Zitat von Florian im Beitrag #18Darf man noch schreiben "Italiener sind Faulenzer"? Oder "Ostfriesen sind doof"? Oder steht man da bereits mit einem Bein im Gefängnis?
Solche Aussagen wären wohl, wenn öffentlich getätigt und ohne Relativierungen à la Böhmermann, durchaus strafbar. Sie erfüllen jedenfalls m. E. ganz eindeutig die bei Volksverhetzung beschriebenen Merkmale.
Was mich inzwischen dazu neigen läßt, diesen Paragraphen kritisch zu sehen.
Kritisch sollte man vielleicht vor allem die Formulierung "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" im Paragraphen sehen. Dadurch wird die Sache nämlich sehr zu einem Vermutungs- und Gesinnungstatbestand und lädt genau zu dem Rätselraten ein, das wir in der gegenwärtigen Diskussion haben. Die Sache wäre besser, wenn eine tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens nachgewiesen werden müßte, d.h. wenn das Volk nicht nur hypothetisch und im Prinzip verhetzt sein könnte, sondern eine tatsächliche Wirkung auf das Volk (wie genau das nun immer zu fassen wäre) aufgezeigt werden kann.
Das macht die Sache leider NICHT besser, ganz im Gegenteil.
Denn ob der "öffentliche Friede" gestört ist, liegt ja häufig nicht in der Hand dessen, der die Äußerung macht. Es würde dadurch aber gerade der "Gegenpartei" ermöglichen durch eine weitere Eskalation, das Strafmaß in die Höhe zu treiben.
Konkretes Beispiel: Nehmen wir mal einmal an, ein Herr Böhmermann hätte im Fernsehen gesagt "Türken sind Ziegenficker". Wenn nun nichts weiter passiert außer ein paar müden Lachern und ein paar gehobenen Augenbrauen, dann wäre dadurch der öffentliche Friede nicht gestört. Also keine Volksverhetzung. Wenn aber die türkische Bevölkerung daraufhin auf die Barikaden geht, Molotow-Cocktails auf das ZDF-Sendezentrum wirft, sich Straßenschlachten mit Böhmermann-Fans liefert, dann ist der öffentliche Friede gefährdet. Also das Tatmerkmal für Volksverhetzung erfüllt. Muss sich aber Böhmermann ernsthaft die Reaktion der Türken negativ anrechnen lassen? In dem Fall könnten man dann also Bevölkerungsgruppen umso unflätiger beleidigen, je friedfertiger sie sind.
Zitat von Florian im Beitrag #18Darf man noch schreiben "Italiener sind Faulenzer"? Oder "Ostfriesen sind doof"? Oder steht man da bereits mit einem Bein im Gefängnis?
Solche Aussagen wären wohl, wenn öffentlich getätigt und ohne Relativierungen à la Böhmermann, durchaus strafbar. Sie erfüllen jedenfalls m. E. ganz eindeutig die bei Volksverhetzung beschriebenen Merkmale.
Was mich inzwischen dazu neigen läßt, diesen Paragraphen kritisch zu sehen.
Kritisch sollte man vielleicht vor allem die Formulierung "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" im Paragraphen sehen. Dadurch wird die Sache nämlich sehr zu einem Vermutungs- und Gesinnungstatbestand und lädt genau zu dem Rätselraten ein, das wir in der gegenwärtigen Diskussion haben. Die Sache wäre besser, wenn eine tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens nachgewiesen werden müßte, d.h. wenn das Volk nicht nur hypothetisch und im Prinzip verhetzt sein könnte, sondern eine tatsächliche Wirkung auf das Volk (wie genau das nun immer zu fassen wäre) aufgezeigt werden kann.
Wurde denn schon mal einer verurteilt der gesagt hat: Italiener sind Faulenzer? Und weil das eventuell, theoretisch sein könnte - besser weg mit dem Gesetz. Wenn das Gesetz weg ist und all die wütenden und hasserfüllten Leute im Land, ob deutsch oder nicht, endlich die Sau rauslassen können, werden wir vermutlich auch eine Vorstellung vom ganz realen Zivilisationsgrad unserer Gesellschaft bekommen. Dann wird man vielleicht feststellen, dass wir doch noch nicht reif waren für amerikanische Verhältnisse.
