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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 27 Antworten
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 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2
Frank2000 Offline




Beiträge: 3.261

18.03.2020 15:17
#26 RE: Zehn Jahre Kulturkampf Antworten

In Welt online findet sich aktuell ein Artikel von einem "Philipp Hübl", der sich selbst als "Philosoph und Autor" beschreibt. Unter anderem wird zu ihm gesagt:
"Hübl forscht in der Philosophie des Geistes, Handlungstheorie, Sprachphilosophie, Metaphysik und Wissenschaftstheorie."

Das will also einer unserer intellektuellen Vordenker sein, der sich selbst sogar noch als neutral und mittig empfindet in der "Riege der Geisteswissenschaftler"?
Erschütternd. Der Artikel ist derartiges Grundschulniveau, dass man bereits auf den ersten Blick das Machwerk argumentativ zerreissen kann.

Vier Irrtümer über rechte Gewalt
https://www.welt.de/kultur/plus206449455...hte-Gewalt.html
(Welt plus)

***
Ein paar Auszüge;

Zitat
Irrtum Nummer eins: „Die Tat war rassistisch, nicht fremdenfeindlich“...
Tatsächlich war die Tat beides: Sie war fremdenfeindlich und rassistisch. Fremdenfeindlichkeit ist das allgemeine Phänomen, Rassismus eine besonders sichtbare Form davon.
...
Rechtsradikale und andere Menschenfeinde werten nicht nur Personen mit Migrationshintergrund ab, sondern auch heimische Homosexuelle, Transpersonen und Drogenabhängige: also all jene, die nicht ihrem als „natürlich“ empfundenen Idealtyp entsprechen...
...
Diesen Umstand hat die Statistik der Polizei viele Jahre ignoriert und so ermordete Obdachlose und geistig Behinderte fälschlich nicht als Opfer rechter Gewalt geführt.



Zitat
Irrtum Nummer zwei: „Es sind die Narrative, die Menschen fremdenfeindlich machen“
Wir schauen zu sehr auf die „Angebotsseite“, vor allem auf die Parolen der AfD, weil ihre Worte offen zutage liegen, und analysieren dabei zu wenig die „Nachfrageseite“, die Einstellungen derjenigen Wähler, bei denen die Parolen gut ankommen. Und noch weniger erstellen wir Psychogramme der gewaltbereiten Rechtsextremen, die oft überhaupt nicht an Parteipolitik interessiert sind. Wie andere rechte Parteien in Europa hat die AfD aus dem autoritären Reflex der Menschenfeinde auf die Flüchtlingssituation 2015 politisches Kapital geschlagen.
...



Zitat
Irrtum Nummer drei: „Die Mitte der Gesellschaft ist nach rechts gerückt“
...
Natürlich sind die absoluten Zahlen immer noch sehr hoch. So hat etwa ein Fünftel der Deutschen antisemitische und muslimfeindliche Einstellungen.
...
Alle Parteien außer der AfD grenzen sich klarer als jemals zuvor gegen rechtes Denken ab, selbst die CDU/CSU, die noch Anfang der 90er-Jahre einen ausländerfeindlichen Wahlkampf geführt hat.



Zitat
Irrtum Nummer vier: „Die Klassiker erklären Extremismus.“
...
Menschenfeinde, zum Großteil Männer, sind selten offen für neue Eindrücke, zeigen wenig Mitgefühl, haben ein rigides Weltbild und wurden oft gefühlslos erzogen mit der Ideologie, dass die Welt ein Kampf um Macht und Anerkennung ist, und mit dem Ziel, sich abzuhärten.
...
Fremdenfeindlichkeit wird Männern nicht primär durch toxische Narrative antrainiert, sondern umgekehrt: Sie ist der Standardfall, den wir uns allen, vor allem aber den Extremisten durch Bildung, Mitgefühl und andere Kulturtechniken abtrainieren müssen.


