Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  

ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 61 Antworten
und wurde 4.278 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2 | 3
Frank2000 Offline




Beiträge: 3.432

06.03.2009 17:39
#26 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Das hat doch vivendi oben schon beschrieben: die neuen Jugendschutzgesetze sind nicht zum Schutz der Jugend gedacht (das ging ja vorher schon), sondern zum Schutz der "Moral". Das bemerkt man insbesondere dann, wenn die Straftat der Jugendpornografie auf virtuelle Ware angewendet wird, also keine lebendigen oder toten Menschen bei der Erstellung des Materials beteiligt waren.

Zur Zeit werden in Deutschland viele Animefilme nicht mehr vertrieben, weil diese japanische Filmform traditionell mit dem Lolitakomplex spielt. Viele Filmfiguren weisen kindliche Züge auf und führen erotische Handlungen aus. Nur kurz zum Hintergrund: Japan ist weiterhin ein ZUTIEFST konservatives Land, in dem tatsächliche Kinderpornografie schwer bestraft wird. Trotzdem sind in Japan diese Anime eine anerkannte Filmform.

Desweiteren sind viele Kinofilme der 70er Jahre nicht mehr in Deutschland erhältlich, weil sie nach heutigen Rechtsmaßstäben ein Straftatbestand sind.

Inzwischen geht die Hexenjagd sogar soweit, das bereits Verfahren wegen Jugendpornografie erhoben werden, wenn nur eine GESCHICHTE geschrieben wurde, die den Anschein erwecken könnte, Jugendliche würden erotische oder sexuelle Handlungen vornehmen. Also bereits die PHANTASIE wird bestraft.

Deutschland hat es jetzt geschafft, sich in diesem Punkt ein Strafrecht zu geben, dass zu den schärfsten der Welt gehört und allein der Unterdrückung moralisch unerwünschter Verhaltensweisen dient.

MfG Frank

PS. Ich bin mir nicht sicher, ob man heute überhaupt noch zugeben darf, damals "Zärtliche Cousinen" gesehen zu haben. Verjähren solche barbarischen Verbrechen oder muss man damit rechnen, dass noch die Leiche aus dem Grab gescharrt und öffentlich auf dem Marktplatz verbrannt wird, wenn man auch nur in die Nähe des neuen omnipräsenten Verbrechens "Jugendpornografie" kommt?

FTT_2.0 Offline



Beiträge: 537

06.03.2009 17:58
#27 RE: Direktiven etc. Antworten
Zitat von Zettel
Regulations wird meist wohl mit "Regelung" oder "Bestimmung" übersetzt. Directive kann, dachte ich bisher, mit "Richtlinie" oder "Rahmenbeschluß" übersetzt werden. Was ist nach Ihrer Kenntnis ein Rahmenbeschluß, wenn keine directive?

Ich habe mir nun allerdings, lieber FTT, seit einiger Zeit angewöhnt, mir den Anglizismus "Direktive" zu gönnen, weil darin das Anweisende schön zum Ausdruck kommt. (Wenn deutsch, dann wäre ich für weder "Richtlinie" noch "Rahmenbeschluß", sondern "Anweisung". Denn genau das ist es).



Rahmenbeschluss ist ein Rechtsinstrument der "dritten Säule", das als solches im Prinzip der "Richtlinie" entspricht. Wenn Sie da von "Anweisungen" sprechen, muss man sagen, dass es sich vor allem um "Anweisungen" der Regierungen gegenüber sich selber hält. In diesem intergouvernementalen Bereich der EU, der für mich als EU-Befürworter der zweifelhafteste ist, spielen die Regierungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit "Die EU hat uns aufgetragen", obwohl sie es zumeist bei Einstimmigkeit im Rat selber gewesen sind.

P.S. Entschuldigung für das Off-Topic.
Zettel Offline




Beiträge: 20.200

06.03.2009 18:13
#28 RE: Direktiven etc. Antworten

Zitat von FTT_2.0
Rahmenbeschluss ist ein Rechtsinstrument der "dritten Säule", das als solches im Prinzip der "Richtlinie" entspricht.

