Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 36 Antworten
und wurde 3.025 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2
Noricus Offline



Beiträge: 2.362

08.05.2017 22:51
#26 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #23

- Im August 2016 wird ein Mann aus Brühl vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (60 Tagessätze) verurteilt, weil er Claudia Roth in einer Email "ekelhaft" nannte. Verteilungskreis: Eine Email.


Wie ja auch aus dem Link hervorgeht, wurde der Angeklagte nicht nur für die von Dir erwähnte, sondern auch für eine andere Tat verurteilt, bei der eine Subsumtion unter § 185 StGB deutlich näherliegt.

Hinsichtlich des Roth-Falls würde mich interessieren, ob der Angeklagte die Sache durchprozessiert (hat) und, wenn ja, wie das ausgegangen ist bzw. wie es derzeit steht.

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.259

08.05.2017 23:51
#27 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #23

- Im August 2016 wird ein Mann aus Brühl vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro (60 Tagessätze) verurteilt, weil er Claudia Roth in einer Email "ekelhaft" nannte. Verteilungskreis: Eine Email.



Der Artikel ist natürlich nur eine sehr verkürzte Darstellung - aber so, wie das da steht, finde ich das Urteil schon grenzwertig. Da hat der Richter aber ganz schön viel persönliche politische Positionierung in das Urteil gesteckt. "Ekelhaft" als Beleidigung zu definieren ist grenzwertig. Und dann noch einen Fall reinzumischen, der auf Gerüchten beruht... naja.

___________________
Kommunismus mordet.
Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.

Llarian Offline



Beiträge: 6.919

09.05.2017 01:09
#28 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Zitat von Noricus im Beitrag #26
Wie ja auch aus dem Link hervorgeht, wurde der Angeklagte nicht nur für die von Dir erwähnte, sondern auch für eine andere Tat verurteilt, bei der eine Subsumtion unter § 185 StGB deutlich näherliegt.

Ist natürlich richtig (ich habe den Link ja selber eingestellt). Nur: Er wurde ja in beiden Anklagepunkten für schuldig befunden, insofern stehen nur die 3000 Euro im Disput. Wenn die Richterin dem Antrag von Verteidigung und Staatsanwalt gefolgt wäre (was ja eigentlich der Normalfall wäre), wäre immer noch der Schuldspruch für die Beleidigung übrig geblieben. Insofern ist das durchaus ein berechtigtes Beispiel für eine Justiz, die sehr empfindlich reagiert, wenn die "Richtigen" beleidigt werden. Der zweite Teil des Urteils hat ja auch ein Geschmäckle, dass zumindest seltsam ist.
Unabhängig davon finde ich es schon etwas grenzwertig wenn Sprüche wie "Scheiss Ausländer" oder "ekelhaft" als Beleidigung zu bewerten sind, ich kenne durchaus Kreise wo das gar nicht so unüblich ist, so zu sprechen. Ich habe auch selber jemandem in einem Forum mal geschrieben, dass er und seine Art mich anekeln. Gut, da konnte nix passieren, denn der war eher von der braunen Fraktion, aber dennoch: Ich finde es schon grenzwertig wenn (zugegeben etwas farbige) Alltagssprache zu solchen Strafen führt. Zitat von einem Arbeiter zu einem anderen an einem Einsatzort, einer großindustriellen Anlage, die ich vor einigen Jahren besucht habe: "Ölauge, ich komm gleich nach oben und beiss Dir den Kopp ab." Ich fand es selber ungewöhnlich, aber das war (und ist) dort völlig normale Sprache. Demnächst 2000 Euro Strafe?
Schlampe kann ich verstehen. Das A-Wort auch. Aber ekelhaft?

Zitat
Hinsichtlich des Roth-Falls würde mich interessieren, ob der Angeklagte die Sache durchprozessiert (hat) und, wenn ja, wie das ausgegangen ist bzw. wie es derzeit steht.


