikooptimale Eigenkapitalquote. Gewöhnlich ist von der Eigenkapitalrendite unter Sicherheit her eine möglichst geringe Eigenkapitalquote erstrebenswert (Leverageeffekt). Dieser Hebel drückt natürlich genauso kräftig in Richtung Ruin, wenn die Fremdkapitalzinsen steigen. Insgesamt sollte man den Banken die Möglichkeit lassen, ihre Eigenkapitalquote selber zu begründen. Wer hohe Risiken im Geschäft hat, sollte vernünftig auch mehr Eigenkapital vorhalten. Wer diese Risiken weniger hat, dem sollte eine geringer Eigenkapitalquote gegönnt sein.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

05.03.2014 14:05
#30 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von RA
Man kann aber überlegen, einen solchen Puffer zusätzlich zum Eigenkapital vorzuschreiben. Weil eben auf diesen eigenen Antrieb kein Verlaß mehr ist - die Entscheider an der Bankspitze sind in der Regel nicht mehr selber mit haftendem Kapital im Risiko.



Das klingt sehr nach einer weiteren Regulierung, um die Fehler der ersten Regulierung auszugleichen.

In 2008 hatten wir keinjen zusatzlichen Liquiditatspuffer, sondern- im Gegenteil eine Eigenkapitalvorschrift, die den effektiv nutzbaren Liquiditaetspuffer verringert und damit zu mit zur Krise beigetragen hat. Pikanterweise nicht nur durch die direkten Wirkungen, sondern durch Destabilisierung des Systems (also das Gegenteil von kluger Regulierung).

Einen "Insolvenyschutzpuffer" gibt es auch unabhaengig von den Vorschriften. Die meisten Geschaefte der Banken sind mit Pfand (Collateral) abgesichert das im Wert die abzusichernde Summe uebersteigt. Nur Privatkunden in der Regel nicht, aber das ist eine andere Geschichte.

Rayson Offline




Beiträge: 2.367

06.03.2014 15:52
#31 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #26
Nein. Der Kritikpunkt ist, dass eine Eigenkpitalanfoderung Folgendem entspricht
(1) Der Verpflichtung einen Liquiditätspuffer vorzuhalten
(2) Dem Verbot, diesen in Krisenzeiten zu nutzen.

Damit ist eine vorgeschriebene Eigenkapitalquote eben doch kein Liquiditätspuffer.
Ein Liquiditätspuffer schon mal gar nicht, aber ein Überschuldungspuffer allemal. Ein Verbot, Eigenkapital in Krisenzeiten zu "nutzen", wäre dabei komplett unsinnig, denn Verluste mindern das Eigenkapital immer, ob man will oder nicht. Die Frage ist nur, ob man dann gleich pleite ist und bei Vater Staat anklopft, oder ob man wegen des Puffers erstens zunächst verstärkt die Eigentümer beteiligt (was nicht ohne Auswirkungen auf die Risikogeneigtheit der von denen eingesetzten CEOs bleiben kann) und zweitens ohne Hilfe des Steuerzahlers eine Kettenreaktion im Bankensystem vermeiden kann.

--
L'État, c'est la grande fiction à travers laquelle tout le monde s'efforce de vivre aux dépens de tout le monde. (Frédéric Bastiat)
Je länger das Dritte Reich tot ist, um so stärker wird der Widerstand gegen Hitler und die Seinen. (Johannes Gross)

Rayson Offline




Beiträge: 2.367

06.03.2014 15:53
#32 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von dirk im Beitrag #30
Die meisten Geschaefte der Banken sind mit Pfand (Collateral) abgesichert das im Wert die abzusichernde Summe uebersteigt.
Das gilt allerhöchstens isoliert (und selbst da ist es oft fraglich), aber in Zeiten der Krise eben nicht, wie wir genau in den Jahren 2008 ff. sehen konnten.

--
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Rayson Offline




Beiträge: 2.367

06.03.2014 15:59
#33 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #29
Gewöhnlich ist von der Eigenkapitalrendite unter Sicherheit her eine möglichst geringe Eigenkapitalquote erstrebenswert (Leverageeffekt).
Nun ist ja gerade das Problem, dass das staatliche Eingreifen (immer vorausgesetzt die Annahme, es sei notwendig, um eine fatale Krise des gesamten Geldsystems abzuwenden) den Entscheidern Sicherheit zusichert, wo sie wirtschaftlich nicht gegeben ist. Wenn man Banken egal welcher Größe und Stellung im System einfach so ohne größere Folgen locker über die Wupper hüpfen lassen könnte, ließe sich das ja alles ganz entspannt betrachten. Wer in einem Unternehmen schon mal mit Banken zu tun hatte, weiß ja, wie das dann abläuft - wenn einem langweilig ist, weigere man sich einfach bei Kreditverhandlungen mal mit Hinweis auf den Leverage-Effekt, eine bestimmte Eigenkapital-Ausstattung zuzusagen. Dann hat man Spaß ohne Ende.