Im Prinzip? Und was ist der Unterschied? Sie hatten ja kritisiert, daß ich den Rahmenbeschluß als Direktive bezeichnet hatte. Eine Richtlinie ist sicherlich eine Direktive. Inwiefern kann man also den Rahmenbeschluß nicht Direktive nennen?
Zitat von FTT_2.0
Wenn Sie da von "Anweisungen" sprechen, muss man sagen, dass es sich vor allem um "Anweisungen" der Regierungen gegenüber sich selber hält. In diesem intergouvernementalen Bereich der EU, der für mich als EU-Befürworter der zweifelhafteste ist, spielen die Regierungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit "Die EU hat uns aufgetragen", obwohl sie es zumeist bei Einstimmigkeit im Rat selber gewesen sind.

Ja, zweifellos. Wobei es nicht nur die Regierungen sind, die über diese Bande spielen, wenn sie etwas nicht direkt national erreichen können, sondern auch Parteien und Verbände.

Es ist ja kein Zufall, daß so viele Direktiven (!) und Regelungen sich mit Themen wie Umwelt, Klima, Gleichstellung, Sexualstrafrecht befassen. Da haben die entsprechenden Parteien und Lobbys eben gemerkt, wie gut sie über Brüssel das durchsetzen können, was sie zu Hause nicht hinbekommen.

Herzlich, Zettel

PS: Was off topic angeht, lieber FTT: Das gibt es in diesem Forum nicht. Wie im RL auch entwickelt sich ein Gespräch vom Ausgangsthema weg; ich jedenfalls finde das nicht schlimm.

john j Offline




Beiträge: 591

06.03.2009 18:31
#29 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

"Ich sehe eigentlich nicht, daß der Bundestag geschädigt wird, wenn gegen einen MdB ermittelt wird."

Vielleicht, aber wenn dem Bundestag kein Schaden entsteht, warum dann der Partei?

"Außerdem ist die Niederlegung seiner Ämter leicht reversibel, wenn die Ermittlungen vorbei sind.
Aber das Mandat wäre dann weg."

Stimmt. Und soviel Risiko will der Herr Tauss dann doch wohl doch nicht eingehen.

FTT_2.0 Offline



Beiträge: 537

06.03.2009 19:52
#30 RE: Direktiven etc. Antworten

Zitat von Zettel
Zitat von FTT_2.0
Rahmenbeschluss ist ein Rechtsinstrument der "dritten Säule", das als solches im Prinzip der "Richtlinie" entspricht.

Im Prinzip? Und was ist der Unterschied? Sie hatten ja kritisiert, daß ich den Rahmenbeschluß als Direktive bezeichnet hatte. Eine Richtlinie ist sicherlich eine Direktive. Inwiefern kann man also den Rahmenbeschluß nicht Direktive nennen?



Eine "Direktive" gibt es eigentlich nicht. Dieses "Rahmengesetzinstrument" heißt in der ersten Säule - also dem EGV - "Richtlinie". In der dritten Säule - basierend auf bestimmten Artikeln des EUV - heißt ein entsprechendes Rechtsinstrument "Rahmenbeschluss". Der abgelehnte Verfassungsvertrag wollte diese Diktion vereinheitlichen. Lissabonn vielleicht auch, aber das weiß ich jetzt nicht.

Danke für das Recht auf Off-Topic!

stefanolix Offline



Beiträge: 1.959

06.03.2009 21:40
#31 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Unter den selben Disclaimern wie Zettel im Artikel: Mir kommt es langsam so vor, als ob der Begriff »Kinderpornographie« den Begriff »Hexerei« ersetzen soll und als ob wir seit dem finsteren Mittelalter kaum klüger geworden sind. Es ist wirklich beklemmend, das zu beobachten.

