Zitat Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) Vom 11. Januar 2022 Auf Grund von § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, § 28a Absatz 3 bis 8, § 73 Absatz 1a Nummer 6 und 24 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), von de-nen § 28 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 22. November 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert, § 28a Absatz 3 zuletzt durch Artikel 12 Nummer 0 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert, § 28a Absatz 4 bis 6 durch Artikel 1 Nummer 17 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) eingefügt, Absatz 7 und Absatz 8 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert, § 32 durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 22. April 2021 (BGBl. I S. 802) neu gefasst, § 73 Absatz 1a Nummer 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 26 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) und § 73 Absatz 1a Nummer 24 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) geändert worden sind, sowie von § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1), der durch Artikel 20a Nummer 3 und 7 des Gesetzes vom 22. No-vember 2021 (BGBl. I S. 4906) geändert worden ist, und § 13 des Infektionsschutz- und Be-fugnisgesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b), der durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 25. März 2021 (GV. NRW. S. 312) geändert worden ist, verordnet das Ministe-rium für Arbeit, Gesundheit und Soziales:
(1) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Hierzu sind die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) möglichst umfassend in allen Lebensbereichen einzuhalten. Die Anlage zu die-ser Verordnung enthält hierzu grundlegende Verhaltensregeln. Auch im Freien wird – unbe-schadet verbindlicher Regelungen in § 3 – das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Min-destabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. ... (8) Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und gene-sene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). Im Rahmen dieser Verordnung sind den immunisierten Personen gleichge-stellt 1. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sowie 2. Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, wenn sie über einen negativen Testnachweis nach Absatz 8a Satz 1 verfügen oder nach Ab-satz 8a Satz 2 oder 3 als getestet gelten. Bis zum Ablauf des 16. Januar 2022 sind abweichend von Satz 2 Nummer 1 zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspieleri-scher Aktivitäten auch Schülerinnen und Schüler im Alter von 16 und 17 Jahren den immuni-sierten Personen gleichgestellt, wenn sie über einen negativen Testnachweis nach Absatz 8a Satz 1 verfügen oder nach Absatz 8a Satz 2 oder 3 als getestet gelten.
(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen vorbehaltlich der nachfol-genden Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmenden ausgeübt werden: 1. Ladengeschäfte und Märkte mit Kundenverkehr für Handelsangebote, wobei der Lebens-mittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäu-ser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tank-stellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfs-märkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel ausgenommen sind; Ge-schäfte mit einem Mischsortiment sind ebenfalls ausgenommen, sofern der Anteil von Wa-ren aus den vorstehend ausgenommenen Bereichen in ihrem Sortiment überwiegt; die Ab-holung bestellter Waren ohne Zutritt zu den Verkaufsräumen bleibt zulässig, 1a. der Verkauf von nicht mit der gleichzeitigen Erbringung einer handwerklichen Leistung oder einer Dienstleistung verbundenen Waren in dem Geschäftslokal eines Dienstleisters oder Handwerkers, der nicht unter die in Nummer 1 genannten Ausnahmen fällt, 2. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Auf-führungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen, 3. Tierparks, Zoologische Gärten, Freizeitparks, Spielhallen, reine Freibäder (unter Aus-nahme der Nutzung durch Schulen, die sich nach den Regeln der Coronabetreuungsverord-nung richtet) sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen. ... Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 in Verbindung mit §§ 32, 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 2 Absatz 3 eine dort genannte Einrichtung ohne vorherige Vorlage des gefor-derten Hygienekonzeptes öffnet, 2. entgegen § 3 trotz Verpflichtung die vorgeschriebene Maske nicht oder ohne gleichzeitige Bedeckung von Mund und Nase trägt, 3. entgegen § 4 Absatz 1 dort genannte Einrichtungen, Angebote oder Tätigkeiten in An-spruch nimmt, besucht oder ausübt, ohne immunisiert zu sein oder über den geforderten Testnachweis zu verfügen, oder entgegen § 4 Absatz 4 Satz 1 dort Beschäftigte, ehrenamt-lich eingesetzte oder vergleichbare Personen einsetzt, die weder immunisiert sind noch über den geforderten Testnachweis verfügen, 4. entgegen § 4 Absatz 2 dort genannte Einrichtungen, Angebote oder Tätigkeiten in An-spruch nimmt, besucht oder ausübt, ohne immunisiert zu sein, oder entgegen § 4 Absatz 4 Satz 2 dort Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte oder vergleichbare Personen einsetzt, die weder immunisiert sind noch über den geforderten Testnachweis verfügen und zusätzlich die geforderte Maske tragen, 5. entgegen § 4 Absatz 3 dort genannte Einrichtungen, Angebote oder Tätigkeiten in An-spruch nimmt, besucht oder ausübt, ohne immunisiert zu sein und zusätzlich über den ge-forderten Testnachweis beziehungsweise eine wirksame Auffrischungsimpfung zu verfü-gen, oder entgegen § 4 Absatz 4 Satz 2 dort Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte oder vergleichbare Personen einsetzt, die weder immunisiert sind noch über den geforderten Testnachweis verfügen und zusätzlich die geforderte Maske tragen...
