Ich habe einmal eine Frage in die Runde, weil mir hier die entsprechende Rechtslage nicht geläufig ist; vor allem, unter welchen Paragraphen das festgemacht ist, und ich möchte mich da nicht zu sehr vergaloppieren, wenn ich mich diesbezüglich aus dem Fenster lehne.
Nehmen wir den Fall, das Ergebnis der BTW-Wahl ist derart, daß die Wahl eines Kanzlers oder die Bestätigung der neuen Koalition nur mit Stimmen der AfD möglich wird (etwa, wenn Grün, Rot & Schwarz zusammen auf <50% kommen). Ich glaube, im 3. Wahlgang ist die Akklamation mit einfacher Mehrheit möglich, aber nehmen wir an, Blau stimmt aus taktischen Gründen zu: um ein ewiges Patt zu verhindern oder mit Hintergedanken. Dieser wäre: Dann ist die Wahl mit blauen Stimmen zustandegekommen und nach dem Präzendenzfall Thüringen ungültig. Man kann nicht gut auf Landesebene eine Abwahl anordnen, um dann exakt der Gleiche durchzuführen. (D.h. zutrauen würde ich es ihnen: die leben sowieso nur noch nach dem Motto: ist der Ruf erst ruiniert und die Diäten gesichert...). Nun bleibt die alte Koalition, mit Merkel an der Tête, derweil geschäftsführend im Amt. Sie können nur keinen neuen Unfug beschließen. Nicht einmal Minister rochieren. In Thüringen entfällt in 7 Wochen die LTW, weil zur Auflösung des Landtags blaue Stimmen nötig wären.
Könnte bei einem solchen Patt auf Bundesebene der Bundestag überhaupt Neuwahlen ansetzen, wenn für die Auflösung blaue Stimmen nötig wären? Kann dies der Bundespräsident, wenn nichts mehr geht, in Eigenregie anordnen?
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Nehmen wir den Fall, das Ergebnis der BTW-Wahl ist derart, daß die Wahl eines Kanzlers oder die Bestätigung der neuen Koalition nur mit Stimmen der AfD möglich wird (etwa, wenn Grün, Rot & Schwarz zusammen auf <50% kommen).
Artikel 63 (1) sagt, dass der Bundespräsident ein sog. "Vorschlagsrecht" hat. Das bedeutet, im ersten Wahlgang findet eigentlich keine Wahl, sondern eine Abstimmung statt. "Soll der Vorschlag des Präsidenten angenommen werden?". Wenn die "Schwefelpartei" klug ist, wird sie da schon durchwinken, denn die Wahl ist schließlich geheim, niemand kann effektiv beweisen, wer wen gewählt hat.
Folglich wird das Ergebnis der Wahl nach Schwefel stinken.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Ich glaube, im 3. Wahlgang ist die Akklamation mit einfacher Mehrheit möglich, aber nehmen wir an, Blau stimmt aus taktischen Gründen zu: um ein ewiges Patt zu verhindern oder mit Hintergedanken.
Wenn der Vorschlag des Präsidenten nicht angenommen wird, dann tritt Artikel Art 63 (3) in Kraft. Innerhalb von 14 Tagen kann der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder (absolute Mehrheit, also x>50%) einen neuen Kanzler wählen.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Dann ist die Wahl mit blauen Stimmen zustandegekommen und nach dem Präzendenzfall Thüringen ungültig.
In Deutschland gibt es weder bindende Präzedenzfälle, noch ergibt sich das aus dem Grundgesetzt, noch lassen sich solche Einzelheiten aus den Bundesländern 1:1 auf den Bund übertragen. Thüringen hat seine eigene Landesverfassung, die u. a. die Wahl des Ministerpräsidenten abschließend regelt. Ein Präzedenzfall wäre IMHO also nur dort gültig.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Man kann nicht gut auf Landesebene eine Abwahl anordnen, um dann exakt der Gleiche durchzuführen.
1. S.o. 2. Du forderst von Politikern streng konsequentes vorgehen, aber in der Politik ist es nun mal manchmal so, dass man um des lieben Friedens willen 5 mal grade sein lässt.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Nun bleibt die alte Koalition, mit Merkel an der Tête, derweil geschäftsführend im Amt.
Ja, aber nur für 111 Tage lang, weil 2 Wochen nach dem Vorschlag des Bundespräsidenten ja die Wahl innerhalb des Bundestags stattfindet (Art 63 (3)) und der Bundespräsident noch mal 7 Tage Zeit hat (63 (4)), den danach Gewählten entweder zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen. Die Neuwahl muss spätestens 60 Tage nach der Auflösung des Bundestags erfolgen (Art 39 (1), Satz 4) und der Bundestag tritt spätestens 30 Tage nach der Wahl zusammen (Art 39 (2)).
In der Realität kann man das mit den Zusammentreten möglicherweise noch weiter dehnen, indem man Regelungen und Gründe (er-)findet. Beispielsweise tritt der Bundestag zwar zusammen, aber man kann leider nicht über die Wahl des Kanzlers abstimmen und versammelt sich deshalb später.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Sie können nur keinen neuen Unfug beschließen. Nicht einmal Minister rochieren.
Ich glaube, das stimmt. Der Bundeskanzler kann nur den Präsidenten bitten, einen Minister geschäftsführend im Amt zu lassen.
Allerdings gibt es in Deutschland einen Notstandsgesetzgebung. Artikel 81 (1) GG sagt: "Wird im Falle des Artikels 68 der Bundestag nicht aufgelöst, so kann der Bundespräsident auf Antrag der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates für eine Gesetzesvorlage den Gesetzgebungsnotstand erklären, wenn der Bundestag sie ablehnt, obwohl die Bundesregierung sie als dringlich bezeichnet hat. Das gleiche gilt, wenn eine Gesetzesvorlage abgelehnt worden ist, obwohl der Bundeskanzler mit ihr den Antrag des Artikels 68 verbunden hatte." > https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_81.html
Die Preisfrage wäre jetzt, ob ein kommissarischer Bundeskanzler das auch kann. In den weiteren Punkten des Artikels ist ja von "während der Amtszeit" die Rede. Ich frage mich grade, ob es zu diesem Thema Kommentare in der juristischen Literatur gibt.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Könnte bei einem solchen Patt auf Bundesebene der Bundestag überhaupt Neuwahlen ansetzen, wenn für die Auflösung blaue Stimmen nötig wären?
Der Bundestag hat kein Selbstauflösungsrecht (*. Zur Auflösung ist, er ist dabei auf Mitwirkung mindestens des Präsidenten angewiesen.
Es wäre aber folgendes hypothetisches Szenario denkbar: 1. Der Bundestag wählt einen Strohmann zum Kanzler, der vorher verspricht die Vertrauensfrage zu stellen. 2. Strohmann stellt die Vertrauensfrage und scheitert. 3. Strohmann stellt nach Art 68 (1) den Antrag, den Bundestag aufzulösen. 4. Der Bundespräsident kommt diesen Antrag nach und es kommt damit zu Neuwahlen.
Voraussetzung ist natürlich, dass Strohmann und Bundespräsident mitspielen und der Bundestag relativ konstant bleibt. Wenn z. B. die Vertrauensfrage wider Erwarten durchkommt, dann steht Strohmann mit leeren Händen da. Sogar Strohmann kann es sich noch mal anders überlegen und einfach keine Vertrauensfrage stellen, sondern mit den Arbeiten anfangen, oder er verzichtet auf die Auflösung und lässt sich den Gesetzgebungsnotstand erklären. Dann müsste der Bundestag per Misstrauensvotum einen neuen Kanzler wählen und hoffe, dass der ein bisschen strohmänniger agiert.
Eine andere Möglichkeit ist, einfach gar keinen Kanzler zu wählen. Dann kann der Präsident auch so auflösen, siehe unten. Sobald man aber schon mal einen Kanzler hat, ist man wieder beim Szenario oben, nur mit Misstrauensvotum statt Wahl.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Kann dies der Bundespräsident, wenn nichts mehr geht, in Eigenregie anordnen?
Art 63 (4) im Wortlaut: "Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen." (Fett von Johanes.) > https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_63.html
Ja kann er, aber nur, wenn keine "Mehrheit der Mitglieder des Bundestages" ihn gewählt haben. Sprich: Bei einer absoluten Mehrheit muss der Präsident den Gewählten ernennen. Egal ob der grün (vor neid?), nach Schwefel stinkt oder nur ein Kompromisskandidat ist.
*: Natürlich gibt es noch einen weiteren Weg, wie wir in der Praxis in England gesehen haben. Die Verfassung wird einfach durch eine 2/3 Mehrheit geändert. Anschließend gibt es ein Selbstauflösungsrecht. Schon lustig, wenn die Spielregeln selbst innerhalb des Spiels angepasst werden können. Kennt jemand das Spiel "Nomic"? Wäre vielleicht einen Artikel im Blog wert.
P.S.: Zur indirekten Selbstauflösung mittels Vertrauensfrage: Es gibt zur Auflösung nach der Vertrauensfrage sogar Rechtsprechung vor dem BVerfG. Insbesondere weil gegen die Auflösung damals unter Schröder 2005 geklagt wurde. Außerdem gibt es einen Präzedenzfall als Helmut Schmidt gegen Helmut Kohl per Misstrauensvotum getauscht wurde. Da wollte Kohl sich noch mal per Neuwahl demokratisch legitimieren. Ist durchgegangen.