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Florian Offline



Beiträge: 3.136

06.03.2014 20:55
#34 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Bei einigen Beiträgen in diesem Thread spüre ich ein gewisses Missverständnis darüber, was "Eigenkapital" ist.
Pars pro toto diese Formulierung:

Zitat von dirk im Beitrag #26

Nein. Der Kritikpunkt ist, dass eine Eigenkpitalanfoderung Folgendem entspricht
(1) Der Verpflichtung einen Liquiditätspuffer vorzuhalten
(2) Dem Verbot, diesen in Krisenzeiten zu nutzen.




Nein, Eigenkapital ist kein "Liquiditätspuffer".

"Liquidität" ist auf der Aktivseite einer Bilanz.
Eigenkapital auf der Passivseite.

Auch ein Unternehmen mit viel Eigenkapital kann illiquide sein.
Und umgekehrt kann auch ein Unternehmen mit viel Liquidität überschuldet sein (d.h. sein Eigenkapital negativ sein).

Sofern diesem Beitrag die Vorstellung zugrunde liegen sollte, dass Eigenkapital so ein Art Geld-Schatz sei, den ein Unternehmen für schlechte Zeiten gebunkert hat, ist dies schlicht falsch.
Die formulierte Vorstellung, das Eigenkapital in Krisenzeiten zu nutzen sei verboten, ist daher auch falsch.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

06.03.2014 21:23
#35 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von Rayson im Beitrag #33
Zitat von Emulgator im Beitrag #29
Gewöhnlich ist von der Eigenkapitalrendite unter Sicherheit her eine möglichst geringe Eigenkapitalquote erstrebenswert (Leverageeffekt).
Nun ist ja gerade das Problem, dass das staatliche Eingreifen (immer vorausgesetzt die Annahme, es sei notwendig, um eine fatale Krise des gesamten Geldsystems abzuwenden) den Entscheidern Sicherheit zusichert, wo sie wirtschaftlich nicht gegeben ist. Wenn man Banken egal welcher Größe und Stellung im System einfach so ohne größere Folgen locker über die Wupper hüpfen lassen könnte, ließe sich das ja alles ganz entspannt betrachten. Wer in einem Unternehmen schon mal mit Banken zu tun hatte, weiß ja, wie das dann abläuft - wenn einem langweilig ist, weigere man sich einfach bei Kreditverhandlungen mal mit Hinweis auf den Leverage-Effekt, eine bestimmte Eigenkapital-Ausstattung zuzusagen. Dann hat man Spaß ohne Ende.

Im Rest meines Postings geht es ja darum, daß ausreichend Eigenkapital eben doch nötig ist. Nur wieviel, sollte effizienterweise vom Geschäft abhängen dürfen, nicht von den Risiken des Fiskus, der die Banken für seine konsumtiven Kredite braucht.

Rayson Offline




Beiträge: 2.367

06.03.2014 21:51
#36 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #35
Im Rest meines Postings geht es ja darum, daß ausreichend Eigenkapital eben doch nötig ist. Nur wieviel, sollte effizienterweise vom Geschäft abhängen dürfen, nicht von den Risiken des Fiskus, der die Banken für seine konsumtiven Kredite braucht.
Wenn nur jemand so schlau wäre und das a priori feststellen könnte, was "effizienterweise vom Geschäft abhängt". Bisherige Versuche haben sich durchgehend als untauglich erwiesen. Und witzigerweise verwenden Banken diesen Ansatz selbst auch nicht, wenn sie in Kreditverhandlungen mit Unternehmen eintreten.

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dirk Offline



Beiträge: 1.538

06.03.2014 23:08
#37 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von Florian

Nein, Eigenkapital ist kein "Liquiditätspuffer".

"Liquidität" ist auf der Aktivseite einer Bilanz.
Eigenkapital auf der Passivseite.



Ja und Nein zugleich. Die Eigenpitalkapitalvorschrift sorgt dafür, dass die Bank weniger Schulden (Leverage) aufnimmt als sie eigentlich koennte. Die Differenz ist das, was sie an Reserve hat, um sich Liquidität zu besorgen. Quasi ein Puffer für weitere Liquidität. Insofern sprach ich von Liquiditätspuffer. Es ist aber kein Liquiditätspuffer im Sinne von "bestehend asu liquiden Anlagen".

