Zitat von Recht an der Grenze, 07. AprilRegierungslinie ohne tragfähige juristische Begründung Dieser Verzicht auf weitere Aufklärung wird im Bundesinnenministerium für Erleichterung gesorgt haben. Denn die dortigen Beamten wären – wie hier auf der Achse ausführlich dargetan wurde – damit gescheitert, eine tragfähige juristische Begründung für die Regierungslinie zu formulieren. Weder das deutsche Recht noch das EU-Recht kennen eine Rechtsgrundlage für die informelle Anordnung vom 13. September 2015, Asylantragsteller ohne Rücksicht auf Identitätspapiere einreisen zu lassen, und ihre Durchführung in hunderttausenden Fällen seither.
Im Gegenteil. Die Dublin-III-Verordnung gebietet es sogar, Asylantragstellern die Einreise in das Bundesgebiet zu verweigern, wenn ein solcher Antrag bei Kontrollen an der Grenze gestellt wird, die genau auf diesen Sachverhalt zugeschnitten sind. Dies ergibt sich aus einer oftmals ignorierten und auch im AfD-Antrag nicht konsequent umgesetzten Vorschrift, auf die ich mit drei Kollegen im Frühjahr 2016 hinwies (hier und hier). Und zwar bestimmt Art. 20 Abs. 4 Dublin-III-Verordnung nach dem ausdrücklich erklärten Willen des historischen Unionsgesetzgebers, dass Personen, die ihren Asylantrag an der Binnengrenze zwischen zwei Mitgliedstaaten stellen, an den Ankunftsstaat zu verweisen sind. Wohlgemerkt zu verweisen, nicht pauschal und formlos zurückzuweisen. Denn der Asylantrag ist zu dokumentieren, die zuständigen Behörden des Ankunftsmitgliedstaats sind zu informieren, und der Antragsteller ist darüber zu unterrichten, dass dieser Transitstaat und nicht der gewünschte Zielstaat die Dublin-Zuständigkeitsprüfung durchzuführen hat. Diese Lösung steht im Einklang mit den Grundprinzipien des Dublin-Systems: Unter Wahrung der Rechte des Antragstellers wird irreguläre Sekundärmigration unterbunden und zugleich die Verantwortung des Mitgliedstaats aktiviert, über dessen Territorium der Migrant an die Binnengrenze gelangt ist.
Genau diese "informelle Anordnung" führt im aktuellen Fall Ellwangen zu diesem Zustand, der einen alles Bestehen auf Rechtsrahmen & Verwandtes zunehmend nur noch als zynische Farce erschienen läßt. Mit dreifacher Stoßrichtung: offene Verhöhnung der Staatsbürger, Demonstration der absoluten Verfügungsgewalt der Obrigkeit sowie Maximalbegünstigung von Leuten, die weder Aufenthaltsberechtigung noch Rechtsansprüche diesem Staat gegenüber geltend machen können.
Zitat Bundespolizei muss Togoer nach Abschiebung wieder einreisen lassen
Mit mehr als 100 Beamten musste die Polizei in Ellwangen anrücken, um einen Togoer in Abschiebehaft zu nehmen – im zweiten Versuch. Laut eines Medienberichts dürfte der 23-Jährige aber anstandslos wieder einreisen.
Die Bundespolizei bestätigte auf Anfrage der „Rheinischen Post“ die derzeit geltende Regel, wonach „Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens die Einreise zu gestatten“ sei.
Grundsätzlich erhält ein Drittstaatsangehöriger, der aus dem Bundesgebiet abgeschoben wurde, ein zeitlich befristetes Einreiseverbot nach Deutschland. Geregelt sei dies im Paragraf 11 des Aufenthaltsgesetzes, sagte die Sprecherin der Bundespolizei. Ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, darf somit eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen.
Doch gilt dem Bericht zufolge für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung des damaligen Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) vom September 2015: Diese sieht vor, von einer „Einreiseverweigerung bis auf Weiteres aus humanitären Gründen abzusehen“. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten.
Mal abgesehen von der Farce, daß hier offenkundig ohne jede Rechtsgrundlage getroffene "Par ordre de Mufti"-Anordnung, nicht einmal schriftlich fixiert, für einen de facto anarchischen Zustand sorgt, über 30 Monate hinweg, dessen Begründung oder Beendigung von sämtlichen im Parlament dieses Landes vertretenen Parteien außer einer kategorisch abgelehnt wird. Der Effekt wird schlicht sein: die Polizei und die unmittelbar für solche Aktionen zuständigen Rechtsinstanzen werden es sich 100x mal überlegen, noch mal Hundertschaften in Gang zu setzen, um einem neuen LKandesherrn einen einzigen Tag Italienurlaub auf Staatskosten zu ermöglichen. Nun haben wir aber nicht nur ein paar hundert Fälle, sondern diverse Hunderttausend, wenn nicht gar Millionen im Land. MAW: das Instrument "Abschiebung" ist somit vom Tisch, gestrichen. Solche Maßnehmen garantieren felsenfest, daß jeder, der es einmal in dieses land geschafft hat, es nie wider zu verlassen braucht. Dies über Jahre hinweg eingefädelt und geduldet, durch alle staatlichen Instanzen. Ich bitte, den Beweis zu erbringen, daß es sich dabei nicht um volle Absicht handelt. (PS: ich selber vertrete NICHT die Absicht, daß es sich hier um einer zielgerichtete Zerstörung dieser Gesellschaft durch eine absichtlich herbeigeführte Invasion handelt. Ich weise nur darauf hin, daß es, ungeachtet der Ursache, auf genau das hinausläuft und dieser Staat sehenden Auges in Kollusion damit arbeitet.)
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
Vielen Dank für diese Bestätigung. Die CSU wird immer absurder in ihren Bemühungen, gegen die eigene Regierungspolitik verbal zu opponieren.
Wobei ich mich schon frage, wo man eigentlich gesetzgeberisch eingreifen müßte. Daß es auch für Asylbewerber einen Rechtsweg gegen potentiell fehlerhafte Verwaltungsakte geben muß sollte unstreitig sein. Aber wieso ist dieser Rechtsweg in Deutschland so gestaltet, daß viele Jahre Prozessieren und Verzögern möglich sind. Da scheint es schon heftigen Reformbedarf zu geben.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #2... hier offenkundig ohne jede Rechtsgrundlage getroffene "Par ordre de Mufti"-Anordnung, nicht einmal schriftlich fixiert, ...
Ich finde es schon interessant, mit wieviel Energie gewisse Kreise die "Unrechtmäßigkeit" der Regierungspolitik zu konstruieren versuchen. Und um diese nachweisen zu können, eine fiktige "Par ordre de Mufti"-Anordnung imaginieren, die mangels Existenz natürlich auch nicht schriftlich fixiert sein kann.
Dabei ist doch inzwischen ziemlich klar geworden, daß Mutti und ihre Regierung im Herbst 2015 schlicht ihre Kernkompetenz genutzt hat: Nichtstun. Daß das politisch falsch und unverantwortlich war ist eine ganz andere Frage, aber "illegal" war es natürlich nicht, die bestehende Regelung der Nicht-Kontrolle an den Binnengrenzen trotz des anstehenden Ansturms aus Richtung Balkan weiterlaufen zu lassen.
Zitat von R.A. im Beitrag #3 Wobei ich mich schon frage, wo man eigentlich gesetzgeberisch eingreifen müßte.
Es gäbe vielleicht schon mögliche "minimal-invasive" Eingriffe, bei denen man "nur" die Anreizsetzungen verändern müsste.
Konkret ist es derzeit ja so, dass bei Prozessen vor Verwaltungsgerichten die Kosten (incl. Anwaltsgebühren) immer komplett vom Staat getragen werden. Ein minimal-invasiver Eingriff (der sich insgesamt segensreich auf die Überlastung der Verwaltungsgerichte auswirken würde) wäre, wenn in Zukunft ein unterlegener Kläger mindestens die eigenen Anwaltsgebühren selbst tragen müsste.
Dies würde schlagartig die Interessenlage der "Asyl-Anwälte" verändern. Im Moment verdienen die ja an jedem Prozess den sie anstrengen - und sei er noch so aussichtslos. In Zukunft hätten sie das Risiko, dass sie von einem mittellosen Flüchtling bei Niederlage kein Geld sehen würden.
Eine solche Reform führt auch nicht zu einem "Recht nur für Reiche". Für einigermaßen plausible Klagen werden auch mittellose Bürger immer noch Anwälte finden. Nur halt nicht für die von Anfang an für den Anwalt erkennbar hoffnungslosen Verfahren.
Zitat von Florian im Beitrag #5 ... wenn in Zukunft ein unterlegener Kläger mindestens die eigenen Anwaltsgebühren selbst tragen müsste.
Das hieße in der Regel, daß Arme keinen Rechtsschutz mehr hätten. Denn die wenigsten Anwälte werden es sich leisten können, so ein Ausfallrisiko zu tragen - sie kriegen auch nicht umgekehrt eine Prämie, falls der Prozeß gewonnen wird.
Meine Vermutung ist eher, daß man bei den Formalitäten vereinfachen müßte. Denn es gehen ja erstaunlich viele Berufungen erfolgreich aus - weil irgendwo eine Kleinigkeit im Verfahren nicht genügend beachtet wurde. Entscheidend sollte aber sein, ob der Widerspruch inhaltlich gerechtfertigt ist. Auch die Instanzenlänge ist wohl ein Problem.
Mein Eindruck ist: Wenn es möglich wäre, selbst bei Widerspruch in wenigen Monaten zu einer rechtsgültigen und vollziehbaren Entscheidung zu kommen, wäre die grundsätzliche Bereitschaft zum Mißbrauch des Asylverfahrens ziemlich weg. Denn die in dieser überschaubaren Zeit bezogenen Leistungen stünden in keinem Verhältnis zu Kosten und Risiken der Migration.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #2... hier offenkundig ohne jede Rechtsgrundlage getroffene "Par ordre de Mufti"-Anordnung, nicht einmal schriftlich fixiert, ...
Ich finde es schon interessant, mit wieviel Energie gewisse Kreise die "Unrechtmäßigkeit" der Regierungspolitik zu konstruieren versuchen. Und um diese nachweisen zu können, eine fiktige "Par ordre de Mufti"-Anordnung imaginieren, die mangels Existenz natürlich auch nicht schriftlich fixiert sein kann.
Moment. Ich habe z.B. Robin Alexander (in "die Getriebenen") bisher anders verstanden. Nämlich so, dass es durchaus eine mündliche (!) Anordnung des Innenministers gab, die auch bis heute in Kraft ist, wonach "Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens, die Einreise zu gestatten" sei.
Zitat: Zwar darf nach offiziellen Angaben der Bundespolizei ein Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgeschoben wurde, nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen. Zudem gibt das Aufenthaltsgesetz der Bundespolizei eigentlich die Möglichkeit, den togoischen Staatsangehörigen unmittelbar zurückzuweisen oder zurückzuschieben. Doch zum einen fänden derzeit an der Grenze zu Österreich nur temporär Grenzkontrollen statt. Zum anderen gelte derzeit folgende Regelung: "Drittstaatsangehörigen ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente und mit Vorbringen eines Asylbegehrens ist die Einreise zu gestatten." Nach Informationen unserer Redaktion gilt für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung von Ex-Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom September 2015, von einer Einreiseverweigerung aus humanitären Gründen bis auf weiteres abzusehen.
Ob diese Anordnung nun rechtens ist entzieht sich meiner laienhaften Kenntnis. Zumindest der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kann dafür keine Rechtsgrundlage erkennen.
Die Welt zitiert recht ausführlich aus dem Bundestags-Gutachten. Ich kann nur jedem die Lektüre empfehlen (die Bezahlschranke lässt sich mit einem kostenlosen Probeabo umgehen). Es ist so erschütternd, dass einem die Haare zu Berge stehen.
Hier ein (hoffentlich nicht zu langes) Zitat, das die Dramatik zumindest andeutet: Bis heute wissen nämlich selbst die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage die Einreise der vielen Flüchtlinge ab dem 4. September 2015 erfolgte. Zunächst stellen die Autoren fest, dass nach dem deutschen Asylgesetz jedem die Einreise zu verweigern ist, der über einen sicheren Drittstaat kommt. Dies galt für die über die – im sicheren Österreich endende – Balkanroute kommenden Menschen ausnahmslos. Von dieser „Pflicht zur Einreiseverweigerung“ könne nur in zwei Ausnahmefällen abgewichen werden: bei einer „unions- oder völkerrechtlich begründeten Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland“ laut Dublin-III-Verordnung oder bei „Vorliegen einer entsprechenden Anordnung des Bundesministeriums des Inneren“. Eine Anordnung des Innenministeriums hat bisher jedoch noch niemand in den Akten gefunden. Entgegen anderslautenden Berichten hat es sie auch nicht gegeben. Als die WELT hierzu eine „Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz“ beantragte, unterrichtete das Justizministerium: „Im Zusammenhang mit der Einführung der Binnengrenzenkontrollen haben Prüfungen der rechtlichen Rahmenbedingungen stattgefunden. Diese Erwägungen waren allgemeiner Natur und gingen nicht über ein Notizstadium hinaus.“ Es gibt die Anordnung, die es gebraucht hätte, also schlicht nicht. Und auch das sogenannte Selbsteintrittsrecht, mit dem Deutschland Flüchtlinge aufnehmen kann, die eigentlich in anderen Ländern bleiben müssen, wurde nie formal erklärt. So bleibt den Juristen des Bundestages in ihrer Ausarbeitung nur die Spekulation: „Von dem Selbsteintrittsrecht ist möglicherweise ... Gebrauch gemacht worden.“ Heißt: Die Rechtsgrundlage für die als Grenzöffnung empfundene Masseneinreise ist nach wie vor unklar.
Zitat von R.A. im Beitrag #6 Das hieße in der Regel, daß Arme keinen Rechtsschutz mehr hätten. Denn die wenigsten Anwälte werden es sich leisten können, so ein Ausfallrisiko zu tragen - sie kriegen auch nicht umgekehrt eine Prämie, falls der Prozeß gewonnen wird.
Das ist aber auch die Situation für Hartz 4 Empfänger die beispielsweise gegen die ARGE klagen. Für sie gibt es das Mittel der Prozesskostenhilfe. Allerdings wird dort geprüft, ob bei einem Prozess eine Erfolgsaussicht besteht, die Hilfe wird also bei Weitem nicht Jedem gewährt.
Zitat von R.A. im Beitrag #4Ich finde es schon interessant, mit wieviel Energie gewisse Kreise die "Unrechtmäßigkeit" der Regierungspolitik zu konstruieren versuchen. Und um diese nachweisen zu können, eine fiktige "Par ordre de Mufti"-Anordnung imaginieren, die mangels Existenz natürlich auch nicht schriftlich fixiert sein kann.
Erstens macht das Fehlen einer solchen auf dem Tisch liegenden Aktennotiz etwas um keinen Deut irrealer. Bekanntlich sind mit dem Fehlen einer solchen Anordnung sowohl der Schießbefehl wie auch der Holocaust als Regierungshandeln von Revisionisten bestritten worden. Zweitens liegt hier sehr wohl eine solche Ordre vor, einmal schriftlich, einmal fernmündlich: zum ersten die Anweisung an die Bundespolizei von 3.9.15, hinfort keine Rückweisungen mehr durchzuführen, zum zweiten die Anordnung aus dem Kanzleramt (falls Robin Alexander hier nicht flunkert, das muß ich natürlich voraussetzen) vom 14.9., die bereitstehenden Hundertschaften der Bundespolizei zur Wiedereinführung der Grenzkontrollen nicht in Marsch zu setzen. In Tateinheit mit der fortwährenden Weigerung der Regierung, den Dammbruch zu beenden. Daß das Movens nicht bösartige Zerstörungsabsicht, sondern absolute Blindheit gepaart mit absoluter Verantwortungslosigkeit war, darüber sind wir uns einig.
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
Zitat von Martin im Beitrag #8Für sie gibt es das Mittel der Prozesskostenhilfe.
Das dürfte genau dieselbe Basis sein, aufgrund derer Anwälte von Asylbewerbern bezahlt werden. Auch mit vorgeschalteter Prüfung. Die aber wohl in der Regel positiv verläuft, weil so ein Einspruch nicht von vorneherein unsinnig ist (und ja auch oft genug durchgeht).
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #9... die bereitstehenden Hundertschaften der Bundespolizei zur Wiedereinführung der Grenzkontrollen nicht in Marsch zu setzen.
Das meinte ich - die Regierungslinie war das Nichtstun.
Zitat von R.A. im Beitrag #6Mein Eindruck ist: Wenn es möglich wäre, selbst bei Widerspruch in wenigen Monaten zu einer rechtsgültigen und vollziehbaren Entscheidung zu kommen, wäre die grundsätzliche Bereitschaft zum Mißbrauch des Asylverfahrens ziemlich weg. Denn die in dieser überschaubaren Zeit bezogenen Leistungen stünden in keinem Verhältnis zu Kosten und Risiken der Migration.
Stimmt. Und hier hat man einen positiven Regelkreis: Je mehr dieser Anreiz beansprucht wird, desto mehr aussichtslose Asylanträge und -Klagen werden betrieben, was die Gerichte und Behörden länger beschäftigt, so daß dieser Anreiz noch größer wird.
Bekannt sind ja Einreisen aus dem Kosovo (sicheres Herkunftsland) per Charterbus, um hier Asyl zu beantragen. Da ist die Reise besonders günstig. Für Arbeitslose lohnt sich die Einreise und das Asylverfahren, das sie im Kosovo keine Opportunitätskosten haben. Heißt aber auch: Wenn Asylverfahren und anschließender Rechtsweg nur so wenige Monate dauern würden, wie das Verfahrensrecht hergibt, lohnt sich immer noch die Einreise aus dem Kosovo.
Viel besser wäre es, wenn Asylanträge grundsätzlich nur im Ausland, etwa an deutschen Botschaften oder Konsulaten, gestellt werden können; von mir aus auch an dt. Botschaften in EU-Ländern. Dann spart man sich für diese Zeit einerseits GG-konform die Sozialleistungen (muß man nämlich nie ins Ausland zahlen) und andererseits muß kein Asylbewerber mehr sein Leben riskieren für eine illegale Überfahrt. Win-win! Verlierer sind nur Schlepper und diejenigen, die aus rein finanziellen Gründen Asyl beantragen. Die sind aber nicht schutzbedürftig.
Zitat von Emulgator im Beitrag #12Viel besser wäre es, wenn Asylanträge grundsätzlich nur im Ausland, etwa an deutschen Botschaften oder Konsulaten, gestellt werden können; von mir aus auch an dt. Botschaften in EU-Ländern. Dann spart man sich für diese Zeit einerseits GG-konform die Sozialleistungen (muß man nämlich nie ins Ausland zahlen) und andererseits muß kein Asylbewerber mehr sein Leben riskieren für eine illegale Überfahrt. Win-win! Verlierer sind nur Schlepper und diejenigen, die aus rein finanziellen Gründen Asyl beantragen. Die sind aber nicht schutzbedürftig.
Hat Maas nicht angekündigt, das Personal an Botschaften schon mal aufzustocken?
Zitat von Martin im Beitrag #8Für sie gibt es das Mittel der Prozesskostenhilfe.
Das dürfte genau dieselbe Basis sein, aufgrund derer Anwälte von Asylbewerbern bezahlt werden. Auch mit vorgeschalteter Prüfung. Die aber wohl in der Regel positiv verläuft, weil so ein Einspruch nicht von vorneherein unsinnig ist (und ja auch oft genug durchgeht).
Ja, da wäre die Frage nach den angelegten Kriterien bei der Prüfung. Bei Klagen auf Leistung nach SGB II wäre die Erfolgswahrscheinlichkeit der Vorprüfung interessant.
Zitat von Emulgator im Beitrag #12Viel besser wäre es, wenn Asylanträge grundsätzlich nur im Ausland, etwa an deutschen Botschaften oder Konsulaten, gestellt werden können
Das würde in erster Linie die treffen, für die das Asylrecht im Grundgesetz eigentlich gedacht war - den politisch Verfolgten. Denn es ist natürlich für jede Diktatur eine Leichtigkeit, die deutsche Botschaft zu überwachen und so abzusperren, daß kein Regimegegner je auf das Botschaftsgelände kommen kann. Und schon gar nicht könnte er anschließend bei gewährtem Asyl nach Deutschland kommen.
Zitat von Emulgator im Beitrag #12Viel besser wäre es, wenn Asylanträge grundsätzlich nur im Ausland, etwa an deutschen Botschaften oder Konsulaten, gestellt werden können
Das würde in erster Linie die treffen, für die das Asylrecht im Grundgesetz eigentlich gedacht war - den politisch Verfolgten. Denn es ist natürlich für jede Diktatur eine Leichtigkeit, die deutsche Botschaft zu überwachen und so abzusperren, daß kein Regimegegner je auf das Botschaftsgelände kommen kann. Und schon gar nicht könnte er anschließend bei gewährtem Asyl nach Deutschland kommen.
Wenn der politisch Verfolgte nach Deutschland reisen kann um Asyl zu beantragen, dann kann er auch auf seiner Route in einem beliebigen Nachbarland an einer deutschen Botschhaft halt machen und dort Asyl beantragen. Oder sehe ich da etwas falsch?
Freundliche Grüße,
ffreiberfer
"Wie reziprok die Freundlichkeit ist, das sagt somit etwas aus über die Offenheit einer Gesellschaft; über die Freiheit, die in ihr herrscht." Zettel
Zitat von ffreiberger im Beitrag #16Wenn der politisch Verfolgte nach Deutschland reisen kann um Asyl zu beantragen, dann kann er auch auf seiner Route in einem beliebigen Nachbarland an einer deutschen Botschhaft halt machen und dort Asyl beantragen. Oder sehe ich da etwas falsch?
Es ist auch die Frage, warum es ausgerechnet eine deutsche Botschaft sein müsste, es gibt ja weitere Vertretungen sicherer Länder. Und wenn die deutsche Vertretung in Syrien geschlossen ist gibt es für die Syrer nicht mal etwas zu 'bewachen'.
Zitat von ffreiberger im Beitrag #16Wenn der politisch Verfolgte nach Deutschland reisen kann um Asyl zu beantragen, dann kann er auch auf seiner Route in einem beliebigen Nachbarland an einer deutschen Botschhaft halt machen und dort Asyl beantragen.
Das ist natürlich völlig richtig. Ich hatte nur verstanden, daß er in der deutschen Botschaft des Heimatlandes beantragen soll. In anderen Ländern wäre das ein sinnvoller Vorschlag.
Zitat von R.A. im Beitrag #4 Ich finde es schon interessant, mit wieviel Energie gewisse Kreise die "Unrechtmäßigkeit" der Regierungspolitik zu konstruieren versuchen.
Sind "gewisse Kreise" auch Verfassungsrechtler und ehemalige Verfassungsrichter?
Zitat Und um diese nachweisen zu können, eine fiktige "Par ordre de Mufti"-Anordnung imaginieren,
Das muss man nicht imaginieren, diese Anordnung geistert schon eine ganze Weile durchs Netz und ist meines Wissens auch nach wie vor in Kraft. Was ja auch in den diversen Artikel zum "Togoer von Ellwangen" recht deutlich herausgestellt wird.
Zitat Dabei ist doch inzwischen ziemlich klar geworden, daß Mutti und ihre Regierung im Herbst 2015 schlicht ihre Kernkompetenz genutzt hat: Nichtstun.
Das ist einfach sachlich falsch. Die Bundespolizei wird faktisch seit 2015 daran gehindert(!) das deutsche Recht durchzusetzen. Das haben die sich nicht selber ausgedacht. Da gibt es sogar ein recht schönes Urteil zu. Wenn eine eindeutige Rechtslage ausser Kraft gesetzt wird, braucht das schon eindeutiges Handeln von weiter oben. Nebenbei würde, selbst wenn es stimmen würde, immer noch das Rechtsstaatsprinzip gelten: Ein Polizist kann eine Straftat nicht ignorieren ohne sich selber strafbar zu machen. Die Unrechtmäßigkeit der Flüchtlingspolitik 2015 ist eigentlich recht eindeutig. Ich freue mich allerdings tatsächlich darauf mit welchen Verbiegungen das Verfassungsgericht versuchen wird das Gegenteil festzustellen.
Das Problem ist insgesamt der Rechtsweg selber, der einfach nicht dafür konstruiert ist, hunderttausende, wenn nicht bald mehr als eine Million, Verfahren durch drei Instanzen zu verarbeiten. Das ist genauso wie unsere Polizei: Die ist dafür gut, wenn sich mal einer von 100 hundert Bürgern etwas daneben benimmt oder einer von 1000 sich richtig daneben benimmt. Aber sie ist hoffnungslos überfordert, wenn jeder zehnte auf Gesetze pfeift.
Und das Asylsystem wird ja recht systematisch zugeworfen. Dabei geht es nicht einmal nur darum damit Geld zu verdienen ("Asylindustrie"), es geht auch darum einfach möglichst viele Stöcke in die Speichen zu werfen, um ein effektives Funktionieren zu verhindern. Deswegen glaube ich auch, dass eine Kostenumkehr, mal ab von der rechtsstaatlichen Fragwürdigkeit, gar nicht so viel bringen würde. Vermutlich würden tausende von Linksbewegten und Kirchenrennern das Geld genauso aufbringen, eben um die Stöcke in die Speichen werfen zu können. Das Problem ist der viel zu lange und bei weitem zu aufwändige Instanzenweg.
Wenn Entscheidungen schnell und endgültig getroffen werden, dann würde es nicht nur weit besser funktionieren, es wäre auch rechtsstaatlich durchaus kein Widerspruch. Es steht nirgendwo, dass Rechtsstaat automatisch bedeutet, dass jedem vier Instanzen offen stehen, bis eine Entscheidung getroffen worden ist (was ja ein bischen gleichbedeutend damit ist zu sagen, was einfache Gerichte entscheiden juckt ja eh keinen). Der amerikanische Rechtsstaat, der im Wesentlichen besser und effektiver funktioniert als der deutsche, trifft in den allermeisten Fällen in erster Instanz endgültige Entscheidungen. Und das auch noch ziemlich schnell. Man kann zwar auch dagegen in Berufungen gehen, aber die allermeisten gehen schnell und ändern nichts an der ursprünglichen Entscheidung. Es ist Aufgabe der Justiz sich mal zu entschlacken und ein bischen über ihre eigene Effizienz nachzudenken.
PS. Wer ürbigens meint der deutsche Rechtsstaat sei so dolle und viel genauer als die Amis mit ihren Laienrichtern (vulgo Geschworene), dem empfehle ich durchaus mal an deutschen Gerichten eine Verhandlung zu erleben und mal zu sehen wie in Deutschland Recht gesprochen wird. Da gehen einem noch echt die Augen auf.
"Das meinte ich - die Regierungslinie war das Nichtstun."
Ich weigere mich zu glauben, dass eine Bundesregierung so etwas wie Landesverteidigung, Grenzschutz, öffentliche Sicherheit usw legalerweise durch Nichtstun aufheben darf. Für mich beginnt da das Widerstandsrecht.
Darf ein Polizist zusehen, wenn ein Haus aufgebrochen wird? Nein? Aber eine Bundesregierung darf ihrer Meinung nach die Staatsgrenzen abschaffen, Millionenfache Einwanderung ermöglichen mit entsprechenden Konsequenzen für öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie die öffentlichen Finanzen?
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
"Ich freue mich allerdings tatsächlich darauf mit welchen Verbiegungen das Verfassungsgericht versuchen wird das Gegenteil festzustellen."
Inzwischen gehe ich auch davon aus, dass kein Verfassungsrichter sich mehr trauen wird, in dieser Frage gegen Merkel zu entscheiden. Das Ergebnis wäre pures Chaos. Und das wissen die.
Merkel ist [...]. Das sie eine zeitlang eine Mehrheit der Deutschen hinter sich hatte, ändert nichts daran, dass sie Deutschland zerstört hat.
[...] Justiziable Beleidigung bzw. Verleumdung gelöscht. Lieber Frank, muss das sein? Jeder hier kennt doch Ihre Meinung über Frau Merkel, der Nachrichtenwert dieser Invektiven für die Leser ist gleich 0. Und nur zum Abreagieren ist das Forum zu schade.
Petz, als Moderator
___________________ Kommunismus mordet. Ich bin bereit, über die Existenz von Einhörnern zu diskutieren. Aber dann verlange ich außergewöhnlich stichhaltige Beweise.
Zitat von R.A. im Beitrag #3 Daß es auch für Asylbewerber einen Rechtsweg gegen potentiell fehlerhafte Verwaltungsakte geben muß sollte unstreitig sein.
Die Frage ist für mich, ob Asyl als Rechtsanspruch in der heutigen Situation sinnvoll ist. Das Asylrecht wurde in den ausgehenden 40ern sicher nicht mit der heutigen Situation im Hinterkopf geschaffen. So weit ich weiß ist Otto Schily ein Vertreter der Position, Asyl ohne Rechtsanspruch zu organisieren. Jetzt bin ich kein Jurist und Verfassungsrechtler, aber mit scheint das keine völlig unsinnige Position zu sein.
Zitat von R.A. im Beitrag #4aber "illegal" war es natürlich nicht
Das "nein" ist hier wohl genauso überzogen, wie das "ja". Wie so oft in der Juristerei gilt: Drei Juristen, fünf Meinungen.- Und das meine ich nicht despektierlich.
Fälschlicherweise wird Udo di Fabio oft so zitiert, als dass er einen Rechtsbruch festgestellt hat. Meines Wissens hat er das nicht. Wenn ich eine Erläuterung, die ich hierzu von ihm hörte, aus dem Kopf richtig wiedergebe, war sein Befund folgender:
Es gibt (im Zusammenhang mit Merkels (nicht)Entscheidung 2015) eine rechtlich unklare Situation, die zeitlich begrenzt begründbar ist. Es gibt aber auch das Recht der Staatsbürger über die Zusammensetzung der Bevölkerung, respektive Migration zu entscheiden. Was bisher nicht erfolgt ist. Wenn diese Entscheidung nun aber nicht herbeigeführt wird, mittels einer (parlametarischen) Abstimmung, entsteht mit der Zeit ein Zustand, in dem die aktuelle, rechtlich unklare Situation durch Perpetuierung in Unrecht übergeht.
Diese Formulierung gibt nun ganz sicher nicht die Aussage her, dass alles sei nicht illegal. Genausowenig war es ein Rechtsbruch. Das Ganze ist vielmehr ein gefährlicher Graubereich, in dem die Merkelsche "Doktrin des Zuwartens" kontraproduktiv ist.
Denn, so die Fabio (aus dem Gedächtnis zitiert) weiter: Neben allen formaljuristischen Aspekten ist ein faktischer Aspekt möglicher Weise noch wesentlicher: Durch den beschriebenen Zustand können die Menschen mit der Zeit immer mehr Vertrauen in die Institutionen unsers Staates verlieren, welche elementar für unsere gesellschaftliche Ordnung sind. Auf diese Weise bedroht die Perpetuierung dieses Zustand auch unsere gesellschaftliche Ordnung.
Nichts was man auf die leichte Schulter nehmen sollte und auch nichts was man mit der Feststellung "Es war nicth illegal" abtun könnte.
Desweiteren ist mir der gerichtliche Freispruch eines illegalen Einwanderers im Gedächtnis, bei dem das Gericht in der Urteilsbegründung angab (ich zitiere wieder aus dem Gedächtnis): Das Handeln des Angeklagten verstoße gegen geltentes Recht, aber durch das (nicht)agieren der Bundesregierung im Zusammenhang mit der aktuellen Migrationssituation, gehe das Gericht Davon aus, das dieses Recht derzeit nicht anzuwenden sei.
Ich habe das damals als einen lauten, aber ungehörten Hilferuf der Justiz verstanden.
Herzlich
nachdenken_schmerzt_nicht
"Dort, wo es keine sichtbaren Konflikte gibt, gibt es auch keine Freiheit." - Montesquieu
Zitat von nachdenken_schmerzt_nicht im Beitrag #24 So einfach wird Deutschland und die alles in allem wunderbare Gesellschaft und Kultur, welche es hervorgebracht hat, nicht zerstört.
Lieber n_s_n, es ist bereits zerstört.
Dieses Land wird nie wieder so sein, wie es vor fünf Jahren war. Wir werden den Stand der öffentlichen Sicherheit, wie er vor fünf Jahren bestand, nicht wieder erreichen (zumindest nicht zu meinen Lebzeiten). Wir werden genausowenig den Bildungsstand von vor 10 Jahren wieder erreichen. Und wir werden auch nicht die deutsche Konsensgesellschaft wieder in den Zustand von vor wenigen Jahren zurück versetzen können. Das sind alles Dinge, die vergangen sind und eben nicht wiederkommen.
Was die Zukunft bringen wird, ist schwer zu sagen, die Szenarien reichen ja von einer "bunten Gesellschaft" (so ala Jugoslawien) bis zum Bürgerkrieg. Ich halte letzteres für wahrscheinlicher, aber kann mir auch durchaus vorstellen, dass wir einfach nur eine separierte Gesellschaft bekommen, bei denen man bestimmte Zonen mit entsprechender Hautfarbe halt nicht mehr betreten kann. Aber was auch immer kommen wird, die deutsche Konsensgesellschaft, die Leistungsorientierung, die öffentliche Sicherheit, die sind von der Pfarrerstochter permanent(!) und nachhaltig zerstört worden.
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