P.P.S.: Grade bei Artikel 63 bekomme ich den starken subjektiven Eindruck, es hier mit eine Art Entwurf zu tun zu haben. Die Formulierung bemüht sich zwar alle Eventualitäten abzudecken, aber wirkt ungeordnet. Es stellen sich mir noch weitere Fragen, wie "wieso gibt es einen Stellvertreter des Kanzlers, wenn er bei dem gesamten Prozess anscheinend keine Rolle spielt und nicht mehr erwähnt wird?" oder "wieso wird der Fall der Amtsunfähigkeit des Kanzlers nicht explizit behandelt?". Ich meine, Gott bewahre, aber das ist eine reale Möglichkeit, solange wir über Menschen sprechen. Grade die Abdeckung aller Eventualitäten gelingt dem Grundgesetz aber grade nicht. Was ist, wenn der Kanzler dauerhaft ausfällt? Wer übernimmt kommissarisch? Oder ist die Regierung dann "erledigt" (Artikel 69 (2))? Was wäre, wenn gleichzeitig Bundeskanzler und Bundespräsident neu gewählt werden müssen? Der Bundestag muss ja zusammentreten, um an der Bundesversammlung teilzunehmen? Wahrscheinlich hätte dann der Bundesratspräsident das Amt des Bundespräsidenten inne (Art 57) und würde zunächst eine Regierung ernennen müssen, schätze ich. Für eine Verfassung, die während des Kalten Krieges um Notstandsgesetze erweitert wurde, ist mir das aber zu vage. Zudem man durch Auflösungen und/oder Rücktritte das mit Bundesversammlung und Bundestagswahl wirklich so timen könnte, dass sie zusammenfallen. Man könnte fast den Eindruck so zynisch formulieren, dass das Grundgesetz leider zeigt, dass es ein Provisorium bis zur baldigen Wiedervereinigung sein sollte.
Stand 05.06.2021: Das SARS-CoV-2-Virus könnte jetzt doch aus einem Labor kommen. 23.06.: Dem BMWi fällt auf, dass der Strombedarf nicht bis 2030 konstant bleibt. 26.07.2021 DIW PLANT starken Nachfragerückgang bei Energie. to be continued
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Ich habe einmal eine Frage in die Runde, weil mir hier die entsprechende Rechtslage nicht geläufig ist; vor allem, unter welchen Paragraphen das festgemacht ist, und ich möchte mich da nicht zu sehr vergaloppieren, wenn ich mich diesbezüglich aus dem Fenster lehne.
Nehmen wir den Fall, das Ergebnis der BTW-Wahl ist derart, daß die Wahl eines Kanzlers oder die Bestätigung der neuen Koalition nur mit Stimmen der AfD möglich wird (etwa, wenn Grün, Rot & Schwarz zusammen auf <50% kommen). Ich glaube, im 3. Wahlgang ist die Akklamation mit einfacher Mehrheit möglich, aber nehmen wir an, Blau stimmt aus taktischen Gründen zu: um ein ewiges Patt zu verhindern oder mit Hintergedanken. Dieser wäre: Dann ist die Wahl mit blauen Stimmen zustandegekommen und nach dem Präzendenzfall Thüringen ungültig. Man kann nicht gut auf Landesebene eine Abwahl anordnen, um dann exakt der Gleiche durchzuführen. (D.h. zutrauen würde ich es ihnen: die leben sowieso nur noch nach dem Motto: ist der Ruf erst ruiniert und die Diäten gesichert...). Nun bleibt die alte Koalition, mit Merkel an der Tête, derweil geschäftsführend im Amt. Sie können nur keinen neuen Unfug beschließen. Nicht einmal Minister rochieren. In Thüringen entfällt in 7 Wochen die LTW, weil zur Auflösung des Landtags blaue Stimmen nötig wären.
Könnte bei einem solchen Patt auf Bundesebene der Bundestag überhaupt Neuwahlen ansetzen, wenn für die Auflösung blaue Stimmen nötig wären? Kann dies der Bundespräsident, wenn nichts mehr geht, in Eigenregie anordnen?
Wenn ich es richtig verstehe geht es um folgendes Dilemma. Eine Koalition mit relativer Mehrheit versucht im 3. Wahlgang mit relativer Mehrheit einen Kanzler zu wählen und die AfD stimmt offensichtlich ebenfalls für diesen Kanzlerkandidaten.
Wird bei dieser Wahl trotz AfD-Stimmen nur eine relative Mehrheit erreicht, hat der Bundespräsident zwei Möglichkeiten, entweder er ernennt den Gewählten zum Bundeskanzler oder er löst den Bundestag auf. Hier kommt der Kontaminierte nicht mal ins Amt, wenn der Bundespräsident nicht will. Wird mit den AfD-Stimmen die absolute Mehrheit erreicht, muss der Bundespräsident den Gewählten zum Bundeskanzler ernennen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten diesen Kanzler wieder loszuwerden und damit seine Wahl zu korrigieren. Ersten, der Bundestag wählt mit absoluter Mehrheit einen neuen Bundeskanzler. Zweitens, der kontaminierte Bundeskanzler stellt die Vertrauensfrage und verliert diese (absichtlich in Abstimmung mit den demokratischen Parteien), dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen. Der Bundespräsident muss immer mitspielen, dann klappt es mit der demokratischen Hygiene. Der Bundestag kann sich meines Wissens nicht selbstauflösen.
Ich halte das Szenario nicht für sehr wahrscheinlich. Das Thüringer Szenario war nur auf Grund der Naivität und des taktischen Ungeschicks der FDP und CDU möglich. Die AfD hatte hier die Wahl zwischen zwei Kandidaten und hat für den gestimmt, mit dessen politischen Inhalten sie besser leben konnte. Das ist auch so kommuniziert worden und ein politisch völlig normaler Vorgang und ein rational nachvollziehbares Verhalten. Die AfD wird nicht für einen politischen Gegner stimmen,nur um die demokratischen Parteien vorzuführen. Das würde nur passieren, wenn den Möglichkeit besteht, dass das Stimmverhalten als rationales und politisch vernünftiges Verhalten darstellbar ist.
Ich glaube auch nicht, dass die AfD-Stimmen für sich in Thüringen das Problem waren. Mit Kemmerich ist schlichtweg die falsche Person gewählt worden, hätte die AfD für Ramelow gestimmt, wäre dieser gewiss nicht zurückgetreten. Die Auflösung des Thüringer Landtags scheitert auch nicht an den möglichen AfD-Stimmen, sondern an der Angst vor Macht- und Mandatsverlust der demokratischen Parteien. Die Kontaminierungsangst ist nur ein Vorwand
Johannes hat es deutlich stärker detailliert (), aber ein wichtiger Punkt scheint mir betonenswert zu sein: Das GG sieht keine "Kontaminierung" vor, das ist reines Merkel Denken. Kemmerich war nach Abgabe der Stimmen der gewählte Ministerpräsident, da beißt die Maus keinen Faden ab, er und seine Partei hatten nur nicht die characterliche Stärke das durchzustehen. Wenn es im Bundestag zu einer Situation käme, dass die "nicht schwefeligen Parteien" (wie wollen wir die eigentlich nennen? Pech-Parteien?) feststellen, dass ihr Kandidat nur durch Stimmen der AfD ins Amt gekommen ist, so bleibt da nur die Erkenntnis "tough" (wie die Amerikaner sagen). Dann ist dem eben so. Der gute Mann oder die gute Frau kann dann vielleicht (später) zurücktreten, (später) Vertrauensfragen stellen oder aus dem Fenster springen, aber gewählt ist gewählt. Punkt aus. Das löst keine Verfassungskrise aus und Steinmeier MUSS den Kandidaten ernennen.
Eine Verfassungskrise kann nur durch Steinmeier selbst ausgelöst werden, wenn er sich Artikel 63 widersetzt und den Kandidaten nicht ernennt. Wird er das tun? Zuzutrauen wäre es ihm, mit dem Rechtsstaat hat er es schon aus Parteigründen nicht allzu sehr. Aber glauben tu ich es eigentlich nicht. Weil die Konsequenzen nur für ihn schlecht wären. In einer solchen Situation würde wahrscheinlich das Verfassungsgericht in einem Eilantrag angerufen werden und die Ernennung von sich aus durchführen (Selbst Merkels williger Zuträger Harbarth wird nicht offen die Verfassung brechen). Und Steinmeier würde entweder in Schimpf und Schande zurück treten oder das Ende seiner Amtszeit absitzen, um dann in Schimpf und Schande zu gehen.
Problematisch, wenn auch nicht verfassungsproblematisch wäre nur eine Sache: Wenn in drei Wahlgängen kein Kandidat gewählt wird, Steinmeier den stärksten aber nicht zum Kanzler ernennt, wird der Bundestag aufgelöst. Wird dann Merkel mit ihrem Hofstaat so lange regieren, bis wir endlich einen neuen Kanzler gewählt haben? Weil: Das kann dauern. Wir können auch wählen, bis wir schwarz werden (no pun intended). Wobei auch hier die Hoffnung gelten würde: Wenn Flaschet, der Scholzomat und der Baerbock nicht mehr sind (was ja dann wohl passieren müsste), die Welt sich ändern würde. Die Grünen würden Habeck aufstellen (deutliches Plus der Grünen), die SPD wäre völlig im Eimer (da ist ja wirklich niemand mehr, den man präsentieren könnte) und die CDU müsste sich zwischen Merz und Söder entscheiden. Das würde zumindest viel Bewegung ins Spiel bringen.