Seit der Erweiterung des Tatbestandes auf Medien, die schon den subjektiven Anschein erwecken, ist »Kinderpornographie« der perfekte Vorwand für Rufmord, Intrige und Rache geworden. Im Mittelalter hat man wohl oft den beschuldigten Hexen oder Hexern einen Gegenstand untergeschoben, der auf illegale Hexerei oder Zauberei hindeuten sollte. Man muss sich nicht ausmalen, wie einfach das heute möglich ist.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

06.03.2009 23:37
#32 RE: Direktiven etc. Antworten

Zitat von FTT_2.0
[quote="Zettel"]Dieses "Rahmengesetzinstrument" heißt in der ersten Säule - also dem EGV - "Richtlinie". In der dritten Säule - basierend auf bestimmten Artikeln des EUV - heißt ein entsprechendes Rechtsinstrument "Rahmenbeschluss". Der abgelehnte Verfassungsvertrag wollte diese Diktion vereinheitlichen. Lissabonn vielleicht auch, aber das weiß ich jetzt nicht.

Und auf Englisch heißt das dann directive, nicht wahr?

Ich erlaube mir, lieber FTT, bei meiner Übersetzung "Direktive" zu bleiben. Weil, wie schon gesagt, mir das genau passend zu sein scheint als Bezeichnung für diese Art, wie Brüssel in die nationale Gesetzgebung hineinregiert.

Danke für die Erläuterungen!

Herzlich, Zettel

Colombia Offline



Beiträge: 119

07.03.2009 05:03
#33 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Hat nicht RTL2 erst kürzlich die Serie Californication gezeigt?
Die müsste ja dann auch verboten werden/sein, wenn Hank Sex mit einer 16-jährigen hat und das dort zum Thema wird, oder?
Dass die Schauspielerin über 18 ist, ist - wenn ich hier richtig gelesen habe - ja mittlerweile irrelevant.

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

07.03.2009 09:40
#34 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Zitat von Frank2000
Nur kurz zum Hintergrund: Japan ist weiterhin ein ZUTIEFST konservatives Land, in dem tatsächliche Kinderpornografie schwer bestraft wird. Trotzdem sind in Japan diese Anime eine anerkannte Filmform.

Das ist dennoch kein gutes Beispiel, lieber Frank. Denn zum einen ist in Japan schlicht jede explizite Pornographie verboten, zum anderen gibt es in Japan ein Riesenproblem mit Jugendfixiertheit, um nicht zu sagen, gelebeter Pädophilie.
Das ist auch, wenn man sich einschlägige Animes mal ansieht, kein Wunder. Es ist immer ein Spannungsfeld zwischen Kunst und dem, was sie bewirkt.
In Antwort auf:
Desweiteren sind viele Kinofilme der 70er Jahre nicht mehr in Deutschland erhältlich, weil sie nach heutigen Rechtsmaßstäben ein Straftatbestand sind.

Ist das schon so ? Zumindest Hamiltons Cousinen kann man zur Zeit noch bei Amazon bestellen (obwohl mich jetzt vielleicht schon die Suchanfrage ins Visier des BKA gebracht haben mag). Ich frage mich aber inzwischen wirklich, wie denn die Ausgestaltung nun aussehen soll ? Sind solche Filme jetzt verboten ? Was ist dagegen mit echter Literatur ? Davon mal ab, dass ich mich jetzt schämen muss, Nabokov gelesen zu haben, muss ich den jetzt verbennen ? Einschlissen ? An Frau Zypris schicken ? Letzteres hätte was, wenn nur genug Leute es machen. Aber ernsthaft betrachtet habe ich wenig Lust mich einem Strafgesetz ohne Opfer zu stellen.

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

07.03.2009 09:46
#35 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Und die ARD muss daran gehindert werden den Tatort "Reifeprüfung" zu wiederholen (und das wo sie ihn schon dutzendfach wiederholt haben). Denn Nastasja Kinski hat damals nicht nur eine 16-jährige gespielt, sie WAR 16.

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

07.03.2009 09:54
#36 Zurück hinter die siebziger Jahre? Antworten

Zitat von Llarian
Aber ernsthaft betrachtet habe ich wenig Lust mich einem Strafgesetz ohne Opfer zu stellen.

Das, lieber Llarian, ist genau der springende Punkt.