Und so fort. 14 Seiten.
"Les hommes seront toujours fous; et ceux qui croient les guérir sont les plus fous de la bande." - Voltaire
Interessant sein Zahlenvergleich der von Bundeskanzler Scholz als extremistischer Minderheit bezeichneten ca. 12 Mio. Ungeimpften mit den ca. ebensovielen SPD-Wählern.
Gruß Morn <>< ______________________________________ First we take Manhattan, then we take Berlin 1987, L. Cohen
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #3Ich habe nur das Photo dieser einen Seite. Auf seiner Heimseite verweist der KSTA auf diesen Erlaß unseres Landesministeriums:
....
Und so fort. 14 Seiten.
Das liest doch kein Schwein mehr, außer Betreiber von Restaurants, Nagelstudios , ..., und meine Erfahrung ist, dass selbst diese kaum noch ihr Personal auf dem neuesten Stand halten können. Und jetzt das Ganze auch noch transparent für die vielen Ausländer. Das läuft doch nicht. Da haben sich Sesselfurzer ausgetobt. Und morgen ist dann die Regel schon wieder eine andere. Bußgeldbescheide und Strafen können hier doch vor keinem Gericht Bestand haben, allein weil das ein Durchschnittsbürger kaum noch überschauen kann. Keiner weiß, ob er wirklich den letzten Stand kennt, keiner sitzt am Morgen vor neuen Regeln, um zu schauen, ob er noch einen Schritt aus dem Haus machen darf,.....
Zitat von Martin im Beitrag #5Das liest doch kein Schwein mehr, außer Betreiber von Restaurants, Nagelstudios , ..., und meine Erfahrung ist, dass selbst diese kaum noch ihr Personal auf dem neuesten Stand halten können
Und das reicht ja auch. Denn die Betreiber sind vom Staat gezwungen als Corona-polizei zu agieren.
Normalerweise setzt der Regelwut des Staates seine eigene Inkompetenz/Unfähigkeit bzgl Kontrolle dieser Regeln eine natürliche Grenze auf. Diese Kontrollen hat man aber seit 2020 bequem an den Privatsektor delegiert, der mit saftigen Strafen bestraft wird wenn er dies nicht macht. Noch nie war es bequemer ein Bürokrat zu sein.
Zitat von Martin im Beitrag #5Bußgeldbescheide und Strafen können hier doch vor keinem Gericht Bestand haben
Inzwischen sind in Deutschland Dinge möglich, die vor kurzem noch undenkbar waren. Dazu gehört bspw. auch, dass einige Regierungen (wie in Bayern) ihre Verordnungen inzwischen erst am Abend vor Inkrafttreten bekannt geben, mit dem erklärten Ziel, dass man sie nicht mehr per Eilantrag stoppen kann. Was das noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben soll, kann mir niemand mehr erklären. Normalerweise müsste so eine Verordnung schon prinzipiell nichtig sein, wenn man keine Zeit hat Rechtsmittel dagegen einzulegen. Wie ein Ladenbetreiber das Ganze dann innerhalb weniger Stunden in der Nacht umsetzen können soll, fragt sowieso niemand mehr. Am nächsten Morgen werden dann die Bußgeldbescheide verteilt.