Aber, mal ganz ehrlich: Das wird doch alles nicht passieren. Lindner wird am Ende eher den Königsmacher machen, sei es in SCHWARZ-ROT-GELB oder SCHWARZ-GRÜN-GELB. Um eine echte Sperrminorität zu haben müsste die AfD irgendwo bei locker 30% raus kommen. Da biete ich eine Wette von 10:1 gegen an.
Zitat von Llarian im Beitrag #4 Aber, mal ganz ehrlich: Das wird doch alles nicht passieren. Lindner wird am Ende eher den Königsmacher machen, sei es in SCHWARZ-ROT-GELB oder SCHWARZ-GRÜN-GELB. Um eine echte Sperrminorität zu haben müsste die AfD irgendwo bei locker 30% raus kommen. Da biete ich eine Wette von 10:1 gegen an.
So sehe ich es unterm Strich auch. Zur Not werden die sogar das Modell Israel spielen und alles nicht-Blaue zu einer Größtkoalition aufstellen, nicht um Bibi loszuwerden, sondern um um Blau in jeder Hinsicht extra muros zu halten, wenn sie sie schon nicht aus dem Parlament werfen können. Wobei die genaue Konstellation, die am Ende herauskommt, diesmal sogar weitgehend gleichgültig sein könnte. Die Grünen bekommen sowieso Weihnachten mit Wunschzetteltag; da war ja auch in den letzten Jahren schon so. Demgegenübersteht der Zwang, hier endlich Nothalsen zu bauen - also die letzten drei Atommeiler am Netz zu lassen; das Verbrenner-Ende zu kippen, die Grenzen dicht zu machen. Die Frage ist nur, WANN damit begonnen wird, und wie groß der bis dahin angerichtete Schaden sein wird. Aber die einzigen Optionen außer dem sturen Kurs an die Wand ist eine 180°-Kehre, die für die Grünen Bankrott ihrer Glaubensgrundsätze bedeutet und für Rot & Grün der Offenbarungseid für die Politik, die sie in den letzten 10 Jahren gefahren haben.
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #5 Die Grünen bekommen sowieso Weihnachten mit Wunschzetteltag; da war ja auch in den letzten Jahren schon so.
Davon bin ich noch nicht überzeugt. Warum glauben wir eigentlich alle, dass die Grünen so ein tolles Ergebnis einfahren werden? Weil es uns Leute erzählen, die allesamt selber die Grünen wählen? Nach "offiziellen" Umfragen liegen die Grünen bei mehr als 20 Prozent, teilweise bei 25. Ich biete die Wette an, es werden keine 20 werden, und ich würde mich nicht wundern, wenn es am Ende nicht einmal 15 würden. Da wird unglaublich viel gehypt. Wir sehen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten entgegen, und gleichzeitig bieten die Grünen die schwächste Kandidatin an, die je zu einer Bundestagswahl versucht hat Kanzler zu werden. Da ist noch viel Luft nach unten.
Zitat Die Frage ist nur, WANN damit begonnen wird, und wie groß der bis dahin angerichtete Schaden sein wird.
Wenn es den Leuten dreckig genug geht. Aber das ist noch nicht der Fall. Nächstes Jahr werden wir erst einmal eine massive Verarmung erleben, die Energiepreise werden weiter klettern und die Versorgungssituation sich deutlich verschlechtern. Aber auch das wird noch nicht genügen. Wenn wir Kriminalität wie in amerikanischen Großstädten erleben, wenn es finanziell nicht mehr für den Urlaub auf Mallorca reicht, wenn sich der gemeine Deutsche das Schnitzel nicht mehr leisten kann, dann erst wird den Leuten aufgehen, wo es herkommt. Das dauert noch. Die DDR war in den 70er Jahren auch schon marode und ist doch erst 89 zusammen gebrochen.
Zitat von Johanes im Beitrag #2Wenn der Vorschlag des Präsidenten nicht angenommen wird, dann tritt Artikel Art 63 (3) in Kraft. Innerhalb von 14 Tagen kann der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder (absolute Mehrheit, also x>50%) einen neuen Kanzler wählen.
Kleines Detail: Nach der noch gültigen Geschäftsordnung kann nur 1/4 der Abgeordneten einen Vorschlag einbringen. Kleinere Fraktionen können gar keinen Kandidaten aufstellen. Bei den gegenwärtigen Umfragewerten kommt nur die CDU/CSU überhaupt auf mehr als 1/4, und das nicht einmal deutlich. Wir dürfen gespannt sein, ob der nächste Bundestag ein kleineres Quorum vorsehen wird oder ob ~700 Abgeordnete dieses Detail bei der konstituierenden Sitzung übersehen.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Dann ist die Wahl mit blauen Stimmen zustandegekommen und nach dem Präzendenzfall Thüringen ungültig.
In Deutschland gibt es weder bindende Präzedenzfälle, noch ergibt sich das aus dem Grundgesetzt, noch lassen sich solche Einzelheiten aus den Bundesländern 1:1 auf den Bund übertragen.
Ich glaube, Ulrich Elkmann hat das nicht so streng juristisch gemeint. Rechtlich weiß man schließlich gar nicht, wie die AfD-Abgeordneten abgestimmt haben, weil die Wahl ja geheim war.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Man kann nicht gut auf Landesebene eine Abwahl anordnen, um dann exakt der Gleiche durchzuführen.
1. S.o. 2. Du forderst von Politikern streng konsequentes vorgehen, aber in der Politik ist es nun mal manchmal so, dass man um des lieben Friedens willen 5 mal grade sein lässt.
Ich glaube nicht, daß es um des lieben Friedens geht; eher darum, die Kontroversen, die man durch politische Feigheit und Kaltschnäuzigkeit heraufbeschworen hat, aus dem Parlament herauszuhalten, wo sie eigentlich hingehören.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #1Nun bleibt die alte Koalition, mit Merkel an der Tête, derweil geschäftsführend im Amt.
Ja, aber nur für 111 Tage lang,
Wenn die Bundestagswahl nicht wegen Auflösung des Bundestages fällig geworden ist, der alten Regierung also nicht das Mißtrauen ausgesprochen wurde, dann kann die Vorgängerkoalition aber wesentlich länger geschäftsführend im Amt bleiben. Zuletzt waren es 171 Tage von der Wahl bis zur Vereidigung.
Interessant wird es, wenn Merkel während der Koalitionsverhandlungen, die sich ja lange hinziehen werden, verstirbt oder sonstwie subjektiv amtsunfähig wird, so daß das "geschäftsführend im Amt bleiben" völlig unmöglich ist, andererseits der Bundeskanzler mit seiner Machtfülle nicht vakant bleiben darf. Hier fällt übrigens den "Vätern und Müttern des GG" die dumme Angewohnheit auf die Füße, nur einen einzigen Fyhrer sich als Staatslenker vorzustellen, ohne eine automatische Nachfolgeregelung zu implementieren. In Monarchien ist ja gewöhnlich die Erbfolge geregelt und in den USA hat man mit dem Vizepräsidenten zumindest einen automatischen Nachfolger.
Zitat von Johanes im Beitrag #2Die Preisfrage wäre jetzt, ob ein kommissarischer Bundeskanzler das auch kann. In den weiteren Punkten des Artikels ist ja von "während der Amtszeit" die Rede.
Vom Wortlaut her würde ich sagen, daß er es nicht kann, weil explizit gesagt wird, daß mit dem neuen Bundestag die Amtszeit endet. Allerdings sehe ich nicht, was den Bundeskanzler hindern soll, es doch zu tun.
Zitat von Johanes im Beitrag #2Es wäre aber folgendes hypothetisches Szenario denkbar: 1. Der Bundestag wählt einen Strohmann zum Kanzler, der vorher verspricht die Vertrauensfrage zu stellen. 2. Strohmann stellt die Vertrauensfrage und scheitert. 3. Strohmann stellt nach Art 68 (1) den Antrag, den Bundestag aufzulösen. 4. Der Bundespräsident kommt diesen Antrag nach und es kommt damit zu Neuwahlen.
Wenn sich in der Situation das Wahlergebnis ungefähr wiederholt, hat man dasselbe Problem wie vorher in schlimmer, weil ja die durch das vorangegangene Mißtrauensvotum die Möglichkeit entfällt, die letzte Regierung beliebig lange kommissarisch im Amt zu behalten.
Zitat von Johanes im Beitrag #2P.P.S.: Grade bei Artikel 63 bekomme ich den starken subjektiven Eindruck, es hier mit eine Art Entwurf zu tun zu haben. Die Formulierung bemüht sich zwar alle Eventualitäten abzudecken, aber wirkt ungeordnet. [...]Man könnte fast den Eindruck so zynisch formulieren, dass das Grundgesetz leider zeigt, dass es ein Provisorium bis zur baldigen Wiedervereinigung sein sollte.
Das stimmt. Im GG sind einfach Elemente des Westminster-Systems und kontinentaleuropäischer Verfassungen ohne tieferes Verständnis politischer Ökonomie zusammengeschustert worden. Ähnliches gilt ja schon für die WRV. Beide Verfassungen sind deswegen so schlecht, weil --anders als bei der Paulskirchenverfassung-- zu ihrer Entstehungszeit das Volk sich mit den Folgen zweier ruinöser Kriege befassen mußte (u.a. Flüchtlingsströme und Hungersnöte), also gar keinen Geist für Verfassungsfragen hatte.
Zitat von Llarian im Beitrag #4Aber, mal ganz ehrlich: Das wird doch alles nicht passieren. Lindner wird am Ende eher den Königsmacher machen, sei es in SCHWARZ-ROT-GELB oder SCHWARZ-GRÜN-GELB. Um eine echte Sperrminorität zu haben müsste die AfD irgendwo bei locker 30% raus kommen. Da biete ich eine Wette von 10:1 gegen an.
