Zitat von F.Alfonzonach meiner (leider auch persoenlichen) Erfahrung ist es, zumindest bei nicht-Prominenten so, dass die U-Haft von Staatsanwaelten als Druckmittel benutzt wird, um ein Verfahren schnell abgelegt zu bekommen.
Zitat Von einem Täter kann man erst nach einem Urteil (oder einem Geständnis) ausgehen. Von einem Opfer sollte man immer ausgehen. Der Widerspruch kostet uns schlicht nichts. Ein Opfer dagegen nur als "angeblich" oder "vermeintlich" oder "vorgeblich" oder was auch immer einzuordnen (ich halte diese feinen Unterschiede doch für reichliche Wortspalterei) passiert dagegen völlig ohne Not.
Da gibt es doch wohl unterschiedliche Fälle: a) Jemand ist Opfer einer Straftat geworden, für das unzweifelhafte Belege vorliegen. Jemand wird niedergeschlagen / -gestochen / -geschossen - dann ist es unzweifelhaft ein Opfer. Ein Vergewaltigungsopfer wird gefesselt und entkleidet irgendwo aufgefunden. Dann ist völlig klar, dass eine Straftat stattgefunden hat und jemand ein Opfer ist. Gesucht wird der Täter zu dem zweifelsfrei vorhandenen Opfer. b) Jemand gibt an, Opfer einer Straftat geworden zu sein, ohne dass dafür offensichtliche Indizien vorliegen. Dann haben wir ein mutmaßliches Opfer oder jemanden, der nach eigenen Angaben Opfer einer Straftat geworden ist. - Dieses Opfer-Sein wäre dann erst noch glaubhaft zu machen oder zu beweisen. Ich kann aber nicht prophylaktisch jeden als Opfer betrachten, der das für sich beansprucht.
Gleiches gilt mutatis mutandis für den Täter: a) Jemand steht im Verdacht; seine Schuld ist noch zu erweisen oder zu falsifizieren. Ein mutmaßlicher o.ä. Täter. b) Jemand wird in flagranti ertappt. Der Bankräuber, der von der Polizei überwältigt wird. Die Person, die beim Mord von einer Überwachungskamera gefilmt wird. - Im ersten Fall ist es richtig und erforderlich, dass die Person auch nur als "Verdächtiger" o.ä. bezeichnet wird. Im zweiten Fall wundere ich mich, wenn zweifelsfreie Täter in den Medien als "Verdächtige" bezeichnet werden, wenn tout le monde weiß, dass sie Täter sind.
Zitat von ZettelOpfer und Täter stehen in keiner Weise auf derselben Stufe; und ich finde es empörend, das durch einen solchen Begriff zu suggerieren.
Nun, lieber Zettel, Sie implizieren das aber nun einmal, wenn Sie schreiben:
Zitat Die Frau, deren Beschuldigungen er das zu verdanken hat, wird hingegen durch Geheimhaltung ihres Namens und dadurch geschützt, daß man ihr Foto nicht zeigt. Gleichbehandlung?
Was soll denn die Frage nach der Gleichbehandlung sonst bedeuten ? Ich kann da nur eine Gleichsetzung oder zumindest die Forderung danach erkennen.
Zitat Es geht mir vielmehr darum, daß man oft - wie jetzt in diesem Fall Kachelmann - nicht weiß, ob jemand ein Opfer oder ein Täter ist.
Das müssen wir aber ja auch nicht, lieber Zettel, dafür haben wir ja die Justiz. Und die wird das entscheiden. Nur braucht die eben dafür einige Zeit, und in dieser Zeit tun wir gut daran das Opfer nicht weiter zu verletzten.
Zitat Sie hat nachweislich xfach gelogen. Ihre Schilderung des vorgeblichen Tathergangs ist unglaubhaft, wie etliche Gutachter übereinstimmend geschrieben haben. Es gibt - Gisela Friedrichsen hat das in einem ihrer Berichte noch einmal Punkt für Punkt zusammengefaßt; auch das kann ich heraussuchen, wenn Sie wolllen - kein einziges objektives Indiz, das ihre Schilderung stützt. Auch die Gerichtsreporterin der "Zeit" hat das im Detail dargelegt.
Zunächst sei festzustellen, dass auch Menschen existieren die sowohl lügen wie auch die Wahrheit sagen. Und ebenso das es Verbrechen gibt, die wenig Indizien hinterlassen. Das alles gibt einem nicht die Erlaubnis einen Menschen zu verletzten. Wenn man ihn nachwiese, dass sie die Tat erfunden hat, wäre sie kein Opfer mehr. Sie verliert diesen Status aber nicht dadurch, dass sie an einer Stelle lügt oder keine Indizien auf ihrer Seite hat. Es ist dabei sogar unerheblich, ob die Justiz den Mann frei spricht. Denn nicht jede Tat, die auch stattgefunden hat, kann auch nachgewiesen werden.
Von dem wenigen, was ich gelesen habe, würde ich dazu neigen Kachelmann für unschuldig zu halten. Ebenso kann er schuldig sein. Ich weiss es nicht. Ich muss es aber auch nicht wissen, denn ich muss kein Urteil sprechen und kann das denen überlassen, die es können. Bis dahin halte ich mich aber zurück das Opfer zu verletzten.
Und, auch wenn das mit dem Thema nur indirekt zu tun hat, ich halte Gisela Friedrichsen für eine furchtbar schlechte Journlistin, die nicht ansatzweise in der Lage ist Berichterstattung und Meinung zu trennen. Kachelmann könnte wohl gestehen und Frau Friedrichsen würde das noch als Entlastung darstellen. Das wie gesagt nur am Rande.
Zitat Die Frau, die Sie das Opfer nennen, ist von Kachelmann auf übelste Weise hintergangen worden; so, wie er offenbar habituell Frauen hintergangen hat. Es ist aber nicht strafbar, einer Frau Liebe und eine gemeinsame Zukunft vorzutäuschen; es ist nur eine Schweinerei.