Zitat von Martin im Beitrag #5Bußgeldbescheide und Strafen können hier doch vor keinem Gericht Bestand haben
Inzwischen sind in Deutschland Dinge möglich, die vor kurzem noch undenkbar waren. Dazu gehört bspw. auch, dass einige Regierungen (wie in Bayern) ihre Verordnungen inzwischen erst am Abend vor Inkrafttreten bekannt geben, mit dem erklärten Ziel, dass man sie nicht mehr per Eilantrag stoppen kann. Was das noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun haben soll, kann mir niemand mehr erklären. Normalerweise müsste so eine Verordnung schon prinzipiell nichtig sein, wenn man keine Zeit hat Rechtsmittel dagegen einzulegen. Wie ein Ladenbetreiber das Ganze dann innerhalb weniger Stunden in der Nacht umsetzen können soll, fragt sowieso niemand mehr. Am nächsten Morgen werden dann die Bußgeldbescheide verteilt.
Da werden z. B. Blumen explizit als täglicher Bedarf genannt und Bekleidung nicht. Dann klagt die Branche und unterliegt, weil ja Bekleidungsgeschäfte doch täglicher Bedarf seien und die Aufzählung in der Verordnung ja nicht abschließend sei. Dieses Urteil veranlasst dann Mediamarkt, auch auf 2G-Kontrollen zu verzichten, dessen Sotiment ist auch sicher nicht weniger "täglicher Bedarf" als das des Blumengeschäfts. Aber da ist dann die Staatsmacht ganz schnell zur Stelle.
Da wir inzwischen bei einer Neunklassengesellschaft angekommen sind, stelle ich mir die Frage, ob man das nicht noch ein wenig differenzierter gestalten kann.
Zitat von DrNick im Beitrag #9Da wir inzwischen bei einer Neunklassengesellschaft angekommen sind, stelle ich mir die Frage, ob man das nicht noch ein wenig differenzierter gestalten kann.
Ja, die Klassenzugehörigkeit wird täglich neu ausgehandelt: Wer bisher 6 Monate genesen sein durfte, darf es seit Samstag nur noch 3 Monate https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Ne...ennachweis.html Und da der Genesenenzustand erst 28 Tage nach einem positiven PCR-Test zählt, verengt sich das Zeitfenster zusätzlich. Auf der anderen Seite soll die Quarantänezeit auf wenige Tage verkürzt werden - oder ist das schon so? Ich verliere auch den Überblick. Ich habe nicht in anderen Texten gestöbert, auf den ersten Blick sieht es aber so aus, als müssten viele Genesene ab dem neuen Stichtag umplanen - plötzlich stehen sie auf der anderen Seite. So, wie das funktioniert, kann morgen schon wieder eine andere 'fachliche Vorgabe' durch das RKI veröffentlicht werden.
Man kann darüber spekulieren, warum es diese Änderung gibt. Man kann so eine Menge Leute in die Impfung treiben. Es riecht aber auch ein bisschen nach Lauterbach, der so anklang, als dürfe die natürliche Immunisierung nicht zur Konkurrenz der Impfung werden, und diese soll seit Omikron anscheinend nach ganz kurzer Zeit ihre Wirkung verlieren - wenn sie je eine hatte. Das RKI hat mal wieder Geschenke verteilt.
Zitat von Martin im Beitrag #10auf den ersten Blick sieht es aber so aus, als müssten viele Genesene ab dem neuen Stichtag umplanen - plötzlich stehen sie auf der anderen Seite.
Schön. So schafft sich die Politik viele neue Feinde. Denn die Genesenen, die schon eine Infektion hinter sich haben und sich nicht bereits freiwillig haben impfen lassen weil sie von der Infektion nicht ernsthaft erkrankt sind, wird man damit sicher nicht für die Impfung "begeistern" können.
Zitat von Martin im Beitrag #10auf den ersten Blick sieht es aber so aus, als müssten viele Genesene ab dem neuen Stichtag umplanen - plötzlich stehen sie auf der anderen Seite.
Schön. So schafft sich die Politik viele neue Feinde. Denn die Genesenen, die schon eine Infektion hinter sich haben und sich nicht bereits freiwillig haben impfen lassen weil sie von der Infektion nicht ernsthaft erkrankt sind, wird man damit sicher nicht für die Impfung "begeistern" können.
Zitat Tippe auf (wieder mal) katastrophale Kommunikation.
Besagte 90 Tage haben wahrscheinlich mit der Ausstellung des Genesenenstatus' zu tun, nicht mit seiner Gültigkeitsdauer.
Schade, daß @rki_de oder @BMG_Bund nicht einfach per Tweet kurz und sachlich für Klarheit sorgen.