Hier schütten Sie das Kind mit dem Bade aus... Aber wir können das Gedankenspiel einmal durchspinnen. Könnte es nicht sein, daß bei völliger straffreier Redefreiheit die wütenden und haßerfüllten Leute, statt sich als Märtyrer der Meinungsfreiheit darzustellen, einfach als die wütenden und haßerfüllten Leute kenntlich würden, die sie sind? Könnte es nicht sein, daß manche abstruse Theorien weniger interessant würden, wenn sie den Reiz des Tabus verlören? Und vor allem: Sind die Amerikaner wirklich 'reifer' als die Deutschen?
Zitat von jana im Beitrag #16Was ich damit sagen will: Eine diffamierende Äußerung Münteferings oder Gabriels hat viel mehr Konsequenzen als die Bachmanns ...
Durchaus. Das ändert aber nichts an dem Problem, das ich geschildert habe: Gegen Müntefering und Gabriel hat eben keiner Anzeige erstattet.
Die Frage nach der möglichen Einseitigkeit der Justiz ließe sich erst dann sinnvoll diskutieren, wenn Müntefering und Gabriel von einem ordentlichen Gericht bescheinigt bekommen hätte, daß ihre Aussagen nicht strafbar wären. Dann wäre der Kontrast zum Bachmann-Urteil da.
So aber bleibt das einfach offen.
Moment mal: Volksverhetzung ist doch sicher ein Offizialdelikt. D.h. da muss keiner Anzeige erstatten, die Staatsanwaltschaft kann auch von sich aus ermitteln. Oder es eben bleiben lassen. Wie bei Müntefering, Gabriel, Özedmir etc. (Was ich wie gesagt auch absolut richtig finde. Hier die sehr schwere Straftat Volksverhetzung ins Spiel zu bringen fände ich komplett daneben. Problematisch sehe ich nur das Messen mit zweierlei Maß).
Zitat von Florian im Beitrag #18Der Begriff "Volksverhetzung" bedeutet ja nicht, dass gegen ein Volk gehetzt wird. Sondern dass ein Volk verhetzt wird. (bzw. konkret: dass das deutsche Volk aufgehetzt wird, gegen eine bestimmte Personengruppe agressiv zu werden.
Das ist ein guter Hinweis, insofern kann man daraus durchaus ein Verbot der Finanzdienstleisterbeleidigung ableiten. I stand corrected.
Zitat Angriffsobjekt der Volksverhetzung sind Teile der Bevölkerung. Gemeint sind mit diesem Begriff alle im Inland lebenden Personenmehrheiten, die sich auf Grund gemeinsamer äußerer oder innerer Merkmale – z. B. Volkszugehörigkeit, Religion, politische oder weltanschauliche Überzeugung, soziale und wirtschaftliche Verhältnisse, Beruf, soziale Funktion – als eine von der übrigen Bevölkerung unterscheidbare Bevölkerungsgruppe darstellen und die zahlenmäßig von einiger Erheblichkeit, d. h. individuell nicht mehr überschaubar sind. Unerheblich ist in diesem Rahmen sowohl, ob es sich um Deutsche oder Ausländer handelt, als auch, ob die Gruppe besonders gefährdet ist – letzteres kann allerdings bei der Frage nach der Eignung zur Friedensstörung von Bedeutung sein.
Jetzt bin ich komplett verwirrt. Die Staatsanwaltschaft Berlin legt (im Gegensatz zum wissenschaftlichen Dienst beim Bundestag) den Paragraphen genau in dem Sinn aus, wie ich ihn vor Florians Einwand aufgefasst habe. Die Gruppe der Drogendealer, auch wenn sie ein "gemeinsames Merkmal" im Sinne einer - wenn auch unerwünschten - "sozialen Funktion" hat, fällt nicht unter den Schutz des §130, solange kein Bezug auf einen nationalen, religiösen, rassischen oder durch ethnische Herkunft begründeten Hintergrund genommen wird. Die Staatsanwaltschaft weist zwar darauf hin, dass eine Beleidigung nach §185 vorliegt. Diese wird aber als Antragsdelikt nur auf eine Anzeige eines Betroffenen hin verfolgt. Das heißt: Solange sich keine Einzelperson findet und sagt "Ich fühle mich in meiner Ehre als Drogendealer verletzt und erstatte Anzeige", darf besagter Pöbler weiterhin Drogendealer öffentlich nach Auschwitz wünschen. http://www.kraftfuttermischwerk.de/blogg...rhetzung-wurde/
Ich habe den Eindruck, selbst die, die damit von Amts wegen befasst sind, sind sich nicht einig, wie dieses Gesetz anzuwenden ist.