Der Fortschritt in den Reformen des Sexualstrafrechts in den siebziger Jahren bestand exakt darin, daß nicht mehr das bestraft wird, das irgendwer (vielleicht ja eine Mehrheit) für "unmoralisch" hält; sondern daß nur noch Verhalten bestraft wird, das andere schädigt.

Wenn jetzt aufgrund des neuen Paragraphen 184c auch pornographische Darstellungen mit "Scheinmiderjährigen" strafbar sind, dann geht das eindeutig hinter das damals Erreichte zurück.

Man bestraft nicht, daß ein Pädophiler sich an einem Kind vergeht; was ja nicht nur in Ordnung, sondern unabdingbar ist. Meines Erachtens auch eine äußerst harte Strafe.

Sondern man will den Pädophilen bereits dafür bestrafen, daß er sich seine Phantasien durch das Betrachten entsprechender Darstellungen erfüllt.

Pädophil zu sein ist aber kein vorwerfbares Verhalten, sondern es ist eine sexuelle Neigung wie Homosexualität. Vorwerfbar ist es, wenn ein Pädophiler seine Neigung in der Realität auslebt.

Herzlich, Zettel

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

07.03.2009 10:02
#37 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Zitat von Llarian
Und die ARD muss daran gehindert werden den Tatort "Reifeprüfung" zu wiederholen (und das wo sie ihn schon dutzendfach wiederholt haben). Denn Nastasja Kinski hat damals nicht nur eine 16-jährige gespielt, sie WAR 16.

Nicht ganz, lieber Llarian. Denn es muß sich um pornografische Darstellungen handeln, damit der Paragraph 184c greift: http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html

Herzlich, Zettel

Llarian Offline



Beiträge: 7.127

07.03.2009 11:38
#38 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Lieber Zettel,

was Pornographie ist, ist dabei aber schon das Problem. Es entspricht vielleicht nicht der meist zitierten juristischen Definition eines Oberlandesgericht, aber meine Großeltern hätten besagten Tatort vermutlich als pornographisch betrachtet. Die Definition von Pronographie ist eigentlich ein Witz für sich, denn was erregend ist, was eine Handlung ist, was vorder- oder hintergründig ist, liegt absolut im Auge des betrachters und wenn "allgemeine Wertvorstellungen" Teil einer juristischen Definition werden, kommt mir die Galle hoch, zumindest wenn solche Begriffsbildungen als Basis von Strafrechtsentscheidungen herangezogen werden. Ich habe keinen Zweifel dass eine ganze Menge Menschen die Schriften von Nabokov als pornographisch einschätzen würden, von Mutzenbacher noch gar nicht angefangen. Der Tatort fiel mir nur gerade ein, weil Nastasja Kinski damals tatsächlich noch minderjährig war und der Film durchaus entsprechende Kritiken eingefangen hat.

Das Problem mit dem neuen Gesetz ist, dass Hersteller und Konsumenten von Filmen mit expliziten, sexuellen Darstellungen sich bisher um solche Definitionen kaum geschert haben. Ich glaube nicht, dass es einen Paul Verhoeven besonders juckt ob man seine Filem als pornographisch bezeichnet (sie sind ohnehin für ein erwachsenen Publikum bestimmt) und Oswald Kolle hat sich dem Vorwurf der Pornographie hunderte Male stellen müssen. Heute wird das aber durch die neue Gesetzlage zum Problem, denn wenn irgendein Darsteller (oder Protagonist in einem Buch) den Eindruck machen könnte unter 18 zu sein, dann muss geprüft werden, ob das Werk pornographisch ist. Und dann ist es zu verbieten. Und plötzlich rückt ein Begriff, der vorher kaum eine Nebenrolle gespielt hat, in zentrale juristische Bedeutung. Scheusslich.
Wir schaffen uns da eine neue Zensurstelle, die nicht für Kinder zensiert, sondern für uns Erwachsene. Und das sehr weitreichend. Und wenn ich mir vorstelle, dass Leute wie Zypries oder van der Leyen entscheiden, was pornographisch ist und was nicht, dann ist es nicht mehr nur die Galle, die mir hochkommt. Dieses Gesetz ist ein ganz entsetzlicher Rückschritt an den Anfang des letzten Jahrhunderts. Und vollkommen ohne jede Not, das sei noch dabei gesagt.