Das glaube ich auch. Nach der Erfahrung, wie man 2017 die Entscheidung der FDP bewertet hat, nachdem sie sich in den Koalitionsverhandlungen nicht alles bieten ließ, wird diesmal Lindner voraussichtlich allen grünen Quatsch mittragen, zumal diesmal zusätzlich das Argument gebracht werden kann von wegen "Verantwortung, daß die AfD keine antidemokratischen Spielchen spielt".
Zitat von Llarian im Beitrag #6Davon bin ich noch nicht überzeugt. Warum glauben wir eigentlich alle, dass die Grünen so ein tolles Ergebnis einfahren werden?
Keine Ahnung.
Seit dem Klimaurteil des BVerfG und den Hochwasser glaube ich irgendwie, dass viele Leute jetzt die Angst haben "endlich was machen zu müssen". Grade die eigentlich eher konservativen Spießer. Das ist übrigens der Witz an den Grünen: Ohne es sich eingestehen zu können handelt es sich um die "deutscheste" Partei, die wir haben.
Zitat Da wird unglaublich viel gehypt. Wir sehen wirtschaftlich sehr schwierigen Zeiten entgegen, und gleichzeitig bieten die Grünen die schwächste Kandidatin an, die je zu einer Bundestagswahl versucht hat Kanzler zu werden. Da ist noch viel Luft nach unten.
Das ist das erste Mal, dass die Grünen einen Kanzlerkandidaten stellen und damit noch ernst genommen werden.
Zitat Nächstes Jahr werden wir erst einmal eine massive Verarmung erleben, die Energiepreise werden weiter klettern und die Versorgungssituation sich deutlich verschlechtern. Aber auch das wird noch nicht genügen. Wenn wir Kriminalität wie in amerikanischen Großstädten erleben, wenn es finanziell nicht mehr für den Urlaub auf Mallorca reicht, wenn sich der gemeine Deutsche das Schnitzel nicht mehr leisten kann, dann erst wird den Leuten aufgehen, wo es herkommt. Das dauert noch. Die DDR war in den 70er Jahren auch schon marode und ist doch erst 89 zusammen gebrochen.
Ich weiß natürlich nicht, wie die Zukunft aussehen wird, aber ich fürchte, dass wir wegen Corona weltweit eine Krise erleben werden. Völlig egal, was wir jetzt noch tun. Es ist einfach noch nie passiert, dass wir die Weltwirtschaft angehalten und neu gestartet haben.
Was die DDR allerdings angeht: Es geht ja inzwischen nicht mehr nur um die Regierung. Es ist praktisch sogar egal, wer die Bundesregierung stellt. Viele Prozesse laufen schon aus Sachzwängen und juristischen Zwängen fast automatisch ab. Das Klimaurteil steht; die EU verklagt grade Deutschland, weil das Verfassungsgericht sich vorbehalten hatte, die Zuständigkeit von EU-Organen zu prüfen und die neue Weltwirtschaftskrise wird einfach eine neue Handlungsweise erzwingen. Ich glaube, dass Brüssel dabei eine größere Rolle spielen wird und das wahrscheinlich sogar gut sein wird. Nur nicht so...
Stand 05.06.2021: Das SARS-CoV-2-Virus könnte jetzt doch aus einem Labor kommen. 23.06.: Dem BMWi fällt auf, dass der Strombedarf nicht bis 2030 konstant bleibt. 26.07.2021 DIW PLANT starken Nachfragerückgang bei Energie. to be continued
Zitat von Llarian im Beitrag #4Johannes hat es deutlich stärker detailliert (),
Danke.
Zitat von Llarian im Beitrag #4Das GG sieht keine "Kontaminierung" vor, das ist reines Merkel Denken.
Nein, das GG sieht im Wortlaut sogar eine geheime Wahl vor. "Ohne Aussprache" heißt es wörtlich.
Zum Wesen einer geheimen Wahl gehört es aber, dass man nicht nachvollziehen kann, wer für welche Partei gestimmt hat.
Zitat von Llarian im Beitrag #4Eine Verfassungskrise kann nur durch Steinmeier selbst ausgelöst werden, wenn er sich Artikel 63 widersetzt und den Kandidaten nicht ernennt.
Zum Ernennen ist er aber formaljuristisch verpflichtet.
Das ist übrigens eine weitere der Fragen, die ich mir gestellt habe: Wieso muss der Bundespräsident den Kandidaten ernennen, wenn er ohnehin dazu verpflichtet ist, also keine Wahl hat. In der US-Verfassung ist das Problem an anderer Stelle sehr schön gelöst. Da treten Bundesgesetze nämlich erst nach der Unterschrift durch den Präsidenten in Kraft. Sollte der Präsident aber das Gesetz einfach nicht unterschreiben und kein Veto einlegen, dann tritt das Gesetz nach einiger Zeit in Kraft, so als hätte er es unterschrieben. (Ja, in den USA gibt es da noch eine Gesetzeslücke, die ein anderes Veto erlaubt und einige Präsidenten wie Bush haben auf die Gesetze noch was geschrieben, aber das ist eine andere Sache.)
Eine analoge Regelung hätte man für die Kanzlerwahl auch treffen sollen.
Zitat von moise trumpeter im Beitrag #3Zweitens, der kontaminierte Bundeskanzler stellt die Vertrauensfrage und verliert diese (absichtlich in Abstimmung mit den demokratischen Parteien), dann kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers den Bundestag auflösen.
Das ist eigentlich genau das Szenario, dass das Grundgesetz verhindern wollte. Weimarer Verhältnisse.
Zitat von Emulgator im Beitrag #7Kleines Detail: Nach der noch gültigen Geschäftsordnung kann nur 1/4 der Abgeordneten einen Vorschlag einbringen. Kleinere Fraktionen können gar keinen Kandidaten aufstellen. Bei den gegenwärtigen Umfragewerten kommt nur die CDU/CSU überhaupt auf mehr als 1/4, und das nicht einmal deutlich. Wir dürfen gespannt sein, ob der nächste Bundestag ein kleineres Quorum vorsehen wird oder ob ~700 Abgeordnete dieses Detail bei der konstituierenden Sitzung übersehen.
Der Ausweg steht ja schon da: Ein Viertel der Abgeordneten. Man muss sich als nur auf einen Kandidaten einigen und wählt diesen dann. Wenn man im Hintergrund eine absolute Mehrheit organisiert, dann sollte das keine große Hürde mehr sein.
Zitat von EmulgatorRechtlich weiß man schließlich gar nicht, wie die AfD-Abgeordneten abgestimmt haben, weil die Wahl ja geheim war.
Das ist sowieso der Standpunkt, den ich zu dieser Frage immer eingenommen habe. Es mag sehr überzeugende Gründe gegeben haben, warum man subjektiv glaubt, dass die AfD den FDP-Kandidaten gewählt hat. Eine Sicherheit lag nicht vor. Das wäre die goldene Brücke, über die Merkel und Co. hätten gehen sollten angesichts des Medien-Chaos.
Für den Rest siehe unten.
Zitat von EmulgatorInteressant wird es, wenn Merkel während der Koalitionsverhandlungen, die sich ja lange hinziehen werden, verstirbt oder sonstwie subjektiv amtsunfähig wird, so daß das "geschäftsführend im Amt bleiben" völlig unmöglich ist, andererseits der Bundeskanzler mit seiner Machtfülle nicht vakant bleiben darf.
Ja, hier haben die "Vätern und Müttern des GG" einfach geschlampt. S.u.
Zitat von EmulgatorWenn sich in der Situation das Wahlergebnis ungefähr wiederholt, hat man dasselbe Problem wie vorher in schlimmer, weil ja die durch das vorangegangene Mißtrauensvotum die Möglichkeit entfällt, die letzte Regierung beliebig lange kommissarisch im Amt zu behalten.
Das geht aber weder aus dem Wortlaut des GG hervor, noch ist es politisch zwingend etabliert. Es kommt auf den Willen an.
Ich denke, dass wir uns in dieser Situation möglicherweise auf eine monatelange Politik-Pause vorbereiten könnten. Das würde unseren Land gut tun, weil die Wirtschaft und Zivilgesellschaft sich dann erholt, aber es wäre unmittelbar nach der Corona-Krise (?), zu Beginn einer Weltwirtschaftskrise und während Brüssel grade eine völlig neue Seite an sich entdeckt, vielleicht nicht der richtige Zeitpunkt.
Zitat von EmulgatorDas stimmt. Im GG sind einfach Elemente des Westminster-Systems und kontinentaleuropäischer Verfassungen ohne tieferes Verständnis politischer Ökonomie zusammengeschustert worden. Ähnliches gilt ja schon für die WRV. Beide Verfassungen sind deswegen so schlecht, weil --anders als bei der Paulskirchenverfassung-- zu ihrer Entstehungszeit das Volk sich mit den Folgen zweier ruinöser Kriege befassen mußte (u.a. Flüchtlingsströme und Hungersnöte), also gar keinen Geist für Verfassungsfragen hatte.
