Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 48 Antworten
und wurde 11.850 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2
notquite Offline



Beiträge: 506

26.05.2014 13:23
#26 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #23
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #8
Unglaublich, dass bei einem Innenminister da keine Glocken schellen!

Ich habe auch in diese Sendung gezapped, nachdem ich hier davon gelesen habe. Gerade noch um Juli Zehs Anwort auf die Frage zu hören, ob auch sie im Freundeskreis Menschen mit Meinungen in AFD-Nähe hätte: "Sie denke nicht.", sagte Sie. "Im Zweifel hätten diese Freunde wohl Angst davor, dass ihr die Hand ausrutschen könne."


Ich würde aus einer derartigen Aussage keine großen politischen Folgerungen ziehen.

Wenn doch, dann würden diese sich nicht auf die grundlegende Haltung beziehen, die es in einem bestimmten Milieu schon immer gegeben hat, sondern darauf, wie sich das Spektrum der "zu erziehenden und zu bestrafenden" Personen offenbar Tag für Tag ausweitet. Vor zehn Jahren hätte man solch eine Aussage wohl über NPD-Anhänger gemacht, heute äußert sich eine promovierte Juristin und angeblich glühende Verfechterin der Menschenrechte so über die AfD, morgen ...?

Das dominierende Gefühl ist eher Mitleid. Was ist das für eine "Freundin", die ihren "Freunden" nicht einmal eine andere Meinung zugesteht? Geschenkt, dass die ausrutschende Hand natürlich nur metaphorisch gemeint ist (sein kann).

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

26.05.2014 14:14
#27 RE: Zwei Wahlregistereinträge, eine Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Nola im Beitrag #18
Ich dachte diese Regelung gilt nur für Kommunalwahlen? Für BW und EU Wahlen auch?
Nur für EU- und Kommunalwahl:

Zitat von Europawahlgesetz, §6
(3) Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt.
(4) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.


Da steht auch deutlich, was weder Schäuble noch di Lorenzo gewußt haben.

Zitat von Nola im Beitrag #18
Was bei Kommunalwahlen getürkt wird, im warsten Sinne des Wortes hatte ich ja schon geschrieben:
Ja, aber das ist sogar erfreulich, da in manchen Kommunen nicht einmal eine richtige Wahl stattfindet. Da gibt es nur einen Kandidaten, auf den sich alle Parteien geeinigt haben, und der Wähler darf hinterher nur noch "Ja" oder "Nein" ankreuzen. Ich finde, solchen Kommunen sollte man die Eigenständigkeit entziehen, z.B. zwangseingemeinden in die nächte Kommune, bei der eine Wahl stattgefunden hat (auch wenn sie kleiner ist ) oder der Landes-/Bezirksregierung unterstellen.

Nola Offline



Beiträge: 1.719

26.05.2014 14:35
#28 RE: Zwei Wahlregistereinträge, eine Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #27
Zitat von Nola im Beitrag #18
Ich dachte diese Regelung gilt nur für Kommunalwahlen? Für BW und EU Wahlen auch?
Nur für EU- und Kommunalwahl:

Zitat von Europawahlgesetz, §6
(3) Wahlberechtigt sind auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten

a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6a Abs. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 2 sind auch bei einem dreimonatigen aufeinanderfolgenden Aufenthalt in den in Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und b genannten Gebieten erfüllt.
(4) Das Wahlrecht darf nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind.

Da steht auch deutlich, was weder Schäuble noch di Lorenzo gewußt haben.

Zitat von Nola im Beitrag #18
Was bei Kommunalwahlen getürkt wird, im warsten Sinne des Wortes hatte ich ja schon geschrieben:
Ja, aber das ist sogar erfreulich, da in manchen Kommunen nicht einmal eine richtige Wahl stattfindet. Da gibt es nur einen Kandidaten, auf den sich alle Parteien geeinigt haben, und der Wähler darf hinterher nur noch "Ja" oder "Nein" ankreuzen. Ich finde, solchen Kommunen sollte man die Eigenständigkeit entziehen, z.B. zwangseingemeinden in die nächte Kommune, bei der eine Wahl stattgefunden hat (auch wenn sie kleiner ist ) oder der Landes-/Bezirksregierung unterstellen.