Vorschlag: Nennen wir es "Risikopuffer" und die Argumentation bleibt die gleiche.

Zitat
Sofern diesem Beitrag die Vorstellung zugrunde liegen sollte, dass Eigenkapital so ein Art Geld-Schatz sei

Tut sie nicht. Siehe oben.

Zitat
Die formulierte Vorstellung, das Eigenkapital in Krisenzeiten zu nutzen sei verboten, ist daher auch falsch.


Die Vorstellung ist sogar doppelt richtig. Die Vorschrift verhindert dass eine Bank in einer Krise das Volumen der Aktivseite konstant halten kann (also Leverage erhöhen). Dadurch kommt es auf der Aktivseite zu verkäufen, die die Preise senken, was wiederum zu Verlusten bei der betreffenden UND bei ANDEREN Banken führt, so dass die Aktivseite noch weiter schrumpfen muss, Preise weiter fallen.... Eine destabiliserende Rückkoppelungsspirale ist in Gang gesetzt.
Umgekehrt koennen besser aufgestellte Banken nicht ohneweietres von den niedrigen Preisen gebrauch machen, weil sie ihre Aktivseite nicht erhöhen koennen (jedenfalls nicht ohne ihr Eigenkapital zu erhöhen)

dirk Offline



Beiträge: 1.538

06.03.2014 23:37
#38 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von Rayson
Ein Liquiditätspuffer schon mal gar nicht, aber ein Überschuldungspuffer allemal.



siehe meine Antwort an Florian.

Zitat von Rayson im Beitrag #32
Zitat von dirk im Beitrag #30
Die meisten Geschaefte der Banken sind mit Pfand (Collateral) abgesichert das im Wert die abzusichernde Summe uebersteigt.
Das gilt allerhöchstens isoliert (und selbst da ist es oft fraglich), aber in Zeiten der Krise eben nicht, wie wir genau in den Jahren 2008 ff. sehen konnten.


Das Pfand verliert unter Umständen schnell an Wert, aber das ist beim Eigenkapital ja ganz genauso und wäre im Zweifel das Problem des Gläubigers.

Störoperator Offline




Beiträge: 88

09.03.2014 18:32
#39 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Lieber Techniknörgler,

Diese Sicht auf Boden kannte ich bislang nicht. Ohne mich näher damit beschäftigt zu haben, sehe ich jedoch keinen grundlegenden Unterschied zu einer massiv erhähten Grundsteuer. In jedem Fall kann der Übergang von einer Eigentumsordnung mit Landeigentum zu dem von Ihnen skizzierten System nicht ohne angemessene Entschädigung der Landeigentümer vonstatten gehen. So deuten Sie das ja auch bereits an:

Zitat von Techniknörgler im Beitrag #13
Zugegebener Maßen aber erst, wenn man auch eine entsprechende Bodenwertsteuer einführen würde, denn ansonsten wäre es einsteigung und unfair.


Wobei ich jedoch – unter dem Vorbehalt, das angesprochene System hinreichend verstanden zu haben – spontan eine Entschädigung, die (signifikant) unter dem Wert zum Zeitpunkt der Enteignung liegt, in jedem Fall als ungerechtfertigt ansehe.
Wie auch immer, solange es echtes Land-Privateigentum gibt, also nach allem, was abzusehen ist, noch sehr lange, bleiben die Ansprüche.
Ohne konkrete Bedeutung für die Entschädigungen und Landeigentum, habe ich jedoch den Eindruck, dass Land sehr oft als wesentlich knapper angesehen wird, als es tatsächlich ist.

dirk Offline



Beiträge: 1.538

20.03.2014 23:19
#40 RE: Meckerecke: Gemeinsame Inkompetenz Antworten

Zitat von Florian
Bei einigen Beiträgen in diesem Thread spüre ich ein gewisses Missverständnis darüber, was "Eigenkapital" ist.



Hier ist ein akademisches Papier, das in eine ähnliche Richtung stösst (mit Geanokoplos als Co-Autor, einer der wenigen Ökonomen, denen ich Sachverstand attetsieren würde.)

Zitat
When compared to the unregulated case both Basle II and the perfect hedge policy reduce the risk of default when leverage islow but increase it when leverage is high. This is because both regulation policies increase theamount of synchronized buying and selling needed to achieve deleveraging, which can destabilize the market.



Ansonsten hätte ich besser das Stichwort "Prozyklität von Basel II" verwendet.

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