Dabei ist Lauterbach doch ein Meister der Kommunikation. Mal schauen, vielleicht ist das tatsächlich nur eine schlechte Kommunikation. Ich habe mir sagen lassen, dass Genesene ein Zertifikat bekommen, auf dem der Endtermin ihres Status ausgeführt ist (ohne Klausel?). Das sollte dann aber auch unveränderbar sein.
Zitat Tippe auf (wieder mal) katastrophale Kommunikation.
Und auf der Achse:
Zitat Es ist keine Falschnachricht: Mit Wirkung ab dem 15. Januar 2022 wird der Genesenenstatus von bisher sechs auf drei Monate verkürzt. Die Bundesregierung hat diese Entscheidung nicht etwa selbst getroffen, sondern sie bedient sich hierzu eines verordnungsrechtlichen „Verweisungstricks“ auf das Robert Koch-Institut (RKI).
Das Netzwerk Kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiStA) beobachtet das politische Handeln und das Handeln der Gesetzes- und Verordnungsgeber in der Corona-Krise aus rechtsstaatlicher Sicht. Die Initiative setzt sich ein für das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung und sagt über sich: „Dabei vertreten wir unsere private Meinung. Wir sind politisch neutral und grenzen uns ausdrücklich ab von jedweder extremen Strömung.“
Auf dieser Grundlage beurteilt KRiStA die Zulässigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus auf drei Monate, was wir hier gern dokumentieren möchten: ... c) Zeit, die die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion höchstens zurückliegen darf“.
Ruft man den Link auf, heißt es dort:
„Fachliche Vorgaben für Genesenennachweise, mit Wirkung vom 15.01.2022:
Ein Genesenennachweis im Sinne der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung muss aus fachlicher Sicht folgenden Vorgaben entsprechen:
a) Die Testung zum Nachweis der vorherigen Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt sein
UND
b) das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage zurückliegen
UND
c) das Datum der Abnahme des positiven Tests darf höchstens 90 Tage zurückliegen.
Diese Vorgaben werden regelmäßig überprüft und können sich gemäß Stand der Wissenschaft ändern.“
So kann die Bundesregierung über ihre Weisungsmöglichkeit an das RKI die Basis für die Grundrechtsentzüge definieren, ohne diese nach Außen verantworten zu müssen. Änderungen sollen also offensichtlich weder im Bundesgesetzblatt noch im Bundesanzeiger, sondern auf einer Internetseite erscheinen. Gerichte und Behörden werden Screenshots speichern müssen, um zu wissen, wann was galt. Änderungen sind jederzeit möglich. ... Die Verkürzung des Genesenenstatus ist praktisch in jeder Hinsicht dramatisch, zum Beispiel in Bezug auf die Impfpflicht im Gesundheitswesen. Schließlich hätten genesene Pflegekräfte den bisherigen Zeitraum ausschöpfen können, ohne sich impfen lassen zu müssen. Dieser Zeitraum wird nun halbiert. Noch mehr Pflegekräfte, die sich keiner Impfung unterziehen wollen, drohen aus dem Dienst auszuscheiden. Die Pflegekatastrophe wird so nochmals verschärft, statt das Gesundheitswesen zu entlasten.
Ob und unter welchen Bedingungen zumindest ein Bestandsschutz für den eigentlich sechsmonatigen Zeitraum für diejenigen besteht, die bereits zum 15. Januar 2022 einen Genesenenstatus hatten, ist unklar.
Wir sind mittlerweile im kompletten Chaos angelangt, das nur noch in den Parametern der eigenen Phantome rotiert. Deswegen mein Laienbefund des terminalen Wahnsinns.
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Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #14They are going to try to slowly wind down COVID measures and then act like none of it happened before midterms
Auch Deutschland hat in diesem Jahr drei Landtagswahlen, die erste bereits im März, und im Mai eine im bevölkerungsreichen NRW. Es wird interessant, wie sich die dortigen Landesregierungen / Parteien lokal positionieren. Das Saarland könnte ein erster Stimmungsbarometer sein.
Davon würde ich mir aktuell nicht viel versprechen, denn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung scheint die Regierungslinie zu befürworten, wenn man Umfragen glauben will (und was anderes als Umfragen zu lesen machen Politiker auch nicht). Das kann sich natürlich noch ändern, wenn im Sommer die Inzidenzen, auf die eigentlich sowieso niemand mehr schauen will, zurückgehen und in anderen Ländern trotz Lockerungen das Massensterben nicht einsetzen will, aber vorerst scheint die Angstpropaganda noch gut zu verfangen.