Nicht nur Dich. Aber angesichts des doch recht arroganten Auftreten des Angeklagten sehe ich da nicht, dass das in der Berufung gekippt wird.

Krischan Offline




Beiträge: 609

09.05.2017 08:41
#29 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #23

Das ist halt tatsächlich eine sehr amerikanische Sicht der Dinge, lieber Krischan. Nur leben wir eben nicht in den USA sondern in Deutschland und hier hat die Rechtssprechung eine andere Tradition. Man kann das falsch finden, aber in Deutschland hebeln die Gesetze zum Schutz der persönliche Ehre die Meinungsfreiheit begrenzt aus. Und so steht es eben auch tatsächlich in der Verfassung. Und dann muss es auch für alle gelten, es kann nicht sein, dass eine Beleidigung von unliebsamen Meinungsträgern okay ist (weil es ja "Satire" ist), die Beleidigung von genehmen Personen dagegen etwas, was hart bestraft werden muss.



Lieber Llarian,
die Unterschiede in der Rechtssprechung sind mir wohl bewusst. Übrigens: Auch in den USA lässt sich trefflich gegen Beleidigungen prozessieren, viele Politiker haben dies auch schon getan - allerdings müssen sie dem Beleidiger dabei "malicious intent" nachweisen, was m.W. noch nie geglückt ist. Die Meßlatte hängt in den USA halt sehr hoch, in Deutschland etwas niedriger, bei Privatpersonen am niedrigsten.
Zu den von Ihnen angeführten Beispielen würde mich immer die Sicht der Berufungsinstanz interessieren - das waren ja "nur" Amtsgerichte, die urteilen ja gerne mal seltsam.

Dass das Gesetz blind sein muss, also auch ehrabschneidende Behauptungen von dem Zeitgeist widersprechenden Personen bei Antrag (!) bestraft werden sollen - natürlich.

Ich möchte aber noch einmal auf den konkreten Fall zurückkommen: Frau Weidel fordert politische Unkorrektheit, Herr Ehring macht sich über die Forderung lustig, indem er aufzeigt, was bei echter politischer Unkorrektheit alles möglich sein sollte. Geschmacklos, ja, hätte man besser machen können, ja, drastisch und vulgär, aber sicher - nur eben in diesem Kontext vielleicht grenzwertig, vielleicht nicht. Dafür haben wir ja Gerichte, die das entscheiden. So die juristische Sicht.
Die politische Sicht ist anders: Frau Weidel bzw. die AfD kann selbst entscheiden, ob sie beleidigt worden ist, das ist ja immerhin ein Antragsdelikt und Teil des Privatrechtes. Also gerade KEIN Strafrecht. Klagt sie jetzt aber, kann man ihr zurecht den Vorwurf machen, dass sie gerne Freiheiten in Anspruch nehmen möchte, ohne diese anderen zuzugestehen. Wie gesagt, das ist die politische Sicht.

Das sich aus meiner Perspektive die AfD da selten dämlich verhält und "mimimi" macht, wird aus meinen Worten hoffentlich deutlich.

Freundlichst,
Krischan

Deutsche Wurst - alles andere ist Käse.

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.259

09.05.2017 10:39
#30 RE: Marginalie zum MDR Antworten

"Herr Ehring macht sich über die Forderung lustig, indem er aufzeigt, was bei echter politischer Unkorrektheit alles möglich sein sollte."

Das wird auch mit der dritten Wiederholung nicht richtiger, weil diese These den Begriff "politische Unkorrektheit" umdefiniert.

Ich fürchte, wenn ich das bis jetzt noch nicht erklären konnte, wie sich politische Unkorrektheit von Beleidigungen unterscheidet, dann gelingt mir das auch nicht mehr.

___________________
Kommunismus mordet.
Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 13.548

09.05.2017 11:40
#31 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Michael Klonovsky heute: "Wenn "Nazi-Schlampe" keine Beleidigung sei, wie der NDR meint, dann, hält Leser*** fest, könne man doch getrost die alternativlose Gesellin an der Staatsspitze als "FDJ-Schlampe" bezeichnen."