***


Ich weiß gar nicht, wo ich anfangen soll, diesen Artikel zu zerreissen. Das hat mit "Wissenschaft" so viel zu tun, wie ein wütender Zettel eines Nachbarn, der am Laternenpfahl klebt. Auf mich wirkt der Artikel wie eine Mischung aus dem Betteln um Aufmerksamkeit gepaart mit kindischem Krakelen, weil man nix zu tun hat und sich nicht sinnvoll beschäftigen kann. Aber mal auf die Schnelle:

- Ein "Geisteswissenschaftler", ein "Philosoph", der völlig unreflektiert und undifferenziert allein auf dem Tupel "Links und Rechts" eine Gesellschafts- ja eine Menschheitsanalyse aufbauen will? Ist das jetzt Demenz oder Größenwahn? Die Begriffe sind nur noch historisch interessant und haben aktuell überhaupt keinen Aussagekraft mehr. Der einzige Wert und der Grund, warum diese Begriffe genutzt werden, ist, weil die Mehrheitsgesellschaft eine Beleidigung, einen abwertenden Begriff braucht, um alles und jeden bei Bedarf aus der Diskussion ausstoßen, ausschließen zu können.

- Dem entsprechend macht Hübl überhaupt keine Differenzierung zwischen "Rechts", "Rechtsradikal" und "Rechtsextrem". Ist für ihn alles das gleiche: böse, unwillig, gewaltbereit.

- Und natürlich gibt es nicht mal ansatzweise den Versuch zu verstehen oder zu erklären, ob die von ihm "rechts" vermutete inhärente Gewalt auch "links" existiert. Klar ist der Aufhänger des Artikel Hanau, aber eine "wissenschaftliche" Betrachtung des Themas muss halt auch erfassen, ob die unterstellten Mechanismen und Denkweisen tatsächlich nur bei einer Seite des Tupels vorkommen. Jedenfalls kommt "Links" in dem Artikel nicht vor.

- Es gibt auch nicht ansatzweise eine Diskussion oder Untersuchung, welche Wünsche und Ziele eigentlich legitim sind. Alles, was Hübl nicht in den Kram passt, ist automatisch "...feindlich", "gewalttätig" usw. Ob es möglich ist, zum Beispiel entschiedener Befürworter eines klassischen Staatsbürgerschaftsrechts zu sein, einschließlich definierter und durchgesetzter Grenzen, Kriterien zur Einbürgerung und der bervorzugten Verwendung der Mittel einer Gesellschaft für die eigenen Staatsbürger ONHE deswegen "Fremdenfeindlich" oder etwas ähnliches zu sein.... diese Möglichkeit kommt bei Hübl nicht vor. Wer gegen ungesteuerte Migration ist, ist ein "Rechter" und ein "Menschenfeind". Punkt.

- Hübl beschäftigt sich ausschließlich mit extremen Denkweisen, wenn diese mit Todesfällen in Verbindung zu bringen sind. Zumindest gemäß offizieller Lesart in Verbindung stehen. Mal ganz ab davon, dass auch "Links" und "Migrationsspezifisch" getötet wird: Das Töten eines Menschen ist nur EINE Möglichkeit, Gewalt auszuüben.

- Eine Untermauerung mit Fakten ist nicht vorhanden bzw wird nur simuliert: da bezieht sich Hübl auf irgendwelche Studien, sagt aber nicht welche genau. Oder es wird eine Studie genannt, aber keine Quelle dazu. Oder es werden Zahlen eingeschoben, die mangels Definition keine Aussagekraft haben.

- Völlig klar, dass Hübl auch die AfD da mitreinmischt. "Kapitel schlagen", "Parolen": das sind ganz klar abwertende Begriffe. Komisch, mir fallen zu aller erst die Grünen ein, wenn ich an "aus etwas unfair Kapitel schlagen" denke oder an "Parolen".

- Wieso "Antisemtismus" und "Muslimfeindlichkeit" als untrennbare Eigenschaften betrachtet werden, versteht wohl Hübl selber nicht. Die größte Gruppe von Antisemiten in Deutschland ist die islamische Gemeinde. Mit Abstand, sowohl was die Zahl als auch was die Alltagsagressivität angeht.

- Das übliche Männer-Bashing darf natürlich nicht fehlen.

- Der ganze Artikel fällt eher in die Kategorie "Bullshit-Bingo": es wird so ziemlicher jeder Begriff aus der Mottenkiste gekramt, von dem man hoffen kann, dass der Leser die abstoßend findet... und dann vollkommen ohne Begründung postuliert, dass die alle zusammengehören: "Rechtsruck", "Führer", "Parolen", "Fremdenfeindlich", "Antisemitisch", "Verschwörungstheoretiker", "Männer", "AfD",... würde so ein Artikel umgekehrt von einem "Rechten" kommen, dann würden sich die Medien überschlagen, das als "paranoide Wahnvorstellungen eines ideologisch gefestigten Verschwörungstheoretikers" zu klassifizieren.