Colombia Offline



Beiträge: 119

07.03.2009 15:36
#39 RE: Zurück hinter die siebziger Jahre? Antworten
Genau so ist.

Und wenn man das Grundsatz nimmt, dann sind die nächsten Gesetzesverschärfungen dieser Art doch nur noch Formsache.
Wie ist es denn mit gespielten/in Filmen gezeigten Vergewaltigungen?

Ich halte es außerdem für sehr gefährlich Pädophile, die sich aber im Griff haben und ihre Neigungen so ausleben - wie Sie es schreiben - generell für ihre Neigung zu bestrafen. Einerseits könnte man so auch viele andere Ansichten ohne konkretes Vergehen bestrafen. Einen Rassisten, der aber anderen nichts böses antut. Einen Gegner des Systems, der aber nicht konkret gegen das System vorgeht und die Gesetze einhält. Und so weiter...

Andererseits schürt eine solche Verurteilung allein aufgrund der Neigung/Gesinnung dazu, Kräfte zu stärken, welche Methoden zur Erfassung derselben(zum Beispiel finden eines Pädophilengens, was weiß ich...) finden möchten, um dann potenzielle Täter präventiv einzusperren. So wie es ja oft bei Kinderschändern diskutiert wird.


PS: Irgendwie musste ich grad an Jeff aus der Serie Coupling denken: "I like ears! Especially women ears, they're my favorite. I don't mean I collect them or anything! I don't have a big bucket of women ears hidden away somewhere. No, No, No, I'm not after your ears really."
Nola ( gelöscht )
Beiträge:

07.03.2009 16:02
#40 RE: Zurück hinter die siebziger Jahre? Antworten

In Antwort auf:
Und wenn man das Grundsatz nimmt, dann sind die nächsten Gesetzesverschärfungen dieser Art doch nur noch Formsache.
Wie ist es denn mit gespielten/in Filmen gezeigten Vergewaltigungen?


Ja, das wäre die logische Konsequenz. Dann müßte man mindestens die Hälfte aller Filme einstampfen.
Ich warte nur auf den Tag, wo dem Bürger jeden Morgen seine l.. m.. am Götz von Berlichingen-Pille verabreicht wird, damit er funktioniert wie eine Elite von Zypries, v.d.Leyen, Schmidt und Schäubles sich das vorstellen.

♥lich Nola

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

07.03.2009 18:24
#41 RE: Zurück hinter die siebziger Jahre? Antworten

Zitat von Colombia
Ich halte es außerdem für sehr gefährlich Pädophile, die sich aber im Griff haben und ihre Neigungen so ausleben - wie Sie es schreiben - generell für ihre Neigung zu bestrafen. Einerseits könnte man so auch viele andere Ansichten ohne konkretes Vergehen bestrafen. (...) Andererseits schürt eine solche Verurteilung allein aufgrund der Neigung/Gesinnung dazu, Kräfte zu stärken, welche Methoden zur Erfassung derselben(zum Beispiel finden eines Pädophilengens, was weiß ich...) finden möchten, um dann potenzielle Täter präventiv einzusperren.

Und drittens, liebe Colombia, kennt unser Strafrecht ja auch das Schuldprinzip. Pädophil zu sein ist, wie gesagt, nichts Schuldhaftes; so wenig, wie homosexuell zu sein oder fetischistische Neigungen zu haben. Die Sexualität kennt nun mal diese Spielarten; viele - schon sehr gründlich Freud - haben versucht, ihre Entstehung zu erklären.

Es hat diese Spielarten immer gegeben; gerade die Pädophilie war in ihrer homoerotischen Variante bekanntlich bei den Griechen gang und gäbe. In Platos Dialogen treten die "Lieblinge" der Philosophen auf, mal real, mal werden sie erwähnt.

Keine solche Neigung entschuldigt es, wenn jemand einem Kind etwas antut oder sich ihm auch nur sexuell nähert. Dieses Verhalten muß bestraft werden, und zwar dem Schaden angemessen, den der Täter oder die Täterin damit bei dem Kind anrichtet.

