In einem "Eckpunktepapier" fordern prominente Sozialdemokraten, Migranten aus dem Westbalkan (Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Kosovo, Albanien, Mazedonien) Arbeitsvisa zu erteilen, um sie aus dem Asylverfahren herauszuhalten.
Lieber Herr Kallias, Sie haben Recht: Kein ganz schlechter Eckpunkt. Das bedeutet für mich auch kein ganz guter. Als ich Gestern im Fernsehen die Meldung sah, kam mir ohne weiteres Nachdenken, eine Idee, wie diese Regelung unterlaufen (ich schreibe mal bewusst nicht "missbraucht") werden kann.
Unlängst habe ich im Fernsehen einen Bericht über die Trickkiste von Romas gelesen. Der Bericht, es ist schon einige Zeit her, handelte von Romas in Berlin, die sofort eine Firma angemeldet haben. Bevorzugt Abbruchfirmen, Entrümpelungen und ähnliche Dienstleistungsfirmen. Sie machten 6 Monate keinen Gewinn. Selbst die Umsätze waren minimal. Nach 6 Monaten meldeten sie das Gewerbe ab und waren dadurch Sozialhilfeberechtigt (oder wie immer der "Harz" jetzt heißt).*
Meinen sie wirklich, dass die Kosovaren et al dümmer sind als die Bulgaren?
Einer gründet eine Firma und die Anderen bekommen Arbeitsverträge zugeschickt. Passiert nicht? Warten wir es ab.
Meine Bewertung dieser Aktion: Unbedacht, Wirklichkeitsfremd, ohne Kenntnis der wirklichen Sachlage.
LG, Paul
Nur zur Information: Dieses Modell der Firmengründung hat deutsche Nachahmer gefunden. Junge Freunde von mir, zwischen 30 und 40 Jahre alt, haben auch Firmen im Dienstleistungsbereich gegründet, um ihre schlecht bezahlten Hauptjobs aufzubessern. Das ist eine Methode um Schwarzarbeit einen legalen Anstrich zu geben. Bis zu einer gewissen Grenze ist es wohl auch steuerfrei. Angeboten werden Maler-, Garten-, Entrümpelungsarbeiten und ähnliche Dienstleistungen. (Erinnert mich an TUSMA aus früheren Zeiten in Berlin: Telefoniere-Und-Studenten-Machen-Alles.)
*Nachträgliche Ergänzung: Kindergeld bekamen sie schon vorher, für x++ Kinder. Vorzeigen müssen sie sich nicht. Geburtsurkunde reicht. ("Nachtigall ick hör Dir trapsen", sagt der Berliner bei dieser Gelegenheit.
Zitat von Paul im Beitrag #2 ...kam mir ohne weiteres Nachdenken, eine Idee, wie diese Regelung unterlaufen (ich schreibe mal bewusst nicht "missbraucht") werden kann.
Was bringt Sie auf die Idee, dass die von Ihnen genannte (und schon seit Jahren so praktizierte Methode -> siehe Meldungen über "hohe Anzahl von Firmengründungen bei Migranten") nicht von den prominenten Sozialdemokraten billigend in Kauf genommen wird? Anders rum gefragt; wieso glauben Sie, Sie würden in 2 Minuten Nachdenken Mängel entdecken, die den beteiligten Politikern nicht schon längst bewusst wären?
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
Zitat von Paul im Beitrag #2Unlängst habe ich im Fernsehen einen Bericht über die Trickkiste von Romas gelesen. Der Bericht, es ist schon einige Zeit her, handelte von Romas in Berlin, die sofort eine Firma angemeldet haben. Bevorzugt Abbruchfirmen, Entrümpelungen und ähnliche Dienstleistungsfirmen. Sie machten 6 Monate keinen Gewinn. Selbst die Umsätze waren minimal. Nach 6 Monaten meldeten sie das Gewerbe ab und waren dadurch Sozialhilfeberechtigt
Dergleichen Missbrauch läßt sich leicht erkennen und verhindern.
Zitat von Paul im Beitrag #2 ...kam mir ohne weiteres Nachdenken, eine Idee, wie diese Regelung unterlaufen (ich schreibe mal bewusst nicht "missbraucht") werden kann.
Was bringt Sie auf die Idee, dass die von Ihnen genannte (und schon seit Jahren so praktizierte Methode -> siehe Meldungen über "hohe Anzahl von Firmengründungen bei Migranten") nicht von den prominenten Sozialdemokraten billigend in Kauf genommen wird? Anders rum gefragt; wieso glauben Sie, Sie würden in 2 Minuten Nachdenken Mängel entdecken, die den beteiligten Politikern nicht schon längst bewusst wären?
Lieber Frank, Sie haben recht. Daran habe ich im Augenblick des Schreibens nicht gedacht.
Warum nicht?
Weil schon manche Gesetze mit derartigen "Löchern" verabschiedet wurden?
Weil ich schon manchmal etwas derart Unausgegorenes gehört habe? (Ein Beispiel: Die Zuwanderung von Ärzten aus Syrien, Eritrea et al wurde als Positivum bewertet. Ein kurzer Blick in die Bestallungsordnung für Ärzte hätte genügt, um die Äußerung als schlichten Unsinn zu entlarven. http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl153s1334.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl153s1334.pdf%27]__1438954886536 * "Aber was sagt so ein Politiker nicht alles, wenn der Tag lang ist", pflegte meine Oma immer zu sagen.
Weil ich eine sehr schlechte Meinung von unseren Politikern habe? Na ja, nicht von allen.
Weil ich als Kommunalpolitiker lernen musste den Verstand und logisches Denken am Eingang des Sitzungssaales abzugeben. Habe es nicht gelernt. Bin vorher geflüchtet.
Das ist mir auf Anhieb eingefallen. Bei längerem Nachdenken würde mir noch mehr einfallen. Aber ich lasse es mal dabei.
Aber, das muss ich noch loswerden: Eine so schlechte Meinung wie Sie habe ich von den Politikern doch nicht. Ich ging von Dummheit aus. Sie von Absicht? Oder habe ich Sie falsch verstanden?
LG, Paul
*Nachtrag: Link funktioniert nicht. Ich weiß nicht warum. Bitte bei Google "Bestallungsordnung für Ärzte" eingeben und dem ersten Link folgen.
Zitat von Paul im Beitrag #2Unlängst habe ich im Fernsehen einen Bericht über die Trickkiste von Romas gelesen. Der Bericht, es ist schon einige Zeit her, handelte von Romas in Berlin, die sofort eine Firma angemeldet haben. Bevorzugt Abbruchfirmen, Entrümpelungen und ähnliche Dienstleistungsfirmen. Sie machten 6 Monate keinen Gewinn. Selbst die Umsätze waren minimal. Nach 6 Monaten meldeten sie das Gewerbe ab und waren dadurch Sozialhilfeberechtigt
Dergleichen Missbrauch läßt sich leicht erkennen und verhindern.
Lieber Kallias, das ist kein Missbrauch! Das ist ganz legal! Das ist Kreativität, Cleverness. Deshalb regt es mich so auf.
Zitat von Kallias...einen Arbeitsvertrag haben, "der ein Einkommen oberhalb des Mindestlohns (1460 Euro brutto im Monat) sichert...
Bin ich schlimmpopulistisch, wenn ich mutmaße, daß diese Klientel überschaubar sein dürfte?
Nein, lieber Ulrich Elkmann, das sind sie nicht. Aber wer sagt denn dass der Arbeitsvertrag eine Vollzeitbeschäftigung beinhalten muss? Es kann auch ein Vertrag unter Freunden sein, wo kein Geld fließt. Wird denn jedesmal überprüft, ob der Unternehmer sich überhaupt einen Mitarbeiter leisten kann? Das glaube ich eher nicht.
Ansonsten: "Wo ein Wille ist, da ist auch immer ein Gebüsch", nein, das sagte nicht die Kanzlerin, sondern meine Oma. Die war aber auch eine sehr kluge Frau.
Zitat von Paul im Beitrag #6das ist kein Missbrauch! Das ist ganz legal! Das ist Kreativität, Cleverness. Deshalb regt es mich so auf.
Wenn es sich um Einzelfälle handelt, wie bei dem von Ihnen geschilderten, kann man die Sache auf sich beruhen lassen. Irgendwelche Pfiffikusse finden immer einen Weg, Gesetze wider ihren Zweck für sich zu nutzen. Vor Jahren erklärte mir mal ein Hartz-IV-Virtuose begeistert, mit welchen Tricks er es seit Jahrzehnten vermeiden konnte, Arbeit anzunehmen, inklusive der neuartigen 1,50€-Jobs.
Tricks, die aber von vielen benutzt werden, werden recht rasch unbrauchbar gemacht. Behörden sind auch nicht dümmer als Kosovaren und Bulgaren. "Gauner gegen Gauner", pflegte mein Vater zu sagen, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Finanzamt und einem seiner Klienten kam.
Also, dass man eine solche Regelung wie den Sozi-Eckpunkt bei heutiger Rechtslage ausnutzen könnte, besagt wirklich nicht viel.
Zitat von Paul im Beitrag #6das ist kein Missbrauch! Das ist ganz legal! Das ist Kreativität, Cleverness. Deshalb regt es mich so auf.
Wenn es sich um Einzelfälle handelt, wie bei dem von Ihnen geschilderten, kann man die Sache auf sich beruhen lassen. Irgendwelche Pfiffikusse finden immer einen Weg, Gesetze wider ihren Zweck für sich zu nutzen.
Zitat von Paul im Beitrag #11Die Behörden unterbinden das?
Lieber Paul,
zum einen läßt sich naturgemäß nur schwer exakt vorhersagen, was sich unser Gesetzgeber alles einfallen lassen würde, wenn es auf diesem Gebiet zu ernsthaften Problemen kommen sollte.
Zum anderen zeigt die Erfahrung (etwa bei der Aufnahme Polens in die EU, und danach bei der Aufnahme Rumäniens), dass hierzulande eine erhebliche gesetzgeberische Energie festzustellen ist, um den Sozialmissbrauch einzudämmen.
Beispielsweise gab es voriges Jahr (im Vorfeld der EU-Parlamentswahl) Pläne der Regierung:
Zitat Konkret plant die Bundesregierung etwa:
ein befristetes Wiedereinreiseverbot bei Missbrauchsfällen, eine Verschärfung der Regeln für die Inanspruchnahme von Kindergeld, eine strengere Kontrolle bei Gewerbeanmeldungen, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, eine Einschränkung der Zeit, über die arbeitslose EU-Bürger verfügen, um in Deutschland eine Arbeit zu suchen.
Zitat Man kann niemanden daran hindern, einen Asylantrag zu stellen, und wenn er gestellt ist, muss er auch bearbeitet werden.
Ich hätte zu diesem Thema eine Frage. Da ich in Sachen Asylrecht nicht besonders bewandert bin, wäre es sehr schön, hierzu in diesem Forum eine Antwort zu bekommen. Der Satz, so wie er in Ihrem Beitrag steht, ist natürlich auf den ersten Blick völlig korrekt. Ich frage mich allerdings, ob er in dieser Form wirklich für jeden Einzelfall gelten kann. In den letzten Wochen konnte man regelmäßig Artikel zu den Vorgängen an bayerischen Bahnhöfen lesen. Da ist dann die Rede von Zugverbindungen von z.B. Verona nach München o.ä. und in derartigen Zügen finden sich regelmäßig diverse Afrikaner ohne Aufenthaltserlaubnis, die bei Betreten deutschen Bodens freudig von der Polizei begrüßt werden und natürlich sofort einen Asylantrag stellen, der nach allem, was ich über Dublin II weiß, überhaupt nicht in die Zuständigkeit des deutschen Asylsystems fallen sollte. Ich stelle mir das zugegeben etwas einfach vor - der gleiche Zug wird auch in die Gegenrichtung fahren und angesichts der glasklaren Rechtslage (und pragmatisch gesehen mit Blick auf die restlos überfüllten Aufnahmeeinrichtungen) sollte es doch eigentlich kein Problem sein, besagten Personenkreis nach Abnahme der Fingerabdrücke zwecks klarer Zuordnung bei möglichen Wiedereinreisen (ganz "zynisch und menschenverachtend", schon klar) noch am gleichen Tag in Begleitung einiger Polizisten auf die Rückreise nach Italien zu schicken (wenn man technisch ganz korrekt handeln will - es ist ja immerhin möglich, dass der besagte Zug nicht in Italien betreten wurde (lol), vielleicht auch nur zunächst einmal nach Österreich, z.B. ins ebenfalls auf der EC-Strecke München - Verona gelegene Innsbruck). Was übersehe ich hier? Irgendetwas muss ich übersehen, wenn das deutsche Asylsystem in Massen derartige Fälle einfach absorbiert, obwohl es (nicht nur) formal überhaupt nicht zuständig ist.
Zitat von Kallias im Beitrag #12 Beispielsweise gab es voriges Jahr (im Vorfeld der EU-Parlamentswahl) Pläne der Regierung:
Der Hinweis auf "Pläne der Regierung" beseitigt natürlich alle Zweifel. Wie konnte ich nur Sorgen haben. In dem Fall freue ich mich über 600.000 neue Mitbewohner, von denen (extrapoliert nach den Asylverfahren der letzten Jahre) 70% keinen legalen Aufenthaltsstatus erreichen werden, aber von den Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus nur etwa 20% abgeschoben werden. Alles supi. Und um mich selbst zu zitieren: der deutsche Durchschnittswähler will das so, denn das Problem existiert seit Jahrzehnten. Es hat nur eine Weile gedauert, bis sich das deutsche Anreizsystem für ungesteuerte Zuwanderung auch auf der ganzen Welt herumgesprochen hat.
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Zitat von notquite im Beitrag #13Irgendetwas muss ich übersehen, wenn das deutsche Asylsystem in Massen derartige Fälle einfach absorbiert, obwohl es (nicht nur) formal überhaupt nicht zuständig ist.
Richtig detailliert kann ich Ihnen keine Auskunft geben, lieber notquite. Vielleicht helfen aber ein paar Informationen des Bundesamtes erstmal weiter.
Zitat Asylgesuch an der Grenze oder im Inland
Dabei ist die erste Möglichkeit, dass sich ein Ausländer während der Einreise als asylsuchend meldet. Hierzu wendet er sich an die Grenzbehörde, die ihn dann an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung weiterleitet. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Einreise verweigert werden muss, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist. Die zweite Möglichkeit ist, dass sich ein Ausländer erst im Inland als asylsuchend zu erkennen gibt. Er wird dann ebenfalls an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung verwiesen.
Sprich: Da es keine Grenzkontrollen beim Bahnverkehr aus Österreich gibt, wird die Einreise nicht verweigert und das Asylverfahren geht los.
Zitat Ein Ausländer, der in Deutschland Schutz vor Verfolgung sucht, muss sich als Asylsuchender melden. Hierzu muss er sich zunächst persönlich an eine Erstaufnahmeeinrichtung wenden. Im nächsten Schritt kann er dann einen Asylantrag stellen. Dies geschieht in einer Außenstelle des Bundesamtes, die der Erstaufnahmeeinrichtung zugeordnet ist. Auch in der Außenstelle muss der Antragsteller persönlich erscheinen.
In der Außenstelle werden zunächst die Personaldaten aufgenommen. Sie werden verglichen mit Asylbewerbern, die bereits beim Bundesamt erfasst sind, sowie mit dem Ausländerzentralregister. Auf diese Weise soll festgestellt werden, ob es sich um einen Erstantrag, einen Folgeantrag oder möglicherweise einen Mehrfachantrag handelt.
Vom Antragsteller werden Fingerabdrücke genommen sowie Lichtbilder gemacht. Hiervon ausgenommen sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anschließend wertet das Bundeskriminalamt die Fingerabdrücke aus. Zudem werden sie mit Hilfe eines Systems abgeglichen, das Fingerabdrücke europaweit erfasst. Damit soll überprüft werden, ob der Bewerber bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Asylantrag gestellt hat.
Für der Prüfung, ob über einen sicheren Drittstaat eingereist wurde, gilt folgendes:
Zitat Asylbewerber, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, werden nicht als Asylberechtigte anerkannt. Für sie ordnet das Bundesamt die Abschiebung an: Sie werden in den Staat, über den sie eingereist sind, zurückgeführt. Diese Rückführung kann auch dann stattfinden, wenn ein Rechtsbehelf eingelegt wird. Als sichere Drittstaaten gelten die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und die Schweiz. Für diese Staaten gilt die Dublin III-Verordnung, die Bestimmungen enthält, welcher Staat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Ist ein Staat nach der Verordnung zuständig, findet die Drittstaatenregelung keine Anwendung.
Falls der sichere Drittstaat nicht festgestellt werden kann, wird das Asylverfahren fortgeführt. Eine Anerkennung als Asylberechtigter ist in diesem Fall allerdings ausgeschlossen. Sollte im Herkunftsland Verfolgung drohen, kann jedoch Flüchtlingsschutz zuerkannt werden.
Wie der (von mir) hervorgehobeben Text zeigt, kommt man um das Dublin-Verfahren nicht herum.
Zitat Dublin-Verfahren
Zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates ist mit dem Antragsteller vorab ein persönliches Gespräch zu führen. Stellt ein Mitgliedstaat fest, dass ein Asylantrag in einem anderen Mitgliedstaat zu bearbeiten ist, stellt er ein Übernahmeersuchen/Wiederaufnahmeersuchen an den betreffenden Mitgliedstaat. Stimmt dieser zu, erhält der Antragsteller hierüber Mitteilung in Form eines Bescheides.
Ein hiergegen eingelegter Eilantrag hat aufschiebende Wirkung. Die Überstellungsfrist wird gehemmt.
Wenn der Bescheid bestandskräftig, bzw. rechtskräftig ist, vereinbaren die Mitgliedstaaten die Modalitäten der Überstellung. Wird die Überstellung nicht binnen sechs Monaten durchgeführt, geht die Zuständigkeit für das Verfahren an den Mitgliedstaat über, der um Übernahme ersucht hat. Taucht der Antragsteller unter oder befindet er sich in Strafhaft, kann sich diese Frist verlängern.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #14Der Hinweis auf "Pläne der Regierung" beseitigt natürlich alle Zweifel. Wie konnte ich nur Sorgen haben.
Die Hunderttausende von Einwanderern setzen sich aus verschiedenen Gruppen zusammen:
1 Arbeitsimmigranten aus Westbalkan-Staaten 2 Arbeitsimmigranten aus anderen Staaten 3 Kriegsflüchtlinge 4 politisch Verfolgte
wobei die erste Gruppe die größte, die letzte die kleinste ist.
Mein Hinweis auf "Pläne der Regierung" sollte dazu dienen, Pauls Besorgnis zu zerstreuen, Arbeitsvisa für Immigranten der Gruppe 1 würden per Scheinbeschäftigungsverhältnisse zu einer Einwanderung in den Sozialstaat führen. Die Gesamtproblematik der Gruppen 1-4 läßt sich nicht durch solche Arbeitsvisa lösen, und dafür sind sie auch nicht gedacht.
Zitat von Frank2000 im Beitrag #14Und um mich selbst zu zitieren: der deutsche Durchschnittswähler will das so, denn das Problem existiert seit Jahrzehnten.
Vielleicht aber wurde dem deutschen Durchschnittswähler auch nur keine brauchbare Lösung des Problems in einem akzeptablen politischen Rahmenpaket (d.h. eben nicht im NPD-Programm) zur Auswahl angeboten? Am einfachsten wäre es, wenn Sie die Adresse oder Telefonnummer des Durchschnittswählers, dessen Willen Sie hier öfters zitieren, einmal durchgeben, damit wir ihn direkt nach seiner Meinung fragen können.
Beispielsweise gab es voriges Jahr (im Vorfeld der EU-Parlamentswahl) Pläne der Regierung:
Zitat Konkret plant die Bundesregierung etwa:
ein befristetes Wiedereinreiseverbot bei Missbrauchsfällen, eine Verschärfung der Regeln für die Inanspruchnahme von Kindergeld, eine strengere Kontrolle bei Gewerbeanmeldungen, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, eine Einschränkung der Zeit, über die arbeitslose EU-Bürger verfügen, um in Deutschland eine Arbeit zu suchen.
Was daraus geworden ist, weiß ich nicht. Aber es zeigt, in welche Richtung hier gedacht wird.
Sie sagen es, lieber Kallias:"Was daraus geworden ist, weiß ich nicht". Das ist mein Problem: Geplant wird so manches, umgesetzt zum Wohle der Steuerbürger -
Das treibt mich immer mehr auf "die Palme". Bin eben ein ungeduldiger Mensch.
Zitat von Kallias im Beitrag #16 Mein Hinweis auf "Pläne der Regierung" sollte dazu dienen, Pauls Besorgnis zu zerstreuen, Arbeitsvisa für Immigranten der Gruppe 1 würden per Scheinbeschäftigungsverhältnisse zu einer Einwanderung in den Sozialstaat führen. Die Gesamtproblematik der Gruppen 1-4 läßt sich nicht durch solche Arbeitsvisa lösen, und dafür sind sie auch nicht gedacht.
Lieber Kallias, vielen Dank für Ihr Bemühen meine Besorgnis zu zerstreuen. Es ist aber nicht gelungen. Bisher war ich der Meinung, die Arbeitsvisa sollen wenigstens einen Teil der Wirtschaftsflüchtlinge (Sie nennen sie Arbeitsimigranten) kanalisieren. Oder habe ich Sie falsch verstanden? Werden nicht doch die Gruppen 1+2 wenigstens in Teilbereichen dadurch legalisiert und entlasten dadurch das Asylverfahren?
Zitat von Paul im Beitrag #19Sie sagen es, lieber Kallias:"Was daraus geworden ist, weiß ich nicht". Das ist mein Problem: Geplant wird so manches, umgesetzt zum Wohle der Steuerbürger -
So, jetzt weiß ich, was daraus geworden ist:
Zitat Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2014, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU (18/2581, 18/3004) verabschiedet. Enthalten sind darin befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug.
Auch wird die Beschaffung von Aufenthaltskarten oder anderen Aufenthaltsbescheinigungen gemäß Freizügigkeitsgesetz/EU durch unrichtige oder unvollständige Angaben unter Strafe gestellt und das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche auf sechs Monate befristet.
Zitat von Kallias im Beitrag #18 Einfach in den Gegenzug setzen und ab damit klingt mehr nach Varoufakis als nach Rechtsstaat.
Danke für Ihre ausführliche Antwort. Im Kern bleibt aber für mich die Tatsache, dass besagter Personenkreis in Italien europäischen Boden betreten hat, mithin also Italien auch für das Asylverfahren zuständig ist. Hierzu bedarf es keiner ausführlicher bürokratischer Ermittlungen, es steht ja im Fall des afrikanischen Reisenden im EC Verona - München Hbf schon dadurch fest, dass - siehe der Fall diese Woche - wer in Rosenheim aufgegriffen wird, diesen Zug wohl kaum unter Aussetzung jeglicher physikalischer Gesetzmäßigkeiten bei 200km/h aus der Luft bestiegen haben wird (Rosenheim ist die erste Haltestelle auf dem Staatsgebiet der BRD).
Mit Varoufakis hätte dieses Verfahren, das zu im Vergleich sehr geringen Kosten das voraussetzt, was auch einfach Fakt ist und nicht lange bürokratisch ermittelt werden muss, meiner Meinung nach nichts zu tun. Es wäre letztlich nur ein Spiegelbild der seit Jahren auf deutsche Kosten praktizierten italienischen Vorgehensweise.
Lieber Kallias, vielen Dank für Ihre Bemühung die Unwissenheit, auch meine, zu minimieren.
Wenn ich diese Texte lese, stelle ich mir vor, dass der Polizist an der Grenze danach handeln soll oder der Mitarbeiter der ersten Dienststelle, bei dem der Asylbewerber ankommt.
Dabei ist die erste Möglichkeit, dass sich ein Ausländer während der Einreise als asylsuchend meldet. Hierzu wendet er sich an die Grenzbehörde, die ihn dann an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung weiterleitet. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Einreise verweigert werden muss, etwa weil er aus einem sicheren Drittstaat eingereist ist.
Sprich: Da es keine Grenzkontrollen beim Bahnverkehr aus Österreich gibt, wird die Einreise nicht verweigert und das Asylverfahren geht los.
So wie ich das verstehe: Muss jeder der in dieser Weise bei uns einreist zurückgeschickt werden. Jedenfalls kenne ich keinen unsicheren Drittstaat, der an Deutschland grenzt.
Ihrer Ansicht, dass fehlende Grenzkontrollen Dublin aushebeln, kann ich nicht folgen. Wenn Österreich nicht kontrolliert, befreit das nicht von der Rückführung. Jedenfalls m.E. Darin offenbart sich der Wahnsinn von Dublin. Wie konnten die Mittelmeeranrainerstaaten der EU das überhaupt unterschreiben, ohne eine Möglichkeit der Weiterverteilung auf die anderen EU-Länder? Ich weiß es nicht. Ich spekuliere: Niemand ahnte damals welches Ausmaß die Flüchtlingswelle erreichen würde. Sicherlich war Dublin auch das Ergebnis eines Kompromisses. Die Anrainerstaaten haben in der EU eben keine Mehrheit. Ein Vetorecht gibt es soviel ich weiß auch nicht. Damit sind wir wieder beim alten Thema: Die EU war gut gemeint, aber schlecht gemacht.
Habe mal ein bischen weiter gegooglet und dies gefunden (Dublin-III-Verordnung):
Zitat (25) Der schrittweise Aufbau eines Raums ohne Binnengren zen, in dem der freie Personenverkehr gemäß den Be stimmungen des AEUV gewährleistet wird, sowie die Festsetzung der Unionspolitiken zu den Einreise- und Aufenthaltsbedingungen einschließlich allgemeiner An strengungen zur Verwaltung der Außengrenzen erfordern ausgewogene, im Geiste der Solidarität anzuwendende Zuständigkeitskriterien
Das schlichte "In-den-Gegenzug-Setzen" ist schon aus dienstpflichtlicher Hinsicht unter den gegebenen Umständen nicht umsetzbar. Für Abschiebungen, mit Begleitung und Übergabe an die Behörden des Ziellandes, ist die Bundespolizei (BPOL) zuständig, das, was früher mal Bundesgrenzschutz hieß. Da müssen die davon Betroffenen erstmal in Gewahrsam sein (es gab ja schon Fälle, wo sich jemand der Abschiebung entzogen hat, indem er einer schriftlichen Anweisung schlicht nicht Folge leistete ). Das muss richterlich angeordnet sein (& von der entsprechenden Dienststelle abgesichert). Davor ist die Registrierung, die Ablehnung des Asylantrags, pp.: dafür sind die LEA zuständig, aber die sind 4-fach überbucht. Wo die Neuzugänge zuerst ins Netz gehen, sind ja das Fahrdienstpersonal in den Zügen (die nichts weiter können, als das an die "normale Polzei" weitergeben) oder die Streifenhörnchen, die den Weg zur nächsten Aufnahme weisen können. Ist halt die Konsequenz, wenn man zwengs besserer Nachbarschaft auf nationaler Ebene die Türschlösser ausbaut.
Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande. - Voltaire
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #24Das schlichte "In-den-Gegenzug-Setzen" ist schon aus dienstpflichtlicher Hinsicht unter den gegebenen Umständen nicht umsetzbar. Für Abschiebungen, mit Begleitung und Übergabe an die Behörden des Ziellandes, ist die Bundespolizei (BPOL) zuständig, das, was früher mal Bundesgrenzschutz hieß. Da müssen die davon Betroffenen erstmal in Gewahrsam sein (es gab ja schon Fälle, wo sich jemand der Abschiebung entzogen hat, indem er einer schriftlichen Anweisung schlicht nicht Folge leistete ). Das muss richterlich angeordnet sein (& von der entsprechenden Dienststelle abgesichert). Davor ist die Registrierung, die Ablehnung des Asylantrags, pp.: dafür sind die LEA zuständig, aber die sind 4-fach überbucht. Wo die Neuzugänge zuerst ins Netz gehen, sind ja das Fahrdienstpersonal in den Zügen (die nichts weiter können, als das an die "normale Polzei" weitergeben) oder die Streifenhörnchen, die den Weg zur nächsten Aufnahme weisen können. Ist halt die Konsequenz, wenn man zwengs besserer Nachbarschaft auf nationaler Ebene die Türschlösser ausbaut.
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