- Der Artikel enthält haufenweise Unterstellungen. Hübl behauptet mehrfach, die Gedanken und Motive von Menschen oder Gruppen zu kennen...

- Der Artikel enthält ein geschlossenes Weltbild der laut Hübl einzig zulässigen Gesellschaftsordnung und jede Abweichung davon ist automatisch "Böse". Nur als Beispiel: Hübl unterscheidet nicht mal ansatzweise zwischen Wollen und Tat. Angenommen, es gäbe Menschen, die eine gewisse Menschenfeindlichkeit empfinden würden. Kann ich mir schon vorstellen, ich finde die Menschheit ja auch nicht grade liebenswert. So what? Wo ist das Probem? Ist ein Menschenfeind auch ein potentieller Gewalttäter, ein böser Mensch, ein atavistisches Überbleibsel, das man "abtrainieren" muss? Wann genau wurde eigentlich in das Grundgesetz geschrieben, dass man "Fremde" oder "Zuwanderer" MÖGEN MUSS?
Besonders unfair ist dabei, dass auch gerade bei der selbsternannten "Linken" eine unfassbares Sammelsurium existiert, was und wen die alles nicht mögen, ja hassen: Manager, Banker, AfD-Wähler, Dieselfahrer, Amerikaner, Juden, weiße Männer, Sportschützen, Teckel-Besitzer und und und. Wieso dürfen Linke alle möglichen Menschen nicht mögen, aber wenn "Rechte" jemanden nicht mögen, dann sind die böse?

- Und zum Schluss: "abtrainieren".
Das. ist. die. übelste. Verschleierung. von. Umerziehung. und. Gedankenkontrolle. die. ich. je. gelesen. habe.

Hübl präsentiert sich als Hardcore-Linker, der alle Grenzen abschaffen will. Er propagiert die These des "es gibt keine Konflikte bei kultureller Mischung", hält alle Andersdenkenden für "Menschenfeinde" und fordert offen Umerziehung = Gedankenkontrolle. Als "abtrainieren" verklausuliert.
Hübls Artikel ist nicht nur in sich wiedersprüchlich, einseitig, dumm und hetzerisch: der Artikel offenbart erschreckendes faschistoides Gedankengut. Das soll ein "deutscher Vordenker" sein?

___________________
Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig.

Nola Offline



Beiträge: 1.719

31.03.2020 11:57
#27 RE: Zehn Jahre Kulturkampf Antworten

Zitat von Frank2000 im Beitrag #26
(...) würde so ein Artikel umgekehrt von einem "Rechten" kommen, dann würden sich die Medien überschlagen, das als "paranoide Wahnvorstellungen eines ideologisch gefestigten Verschwörungstheoretikers" zu klassifizieren.(...)


Wenn es denn nur bei der Einschätzung bleibt. Zukünftig wird dann wohl eine daraus abgeleitete aber noch nicht begangene Straftat draus. Die Mühlen der moralischen Instanzen stehen ja auch im Zeichen von Corona (oder gerade jetzt) nicht still:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc...icationFile&v=1

Zitat
B u n d e s r a t Drucksache87/20
(Beschluss)27.03.20
Stellungnahmedes Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Der Bundesrat hat in seiner 988. Sitzung am 27. März 2020 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen



Rein zufällig natürlich, betrifft es auch eine immer grösser gewordene Zahl der nichtregierungskonformen Opposition im Volk.
Da kann man sich dann fragen, was gibt es, was nicht jetzt schon geahndet und "bestraft" werden kann? Also wo fängt die Begrifflichkeit an Maßstäbe zu setzen. Oppositionelle Interpretationen sollen im Ansatz schon in gewünschte Richtungen gedacht werden und dem bösen Spektrum zugeordnet werden. Alles Auslegungssache und wer legt dies aus? Eine moralische Instanz, damit auch dem letzten klar ist, es muß sein, dieses Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.

Da es sich hierbei aber um eine Änderung im Grundgesetz handelt, also unser "Heiligtum" erwarte ich keine so einseitige Begrenzung.


Diese "Kurzerläuterung" zur Stellungnahme des Bundesrates fängt an mit:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bunde...n=4352766#top-3

Beschluss
Verbesserungsvorschläge im Kampf gegen Hasskriminalität
(hier wird der Begriff "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus" einfach weggelassen")

Überhaupt nicht erst im Entwurf enthalten und kommt auch insgesamt nicht vor (wenn ich alles richtig überflogen habe) wär z.B. die für jeden verständlich gewesene Formulierung "Links- oder Rechtsextrem" hätte ja seine Berechtigung gehabt, aber nein Linksextremität und deren Straftaten kommt nur in diversen Jahresberichten vor.



Zitat


(...) Was die Bundesregierung im Einzelnen plant

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen antisemitische Motive künftig grundsätzlich strafschärfend wirken. Auch üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sollen künftig härter bestraft werden.
Besserer Schutz

Für Personen, die aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sind, sollen entsprechende Auskunftssperren im Melderegister eingerichtet werden.
Meldepflicht für Anbieter Sozialer Medien

Anbieter sozialer Netzwerke sollen verpflichtet werden, strafbare Inhalte künftig bei einer neuen Zentralstelle im Bundeskriminalamt zu melden. Richten sie nur unzureichende Meldesysteme ein, könnte dies mit einem Bußgeld sanktioniert werden. Bislang müssen Anbieter entsprechende Veröffentlichungen löschen oder sperren - eine Aufklärung und Strafverfolgung ist dadurch nicht möglich.

Der Verrohung entgegenwirken
Die Bundesregierung begründet ihren Entwurf mit der zunehmenden Verrohung in den sozialen Medien. Hierdurch würden nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt, sondern auch der freie Meinungsaustausch gefährdet. Schon jetzt sei zu beobachten, dass Menschen sich aus Angst vor den Reaktionen nicht mehr äußerten.



Oh weia, da müssen nicht nur Finanzen und Personal aufgestockt werden (laut Bericht vom Bundesrat), da müssen wohl auch neue moralisch ehrabschneidende Wortfindungslisten erstellt werden, die einen noch nicht begangenen Tatvorgang unter Strafe stellen können.

Also noch mal, was gab es bisher, was man bei wirklichen Vergehen im Internet noch nicht bestrafen oder zumindest ahnden konnte? Auch über eine IP-Adresse an den Absender zu kommen war für "Fahnder" überhaupt kein Problem.

Hier noch der Gesetzentwurf der Bundesregierung:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/druc...icationFile&v=1

Zitat
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
(...)
Zentral ist dabei eine effektive Strafverfolgung insbesondere von Hasskriminalität mit rechtsextremistischem Hintergrund, nicht nur, aber gerade auch bei Tatbegehungen im Internet.Das seit 2017 geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. Der mit dem Gesetz eingeschlagene Weg, soziale Netzwerke mehr als bisher in die Verantwortung zu nehmen, hat dazu ge-führt, dass eine Vielzahl von Beschwerden wegen strafbarer Inhalte nach einer Überprü-fung zu deren Löschung geführt hat. Über die Löschung hinaus ist es notwendig, strafbare Inhalte auch der Strafverfolgung zuzuführen.
(...)
Daher sollen die dem NetzDG unterliegenden Anbieter sozialer Netzwerke ver-pflichtet werden, bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt (BKA) zu melden,
(...)
Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte des § 1 Absatz 3 NetzDG soll zudem um das De-likt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener nach § 189 StGB ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke 2019 zeigen, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck fin-det.



Verunglimpfung des Andenkens ... und was war mit dem Bild unseres verstorbenen Bundeskanzler Helmut Schmidt, welches ihm zu Ehren aufgehangen und aus dubiosen scheinbar "moralischen" Gründen zu Ehren wieder abgenommen wurde?????


Edit: Hervorhebung von mir, weil eine nähere Bezeichnung welcher "strafbaren Handlung" fehlt.

♥lich Nola

Frank2000 Offline




Beiträge: 3.261

31.03.2020 15:35
#28 RE: Zehn Jahre Kulturkampf Antworten

"Schon jetzt sei zu beobachten, dass Menschen sich aus Angst vor den Reaktionen nicht mehr äußerten."

Jupp. Kann ich bestätigen. Nur, dass ICH vor der Demütigung und dem Mobbing durch sich selbst als "Links" bzw "linke Aktivisten" bezeichnende Teilnehmer nicht geschützt werde.

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Jeder, der Merkel stützt, schützt oder wählt, macht sich mitschuldig.

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