Nachtrag: OK, jetzt habe ich es verstanden. Der StA bezieht das Ganze nur auf die Drogendealer vom Görlitzer Bahnhof, die individuell genug sind. Aber trotzdem komisch: Ein Hakenkreuz zu zeigen erfüllt einen besonderen Straftatbestand, jemand nach Auschwitz wünschen nicht.
Zitat von Florian im Beitrag #18Darf man noch schreiben "Italiener sind Faulenzer"? Oder "Ostfriesen sind doof"? Oder steht man da bereits mit einem Bein im Gefängnis?
Solche Aussagen wären wohl, wenn öffentlich getätigt und ohne Relativierungen à la Böhmermann, durchaus strafbar. Sie erfüllen jedenfalls m. E. ganz eindeutig die bei Volksverhetzung beschriebenen Merkmale.
Was mich inzwischen dazu neigen läßt, diesen Paragraphen kritisch zu sehen.
Kritisch sollte man vielleicht vor allem die Formulierung "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören" im Paragraphen sehen. Dadurch wird die Sache nämlich sehr zu einem Vermutungs- und Gesinnungstatbestand und lädt genau zu dem Rätselraten ein, das wir in der gegenwärtigen Diskussion haben. Die Sache wäre besser, wenn eine tatsächliche Störung des öffentlichen Friedens nachgewiesen werden müßte, d.h. wenn das Volk nicht nur hypothetisch und im Prinzip verhetzt sein könnte, sondern eine tatsächliche Wirkung auf das Volk (wie genau das nun immer zu fassen wäre) aufgezeigt werden kann.
Wurde denn schon mal einer verurteilt der gesagt hat: Italiener sind Faulenzer? Und weil das eventuell, theoretisch sein könnte - besser weg mit dem Gesetz. Wenn das Gesetz weg ist und all die wütenden und hasserfüllten Leute im Land, ob deutsch oder nicht, endlich die Sau rauslassen können, werden wir vermutlich auch eine Vorstellung vom ganz realen Zivilisationsgrad unserer Gesellschaft bekommen. Dann wird man vielleicht feststellen, dass wir doch noch nicht reif waren für amerikanische Verhältnisse.
Hier schütten Sie das Kind mit dem Bade aus... Aber wir können das Gedankenspiel einmal durchspinnen. Könnte es nicht sein, daß bei völliger straffreier Redefreiheit die wütenden und haßerfüllten Leute, statt sich als Märtyrer der Meinungsfreiheit darzustellen, einfach als die wütenden und haßerfüllten Leute kenntlich würden, die sie sind? Könnte es nicht sein, daß manche abstruse Theorien weniger interessant würden, wenn sie den Reiz des Tabus verlören? Und vor allem: Sind die Amerikaner wirklich 'reifer' als die Deutschen?
Ja habe ich mal gemacht. Einfach alles ausgeschüttet. Ich denke nicht, dass es so laufen würde wie von Ihnen skizziert. Ich bin da (kultur-)pessimistischer. Nein im Ernst, wir in Deutschland sind Empörungsmeister, immer mit Superlativen zur Hand und der Hausphilosoph der AfD, Marc Jongen, findet Deutschland braucht mehr Thymos. Noch mehr! Ja, nach meinem Eindruck sind die Amerikaner demokratisch reifer, vielleicht ist gelassener treffender, weil unreif sind wir natürlich nicht. Aber ob wir für amerikanische Verhältnisse reif sind fragte ich ja auch. Kann sein, dass ich mich täusche und es würde laufen wie Sie es vermuten aber ich sehe keine Anzeichen dafür - für meine Version umso mehr.
Ich möchte noch anmerken dass Florians Beispiel so in der Art hier schon einmal in dem Zusammenhang diskutiert wurde. Ich kann ihm da nur voll und ganz zustimmen. Sein Fazit:
Zitat In dem Fall könnten man dann also Bevölkerungsgruppen umso unflätiger beleidigen, je friedfertiger sie sind.
Der hier dargestellte Zusammenhang bringt es auf den Punkt. Also entweder setzt sich die Erkenntnis durch, dass man andere Gruppen aus Respekt eben nicht beleidigt (und nicht weil es ein Gesetz so vorschreibt) oder alle sind so friedfertig, dass sie damit leben können wenn mal jemand beleidigend wird. Oder - es gibt ein Gesetz, dass den Empörtesten und Gewalttätigsten gestattet alles was nur nach Beleidigung riecht mit Tumulten zu unterbinden.
Zitat von Erling Plaethe im Beitrag #30Ich möchte noch anmerken dass Florians Beispiel so in der Art hier schon einmal in dem Zusammenhang diskutiert wurde. Ich kann ihm da nur voll und ganz zustimmen. Sein Fazit:
Zitat In dem Fall könnten man dann also Bevölkerungsgruppen umso unflätiger beleidigen, je friedfertiger sie sind.
Der hier dargestellte Zusammenhang bringt es auf den Punkt. Also entweder setzt sich die Erkenntnis durch, dass man andere Gruppen aus Respekt eben nicht beleidigt (und nicht weil es ein Gesetz so vorschreibt) oder alle sind so friedfertig, dass sie damit leben können wenn mal jemand beleidigend wird. Oder - es gibt ein Gesetz, dass den Empörtesten und Gewalttätigsten gestattet alles was nur nach Beleidigung riecht mit Tumulten zu unterbinden.
Florians Argumentation überzeugt mich auch, und ich sehe ein, daß mein Verbesserungsvorschlag keiner war. Dennoch läßt mich das etwas ratlos zurück: bleibt uns wirklich nichts anderes übrig, als zu hoffen, daß jeder jeweilige Richter zwischen läßlich rustikaler Ausdrucksweise eines ehrenhaften Politikers, die der Information und Lenkung der Öffentlichkeit dient, und übler Hetzrede eines Schuftes, die mit einiger Wahrscheinlichkeit etwas auslösen könnte, selbst bei ähnlichem Wortlaut schon richtig zu unterscheiden vermag?
Zitat von Meister Petz im Beitrag #2Lieber Llarian, Der Müntevergleich stimmt nicht, weil es im deutschen Strafrecht keinen Tatbestand der "Finanzdienstleisterverhetzung" gibt.
Dazu ist das Wesentliche ja schon von anderen gesagt worden. Was ich noch zusetzen würde ist vielleicht das Folgende: Ich bin mir nicht sicher, ob es Bachmanns Intonation war, mit diesen Vokabeln aufzuhetzen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass das die normale Sprache ist, die er auch im Alltag verwendet. Ich bin beruflich dann und wann in Produktionsbetrieben unterwegs, wo noch eine deutlich buntere Sprache verwendet wird und kein Mensch denkt da auch nur im Ansatz an Verhetzung. Bei Münte dagegen hatte ich seinerzeit den Eindruck, dass es genau darum ging: Ums Aufhetzen. Viehzeugs und Heuschrecken ist gemeinsam, dass sie Gruppen das Menschsein ansprechen, aber bei Heuschrecken soll gleichzeitig noch ein bestimmtes Verhalten attributiert werden.
Zitat Ich kann auch juristisch nicht einschätzen, ob die Reichweite ein strafverschärfendes Kriterium ist bei der Strafzumessung, denn das könnte im Fall Böhmermann von Bedeutung sein.
Böhmermann ist ja nicht nach 130 unter Anklage. Und ja, die Reichweite ist durchaus von Bedeutung. Sie wurde in diesem Zusammenhang auch als Milderungsgrund für Bachmann angenommen. Bei Münte wäre die Milderung damit nicht möglich.
Bevor ich übrigens völlig fehlverstanden werden: Es geht mir nicht um eine Strafe für Münte. Seine Sprache war abstossend und eklig. Aber das muss man meines Erachtens auch ertragen können. Und bei Siggy Pop sind wir ohnehin gewisse mentale Tiefgriffe gewohnt, da muss man auch mit Leben. Will sagen: Das Abendland geht nicht unter, weil jemand von Gelumpe und Viehzeug spricht. Auch nicht wenn jemand vom Pack redet oder jemanden ein Schwein nennt. Ich finde den ganzen 130 problematisch und das drückt es noch harmlos aus. Ich kann verstehen, wenn man eben jenem Gesetz die Stange halten will, wenn jemand offen von einer Kanzel "Vergast alle Lichtensteiner" ruft. Aber zwischen der Bezeichnung einer Gruppe und einer Handlungsanweisung stehen Welten. Und in der derzeitigen Gestalt ist das Gesetz eher ein Instrument der politischen Justiz. Bachmann ist verurteilt worden, weil er Lutz Bachmann ist, nicht weil er jemanden als Viehzeug bezeichnet hat.