Zitat von F.Alfonzo im Beitrag #16Davon würde ich mir aktuell nicht viel versprechen, denn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung scheint die Regierungslinie zu befürworten, wenn man Umfragen glauben will (und was anderes als Umfragen zu lesen machen Politiker auch nicht). Das kann sich natürlich noch ändern, wenn im Sommer die Inzidenzen, auf die eigentlich sowieso niemand mehr schauen will, zurückgehen und in anderen Ländern trotz Lockerungen das Massensterben nicht einsetzen will, aber vorerst scheint die Angstpropaganda noch gut zu verfangen.
Mit Prognosen bin ich zurückhaltend, aber ich kann mir vorstellen, dass die Angstpropaganda nicht mehr lange verfängt. Die Wirkung der Propaganda beginnt nachzulassen, der Blick ist dann offener für alternative Informationen, die staatliche Repression wird als solche offensichtlicher. Und dann gibt es immer noch etwas 'Westfernsehen'. Vielleicht dringt auch langsam in die Köpfe ein, was auch von Seiten der EMA verkündet wird, dass nämlich jede 'Impfung' das Immunsystem nicht vorteilhaft 'moduliert'.
Aber ich meinte im Wesentlichen, dass es interessant sein wird, in den betreffenden Bundesländern repressive Maßnahmen (Polizei gegen Spaziergänger?) und Verlautbarungen der Parteien zu verfolgen. An denen kann man sicher ermessen, wie genau die Politiker die Situation und die Validität der Umfragen einschätzen.
Zitat von Martin im Beitrag #17Mit Prognosen bin ich zurückhaltend, aber ich kann mir vorstellen, dass die Angstpropaganda nicht mehr lange verfängt.
Das habe ich mir in den letzten Jahren schon oft gedacht und wurde bisher noch jedes mal eines Besseren darüber belehrt, wie viel Blödsinn der Deutsche zu ertragen bereit ist. Daher die extrem konservative Prognose. Ich denke nicht dass sich in den nächsten 5-6 Monaten daran signifikant irgendwas ändern wird, sofern die Politik nicht völlig durchdreht und eine zweiwöchentliche Zwangsimpfung oder dergleichen einführt.
Zitat von Stuttgarter Nachrichten, 18.01.Seit dem 15.01.2022 ist der Genesenenstatus nur noch maximal 3 Monate gültig. So steht es in den aktuellen Vorgaben des RKIs. Aber gilt die Regel auch rückwirkend? Wir klären auf.
Während schon länger über die Dauer des Immunschutzes nach einer Corona-Schutzimpfung diskutiert worden war, hat sich im Hinblick auf den Genesenenstatus lange nichts geändert. Seit letztem Samstag gilt der Status aber nur noch maximal 90 Tage. Gerechnet wird zwar ab dem Zeitpunkt der Testabnahme, gültig wird der Status jedoch erst 28 Tage später. Faktisch haben Genesene den Status also nur noch für 62 Tage inne. Danach benötigen sie eine Impfung, um von denselben Freiheiten wie zuvor zu profitieren. Nun kommt die Verkürzung des Genesenenstatus für viele überraschend. Insbesondere für Personen, die schon seit längerer Zeit als genesen gelten, würde die Verkürzung ein abruptes Ende des Status bedeuten.
Aber gilt die Verkürzung wirklich rückwirkend?
Die verkürzte Dauer des Genesenenstatus ist Teil der Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022. Die geänderten Verordnungen gelten ab sofort für alle. Rückwirkend betrachtet verlieren damit sämtliche Genesenenzertifikate, die schon älter als 3 Monate sind, sofort ihre Gültigkeit.
Zitat von F.Alfonzo im Beitrag #16Davon würde ich mir aktuell nicht viel versprechen, denn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung scheint die Regierungslinie zu befürworten, wenn man Umfragen glauben will (und was anderes als Umfragen zu lesen machen Politiker auch nicht). Das kann sich natürlich noch ändern, wenn im Sommer die Inzidenzen, auf die eigentlich sowieso niemand mehr schauen will, zurückgehen und in anderen Ländern trotz Lockerungen das Massensterben nicht einsetzen will, aber vorerst scheint die Angstpropaganda noch gut zu verfangen.
Das beste Stimmungsbarometer in Deutschland ist m.E. Markus Söder. In der Kunst, die Fahne populistisch nach dem Wind zu hängen, ist er unübertroffen.