Aber die Neigung als solche beinhaltet keine Schuld und kann deshalb in einem Rechtsstaat nicht strafbar sein.

Herzlich, Zettel

Colombia Offline



Beiträge: 119

07.03.2009 19:01
#42 RE: Zurück hinter die siebziger Jahre? Antworten

Zitat von Zettel
Zitat von Colombia
Ich halte es außerdem für sehr gefährlich Pädophile, die sich aber im Griff haben und ihre Neigungen so ausleben - wie Sie es schreiben - generell für ihre Neigung zu bestrafen. Einerseits könnte man so auch viele andere Ansichten ohne konkretes Vergehen bestrafen. (...) Andererseits schürt eine solche Verurteilung allein aufgrund der Neigung/Gesinnung dazu, Kräfte zu stärken, welche Methoden zur Erfassung derselben(zum Beispiel finden eines Pädophilengens, was weiß ich...) finden möchten, um dann potenzielle Täter präventiv einzusperren.

Und drittens, liebe Colombia, kennt unser Strafrecht ja auch das Schuldprinzip. Pädophil zu sein ist, wie gesagt, nichts Schuldhaftes; so wenig, wie homosexuell zu sein oder fetischistische Neigungen zu haben. Die Sexualität kennt nun mal diese Spielarten; viele - schon sehr gründlich Freud - haben versucht, ihre Entstehung zu erklären.

Es hat diese Spielarten immer gegeben; gerade die Pädophilie war in ihrer homoerotischen Variante bekanntlich bei den Griechen gang und gäbe. In Platos Dialogen treten die "Lieblinge" der Philosophen auf, mal real, mal werden sie erwähnt.

Keine solche Neigung entschuldigt es, wenn jemand einem Kind etwas antut oder sich ihm auch nur sexuell nähert. Dieses Verhalten muß bestraft werden, und zwar dem Schaden angemessen, den der Täter oder die Täterin damit bei dem Kind anrichtet.

Aber die Neigung als solche beinhaltet keine Schuld und kann deshalb in einem Rechtsstaat nicht strafbar sein.

Herzlich, Zettel


Zustimmung!

Nur in einem Punkt nicht. Sie dürfen mich ruhig mit "lieber" ansprechen. ;)

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

07.03.2009 19:03
#43 RE: Zurück hinter die siebziger Jahre? Antworten

Zitat von Colombia
Nur in einem Punkt nicht. Sie dürfen mich ruhig mit "lieber" ansprechen. ;)

Aber gern; ich hatte bei dem Nick an eine weibliche Taube gedacht.

Aber vielleicht verweist er auf Kolumbien??

Herzlich, Zettel

FTT_2.0 Offline



Beiträge: 537

09.03.2009 16:50
#44 RE: Direktiven etc. Antworten

Zitat von Zettel
Und auf Englisch heißt das dann directive, nicht wahr?

Ich erlaube mir, lieber FTT, bei meiner Übersetzung "Direktive" zu bleiben.


Wegen mir gerne. Wir sind ein freies Land in einem freien Kontinent.

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.095

11.03.2009 16:37
#45 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Zitat von Zettel
Ob an den Vorwürfen gegen den Abgeordneten Tauss etwas dran ist, kann ich nicht beurteilen; und mir will scheinen, die Staatsanwaltschaft kann das auch noch nicht ("Für die Staatsanwaltschaft ist nun ein 'echter Einstieg in konkrete Ermittlungen' möglich": so "Spiegel- Online").

Zitat von FAZ
Nach eigener Darstellung hat Tauss vor zwei Jahren versucht, sich der Szene „zu nähern“, um Missbrauch nachzuweisen und Kontakte zu knüpfen für seine politische Arbeit. „Man kommt heute der kinderpornografischen Szene nur nahe, wenn man selbst szenetypisches Material anbietet“, sagte Tauss. Er habe die These belegen wollen, dass Kinderpornografie wieder häufiger über Handys, Telefonhotlines und die Post verbreitet werde.

http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1D...tml?rss_politik

Nach der gleichen Argumentation könnte ein, sagen wir, CDU-Abgeordneter versuchen, sich der Neonazi-Szene zu "nähern", "Kontakte zu knüpfen für die politische Arbeit". Wie soll man das von einer tatsächlichen Straftat trennen, wo die Grenze zur politischen Arbeit ziehen? Warum macht das überhaupt ein Politiker, dafür gibt es doch hoffentlich Behörden, z.B. die LKAs?

