Zitat von ZettelEs war also 1985 noch durchaus üblich, daß der Kanzler einen Minister "entlassen" konnte, selbst wenn er von der Partei eines Koalitionspartners gestellt wurde.
Andere haben bereits gesagt, daß es damals nicht geschehen ist. Ob Kohl es realpolitisch hätte machen können - und wer dann Zimmermanns Nachfolger gewesen wäre - ist unklar. Seine rechtliche Möglichkeit ist aber doch unbestritten, damals wie heute bei Merkel.
Zitat von Zetteldann beweist das, daß kein Koalitionsvertrag oder Quasi-Koalitionsvertrag das verbot.
Und welcher Koalitionsvertrag verbietet es denn heute? Sie prügeln hier auf einen Pappkameraden ein.
Der Bundeskanzler bestimmt rechtlich die Ernennung und Entlassung von Ministern, faktisch ist hierbei schon lange stark eingeschränkt. Und je nach Amtsinhaber fällt das so oder so aus. Natürlich ist es war, daß ein oder zwei schwache Amtsinhaber einen schleichenden Verfassungswandel bewirken können (man denke an den Niedergang der letzten Monarchiereste unter der gegenwärtigen englischen Königin), aber sollte man die Schuld hierfür nicht bei einem Stück Papier suchen sondern vielleicht bei einer Regierungschefin, die es aus Desinteresse geschehen lässt.
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