"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire

Emulgator Offline



Beiträge: 2.833

09.05.2017 11:52
#32 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Zitat von Krischan im Beitrag #29
Ich möchte aber noch einmal auf den konkreten Fall zurückkommen: Frau Weidel fordert politische Unkorrektheit, Herr Ehring macht sich über die Forderung lustig, indem er aufzeigt, was bei echter politischer Unkorrektheit alles möglich sein sollte.
Aus Frau Weidels Sicht ist politische Korrektheit etwas anderes als Beleidigung und sogar aus der Sicht der pC-Anhänger. Das kann man daran erkennen, daß ein pC-Anhänger den Gebrauch des Wortes "Neger" auch dann empörend findet, wenn gerade kein Maximalpigmentierter da ist, der sich beleidigt fühlen könnte. PC geht nämlich davon aus, daß der Gebrauch falscher Begriffe das Denken aller negativ beeinflusse, die Wortwahl selbst in privatem Kreis also eine Sache öffentlichen Interesses sei. Ob Sie's glauben oder nicht: Selbst wenn Sie das Wort "Neger" schon hören, fangen Sie an zu denken, daß die Rasse der Bleichgesichter irgendwie besser oder zu bevorzugen sei.

Das ist der künstlerische Aspekt, der vom Satiriker ein Verständnis des Sachverhaltes, den er kritisieren will, und eine korrekte Anwendung der Regeln satirischer Kunst fordert.

Man kann den Unterschied zwischen Beleidigung und pC aber auch aus der juristischen Welt ziehen, jetzt freilich ohne inhaltlich wissen zu müssen, was pC ist (muß ein Gericht ja nicht). Denn was haben der Satz "Soldaten sind Mörder" und "in Afrika hauen sich Neger die Köpfe ein" gemein? Soldaten und Neger sind in beiden Fällen weder zahlenmäßig überschaubar noch klar abgrenzbar (was insbes. ein pC-Anhänger sogar bestätigen würde), so daß aus diesem Grunde schon keine Beleidigung vorliegen kann. So wurde schon einmal entschieden.

Noricus Offline



Beiträge: 2.362

09.05.2017 20:38
#33 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #28

Unabhängig davon finde ich es schon etwas grenzwertig wenn Sprüche wie "Scheiss Ausländer" oder "ekelhaft" als Beleidigung zu bewerten sind, ich kenne durchaus Kreise wo das gar nicht so unüblich ist, so zu sprechen. Ich habe auch selber jemandem in einem Forum mal geschrieben, dass er und seine Art mich anekeln. Gut, da konnte nix passieren, denn der war eher von der braunen Fraktion, aber dennoch: Ich finde es schon grenzwertig wenn (zugegeben etwas farbige) Alltagssprache zu solchen Strafen führt. Zitat von einem Arbeiter zu einem anderen an einem Einsatzort, einer großindustriellen Anlage, die ich vor einigen Jahren besucht habe: "Ölauge, ich komm gleich nach oben und beiss Dir den Kopp ab." Ich fand es selber ungewöhnlich, aber das war (und ist) dort völlig normale Sprache. Demnächst 2000 Euro Strafe?


Der letztgenannte Fall ist ein schönes Beispiel für eine sogenannte milieubedingte Unmutsäußerung. Wie Du richtig schreibst, ist in manchen Kreisen ein rüder Umgangston üblich. Um ein bisschen in Klischees zu baden: Unter Gangsta-Rappern und auf dem Bau redet man halt anders als im DoktorandInnen-Seminar des Instituts für Gender-Studies oder beim Bridge-Abend eines Damenkränzchens. Das ist ja auch literarisch fixiert: In den "Buddenbrooks" ist für die hanseatische Großbürgerstochter Tony die Anrede "Sauluada, dreckats" ein Scheidungsgrund, für ihren groben Bajuwarengatten Permaneder sind derartige Anwürfe eben milieubedingte Unmutsäußerungen.