Das ist jetzt nicht als Kritik oder Gegenargument gedacht, werter Herr @Emulgator , sondern einfach als Meinung, die man aufgreifen kann oder nicht: IMHO ist das möglicherweise nicht das Hauptproblem. Betrachtet man die Geschichte, dann erkennt man IMO, dass Verfassungen zumeist nicht durch "das Volk", sondern nur spezielle Organe (zumeist, aber nicht immer, Kollektivorgane) erlassen werden. Das fängt in der antiken Zeit an, wo Solon oder der Rat der 500 Verfassungen verabschiedete, und endet nicht mal in Frankreich. Selbst in der Schweiz ist die Verfassung als Text das Ergebnis einer Gruppe. Die "Gründerväter" der USA waren ja auch in keiner Weise repräsentativ für das Volk und auch sie hatten grade einen Krieg hinter sich, was man der Verfassung sogar anmerken kann.
Mit der Kritik am Grundgesetz und damit zusammenhängend am sog. "Verfassungspatriotismus" könnte man mindestens ein Buch füllen, schätze ich. Einzig beim Westminister-System und den kontinentalen Verfassungen bin ich mir nicht absolut sicher, denn vieles in Deutschland ist eher typisch für eine "Parlamentarische Demokratie" im Abgrenzung zur "Präsidentiellen Demokratie" wie in Frankreich. Zudem die Institution des Bundesrates typisch deutsch ist und noch aus dem Kaiserreich stammt.
Was ich zum Beispiel nicht verstehe, warum über Gesetze oder Tagesordnungspunkte namentlich abgestimmt wird, bzw. "nach Fraktionen", aber dann der Bundespräsident und der Bundeskanzler geheim gewählt werden. Mir erschließt sich der Punkt nicht direkt und zwar aus verschiedene Gründen. Es widerspricht zunächst der Art und Weise, in der wir heute unsere Politik organisieren. Wenn mit Kanzlerkandidat X Wahlkampf gemacht wird und die Partei genau erklärt, was sie an der Regierung tun würde, dann sollte das Volk auch eine relative Sicherheit darüber haben, wer der Kanzler wird. Dagegen ist ein Gesetzesvorschlag abstrakt eigentlich immer ein Fall, in dem der Abgeordnete sein Gewissen bemühen muss. Jedes Gesetz ist ja nicht nur Ausdruck der Regierungspolitik, sondern zugleich auch ein Instrument, mit dem der Staat Gerechtigkeit herstellen will. Es kann durchaus sein, dass die Koalitionspartner ein Gesetz beschlossen haben, dass der einzelne Abgeordnete mit seinem Gewissen nicht trage kann. Das bisherige System geht davon aus, dass er über Fraktionsdisziplin dazu gezwungen werden kann, bzw. das man bei der Abstimmung durch Zuruf seine Stimme einfach annimmt. Das scheint mir aber grade bei Fragen, die ethische Grundsätze berühren, sehr heikel. Es ist ja nicht so, dass es einmal das Gewissen gibt, mit dem jemand z. B. Atomstrom oder Sterbehilfe ablehnt, und einmal die Staatsräson, mit der es plötzlich legitim wird. Oder anders formuliert: Man will diese Unterteilung ja grade nicht, wenn die Abgeordneten nur ihren Gewissen verpflichtet sein sollen.
Stand 05.06.2021: Das SARS-CoV-2-Virus könnte jetzt doch aus einem Labor kommen. 23.06.: Dem BMWi fällt auf, dass der Strombedarf nicht bis 2030 konstant bleibt. 26.07.2021 DIW PLANT starken Nachfragerückgang bei Energie. to be continued
Zitat von Johanes im Beitrag #9Zum Ernennen ist er aber formaljuristisch verpflichtet.
Und Angela Merkel ist formaljuristisch dazu verpflichtet Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten. Da sie nun seit fast 10 Jahren nix anderes mehr macht als massiven Schaden am deutschen Volk zu produzieren, sehe ich das etwas relativ. Und bei Steinmeier muss man mit allem rechnen, aber nicht unbedingt mit rechtsstaatlich korrektem Handeln.
Zitat Das ist übrigens eine weitere der Fragen, die ich mir gestellt habe: Wieso muss der Bundespräsident den Kandidaten ernennen, wenn er ohnehin dazu verpflichtet ist, also keine Wahl hat.
Naja, gemeinhin sind die Väter des GG davon ausgegangen, dass die Verfassungsorgane schon die Rolle einnehmen würden, die ihnen die Verfassung zuschreibt. Ich denke, auch wenn ich es nicht belegen kann, dass die Väter der Verfassung schockiert wären, wenn sie sehen was unter Merkel aus ihrem Staat geworden ist.
Zitat Das ist eigentlich genau das Szenario, dass das Grundgesetz verhindern wollte. Weimarer Verhältnisse.
Ich denke Weimar war deutlich demokratischer und am Ende auch besser als die Verhältnisse der letzten 8 Jahre. Politische Stabilität ist sicher wünschenswert, aber wenn sie für den Preis eines mehr und mehr um sich greifenden Totalitarismus kommt, dann ist der Preis (bei weitem) zu hoch. Autoritäre Systeme sind oftmals stabil. Aber nicht unbedingt lebenswert. Davon ab sehe ich die Splitterung auch nicht. Grüne und SED wollen ohnehin das selbe, ihr Feindbild ist das selbe, ihre Methoden sind die selben. Sie unterscheiden sich nur in ihrer Begründung. Die SPD passt das auch wunderbar zu, insofern ist das ein stehender Block. Liberale sind ebenso ein Block, wenn auch ein kleiner. Und Rechtskonservative sind ebenso ein Block (also Nummer drei). Das einzige "Problem" ist, dass die CDU durch die Merkelzersplitterung alles sein möchte, von linksaußen bis Mitte rechts. Aber nehmen wir auch die CDU als Block. Dann sind es vier. Das ist doch nicht dramatisch. Ich für meinen Teil habe nicht das geringste Problem mit einer Minderheitsregierung, die sich Mehrheiten für jedes Gesetz suchen muss. Die Corona-Diktatur wäre uns dann jedenfalls erspart geblieben.
Zitat Das wäre die goldene Brücke, über die Merkel und Co. hätten gehen sollten angesichts des Medien-Chaos.
Mit der kleinen Einschränkung, dass Merkel einen SED MP einem FDP Mann vorzieht.
Zitat von Johanes im Beitrag #9Das ist eigentlich genau das Szenario, dass das Grundgesetz verhindern wollte. Weimarer Verhältnisse.
Naja, in der WRV konnte der Reichstag der Regierung das Vertrauen entziehen, ohne eine neue Regierung zu wählen und trotzdem bestehen bleiben. Dieses Dauerpatt war das Problem, das zum Dauernotstand geführt hat. Um das Problem, daß so ein Dauerpatt auch in der Wählerschaft bestehen kann, und sich dann immer auch im Parlament abbildet, kommt man mit einem Verhältniswahlrecht und ohne Gewaltenteilung nicht herum.
Zitat von Johanes im Beitrag #9Der Ausweg steht ja schon da: Ein Viertel der Abgeordneten. Man muss sich als nur auf einen Kandidaten einigen und wählt diesen dann. Wenn man im Hintergrund eine absolute Mehrheit organisiert, dann sollte das keine große Hürde mehr sein.
Jaja, aber in Thüringen hat ja Ramelow auch die Vertrauensfrage gestellt, ohne diese Mehrheit organisiert zu haben. Es kann ein cleveres Kalkül sein, auf diese Weise eine andere Fraktion unter Druck zu setzen, wenn die Regierungsbildung zu verfahren ist. Gegenwärtig hätte diese Möglichkeit aber nur die CDU/CSU, wenn keine andere Fraktion dieses riskante Spiel mitspielt. Und wenn CDU/CSU nach der Wahl weniger als 25% der Abgeordneten haben, kann man ohne GO-Änderung gar keinen Kandidaten mehr aufstellen. Keine Wahl, keine Regierung -- zum Glück hat Merkel keine Kinder, sonst bekämen wir glatt eine Monarchie.
Zitat von Johanes im Beitrag #9Es mag sehr überzeugende Gründe gegeben haben, warum man subjektiv glaubt, dass die AfD den FDP-Kandidaten gewählt hat. Eine Sicherheit lag nicht vor. Das wäre die goldene Brücke, über die Merkel und Co. hätten gehen sollten angesichts des Medien-Chaos.
Insgeheim habe ich gehofft, jemand würde Strafanzeige wegen Bruches des Wahlgeheimnisses stellen, denn woher sollten SED/SPD/Grü sonst ihre Gewißheit gehabt haben? Die Abgeordneten von SED/SPD und Grü wären dann als Zeugen vernommen worden. Dann wäre aktenkundig geworden, daß sie es nicht wußten, und AfD, SED/SPD und Grü wären mit ihrem Spiel aufgelaufen. Leider haben die FDP-Politiker immer so viel Angst vor der Meinung von Leuten, die sie sowieso nicht wählen.
Zitat von EmulgatorWenn sich in der Situation das Wahlergebnis ungefähr wiederholt, hat man dasselbe Problem wie vorher in schlimmer, weil ja die durch das vorangegangene Mißtrauensvotum die Möglichkeit entfällt, die letzte Regierung beliebig lange kommissarisch im Amt zu behalten.
Das geht aber weder aus dem Wortlaut des GG hervor, noch ist es politisch zwingend etabliert.
Ich meine, die 111 Tage, auf die Sie selber hingewiesen haben.
Zitat von Johanes im Beitrag #9Ich denke, dass wir uns in dieser Situation möglicherweise auf eine monatelange Politik-Pause vorbereiten könnten. Das würde unseren Land gut tun, weil die Wirtschaft und Zivilgesellschaft sich dann erholt, aber es wäre unmittelbar nach der Corona-Krise (?), zu Beginn einer Weltwirtschaftskrise und während Brüssel grade eine völlig neue Seite an sich entdeckt, vielleicht nicht der richtige Zeitpunkt.