Vielen Dank lieber Emulgator, für diese erhellende Info, sowie für Ihre Beiträge überhaupt, die ich immer gern lese.

♥lich Nola

---------------------------

Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

26.05.2014 14:53
#29 RE: Zwei Wahlregistereinträge, eine Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #27
da in manchen Kommunen nicht einmal eine richtige Wahl stattfindet. Da gibt es nur einen Kandidaten, auf den sich alle Parteien geeinigt haben,

Das ist unwahrscheinlich.
Wenn nur ein Kandidat antritt, dann liegt das fast immer daran, daß sich nur einer gefunden hat.

Da hilft ganz einfach: Selber kandidieren.

tekstballonnetje Offline



Beiträge: 236

26.05.2014 14:57
#30 RE: Zwei Wahlregistereinträge, eine Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #17
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #11
Nebenbei wird hier auch noch die Idee der doppelten Staatsbürgerschaft vorgeführt.
Nein, wurde sie nicht. Zwei Einträge im Wahlregister kann man nämlich auch dann bekommen, wenn man als Staatsbürger eines einzigen EU-Landes in einem anderen EU-Land seit mindestens 3 Monaten vor der Wahl seinen Wohnsitz hat. Man kann dann in seiner Wahlheimat und in seinem Herkunftsland als wahlberechtigt gelten.
(Wirklich wahlberechtigt ist man natürlich nur in einem Land.)
Das einzige was vorgeführt wurde, ist, daß man z.B. über ein einheitliches Besteuerungssystem diskutiert, während man noch nicht einmal einheitliche Wählerverzeichnisse hat.


Mit einer doppelten Staatsbürgerschaft plus Wohnsitz in einem dritten Land könnte man also sogar in drei Ländern seine Stimme abgeben?

Angenommen eines dieser Länder hat eine Wahlpflicht eingeführt und man will dort aber nicht wählen. Kann man sich mit einer Teilnahme an der Wahl in einem anderen Land "entschuldigen" und wie weist man das nach?

tekstballonnetje Offline



Beiträge: 236

26.05.2014 15:17
#31 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #12
Aber ich gehe davon aus, daß sich jetzt die Staatsanwaltschaft mit di Lorenzo beschäftigen wird. Und er wird sich nicht einmal auf Verbotsirrtum rausreden können. Das ist im deutschen Strafrecht ohnehin schwierig, und im konkreten Fall hat seine eigene Zeitung kurz vor der Wahl darüber berichtet, daß Doppelwählen strafbar ist.


Das kann ich aber verstehen. Auf Artikel in der Zeit (abgesehen von Martenstein) stoße ich nur zufällig und lese sie meistens nicht bis zum Ende. Es spricht meiner Meinung nach eher für di Lorenzo, wenn er seine eigene Zeitung nicht so genau liest.

Aber gut, möglicherweise war es ja nur ein PR-Gag, mit dem er unter anderem mich erfolgreich verwirrt hat.

Zitat von R.A. im Beitrag #12
In den Knast wird er nicht wandern, aber eine deftige Bewährungsstrafe halte ich für möglich.


Der Mann ist zu schön fürs Gefängnis.

Nola Offline



Beiträge: 1.719

26.05.2014 15:24
#32 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von tekstballonnetje im Beitrag #31
Zitat von R.A. im Beitrag #12
Aber ich gehe davon aus, daß sich jetzt die Staatsanwaltschaft mit di Lorenzo beschäftigen wird. Und er wird sich nicht einmal auf Verbotsirrtum rausreden können. Das ist im deutschen Strafrecht ohnehin schwierig, und im konkreten Fall hat seine eigene Zeitung kurz vor der Wahl darüber berichtet, daß Doppelwählen strafbar ist.