Ich halte diesen Hintergrund für völlig belanglos. Und sie tun GANZ GENAU DAS, was ich so verwerflich finde. Sie greifen das Opfer an, sie unterstellen indem sie Motive suchen, sie übernehmen, machen sich Gedanken und erklären. Genau wie die Frau mit dem Minirock und dem leichten Lebenswandel, die ja..... Und so weiter. Nee. Immernoch nicht. Vermutlich merken Sie nicht dabei wie Unrecht Sie einem Menschen dabei tun können. Ich fand es schon im Fall Dominik Brunner widerlich, als sich Journlisten darüber Gedanken machten, ob das Opfer nicht vielleicht ein zu kurz Gekommener war, der bloss Streit gesucht hat. Klar.
Zitat Wenn die Vergewaltigung vorgetäuscht war, dann ist Kachelmann das Opfer; und zwar mit einer Schädigung, die derjenigen durch eine Vergewaltigung durchaus vergleichbar ist:
Alles was ich dazu sagen könnte würde eine sofortige Löschung meines Accountes nach sich ziehen. Ich kann nur hoffen, dass Sie irgendwann selber einsehen, was Sie da schreiben. Mir bleibt im Moment die Spucke weg.
Zitat von GansguoterDa gibt es doch wohl unterschiedliche Fälle: a) Jemand ist Opfer einer Straftat geworden, für das unzweifelhafte Belege vorliegen. Jemand wird niedergeschlagen / -gestochen / -geschossen - dann ist es unzweifelhaft ein Opfer. Ein Vergewaltigungsopfer wird gefesselt und entkleidet irgendwo aufgefunden. Dann ist völlig klar, dass eine Straftat stattgefunden hat und jemand ein Opfer ist. Gesucht wird der Täter zu dem zweifelsfrei vorhandenen Opfer. b) Jemand gibt an, Opfer einer Straftat geworden zu sein, ohne dass dafür offensichtliche Indizien vorliegen. Dann haben wir ein mutmaßliches Opfer oder jemanden, der nach eigenen Angaben Opfer einer Straftat geworden ist. - Dieses Opfer-Sein wäre dann erst noch glaubhaft zu machen oder zu beweisen. Ich kann aber nicht prophylaktisch jeden als Opfer betrachten, der das für sich beansprucht.
Dann gibt es also Opfer und zweiter Klasse ? Na ein Glück für das Opfer das unter Schlägen vergewaltigt wird, denn im Unterschied zu dem Opfer das "nur" ein Messer am Hals hat, muss es das wenigstens nicht beweisen. Meinen Sie das wirklich ernst, dass jemand es BEWEISEN muss, dass ihm Gewalt angetan worden ist ?
Unabhängig davon, dass ich den Ansatz wirklich unsinnig finde, möchte ich schon darauf hinweisen, dass jemand, der eine Straftat erfindet, mit Sicherheit nicht die Skrupel oder Probleme hat sich ordentlich zu verletzten. Ist dann ein falsches Opfer erster Klasse gegen ein richtiges zweiter klasse, denn das zweite muss es erstmal beweisen.
Zudem gebe ich zu bedenken, dass das vermutlich widerlichste Verbrechen auf dieser Erde, der Kindesmissbrauch, sehr oft ohne gewaltsame Spuren abläuft. Und dennoch eine Tat ist, deren Brutalität kaum zu überbieten ist. Sollen diese Opfer das auch beweisen ? Werden die erst zu Opfern, wenn nach Jahren ein Täter schuldig gesprochen wird ? Weil, vorher können sie es ja oftmals kaum beweisen. Ich entschuldige mich ernsthaft, wenn das jetzt sehr tief geht, aber man sollte schon die Konsequenzen dieser Haltung in Endform betrachten.
Zitat Meinen Sie das wirklich ernst, dass jemand es BEWEISEN muss, dass ihm Gewalt angetan worden ist ?
Ja, natürlich. Denn sonst könnte ich einfach mal zur nächsten Polizeiwache marschieren und dort behaupten, mir sei dies oder jenes angetan worden. Man ist nicht Opfer, indem Opferstatus für sich proklamiert, sondern indem jemandem ein Verbrechen angetan wird. Im Zweifel muss das plausibel oder beweisbar sein. Dabei ist es klar, dass es auch Opfer gibt, bei denen kein Dritter prüfen und beweisen kann, dass ein Verbrechen geschehen ist.
Wie Sie sicher wissen, ist gerade beim Kindesmissbrauch ein großes Problem, dass durch Suggestivfragen, Kinderzeichnungen deutende Kindergärtnerinnen etc. Kindesmissbrauchsvorwürfe erhoben worden sind, die bis zu Anklagen geführt haben, ehe die Unhaltbarkeit dieser Vorwürfe ans Tageslicht kam. Wollen sie ernsthaft diesen Personen, die bewusst oder als Kinder unbewusst aufgrund bestimmter Phänomene der kindlichen Psyche Vorwürfe erheben, Opferstatus einräumen?
Ich kenne selbst die Akten eines Gerichtsverfahren anno 1630, wo jemand vor Gericht überzeugend darlegt, ein Dritter habe sie an einen bestimmten Ort mitgenommen, und dort sei es gegen ihren Willen zu Geschlechtsverkehr (wir würden sagen: zu einer Vergewaltigung) durch den Teufel persönlich gekommen (mit dem sie dann einen Pakt eingegangen sei und so fort). Nach Ihrer Logik müssten Sie also jene Person als Vergewaltigungsopfer sehen.
Dem verweigere ich mich nachdrücklich. Diese Person ist ein Opfer des Hexenglaubens des 17. Jahrhunderts, aber nicht, wie es der Literalsinn erfordern würde, ein Vergewaltigungsopfer.
Zitat von GansguoterWie Sie sicher wissen, ist gerade beim Kindesmissbrauch ein großes Problem, dass durch Suggestivfragen, Kinderzeichnungen deutende Kindergärtnerinnen etc. Kindesmissbrauchsvorwürfe erhoben worden sind, die bis zu Anklagen geführt haben, ehe die Unhaltbarkeit dieser Vorwürfe ans Tageslicht kam. Wollen sie ernsthaft diesen Personen, die bewusst oder als Kinder unbewusst aufgrund bestimmter Phänomene der kindlichen Psyche Vorwürfe erheben, Opferstatus einräumen?