Wo es ins Offizialdelikt geht (nämlich die Bedrohung, § 241 deutsches StGB bzw. gefährliche Drohung, § 107 österreichisches StGB, in Deinem Beispiel: "ich [...] beiß dir den Kopp ab") berufen sich Staatsanwaltschaften übrigens sehr gern auf eine milieubedingte Unmutsäußerung, um ein Ermittlungsverfahren einstellen zu können.

Ulrich Elkmann Offline




Beiträge: 13.548

09.05.2017 21:29
#34 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Richtig rund würde die Sache ja, wenn jemand jetzt, da die BW anscheinend als braune Terrortruppe enttarnt wurde, Frau von der Leyen öffentlich mit dem keineswegs beleidigenden Epitheton bedenken würde.

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...-a-1146876.html

Zitat
Für den aktuellen Fall ist eine Liste entscheidend, die man bei Franco A. fand. Handschriftlich sind darauf rund 25 Politiker und Institutionen aufgelistet. Markiert sind die Namen mit Kategorien von A bis D, offenbar eine Rangfolge, wie wichtig die Gruppe Anschläge gegen sie einschätzte. Neben den Namen von Joachim Gauck und Justizminister Heiko Maas findet sich die höchste Kategorie.



Wahrscheinlich war der Einsatz von vergifteten Regenschirmen geplant. Hat außer mir sonst jemand das lächerliche déjà vu, exakt solche Meldungen schon einige Male als Auftakt zu...Größerem...gelesen zu haben?



"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire

R.A. Offline



Beiträge: 8.171

10.05.2017 12:28
#35 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #34

Zitat
Für den aktuellen Fall ist eine Liste entscheidend, die man bei Franco A. fand. Handschriftlich sind darauf rund 25 Politiker und Institutionen aufgelistet. Markiert sind die Namen mit Kategorien von A bis D, offenbar eine Rangfolge, wie wichtig die Gruppe Anschläge gegen sie einschätzte. Neben den Namen von Joachim Gauck und Justizminister Heiko Maas findet sich die höchste Kategorie.


Und von der Leyen findet sich NICHT in der höchsten Kategorie (wahrscheinlich ist sie überhaupt nicht auf der Liste).
Das war dann die ultimative Beleidigung, seitdem ist die Ministerin auf dem Rachefeldzug.

crastro Offline



Beiträge: 212

13.05.2017 08:35
#36 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Anschläge mit der in Wien gebunkerten Walther 7,65 PPK?
Selten so gelacht............oder die Ausbildung in Spezialeinheiten wie im Falle des OLt ist von absolut unterirdischem Niveau.

Na gut, angesichts der Kompetenz der Ministerin würde mich das nicht wirklich wundern.

tekstballonnetje Offline



Beiträge: 235

13.05.2017 17:35
#37 RE: Marginalie zum MDR Antworten

Wirbel um NHL-Star Greiss :

Zitat
Im Fokus stand Greiss den Tag über dennoch. Am Morgen hatte zunächst der „Deutschlandfunk“ darüber berichtet, dass sich der Profi der New York Islanders, der seit elf Jahren in den Vereinigten Staaten lebt und dort verheiratet ist, auf Instagram als Anhänger Donald Trumps und Gegner der früheren Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton zu erkennen gegeben hatte. Der 31-Jährige markierte einen Vergleich von Clinton mit Adolf Hitler mit dem „Gefällt-Mir“-Button. „Nie verhaftet, nie verurteilt, genauso unschuldig wie Hillary“, heißt es (unrichtigerweise) neben der Aufnahme des deutschen Diktators.



Wir lernen: Nazi-Schlampe geht gar nicht. Zumindest so lange es nicht gegen die AfD geht.

Seiten 1 | 2
 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz