Zitat Die selbe, widerliche Argumentation gab es schon einmal. Vor nicht ganz einem Jahrzehnt wurde der Manager Dominik Brunner in einem Bahnhof zu Tode getreten und geprügelt. Auch Brunners Herz wies eine Vorerkrankung auf und gute Teile der Presse hoben ebenso darauf ab, dass er an einem Herzstillstand starb und nicht an den direkten Folgen der Tritte und Schläge. Weniger bekannt ist, dass die Richter das damals etwas anders sahen und die zwei Täter wegen Mordes verurteilten
Hängt wohl vom Einzelfall ab (oder vielleicht auch an der im Ländervergleich wohl recht robusten Grundeinstellung der bayerischen Justiz).
Ein ähnlich gelagerter Fall mit anderer juristischen Beurteilung war z.B. die Tötung von Niklas Pöhler in Bad Godesberg:
Zitat Auf die Abänderung des Tatvorwurfs von Totschlag in Körperverletzung mit Todesfolge reagierten viele Bürger, vor allem in Bad Godesberg, mit Empörung und Entsetzen. Wie berichtet, hatte die Obduktion ergeben, dass der Schüler an einer Vorschädigung des Gehirns litt und deshalb ein einziger Schlag gegen seinen Kopf einen Aderriss verursacht und binnen kurzem zum Tode geführt hatte.
Vom rein medizinischen Standpunkt mag das so schon korrekt sein. Manch ein Herzkranker geht ja auch beim poppen ein; da käme man schließlich auch nicht auf die Idee, den Sex als todesursächlich zu interpretieren (oder die Partnerin der fahrlässigen Tötung anzuklagen, selbst wenn sie Kenntnis von der Vorerkrankung hatte). Und juristisch ist es vermutlich ebenfalls vertretbar, die Täter "nur" der Körperverletzung mit Todesfolge anzuklagen, wenn die ihm unmittelbar zugefügten Verletzungen nicht mehr hergeben. Da kann man nicht einfach eine Tötungsabsicht reininterpretieren. Wo willst Du sonst die Grenze ziehen? Ein Schubser? Ein "Buh!", das Dich zu Tode erschreckt?
Eine andere Frage ist das auch für mich wahrnehmbare erleichterte Aufatmen in den Medien zum Zwecke der politischen Instrumentalisierung und Bagatellisierung der Täter (und Marginalisierung des Opfers). War ja in Chemnitz im Grunde das gleiche, und hier teile ich Deine Bewertung vollumfänglich.
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
Lt. Einschätzung eines Intensivmediziners könnte es zu einem Versagen des Implantierten Defibrillators (ICD) gekommen sein: http://www.danisch.de/blog/2018/09/10/ei...od-von-koethen/ , dies also möglicherweise als Unfall gewertet werden, auch wenn es ohne die Aufregung wohl nicht zu diesem 'Unfall' gekommen wäre. Dass die Festgenommenen dem Toten noch an den Kopf getreten sind dürfte allerdings kaum vom Tisch gefegt werden.
Kam es aber zu einem Versagen des ICD ist das ein international meldepflichtiger Vorgang (DIMDI, FDA; usw.), es müsste also eine Untersuchung und Stellungnahme durch den Hersteller erfolgen. Ganz auszuschließen wäre ja nicht, dass durch mechanische Einwirkung das ICD in seiner Funktion eingeschränkt war).
Zitat von Martin im Beitrag #4Lt. Einschätzung eines Intensivmediziners könnte es zu einem Versagen des Implantierten Defibrillators (ICD) gekommen sein: http://www.danisch.de/blog/2018/09/10/ei...od-von-koethen/ , dies also möglicherweise als Unfall gewertet werden, auch wenn es ohne die Aufregung wohl nicht zu diesem 'Unfall' gekommen wäre. Dass die Festgenommenen dem Toten noch an den Kopf getreten sind dürfte allerdings kaum vom Tisch gefegt werden.
Kam es aber zu einem Versagen des ICD ist das ein international meldepflichtiger Vorgang (DIMDI, FDA; usw.), es müsste also eine Untersuchung und Stellungnahme durch den Hersteller erfolgen. Ganz auszuschließen wäre ja nicht, dass durch mechanische Einwirkung das ICD in seiner Funktion eingeschränkt war).
Zitat „Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage, ob der Schuh am Fuße als ein gefährliches Werkzeug anzusehen ist, auf die Umstände des Einzelfalles, z. B. auf die Beschaffenheit des Schuhes oder mit welcher Heftigkeit und gegen welchen Körperteil mit dem beschuhten Fuß getreten wird, an (vgl. BGHR StGB § 223a Werkzeug 1; BGH, Urt. vom 26. Juli 1979 – 4 StR 336/79). Ein Straßenschuh von üblicher Beschaffenheit ist regelmäßig als gefährliches Werkzeug anzusehen, wenn damit, mit welcher Stelle des Schuhs auch immer, einem Menschen in das Gesicht getreten wird, ohne daß dies näherer Begründung bedarf (so bereits BGH, Urt. vom 26. November 1975 – 2 StR 604/75; vgl. zur Werkzeugeigenschaft eines Schuhs bei Tritten in das Gesicht auch BGHSt 30, 375, 377; Hirsch in LK 10. Aufl. § 223a Rdn. 11).
Entsprechendes gilt für Turnschuhe der heute üblichen Art, von denen das Landgericht ausgegangen ist. Hinzu kommt, daß das Opfer im Kopfbereich infolge der vorangegangenen Mißhandlungen – für den Angeklagten erkennbar – bereits erheblich verletzt war. Der Tritt des Angeklagten in das Gesicht des Zeugen T. war deshalb geeignet, weitere erhebliche Verletzungen herbeizuführen.“
D. Fazit
Man sollte sich merken, dass Tritte mit festem, schwerem Schuhwerk die Voraussetzungen des § 224 I Nr. 2 StGB stets erfüllen. Bei Straßenschuhen „von üblicher Beschaffenheit“ und Turnschuhen der „heute üblichen stabilen Art“ indes nur, wenn sie in das Gesicht oder andere besonders empfindliche Körperteile ausgeführt werden.
Juristisch kann es in Deutschland gar keine andere Wahl geben: die Sachverständigen und das Gericht muss berücksichtigen, ob der Angriff tatsächlich Todesursache war.
Dass man manchmal den Eindruck gewinnt, dass Richter da einen extrem großen Spielraum haben, steht auf einem anderen Blatt.
Aber die mediale Reaktion ist wieder mal ekelhaft.
___________________ Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig.
Für die juristische Bewertung des Falls kann - je nach medizinischem Gutachten - so eine Vorerkrankung natürlich relevant sein. Sie gehört deswegen auch in den Text einer solchen Zeitungsmeldung. Aber sie gehört nicht in die Überschrift oder den Anreißer.
Journalistisch war das wieder einmal eine Blamage, speziell für die Fernsehnachrichten. Denn die werden mit ihren Kriterien für "berichtsrelevant" immer konfuser. Man kann einen "normalen" Mord für nicht berichtenswert einstufen - aber ein Herzinfarkt ist es dann erst recht nicht.
Zitat von Doeding im Beitrag #3Vom rein medizinischen Standpunkt mag das so schon korrekt sein. Manch ein Herzkranker geht ja auch beim poppen ein; da käme man schließlich auch nicht auf die Idee, den Sex als todesursächlich zu interpretieren (oder die Partnerin der fahrlässigen Tötung anzuklagen, selbst wenn sie Kenntnis von der Vorerkrankung hatte).
Ich bitte um Differenzierung: Wenn das Herz unseres Beischläfers aufgrund der dieses überfordernden Wonnen (oder Anstrengungen) des Geschlechtsverkehrs versagt, sind diese selbstverständlich für den Todeserfolg natürlich kausal, weil es ohne das Schäferstündchen nicht zum Exitus gekommen wäre (conditio-sine-qua-non- oder Wegdenk-Formel). Aber: Auf der Ebene der objektiven Zurechnung wird man zur Straflosigkeit kommen, weil Sex mit Herzkranken nicht sozial indadäquat ist. (Wer möchte, kann natürlich ein ausgerissenes Beispiel konstruieren, in dem dem Sexualpartner klar war, dass das spätere Opfer aufgrund seiner Herzschwäche beim Sex sterben würde und sich der Sexualpartner trotzdem auf die Bettgeschichte einlässt, aber bleiben wir doch lieber beim Regelfall.)
Zitat von Doeding im Beitrag #3Und juristisch ist es vermutlich ebenfalls vertretbar, die Täter "nur" der Körperverletzung mit Todesfolge anzuklagen, wenn die ihm unmittelbar zugefügten Verletzungen nicht mehr hergeben. Da kann man nicht einfach eine Tötungsabsicht reininterpretieren.
Ersetze "-absicht" durch "-vorsatz" und es ist richtig. Denn wenn die Täter einen Tötungsvorsatz leugnen und die unmittelbaren Schlagtraumata so beschaffen sind, dass sie bei einem gesunden Opfer nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Tod geführt hätten, wird man den Tätern einen Tötungsvorsatz nicht nachweisen können. So funktioniert nun einmal ein rechtsstaatliches Strafrecht, das den Grundsatz "In dubio pro reo" kennt.
Zitat von Doeding im Beitrag #3Eine andere Frage ist das auch für mich wahrnehmbare erleichterte Aufatmen in den Medien zum Zwecke der politischen Instrumentalisierung und Bagatellisierung der Täter (und Marginalisierung des Opfers).
Zitat von Doeding im Beitrag #3Manch ein Herzkranker geht ja auch beim poppen ein; da käme man schließlich auch nicht auf die Idee, den Sex als todesursächlich zu interpretieren (oder die Partnerin der fahrlässigen Tötung anzuklagen, selbst wenn sie Kenntnis von der Vorerkrankung hatte). Und juristisch ist es vermutlich ebenfalls vertretbar, die Täter "nur" der Körperverletzung mit Todesfolge anzuklagen, wenn die ihm unmittelbar zugefügten Verletzungen nicht mehr hergeben. Da kann man nicht einfach eine Tötungsabsicht reininterpretieren. Wo willst Du sonst die Grenze ziehen? Ein Schubser? Ein "Buh!", das Dich zu Tode erschreckt?
Beim Inkaufnehmen des Todes natürlich. Ich denke nicht, dass man einem Schläger zubilligen darf, dass er schon davon ausgehen darf, dass sein Opfer eben gesund genug ist, um seine Schläge einzustecken. Bei einem "Buh" kann man wohl berechtigt davon ausgehen, dass dabei niemand den Tod eines Menschen ernsthaft für möglich hält, obschon es sicher einige absurde Konstellationen gibt, bei denen das eintreten kann. Bei einer Schlägerei, noch dazu mit massiven Tritten gegen den Schädel, kann man das nicht mehr aufrecht erhalten. Deswegen gibt es ja nun auch, nicht im juristischen Sinne, aber durchaus im Sinne des Wortstammes den Begriff des Totschlages. Jemand schlägt den anderen tot, nicht mit einer Tötungsabsicht, aber es passiert unter Inkaufnahme dessen, dass das eintreten kann. Wer einen anderen niederschlägt MUSS damit rechnen, dass das auch andere Folgen haben kann als einen gebrochenen Knochen.
Und was das Poppen angeht, so bin ich sicher, dass ein nicht ganz unessentieller Unterschied darin besteht, dass das "Opfer" freiwilligt "poppt". Würde das Opfer nicht freiwillig gepoppt haben und dabei draufgehen, bin ich sicher, dass die Mordanklage nicht weit weg wäre.
Zitat von Llarian im Beitrag #9Und was das Poppen angeht, so bin ich sicher, dass ein nicht ganz unessentieller Unterschied darin besteht, dass das "Opfer" freiwilligt "poppt". Würde das Opfer nicht freiwillig gepoppt haben und dabei draufgehen, bin ich sicher, dass die Mordanklage nicht weit weg wäre.
Und was wissen wir über das Tatgeschehen in Köthen? Wer hat angefangen? Wer hat gewalttätig eskaliert? Soweit ich verstanden habe, hat er einen einzigen Faustschlag ins Gesicht bekommen, als er den Streit Dritter hat schlichten wollen. Absolut ein Verbrechen resp. Straftat, aber welcher Schwere? Hat er als Herzkranker unfreiwillig schlichten wollen in einer Situation, in der ich mich wahrscheinlich mit Anrufen bei der Polizei begnügt hätte, und zwar genau ob des Risikos? Eine mutige, gleichwohl riskante Entscheidung, bewundernswert vielleicht, aber seine Entscheidung.
Das krasse Gegenteil des offensichtlich Falschen ist nicht automatisch das Richtige, sondern oft genauso falsch, nur anders. Das Gegenteil eines Migrantenbonus ist ein Migrantenmalus und nicht ein sauberes rechtsstaatliches Verfahren. Und genau dies steht den Tätern zu. Lies im Zweifel bei Deinen eigenen Blogbeiträgen zur Causa Gurlitt nach, in denen Du mMn absolut stringent, überzeugend und konsequent rechtsstaatlich argumentiert hast...
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
Zitat von Doeding im Beitrag #10Soweit ich verstanden habe, hat er einen einzigen Faustschlag ins Gesicht bekommen, als er den Streit Dritter hat schlichten wollen. Absolut ein Verbrechen resp. Straftat, aber welcher Schwere?
Lieber Herr Doeding,mein Kenntnisstand ist etwas anders.
Woran erkennt man ein linksgrünes Märchen? Es beginnt mit: Es wird einmal sein. __________________________________________ __________________________________________
Zitat von H_W im Beitrag #11Ich halte die Aussage der Sprecherin für authentisch und für erheblich glaubwürdiger als Meldungen unserer "Qualitäts"medien.
Dieses Video ist einer von mehreren "Augenzeugenberichten", die aktuell kursieren (mit oder ohne Flagge im Hintergrund). Das Problem ist nur, dass die "Berichte" nicht nur deshalb fragwürdig sind, weil sie den bisher von der Polizei bekanntgegebenen Erkenntnissen widersprechen (warum sollte die Landesjustizministerin bekanntgeben, dass keine Kopfverletzungen existieren - eine Kopfverletzung ist im Gegensatz zu einer "Hetzjagd" keine Interpretationsfrage). Sie widersprechen sich auch gegenseitig. Schauen Sie mal den hier an: https://www.youtube.com/watch?v=XZ9cSwB1QYg https://www.youtube.com/watch?v=6ZqX_sAKG10 Da berichtet eine andere Frau, dass - sie lediglich zwei Ausländer abhauen hat sehen, während die in Ihrem Video berichtet, dass die anderen (inklusive irgendwelcher Mädels, von denen man noch nie etwas gehört hat) die Täter verfolgt haben. Außerdem spricht Ihre davon, dass "immer mehr gekommen sind". - sie der Polizei eine Personenbeschreibung gegeben hat (aufgrund der die Täter gefunden worden sind) und viele Polizisten und Polizeiautos da waren, während Ihre nur von einem Polizisten spricht. - das Opfer nicht am Tatort verstorben ist und die Polizisten (mehrere) versucht haben, ihn wiederzubeleben, während in Ihrem Video das Ihre Zeugin macht (die in dem anderen Bericht wiederum nicht vorkommt).
Der aktuelle Stand laut Polizei ist der, dass zumindest eine der kursierenden Dateien (ich vermute mal, Ihre) tatsächlich von einer Augenzeugin stammt, die aber mittlerweile gegenüber der Polizei weitgehend entkräftet ist:
Zitat Unter den angehörten Zeugen sei eine Frau, deren detaillierter mutmaßlicher Augenzeugenbericht als Audio-Datei aufgetaucht sei, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Horst Nopens, am Mittwoch in Halle. Bei der Anhörung habe die Frau ihre Aussagen zu dem Streit zwischen zwei Afghanen und zwei Deutschen, nach dem ein 22-Jähriger an einem Herzinfarkt starb, aber deutlich relativiert. Inhaltliche Details nannte Nopens aus ermittlungstaktischen Gründen nicht.
Nun kann man natürlich die ganz große Verschwörungstheorie auspacken und jedem einzelnen Beteiligten - Uniformierte, Kripo, Gerichtsmedizin, Staatsanwaltschaft bis hin zur Justizministerin - unterstellen, unter einer Decke zu stecken und den "wahren" Tathergang unter den Teppich zu kehren. Überzeugt mich aber nicht, selbst vor dem Hintergrund Köln. Eine komplette Lügengeschichte ist noch mal ganz anders als eine Mediensperre.
Gruß Petz
PS: Etwas Quellenkritik muss sein: Gibts einen Grund, warum "Günni Kolloge"glaubwürdiger sein soll als "Antifa Zeckenbiss"?
Zitat von Meister Petz im Beitrag #12Nun kann man natürlich die ganz große Verschwörungstheorie auspacken und jedem einzelnen Beteiligten - Uniformierte, Kripo, Gerichtsmedizin, Staatsanwaltschaft bis hin zur Justizministerin - unterstellen, unter einer Decke zu stecken und den "wahren" Tathergang unter den Teppich zu kehren. Überzeugt mich aber nicht, selbst vor dem Hintergrund Köln. Eine komplette Lügengeschichte ist noch mal ganz anders als eine Mediensperre.
Zitat Der 22 Jahre alte Köthener habe seit seiner Geburt eine schwere Herzerkrankung gehabt und sei deswegen mehrfach operiert worden. "Es hätte bei ihm jederzeit zu einem Herzinfarkt kommen können", sagte Lessig. Der Experte sprach von einem "versagensbereiten Herzen". Anhaltspunkte dafür, dass der Mann zu Tode geschlagen oder getreten worden sein könnte, gibt es den Ermittlern zufolge nicht.
Viel sagt diese Stellungnahme nicht aus. Zudem bestand die Diagnose bereits vor der Obduktion. Wenn der Tote ein versagensbereites Herz hatte, hätte ich von Journalisten zumindest die Fragen erwartet, ob der Tote eine Fahrerlaubnis hatte (lässt einen Rückschluss auf die Prognose zu), oder aber, ob er ein Hilfsmittel hatte wie einen implantierten Defibrillator. Anfangs hieß es ja noch, der Tote hätte einen Herzschrittmacher gehabt, davon habe ich zuletzt nichts mehr gelesen.
Wenn man so will kann es bei uns allen jederzeit zu einem Herzinfarkt kommen, ich habe gerade letzten Freitag mit einem Bekannten gesprochen, der trotz negativer medizinischen Checks plötzlich einen Herzinfarkt hatte. Er hatte es noch rechtzeitig zu einer Operation geschafft.
Bei einem Herzstillstand bleibt noch Zeit, ohne Intervention gilt die die Faustregel, dass pro Minute sich die Wahrscheinlichkeit zu sterben oder irreversible Schäden zu erleiden um 10% steigt, nach zehn Minuten ist also sicher aus. Zu dieser Zeitachse und eventueller Hilfe (Herzdruckmassage) gab es keine Aussage.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Herzinfarkt zufällig genau in das Zeitfenster fällt in dem der nun Tote zu zwei sich Streitenden hinzukommt, ist sehr gering. 'Nicht zufällig' ließe aber auf eine Kausalität schließen. Der Tote hatte auch in seinem Leben sicher des Öfteren aufregende Situationen die nicht zum Herzstillstand geführt haben.
Man hätte dem Gerichtsmediziner und auch dem Hausarzt also noch eine Menge Fragen stellen können. Wie ist der Haus- oder Facharzt des Toten mit dem 'versagensbereiten' Herzen umgegangen?
Man muss nicht an Verschwörungen glauben, aber ein paar Fragen hätten den Aufklärungswillen plausibler machen können. Und wie schon an anderer Stelle geschrieben müsste der Hersteller eines Defibrillators Stellung nehmen, falls es einen solchen gab und dieser ausgefallen ist. Da ist der Gerichtsmediziner vielleicht der falsche Mann. Defibrillatoren und Herzschrittmacher benötigen eine elektrisch Verbindung zum Herzen. Vor Jahren gab es eine größere Rückrufaktion, weil diese Verbindung unzuverlässig war (ich glaube, auch Bosbach war davon betroffen). Eine mechanische Einwirkung (Schlag) kann da also eine Rolle spielen.
Wie Sie sehen, lieber Petz, sieht qualifizierte Information anders aus.
Zitat Da ist der Gerichtsmediziner vielleicht der falsche Mann.
Ganz sicher. Da bedarf es eines Günni Kollogen.
Ich behaupte ja gar nicht, dass die bisherige ärztliche Aussage nicht möglicherweise Fehler enthalten kann. Aber ich wende mich dagegen, obskuren Quellen (und eine der beiden von H_W angeführten ist definitiv eine, weil die Frau ermittelt wurde und ihre Aussage korrigiert hat) dann zu glauben, wenn sie die eigene Weltsicht stützen.
Siehe Chemnitz: Die 25 Stiche haben es immerhin auf die Facebookseite der Oppositionsführerin im Bundestag geschafft. Da muss man sich schon mal fragen, warum der "Durchstecher" des Haftbefehls geradezu als neuer Snowden gefeiert wird, wenn die große enthüllung (darin ist von 5 Stichen die Rede) dann doch keiner gelesen hat.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #14Siehe Chemnitz: Die 25 Stiche haben es immerhin auf die Facebookseite der Oppositionsführerin im Bundestag geschafft. Da muss man sich schon mal fragen, warum der "Durchstecher" des Haftbefehls geradezu als neuer Snowden gefeiert wird, wenn die große enthüllung (darin ist von 5 Stichen die Rede) dann doch keiner gelesen hat.