Ich würde diesen Kindern absolut Opferstatus einräumen, denn das ist genau das, was sie sind. Opfer. Die nebenbei genauso therapiert werden müssen, wie solche, die tatsächlichen Missbrauch erfahren haben. Gerade bei Kindern ist der Unterschied der Schädigung durch tatsächlichen und eingeredeten Missbrauch absolut fliessend. Und diese Kinder, denen der Missbrauch eingepflanzt wurde, mit einem lapidaren "das bildest Du Dir nur ein" abzutun, ist tatsächliche eine weitere Vergewaltigung.
Nun denn, ich werde mich aus diesem Thema zurückziehen, weil mir die emotionale Distanz fehlt, insofern verzeihen Sie mir, wenn ich mich an dieser Stelle zurückziehe. Das soll nicht nach basta klingen, ich wollte nur die Frage nicht unbeantwortet lassen.
Zitat Ich würde diesen Kindern absolut Opferstatus einräumen, denn das ist genau das, was sie sind. Opfer.
Aber keine Vergewaltigungsopfer. Opfer spinnerter Kindergärtnerinnen, die mit Küchenpsychologie Kinderkritzeleien deuten vielleicht. - Wobei ich nur diese Fälle meine, wo dann unschuldig Männer vor Gericht gezerrt wurden - die dann die wirklichen Opfer sind.
sie übersieht einen wesentlichen Punkt: die U-Haft wurde in beiden Fällen wegen Fluchtgefahr verhängt, da jeweils vermögende Ausländer die Beschuldigten waren. Neben der Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr ist das einer der Haftgründe, zumindest in der dt. StPO. Besonders im Fall von DSK kann man schon nicht mehr von Fluchtgefahr, sondern mehr von Fluchtsicherheit sprechen und seit Polanski weiß die US-Justiz, daß ein Franzose nicht mehr zurückkommt. Dieser Haftgrund ist auch in den USA zentral für die Verhängung der U-Haft, siehe USC 18/II/207, §3142 "a serious risk that such person will flee".
Jetzt ist DSK ja gegen $1 Mio. + elektronischer Fußfessel + Abnahme aller Reisedokumente raus, aber der Richter wird sich was anhören können, wenn er trotzdem abhaut. Für den Staat ist es allerdings billiger, denn er macht nicht nur den Haftplatz frei, sondern muß für das Überwachungsgerät auch noch irgendwas bei $3.50 pro Tag Miete zahlen.
Zitat von LlarianWas nichts daran ändert das die Zahl der erfundenen Straftaten ziemlich gering ist.
Sie geben keine Quelle an. Und ich glaube, es gibt keine wirklich belastbare Untersuchung über die Zahl der erfundenen Straftaten. Ihr Gefühl sagt Ihnen, dass die Anzahl gering ist. Mein Gefühl sagt mir was anderes.
Zitat von LlarianIch glaube tatsächlich, dass die wenigsten Frauen sich eine solche Tat ausdenken. Es mag diese Fälle wohl geben, aber sie sind ziemlich selten.
Womit auch gleich geklärt wäre, dass die Mehrheit der sich gegen die falsche Beschuldigung wehrenden Männer automatisch Lügner sind. Am besten wir erledigen solche Fälle künftig mit dem Revolutionstribunal. Oder so wie in den Sorgerechtsprozessen, wo das Urteil gewöhnlich nach nur einem Sachkriterium gefällt wird: dem Geschlecht. Das von vielen für gemeinhin menschlich gehaltene „Gelegenheit macht Diebe“ ist bei genauerer Betrachtung eben männlich; sonst würde es ja heißen „Diebinnen und Diebe“. Gelegenheiten gibt es jedenfalls genug, das Risiko tendiert gegen Null. Gut erklärt hat diese Justizwillkür (wie so oft) die geschätzte
Zitat von Gisela FriedrichsenÜbersetzt man diesen Sachverhalt, ergibt sich folgendes: Zeigt eine Frau einen Mann wegen Vergewaltigung an und gibt es sonst keinerlei Beweismittel, so kommt es auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin und die Glaubhaftigkeit der von ihr gemachten Angaben an. Reicht dies zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts, wird angeklagt und gegebenenfalls auch verurteilt. In der Konstellation "Aussage gegen Aussage" passiert das regelmäßig. Hätte der Angeklagte im vorliegenden Fall nicht selbst Beweismittel beigebracht - was er nicht muss! – […], er wäre höchstwahrscheinlich angeklagt worden. Man hätte gefragt: Warum sollte sie ihn zu Unrecht beschuldigen? Ist hingegen mehr als naheliegend, dass die Frau eine falsche Beschuldigung erhoben hat, verzichtet man kurzerhand auf den ursprünglich Verdächtigen als Zeugen und damit als Beweismittel. Man erklärt, es stehe ja Aussage gegen Aussage, und daher sei wohl mit einer Verurteilung nicht zu rechnen. Mit anderen Worten: Einmal reicht die Aussage für eine Anklage, das ist der Normalfall. Das andere Mal reicht sie nicht. Und was dies für einen Beschuldigten bedeutet, bekommen wir gegenwärtig täglich aufs neue vorgeführt.
Ist ja nicht schlimm, ein paar Jahre Knast hier oder dort, mehr passiert nicht. Und wenn die Urteilsbegründung auch nicht zutrifft, irgendwie trifft es ja doch die richtigen. Denn dass den Lügnerinnen ihre ihnen zustehende Führungsposition vorenthalten wurde, das wird ja wohl keiner abstreiten.
Früher hatte ich auch mal angenommen, dass die falschen Beschuldigungen die Ausnahme wären. Aber dann geschah dies und jenes. Wenn ich mich recht erinnere, haben die Medien (wegen des vermeintlich „politisch brisanten“ settings) überregional vier Ritzungen bekanntgegeben, was ein Grund war die Motivation für Selbstverletzungen und Falschbeschuldigungen zu betrachten.
Sicher gibt es im Milliardenentschädigungsland einen sich geradezu aufdrängenden Grund, den wir nicht weiter erklären müssen. Aber es müssen noch andere Motivlagen sein. Denn großartig Geld verdienen kann man in Deutschland damit eigentlich nicht.
Manchmal sind die Gründe ganz einfach, Mietrückstände zum Beispiel.
Oder ein alkoholisierter Trottel muss seine beim Stolpern über die die S-Bahn-Gleise zugezogenen Verletzungen „begründen“. Was tut man im Zeitalter der gut geölten „Kampf gegen Rechts“-Maschinerie? Dumm gelaufen in diesem Fall, weil die Überwachungskamera den Vorfall gefilmt hat. Sche*** Überwachungsstaat!
Ebenso kommt Überforderung in Frage. Oder um es mit den Worten des Dichters zu sagen
Zitat von ShawLiberty means responsibility, that´s why most men dread it
Eine vernünftige Analyse findet sich im
Zitat von SPIEGEL Fiktive Skinhead-Attacken halten derzeit in Deutschland die Polizei auf Trab. Allein in Berlin haben im Jahr 1994 mindestens 19 Menschen eine Straftat mit rechtsextremistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund erfunden - Tendenz steigend. "Vorgetäuschte Straftaten", beklagt Hans-Martin Zimmermann, Fachbereichsleiter an der Polizei-Führungsakademie in Münster-Hiltrup, "durchziehen die gesamte Strafrechtspraxis ganz fürchterlich." Ein bayerischer LKA-Fahnder sagt: "Es ist en vogue, sich als Skinhead-Opfer aufzuführen." […] Im Landeskriminalamt der Hauptstadt hat man die Pseudo-Opfer in drei Gruppen eingeteilt. Das Gros, berichten Kriminalbeamte, suche mit erfundenen Überfällen ein Alibi. […] Für eine Minderheit, wie Elke aus Halle, seien solche Lügengeschichten "ein Schrei nach Liebe", so der sachsenanhaltinische Generalstaatsanwalt Jürgen Hoßfeld. Andere versuchen, mit erfundenen Überfällen Druck auf Behörden ausüben oder Rache nehmen. […] Die meist komplizierte Motiv-Gemengelage alarmiert auch Seelenforscher. Der Frankfurter Diplom-Psychologe Werner Gross vermutet, die angeblichen Opfer befänden sich meist "in einer desolaten psychischen Ausnahmesituation". Indem sie sich in eine Opferrolle drängten und Mitleidseffekte nutzten, verbuchten sie einen "sekundären Krankheitsgewinn".
… was einen mal nach "sekundären Krankheitsgewinn" googeln lassen kann, wo man dann früher oder später zur Opferposition kommt, zu der was gescheites von jemand kommt, dem ich das gar nicht zugetraut hätte
Zitat von Diakonie BadenWarum ist die Opferposition so heiß begehrt? Wer die Rolle des Opfers besetzt, kann eine Reihe sozialer/emotionaler/moralischer Prämien einstreichen, die andere nicht haben. • Vorteil der klaren Verteilung von Unschuld und Schulden • Vorteil der Schuldenfreiheit und der daraus erwachsenden Befriedigung • Vorteil des Anspruchs auf moralische Überlegenheit! Höherwertigkeit und der daraus erwachsenden Genugtuung • Vorteil der öffentlichen Anerkennung dieses Anspruchs auf moralische Überlegenheit • Vorteil der Eindeutigkeit - für andere, für mich • Vorteil der Einfachheit • Vorteil der Orientierung zwischen klaren Fronten • Vorteil im sozialen Wettbewerb • Vorteil, Ansprüche geltend machen zu können ohne zahlen zu müssen • Vorteil der Passivität • Vorteil der Befreiung von Aktivität • Vorteil der passiven Aktivität • Vorteil der narzisstischen Kränkung • Vorteil der (scheinbaren) Wehrlosigkeit • Vorteil des Verletzt-Seins • Vorteil von Verhaltensweisen, die anderen verboten sind
Wohin sich das entwickelt?
Zitat von Sabine Rückert Bedauerlicherweise, sagt Püschel zu den Mannheimer Landrichtern, habe man in den letzten Jahren einen starken Anstieg sogenannter Fake-Fälle verzeichnen müssen, bei denen Personen sich selbst zugefügte Wunden präsentieren und behaupten, einem Verbrechen zum Opfer gefallen zu sein. Früher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten.
Und es wird immer schlimmer. Je höher die Vorteile für die Lügnerinnen sind und je mehr Planstellen sich für die Helferindustrie rausschlagen lassen, umso mehr werden die Falschbeschuldigungen zunehmen und umso mehr Hexenprozesse werden aufgezogen.
Interessieren würde mich nur noch woher Sie wissen, dass Sie nicht der nächste sind. Sagen Sie es mir?
Ist das Usus? Ich hatte den Artikel gestern aus Google News als '25 Minuten alt' verlinkt, nur der Inhalt war noch ohne 'Freilassung' (Der Name des Links war der Titel) und mit Ablehnung der Kautionszahlung. Schreiben die Online-Reporter mal so zur Probe eine spekulative Geschichte um möglichst die ersten zu sein, und dann korrigieren sie schnell nach?
Danke Malte für den letzten Beitrag. Ich glaube auch gelesen zu haben, dass gerade bei Vergewaltigungen der Anteil vorgetäuschter Straftaten besonders hoch sei. Andererseits gerade hier viele wirkliche Taten nicht angezeigt werden. Der Standpunkt von Llarian ist einfach nicht haltbar. Zitat Llarian:"Es besteht die Möglichkeit (sogar nach allem was man so liest eine ordentliche Wahrscheinlichkeit), dass die Frau lügt. Vielleicht wird man sie später anklagen. Dann wird sie zur vermeintlichen Täterin." Schön doppelt gemoppelt. Was daran logisch oder unparteiisch sein soll bleibt ein Rätsel.
Zitat von LlarianVon einem Täter kann man erst nach einem Urteil (oder einem Geständnis) ausgehen.
Richtig (mal abgesehen davon, daß es natürlich auch unbekannte Täter gibt).
Zitat Von einem Opfer sollte man immer ausgehen.
Nein. Das ist schlicht falsch - und die Basis aller Deiner weiteren Überlegungen (die damit auch falsch sind). Es gibt genügend Fälle von Strafermittlungen, da gibt es überhaupt kein Opfer, weil es überhaupt keine Straftat gegeben hat (zumindest nicht die, wegen der ermittelt wird).
Wenn ich meinen Diamantring nicht wie gewohnt in der Nachtischschublade aufbewahre, sondern versehentlich auf die Garderobe lege - dann bin ich kein Opfer. Keiner hat mir etwas getan, mir ist nichts gestohlen worden. Und wenn ich dann eine Anzeige mache, und die Polizei ermittelt gegen diverse Verdächtige, die den Ring gestohlen haben könnten - dann bin ich immer noch kein Opfer.
Zitat Der Widerspruch kostet uns schlicht nichts.
Doch! Denn wenn man schon als erwiesen ansieht, daß es ein Opfer gibt - dann ist auch klar, daß es einen Täter gibt. Manchmal ist dann nur noch die Frage, wer genau das ist. Bei einem Vergewaltigungsvorwurf gegen eine konkrete Person ist aber klar: Wenn das vermeintliche Opfer wirklich Opfer ist, dann ist der vermeintliche Täter auch wirklich der Täter. Wenn wir den Vorwürfen des Opfers sofort glauben, dann haben wir den möglichen Täter schon vor dem Urteil schuldig gesprochen.
Zitat Ein Opfer dagegen nur als "angeblich" oder "vermeintlich" oder "vorgeblich" oder was auch immer einzuordnen (...) passiert dagegen völlig ohne Not.
Nein - das ist im Gegenteil die EINZIGE korrekte Vorgehensweise, wenn man die Unschuldsvermutung für den Täter respektieren will.
Zitat Es ist Zweifeln an der Aussage des Opfers.
Sicher. Und dieses Zweifeln ist notwendig und gerecht. Die Alternative wäre, die Aussage automatisch zu glauben - und damit die rechtsstaatliche Beweisführung über Bord zu werfen. Dieses Zweifeln bedeutet ja nicht die Aussage: "Du lügst". Man kann und sollte dem möglichen Opfer mit aller Anteilnahme begegnen und seine Ansicht unwidersprochen stehen lassen. Aber klarmachen, daß es eine Überprüfung immer geben muß.
Zitat Worüber ich mich aufrege (und geärgert habe) ist die Implikation von Zettel Opfer und Täter ständen auf einer Stufe.
Opfer und Täter stehen auch nicht auf einer Stufe. Aber die Beteiligten in einer Sache, bei der man noch überhaupt nicht sicher weiß, was passiert ist, wo noch gar nicht klar ist, wer Täter und wer Opfer ist - die haben schon vergleichbare Schutzrechte.
Von allem was bisher bekannt ist ist es ohne weiteres möglich, daß DSK völlig unschuldiges Opfer ist und die Hotelangestellte eine überaus fiese Täterin. Entsprechend muß man sich mit Vorverurteilungen zurückhalten.
Zitat von MalteSie geben keine Quelle an. Und ich glaube, es gibt keine wirklich belastbare Untersuchung über die Zahl der erfundenen Straftaten. Ihr Gefühl sagt Ihnen, dass die Anzahl gering ist. Mein Gefühl sagt mir was anderes.
Zitat von Polizei Bayern Addiert man die bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft durch die Polizei als Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen in der PKS erfassten Fälle (1754) des Jahres 2000 zu den Vortäuschungen und falschen Verdächtigungen(140), dann ergeben sich für das Jahr 2000 insgesamt 1894 Vorgänge, die sich für die Polizeizunächst als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung dargestellt haben. Nur 7,4 Prozent davon wurden mit einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat oder falscher Verdächtigung von der Polizei in der PKS registriert.
Hinzu kommt die sehr hohe Dunkelziffer bei Vergewaltigungen oder sexuelle Nötigungen,womit der prozentuale Anteil noch geringer ausfällt, die Studie spricht von 3% bis unter 1%. Vermutlich, so lässt die Studie erkennen, werden auch weitaus mehr Straftaten erfunden, die allerdings nicht weiter verfolgt werden, wenn auch von einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung abgesehen wird.
Zitat von Sabine Rückert, zitiert durch Malte, zitiert PüschelFrüher sei man in der Rechtsmedizin davon ausgegangen, dass es sich bei fünf bis zehn Prozent der vermeintlichen Vergewaltigungen um Falschbeschuldigungen handelte, inzwischen aber gebe es Institute, die jede zweite Vergewaltigungsgeschichte als Erfindung einschätzten.
Allerdings führen diese Falschbeschuldigungen in der Regel nicht zur Anzeige (siehe oben)
Es scheint mir kaum abschätzbar, wie hoch der Anteil der erfundenen Vergewaltigungen ist. Auch die Studie scheint mir da keine sauberen Daten zu liefern (wenn ich nichts übersehen habe).
Immerhin Zitat Studie (S.285):
Zitat Nur in jedem vierten Fall der wegen Vergewaltigung an die Staatsanwaltschaft abgegebenen Verfahren und sogar nur in jedem fünften der sexuellen Nötigungen kommt es zu einer rechtskräftigen Verurteilung gem. § 177 StGB. Aus Sicht der Justiz kann der Tatnachweis gegen den von der Polizei als „tatverdächtig“ Registrierten sehr oft nicht mit hinreichender Sicherheit geführt werden.
Das ist eigentlich alles, was man aus der Studie herauslesen kann: In 80% der Fälle reicht das Beweismaterial nicht für eine Verurteilung aus. Ob dies im Einzelfall nun daran liegt, dass die Vergewaltigung erfunden wurde oder nicht, kann man dabei nicht erkennen. (Eine entsprechende Strafverfolgung wegen falscher Verdächtigung ist in der Tat recht selten. Aber dies bedeutet eben auch nur, dass die Beweislage auch für diese Anklage nicht reicht).
Zitat von Florian Letzten Endes: Nichts genaues weiß man nicht.