Herr Tauss mag oder mag nicht ein Kinderpornograph sein, das kann ich auch nicht beurteilen. Aber wenn er es nicht ist, dann war er sträflich hirnrissig in der Wahl der Mittel, mit denen er seine politischen Interessen verfolgt hat. Abgesägt gehört er auf jeden Fall.

--
Ultramontan – dies Wort beschreibt vorzüglich die katholische Mentalität: mit einem kleinen Teil des Bewusstseins nicht Deutscher, nicht Zeitgenosse, nicht Erdenbürger zu sein. - Martin Mosebach, Spiegel 7/2009

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

11.03.2009 16:52
#46 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Zitat von Gorgasal
Herr Tauss mag oder mag nicht ein Kinderpornograph sein, das kann ich auch nicht beurteilen. Aber wenn er es nicht ist, dann war er sträflich hirnrissig in der Wahl der Mittel, mit denen er seine politischen Interessen verfolgt hat.

Nach dem, was bekannt wurde, seit ich den Artikel geschrieben habe, sehe ich das ähnlich, lieber Gorgasal.

Ob Tauss' Erklärungen glaubhaft sind, wird jetzt wohl ein Gericht zu entscheiden haben.

Den Artikel würde ich, gegeben den damaligen Informationsstand, wieder genauso schreiben.

Herzlich, Zettel

Gorgasal Offline




Beiträge: 4.095

11.03.2009 16:55
#47 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Zitat von Zettel
Zitat von Gorgasal
Herr Tauss mag oder mag nicht ein Kinderpornograph sein, das kann ich auch nicht beurteilen. Aber wenn er es nicht ist, dann war er sträflich hirnrissig in der Wahl der Mittel, mit denen er seine politischen Interessen verfolgt hat.

Nach dem, was bekannt wurde, seit ich den Artikel geschrieben habe, sehe ich das ähnlich, lieber Gorgasal.

Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie meinen "Absägen"-Satz nicht zitieren

Zitat von Zettel
Den Artikel würde ich, gegeben den damaligen Informationsstand, wieder genauso schreiben.

Ihren Artikel unterschreibe ich nach dem damaligen Kenntnisstand auch noch immer. Das war seitens Staatsanwaltschaft/Polizei/wer auch immer das Leck war sowie der Presse kein Umgang.

--
Ultramontan – dies Wort beschreibt vorzüglich die katholische Mentalität: mit einem kleinen Teil des Bewusstseins nicht Deutscher, nicht Zeitgenosse, nicht Erdenbürger zu sein. - Martin Mosebach, Spiegel 7/2009

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

11.03.2009 17:32
#48 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten
Zitat von Gorgasal
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie meinen "Absägen"-Satz nicht zitieren

Sehr fein beobachtet, lieber Gorgasal.

Ich hatte ihn erst in dem Zitat und habe ihn dann gelöscht. Zum einen, weil mir das Wort "absägen" nicht zusagt. Zum anderen, weil dann, wenn (was ja immer noch möglich ist) sich seine Unschuld erweisen sollte, aus meiner Sicht kein Grund zum "Absägen" besteht.

Wenn er andererseits verurteilt werden sollte, dann braucht vermutlich auch niemand zu sägen. Dann wird er sein Mandat ohnehin niederlegen bzw. auf eine erneute Aufstellung verzichten.

Herzlich, Zettel
Gorgasal Offline




Beiträge: 4.095

11.03.2009 20:53
#49 RE: Marginalie: "Erklärungsdruck" Antworten

Zitat von Zettel
Zum anderen, weil dann, wenn (was ja immer noch möglich ist) sich seine Unschuld erweisen sollte, aus meiner Sicht kein Grund zum "Absägen" besteht.

