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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 32 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
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Fluminist Offline




Beiträge: 2.015

08.04.2016 00:39
#26 RE: Faktencheck: Haben am 11. September 2001 Muslime in den USA gejubelt? Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #25
Nur solang man nicht genau trennen und unterscheiden kann, was Prävention und was Strafverfolgung ist, wird es wohl schwierig sein Prioritäten zu verschieben. Aber vielleicht gelingt das ja mal.

Dennoch hat Emulgator, wie ich glaube, einen interessanten Punkt angerissen: da das Rechtssystem keine zukünftigen Absichten, sondern nur in der Vergangenheit begangene (oder jedenfalls versuchte) Straftaten konkret bearbeiten kann (was nicht ausschließt, daß die Polizei außerdem Präventionsarbeit in der einen oder anderen Form unternehmen kann), besteht eine gewisse Tendenz dazu, schon an sich relativ harmlose Dinge, die zu schlimmeren Anlaß geben könnten, zu Straftaten zu erklären und somit stellvertretend für jene justiziabel zu machen.

Ich denke hierbei an Sprachtaten wie Volksverhetzung oder Äußerungen in den sozialen Medien, die beim Leser Unbehagen auslösen könnten (letzteres jedenfalls in Großbritannien ggf. bereits hinreichender Grund für Freiheitsstrafen). Worte an sich sind ja bloßer Schall und Rauch; beim Tatbestand der Volksverhetzung übernehmen sie aber die Leib und Gut verletzenden Folgen des hinzugedachten Pogroms, zu dem sie vielleicht motivieren, selbst wenn dieses gar nicht stattfindet und überhaupt unwahrscheinlich ist.

So geht der Wunsch nach Prävention durch strafrechtliche Mittel (nicht, wohlgemerkt, Sozial- oder polizeiliche Aufklärungsarbeit) in die Einführung von Wort- und Gedankenverbrechen über und nagt an der Wurzel der Meinungs- und Redefreiheit.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

08.04.2016 03:45
#27 RE: Faktencheck: Haben am 11. September 2001 Muslime in den USA gejubelt? Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #25
Und doch ja, Sie haben es so gesagt. Lesen Sie doch mal ihren Satz den ich jetzt schon zweimal zitiert habe. Und es gern ein drittes Mal tue:

Zitat
Polizei dient nicht der Verbrechensprävention sondern nur der Verfolgung direkt.

"Dient nur der direkten Verfolgung und nicht der direkten Prävention." Aber zweimal dasselbe Wort in einem Satz kann ich mir natürlich nicht erlauben, wenn ich anderen Rechtschreibfehler ankreide.
Mit der Verfolgung von Straftaten, Verbrechen, Gefahrenherbeiführungen entsprechend rechtlicher Grundlagen sind wir uns ja einig. Nur was ist Prävention? Man sagt, Strafen dienen der Prävention. Dann hat die Behauptung, Polizeiarbeit diene (indirekt) der Prävention Sinn. Ich glaube nicht, daß irgendwo präventiv wirkende Polizeiarbeit ohne Strafen (ist hier ja ein pars pro toto) gemeint sein kann, etwa weil die Polizei LKW-Ladungen festhielte oder an jeder Ecke als öffentlicher Bodyguard stünde, weil sie das bei uns nicht tut.

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #25
Wenn Sie in Abrede stellen, was in Deutschland hinsichtlich der Polizeiarbeit definiert wird, können wir alle unseren eigenen Reim machen. Nur worüber diskutieren wir dann? Über Interpretationen?
Definiert sind die Befugnisse der Polizei ja in den Gesetzen und nicht in Erzeugnissen der Öffentlichkeitsarbeit. Diskutiert haben wir über die Behauptung, daß mehr Polizei die Kriminalität senke. Und das stimmt ja so einfach nicht, weil ohne Justiz die verstärkte Polizei sich bei Kriminellen nur lächerlich macht.
In vielen weniger rechtsstaatlichen Ländern ist es sogar so, daß die zahlreichen Polizisten, die angeblich an jeder Ecke so viel auf Sicherheit achten, selber die Quelle von Kriminalität sind (tatsächlich bin ich in einer Woche Rußland öfter von der Polizei auf der Straße kontrolliert worden als im ganzen Leben in Deutschland. 50m von einer Polizeikontrolle entfernt lagen dann die minderjährigen Drogenabhängigen in ihrer Gesundheitsgefahr. Ohne Polizei.).

Doeding Offline




Beiträge: 2.612

08.04.2016 07:12
#28 RE: Faktencheck: Haben am 11. September 2001 Muslime in den USA gejubelt? Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #27
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #25
Und doch ja, Sie haben es so gesagt. Lesen Sie doch mal ihren Satz den ich jetzt schon zweimal zitiert habe. Und es gern ein drittes Mal tue:

Zitat
Polizei dient nicht der Verbrechensprävention sondern nur der Verfolgung direkt.

"Dient nur der direkten Verfolgung und nicht der direkten Prävention." Aber zweimal dasselbe Wort in einem Satz kann ich mir natürlich nicht erlauben, wenn ich anderen Rechtschreibfehler ankreide.
Mit der Verfolgung von Straftaten, Verbrechen, Gefahrenherbeiführungen entsprechend rechtlicher Grundlagen sind wir uns ja einig. Nur was ist Prävention? Man sagt, Strafen dienen der Prävention. Dann hat die Behauptung, Polizeiarbeit diene (indirekt) der Prävention Sinn. Ich glaube nicht, daß irgendwo präventiv wirkende Polizeiarbeit ohne Strafen (ist hier ja ein pars pro toto) gemeint sein kann, etwa weil die Polizei LKW-Ladungen festhielte oder an jeder Ecke als öffentlicher Bodyguard stünde, weil sie das bei uns nicht tut.

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #25
Wenn Sie in Abrede stellen, was in Deutschland hinsichtlich der Polizeiarbeit definiert wird, können wir alle unseren eigenen Reim machen. Nur worüber diskutieren wir dann? Über Interpretationen?
Definiert sind die Befugnisse der Polizei ja in den Gesetzen und nicht in Erzeugnissen der Öffentlichkeitsarbeit. Diskutiert haben wir über die Behauptung, daß mehr Polizei die Kriminalität senke. Und das stimmt ja so einfach nicht, weil ohne Justiz die verstärkte Polizei sich bei Kriminellen nur lächerlich macht.
In vielen weniger rechtsstaatlichen Ländern ist es sogar so, daß die zahlreichen Polizisten, die angeblich an jeder Ecke so viel auf Sicherheit achten, selber die Quelle von Kriminalität sind (tatsächlich bin ich in einer Woche Rußland öfter von der Polizei auf der Straße kontrolliert worden als im ganzen Leben in Deutschland. 50m von einer Polizeikontrolle entfernt lagen dann die minderjährigen Drogenabhängigen in ihrer Gesundheitsgefahr. Ohne Polizei.).



Interessante Diskussion. Jenseits aller definitorischen Unschärfe: muß nicht zumindest die "besondere" Beobachtung sog. islamistischer Gefährder nicht nur durch Verfassungsschutzorgane, sondern eben auch durch Polizei, dem Bereich der primären Prävention, also der unmittelbaren Verbrechensverhinderung, zugerechnet werden? Hier zumindest läuft die Prävention nicht, lieber Emulgator, über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, wie mir scheint, sondern man macht eine irgendwie geartete "Gefahrenprognose" auf Basis vergangenen Verhaltens.
Ähnliches konnte man seinerzeit den Medien entnehmen, nachdem Schröders "rückwirkende" Sicherungsverwahrung gerichtlich kassiert worden war. Damals haben etliche Sexualstraftäter entlassen werden müssen, was zu erheblichen Observationsaktivitäten seitens der Polizei geführt hatte (und sei es auch nur zur Prävention von Aufgeregtheiten seitens der Bevölkerung ). Ist das nicht eine, übrigens mannstärkenabhängige, Präventionsarbeit von Polizei?

Nachtrag: das Angebot der Polizei (mindestens hier in NRW), kostenlose Haus- und Wohnungsbegehungen vorzunehmen mit dem Ziel der Beratung der Eigentümer mit Blick auf Einbruchsverhinderung ist doch auch eindeutig präventiv?

Herzliche Grüße,
Andreas

"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)

Meister Petz Offline




Beiträge: 3.923

08.04.2016 07:29
#29 RE: Faktencheck: Haben am 11. September 2001 Muslime in den USA gejubelt? Antworten

Lieber Erling, lieber Emulgator, ist das nicht einfach nur die uralte Frage, ob ein Straftäter mehr Angst vor der Strafe oder vor dem Erwischtwerden hat?

Gruß Petz

Free speech is so last century. (Brendan O'Neill)

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

08.04.2016 15:48
#30 RE: Faktencheck: Haben am 11. September 2001 Muslime in den USA gejubelt? Antworten

Zitat von Meister Petz im Beitrag #29
Lieber Erling, lieber Emulgator, ist das nicht einfach nur die uralte Frage, ob ein Straftäter mehr Angst vor der Strafe oder vor dem Erwischtwerden hat?

Gruß Petz

Also für mich ging es nur um die Kritik an einer derart falschen Aussage, dass (leider) sogar das Gegenteil noch mehr Wahrheitsgehalt hätte.

Meine Lieblingsprovokation gegenüber einem Gastautor (PaB) auf meinem Blog geht in etwa so:
Wenn es um die Verfolgung von Einbrüchen geht, höre ich oft es gäbe zu wenig Personal aber Euren Geschwindigkeitskontrollen mangelt es nicht daran!

Und dann sind wir mitten drin. Denn die Geschwindigkeitskontrollen sind präventiv. Erst wenn ein Verstoß, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, festgestellt wird, ist es eine (Straf-) Verfolgung, also repressiv. Der Zweck dieser Kontrollen ist, so höre ich dann, dass jedem Autofahrer bewusst werden soll, nicht so schnell fahren zu können wie er möchte sondern nur so schnell wie erlaubt ist. Und eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit jederzeit und überall geahndet werden kann. Was dann die Unfallzahlen senkt und deshalb präventiven Charakter hat.

Ob ein jeder das nun so nachvollziehen will oder kann ist eine ganz andere Frage.
Aber für die Polizei in Deutschland geht Prävention vor Repression. Und was unter Prävention noch so alles läuft, kann man auf diversen offiziellen Seiten der Polizei nachlesen.
Hier z.B. noch eine:
http://www.polizei.de/nn_205932/DE/DasBK...html?__nnn=true

Viele Grüße, Erling Plaethe

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

08.04.2016 18:01
#31 RE: Faktencheck: Haben am 11. September 2001 Muslime in den USA gejubelt? Antworten

Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #30
Und dann sind wir mitten drin. Denn die Geschwindigkeitskontrollen sind präventiv. Erst wenn ein Verstoß, ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat, festgestellt wird, ist es eine (Straf-) Verfolgung, also repressiv. Der Zweck dieser Kontrollen ist, so höre ich dann, dass jedem Autofahrer bewusst werden soll, nicht so schnell fahren zu können wie er möchte sondern nur so schnell wie erlaubt ist. Und eine Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit jederzeit und überall geahndet werden kann. Was dann die Unfallzahlen senkt und deshalb präventiven Charakter hat.


Für mich ist jetzt deutlich, daß der Gebrauch des Wortes "Prävention" keinen Rückschluß auf dessen Bedeutung ermöglicht und die Wahrheit von Aussagen mit diesem Wort daher nicht mehr entscheidbar ist. Das hindert natürlich nicht dessen Gebrauch in Publikationen der politischen Öffentlichkeitsarbeit, aber da kommen ja sowieso allerhand Euphemismen oder Worthülsen vor. Und rechtsrelevant sind sie sowieso nicht.

Sie sagen:
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #30
Denn die Geschwindigkeitskontrollen sind präventiv.
Wenn man mal übersetzt, dann heißt das, Geschwindigkeitskontrollen seien verhindernd. Das kann stimmen, aber was verhindern sie (im Einzelfall oder in einer Kategorie ähnlicher Fälle, aber nicht im konkreten Einzelfall)? Und verhindern sie direkt etwas? (Es kann ja nicht sein, daß man sich durch den gebildeten Gebrauch lateinischer Fremdwörter der Notwendigkeit entledigt, bei transitiven Verben tatsächlich ein Objekt anzugeben.)

Geschwindigkeitskontrollen verhindern direkt nur, daß Beweisschwierigkeiten betreffs Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen. Eine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung wird nicht verhindert, und auch nicht eine Gefährdung aus so einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Wenn's blitzt, ist man ja schon zu schnell und zu gefährlich. Wenn's nicht blitzt, gab es sowieso nichts zu verhindern.