Wenn wir argumentieren, dass bis zur rechtsgültigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, sollte sie auch für Frauen gelten. Ausschließen kann man nichts, allerdings hilft Spekulation auch nicht weiter.
Zitat Die Syrerin Shaza H. (31) hatte ihren Mann durch falsche Aussagen und die Vortäuschung einer Straftat vorübergehend ins Gefängnis gebracht.
Ihr Mann, das ist der bekannte Münchner Imam und Friedensprediger Abu Adam. 79 Tage hat der in Stadelheim absitzen müssen, nachdem seine Frau – genauer: die Zweitfrau – ihn angezeigt hatte (AZ berichtete). Im Februar machte sie ihre belastenden Aussagen rückgängig, sprach von einem Rolltreppensturz: Ihr sei schwindlig geworden. Am Dienstag erklärte sie dann, dass es zwar Streit gab, dass die Aggression aber von ihr ausgegangen sei und sich der Imam lediglichmit einem Schlag gewehrt habe. Sie sei zur Polizei gegangen, weil die Ehe nicht mehr funktioniert habe und sie das Sorgerecht für ihre beiden Töchter wollte. Das gelang: Die Mädchen sind derzeit in Syrien bei den Eltern der Frau.
Zitat von SpOn Die Münchner Polizei hat ihn in der vergangenen Woche festgenommen, weil er eine seiner Lebensgefährtinnen brutal verprügelt haben soll. Die Details der Tat klingen fürchterlich: Der Imam soll die Frau in der Wohnung eingesperrt haben. Die Polizei habe die Tür eintreten müssen, weil der Scheich es als seine Privatangelegenheit betrachtete, dass er die 31-Jährige geschlagen habe, heißt es aus Ermittlerkreisen. Die Frau, die nach Angaben des Bayerischen Rundfunks aus Syrien stammt, hatte demnach "erhebliche Verletzungen", auch Knochenbrüche. Über die Hintergründe der Tat ist den Angaben zufolge noch nichts bekannt, es gibt Gerüchte, dass es sich um einen Sorgerechtsstreit handelte.
Zitat Die Syrerin Shaza H. (31) hatte ihren Mann durch falsche Aussagen und die Vortäuschung einer Straftat vorübergehend ins Gefängnis gebracht.
Ihr Mann, das ist der bekannte Münchner Imam und Friedensprediger Abu Adam. 79 Tage hat der in Stadelheim absitzen müssen, nachdem seine Frau – genauer: die Zweitfrau – ihn angezeigt hatte (AZ berichtete). Im Februar machte sie ihre belastenden Aussagen rückgängig, sprach von einem Rolltreppensturz: Ihr sei schwindlig geworden. Am Dienstag erklärte sie dann, dass es zwar Streit gab, dass die Aggression aber von ihr ausgegangen sei und sich der Imam lediglichmit einem Schlag gewehrt habe. Sie sei zur Polizei gegangen, weil die Ehe nicht mehr funktioniert habe und sie das Sorgerecht für ihre beiden Töchter wollte. Das gelang: Die Mädchen sind derzeit in Syrien bei den Eltern der Frau.
Hier habe wir eine weitere Grenze der Erkenntnis. Die "Begründung" enthält jedenfalls eine unglaubliche und eine unmögliche Begebenheit. Sieht aus wie Pentangeli reloaded
Zitat von Zettel Warum wird denn dem Hartz-IV-Empfänger nicht eine Geldstrafe in derselben Höhe auferlegt wie dem Gutverdienenden? Weil man zu Recht davon ausgeht, daß eine objektiv identische Strafe subjektiv verschieden hart wäre. Exakt so ist es auch bei den Haftbedingungen.
Das Entscheidende ist nicht die Höhe der Geldstrafe, die sich nur mittelbar aus der Anzahl und Höhe der Tagessätze ergibt, sondern die Zahl der Tagessätze, und diese ist für Gut- wie Schlechtverdiener gleich. Die scheinbare Inkonsequenz löst sich also auf, wenn man davon ausgeht, daß sich die Höhe der Strafe bei Geld- wie Haftstrafen in Zeit bemißt, nicht in Geld. Dafür spricht auch, daß der Zahlung eines Tagessatzes genau ein Tag ersatzweiser Haft entspricht.
Zitat von Zettel Warum wird denn dem Hartz-IV-Empfänger nicht eine Geldstrafe in derselben Höhe auferlegt wie dem Gutverdienenden? Weil man zu Recht davon ausgeht, daß eine objektiv identische Strafe subjektiv verschieden hart wäre. Exakt so ist es auch bei den Haftbedingungen.
Das Entscheidende ist nicht die Höhe der Geldstrafe, die sich nur mittelbar aus der Anzahl und Höhe der Tagessätze ergibt, sondern die Zahl der Tagessätze, und diese ist für Gut- wie Schlechtverdiener gleich. Die scheinbare Inkonsequenz löst sich also auf, wenn man davon ausgeht, daß sich die Höhe der Strafe bei Geld- wie Haftstrafen in Zeit bemißt, nicht in Geld. Dafür spricht auch, daß der Zahlung eines Tagessatzes genau ein Tag ersatzweiser Haft entspricht.
Das stimmt schon, lieber Loki. Aber dadurch, daß nicht - wie beispielsweise beim Bußgeldkatalog - die Geldstrafe in Euro, sondern in Tagessätzen bemessen wird, berücksichtigt man doch bereits das subjektive Moment.
Eine Strafe von € 5000.- , die der CEO aus der Portokasse zahlt, kann einen Kleinrentner an den Rand des Existenzminimums bringen. Die objektiv gleiche Strafe wirkt sich subjekt verschieden aus; das ist in der Verhängung von Tagessätzen statt einer Summe von Euro berücksichtigt. Ebenso sollte man aus meiner Sicht die unterschiedliche subjektive Wirkung einer Untersuchungshaft berücksichtigen, die für einen Gewohnheitsverbrecher etwas Habituelles sein mag, für jemanden wie DSK aber eine extreme Härte.
Zu seinem Glück ist DSK in Händen der amerikanischen und nicht, wie Kachelmann, der deutschen Justiz; und so kam er nach zwei Tagen wieder frei, statt erst nach Monaten wie Kachelmann.
Zitat von ZettelDas stimmt schon, lieber Loki. Aber dadurch, daß nicht - wie beispielsweise beim Bußgeldkatalog - die Geldstrafe in Euro, sondern in Tagessätzen bemessen wird, berücksichtigt man doch bereits das subjektive Moment.
Ja. Aber sobald man davon ausgeht, daß das Strafmaß immer in Zeit bemessen wird, nie in Geld, verschwindet jegliche Inkonsequenz.
Mir geht es hier auch weniger um die U-Haft, sondern um die eigentliche Bestrafung, auf die sich Ihre Argumente nahtlos übertragen lassen. Was die U-Haft anbelangt, so gebe ich Ihnen weitgehend Recht; die ideale Form dafür wäre eigentlich der Hausarrest. Was ich nicht ganz nachvollziehen kann, das ist einzig die Ansicht, es sei schon OK, wenn die U-Haft nur für diejenigen komfortabler wird, die es sich leisten können. Die anderen sitzen ja u.U. ebenso grundlos ein und haben es dabei wohl meist ebenfalls weniger angenehm, als zuhause.
Was aber die eigentlichen Haftstrafen betrifft, so ist meine Position: Wer sich genug leistet, um eine solche aufgebrummt zu bekommen, der hat es eben verbockt und muß mit den Folgen leben. Denn was müßte man noch alles berücksichtigen, um einen echten Ausgleich der subjektiven Härten zu schaffen? Spaziergänger gegen Stubenhocker, Hobbyköche gegen Fast-Food-Connoisseure, leidenschaftliche Kinogänger gegen Leser und Lustmolche gegen Asexuelle: Die subjektiven Härten variieren mit den unterschiedlichsten Eigenschaften. Dafür, ausschließlich nach Vermögen und Lebensumständen vorzugehen, sehe ich jedenfalls keinerlei Anlaß.
Zitat von ZettelDas stimmt schon, lieber Loki. Aber dadurch, daß nicht - wie beispielsweise beim Bußgeldkatalog - die Geldstrafe in Euro, sondern in Tagessätzen bemessen wird, berücksichtigt man doch bereits das subjektive Moment.
Ja. Aber sobald man davon ausgeht, daß das Strafmaß immer in Zeit bemessen wird, nie in Geld, verschwindet jegliche Inkonsequenz.
Ein interessanter Gedanke, es so zu sehen.
Ich bin allerdings skeptisch, lieber Loki, daß dieser Gedanke die Rechtslage trifft. Denn die Tagessätze bemessen sich nach dem Einkommen; nicht nach der Zeit, die erforderlich ist, es zu erwerben. Auch derjenige, der beispielsweise von den Zinsen eines ererbten Vermögens lebt und der nie eine Sekunde zum Gelderwerb arbeitet, muß natürlich eine nach Tagessätzen bemessene Geldstrafe zahlen.
In den meisten Ländern ist die Höhe einer Geldstrafe nicht explizit an das Einkommen gekoppelt; die Gerichte berücksichtigen dieses lediglich bei der Ausschöpfung des Strafrahmens. Dort ist es also offensichtlich, daß die Geldstrafe keine Zeitstrafe, sondern eine Vermögensstrafe ist. In Deutschland und einigen anderen Ländern, wo es die Tagessätze gibt, ist sie es, soweit ich sehe, ebenso.
Zitat von Zettel Ich bin allerdings skeptisch, lieber Loki, daß dieser Gedanke die Rechtslage trifft. Denn die Tagessätze bemessen sich nach dem Einkommen; nicht nach der Zeit, die erforderlich ist, es zu erwerben. Auch derjenige, der beispielsweise von den Zinsen eines ererbten Vermögens lebt und der nie eine Sekunde zum Gelderwerb arbeitet, muß natürlich eine nach Tagessätzen bemessene Geldstrafe zahlen.
Es handelt sich natürlich um meine Interpretation der Rechtslage, aber ich halte sie für weitgehend schlüssig. An irgendeiner Stelle werden sich freilich immer Punkte finden lassen, an denen eine Idee im Widerspruch zu ihrer Umsetzung steht, wie etwa im Fall eines solchen Erben. Die Frage wäre also, ob man sich in der Praxis der Umsetzung der Idee zumindest annähert.
Übrigens, dies als Nachtrag, werden auch bei Geldstrafen die subjektiven Härten nur sehr grob berücksichtigt, soweit ich sehe. Ob jemand hoch verschuldet ist oder über ein beträchtliches Vermögen verfügt, das spielt meines Wissens i.d.R. keine Rolle für die Bemessung der Tagessätze. Auch wird wahrscheinlich im Regelfall eine Geldstrafe für jemand mit einem Tagessatz von 1000 € trotz ihrer Höhe leichter zu wuppen sein, als für jemand mit einem Tagessatz von 70€.
Der Ansicht von Llarian ist m.E. weitestgehend zuzustimmen. Die Rede vom "vermeintlichen Opfer" ist schon dadurch problematisch, daß sie die von Llarian beanstandete Opfer-Täter-Symmetrie suggeriert. Vom "vermeintlichen Täter" zu sprechen kennzeichnet den Umstand, daß von der Schuld des Täters noch nicht auszugehen ist, da das Urteil noch nicht gesprochen wurde. Demnach sollte ein "vermeintliches Opfer" jemand sein, von dessen Opferstatus noch nicht auszugehen ist, da das Urteil noch nicht gesprochen wurde. Die Frage, ob jemand Opfer ist oder nicht, ist jedoch nie der unmittelbare Gegenstand eines Urteils, sondern nur die Frage, ob jemand Täter ist oder nicht. Während die Vermeintlichkeit des vermeintlichen Täters also in jedem Fall durch das Urteil aufgehoben wird, würde die Vermeintlichkeit des Opfers nur in dem Fall aufgehoben, daß der Angeklagte schuldig gesprochen wird. Wird der Angeklagte freigesprochen, so bliebe sie bestehen. Im Allgemeinen folgt aber aus dem Freispruch eines bestimmten Angeklagten keinesfalls, daß keine Tat stattgefunden hat, und es gibt auch keinen Grund, die entsprechende Behauptung des Opfers a priori in Zweifel zu ziehen. Vielmehr ist die Annahme, es habe eine Tat gegeben, die grundlegende Arbeitshypothese im Rahmen der Strafverfolgung und Anklageerhebung. Geht man nicht davon aus, daß es einen Täter - mithin, in den in Rede stehenden Fällen, auch ein Opfer - gibt, so ist es sinnlos, sich auf die Suche nach ihm zu begeben und ihn, wenn man meint, ihn gefunden zu haben, anzuklagen. Damit ist die Annahme, daß das Opfer ein Opfer sei, methodisch in ähnlicher Weise geboten, wie die Unschuldsvermutung. Problematisch wird es freilich in Fällen wie dem Fall Kachelmann, wenn das Opfer y eindeutig sagt: "Ich wurde von x vergewaltigt". Logisch stellt es aber auch in diesem Fall, anders als teilweise behauptet, kein Problem dar, die Aussage folgendermaßen zu zergliedern: "Jemand hat y vergewaltigt. Der Täter war x." Das macht es möglich, die Falschheit der zweiten Aussage anzunehmen, ohne dadurch die Richtigkeit der ersten Aussage in Frage zu stellen. Da das Opfer eindeutig angibt, der Täter sei x gewesen, erscheint diese Konstruktion zwar nicht sehr plausibel, aber sie ist im strengen Sinne nicht widersprüchlich (ebensowenig, nebenbei bemerkt, wie die Annahme, daß jemand tatsächlich vergewaltigt wurde, wenn sie angibt, der Teufel habe sie vergewaltigt - nur wahrscheinlich nicht vom Teufel). Aus der Annahme "y wurde vergewaltigt" folgt nun, anders als teilweise behauptet, ebensowenig notwendig die Schuld von x wie aus der Unschuldsvermutung "Der Täter war nicht x" notwendig seine Unschuld folgt. Vielmehr sind beides nur Grundannahmen, die im Verlauf der Beweisaufnahme revidiert werden können, nicht Sätze, die unbedingt für wahr gehalten werden müssen. Hier zeigt sich auch wieder die oben bereits angesprochene Asymmetrie: Während es Ziel der Verhandlung sein muß, zu einem Urteil bezüglich der Wahrheit von "Der Täter war x" zu kommen, ist dergleichen für die Aussage "y wurde vergewaltigt" nicht das Ziel. Daß in dieser Hinsicht kein Urteil gefällt wird, dürfte sich auch daran zeigen, daß es y nach einem Freispruch von x untersagt sein dürfte, x weiterhin als Vergewaltiger zu bezeichnen, nicht aber, zu behaupten, vergewaltigt worden zu sein. Die Wahrheit von "y wurde vergewaltigt" kann zwar ebenfalls fragwürdig werden, wenn die Behauptung klar formuliert war als "x hat mich vergewaltigt", aber alles darauf hindeutet, daß x nicht der Täter war. Sie wird dadurch aber trotzdem nicht zum unmittelbaren Gegenstand der Verhandlung, und sofern man überhaupt aus einem Freispruch schließen will, es habe gar keine Tat gegeben, ist dies auch erst nach dem Freispruch möglich. Gegebenenfalls können die betreffenden Fragen dann in einem Verfahren wegen übler Nachrede weiterverfolgt werden. Nun sind im Fall Kachelmann natürlich, wie gesagt, Zweifel daran, daß das Opfer tatsächlich ein Opfer ist, nicht unbegründet. Es könnte aber dennoch der Fall sein, wie auch in einem Fall, in dem vieles für die Schuld des Täters spricht, dennoch dessen Unschuld nicht unbedingt auszuschließen ist. Will man in solchen Fällen die unnötige Vorverurteilung des Täters vermeiden, so sollte man wohl auch umgekehrt vermeiden, unnötig die Opferschaft des Opfers in Zweifel zu ziehen - was sich ja auch leicht zu einer Vorverurteilung auswachsen kann. Es ist zwar richtig, daß diese in Zweifel zu ziehen nicht gleichbedeutend damit ist, sie zu verneinen. Aber, und diesem Argument Llarians schließe ich mich an, falls das Opfer tatsächlich ein Opfer ist, so wird es öffentliche Zweifel an seiner Opferschaft als zusätzliche Demütigung und Verletzung empfinden, während der Verzicht auf derlei Spekulationen außerhalb des Gerichtssaales, wo sie geboten sein können, nichts kostet.
Die Fragestellung "Wer ist Opfer und wer Täter?" ist äußerst problematisch: Im Rahmen des Verfahrens sind die Rollen klar, und dessen Ende sollte man zunächst abwarten. Danach läßt sich noch immer klären, soweit es nicht schon durch das Verfahren geklärt wurde, ob die realen Rollen vielleicht ganz andere waren. Es läßt sich aber nicht auf Basis der Beweislage in einem speziellen Fall rechtfertigen, daß die Rechte von Opfer und vermeintlichem Täter einander gegenüber gestellt und gewissermaßen in Konkurrenz zueinander gesetzt werden, wie es geschieht, wenn fehlende "Gleichbehandlung" bemängelt wird. Daß es im konkreten Fall fraglich sein mag, ob die Rollen im Verfahren den realen Rollen entsprechen, tut dabei nichts zur Sache, denn die Regelungen der Rechte von Opfer und Angeklagtem müssen allgemein gefaßt sein, und dies ist nur möglich, wenn sie formal geregelt sind. Während des Verfahrens aufgrund der Beweislage und bestehender Zweifel zu mehr "Gleichbehandlung" überzugehen, ist somit ausgeschlossen. Vielmehr ist es richtig, daß die Rechte der unterschiedlichen Beteiligten in diesem Sinne nichts miteinander zu tun haben, und daß man sich für eine Verbesserung der Rechte des vermeintlichen Täters einsetzen kann, ohne daß es nötig ist, die Rechte des Opfers dabei überhaupt zu erwähnen.
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