Aber, lieber Petz, wie plausibel ist es, dass jemand in einer sicher hektischen Situation mit drei schwer blutenden Menschen zuverlässig Stiche zählt?
Die 25 standen für 'viele' (vielleicht waren die der zwei anderen mitgezählt). Es ging eigentlich aber darum, dass der Betreffende tot war. Ein bisschen sollte man schon Wichtiges von Unwichtigerem trennen.
Zitat von Martin im Beitrag #15Die 25 standen für 'viele' (vielleicht waren die der zwei anderen mitgezählt). Es ging eigentlich aber darum, dass der Betreffende tot war. Ein bisschen sollte man schon Wichtiges von Unwichtigerem trennen.
Ich finde das durchaus einen relevanten Unterschied, wenn es um die Frage nach Mord oder Totschlag geht. 5 ist eine typische Zahl für einen Kampf. 25 sind eine Hinrichtung.
Nachtrag: Auch Sie haben den Haftbefehl nicht gelesen. Der Verhaftungsgrund war der Verdacht auf "Gemeinschaftlichen Totschlag". Also insgesamt 5.
Zitat von Martin im Beitrag #15Die 25 standen für 'viele' (vielleicht waren die der zwei anderen mitgezählt). Es ging eigentlich aber darum, dass der Betreffende tot war. Ein bisschen sollte man schon Wichtiges von Unwichtigerem trennen.
Ich finde das durchaus einen relevanten Unterschied, wenn es um die Frage nach Mord oder Totschlag geht. 5 ist eine typische Zahl für einen Kampf. 25 sind eine Hinrichtung.
Gruß Petz
Ich auch. 25 ginge bereits in Richtung Übertötung und kennzeichnet fast immer Beziehungstaten; wäre hier also eh unplausibel; läßt sich aber sehr schön in Richtung "ist regelrecht abgeschlachtet worden" verwerten.
Herzliche Grüße, Andreas
"Man kann einen gesellschaftlichen Diskurs darüber haben, was Meinungsfreiheit darf. Oder man hat Meinungsfreiheit." (Christian Zulliger)
Zitat von Martin im Beitrag #15Die 25 standen für 'viele' ...
Nein. 25 steht für 25. Wenn jemand nicht exakt gezählt hat und "viele" meint, dann soll er "viele" sagen. Wenn jemand dagegen "25" sagt, will er Wissen und Exaktheit suggerieren. Und wenn es tatsächlich nur 5 waren, dann hat dieser jemand gelogen.
Zitat von Martin im Beitrag #15Die 25 standen für 'viele' ...
Nein. 25 steht für 25. Wenn jemand nicht exakt gezählt hat und "viele" meint, dann soll er "viele" sagen. Wenn jemand dagegen "25" sagt, will er Wissen und Exaktheit suggerieren. Und wenn es tatsächlich nur 5 waren, dann hat dieser jemand gelogen.
Ich glaub ja nicht mal, dass Frau Weidel gelogen hat, sie hat halt das Gerücht geglaubt und weiterverbreitet und nachher nicht korrigiert. Also wenn hier jemand sagt "das wird unsere nächste Bundeskanzlerin" - gewisse Qualifikationen kann man ihr nicht absprechen.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #12 Dieses Video ist einer von mehreren "Augenzeugenberichten", die aktuell kursieren (mit oder ohne Flagge im Hintergrund). Das Problem ist nur, dass die "Berichte" nicht nur deshalb fragwürdig sind, weil sie den bisher von der Polizei bekanntgegebenen Erkenntnissen widersprechen (warum sollte die Landesjustizministerin bekanntgeben, dass keine Kopfverletzungen existieren - eine Kopfverletzung ist im Gegensatz zu einer "Hetzjagd" keine Interpretationsfrage). Sie widersprechen sich auch gegenseitig. Schauen Sie mal den hier an: https://www.youtube.com/watch?v=XZ9cSwB1QYg https://www.youtube.com/watch?v=6ZqX_sAKG10 Da berichtet eine andere Frau, dass - sie lediglich zwei Ausländer abhauen hat sehen, während die in Ihrem Video berichtet, dass die anderen (inklusive irgendwelcher Mädels, von denen man noch nie etwas gehört hat) die Täter verfolgt haben. Außerdem spricht Ihre davon, dass "immer mehr gekommen sind". - sie der Polizei eine Personenbeschreibung gegeben hat (aufgrund der die Täter gefunden worden sind) und viele Polizisten und Polizeiautos da waren, während Ihre nur von einem Polizisten spricht. - das Opfer nicht am Tatort verstorben ist und die Polizisten (mehrere) versucht haben, ihn wiederzubeleben, während in Ihrem Video das Ihre Zeugin macht (die in dem anderen Bericht wiederum nicht vorkommt).
Lieber Meister Petz,
die von Ihnen verlinkten Videos widersprechen dem von mir erwähnten Video nicht. Eher ergänzen sie es.
Zitat von "Ihr" Video 1Der (das Opfer) hat geschrien, die sollen aufhören... Weil die haben auf ihn eingetreten.
Zwei Afghanen sind weggerannt, daß das die einzigen an der Stelle gewesen wären, sagt sie nicht. Daß die Polizei das Opfer versucht hat, wiederzubeleben, entspricht der Darstellung aus "meinem" Video. Ob und wer vorher wiederbelebt hat, darüber sagt die Frau aus "Ihrem" Video nichts. Steht der Aussage, die "Erste" Zeugin hätte das bis zum Eintreffen der versucht, nicht entgegen.
Das zweite von Ihnen verlinkte Video gibt hinsichtlich Tathergang nichts her. Die Geschichte beginnt ja erst sehr viel später, als die Polizei schon den Tatort abgesperrt hatte.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #12PS: Etwas Quellenkritik muss sein: Gibts einen Grund, warum "Günni Kolloge"glaubwürdiger sein soll als "Antifa Zeckenbiss"?
Glaubwürdig sind ja beide. Das Zeckenbissvideo zeigt, wie zwei "junge Männer" am Rande einer Demonstration verscheucht werden, indem ein Mann einige schnelle Schritte in deren Richtung macht. Mehr zeigt es nicht. Wenn man damit versucht, Hetzjagden zu beweisen, ist das eine abenteuerliche Konstruktion. Das fällt aber nicht in die Verantwortung von Zeckenbiß sondern in die von Frau Merkel und der Presse.
Und "meine" Augenzeugin, haben sie tatsächlich den Eindruck, die könnte eine so runde Geschichte aus dem Stand konstruieren? Mein Gefühl ist, die erzählt einfach so, wie sie es erlebt hat. Dazu passt doch auch, daß sie alle möglichen Namen von Leuten fallen läßt, die da noch anwesend waren, obwohl diese Namen uns natürlich nichts sagen können.
Und zu Ihrer Verschwörungstheorie: So groß muß man das gar nicht machen. Einige Leute, die nicht möchten, daß die versammelte Presse über sie herfällt wie über Herrn Maaßen, reichen. Die Wahrheit, an einer Stelle etwas gößer dargestellt, einige unwesentliche Details ausgelassen, und schon kann man ein Ergebnis präsentieren, für das man keinen Ärger bekommt.
Woran erkennt man ein linksgrünes Märchen? Es beginnt mit: Es wird einmal sein. __________________________________________ __________________________________________
Zitat von Meister Petz im Beitrag #14... obskuren Quellen (und eine der beiden von H_W angeführten ist definitiv eine, weil die Frau ermittelt wurde und ihre Aussage korrigiert hat)
Upps, beide? Ich hatte nur ein Video verlinkt.
Vielleicht können wir uns ja darauf verständigen, das zweite, das ich nicht verlinkt habe, ist das obskure.
Woran erkennt man ein linksgrünes Märchen? Es beginnt mit: Es wird einmal sein. __________________________________________ __________________________________________
Zitat von H_W im Beitrag #20Zwei Afghanen sind weggerannt, daß das die einzigen an der Stelle gewesen wären, sagt sie nicht.
Jo. Nur dass Ihre sagt, dass die dem Opfer helfen wollten und auch "in die Fresse" bekommen haben, und "meine" sagt, dass sie der Polizei eine Täterbeschreibung gegeben hat und die daraufhin festgenommen wurden. Wenn mein Video Ihres "ergänzt" hätte die Polizei die Helfer eingebuchtet.
Zitat Und "meine" Augenzeugin, haben sie tatsächlich den Eindruck, die könnte eine so runde Geschichte aus dem Stand konstruieren? Mein Gefühl ist, die erzählt einfach so, wie sie es erlebt hat. Dazu passt doch auch, daß sie alle möglichen Namen von Leuten fallen läßt, die da noch anwesend waren, obwohl diese Namen uns natürlich nichts sagen können.
Nö, das nicht, ich glaube ja, dass Ihre die aus dem verlinkten Artikel ist. Aber es passt einfach nicht zusammen. Die Polizei sagt, sie musste erst ermittelt werden, und hat dann ihre Aussage geändert. Wenn die Version vom Video stimmt, dann weiß die Polizei das auch, weil sie sie vor Ort vernommen hat. Und wenn die Polizei weiß, dass die Aussage draußen ist, wäre es doch geradezu hirnrissig, das völlige Gegenteil zu behaupten.
Zitat Einige Leute, die nicht möchten, daß die versammelte Presse über sie herfällt wie über Herrn Maaßen, reichen.
Aber die Presse fällt ja über Herrn Maaßen aus völlig anderen Gründen her, nämlich weil er KEINE Beweise präsentiert hat, dass es NICHT so war. Wenn die Augenzeugenberichte stimmen, gab es von Anfang an Beweise, wie es war, und jeder einzelne Beteiligte hätte gelogen und manipuliert. Das ist eine Riesenverschwörungstheorie.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #14... obskuren Quellen (und eine der beiden von H_W angeführten ist definitiv eine, weil die Frau ermittelt wurde und ihre Aussage korrigiert hat)
Zitat von Meister Petz im Beitrag #22 Jo. Nur dass Ihre sagt, dass die dem Opfer helfen wollten und auch "in die Fresse" bekommen haben, und "meine" sagt, dass sie der Polizei eine Täterbeschreibung gegeben hat und die daraufhin festgenommen wurden. Wenn mein Video Ihres "ergänzt" hätte die Polizei die Helfer eingebuchtet.
Ich denke, da handelt es sich um verschiedene Leute. Die Helfer, rennen weg, vor Eintreffen der Polizei. Zwei andere, evtl. die, die das Opfer festgehalten haben, renn weg, als die Polizei kommt.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #22 Nö, das nicht, ich glaube ja, dass Ihre die aus dem verlinkten Artikel ist. Aber es passt einfach nicht zusammen. Die Polizei sagt, sie musste erst ermittelt werden, und hat dann ihre Aussage geändert. Wenn die Version vom Video stimmt, dann weiß die Polizei das auch, weil sie sie vor Ort vernommen hat. Und wenn die Polizei weiß, dass die Aussage draußen ist, wäre es doch geradezu hirnrissig, das völlige Gegenteil zu behaupten.
Wieso die erste Zeugin erst ermittlet werden mußte, ist tatsächlich unklar.
Zitat von Meister Petz im Beitrag #22 Aber die Presse fällt ja über Herrn Maaßen aus völlig anderen Gründen her,..
Richtig. Trotzdem falsch. Herr Maaßen hat seinen Ärger, weil er nicht die Geschichte der Kanzlerin stützt, die Chemnitzer hätten Hetzjagden veranstaltet. Dabei wäre das doch so toll, wenn man vom vorangegangenen Mord ablenken könnte.
Die Nachricht, in Köthen wäre mal wieder jemand von illegalen Einwanderern ermordet worden, wäre auch nicht auf Linie. Würde also von der Presse auch nicht gerade wohlwollend aufgenommen werden.
Und zurück zum Grund meines ersten Beitrags in diesem Strang, mir war es in erster Linie wichtig, den Kenntnisstand von Herrn Doeding zu korrigieren. Daß das Opfer nicht nur einen Schlag erhalten hat, sagen ja beide. Die eine Zeugin spricht von zunächst geschlagen und dann getreten, die zweite von Tritten, wohl als er schon am Boden lag.
Da bekommt man schon mal einen Herzinfarkt, hat aber "nichts mit nichts" zu tun...
Woran erkennt man ein linksgrünes Märchen? Es beginnt mit: Es wird einmal sein. __________________________________________ __________________________________________
Zitat von Martin im Beitrag #15Die 25 standen für 'viele' ...
Nein. 25 steht für 25. Wenn jemand nicht exakt gezählt hat und "viele" meint, dann soll er "viele" sagen. Wenn jemand dagegen "25" sagt, will er Wissen und Exaktheit suggerieren. Und wenn es tatsächlich nur 5 waren, dann hat dieser jemand gelogen.
Ich versuche mal ein bisschen erbsenzählerisch zu sein: Was genau ist ein Stich? Sind Sie sicher, dass nicht nur die am Ende lebensgefährlichen Stiche in dem Haftbefehl auftauchen?
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