Das kann ich aber verstehen. Auf Artikel in der Zeit (abgesehen von Martenstein) stoße ich nur zufällig und lese sie meistens nicht bis zum Ende. Es spricht meiner Meinung nach eher für di Lorenzo, wenn er seine eigene Zeitung nicht so genau liest.

Aber gut, möglicherweise war es ja nur ein PR-Gag, mit dem er unter anderem mich erfolgreich verwirrt hat.

Zitat von R.A. im Beitrag #12
In den Knast wird er nicht wandern, aber eine deftige Bewährungsstrafe halte ich für möglich.


Der Mann ist zu schön fürs Gefängnis.


Sagt das jetzt Frau Conchita oder Herr Wurst?

♥lich Nola

---------------------------

Status quo, nicht wahr, ist der lateinische Ausdruck für den Schlamassel, in dem wir stecken.
Zettel im August 2008

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

26.05.2014 15:35
#33 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Die Ermittlungen gegen di Lorenzo laufen schon.
Und seine Verteidigungsstrategie ist vergleichsweise kläglich - er hätte das nicht gewußt.

Offenbar ist ihm klar geworden, daß sein Werbegag unangenehme Folgen haben kann.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

26.05.2014 16:02
#34 RE: Zwei Wahlregistereinträge, eine Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von tekstballonnetje im Beitrag #30
Angenommen eines dieser Länder hat eine Wahlpflicht eingeführt und man will dort aber nicht wählen. Kann man sich mit einer Teilnahme an der Wahl in einem anderen Land "entschuldigen" und wie weist man das nach?
Interessante Frage. Für Belgier und Luxemburger könnte das aktuell sein. Dort gibt es Wahlpflicht.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

26.05.2014 16:08
#35 RE: Zwei Wahlregistereinträge, eine Staatsbürgerschaft Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #29
Zitat von Emulgator im Beitrag #27
da in manchen Kommunen nicht einmal eine richtige Wahl stattfindet. Da gibt es nur einen Kandidaten, auf den sich alle Parteien geeinigt haben,

Das ist unwahrscheinlich.
Wenn nur ein Kandidat antritt, dann liegt das fast immer daran, daß sich nur einer gefunden hat.

Da hilft ganz einfach: Selber kandidieren.
Was natürlich auch für die Mitglieder der anderen Parteien gilt. Aber die wollten offenbar so ungerne selber kandidieren, daß sie lieber den anderen den Job überlassen. In einem mir bekannten Fall war der einzige Kandidat ein wichtiger kommunaler Verwaltungsbeamter. Ein siegreicher Gegenkandidat hätte als Bürgermeister immer mit seinem ehemaligen Widersacher zu tun gehabt. Das ist ja auch eine Art, sich auf jemanden zu einigen.

Sie haben natürlich Recht, und es ist traurig, daß sich nicht einmal ein Liberaler findet, für die FDP zu kandidieren. Aber für später merke ich mir schon mal, am Ball zu bleiben, wenn sich eine schwierige Kandidatensuche abzeichnet.

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

26.05.2014 16:38
#36 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #12

Aber ich gehe davon aus, daß sich jetzt die Staatsanwaltschaft mit di Lorenzo beschäftigen wird. Und er wird sich nicht einmal auf Verbotsirrtum rausreden können. Das ist im deutschen Strafrecht ohnehin schwierig,


Und beim hier zu prüfenden § 107a Abs. 1 Fall 1 StGB logisch unmöglich, denn mit der Berufung auf einen Verbotsirrtum würde man ja behaupten, man habe zwar erkannt, dass man unbefugt wählt, aber nicht gewusst, dass dies Unrecht darstelle. Wer erkennt, dass er unbefugt wählt, erkennt aber auch das Unrecht dieses Handelns.