Fast 2 Jahre lang gab er sich als die Speerspitze des "Team Vorsicht". Jede bundesdeutsche Maßnahme wurde in Bayern noch mal einen Tick verschärft, wurde früher gestartet und später beendet.
Und nun erstmals ist das anders: Bundesweit wurde "2G plus" für die Gastronomie eingeführt - nur in Bayern blieb es bei "2G". Fast überall in Deutschland gilt "2G" im Einzelhandel. In Bayern wurde das durch Gerichte weitgehend gekippt. Wenn in der Vergangenheit Landes-Corona-Verordnungen von bayerischen Gerichten gekippt wurden, dann hat Söder stets so darauf reagiert, dass die Verordnung minimal verändert wurde. Die betroffenen Betriebe mussten dann jedesmal wieder neu klagen und faktisch blieb so die restriktive Linie erhalten.* Nun hat erstmals Söder die entsprechenden Urteile akzeptiert - mit dem Ergebnis, dass der bayerische Einzelhandel nun weniger Beschränkungen hat als im restlichen Deutschland.
Von Söder gibt es nun auch ganz ungewohnte Wortmeldungen. https://www.nordbayern.de/politik/kurswe...lgen-1.11730137 Zitate: "Ich habe über den Jahreswechsel lange nachgedacht, viele Gespräche geführt - privat und politisch - und aus diesen zwei Corona-Jahren auch tiefe Lehren gezogen", sagte er dem "Münchner Merkur" (Samstag). "Wir brauchen jetzt, gerade bei Omikron, einen breiteren Ansatz. Es wird nicht mehr ausreichen, die Lage nur medizinisch und virologisch zu betrachten. Wir müssen auch auf die gesellschaftliche und soziale Komponente stärker achten." (...) Wir müssen genau justieren, welche Regeln zwingend nötig, aber auch verhältnismäßig sind. Wir wollen "Team Vorsicht" und "Team Augenmaß" zusammenbringen."
Der Ministerpräsident fügte an: "Wir müssen erkennen, dass die Gesellschaft mehr von uns erwartet, als jeden Tag nur neue Verordnungen zu erlassen. Wir müssen künftig genauer und verständlicher begründen, was wir tun."
Wie gesagt: Ich halte Söder für den größten Opportunisten der Republik. Für unsere Diskussion bedeutetet das aber auch, dass Söder ein sehr gutes Sensorium hat für sich ändernde Stimmung im Land. Der Mann steht nächstes Jahr vor einer Landtagswahl. Den nun angedeuteten Kursschwenk hat er sich sicher gut überlegt. Er macht das nur deshalb, weil er spürt, dass die bisherige Mehrheit für "Team Vorsicht" am kippen ist - und davon will er sich nicht überrollen lassen.
Insgesamt ist dieser Kurswechsel also ein hoffnungsvolles Zeichen.
Zitat von Ulrich Elkmann im Beitrag #19Während schon länger über die Dauer des Immunschutzes nach einer Corona-Schutzimpfung diskutiert worden war, hat sich im Hinblick auf den Genesenenstatus lange nichts geändert.
Zitat Kurz: Das RKI verbreitet Fake News. Es ist in politischen Kreisen ja mode, Lebensläufe zu fälschen, Doktorarbeiten dadurch zu erstellen, dass man die Ideen anderer raubt. Scheinbar ist diese moralische Verlotterung der politischen Klasse beim RKI angekommen und hat dort zu einer entsprechenden Verlotterung im Hinblick auf wissenschaftliche Lauterkeit geführt, so dass Belege angegeben werden, damit der Eindruck erweckt wird, die eigene Behauptung sei BELEGT, nicht weil die eigene Behauptung BELEGT wäre.
Zitat Aber gilt die Verkürzung wirklich rückwirkend?
Wenn auf dem Zertifikat, das wohl ein amtliches Dokument ist, ein Termin vermerkt ist, dann muss sich doch der Betroffene darauf verlassen können, ohne täglich nachforschen zu müssen. Aber die Schlussfolgerung von sciencefiles deckt sich mit meiner gestrigen: Es kann nicht sein, dass ein Genesener länger vor einem Booster sicher ist, als ein Geimpfter.
Zitat von Florian im Beitrag #20dass Söder ein sehr gutes Sensorium hat für sich ändernde Stimmung im Land.
Wenn das der Fall wäre, würde er nicht so schlechte Wahlergebnisse einfahren.
Ich hatte es in einem anderen Thread schon interpretiert: Für Söder geht es in erster Linie darum, dafür zu sorgen dass er mit seinen schlechten Beliebtheitswerten den Rückhalt in der CSU nicht verliert, damit sich dort nicht einer gegen ihn in Stellung bringt (und später womöglich darum, einige Stimmen von den FW zurückzuholen). Das dürfte das Hauptproblem sein, das er aktuell, ein gutes Jahr vor der Wahl hat. Zusätzlich regiert die CSU jetzt im Bund nicht mehr mit, also kann er sich auch von der Ampelpolitik abgrenzen und auf Berlin draufschlagen, selbst wenn die jetzt genau das umsetzen was er vor zwei Monaten noch selbst gefordert hat.
Einen Stimmungsumschwung im Lande, selbst im eher impffeindlichen Bayern, zeichnet das aber nicht; zum einen, weil ich Söder schon gar nicht dazu in der Lage halte das zu erkennen, und zum anderen, weil ich auch nicht glaube dass ihn die Stimmung sonderlich interessiert. Der braucht die CSU-Basis hinter sich, dann kann er weiterregieren wenn kein größeres Wunder passiert. Alles andere ist dem egal.
Zitat von Florian im Beitrag #20Wie gesagt: Ich halte Söder für den größten Opportunisten der Republik. Für unsere Diskussion bedeutetet das aber auch, dass Söder ein sehr gutes Sensorium hat für sich ändernde Stimmung im Land. Der Mann steht nächstes Jahr vor einer Landtagswahl. Den nun angedeuteten Kursschwenk hat er sich sicher gut überlegt. Er macht das nur deshalb, weil er spürt, dass die bisherige Mehrheit für "Team Vorsicht" am kippen ist - und davon will er sich nicht überrollen lassen.
Insgesamt ist dieser Kurswechsel also ein hoffnungsvolles Zeichen.
Ich halte diese Einschätzung für einen fundamentalen Trugschluß. Die scheinbare Deeskalation gibt lediglich die breitere Perspektive der Corona-Inszenierung frei. Ein Satz aus dem aktuellen Merkur-Interview mit Söder ist ihm entweder aus Versehen rausgerutscht oder aber aber er hat ihn (was ich vermute) strategisch bewusst plaziert. Dieser zentrale Satz offenbart die eigentliche, bislang verdeckte Agenda: „ „Die Impfpflicht hängt nicht nur mit Omikron zusammen. Wir wollen auch alle künftigen Mutationen überwinden können – raus aus dieser Corona-Endlosschleife, und endlich wieder mehr Freiheit.“
Rein zufällig publizieren aktuell Gates und die korrupte EU-Kommissarin Stella Kyriakides zeitgleich: „Für die Zukunft brauchen wir Impfstoffe, die Schutz gegen alle künftigen Mutationen bieten“.
Der Wahnsinn geht weiter, immer weiter. Glaubte wirklich jemand, die COVID-Inszenierung wird einfach so beendet? Die Inszenierung ist ein taktisches Tool für die Durchsetzung einer Strategie.
Es geht zunächst um das Durchdrücken des Zwangs globaler, flächendeckender Massenimpfungen gegen alles was möglich ist, mit Impfstoffen der mRNA bzw. DNA-Plasmid-Technologie.
Flankierend (und das ist eins der eigentlichen strategischen Ziele) implementiert man in Bälde transhumanistische Informationsmedien wie die ominösen Chips, die Gates u.a. fordern (was Uninformierte als Verschwörungstheorie abtun). Die Chips machen manipulationsanfällige „Impfausweise“ und den komplexen Aufbau eines Impfregisters schlichtweg überflüssig. Schmackhaft macht man sie dem Publikum mit Konsum- und Zugangserleichterungen sowie Sicherheitsaspekten. Dass man Daten des Identitätsnachweises, Gesundheitsstatus, Vorstrafen, Genomspezifika, Versicherungsstatus, Sozialpunkteniveau, Kontostand etc. etc. gleich mit verchipen und unbemerkt auslesen kann, eröffnet ungeahnte Möglichkeiten.
Es wird natürlich keine Verchipungspflicht geben. Die soziale Deprivierung der Chipverweigerer wird allerdings massiv intensiver sein als die der Impfverweigerer.
"Das kleinste Kollektiv ist ein Schizophrener" -Heiner Müller
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