Zitat von R.A. im Beitrag #9 Also ob eine solche Verurteilung nach dem Gesetzestext angemessen ist (und daran anschließend die Frage, ob dieses Gesetz sinnvoll und/oder angemessen ist).
Das sind natürlich schon zwei sehr verschiedene Fragen. Die erste setzt eine Menge Wissen aus dem Verfahren vorraus. Ich bin beispielsweise sehr darüber gestolpert mit welcher Sicherheit der Richter festgestellt haben will, dass die Zeilen sicher von Bachmann stammen. Und die technische Sachkenntnis von Richtern ist legendär. Aber: Um wirklich daran argumentieren zu können, müsste man die Verfahrensakten kennen, und der Aufwand ist für uns kaum zu machen. Deswegen habe ich angenommen, dass sich das Urteil im Wesentlichen am Gesetz orientieren wird. Spätestens beim OLG wird man nicht mehr mit Gutsherrenverurteilung durchkommen.
Zitat Das Problem ist hier nur: Gabriel wurde nie gemessen. Es gab m. W. nie ein juristisches Verfahren zu seiner "Pack"-Aussage, es hat wohl einfach nie jemand Anzeige erstattet.
Das muss auch niemand, eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft das von sich aus tun. Aber welcher Staatsanwalt hat so wenig Bock auf Zukunft um ein solches Verfahren zu eröffnen ? Das fängt ja schon damit an, dass Gabriel immun ist und kein Immunitätsausschuss diese in diesem Kontext aufheben würde. Am Ende ruiniert sich der Staatsanwalt lediglich die Karriere. Und für was ? Das ist schlicht unrealistisch.
Die Argumentation ist aber auch eine andere: Das, was Gabriel von sich gegeben hat, stellt normalerweise kein Problem da. Es drücken sich hunderttausende von Leuten jeden Tag so aus. Und das ist eigentlich auch nie ein Problem. Aber hier wirds zum Problem gemacht, weil es eben um Lutz Bachmann ging. Das Gesetz ist Schrott, jedenfalls in der vorliegenden Form.
Eine Bemerkung zum Thema Bachmann möchte ich noch loszuwerden: Bachmann hat ja noch die Dreistigkeit besessen zu behaupten sein Account sei gehackt worden und die Postings waren gar nicht von ihm. Klar, deswegen ist er ja auch zurückgetreten und hat sich für seine Postings entschuldigt was ebenfalls auf dem Focus-Artikel nachzulesen ist. Das wird Bachmann und seine Anhänger sicher nicht davon abhalten, weiter ihre Verschwörungstheorien zu spinnen. http://m.focus.de/politik/deutschland/me...id_4421532.html Auch über diese Politiker wird abgestimmt, die Konsequenzen spüren die Parteien.
Eine Bemerkung zum Thema Bachmann möchte ich noch loszuwerden: Bachmann hat ja noch die Dreistigkeit besessen zu behaupten sein Account sei gehackt worden und die Postings waren gar nicht von ihm. Klar, deswegen ist er ja auch zurückgetreten und hat sich für seine Postings entschuldigt, was ebenfalls auf dem Focus-Artikel nachzulesen ist. Das wird Bachmann und seine Anhänger sicher nicht davon abhalten, weiter ihre Verschwörungstheorien zu spinnen. http://m.focus.de/politik/deutschland/me...id_4421532.html
Zitat von Florian im Beitrag #26Denn ob der "öffentliche Friede" gestört ist, liegt ja häufig nicht in der Hand dessen, der die Äußerung macht. Es würde dadurch aber gerade der "Gegenpartei" ermöglichen durch eine weitere Eskalation, das Strafmaß in die Höhe zu treiben.
Nö. Denn es kommt offensichtlich nicht darauf an, ob die Beleidigung tatsächlich den öffentlichen Frieden stört, sondern nur darauf, ob sie dazu geeignet ist.
Das macht den Paragrafen nicht handlicher, aber eben auch nicht für die beleidigte Seite.
-- Bevor ich mit den Wölfen heule, werd‘ ich lieber harzig, warzig grau, verwandele ich mich in eine Eule oder vielleicht in eine graue Sau. (Reinhard Mey)
Zitat von Florian im Beitrag #26Denn ob der "öffentliche Friede" gestört ist, liegt ja häufig nicht in der Hand dessen, der die Äußerung macht. Es würde dadurch aber gerade der "Gegenpartei" ermöglichen durch eine weitere Eskalation, das Strafmaß in die Höhe zu treiben.
Nö. Denn es kommt offensichtlich nicht darauf an, ob die Beleidigung tatsächlich den öffentlichen Frieden stört, sondern nur darauf, ob sie dazu geeignet ist.
Das macht den Paragrafen nicht handlicher, aber eben auch nicht für die beleidigte Seite.
Hm. Ohne mich jetzt "aussagenlogisch" verheddern zu wollen. Beweist ein tatsächlich gestörter öffentlicher Frieden nicht die "Eignung" des Auslösers dieser Störung, eine solche herbeiführen zu können? Ist natürlich eh kein juristisches Argument, aber ich würde hier zumindest eine deutliche Asymmetrie der Rechtsprechung zugunsten der von Florian angedeuteten Gruppen vermuten. Spätestens nach den dritten "riots", nachdem z. B. jemand bestimmte Karikaturen veröffentlicht hat, dürfte die Justiz diesen "Erfahrungen" folgen wollen.
P.S. Freut mich, hier mal wieder was von Dir zu lesen :)
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
Zitat von Doeding im Beitrag #36Beweist ein tatsächlich gestörter öffentlicher Frieden nicht die "Eignung" des Auslösers dieser Störung, eine solche herbeiführen zu können?
Da müsste dann wohl aber schon beurteilt werden, ob das an der entsprechenden Eignung der Aussage lag oder an anderen Konstellationen, z.B. einer notorischen Erregbarkeit der entprechenden Gruppierung, sobald bestimmte Themen auch nur tangiert werden. Aber vermutlich ist es in der Realität wirklich so, dass die tatsächliche Reaktion zumindest als Indiz gewertet wird.
-- Bevor ich mit den Wölfen heule, werd‘ ich lieber harzig, warzig grau, verwandele ich mich in eine Eule oder vielleicht in eine graue Sau. (Reinhard Mey)
Zitat von Doeding im Beitrag #36Beweist ein tatsächlich gestörter öffentlicher Frieden nicht die "Eignung" des Auslösers dieser Störung, eine solche herbeiführen zu können?
Da müsste dann wohl aber schon beurteilt werden, ob das an der entsprechenden Eignung der Aussage lag oder an anderen Konstellationen, z.B. einer notorischen Erregbarkeit der entprechenden Gruppierung, sobald bestimmte Themen auch nur tangiert werden. Aber vermutlich ist es in der Realität wirklich so, dass die tatsächliche Reaktion zumindest als Indiz gewertet wird.
Ja. Mehr noch: als juristischer Laie kann man den Eindruck bekommen, daß das bundesdeutsche Strafrechts- und Justizsystem insgesamt ausgelegt ist auf eine im Prinzip recht gesetzestreue, inzwischen pazifistische und immer noch obrigkeitsgläubige Bevölkerung, die allerdings vor nicht allzu langer Zeit für einige der schlimmsten Verbrechen der Menschheitsgeschichte verantwortlich gezeichnet hat. Also ein ziemlich vermurkseltes Strafrechtssystem, das weder den gestiegenen demokratischen Kompetenzen der Allgemeinbevölkerung noch der hohen kriminellen Dynamik mancher Neubürger gerecht wird.
Und so, scheint mir, wird auch der Volksverhetzungsparagraph nur Anwendung finden, wenn es nach nazimäßiger Aufhetzung einer (indigen) deutschen Mehrheit durch einen Deutschen (oder Österreicher ) riecht; einer Mehrheit, die es seit 1945 so schlicht nicht mehr gibt, während z. B. die AKPmäßige Aufhetzung gegen Kurden, da in der indigenen Bevölkerung nicht mal theoretisch und mit ganz viel Nazialarm mehrheitsfähig, eher nicht darunter fallen wird. Nicht mal wenn es, wie in der Vergangenheit mehrfach, von Neubürgern und Linken zweifellos (volksver)hetzend, gegen Juden geht.
Herzliche Grüße, Andreas
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