Grundsätzlich eher in Betracht käme ein Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 StGB), nämlich dann, wenn der Doppelwähler verkannt hat, dass sein zweites Kreuzchen eine unbefugte Stimmabgabe war, etwa weil er angesichts der zwei Wahlbenachrichtigungen davon ausgegangen ist, er dürfe zweimal wählen. Das ist freilich auch nicht die Überdrüber-Argumentation, denn auch der einfache Bürger (ein politisch interessierter Intellektueller ohnehin) wird laienhaft erfassen, dass er - wenn er zweimal wählt - seine Stimme einmal unbefugt abgibt. In dem in diesem Thread erörterten Sachverhalt kommt freilich noch das hinzu, was Du geschrieben hast:

Zitat
und im konkreten Fall hat seine eigene Zeitung kurz vor der Wahl darüber berichtet, daß Doppelwählen strafbar ist.



Aber die Unschuldsvermutung gilt natürlich auch hier. Ein Tatbestandsirrtum wäre hier strafbefreiend, weil § 107a StGB in Verbindung mit § 15 StGB nur vorsätzliches Handeln mit Strafe bedroht und dieses ja durch den Tatbestandsirrtum ausgeschlossen würde.

notquite Offline



Beiträge: 506

26.05.2014 16:42
#37 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #33
Die Ermittlungen gegen di Lorenzo laufen schon.
Und seine Verteidigungsstrategie ist vergleichsweise kläglich - er hätte das nicht gewußt.

Offenbar ist ihm klar geworden, daß sein Werbegag unangenehme Folgen haben kann.


Ohne Worte. Ich bin davon ausgegangen, dass die ganze Geschichte nur ein PR stunt sein kann und di Lorenzo sich selbstverständlich damit verteidigt, dass er nur öffentlich auf ein Problem aufmerksam habe machen wollen (daher die Einladung zu Jauch nach dem Artikel in der "Zeit", und daher auch das öffentliche Bekenntnis). Da ist die Naivität dieser Entschuldigung, die voraussetzt, dass der Chefredakteur die Artikel seines eigenen Blattes nicht kennt und auch ansonsten nicht über minimales politisches Orientierungsvermögen verfügt - dass man hier nur einmal seine Stimme abgeben darf, muss man gar nicht wissen, weil es sich von selbst versteht -, doch sehr überraschend. Falls das wirklich sein Ernst sein sollte, sollte wohl eher die "Zeit" über Konsequenzen nachdenken als die Staatsanwaltschaft.

nachdenken_schmerzt_nicht Offline




Beiträge: 2.007

26.05.2014 17:07
#38 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von R.A. im Beitrag #33
Offenbar ist ihm klar geworden, daß sein Werbegag unangenehme Folgen haben kann.


Ich hätte eigentlich gedacht (nach besagtem Artikel in "seinem" Blatt), dass irgendwann dass "April, April" kommt, "Ich habe garnicht zweimal gewählt, sondern wollte nur auf einen Mißstand aufmerksam machen" - Das Gegenteil müßte man ihm dann erst einmal nachweisen. Ich hätte ebenfalls erwartet, dass er sich vorher zigfach abgesichert hat, dass man ihm juristisch nichts anhaben kann.

Aber wir sind wohl eher wieder mal Zeuge des urlinken Realitätsverständnisses: Die Realität ist das was man glaubt das sie sein sollte, genau so lange bis sie das zu sein pfelgt was sie ist. Dann verlegt man sich darauf, dass die Idee zwar die richtige, aber die Ausführung fehlerbehaftet war.

"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu

notquite Offline



Beiträge: 506

26.05.2014 17:53
#39 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #38
Zitat von R.A. im Beitrag #33
Offenbar ist ihm klar geworden, daß sein Werbegag unangenehme Folgen haben kann.


Ich hätte eigentlich gedacht (nach besagtem Artikel in "seinem" Blatt), dass irgendwann dass "April, April" kommt, "Ich habe garnicht zweimal gewählt, sondern wollte nur auf einen Mißstand aufmerksam machen" - Das Gegenteil müßte man ihm dann erst einmal nachweisen. Ich hätte ebenfalls erwartet, dass er sich vorher zigfach abgesichert hat, dass man ihm juristisch nichts anhaben kann.