Ich sehe ein viel größeres Problem darin, daß mit Merkels Facebookpartyeinladung von 2015 Lukaschenko ziemlich brutal Politik gegen seine EU-Nachbarn und eigenen Bürger macht. Da ist auch der Bündnisfall nicht mehr weit.
Zitat von Johanes im Beitrag #9Betrachtet man die Geschichte, dann erkennt man IMO, dass Verfassungen zumeist nicht durch "das Volk", sondern nur spezielle Organe (zumeist, aber nicht immer, Kollektivorgane) erlassen werden.
Aber woher haben die ihre Autorität? Natürlich allein vom Volk, das schon eine gewisse, wenn auch unartikulierte Vorstellung von einer neuen Verfassung hatte. Die Revolitionäre sind dann hauptsächlich das Sprachrohr aus der Mitte einer Volksbewegung. Repräsentativ müssen sie dafür gar nicht sein, eher redegewandt.
1919 und 1949 war die Aufmerksamkeit der westlichen Kriegsgegner wichtiger als die des Volkes. Das war 1848 ganz anders.
Zitat von Johanes im Beitrag #9Die "Gründerväter" der USA waren ja auch in keiner Weise repräsentativ für das Volk und auch sie hatten grade einen Krieg hinter sich, was man der Verfassung sogar anmerken kann.
"Kriegsgegenstand" war ja die Unabhängigkeit und damit die Verfassung der Kolonien, und der Krieg konnte nur gefochten werden, weil sich die Kolonisten dafür interessiert haben und sich beteiligt haben. Selbst wenn die Gründerväter alle Soziologie mit Genderscience und Jura als Nebenfach studiert hätten, hätten sie nichts ohne die Masse der unzufriedenen Kolonisten erreichen können.
Zitat von Johanes im Beitrag #9vieles in Deutschland ist eher typisch für eine "Parlamentarische Demokratie" im Abgrenzung zur "Präsidentiellen Demokratie" wie in Frankreich.
In diesem System ist die Ausgestaltung der Details leider sehr wichtig; man vergleiche Italien mit der "Stabilität" in Deutschland.
Zitat von Johanes im Beitrag #9Zudem die Institution des Bundesrates typisch deutsch ist und noch aus dem Kaiserreich stammt.
Jeder föderale Staat braucht und hat so ein Gremium, das irgendwie die Einzelstaaten vertritt. In der Schweiz ist es z.B. der Ständerat, in der Paulskirchenverfassung das Staatenhaus als Kammer des Reichstages. Die Besonderheit von GG und wilhelminischer Verfassung ist im Gegensatz zu obigen Beispielen, daß der Bundesrat ein Gremium der Regierungen ist und damit nicht (direkt) demokratisch legetimiert ist.
Zitat von Johanes im Beitrag #9Was ich zum Beispiel nicht verstehe, warum über Gesetze oder Tagesordnungspunkte namentlich abgestimmt wird, bzw. "nach Fraktionen", aber dann der Bundespräsident und der Bundeskanzler geheim gewählt werden.
So ähnlich sieht es aber auch die Satzung in meinem Dackelclub vor. Der Hintergrund ist leicht verständlich: Wenn ich namentlich gegen einen Kandidaten stimme, noch dazu von der eigenen Partei oder ein Schwager, kann es das persönliche Verhältnis sehr vergiften. Geheime Abstimmungen ermöglichen, daß gerade diejenigen gegen einen Kandidaten stimmen können, die ihm persönlich nahe stehen. Satzungen oder Geschäftsordnungen sehen deswegen vor, daß eine geheime Abstimmung zu einer Sachfrage beantragt werden kann, wenn sie zu sehr mit einer persönlichen Komponente belastet ist.
Zitat von Llarian im Beitrag #10Und Angela Merkel ist formaljuristisch dazu verpflichtet Schaden vom deutschen Volk fernzuhalten.
Der Amtseid ist wohl sowas wie die Präambel des Grundgesetzes, jedenfalls nicht einklagbar.
Ich glaube, @Emulgator oder @Ulrich Elkmann weiß es möglicherweise besser, ein Eid war früher mal eigentlich eine Versicherung durch Anrufung Gottes. Es geht also auch um das "Seelenheil" der beteiligten Person. Was auch immer das in einer stark säkularisierten Gesellschaft noch bedeutet, aber ich glaube, diese Debatte wollen wir hier gar nicht führen. Weil es sich aber um eine Sachen zwischen Eidleistenden und Gott handelt, hat der Staat und seine Organe zurückzutreten. Der Amtseid zeigt aber meines Erachtens schon, dass es den Parlamentarischen Rat um genau das ging: Der Kanzler als eine Art Vertretung oder Anwalt des deutschen Volkes. Anscheinend wurde das nicht als problematisch gesehen, dass ein Regierungschef nur seinen jeweiligen Staat vertritt.
Zitat von Llarian im Beitrag #10Da sie nun seit fast 10 Jahren nix anderes mehr macht als massiven Schaden am deutschen Volk zu produzieren, sehe ich das etwas relativ.
Der Eid verpflichtet ja nur auf Leistung, nicht auf Erfüllung. Das dürfte analog zu Dienst- und Werkvertrag sein.
Man müsste Merkel also nachweisen, dass sie fähig und in der Lage gewesen wäre es besser zu machen und das sträflich unterlassen hat.
Zitat von Llarian im Beitrag #10Naja, gemeinhin sind die Väter des GG davon ausgegangen, dass die Verfassungsorgane schon die Rolle einnehmen würden, die ihnen die Verfassung zuschreibt.
Das ist korrekt. Es stellt sich nur die Frage, ob man hier nicht einen überflüssigen Personalaufwand in Kauf genommen hat.
Zitat von Llarian im Beitrag #10Und bei Steinmeier muss man mit allem rechnen, aber nicht unbedingt mit rechtsstaatlich korrektem Handeln.
Wir werden sehen. Die bisherigen Bundespräsident waren nicht sehr polit-aktionistisch, sondern gefielen sich eher in der Rolle des "Gewissens der Nation". Theoretisch ist aber auch der Bundespräsident natürlich Politiker und könnte daher einen eigenen Kurs verfolgen, auch wenn er dazu wenige Möglichkeiten hat. Doch grade die Regierungskrise ist der von der Verfassung dafür vorgesehene Moment. Ich könnte mir schon vorstellen, dass Steinmeier einen Kandidaten des Bösen verhindern will.
Zitat von Emulgator im Beitrag #11Naja, in der WRV konnte der Reichstag der Regierung das Vertrauen entziehen, ohne eine neue Regierung zu wählen und trotzdem bestehen bleiben. Dieses Dauerpatt war das Problem, das zum Dauernotstand geführt hat. Um das Problem, daß so ein Dauerpatt auch in der Wählerschaft bestehen kann, und sich dann immer auch im Parlament abbildet, kommt man mit einem Verhältniswahlrecht und ohne Gewaltenteilung nicht herum.
Das Problem wurde durch eine minimale Abänderung gelöst, indem schlicht das konstruktive Misstrauensvotum eingeführt wurde.
Dem Problem des Patts innerhalb der Wählerschaft könnte man, wie Sie schon schreiben, eigentlich nur beenden, indem man entweder die Regierung getrennt wählen lässt, dann wäre ein arbeitsunfähiges Parlament nicht mehr so schlimm oder durch eine Änderung des Wahlrechts. Das Problem ist aber, selbst ein Personenwahlrecht würde das Problem nicht notwendigerweise lösen. Im Gegenteil, die Abgeordneten sind da ja mehr ihren Wahlkreis verpflichtet als der Parteizentrale.
Zitat von EmulgatorLeider haben die FDP-Politiker immer so viel Angst vor der Meinung von Leuten, die sie sowieso nicht wählen.
Zitat von EmulgatorWenn sich in der Situation das Wahlergebnis ungefähr wiederholt, hat man dasselbe Problem wie vorher in schlimmer, weil ja die durch das vorangegangene Mißtrauensvotum die Möglichkeit entfällt, die letzte Regierung beliebig lange kommissarisch im Amt zu behalten.
Das geht aber weder aus dem Wortlaut des GG hervor, noch ist es politisch zwingend etabliert.
Ich meine, die 111 Tage, auf die Sie selber hingewiesen haben.
Ich verstehe Ihren Punkt leider nicht ganz.
Es ergibt sich aus dem Grundgesetz nicht, dass eine Regierung, die die Vertrauensfrage verloren hat, nicht lange im Amt bleiben darf. Hätten die "Vätern und Müttern des GG" das gewünscht, so hätten sie die Regierung in dem Moment auch absetzen können oder dergleichen. Ganz im Gegenteil eröffnet die Vertrauensfrage ja einen ganz anderen Handlungsspielraum: Notstandgesetzgebung, Auflösung des Parlaments oder einfach nichts tun und weitermachen als wäre nichts passiert. Negative Konsequenzen hat allenfalls der Bundestag zu fürchten, der ja aufgelöst oder bei der Gesetzgebung umgangen werden könnte. Dagegen könnte er sich nur wehren, indem er schnellstmöglich einen anderen Kanzler wählt.
Zitat von EmulgatorAber woher haben die ihre Autorität?
Gute Frage. Verschiedene Antworten sind möglich. Normalerweise betrachten die Juristen den Akt der Verfassungsgebung als eine Art Singularität und ihre Rechtmäßigkeit als Axiom. Jedenfalls habe ich den Eindruck beim Lesen vieler Texte.
