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ZETTELS KLEINES ZIMMER

Das Forum zu "Zettels Raum"



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Dieses Thema hat 50 Antworten
und wurde 4.112 mal aufgerufen
 Kommentare/Diskussionen zu "Zettels Raum"
Seiten 1 | 2 | 3
Malte ( gelöscht )
Beiträge:

22.05.2011 23:00
#51 RE: So nicht Antworten

Zitat von Loki
Die Frage, ob jemand Opfer ist oder nicht, ist jedoch nie der unmittelbare Gegenstand eines Urteils,

Aber sicher ist sie das.
In den bekannten Fällen Kobe Bryant, Andreas Türck, Jörg Kachelmann, Julian Assange und Dominique Strauss-Kahn ging/geht es ausschließlich um die Frage, ob das selbsternannte Opfer tatsächlich Opfer ist.
Räudige Freisprüche wie in den Wormser Kinderschänderprozessen sind in diesen Konstellationen rechtlich gar nicht möglich.

Zitat von Loki
und es gibt auch keinen Grund, die entsprechende Behauptung des Opfers a priori in Zweifel zu ziehen.

Ach so? Aber die Aussage des Beschuldigten muss a priori in Zweifel gezogen werden. In dubio contra reo?
Da könnten wir den Straftatbestand des Versicherungsbetrugs abschaffen, weil die Opfer ja immer die Wahrheit sagen. Und § 164 StPO können wir bei der Gelegenheit gleich mit entsorgen.

Zitat von Loki
"Jemand hat y vergewaltigt. Der Täter war x." Das macht es möglich, die Falschheit der zweiten Aussage anzunehmen, ohne dadurch die Richtigkeit der ersten Aussage in Frage zu stellen.

Aber bitte, das ist in den oben aufgeführten Fällen absolut ausgeschlossen.

Entweder Katelyn Faber wurde vergewaltigt, dann ist Kobe Bryant der Täter. Oder sie wurde nicht vergewaltigt, dann ist Bryant unschuldig. Alles andere würde bedeuten, die Hotelangestellte ist mitternachts seiner Einladung auf sein Zimmer gefolgt, wurde dort von einem anderen vergewaltigt und zeigt spontan nicht den Täter an, sondern Bryant.
Nicht sehr realistisch.

Entweder die verhinderte Konzernchefin, die zum Zeitpunkt schon seit zehn Jahren eine Opferkarriere aufbaute (nach eigenen Angaben wurde sie mit 16 das erste Mal vergewaltigt) wurde auf dem Fußweg nahe des haltenden Autos genötigt, dann ist Türck schuldig. Oder sie wurde nicht genötigt, dann ist er unschuldig. Alles andere würde bedeuten, dass die beiden das Auto verlassen haben, dann hat sich Türck zurückgezogen (wo hat er die ganze Zeit gesteckt?) ein großer Unbekannter (woher wusste der, dass an dieser Stelle die Dame aussteigen wird?) hat das selbsternannte Opfer genötigt, dann stiegen Türck und die Opferin wieder ins Auto; und die Opferin sagt im Eindruck des vom Unbekannten begangenen Verbrechens zu ihrer Freundin "Möchtest du mal Andreas Türck schmecken?"
Mann oh Mann.

Das gleiche im Fall Kachelmann. Entweder das angebliche Opfer wurde vergewaltigt, dann war es Kachelmann. Oder … Andernfalls hätte wieder ein großer Unbekannter …

Julian Assange ebenso

Und im Fall DSK das gleiche. Es gibt nicht den geringsten Hinweis auf einen großen Unbekannten. Entweder das angebliche Opfer wurde vergewaltigt, dann muss DSK zwingend verurteilt werden. Oder es wurde nicht vergewaltigt, dann Freispruch.
Mit der Frage, ob die Tat stattgefunden hat, steht und fällt alles.




NACHTRAG 24.05.2011, 21:15Uhr

Gerade einen guten Aufsatz zum Thema gefunden. Sabine Rückert, Nichts als die Unwahrheit.

Und noch einen aus der Rubrik Lifestyle

Zitat von Hitler wieder mal ante Portas
Bliebe noch die SPD-Kandidatin Zahide Sarikas. Wie weitgehend bekannt, soll sie am 15.3. in ihrem Wahlkampfbüro von einem jungen Mann brutal niedergeschlagen worden sein und musste aufgrund der erlittenen Verletzungen und einer Traumatisierung ihren Wahlkampf beenden. Dieser Vorfall schockierte die Bevölkerung nachhaltig. Vor allem, als bekannt wurde, dass der Täter wahrscheinlich aus dem rechtsradikalen Milieu stammt. Dieser Verdacht wurde bestätigt, als SeeMoZ aus dem privaten Umfeld der SPD-Kandidatin erfuhr, dass der Täter sie gezwungen haben soll, sich Hakenkreuze ins Gesicht zu malen.

Hört das denn niemals auf?!

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