Aber wir sind wohl eher wieder mal Zeuge des urlinken Realitätsverständnisses: Die Realität ist das was man glaubt das sie sein sollte, genau so lange bis sie das zu sein pfelgt was sie ist. Dann verlegt man sich darauf, dass die Idee zwar die richtige, aber die Ausführung fehlerbehaftet war.



Ich bin - siehe oben - wohl der gleichen Fehlinterpretation aufgesessen. In dem Ausschnitt auf Youtube kann ich jedenfalls nicht das geringste Schuldbewusstsein, kein Zwinkern, kein Nichts erkennen. Der Mann tritt so auf, als ob er es wirklich nicht besser gewusst hätte. Damit wäre diese Geschichte dann wirklich - wieder siehe oben - eher ein Fall für den Holtzbrinck-Verlag als für die Staatsanwaltschaft.

https://www.youtube.com/watch?v=HDRGPXI09pY


Der gemeine deutsche Qualitätsjournalist sieht natürlich auch hier den Skandal nicht in dem Vorgang an sich, sondern in der Anzeige durch jene, die noch der altmodischen Glaubensrichtung anhängen, nach der Gesetze für alle gleich gelten sollten. Die AfD gegen den Mustermigranten, irgendwas wird doch schon hängen bleiben?

Zitat
AfD erstattet Anzeige gegen di Lorenzo



http://www.faz.net/aktuell/politik/europ...o-12958192.html

dirk Offline



Beiträge: 1.538

26.05.2014 18:28
#40 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von notquite im Beitrag #39
Damit wäre diese Geschichte dann wirklich - wieder siehe oben - eher ein Fall für den Holtzbrinck-Verlag als für die Staatsanwaltschaft.



Ich denke sie meinen noch eher für den Holtzbrick-Verlag als die Staatsanwaltschaft . Also wenn es hier keine saftige Strafe gibt, wann dann? Unwissenheit schützt - habe ich mir sagen lassen - vor Strafe nicht.

Kann Uli Hoeness sich nicht darauf berufen, dass er nicht wusste, dass er Einkommen in der Steuererklärung anzugeben hat? Kann ich nicht sagen, dass ich nicht wusste, dass ich eine Fahrkarte kaufen muss, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.

Entweder ist Herr di Lorenzo wirklich so dumm, dass er es nicht wusste oder aber er hat er ein solches Verständnid von den elementarsten Grundesätzen der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, dass er sich darüber hinwegsetzt. Scheint bei der Zeit Tradition zu haben. Hauptsache man hat nie spekuliert (Sommer) order die falschen gewählt. Bin gespannt wie es weietrgeht

Uwe Richard Offline



Beiträge: 1.254

01.06.2014 19:21
#41 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von Uwe Richard im Beitrag #9
... wenn von 400 Mio Wahlberechtigten nur ca. 100.000.000 gewählt haben, können selbst mehrere 100.000 Doppelwähler (0,X %) nichts beeinflussen, selbst wenn sich alle abgesprochen hätten.


Ich muss mich wohl korrigieren. Europaweit gibt es ca. 8 Mio potentielle „Giovanni di Lorenzos“ – mithin ca. 2% der potentiellen Wählerschaft – was um eine Größenordnung über meiner urprünglichen Schätzung liegt.

http://www.t-online.de/nachrichten/speci...-ungueltig.html

--
Political language – and with variations this is true of all political parties, from Conservatives to Anarchists – is designed to make lies sound truthful and murder respectable, and to give an appearance of solidity to pure wind – Eric A. Blair

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

01.06.2014 22:16
#42 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von SPON
Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL haben nicht nur Doppelpassinhaber wie "Zeit"-Chefredakteur Giovanni di Lorenzo zweimal wählen können: Auch das Kontrollsystem für jene Europäer, die in einem anderen EU-Staat als in ihrem Herkunftsland leben und sich dort zur Wahl registrieren, funktioniert nicht umfassend.