Erst in Ausnahmefällen denkt man tiefer über das Problem nach. Das wäre aber in dem Fall wahrscheinlich nicht so.
Zitat von EmulgatorNatürlich allein vom Volk, das schon eine gewisse, wenn auch unartikulierte Vorstellung von einer neuen Verfassung hatte. Die Revolitionäre sind dann hauptsächlich das Sprachrohr aus der Mitte einer Volksbewegung. Repräsentativ müssen sie dafür gar nicht sein, eher redegewandt.
Die Berufung auf das Volk ist aber nicht unumstritten.
Zitat von EmulgatorIn diesem System ist die Ausgestaltung der Details leider sehr wichtig; man vergleiche Italien mit der "Stabilität" in Deutschland.
Dem stimme ich zu. Ich vermute aber, dass es auch eine Frage der Mentalität, der geschichtlichen Institutionen und anderer Umstände ist, wieso ein System stabil ist und ein anderes nicht.
Das Vereinte Königreich hätte mE einige Situationen, die für die Staatsverfassung gefährlich sein könnten. Dennoch besteht die Verfassung auf der Insel seit mindestens 300 Jahren, in England offiziell sogar seit der normannischen Eroberung.
Zitat von EmulgatorDie Besonderheit von GG und wilhelminischer Verfassung ist im Gegensatz zu obigen Beispielen, daß der Bundesrat ein Gremium der Regierungen ist und damit nicht (direkt) demokratisch legetimiert ist.
Das mit der direktdemokratischen Legitimation ist aber auch umstritten. Ich verweise da auf die, sehr leise, Debatte über den Senat der USA.
Zitat von Emulgator
Zitat von Johanes im Beitrag #9Was ich zum Beispiel nicht verstehe, warum über Gesetze oder Tagesordnungspunkte namentlich abgestimmt wird, bzw. "nach Fraktionen", aber dann der Bundespräsident und der Bundeskanzler geheim gewählt werden.
So ähnlich sieht es aber auch die Satzung in meinem Dackelclub vor. Der Hintergrund ist leicht verständlich: Wenn ich namentlich gegen einen Kandidaten stimme, noch dazu von der eigenen Partei oder ein Schwager, kann es das persönliche Verhältnis sehr vergiften. Geheime Abstimmungen ermöglichen, daß gerade diejenigen gegen einen Kandidaten stimmen können, die ihm persönlich nahe stehen. Satzungen oder Geschäftsordnungen sehen deswegen vor, daß eine geheime Abstimmung zu einer Sachfrage beantragt werden kann, wenn sie zu sehr mit einer persönlichen Komponente belastet ist.
Sehr guter Punkt. Aber ist diese Fraktionsdisziplin nicht eigentlich grade gewünscht bei der Kanzlerwahl?
Stand 05.06.2021: Das SARS-CoV-2-Virus könnte jetzt doch aus einem Labor kommen. 23.06.: Dem BMWi fällt auf, dass der Strombedarf nicht bis 2030 konstant bleibt. 26.07.2021 DIW PLANT starken Nachfragerückgang bei Energie. to be continued
Zitat von Johanes im Beitrag #12Dem Problem des Patts innerhalb der Wählerschaft könnte man, wie Sie schon schreiben, eigentlich nur beenden, indem man entweder die Regierung getrennt wählen lässt, dann wäre ein arbeitsunfähiges Parlament nicht mehr so schlimm
Ein Parlament ist doch nicht arbeitsunfähig, nur weil sich keine brauchbaren Kanzlerkandidaten finden lassen. Im Gegenteil ist der Bundestag unfähig, die Regierung zu kontrollieren, weil die Abgeordneten ihr Mißtrauen gegen die Regierung ggf. mit Job- und Pensionsverlust bezahlen.
Zitat von Johanes im Beitrag #12Ich verstehe Ihren Punkt leider nicht ganz.
Zu recht, denn ich habe da etwas mit einer Landesverfassung verwechselt. In der Bundesrepublik Deutschland ist es also so, daß eine Bundesregierung, die dem Caesarenwahn verfällt und selbst der eigenen Bundestagsfraktion unheimlich wird, ihr zerstörerisches Treiben lange nach Neuwahlen fortführen kann, sofern nur der Rest der Opposition nicht mit Abgeordneten der (ehemaligen) Regierungsfraktion zusammen einen neuen Kandidaten wählen will.
Zitat von EmulgatorAber woher haben die ihre Autorität?
Gute Frage. Verschiedene Antworten sind möglich. Normalerweise betrachten die Juristen den Akt der Verfassungsgebung als eine Art Singularität und ihre Rechtmäßigkeit als Axiom. Jedenfalls habe ich den Eindruck beim Lesen vieler Texte.
Ich meinte nicht Autorität in einem juristischen Sinne sondern die Möglichkeit, sich ggf. gewaltsam gegen die alte Ordnung (hier: Die britische Regierung) durchzusetzen. Dafür braucht es das Ansehen bei militärisch relevanten Teilen des Volkes.
Zitat von Johanes im Beitrag #12Sehr guter Punkt. Aber ist diese Fraktionsdisziplin nicht eigentlich grade gewünscht bei der Kanzlerwahl?
Hat in beiden Fällen ungefähr die gleichen Vor- und Nachteile. Wenn man mal bei abgeordnetenwatch.de schaut, ist die Fraktionsdisziplin auch nicht so lückenlos, wenngleich diese Lücken am Ergebnis auch nichts ändern.
Zitat von Johanes im Beitrag #12 Der Kanzler als eine Art Vertretung oder Anwalt des deutschen Volkes. Anscheinend wurde das nicht als problematisch gesehen, dass ein Regierungschef nur seinen jeweiligen Staat vertritt.
Das ist in ungefähr 192 Staaten als Standard anerkannt. Nur in Deutschland nicht. Und das auch erst seit Merkel. Das mag jetzt witzig klingen, aber diese Form von politischer Perversion ist wirklich in dem Sinne neu.
Zitat Man müsste Merkel also nachweisen, dass sie fähig und in der Lage gewesen wäre es besser zu machen und das sträflich unterlassen hat.
Das wäre ein herrlicher Prozess: Der Ankläger müsste nachweisen, dass Merkel nicht inkompetent ist, während Merkel ihre Inkompetenz belegen müsste. Herrliche Vorstellung. Übrigens hat es so etwas schon einmal gegeben: Dieter Bohlen wollte nicht Teil der Künstler-Krankenkasse sein (weil es sehr schlechte Bedingungen für ihn sind). Daraufhin hat die Künstler-KK ihn verklagt. Bohlen hat argumentiert, er wäre kein Künstler. Die KK hat versucht zu belegen, Bohlen sei ein Künstler. Lustigerweise hat die Krankenkasse gewonnen. :)
Zitat Ich könnte mir schon vorstellen, dass Steinmeier einen Kandidaten des Bösen verhindern will.
Natürlich wird er das. Steinmeier war und wird immer ein braver Parteisoldat sein, seine Wahl zum Präsidenten war schon eine Farce für sich (wobei man zugeben muss, dass die BRD schon öfter Pech mit ihren Präsidenten hatte), er ist schlicht ein Riesenspalter. Er wird genau das tun, was seine Parteizentrale von ihm erwartet, im Zweifelsfall wird er sich (ohne Witz) mit Merkel abstimmen. Aber ich glaube gar nicht, dass es so weit kommt. Wir sind hier sehr theoretisch unterwegs. Wir sprechen ja von einem Szenario, in dem es selbst für Schwarz-Rot-Grün nicht reicht und sich die FDP wirklich verweigert. Das ist nicht sehr real.
Zitat von Emulgator im Beitrag #13Im Gegenteil ist der Bundestag unfähig, die Regierung zu kontrollieren, weil die Abgeordneten ihr Mißtrauen gegen die Regierung ggf. mit Job- und Pensionsverlust bezahlen.
Guter Punkt, sie haben natürlich recht. Die Frage ist nur, ob ein Parlament, dass keine Mehrheit für irgendeine Beschluss zusammenkriegt, gegenüber der Regierung noch stark ist.
Zitat von EmulgatorIch meinte nicht Autorität in einem juristischen Sinne sondern die Möglichkeit, sich ggf. gewaltsam gegen die alte Ordnung (hier: Die britische Regierung) durchzusetzen. Dafür braucht es das Ansehen bei militärisch relevanten Teilen des Volkes.
Worauf wollen Sie hinaus, Herr Emulgator?
Zitat von Llarian im Beitrag #14Der Ankläger müsste nachweisen, dass Merkel nicht inkompetent ist, während Merkel ihre Inkompetenz belegen müsste. Herrliche Vorstellung.
Zitat von Llarian[...]seine Wahl zum Präsidenten war schon eine Farce für sich (wobei man zugeben muss, dass die BRD schon öfter Pech mit ihren Präsidenten hatte), er ist schlicht ein Riesenspalter.
Ehrlich gesagt hat mich seine Wahl auch etwas überrascht. Einmalig ist sie jetzt keinesfalls, wie man z. B. an Rau damals gesehen hat. Der hatte AFAIR auch einige politische Affären im Keller, auch wenn die heute vergessen und in den Bereich "Zeitgeschichte" verschwunden sind.
Wenn ich so an v. Weizsäcker, Heuss oder auch Gauck denke, ja sogar Köhler, dann waren das durchaus Personen, die über den Sümpfen der Partei- und Tagespolitik standen. Da passt Steinmeier weniger in die Reihe.
Anscheinend hat die politische Elite Deutschlands mit dem Amt des Bundespräsidenten ohnehin nie viel anfangen können.
Ich erinnere mich, dass der alte Adenauer damals geplant hat, nach seiner Zeit als Bundeskanzler vielleicht noch mal Präsident zu werden. Eventuell hätte das dem Amt mehr Bedeutung und Gewicht gegeben. Sonst wirkt es wie eine Art Ersatz-Kaiser für Menschen, die sich eine Regierung gar nicht anders vorstellen können als durch einen solchen eingesetzt.
Stand 05.06.2021: Das SARS-CoV-2-Virus könnte jetzt doch aus einem Labor kommen. 23.06.: Dem BMWi fällt auf, dass der Strombedarf nicht bis 2030 konstant bleibt. 26.07.2021 DIW PLANT starken Nachfragerückgang bei Energie. to be continued
Zitat von Llarian[...]seine Wahl zum Präsidenten war schon eine Farce für sich (wobei man zugeben muss, dass die BRD schon öfter Pech mit ihren Präsidenten hatte), er ist schlicht ein Riesenspalter.
Ehrlich gesagt hat mich seine Wahl auch etwas überrascht. Einmalig ist sie jetzt keinesfalls, wie man z. B. an Rau damals gesehen hat. Der hatte AFAIR auch einige politische Affären im Keller, auch wenn die heute vergessen und in den Bereich "Zeitgeschichte" verschwunden sind.
Wenn ich so an v. Weizsäcker, Heuss oder auch Gauck denke, ja sogar Köhler, dann waren das durchaus Personen, die über den Sümpfen der Partei- und Tagespolitik standen. Da passt Steinmeier weniger in die Reihe.
Wir haben das hier im Forum vor vier Jahren beim fliegenden Wechsel vom Außenamt zum Staatsoberhaupt bekannegießert und waren uns ziemlich einig, daß daß eine wahltaktische Rochade war, weil die SPD sonst nach allen Gepflogenheiten mit Steinmeier als Kanzlerkandidaten hätte antreten müssen und völlig chancenlos gewesen wäre. Stattdessen haben sie den Maddin auf Brüssel importiert.
Rau hatte ja als NRW-Landesvater ein gewisses, wenn auch dröge-farbloses Prestige; jedenfalls dahingehend, daß er im Amt tragbar schien, bzw. in beiden Ämtern. Steinmeier hatte ja schon als Außenninister den Ruch einer Fehlbesetzung, der das Verhalten seines Amtsvorgängers bruchlos fortsetzte. Bei Westerwelle hab' ich da mal eine Liste weitergegeben unter dem Motto "Westerwelle warnt." Steinmeier hat während seiner Zeit auch die Bundeswarnboje in Permanenz gegeben.
Zitat von 29.10.2013 16:21Der Achse verdanken wir diese hilfreiche Checkliste: Teil 1, Teil 2
Freilich zeichnet sich das Ende seiner Dienstzeit mit der Installation der nächsten Bundesregierung ab (vermutlich <26 Monate). Danach wird er durch eine Heulboje ersetzt.
Zitat von Johanes im Beitrag #15 Ehrlich gesagt hat mich seine Wahl auch etwas überrascht. Einmalig ist sie jetzt keinesfalls, wie man z. B. an Rau damals gesehen hat. Der hatte AFAIR auch einige politische Affären im Keller, auch wenn die heute vergessen und in den Bereich "Zeitgeschichte" verschwunden sind.
Davon mal ab dass schon Rau ziemlich niedrig war, so war das schon ein Unterschied. Rau wurde Präsident, weil sich auf Bundesebene eine Rot-Grüne Mehrheit gebildet hatte (ebenso in der Bundesversammlung) und man insofern einen alten Kader ein Gnadenbrot zusichern wollte. Das war ja nur folgerichtig im Denken der Linken. Steinmeier war schon etwas anders, weil eigentlich kein Kandidat der CDU. Was Merkel aber egal war, die die Chance sah die SPD mal wieder für sich einzufangen. In einer solchen Situation hätte man eigentlich eher einen neutralen Kandidaten genommen, aber hier zeigte sich halt mal wieder der pure Machttrieb Merkel.
Zitat Wenn ich so an v. Weizsäcker, Heuss oder auch Gauck denke, ja sogar Köhler, dann waren das durchaus Personen, die über den Sümpfen der Partei- und Tagespolitik standen. Da passt Steinmeier weniger in die Reihe.
Richtig. Wobei Wulff und Rau eben auch Parteikader waren, wobei man Wulff wenigstens lassen muss, dass er sich zwar meistens eher dumm, aber wenigstens nicht parteipolitisch geäußert hat.
Zitat Ich erinnere mich, dass der alte Adenauer damals geplant hat, nach seiner Zeit als Bundeskanzler vielleicht noch mal Präsident zu werden. Eventuell hätte das dem Amt mehr Bedeutung und Gewicht gegeben.
Wobei er, bei aller Liebe, schon als Kanzler zu alt war. Dann noch vier Jahre als Präsident? War zwar vor meiner Zeit, aber man muss die Geriontokratie nicht bis zum Letzten ausnutzen. Wie sehr das schief geht, demonstrieren derzeit die Amis.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #16Rau hatte ja als NRW-Landesvater ein gewisses, wenn auch dröge-farbloses Prestige
Was aber impliziert, dass er zumindest parteipolitisch engagiert war und eventuell seine "Leichen im Keller" hat. Für das Amt des Bundespräsidenten, zumindest so wie wir es heute verstehen, ist aber meines bescheidenen Erachtens eher eine Figur geeignet, die möglichst "erhaben" über diesen Dingen ist. Bei v. Weizsäcker hatte ich diesen Eindruck. Man musste nicht mit allen übereinstimmen, was er gesagt hat, aber man hatte doch den Eindruck, hier so etwas wie den Vertreter des gesamten Volkes vor sich zu haben.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #16Steinmeier hat während seiner Zeit auch die Bundeswarnboje in Permanenz gegeben.
Die deutsche Außenpolitik ist seit ca. 10 Jahren vor allen Dingen moralisch getrieben. Zumindest nach Außen. Die Bösen verurteilen, den Guten helfen. Solange man nicht genauer hinsieht, erscheint das sogar konsequent... Bis man über "die Guten" nachdenkt.
Zitat von Llarian im Beitrag #17In einer solchen Situation hätte man eigentlich eher einen neutralen Kandidaten genommen, aber hier zeigte sich halt mal wieder der pure Machttrieb Merkel.
Vielleicht wäre beispielsweise ein ehemaliger Verfassungsrichter, Kirchenfunktionär oder Diplomat eine gute Besatzung für dieses Amt. Grade weil es keine direktdemokratische Wahl gibt, könnte man sich doch darauf einigen. Es spricht einiges für den Verfassungsrichter, oder? Zum einen hätte man dann ein "Gewissen der Nation", das diese Rolle auch glaubwürdig spielen kann, weil es wirklich Gewissensentscheidungen treffen musste, zum anderen kennt er die Gesetze, die er ausführen muss.
Zitat von LlarianWobei er, bei aller Liebe, schon als Kanzler zu alt war. Dann noch vier Jahre als Präsident? War zwar vor meiner Zeit, aber man muss die Geriontokratie nicht bis zum Letzten ausnutzen. Wie sehr das schief geht, demonstrieren derzeit die Amis.
Dazu nur ein Wort, werter Herr Llarian: Die Amtszeit des Bundespräsidenten beträgt 5 Jahre.
Ich stimme insofern zu.
Stand 05.06.2021: Das SARS-CoV-2-Virus könnte jetzt doch aus einem Labor kommen. 23.06.: Dem BMWi fällt auf, dass der Strombedarf nicht bis 2030 konstant bleibt. 26.07.2021 DIW PLANT starken Nachfragerückgang bei Energie. to be continued
Zitat von Johanes im Beitrag #18 Vielleicht wäre beispielsweise ein ehemaliger Verfassungsrichter, Kirchenfunktionär oder Diplomat eine gute Besatzung für dieses Amt.
Naja, mit dem letzten Kirchenfunktionär haben wir eher Pech gehabt. Und der Gedanke, dass jemand wie Herr Harbarth, immerhin derzeit Präsident des Verfassungsgerichtes, Präsident werden könnte, lässt meine Zehennägel aufrollen.
Ich habe eigentlich kein grundsätzliches Problem damit, auch einen altgedienten Politiker zu nehmen. Aber dann bitte jemand mit ein bischen mehr Integrität als Steinmeier. Genscher hätte man nehmen können. Vielleicht sogar Schmidt (großes vielleicht). Es müsste generell auch nicht unbedingt jemand aus dem politischen Betrieb sein. Muss ja nicht gleich Dieter Bohlen sein (wobei es eine coole Vorstellung wäre, wenn der nächste Kanzler aufläuft und von Bohlen erst einmal erklärt bekommt, dass er oder sie vollkommen talentfrei sei und eigentlich besser Schuhe putzen gehen solle).
Zitat Es spricht einiges für den Verfassungsrichter, oder?
Es spricht auch einiges dagegen: Harbarth. Baer. Zum Beispiel.
Was hams die Engländer doch gut: Die müssen sich keine solchen Gedanken machen, haben kein solches Ränkespiel, und werden seit fast 70 Jahren von einer außergewöhnlichen Persönlichkeit vertreten, der Integrität nicht einmal vom kleinsten Abgeordneten in Frage gestellt wird. Und wir haben .... Steinmeier.
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