Lieber Schritter, lieber Llarian
Ich habe Ihre Diskussion verfolgt, und sie macht sich nun an der Frage fest, was ist denn überhaupt ein Unternehmer.
Hier mal einige gängige Definitionen die sehr schnell zeigen, dass ein Unternehmer, beziehungsweise seinen Handeln sehr verschiedenen sein kann:
1.1.1 Unternehmerbegriff im SteuerrechtUnternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.
Unternehmerbegriff im BGB (Deutschland)Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personen-gesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Jean-Baptiste Say, 1803, "Person, die unter Inkaufnahme von Risiken organisiert Produktionsfaktoren zusammenbringt"
Definitionen von Unternehmer im Web:· Der Unternehmer ist in der umgangssprachlichen Bedeutung des Begriffs der Inhaber (vergleiche Eigentümer) eines Unternehmens beziehungsweise ...
de.wikipedia.org/wiki/Unternehmer
· ist nach § 136 SGB VII derjenige, dem das Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht. ...
Unternehmer, Meyers LexikonRecht: a) 1) Recht: a) nach § 14 BGB jede juristische oder natürliche Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Definition gilt für das Verbraucherrecht mit speziellen verbraucherschützenden Regelungen, z. B. Haustürgeschäfte, Verbraucherkredite, Fernabsatzverträge); b) im Recht des Werkvertrags der Hersteller des vertraglich vereinbarten Werkes (§§ 631 folgende BGB).
Wirtschaft: 2) Wirtschaft: Person, die Eigentümer eines Unternehmens ist und es auch leitet (Inhaberunternehmer). Die traditionelle Lehre der Unternehmensführung geht von der Einheit des Eigentums am Unternehmen und der Verfügungsgewalt darüber aus.
Mit wachsender Bedeutung von Kapitalgesellschaften ging jedoch die Leitungsfunktion des Unternehmers zunehmend an angestellte Mitglieder der Geschäftsleitung (Manager) und damit an einen auf die Leitungsfunktion spezialisierten Personenkreis über.
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Man sieht also daran sehr wohl, die Definition des Unternehmers ist nicht festgemacht an der klassischen Vorstellungen, eine Person gründet ein Unternehmen, und leitet dieses Unternehmen persönlich.
Sondern ein Unternehmer ist sehr wohl auch jemand, der Kapital in ein Unternehmen einsetzt, ohne aber an der Leitung des Unternehmens direkt beteiligt zu sein. Die letzte Definitionen aus Meyers Lexikon beschreibt dies sehr gut bezüglich der wachsenden Bedeutung von Kapitalgesellschaften.
Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel, mein eigenes:
Ich setze Kapital ein und baue technische und touristische Einrichtungen. Ich betreibe keine eigene Firma, leite also in dem Sinne kein Unternehmen. Ich besitze auch keine Anteile an anderen Firmen. Dennoch schaffe ich Arbeitsplätze für Angestellte, allerdings in fremden Unternehmen, an denen ich nicht mal beteiligt bin, lediglich weil ich diesen Firmen Aufträge gebe. Diese Firmen setzen dann meine baulichen Vorstellungen in der Praxis um.
Auch daran sieht man, obwohl es klar Unternehmertum ist, folgt es in keinster Weise dem gängigen Klischee des Unternehmers mit eigener Firma die er selber leitet. (Dies hab ich übrigens vorher 30 Jahre lang gemacht.)
Und so ist es bei Einsatz von Kapital irgendwo im Wirtschaftskreis immer.
Also, so lieber Schritter haben sie sehr wohl die Ehre ein Unternehmer zu sein, weil sie mit Kapital Aktien an Unternehmen erworben haben.
Herzlichen
M. Schneider