Ooooh, nach "Recherchen des SPIEGELS"! Das klingt doch so groß und arbeitsreich! Die Herrschaften haben einfach in Zettels kleinem Zimmer vorbeigesurft. Ein Forumsbeitrag von 3 Minuten wird zu Recherchen des Nachrichtenmagazins!

Frank Böhmert Offline




Beiträge: 927

02.06.2014 17:08
#43 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #11
Nebenbei wird hier auch noch die Idee der doppelten Staatsbürgerschaft vorgeführt. Wurde wirklich Zeit, dass mal deutlich wird wie es sich auswirkt, lebenslang auf zwei Hochzeiten tanzen zu wollen.

Naja, lieber Erling Plaethe, dass die bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten werden darf, ist nicht nur eine Idee, sondern das praktizieren die USA seit Ewigkeiten ...

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

02.06.2014 20:55
#44 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von Frank Böhmert im Beitrag #43
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #11
Nebenbei wird hier auch noch die Idee der doppelten Staatsbürgerschaft vorgeführt. Wurde wirklich Zeit, dass mal deutlich wird wie es sich auswirkt, lebenslang auf zwei Hochzeiten tanzen zu wollen.

Naja, lieber Erling Plaethe, dass die bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten werden darf, ist nicht nur eine Idee, sondern das praktizieren die USA seit Ewigkeiten ...

Ich hab noch nie so richtig verstanden wie der Treueeid, hier in einem Artikel von Zettel:
http://zettelsraum.blogspot.de/2010/07/z...an-bei-der.html
den man bei der Einbürgerung ablegen muss, mit solch einem Tanz vereinbar ist. Denn, so schreibt Zettel:

Zitat
Wer Amerikaner wird, der beeidet, daß seine Loyalität künftig den Vereinigten Staaten von Nordamerika gehört, und nur dieser Nation.


Um dann auf die Probleme einzugehen, die auch George Friedmann von Stratfor sieht, seit 1967 der Supreme Court für die doppelte Staatsbürgerschaft entschied. Ein interessanter Artikel, den ich im Kopf hatte, als ich schrieb, was Sie, lieber Frank Böhmert, zitierten.

Viele Grüße, Erling Plaethe

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

04.06.2014 14:14
#45 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #44
Ich hab noch nie so richtig verstanden wie der Treueeid, hier in einem Artikel von Zettel:
http://zettelsraum.blogspot.de/2010/07/z...an-bei-der.html
den man bei der Einbürgerung ablegen muss, mit solch einem Tanz vereinbar ist.
Ist doch ganz einfach: Alle Amerikaner sind gleich, aber die amerikanische Staatsbürgerschaft von Amerikanern hat einfach Vorrang vor ihrer Zweitstaatsbürgerschaft. Hat man einem anderen Land einen ähnlichen Eid geschworen, darf man ihn nach amerikanische Auffassung einen entschuldbaren Meineid bleiben lassen.
Eine Hierarchie in den Staatsbürgerschaften kennen wir auch. Deswegen hat kürzlich die Bundesregierung auch so auf die Pauke geschlagen, als Ministerpräsident Erdogan sagte, Cem Özdemir MdB sei kein echter Türke mehr. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nachrangig, aber wenn die türkische eines Deutschen in Abrede steht, muß die Bundesregierung das höhere Rechtsgut, dessen türkische Staatsbürgerschaft, schützen. Man kann als Bundesregierung deswegen nicht sagen:"Sei's drum! Ob Türke oder nicht, alle Menschen haben gleiche Würde und alle Deutschen gleiche Rechte und Pflichten. Für uns spielt es keine Rolle, ob Özdemir außerdem Türke ist oder nicht." (Wobei ich einräumen muß, daß diese Interpretation ihres Handelns der Bundesregierung nicht wirklich klar gewesen sein muß.)