Nun ja, aus meiner Sicht ist auch dann seine Vorgehensweise "ich nähere mich der Szene an, um Kontakte für meine politische Arbeit zu knüpfen" nicht tragbar. Dafür gibt es V-Leute. Bei einem Parlamentarier sollte es gar nicht so weit kommen, dass man darüber grübelt, ob er jetzt der "parlamentarische V-Mann" oder doch ein parlamentarischer Kinderpornograph ist. Wie gesagt, als nächstes "nähern" sich andere Parlamentariern irgendwelchen linken oder rechten extremistischen Gruppierungen, "um Kontakte für die politische Arbeit zu knüpfen".

Daher bin ich auch fürs Absägen, wenn Herr Tauss unschuldig ist. Um so mehr, als man wohl kaum entwirren kann, inwieweit seine Daten jetzt für die politische Arbeit oder für sonstige Zwecke gemeint waren, solange man nicht in ihn hineinschauen kann.

Aber ich denke gerne über Synonyme zum "Absägen" nach. Vielleicht "entfernen".

--
Ultramontan – dies Wort beschreibt vorzüglich die katholische Mentalität: mit einem kleinen Teil des Bewusstseins nicht Deutscher, nicht Zeitgenosse, nicht Erdenbürger zu sein. - Martin Mosebach, Spiegel 7/2009

Zettel Offline




Beiträge: 20.200

04.04.2009 08:20
#50 RE: Zurück hinter die siebziger Jahre? Antworten
Zitat von Zettel
Der Fortschritt in den Reformen des Sexualstrafrechts in den siebziger Jahren bestand exakt darin, daß nicht mehr das bestraft wird, das irgendwer (vielleicht ja eine Mehrheit) für "unmoralisch" hält; sondern daß nur noch Verhalten bestraft wird, das andere schädigt.

Wie es vor der Reform war - dazu dieser und dieser Fund aus dem Archiv des "Spiegel" von Ende 1969. Den Älteren von uns zur Erinnerung, den Jüngern zum Amüsement, vielleicht auch zur Belehrung.
Seiten 1 | 2 | 3
 Sprung  



Bitte beachten Sie diese Forumsregeln: Beiträge, die persönliche Angriffe gegen andere Poster, Unhöflichkeiten oder vulgäre Ausdrücke enthalten, sind nicht erlaubt; ebensowenig Beiträge mit rassistischem, fremdenfeindlichem oder obszönem Inhalt und Äußerungen gegen den demokratischen Rechtsstaat sowie Beiträge, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Hierzu gehört auch das Verbot von Vollzitaten, wie es durch die aktuelle Rechtsprechung festgelegt ist. Erlaubt ist lediglich das Zitieren weniger Sätze oder kurzer Absätze aus einem durch Copyright geschützten Dokument; und dies nur dann, wenn diese Zitate in einen argumentativen Kontext eingebunden sind. Bilder und Texte dürfen nur hochgeladen werden, wenn sie copyrightfrei sind oder das Copyright bei dem Mitglied liegt, das sie hochlädt. Bitte geben Sie das bei dem hochgeladenen Bild oder Text an. Links können zu einzelnen Artikeln, Abbildungen oder Beiträgen gesetzt werden, aber nicht zur Homepage von Foren, Zeitschriften usw. Bei einem Verstoß wird der betreffende Beitrag gelöscht oder redigiert. Bei einem massiven oder bei wiederholtem Verstoß endet die Mitgliedschaft. Eigene Beiträge dürfen nachträglich in Bezug auf Tippfehler oder stilistisch überarbeitet, aber nicht in ihrer Substanz verändert oder gelöscht werden. Nachträgliche Zusätze, die über derartige orthographische oder stilistische Korrekturen hinausgehen, müssen durch "Edit", "Nachtrag" o.ä. gekennzeichnet werden. Ferner gehört das Einverständnis mit der hier dargelegten Datenschutzerklärung zu den Forumsregeln.



Xobor Xobor Forum Software
Einfach ein eigenes Forum erstellen
Datenschutz