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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 29 Antworten
und wurde 2.860 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2
fedchan Offline



Beiträge: 129

15.05.2018 17:08
#26 RE: Meckerecke: Zur Diskussion über die Anti-Abschiebe-Industrie Antworten

Zitat
nachdenken_schmerzt_nicht Desweiteren ist mir der gerichtliche Freispruch eines illegalen Einwanderers im Gedächtnis, bei dem das Gericht in der Urteilsbegründung angab (ich zitiere wieder aus dem Gedächtnis): Das Handeln des Angeklagten verstoße gegen geltentes Recht, aber durch das (nicht)agieren der Bundesregierung im Zusammenhang mit der aktuellen Migrationssituation, gehe das Gericht Davon aus, das dieses Recht derzeit nicht anzuwenden sei.


http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/po...2017&doc.part=L

Rz. 58:
Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

nachdenken_schmerzt_nicht Offline




Beiträge: 2.007

15.05.2018 17:20
#27 RE: Meckerecke: Zur Diskussion über die Anti-Abschiebe-Industrie Antworten

Zitat von Llarian im Beitrag #25
Lieber n_s_n, es ist bereits zerstört.
Das Wesen der Welt ist Veränderung. Deswegen würde ich Veränderung niemals - auch nicht negative - zwangsläufig mit einer Zerstörung gleichsetzen.

Es gab in Deutschland irreversible Veränderung. Die waren im Hinblick auf das hier diskutierte Thema nicht gut. Da sind wir einig. Ich sehe darin aber noch nicht die Zerstörung Deutschlands. Das halte ich für sehr überzogen.

"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu

nachdenken_schmerzt_nicht Offline




Beiträge: 2.007

15.05.2018 17:21
#28 RE: Meckerecke: Zur Diskussion über die Anti-Abschiebe-Industrie Antworten

Zitat von fedchan im Beitrag #26
http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/po...2017&doc.part=L
Vielen Dank für diese Ergänzung. Kann ich mich auf mein alterndes Gedächtnis anscheinend noch eingermaßen verlassen. Wunderbar.

"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu

Llarian Offline



Beiträge: 7.108

15.05.2018 22:00
#29 RE: Meckerecke: Zur Diskussion über die Anti-Abschiebe-Industrie Antworten

Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #27
Ich sehe darin aber noch nicht die Zerstörung Deutschlands.

Wann ist ein Land denn zerstört? Wenn es No-Go-Zones hat wie Frankreichs Vorstädte? Wenn es unumkehrbare innere Unruhen hat wie Schweden? Wenn es separierte Volksgruppen gibt wie in Südafrika? Wenn es einen Bürgerkrieg gibt wie in Jugoslawien? Oder wenn keine staatliche Ordnung mehr existiert wie in Somalia?
Wenn man sich auf das Extrem stürzt, dann ist es sicher nicht zerstört. Aber auch in Jugoslawien oder Afghanistan leben heute noch Menschen. Das Land ist auch nicht verbrannt und die Menschen verhungern auch nicht. Aber keines der genannten Länder hat noch viel mit dem gemein was sie einmal waren.

Vielleicht ein krasseres Beispiel: Als 1933 die Nazis die Macht ergriffen hat das Land immernoch existiert. Aber die Weimarer Republik war zerstört. Und zwar für immer.

Martin Offline



Beiträge: 4.129

17.05.2018 09:00
#30 RE: Meckerecke: Zur Diskussion über die Anti-Abschiebe-Industrie Antworten

Zitat von fedchan im Beitrag #26

Zitat
nachdenken_schmerzt_nicht Desweiteren ist mir der gerichtliche Freispruch eines illegalen Einwanderers im Gedächtnis, bei dem das Gericht in der Urteilsbegründung angab (ich zitiere wieder aus dem Gedächtnis): Das Handeln des Angeklagten verstoße gegen geltentes Recht, aber durch das (nicht)agieren der Bundesregierung im Zusammenhang mit der aktuellen Migrationssituation, gehe das Gericht Davon aus, das dieses Recht derzeit nicht anzuwenden sei.

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/po...&doc.part=L

Rz. 58:
Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.



Eine realistische Betrachtung der rechtlichen Situation und des Rechtsstaats im Allgemeinen dazu: http://www.achgut.com/artikel/sarrazin_t...s_rechtsstaates

Fazit: Nur kein Einheitsstaat Europa.

Gruß, Martin

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