Nun gibt es die Generalprävention (z.B. Blitzerwarnungen im Radio) und die Spezialprävention (Entzug der Fahrerlaubnis von unverbesserlichen Rasern). Aber die geschieht eben erst durch Strafandrohung und damit indirekt. Aus diesen Wirkungen wird nämlich nichts, wenn keine Bußgeldbescheide bearbeitet werden. Dafür ist in den meisten Ländern übrigens das Ordnungsamt der Kommune zuständig und nicht die Polizei des Landes.

Vielleicht ist jetzt klarer, was ich mit Prävention meine.

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

08.04.2016 18:32
#32 RE: Faktencheck: Haben am 11. September 2001 Muslime in den USA gejubelt? Antworten

Zitat von Doeding im Beitrag #28
Interessante Diskussion. Jenseits aller definitorischen Unschärfe: muß nicht zumindest die "besondere" Beobachtung sog. islamistischer Gefährder nicht nur durch Verfassungsschutzorgane, sondern eben auch durch Polizei, dem Bereich der primären Prävention, also der unmittelbaren Verbrechensverhinderung, zugerechnet werden? Hier zumindest läuft die Prävention nicht, lieber Emulgator, über die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, wie mir scheint, sondern man macht eine irgendwie geartete "Gefahrenprognose" auf Basis vergangenen Verhaltens.
Passend haben wir ja einen aktuellen Fall in München. Was, wenn wir in bälde ihre posthume Abbildung im Zusammenhang mit einem tatsächlichen Terroranschlag sehen würden?

Die beiden Verhafteten wurden wieder freigelassen, weil ihnen keine terroristischen Planungen nachweisbar waren. Hier haben wir genau das, was @Fluminist deutlich angesprochen hat: Die gefährliche Tat wird nur dadurch verhindert, daß eine an sich unproblematische, aber der gefährlichen Tat vorausgehende Tat kriminalisiert ist. Diese Tat kann dann verfolgt werden. Der Täter kommt dann im Knast nicht mehr zur gefährlichen Tat. Gegen spontanen Terrorismus (also ohne vorausgehende strafbare Planungen) mit Alltagsgegenständen (also ohne vorausgehend strafbaren Waffenbesitz) und von echten "Schläfern" (also ohne vorausgehende Propagandadelikte) kann die Polizei nichts machen. Auch kann nichts gemacht werden, wenn diese "Vorlaufstraftaten" nicht hinreichend nachweisbar sind -- jedenfalls nicht mit rechtsstaatlichen Mitteln. Man sollte auch nicht der politischen Versuchung nachgehen, die Vorlaufstrafen immer weiter zu fassen (am Ende führt schon ein Moscheebesuch zur Freiheitsstrafe?).

Zitat von Doeding im Beitrag #28
Ähnliches konnte man seinerzeit den Medien entnehmen, nachdem Schröders "rückwirkende" Sicherungsverwahrung gerichtlich kassiert worden war. Damals haben etliche Sexualstraftäter entlassen werden müssen, was zu erheblichen Observationsaktivitäten seitens der Polizei geführt hatte (und sei es auch nur zur Prävention von Aufgeregtheiten seitens der Bevölkerung ). Ist das nicht eine, übrigens mannstärkenabhängige, Präventionsarbeit von Polizei?
Ich weiß nicht genau, was die Polizisten gemacht hätten. Wenn ein solcher Sexualstraftäter jemanden gepackt hätte und dieser die Observationsbeamten verbeigeschrien hätte, die den Angegriffenen befreit hätten, ist eine nachfolgende Vergewaltigung natürlich verhindert. Aber was hätten sie tun können, wenn plötzlich ein Kind bei diesem Straftäter ins Auto ohne ein Zeichen des Widerwillens steigt?

Zitat von Doeding im Beitrag #28
Nachtrag: das Angebot der Polizei (mindestens hier in NRW), kostenlose Haus- und Wohnungsbegehungen vorzunehmen mit dem Ziel der Beratung der Eigentümer mit Blick auf Einbruchsverhinderung ist doch auch eindeutig präventiv?
Da verhindern ja die Bewohner durch Umgestaltung ihrer Wohnung, zum Opfer von bestimmten Einbrüchen zu werden; freilich auf Hinweis des Beamten. Nach der Wohnungsbegehung verhindert der Beamte dort nichts mehr.

Erling Plaethe Offline




Beiträge: 4.660

08.04.2016 19:29
#33 RE: Faktencheck: Haben am 11. September 2001 Muslime in den USA gejubelt? Antworten

Zitat von Emulgator im Beitrag #31

Sie sagen:
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #30
Denn die Geschwindigkeitskontrollen sind präventiv.
Wenn man mal übersetzt, dann heißt das, Geschwindigkeitskontrollen seien verhindernd. Das kann stimmen, aber was verhindern sie (im Einzelfall oder in einer Kategorie ähnlicher Fälle, aber nicht im konkreten Einzelfall)? Und verhindern sie direkt etwas? (Es kann ja nicht sein, daß man sich durch den gebildeten Gebrauch lateinischer Fremdwörter der Notwendigkeit entledigt, bei transitiven Verben tatsächlich ein Objekt anzugeben.)

Geschwindigkeitskontrollen verhindern direkt nur, daß Beweisschwierigkeiten betreffs Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen. Eine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung wird nicht verhindert, und auch nicht eine Gefährdung aus so einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Wenn's blitzt, ist man ja schon zu schnell und zu gefährlich. Wenn's nicht blitzt, gab es sowieso nichts zu verhindern.

Nun gibt es die Generalprävention (z.B. Blitzerwarnungen im Radio) und die Spezialprävention (Entzug der Fahrerlaubnis von unverbesserlichen Rasern). Aber die geschieht eben erst durch Strafandrohung und damit indirekt. Aus diesen Wirkungen wird nämlich nichts, wenn keine Bußgeldbescheide bearbeitet werden. Dafür ist in den meisten Ländern übrigens das Ordnungsamt der Kommune zuständig und nicht die Polizei des Landes.

Geschwindigkeitskontrollen verhindern, dass zu schnell gefahren wird, weil man ja damit rechnen muss, jederzeit erwischt zu werden. Also übertritt man nicht die Höchstgeschwindigkeit und fährt nicht schneller als erlaubt. Damit wäre das Ziel Unfälle präventiv zu vermeiden theoretisch erreicht. Vorausgesetzt man hält Geschwindigkeitsbegrenzung für einen wesentlich Faktor bei der Verringerung schwerer Verkehrsunfälle.
Um die präventive Wirkung zu verstärken muss es sich herumsprechen, dass hier und da geblitzt wird, was ja auch passiert. Neueste Kreation dieses Ansatzes: Der Blitzmarathon.
Diese Prävention wird dann noch verfeinert, in dem vor allem an Unfallschwerpunkten kontrolliert wird.
So, und nun möchte ich nachdrücklich für ein agree to disagree plädieren oder um Nachsicht bitten wenn ich nicht mehr antworte. Ich werde jetzt darüber nachdenken ob Gesetze im allgemeinen (Strafandrohung) präventiven Charakter haben in Bezug auf den Wunsch die Kriminalitätsrate niedrig zu halten.

Zitat
Der Begriff „Straftheorie“ ist gebräuchlich. Auch spricht man von „Sinn und Zweck“ des Strafens. „Strafzwecktheorien“ bilden dagegen nicht nur eine Unterform der „Straftheorien“, dieses Wort wird auch selten allein verwendet, es entspricht aber der Sicht vieler Spezialisten, die vorrangig auf den Zweck der Vorbeugung, die Prävention, setzen. Die nachfolgend aufgeführten Straftheorien und auch ihre Kritik zeigen den vorherrschenden Diskussionsstand in Deutschland auf.
Vorherrschend vertreten wird in Rechtsprechung und Lehre die so genannte Vereinigungstheorie. Drei unterschiedliche Ansätze sucht sie zu vereinen, die so genannte „absolute“, weil zweckfreie (philosophisch-idealistische) Straftheorie der Gerechtigkeit und die beiden „relativen“, weil zweckgerichteten Straftheorien, die generalpräventive (soziale) Ansicht und die individualpräventive (empirische) Lehre.


https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzweck..._ihr_Gegenstand

Viele Grüße, Erling Plaethe

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