adder Offline




Beiträge: 1.073

04.06.2014 17:32
#46 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #45
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #44
Ich hab noch nie so richtig verstanden wie der Treueeid, hier in einem Artikel von Zettel:
http://zettelsraum.blogspot.de/2010/07/z...an-bei-der.html
den man bei der Einbürgerung ablegen muss, mit solch einem Tanz vereinbar ist.
Ist doch ganz einfach: Alle Amerikaner sind gleich, aber die amerikanische Staatsbürgerschaft von Amerikanern hat einfach Vorrang vor ihrer Zweitstaatsbürgerschaft. Hat man einem anderen Land einen ähnlichen Eid geschworen, darf man ihn nach amerikanische Auffassung einen entschuldbaren Meineid bleiben lassen.
Eine Hierarchie in den Staatsbürgerschaften kennen wir auch. Deswegen hat kürzlich die Bundesregierung auch so auf die Pauke geschlagen, als Ministerpräsident Erdogan sagte, Cem Özdemir MdB sei kein echter Türke mehr. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nachrangig, aber wenn die türkische eines Deutschen in Abrede steht, muß die Bundesregierung das höhere Rechtsgut, dessen türkische Staatsbürgerschaft, schützen. Man kann als Bundesregierung deswegen nicht sagen:"Sei's drum! Ob Türke oder nicht, alle Menschen haben gleiche Würde und alle Deutschen gleiche Rechte und Pflichten. Für uns spielt es keine Rolle, ob Özdemir außerdem Türke ist oder nicht." (Wobei ich einräumen muß, daß diese Interpretation ihres Handelns der Bundesregierung nicht wirklich klar gewesen sein muß.)


Wobei Cem Özdemir nicht einmal eine zweite Staatsbürgerschaft hat. Er ist deutscher Staatsbürger, kein türkischer.

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 14.425

04.06.2014 18:07
#47 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von adder im Beitrag #46
Wobei Cem Özdemir nicht einmal eine zweite Staatsbürgerschaft hat. Er ist deutscher Staatsbürger, kein türkischer.




Und wenn dann noch hinzukommt, daß man/n, egal ob Germane oder Paphlagonier, gar kein wahrer Schotte ist, sondern falscher Fuffz'jer im Klassenkampf, dann wird die Gemengelage erst richtig postkonditional.

Christopher Hitchens, The Atlantic, Okt. 2006:

It is said that, just before the Sino-Soviet split, Nikita Khrushchev had a tense meeting with Zhou Enlai at which he told the latter that he now understood the problem. “I am the son of coal miners,” he said. “You are the descendant of feudal mandarins. We have nothing in common.” “Perhaps we do,” murmured his Chinese antagonist. “What?” blustered Khrushchev. “We are,” responded Zhou, “both traitors to our class.”

Emulgator Offline



Beiträge: 2.875

04.06.2014 23:47
#48 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von adder im Beitrag #46
Wobei Cem Özdemir nicht einmal eine zweite Staatsbürgerschaft hat. Er ist deutscher Staatsbürger, kein türkischer.
Dann hat er sie abgegeben? Von seinen Eltern hätte er sie geerbt, ius sanguinis.

Techniknörgler Offline



Beiträge: 2.738

05.06.2014 11:08
#49 RE: Doppelt gewählt? Antworten

Zitat von Frank Böhmert im Beitrag #43
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #11
Nebenbei wird hier auch noch die Idee der doppelten Staatsbürgerschaft vorgeführt. Wurde wirklich Zeit, dass mal deutlich wird wie es sich auswirkt, lebenslang auf zwei Hochzeiten tanzen zu wollen.

Naja, lieber Erling Plaethe, dass die bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten werden darf, ist nicht nur eine Idee, sondern das praktizieren die USA seit Ewigkeiten ...


Interessanter Weiße aber mit einem Einbürgerungseid, der einen jede Loyalität zum anderen Land explizit(!) abschwören lässt!

In Deutschland sieht man in einem Loyalitätskonflikt auf der linken Seite des politischen Spektrums kein Problem.

______________________________________________________________________________

“Being right too soon is socially unacceptable.”
― Robert A. Heinlein

Seiten 1 | 2
 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz